Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse und Erstaunen habe ich Ihre Anwort auf die kleine Anfrage 20-1134 aus der Bezirksversammlung Harburg gelesen. Hier schreiben Sie: "Die in den „LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung – Aktualisierte Fassung –“ aus dem Jahre 2012 angegebenen sog. „Lärmschadenskosten“ wurden abgeleitet aus der Studie „External Costs of Transport in Europe, Update Study for 2008“, 2011 der CE Delft, Infras, Fraunhofer ISI. Wie in dieser Studie beschrieben, können die dort ermittelten Werte dazu verwendet werden, Umweltauswirkungen beim Vergleich verschiedener Transportsysteme zu quantifizieren. Auch können sie als Basis für die Transportpreisbildung oder Kosten-Nutzen-Analyse dienen. Reale geldliche Gegenwerte der Absolutbeträge, die am Markt bei entsprechender Lärmminderung erzielbar wären, können bestenfalls eingeschränkt erwartet werden. Beispielsweise ist es methodisch fragwürdig, wenn die geldlichen Gegenwerte einer Lärmbelästigung anhand einer fiktiven Zahlungsbereitschaft von Betroffenen ermittelt wird. Auch wird in der Studie der Verlust von einem Lebensjahr aufgrund einer Lärmbelastung einem monetären Gegenwert zugeordnet, was ziemlich willkürlich erscheint, da für sich genommen hierfür kaum ein Handelsmarkt bestehen dürfte. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die in den LAI-Hinweisen angegeben „Lärmschadenskosten“ als Absolutmaßstab auf hamburgische Verhältnisse übertragbar sind." Lärmaktionspläne in Deutschland müssen nach §47 Absatz 2 BimSchG jedoch den Mindestanforderungen des Anhangs V der EU-Richtlinie 2002/49/EG entsprechen. Laut dieser Richtlinie müssen in Lärmaktionsplänen, falls verfügbar, finanzielle Informationen, d.h. Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalysen und Kosten-Nutzen-Analysen, aufgeführt werden. In Anhang III der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wird darüber hinaus explizit erwähnt, dass zur Bewertung der Auswirkungen von Lärm auf die Bevölkerung Dosis-Wirkungs-Relationen verwendet werden sollen. Andere Bundesländer und Städte nutzen daher im Sinne einer transparenten und zielorientierten Lärmaktionsplanung eben die von Ihnen infrage gestellten LAI-Hinweise oder aber auch den ”Good Practice Guide“ der EU-Komission (z.B. Schleswig-Holstein: https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/abfall/laermkartierung_2012.pdf). Soweit ich es den Hamburger Lärmaktionsplänen entnehmen kann, werden derartige Kosten-Nutzen-Analysen flächendeckend überhaupt nicht und einzellfallbezogen ebenfalls fast gar nicht berichtet (soweit ich es feststellen kann, findet sich eine entsprechende Analyse nur für den Braamkamp). Diesbezüglich sagte z.B. Herr Sachaus von der ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung im Rahmen des Lärmforums Hamburg, das der Vorbereitung des ersten Lärmaktionsplans in 2008 diente, auf die Frage nach Kosten-Nutzen-Analysen (http://www.hamburg.de/contentblob/914000/data/strategischer-lap.pdf): „Da die strategische Planung, um die es hier geht, noch keine konkreten Einzelmaßnahmen umfasst, ist so etwas in der Aktionsplanung als Schritt hin zu einer Lärmminderungsplanung nicht vorgesehen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich mich als Bürger wie auch als Steuerzahler, wie es Ihnen möglich ist Maßnahmen effizient sowie seriös zu planen und zu evaluieren. Dies vor allem auch, da es ein Einfaches sein dürfte, die Kosten des Lärms sowie den Nutzen von Maßnahmen zumindest überschlägig abzuschätzen und hierauf aufbauend ein wissensbasiertes, effektives und effizientes Lärmmanagement in Hamburg zu betreiben. Daher kurz einige Beispiele: Laut dem Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2, http://www.hamburg.de/contentblob/4088786/data/laermaktionsplan-hamburg-2013.pdf) sind jährlich etwa 350.000 Personen durch Straßenverkehrslärm betroffen, der über 55 dB(A) liegt. Da die entsprechenden und mit dem AG-Hinweisen korrespondierenden Lärm-Belastungsklassen genannt sind, kann man die hierdurch entstehenden externen Gesundheitskosten für Hamburg nährungsweise berechnen. Demnach entstehen allein durch den Verkehrslärm hamburgweit jährlich etwa 45 Millionen Euro an gesundheitsheitsbezogenen Lärmschadenskosten. Seit dem Jahr 2008 (Beginn der Lärmaktionsplanung) dürfte somit in Hamburg in etwa ein Gesundheitsschaden im Umfang von etwa 360 Millionen Euro entstanden sein. Dem Bundesumweltamt zufolge kann darüber hinaus von einem Verlust von mietbezogenen Steuern von 2 Euro je Dezibel über 50 dB(A) pro Einwohner und Jahr ausgegangen werden. Zudem kann der Einheitswert von Wohngebäuden in lärmbelasteten Gebieten nach Untersuchungen der Stiftung Warentest um bis zu 5 % abgesenkt werden, wenn die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV - 59 dB(A) tags. 49 dB(A) nachts) überschritten sind. Wenn man, wie oben, die Daten des aktuellen Lärmaktionsplan zur Anzahl der Lärmbetroffenen in Hamburg zugrunde legt, heisst das beispielsweise, dass durch den Verkehrslärm in Hamburg jährlich zwischen 7,5 und 11,5 Millionen Euro an mietbezogenen Steuern nicht erhoben werden können und dem Staat resp. der Stadt ein entsprechender Schaden entsteht – seit 2008 summiert sich dann allein dieser Steuerschaden auf 60 bis 90 Millionen Euro. Oder anders ausgedrückt: Würde man diejenigen 350.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die von Verkehrslärm von über 55 dB(A) betroffen sind, z.B. um 5 dB(A) entlasten, würde die Stadt jährlich 3,5 Millionen Euro mehr an Steuern einnehmen. Hinzu kämen noch andere Mehreinnahmen für die Stadt, wie z.B. aus der Grunderwerbssteuer usw. Zur Abschätzung wirtschaftlicher Auswirkungen von Umgebungslärm können darüber hinaus Empfehlungen des bereits erwähnten ”Good Practice Guide“ der EU-Kommission genutzt werden (http://www.eea.europa.eu/publications/good-practice-guide-on-noise/download), der bei Kosten-Nutzen-Analysen einen Wert von 25 Euro je dB(A) über 50-55 dB(A) pro Haushalt und Jahr empfiehlt. Der 'Good practice guide' verweist auf die bekannten Dosis-Wirkungs-Relationen für Belästigungen und (subjektive) Schlafstörungen, die in der EU als Standardkurven zur Vorhersage der Bevölkerungsreaktionen verwendet werden (European Commission Working Group on Dose-Effect Relations 2002; European Commission Working Group on Health and Socio-Economic Aspects 2004). Auch hieraus lassen sich Prognosewerte ableiten. So besteht, nach Angaben des Statistikamts Nord, ein durchschnittlicher Haushalt in Hamburg aus 1,8 Personen, so dass überschlägig davon ausgegangen werden kann, dass diejenigen rund 355.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die von sehr hohem Straßenverkehrslärm betroffen sind, in ca. 197.000 Haushalten leben. D.h. dass sich die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verkehrslärms in Hamburg pro Jahr auf 25 bis 50 Millionen Euro (im Mittel ca. 38 Millionen) belaufen sollten und somit seit Beginn der Lärmaktionsplanung im Jahr 2008 ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von 175 bis 350 Millionen Euro entstanden sein dürfte. Vor dem Hintergrund, dass somit davon auszugehen ist, dass seit Beginn der Lärmaktionsplanung in Hamburg im Jahr 2008 in etwa Lärmschäden in Höhe von rund 1 Milliarde Euro entstanden sein dürften, würde ich gerne erfahren, welche Informationen Sie nutzen, um den Anforderungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Kosten-Nutzen-Analyse, wie sie z.B. durch das BimSchG und die EU-Richtlinie definiert werden, gerecht zu werden. Bitte übermitteln Sie mir daher die Kosten-Nutzen-Analysen, die Sie im Rahmen der Lärmaktionsplanung zugrunde legen. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Kalte Jahreszeit für Radon-Messung nutzen Knapp zwei Millionen Menschen von hohen Radon-Werten betroffen Ausgabejahr 2025 Datum 27.11.2025 Radon kann sich in Wohnungen ansammeln Quelle: Westend61/Getty Images Die Tage werden immer kürzer, und am ersten Dezember beginnt meteorologisch der Winter: Für viele ist das die beste Zeit, um behagliche Stunden in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Bleiben Fenster und Türen geschlossen, um es drinnen kuschelig zu halten, kommt weniger Frischluft ins Gebäude. Innenraumschadstoffe wie das radioaktive Gas Radon können sich stärker anreichern als im Sommer. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) rät daher dazu, die kalte Jahreszeit für eine Radon -Messung zu nutzen. Radon kann Lungenkrebs verursachen, wenn man hohen Konzentrationen dauerhaft ausgesetzt ist. "Erhöhte Radon -Werte in Wohnräumen sind ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko " , erläutert Bernd Hoffmann, Radon -Experte beim BfS . "Auch wenn die meisten es nicht wissen: Knapp zwei Millionen Menschen leben mit erhöhten Radon -Werten in ihrer Wohnung. Das heißt, mit Radon -Konzentrationen von über 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft." Erste Hinweise auf typische Radon -Konzentrationen in der eigenen Region liefern zwei Deutschlandkarten auf den Internetseiten des BfS . Neuerdings lässt sich darin auch über eine Orts- und Postleitzahlensuche navigieren. Dr. Bernd Hoffmann Radon -Messungen sind einfach und kostengünstig Radon in der eigenen Wohnung ist allerdings kein Schicksal, dem man sich fügen muss. Oft lässt sich die Radon -Konzentration schon mit einfachen Mitteln wirksam senken. "Zuerst muss man aber wissen, ob die Radon -Werte in der eigenen Wohnung überhaupt erhöht sind" , sagt Hoffmann. "Mit einer Radon- Messung ist das einfach und kostengünstig möglich." Wo erhält man Messgeräte? Radon-Messgeräte sind kleine Plastikbehälter, die in Räumen ausgelegt werden können. Sogenannte passive Radon -Messgeräte – kleine Plastikbehälter, die weder Licht noch Geräusche aussenden und keinen Strom benötigen – sind die einfachste Möglichkeit für eine Radon -Messung. Sie sind bei verschiedenen Anbietern erhältlich. Man stellt die Geräte selbst in der Wohnung auf und schickt sie nach Ende der Messung an den Anbieter zurück, der sie auswertet und das Ergebnis mitteilt. Pro Messegerät kostet das zwischen 30 und 50 Euro. Eine Liste von Laboren, die definierte Qualitätsstandards erfüllen, gibt es beim BfS unter www.bfs.de/radon-messen . Radon in Wohn-, Schlafzimmer und Homeoffice messen Die Messgeräte sollten im Wohnzimmer und im Schlafzimmer aufgestellt werden – also in den Räumen, in denen man am meisten Zeit verbringt. Wer viel im Homeoffice arbeitet, kann auch den privaten Büroraum in die Messung einbeziehen. Kalte Jahreszeit für Radon-Messung nutzen Quelle: Kirill Rudenko/Getty Images Eine optimale Radon -Messung dauert ein Jahr. "Wer nicht so lange warten möchte, sollte die kalte Jahreszeit für eine Radon -Messung nutzen" , empfiehlt Hoffmann. Auch eine mehrmonatige Messung während der Heizperiode ermögliche eine erste Einschätzung: "Wenn die Radon -Werte im Winter niedrig sind, kann man recht sicher sein, dass sie es im Sommer auch sind" , weiß der Experte. "Bei höheren Werten sollte man im Einzelfall entscheiden, ob man direkt mit Maßnahmen gegen Radon startet oder vorher doch noch eine Langzeitmessung macht." Ab welchen Radon -Werten sollte man handeln? Zur Frage, ab welchen Werten man gegen Radon vorgehen sollte, sagt Hoffmann: "Wenn klar ist, dass der Jahresdurchschnitt über 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft liegt, sollte man sich damit auseinandersetzen, wie sich die Radon -Konzentration senken lässt." Aber auch bei niedrigeren Werten könne man die Radon -Werte häufig mit geringem Aufwand weiter senken. Im Strahlenschutz gelte prinzipiell: "Weniger ist besser." Lüften als Sofortmaßnahme "Als Sofortmaßnahme gegen Radon hilft regelmäßiges Stoßlüften, um die radonhaltige Luft drinnen gegen frische Luft von draußen zu tauschen" , erklärt Hoffmann. Manchmal reiche das schon aus, meistens sei das aber keine Dauerlösung. Gebäude gegen den Boden abdichten Durch Risse in der Bodenplatte kann Radon ins Haus gelangen Quelle: Penpak Ngamsathain/Getty Images Da das Radon im Gebäude fast immer aus dem Erdboden darunter stamme, könne es in vielen Fällen helfen, das Haus besser gegen den Boden abzudichten, sagt der Strahlenschutz -Experte. "Es gibt ganz klassische Eintrittsstellen, die man selbst erkennen kann: Das können Rohrdurchführungen für Versorgungsleitungen sein, aber auch sichtbare Risse in Bodenplatte oder Kellerwänden." Außerdem ließen sich Verbindungen zwischen Keller und Erdgeschoss abdichten, um zu verhindern, dass Radon aus dem Keller in die Wohnräume gelange. Radon -Fachperson hinzuziehen "Wenn diese einfachen Maßnahmen nicht helfen, sollte man eine Radon -Fachperson hinzuziehen" , rät Hoffmann. Diese Fachleute könnten bei der Auswahl aufwendigerer Maßnahmen gegen Radon beraten. "Ähnlich wie bei einer Drainage kann man das Radon unter dem Boden des Hauses ableiten, damit es gar nicht erst an das Haus gelangt" , nennt Hoffmann als Beispiel für solche Maßnahmen. "Technische Lüftungsanlagen können ebenfalls geeignet sein, um die Radon -Konzentration im Haus zu senken." Ist mein Wohnort besonders gefährdet? Das Risiko für erhöhte Radon -Werte in Gebäuden ist in Deutschland regional unterschiedlich. Je nach geologischen Gegebenheiten enthält das Erdreich unter einem Gebäude mehr oder weniger Radon . Wer sich vor einer Messung informieren möchte, ob die eigene Wohnung in einem besonders radonreichen Gebiet liegt, kann sich an den Radon-Karten des BfS orientieren. Die Karte " Radon in Wohnungen " zeigt die durchschnittlichen Radon -Konzentration, denen Menschen in ihren Wohnungen ausgesetzt sind ( www.bfs.de/radon-karte-wohnungen ). Die Karte " Radon im Boden " ( www.bfs.de/radon-karte ) informiert über den Radon -Gehalt in der Bodenluft. Beide Karten sind stufenlos zoombar. Über die Suche nach Postleizahl oder Wohnort lässt sich die eigene Heimatregion am schnellsten finden. Stand: 27.11.2025
Herr Josef Landstorfer plant die Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom zur Einspeisung ins öffentliche Netz unter Verwendung von Biogas als Brennstoff. Die Anlage bedarf einer Genehmigung nach § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit 1.2.2.2 (Verfahrensart V) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz eröffnet die Abschlusstagung des Artenschutzprojekts „Wiesenknopf-Ameisenbläulinge“. Sind die beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling vorhanden, ist das ein Indiz, dass ökologisch alles im Gleichgewicht ist „Der Zustand der beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling spiegelt den Zustand einer ganzen Lebensgemeinschaft wider und dient als Frühwarnsystem für den Zustand vieler anderer Arten. Der Helle und Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling leben in extensiv genutzten Feuchtwiesen, den artenreichsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Feuchtwiesen haben beim Erhalt der Biodiversität eine Schlüsselrolle, da hier viele spezialisierte Arten leben, wie etwa die beiden gefährdeten Tagfalterarten. Sie dienen außerdem der Wasserfilterfunktion, dem Hochwasserschutz sowie als CO 2 -Senke. Deshalb ist es so wichtig, sie zu erhalten und Artenschutzprojekte wie dieses zu fördern“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Freitag auf der Abschlusstagung des Artenschutzprojektes Wiesenknopf-Ameisenbläulinge in Oberlahr im Landkreis Altenkirchen. Der einzigartige Lebenszyklus der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge zeigt deutlich, wie komplex die Natur ist und wie stark Tiere und Pflanzen in einem Ökosystem miteinander vernetzt sein können. Damit die Schmetterlingsarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris teleius und P. nausithous) überleben können, brauchen sie mindestens zwei Voraussetzungen: Die Blume „Großer Wiesenknopf“ (Blume des Jahres 2021), die als Nektarpflanze, Ruhe- und Paarungsplatz, einziger Eiablageort und Raupenfutterpflanze dient und zusätzlich jeweils eine bestimmte Ameisenart, die Rote Gartenameise bzw. die Trockenrasen-Knotenameise. Die Ameisen tragen die Raupen nach einem komplexen Adoptionsritual in ihr Nest, wo die Raupen überwintern und sich räuberisch von der Ameisenbrut ernähren. Durch Tarnung mit Gerüchen und Geräuschen fällt den Ameisen der Parasit nicht auf. Die Kombination aus Wiesenknopf und Ameisen gibt es oft nur auf Wiesen, die extensiv bewirtschaftet werden. Um die beiden gefährdeten Ameisenbläulingsarten zu schützen und deren Lebensräume zu erhalten, wurde seit März 2020 ein Artenschutzprojekt von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Neuwied und dem Westerwaldkreis durchgeführt. Durch die Projektgelder in Höhe von rund 910.000 Euro wurde sowohl die Umsetzung von Maßnahmen als auch projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Die Projektmittel stammen zu jeweils 50 Prozent aus dem ELER-Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“, kurz „EPLR EULLE“ sowie aus Landesmitteln. Damit konnten rund 70 Hektar als Lebensraum für die seltenen Falterarten aufgewertet werden. Denn Überdüngung, Pestizideintrag, aber auch Verbuschung führen dazu, dass Arten, wie der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling verschwinden. Bei den beiden spezialisierten Faltern kommt hinzu, dass auch eine gängige Wiesennutzung in der Landwirtschaft, nämlich die Mahd oder Beweidung im Sommer, schädlich sein kann. Denn zur Flugzeit der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge im Juli und August muss der Große Wiesenknopf blühen, damit die Falter überleben können. Um die Bestände zu finden und die Vorkommen gezielt zu fördern, wurden zudem insgesamt 7.000 Hektar kartiert. Ein weiteres wesentliches Ziel des fünfjährigen Projektes war es außerdem, die Öffentlichkeit für die Art und deren Lebensraum zu begeistern. Daher fanden zahlreiche Informationsveranstaltungen wie Exkursionen, Ferien- und Schulklassenveranstaltungen, Aktionstage und Online-Veranstaltungen statt. Die beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling leben nur in extensiv genutzten Feuchtwiesen. Auf diese sind auch viele Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien, Spinnen, Insekten und Pflanzen angewiesen. Damit profitiert eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren von den Schutzmaßnahmen für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling. „Geht es den beiden Falterarten gut, können wir davon ausgehen, dass hier ökologisch alles im Gleichgewicht ist. Verschwinden sie jedoch, ist das ein Frühwarnsystem, das anzeigt, dass auch andere Arten gefährdet sind. Das Artensterben ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Vor dem Hintergrund der rasant fortschreitenden Biodiversitätskrise sind Artenschutzprojekte wie dieses von herausragender Bedeutung“, so Manz weiter. Auf der Tagung nahmen viele ehren- und hauptamtliche Personen aus der Region teil, die sich teilweise schon seit vielen Jahren mit den Ameisenbläulingen beschäftigen. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Schutzprojekten aus anderen Bundesländern waren vor Ort. Denn international sind Deutschland und insbesondere Rheinland-Pfalz Schwerpunktregionen, in denen die Falter noch vorkommen.
Im Besonderen geht es dabei um die Wahrnehmung, Verarbeitung und Wirkung von Schallereignissen sowie ihren Bewertungs- und Beurteilungsmethoden bis hin zur Analyse der Bedeutung von Begriffen wie 'Belaestigung'. Wir analysieren Gehoererscheinungen, wie beispielsweise Laerm, in kulturvergleichenden Studien oder auch das Thema 'Klangfarben von Maschinen'. Dazu gehoeren auch die seit 20 Jahren stattfindenden Oldenburger Symposien zur Psychologischen Akustik. Die Arbeitsgruppe legt besonderen Wert auf die interdisziplinaere Kooperation mit der Physik, Informatik und Medizin. Es bestehen vielerlei Verbindungen zu auswaertigen Forschergruppen, insbesondere in Japan.
Theoretische und historische Analysen zum Hoeren von Geraeuschen und Musik.
Pressemitteilung Nr.: 04/2009 Halle (Saale), 24.04.2009 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum diesjährigen „Tag gegen Lärm“ am 29. April 2009 ein Experten-Internet-Chat durch. Am Mittwoch, dem 29.04.2009 von 16.00 - 17.00 Uhr können Sie mit mehre- ren Experten, die professionell mit dem Schutz vor Lärm beschäftigt sind, über Ihre Fragen, Meinungen und Probleme im eigens dafür eingerichteten Exper- ten-Chat-Raum diskutieren. Unter www.lau-st.de gelangen Sie direkt zum Chat. Dort stehen für Sie Lärmexperten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Holger Feuerstake, des Landesverwal- tungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Wolfgang Waltmann sowie des TÜV Nord, Herr Dr. Richard Neuhofer bereit. Das diesjährige Motto des Tages gegen Lärm lautet: Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr alle Geräusche, die im täglichen Leben (ob am Arbeitsplatz oder zu Hause) allgegenwärtig sind und vor allem in der eige- nen Wohnung zur Belastung werden können. Neben Verkehrsgeräuschen, deren Reduzierung durch Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermög- licht werden soll, haben auch Bau-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie der Lärm am Arbeitsplatz eine große Bedeutung für die Erhaltung unserer Lebensquali- tät. Unsere Experten werden mit Ihnen diskutieren und Sie beraten über An- sprechpartner, Gesetze, Verordnungen sowie geltende Mess- und Berech- nungsverfahren für die Erfassung von Geräuschen und Erschütterungen. Das LAU Sachsen-Anhalt unterstützt mit dieser Aktion auch dieses Jahr wie- der die Organisatoren des „Tages gegen Lärm“ der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA). 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Internet-Chat des LAU Sachsen-Anhalt zum „Tag gegen Lärm“ am 29.04.2009 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de
Informationen und Daten zum Schutz vor Geräuschen, Erschütterungen, Licht und elektromagnetischen Feldern.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 347 |
| Land | 186 |
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