Für die Beurteilung der biologischen Vielfalt einer Region spielen die Roten Listen eine ganz entscheidende Rolle. Eine fundierte und vor allem aktuelle Rote Liste ist für die politische und praktische Naturschutzarbeit von großer Bedeutung. Die Betonung liegt hierbei auf „aktuell“. Überalterte und nicht mehr gültige Rote Listen sind unbrauchbar bzw. können Entscheidungen sogar in eine fachlich falsche Richtung lenken. Es geht im wesentlichen darum, die Bemühungen im programmatischen wie umsetzungsorientierten Naturschutz auf wissenschaft lich fundierte Ergebnisse aufzubauen.Die Bewertungsmethodik der Gefährdungsanalyse der Roten Listen richtet sich nach dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit vielen weiteren Experten in den vergangenen Jahren entwickelten Konzept.