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Waldfunktionen des Landes Brandenburg: WF 3300 Lärmschutzwald

Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.

Physikalische Umwelteinwirkungen (Sachsen) Lärm, Licht Erschütterung

Informationen und Daten zum Schutz vor Geräuschen, Erschütterungen, Licht und elektromagnetischen Feldern.

Lärmschutzfunktion

Wälder, die dem Lärmschutz dienen, sollen negativ empfundene Geräusche der Strassen-/Bahnlinien und Industrieanlagen von Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegelsdämpfen oder fernhalten.

Franz Glockner

Herr Franz Glockner plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Auf-zucht von Truthühnern mit 15000 bis weniger als 40000 Truthühnermastplätzen auf den Grund-stücken mit den Fl.-Nrn. 295 und 317/2 der Gemarkung Höhenrain. Herr Franz Glockner betreibt derzeit bereits eine baurechtlich genehmigte landwirtschaftliche Putenhaltung mit < 15000 Truthühnermastplätzen. Diese Putenhaltung soll auf insgesamt max. 39960 Truthühnermastplätze erweitert werden. Somit überschreitet die Anlage erstmalig die Genehmigungsgrenze gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV von 15000 Truthühnermastplätzen und bedarf einer Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit 7.1.4.2 (Verfahrensart V) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

An wen kann ich mich im Falle einer Ruhestörung wenden?

Die jeweils verantwortlichen Verwaltungsbehörden sind nur für die Verfolgung und Ahndung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen , die über die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin hinausgehen (wie etwa Ruheschutz während der Mittagszeit in Mietverträgen oder zeitliche Verbote für den Einsatz bestimmter Haus- und Gartengeräte in Satzungen von Siedlerverbänden ), sollte daher die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden, damit der Lärmverursacher von diesen gebeten werden kann, den Lärm abzustellen. Im Streitfall muss in diesen Fällen der Zivilrechtsweg beschritten werden. Bevor die Umweltschutzbehörden eingeschaltet werden, sollte zunächst der verantwortliche Lärmverursacher gebeten werden, das vermeidbare Geräusch zu unterlassen oder das unvermeidbare Geräusch durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Kommt der Lärmverursacher dieser Bitte nicht nach, sollte zur Beseitigung einer noch andauernden erheblichen Störung das Ordnungsamt in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr bzw. die Polizei in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr über die Wache des zuständigen Abschnitts oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdendem Lärm) über den Notruf 110 alarmiert werden. Wird eine Anzeige erstattet, sollten der Polizei weitere Tatzeugen benannt werden. Sofern die Polizei nicht eingeschaltet wird, kann eine schriftliche oder telefonische Beschwerde mit genauer Angabe des Lärmgeschehens, der/des Lärmverursacher(s), der Tatzeit und möglichst mit Benennung von Zeugen der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde übermittelt werden. Zur Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung stehen darüber hinaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter bzw. der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Zu diesem Themenbereich wird auch das von den Berliner Umweltbehörden erstellte Umweltportal Berlin empfohlen. Sollten Sie sich durch technische Anlagen Ihres Wohnhauses gestört fühlen (wie z.B. Entlüfter, Fahrstuhl, Müllschlucker),wenden Sie sich bitte zunächst an den Eigentümer der Wohnanlage, soweit dann noch erforderlich, auch an das örtlich zuständige Bezirksamt.

Informationen zum Lärmschutz

Wer hat sich nicht schon einmal über den Lärm, den andere verursachen, geärgert. Sei es der Nachbar, der Rasen mäht, sei es die Baustelle nebenan mit ihren vielen unterschiedlichen Geräuschquellen, sei es der Verkehrslärm oder das lautstarke Feiern in der Nachbarschaft. Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des einzelnen kommen. Insofern ist die Lärmbekämpfung zu einem wichtigen Bestandteil des behördlichen Umweltschutzes geworden. Nachfolgend soll in allgemeinverständlicher Form über die wichtigsten Problemfelder im Zusammenhang mit Lärm informiert werden. Weitere Informationen stehen Ihnen auf dem von den Berliner Umweltbehörden erstellten Umweltportal Berlin zur Verfügung. Wie können unnötige Geräusche vermieden werden? Oft werden Geräusche unter Missachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme gedankenlos verursacht. Viele Geräusche können durch zeitliche, örtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Geräuschen wird folgendes empfohlen: Einhaltung des Lärmschutzes bei Installation haustechnischer Anlagen verstärkter Einsatz lärmarmer Maschinen und Geräte, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen Verwendung von Elektromotoren anstelle von Otto- oder Dieselmotoren Benutzung lärmarmer Kraftfahrzeuge und eine umweltschonende, ruhige, kraftstoffsparende Fahrweise Einpegelung von Verstärker- und Lautsprecheranlagen auf den zulässigen Lärmrichtwert Einhaltung der Zimmerlautstärke, wenn Tonwiedergabegeräte innerhalb von Wohnungen benutzt werden geeignete Schallschutzmaßnahmen bei starker Trittschall- bzw. Körperschallübertragung innerhalb von Gebäuden (Auslegen von Teppichboden, Tragen von weichen Schuhen) unvermeidbare laute Betätigungen nur außerhalb der schutzwürdigen Nachtzeit bzw. der Sonn- und Feiertage – in Gebäuden nur bei geschlossenen Fenstern und Türen. Rechtsvorschriften Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO) Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm Bitte nutzen Sie für die Klärung der Zuständigkeit unsere zusammengetragenen Beispiele unter: An wen wende ich mich? Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formulare im Bereich Lärm Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (nachts (20 – 7 Uhr), sonn- oder feiertags) können Sie online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank beantragen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Anmerkungen zum Lärmrecht Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin – LImSchG Bln löst die bisher geltende Verordnung zur Bekämpfung des Lärms ab. Es soll die Bürger vor vermeidbarem störenden Lärm schützen. Weitere Informationen An wen kann ich mich wenden? Verwaltungsbehörden sind für die Verfolgung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen werden. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen sollte die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden. Weitere Informationen Zuständigkeiten Weitere Informationen

Rechtsvorschriften im Bereich Immisionsschutz / Industrie und Gewerbe

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG) 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (5. BImSchV) 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (11. BImSchV) 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV) 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (41. BImSchV) 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) 43. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (43. BImSchV)

Ermittlung der Relation zwischen Belästigung und Belastung durch Lärm von Luftwärmepumpen und Klimageräten

Dieser Forschungsbericht zeigt, dass sich Geräusche von Luftwärmepumpen unter kontrollierten Bedingungen bei einem Laborversuch auf die Schlafqualität, Konzentration und Stimmung auswirken können. 40 Versuchspersonen wurden im Labor nachts und tagsüber akustisch aufbereitete Geräusche von Luftwärmepumpen dargeboten. Der Einfluss auf den Schlaf war minimal. Die Wirkungen auf die Konzentration und die Stimmung am Tag waren unter den Laborbedingungen deutlicher ausgeprägt. Dies lässt vermuten, dass Geräusche von Luftwärmepumpen als Lärm wahrgenommen werden können. Diese Erkenntnisse sind nicht auf Realsituationen übertragbar. Weitere Untersuchungen sind erforderlich, um zu prüfen, ob in realen Situationen vergleichbare Wirkungen auftreten. Veröffentlicht in Texte | 151/2024.

Der Steinmarder

Der Steinmarder ( Martes foina ) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz (Rute) misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Auffälligstes Merkmal ist sein weißer Kehlfleck, der bis auf die Vorderläufe hinab gegabelt ist. Das Fell des Steinmarders schimmert kakaofarben, die Rute ist lang und struppig. Der Steinmarder ist vor allem in Süd- und Mitteleuropa, auf den meisten Mittelmeerinseln und in Teilen Südasiens verbreitet. Bevorzugte Lebensräume sind neben Wald und Feld vor allem Dörfer und Städte. Da in besiedelten Gebieten Unterschlupfe wie Ställe, alte Gemäuer, Holzstöße und Steinhaufen kaum noch zu finden sind, sucht er bevorzugt auch Wohnhäuser auf. Bis zum zweiten Weltkrieg war der Steinmarder auf Grund des hohen Fellpreises fast ausgerottet. In den Nachtstunden, wenn er auf Nahrungssuche geht, wird der Steinmarder aktiv. Die nächtlichen Erkundungszüge sind sehr ausgedehnt. Der Steinmarder legt dabei im Durchschnitt mehr als 8 km zurück. Nur während der Paarungszeit (Ranz) und in der Zeit der Jungenaufzucht kann er auch am Tag außerhalb seines Unterschlupfes angetroffen werden. Bei seinen Streifgängen meidet er freies Gelände. Bei der Nahrungswahl ist der Steinmarder nicht wählerisch und anpassungsfähig. Neben Kleinsäugern, wie Wühlmausarten, Wald- und Gelbhalsmaus, Wanderratten, Hausmäusen und gelegentlich auch Spitzmäusen liebt er Früchte, wie Äpfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen und Beeren. Allerdings sind auch Vögel und deren Gelege nicht vor ihm sicher. Verschiedene Singvogelarten wie Drossel, Amsel und Haussperling aber auch Tauben und vereinzelt Haushühner konnten als Nahrung nachgewiesen werden. Weitere Nahrungsbestandteile sind Regenwürmer, Insekten, Aas und menschliche Hausabfälle. Die Paarungszeit des Steinmarders fällt in den Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August. Erst im März, seltener im April, werden zwei bis vier sehr unterentwickelte Junge geboren. Steinmarderwelpen sind Nesthocker, die nach ca. 5 Wochen die Augen öffnen und bis zu 8 Wochen gesäugt werden müssen. Das Nest verlassen sie frühestens nach 8 Wochen, um unter Anleitung der Mutter, die Umgebung zu erkunden und zu spielen. Erst im Spätsommer werden die Jungen selbstständig und teilen dann oft noch bis zum folgenden Frühjahr das Streifgebiet der Mutter. Ist zu vermuten, dass sich ein Steinmarder als Untermieter in ein Haus eingeschlichen hat, sollte zunächst einmal feststellt werden, ob es sich wirklich um einen Marder oder um andere Tiere, wie Mäuse, Waschbären oder Katzen handelt. Dabei können die verschiedenen Spuren verglichen werden. Der Marder hinterlässt wurstartigen Kot (Losung), der etwa 8–10 cm lang, und 1–2 cm dick ist und in einer gedrehten Spitze endet. Oft ist er mit Beuteresten versetzt und besteht aus dicht zusammengedrehten Haaren, Federn oder Obstkernen. Findige Fährtenleser können bisweilen in trockenem Sand oder Staub auch Pfotenabdrücke des Steinmarders finden. Diese haben in etwa die Größe von Katzenpfoten, unterscheiden sich jedoch sehr deutlich darin, dass im Pfotenabdruck des Steinmarders 5 Zehen und Nägel zu erkennen sind. Etwas ausgestreutes Mehl auf dem Dachboden erleichtert dabei die Spurenerkennung. Gab es früher vor allem das Problem mit Einbrüchen des Marders in Hühnerställe, sind heute nächtlich polternde „Dachmarder“ oder kabelbeißende „Automarder“ ein Ärgernis. Der Steinmarder richtet sich gerne direkt über unseren Köpfen auf den Dachböden von Wohnhäusern ein. Meistens bleibt die Anwesenheit des Steinmarders unbemerkt, es sei denn, er macht mit Geräuschen auf sich aufmerksam. Besonders während der Aufzucht des Nachwuchses und später zur Paarungszeit, im Zeitraum von April bis September, können Lärmstörungen durch die nachtaktiven Tiere auftreten. Auch kann der von Kot, Urin oder Beuteresten ausgehende Geruch stören. Richtet der Steinmarder keine Schäden an, kann man sich mit ihm arrangieren. Dabei muss man allerdings die Verhaltensweisen des Marders beachten: Steinmarder sind wie Katzen sehr reinliche Tiere, die neben einem Schlafplatz auch eine separate Speisekammer und Toilette einrichten. Da sie immer wieder die gleiche Stelle als Toilette benutzen, empfiehlt es sich, an den Kotplätzen eine wasserdichte Auflage auszubreiten, die verhindert, dass Urin in den Boden eindringt. Das Auslegen von Zeitungspapier hilft, den Kot rasch zu beseitigen. Hierbei ist zu beachten, dass auf der neuen Zeitungsunterlage etwas Kot zurückgelassen wird, damit der Steinmarder seine Toilette wiederfindet. Auch herumliegende Beutereste können hin und wieder entfernt werden. Probleme können auch auftreten, wenn sich Steinmarder an der Dachisolierung zu schaffen machen. Schäden an Isolationsmaterialien lassen sich durch reißfeste Auflagen oder Abdeckungen vermeiden. Antennenkabel sollten vorsichtshalber an der Wand entlang verlegt oder mit festem Material ummantelt werden, damit der Steinmarder nicht hineinbeißen kann. Um den Steinmarder aus dem Haus zu bekommen, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Aussperren oder Vergrämen. Der Wegfang des Tieres nützt in der Regel nichts, da das Revier von einem anderen Marder besetzt wird. Auch die Jagd wirkt sich nicht wirklich regulierend auf die Steinmarderpopulation aus. Zuverlässig und dauerhaft lässt sich der Steinmarder vom Dachboden nur fernhalten wenn es gelingt ihn auszusperren. Hierzu müssen alle Einstiegsmöglichkeiten gefunden und z. B. mit einem stabilen Brett, Maschendraht oder ähnlichem verschlossen werden. Als Einschlupfmöglichkeiten dienen Mauerlöcher, Belüftungsschlitze, defekte Dachfenster, lockere Dachziegel oder ähnliches. Um herauszufinden, wie der Marder ins Gebäude kommt, sollten um das Haus und um die in der Nähe stehenden Bäume geharkte Sandflächen angelegt werden. Die nun sichtbaren Spuren zeigen den Weg des Tieres. Klettert das Tier an der Wand hoch, um aufs Dach zu gelangen, kann der Aufstieg mit Verblendungen aus glattem Material verhindert werden. Springt der Steinmarder vom Nachbarhaus oder von einem Baum aus aufs Dach, bleibt nur das Verschließen der Löcher. Mögliche Eingänge sind bereits handgroße Öffnungen oder Dachziegel, die der Marder hochdrücken kann. Um den Marder auf dem Dachboden nicht einzuschließen, darf der Zugang nur nachts, wenn der Marder auf der Jagd ist, versperrt werden. Etwas Lärm vorher sollte dem Tier Gelegenheit zur Flucht geben, denn sperrt man den Marder ein statt aus, kann bei seinen Befreiungsversuchen allerlei zu Bruch gehen. Im Frühjahr, von März bis Juni, dürfen Aussperrungen grundsätzlich nicht erfolgen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass man eine Mutter von ihren Jungen trennt. Ein qualvoller Hungertod der Jungtiere und unangenehmer Verwesungsgeruch wären die Folge. Beim Vergrämen von Steinmardern wird der Aufenthalt für das Tier so unangenehm wie möglich gestaltet. Da Steinmarder keinen Lärm mögen, kann lautes Herumpoltern oder ein laufendes Radio in den Morgenstunden bewirken, dass er lieber ein ruhigeres Tagesversteck aufsucht. Außerdem fühlt sich der Marder durch Umräumaktionen auf dem Dachboden gestört. Der Erfolg der Vergrämung hängt dabei in erster Linie vom Überraschungseffekt ab. Steinmarder nutzen auf deckungsarmen Straßen Motorräume von Kraftfahrzeugen als Unterschlupf. Die PKW dienen als Rastplatz, als Versteck für Nahrung oder als Spielplatz für Jungtiere. Das bleibt oft unbemerkt, da die meisten Marderbesuche glimpflich verlaufen und keine Schäden zur Folge haben. Das Zerbeißen von Kühlschläuchen, Kabeln und ähnlichem lässt sich auf drei für den Marder typische Verhaltensweisen zurückführen: auf das „Erkundungsverhalten“, das „Spielverhalten“ und das so genannte „aggressive Beißen“. Wie wir Menschen interessieren sich Marder für alles Unbekannte und erkunden interessant erscheinende Gegenstände durch Beschnuppern und Zerbeißen. Auch durch das „Spielverhalten“, das besonders bei Jungtieren sehr ausgeprägt ist, wird der eine oder andere Schaden verursacht. Die Hauptursache für gravierende Schäden im Motorraum stellt jedoch das „aggressive Beißen“ dar, was als Folge der Verteidigung seines Reviers gewertet werden kann. Durch den Geruch eines vermeintlichen Rivalen provoziert, lenkt der Marder sein aggressives Verhalten auf Zündkabel und Kühlschläuche um. Deswegen treten diese Probleme oft dann auf, wenn Fahrzeuge an Reviergrenzen geparkt werden oder bei Parkplatzwechseln zwischen verschiedenen Marderrevieren. Die meisten Marderschäden treten im Frühjahr vor der Paarungszeit auf, weil zu dieser Zeit die Revierkämpfe zwischen den Männchen ausgetragen werden und die Tiere sehr aggressiv auf die Duftspur eines Rivalen reagieren. Als wirksamstes Abwehrmittel von Marderschäden gelten Sicherungssysteme nach dem Weidezaunprinzip. Elektroden können im Motorraum verteilt werden, wobei zu beachten ist, dass der Marder diese bei seinem Besuch auch berührt. Er bekommt dann einen leichten Schlag und flüchtet. Im Handel erhältlich sind auch Geräte, die für den Menschen nicht hörbare Ultraschalltöne erzeugen, um Marder dauerhaft fernzuhalten. Diese Geräte sind jedoch nur bedingt zu empfehlen, da sie sich auch auf Haustiere, wie Hunde und Katzen negativ auswirken. Mechanische Schutzvorrichtungen sind preisgünstiger aber aufwendiger im Einbau. Gefährdete Kabel können dadurch geschützt werden, dass man im Autozubehörhandel erhältliche Wellrohr-Schutzschläuche aus hartem Kunststoff über sie streift. Um den Steinmarder am Eindringen in den Motorraum zu hindern kann man auch ein ca. 1 m² großes Stück Maschendraht auf den Boden unter den Motorraum legen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der nächtliche Besucher sich daran gewöhnt und trotz Maschendraht in den Motorraum eindringt. Als weitere Abwehrmethoden gelten Antimardersprays, Mottenkugeln, Hunde- und Menschenhaare oder Urin. Der Steinmarder kann auch Hühner erbeuten. Normalerweise bevorzugt er deutlich kleinere Tiere. Die Eier der Hühner stellen jedoch eine beliebte Beute dar, die sich auch hervorragend zur Vorratshaltung eignet. In Verstecken werden sie oft für „schlechte Zeiten“ aufbewahrt. Geraten Hühner in Panik, löst das aufgeregte Geflatter den Beutetrieb beim Marder aus, so dass dieser so lange reflexartig zubeißt, bis alle Hühner tot sind. Sind die Hühner an den Marder gewöhnt und bleiben ruhig auf ihrer Stange sitzen, passiert ihnen nichts. Vorsichtshalber sollten Hühnerbesitzer darauf achten, dass ihre Hühnerställe marderdicht sind und abends verschlossen werden, denn ein gut gesicherter Hühnerstall bietet den besten Marderschutz. Immer wieder werden Jungtiere in ihren Verstecken entdeckt. Häufig nehmen Unwissende solche anscheinend mutterlosen Findelkinder an sich. Für die betroffenen Jungtiere ist das kein guter Start ins Leben, da sie in der menschlichen Obhut keine natürliche Entwicklung durchlaufen können. Es fehlt ihnen das Vorbild der Mutter. Junge Steinmarder sollen unbedingt an Ort und Stelle bleiben, auch wenn Sie bereits angefasst oder sogar hochgenommen wurden. Das Muttertier hat dann die Möglichkeit, sie abzuholen und umzusiedeln. Am nächsten Morgen sind die Tiere im Allgemeinen verschwunden. Aus ökologischen Erwägungen und aus Sicht des Naturschutzes ist die Aufzucht junger Steinmarder nicht sinnvoll. Die Steinmarder-Dichte in Deutschland ist hoch, alle geeigneten Reviere dürften bereits besetzt sein. Jungtiere haben es da grundsätzlich schwer, Fuß zu fassen. Eine misslungene Aufzucht muss unbedingt vermieden werden. In der Stadt verursacht neben der natürlichen Jungensterblichkeit der Straßenverkehr die meisten Steinmarderverluste. Jungmarder werden auch von Füchsen gefangen. Außerdem verenden in urbanen Bereichen viele Marder durch gezielte Vergiftungsaktionen oder durch die Aufnahme vergifteter Mäuse und Ratten. Bei ernsthaften Problemen, wenn nur noch der Fallenfang in Frage kommt, ist ein Antrag an die Jagdbehörde zu stellen, die für die Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Steinmarder haben Schonzeiten und ihnen darf nur von Jagdscheininhabern nachgestellt werden. Bei eventuellen Schäden durch Wildtiere außerhalb der Jagdbezirke besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbuße erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdGBln). Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Baum- und Steinmarder

Physikalische Einwirkungen Aufgaben des Landesamtes für Umweltschutz Schwerpunkte

stehen hier für physikalische Umwelteinwirkungen mit den Themenschwerpunkten Geräusche und Erschütterungen sowie elektrische und elektromagnetische Felder (EMF) und Licht. Dabei handelt es sich um mechanische Wellen, die als hörbarer Schall oder Vibration wahrgenommen werden können bzw. um elektrische und elektromagnetische Felder, die gewöhnlich vom Menschen nicht wahrgenommen werden oder elektromagnetische Wellen (Licht), deren sinnliche Wahrnehmung möglich und nicht immer erwünscht ist. Das Landesamt für Umweltschutz befasst sich mit Fragestellungen zu Lärm, Erschütterungen, elektrischen und elektromagnetischen Feldern: Untersuchung, Dokumentation und Bewertung der Einwirkung von Lärm, Licht, Erschütterungen, elektrischen und elektromagnetischen Feldern (EMF) Unterstützung der zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt bei der Ermittlung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen Grundlagenarbeit zum Umgebungslärm Mitwirkung bei der EU-Lärmkartierung und -aktionsplanung zur Unterstützung von Gemeinden und Ballungsräumen Bearbeitung von Bürgeranfragen und Fachfragen mit landesweiter Bedeutung Erstellung von Konzepten, Ableitung von Qualitätskriterien und technischen Lösungen Fachliche Begleitung vom Land finanzierter und von externen Firmen erarbeiteter Forschungsvorhaben Herausgabe eigener Fachbeiträge

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