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Mitarbeit an der Definition von Anforderungen an Sachverstaendige bei der Altlastenbearbeitung, speziell Altlasten-Erfassung

Das Projekt "Mitarbeit an der Definition von Anforderungen an Sachverstaendige bei der Altlastenbearbeitung, speziell Altlasten-Erfassung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Fakultät XVII für Geowissenschaften, Geographisches Institut, Arbeitsbereich Fernerkundung und Luftbildinterpretation durchgeführt. Das am 1.5.1995 in Kraft getretene Gesetz zur Aenderung des Landesabfallgesetzes sieht neue Regelungen vor: Unter anderem kann die zustaendige Behoerde verlangen, dass die Untersuchungen von Altlast-Verdachtsflaechen im Sinne des Paragraph 31a Abs. 3 LAbfG NW durchzufuehren sind. Da bislang die Anforderungen an die erforderliche Sachkunde, Zuverlaessigkeit und geraetetechnische Ausstattung von Sachverstaendigen nicht konkretisiert worden sind, hat das Landesumweltamt NRW (LUA NRW) eine Experten-Kommission beauftragt, hierzu entsprechende Richtlinien zu entwickeln. Im Rahmen der Kommissionsarbeit wurden die spezifischen fachlichen Voraussetzungen fuer das Teilgebiet 'Durchfuehrung und Beurteilung von standortbezogenen Erhebungen (historische Recherchen)' bearbeitet.

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