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Globalansatz zur technisch/wissenschaftlichen Unterstützung bei der Forschreibung der EG-Outdoorrichtlinie (2000/14/EG) und ihrer Umsetzung in nationales Recht (32. BImSchV)

Das Projekt "Globalansatz zur technisch/wissenschaftlichen Unterstützung bei der Forschreibung der EG-Outdoorrichtlinie (2000/14/EG) und ihrer Umsetzung in nationales Recht (32. BImSchV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG durchgeführt. A) Problemstellung: Sowohl die EG Richtlinie 2000/14/EG als auch 32. BImSchV sind seit geraumer Zeit in Kraft. Sie bestimmen die im Freien betriebenen Maschinen und Geräte; die entweder (nur) mit ihrem Emissionswert zu kennzeichnen sind oder die einen gerätespezifischen Emissionswert einhalten müssen. Seit einiger Zeit wird bereits an einer Fortschreibung der 2000/14 /EG gearbeitet. Ziel dieser Arbeiten in der EG-Kommission ist es, Probleme bei den jeweiligen Messverfahren in praktischer aber auch in messtechnischer Hinsicht im Rahmen der Richtlinie zu beseitigen. Daneben sollen aber auch die Vorschriften um bislang nicht einbezogene mobile Geräte und Maschinen erweitert werden. Auch wird in Erwägung gezogen, verschiedene Geräte nun nach Artikel 12 der 2000/14/EG mit einem Lärmemissionsgrenzwert zu versehen. B) Handlungsbedarf: Zur Ausfüllung und Fortschreibung der Richtlinie 2000/14/EG und der 32. BImSchV müssen die Umsetzung der rechtlichen Regelung, die Möglichkeiten der Fortschreibung (Grenzwertverschärfung, Grenzwertsetzung) und die Verbesserung der Anforderungen (besser angepasste Messverfahren) erarbeitet werden. Die Bundesregierung muss national und europäisch stichhaltige Ergebnisse vorlegen, um die Rechtsetzung weiter zu verbessern. C) Ziel des Vorhabens: Für die 32. BImSchV soll das Vorhaben Aufschluss darüber geben, inwieweit die Geräte ordnungsgemäß gekennzeichnet und der auf den Geräten zu deklarierende garantierte Schalleistungspegel der Realität entspricht; die Ergebnisse sollen im Rahmen der Marktüberwachung verwendet werden. Des weiteren sollen Möglichkeiten im Vorhaben erarbeitet werden, mit denen der Aspekt von 'Nutzervorteilen für lärmarme Geräte' besser zum Greifen kommt. Die erarbeiteten Ergebnisse und Lösungen sollen als Grundlage für eine Fortschreibung der Richtlinie 2000/14/EG und der 32. BImSchV dienen.

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