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Konsum 4.0: Wie Digitalisierung den Konsum verändert

Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft tiefgreifend. Sie verändert die Art wie wir arbeiten, produzieren, kommunizieren oder aber auch wie wir konsumieren. Dieser Trendbericht untersucht dazu systematisch, wie Digitalisierung den Konsumprozess verändert - von dem Moment an, bei dem ein Kaufwunsch entsteht, wie Informationen gesammelt und bewertet werden, wie bezahlt wird, wie Konsumenten an die Produkte kommen bis dahin wie Produkte bzw. Dienstleistungen genutzt werden. Für die Veränderungen, mit denen einschlägige Umweltbelastungen oder Umweltentlastungen einhergehen, werden erste politische Handlungsoptionen und weitere Forschungsbedarfe aufgezeigt. Hinweis: Der Text der Broschüre wurde 2018 abgeschlossen. Im Januar 2019 wurde der Dash Button eines Herstellers durch ein Gerichtsurteil in Deutschland verboten. Das Produkt wurde mittlerweile komplett aus dessen Sortiment entfernt. Statt auf die sogenannten Dash Buttons wolle sich der Onlinehändler künftig auf virtuelle Dash Buttons konzentrieren. Veröffentlicht in Broschüren.

Ecosystems more sensitive to nitrogen pollution than previously assumed - Study

Press release from the Coordination Centre for Effects at the German Environment Agency Ecosystems such as forests, heaths and surface waters are more sensitive to atmospheric nitrogen pollution than previously thought, according to a report under the Geneva Air Convention of the United Nations Economic Commission for Europe (CCE). The report ( Review and revision of empirical critical loads of nitrogen for Europe ) provides revised and updated empirical threshold values (critical loads) for harmful nitrogen inputs to natural ecosystems. It is based on an analysis of new scientific data from the past 10 years by a team of 45 leading European nitrogen and ecosystem experts. In 40% of the ecosystem types reviewed, critical loads of nutrient nitrogen had to be adjusted downwards (more sensitive), in considerably less ecosystem types the value was adjusted upwards. Excess reactive nitrogen inputs disturb the nitrogen balance of ecosystems and endanger plant communities, soils, and biodiversity. Due to anthropogenic emissions, the current global biogeochemical flows of reactive nitrogen have been shifted far beyond the proposed planetary boundary, which is set to avoid the risk of generating irreversible changes to ecosystems and their biodiversity due to nitrogen pollution. The revised nitrogen threshold values emphasize even more the need to reduce the amount of reactive nitrogen entering the environment. Nitrogen is primarily emitted from agriculture, i.e. from livestock manure and fertilized fields (primarily as ammonia), but also from combustion processes in vehicles and industry (as nitrogen oxides). ⁠ Mitigation ⁠ is most urgently needed where sensitive ecosystems are located within or around agricultural regions with intensive farming of livestock or close to high-traffic motorways or heavy industry. In the Netherlands, the country with the highest livestock density in Europe, the government recently announced plans to compensate farmers for reducing their number of livestock in order to lower nitrogen pollution, in response to a court decision. This may serve as an example for other countries with high livestock densities, such as parts of Belgium and Germany, which also need to increase their efforts to reduce nitrogen pollution to protect sensitive ecosystems. Further information: The report was published on 24 October 2022 by the Coordination Centre for Effects, which operates under the Geneva Air Convention and is hosted by the German Environment Agency. About the CCE: The CCE is an organizational entity under the CLRTAP, the Convention on Long-range Transboundary Air Pollutionof the United Nations Economic Commission for Europe (⁠ UNECE ⁠). The CLRTAP was signed in 1979 and came into force in 1983. It was the first international legally binding instrument to deal with problems of air pollution at a broader scale. The goal of the convention is to control air pollution and its effects and to develop an extensive programme for the monitoring and evaluation of the long-range transport of air pollutants.

2013 mehr Gerichtsurteile wegen illegaler Abfallverbringung

Beim Abfallexport deutlich mehr Strafverfahren bei Verbringungen nach Afrika und Osteuropa 2013 wurden mehr Menschen bestraft, die Abfall illegal verbracht haben. Das ergab eine Auswertung der einschlägigen Gerichtsurteile durch das Umweltbundesamt (UBA). Beim Export ging es dabei vorwiegend um Altfahrzeuge, Altautoteile und Elektroaltgeräte, die nach Afrika verbracht werden sollten. Aber auch Exporte in die östlichen EU-Staaten und Transporte zwischen Deutschland und den Niederlanden erwiesen sich in vielen Fällen als illegal. Insgesamt gab es 43 verurteilte Personen; in den Vorjahren waren es nur rund zehn. Grund für die Zunahme dürfte vor allem die im Jahr 2012 erfolgte Verschärfung des Abfallverbringungsrechts sein. Der § 326, Absatz 2, des Strafgesetzbuches betrifft jetzt alle Arten von Abfällen und nicht mehr nur solche, die als gefährlich eingestuft sind. Die verhängten Strafen hielten sich aber in Grenzen: Es handelte sich ausschließlich um Geldstrafen zwischen 160 und 4.800 Euro. Haftstrafen wurden auch in der Vergangenheit nur selten verhängt. Das Gefahrenpotential, das weitgehend durch Menge, Beschaffenheit und geplantem Verwendungszweck der Abfälle bestimmt wird, war in den erfassten Fällen relativ gering. Dadurch ist auch das durchgehend milde Strafmaß angemessen. Oft werden die strafrechtlichen Ermittlungen auch eingestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Dann bleibt es bei den behördlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. In 150 Fällen wurde die Rückführung an den Herkunftsort angeordnet und 80 Mal die Überführung in einen Entsorgungsbetrieb in der Nähe des Kontrollortes. Ordnungswidrigkeiten gegen das Abfallverbringungsrecht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Dem ⁠ UBA ⁠ wurden von den Bundesländern und dem Bundesamt für Güterverkehr für das Jahr 2013 insgesamt 26 abgeschlossene Bußgeldverfahren mit einer Bußgeldhöhe ab 200 Euro mitgeteilt. Bußgelder unter 200 Euro wurden in diese Auswertung nicht einbezogen.

Niederlande: Regierung wird durch Gerichtsurteil zur Emissionsminderung von Treibhausgasen bis 2020 verpflichtet

Der "Urgenda Climate Case 2015" gegen die niederländische Regierung war der erste in der Welt, in dem die Bürger ihre Regierung zur Verantwortung gezogen haben, weil sie zuwenig gegen gefährlichen Klimawandel beigetragen hat. Am 24. Juni 2015 entschied das Bezirksgericht Den Haag, dass die Regierung ihre Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25% senken muss (im Vergleich zu 1990). Das Urteil verlangte von der Regierung, sofort wirksamere Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Nachdem im September 2015 die niederländische Regierung gegen das Urteil Einspruch eingelegt hatte, ist nun am 9. Oktober 2018 der Einspruch vom Zivilgericht von Den Haag zurückgewiesen worden. Das niederländische Wirtschaftsministerium schließt eine Revision nicht aus. Jedoch 25 Prozent weniger Treibhausgasen zu emittieren, kann nach Angaben des Ministeriums 2020 erreicht werden.

Chemieunfall in Ungarn - Dammbruch eines Absetzbeckens für Rotschlamm in ungarischer Aluminiumoxid-Produktion

Am 4. Oktober 2010 um 12:10 Uhr ergossen sich etwa 600 000 bis 700 000 Kubikmeter giftiger Rotschlamm aus einem Rückhaltebecken der ungarischen Aluminium Produktions- und Handels AG (MAL AG), nahe der Stadt Ajka , in die Umgebung. Drei Ortschaften, landwirtschaftliche Nutzflächen und die Gewässer wurden verseucht. Mehr als 8 Jahre nach dem Unglück wurde ein Gerichtsurteil gefällt. Zwei Manager erhielten Haftstrafen, mehrere andere Verantwortliche Bewährungsstrafen und Geldstrafen. Berufung ist möglich (Stand 4.2.2019).

Französisches Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Ölkonzern Total (Tankerunglück 'Erika')

Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte am 30. März 2010 die Verurteilung des französischen Ölkonzerns Total im Fall des Untergangs des Tankschiffs Erika. Als Grund für die Mitschuld des Konzerns gab das Gericht fahrlässiges Handeln beim Anmieten des altersschwachen Schiffes an. Die Gesamtschadenssumme wurde auf 200 Millionen Euro erhöht. Der Erika-Prozess gilt als größter Umweltprozess der französischen Justiz. Erstmals waren Umweltschäden als Basis für Entschädigungsforderungen akzeptiert worden.

Konsum 4.0: Wie Digitalisierung den Konsum verändert

Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft tiefgreifend. Sie verändert die Art wie wir arbeiten, produzieren, kommunizieren oder aber auch wie wir konsumieren. Dieser Trendbericht untersucht dazu systematisch, wie Digitalisierung den Konsumprozess verändert - von dem Moment an, bei dem ein Kaufwunsch entsteht, wie Informationen gesammelt und bewertet werden, wie bezahlt wird, wie Konsumenten an die Produkte kommen bis dahin wie Produkte bzw. Dienstleistungen genutzt werden. Für die Veränderungen, mit denen einschlägige Umweltbelastungen oder Umweltentlastungen einhergehen, werden erste politische Handlungsoptionen und weitere Forschungsbedarfe aufgezeigt. Hinweis: Der Text der Broschüre wurde 2018 abgeschlossen. Im Januar 2019 wurde der Dash Button eines Herstellers durch ein Gerichtsurteil in Deutschland verboten. Das Produkt wurde mittlerweile komplett aus dessen Sortiment entfernt. Statt auf die sogenannten Dash Buttons wolle sich der Onlinehändler künftig auf virtuelle Dash Buttons konzentrieren. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Lungenkrebsrisiko bei Uranbergarbeitern - Welchen Einfluß hat die zusätzliche Belastung durch Quarz- und Asbeststaub?

Das Projekt "Lungenkrebsrisiko bei Uranbergarbeitern - Welchen Einfluß hat die zusätzliche Belastung durch Quarz- und Asbeststaub?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Über den monokausalen Zusammenhang zwischen einer Radonexposition und dem Lungenkrebs bzw. zwischen einer Exposition gegenüber silikogenen Stäuben und Lungenkrebs gibt es schon eine Reihe an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Über die Wechselwirkungen verschiedener beruflicher Noxen gibt es, wie auch in diesem Falle, bisher jedoch nur sehr spärliche bzw. gar keine Informationen. In den Berufskrankheitenverfahren ist, dem in der BK-Verordnung implizit angenommenen monokausalen Zusammenhang zwischen beruflicher Exposition und Berufskrankheit Rechnung tragend, auch nur die Entschädigung des Versicherten nach einer BK-Ziffer möglich. Nach dem BSG-Urteil vom 12.06.1990 (2 RU 14/90) wird jedoch in Zukunft eine BK-Entschädigung auch dann möglich sein, wenn jeweils die einzelne Noxe für sich allein zwar noch keine versicherungsrechtlich ausreichende Kausalität für die Entstehung der Erkrankung anbringt, wohl aber im gemeinsamen Zusammenwirken. Für die praktische Umrechnung dieses Urteils bedarf es somit noch einer Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen. Im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie mit detaillierten Angaben zur Arbeits- und Raucheranamnese der Probanden wird gegenwärtig im GSF-Institut für Epidemiologie das Lungenkrebsrisiko durch Radon-Folgeprodukte (RnFP) abgeschätzt. Unter Hinzunahme der Informationen, die sich aus den Silikose-Akten und vor allem aus den im GDAW archivierten Röntgenbildern gewinnen lassen, kann der Forschungsansatz auch auf Wechselwirkungen zwischen RnFP einerseits und Quarzstaub sowie Asbest andererseits erweitert werden. Das kanzerogene Risikopotential von Quarzstaub wird gegenwärtig auch international sehr heiß diskutiert. Ziel des Projektes ist es, das Lungenkrebsrisiko durch ein kombinierte Wirkung von RnFP Quarzstaub und Asbest quantitativ zu beschreiben. Die umfassenden probandenbezogenen Daten, die sowohl aus persönlichen Angaben des Probenden als auch aus den Unterlagen des GDAW stammen, bieten möglicherweise darüber hinaus die Chance, zwischen einem multiplikativen und einem additiven Modellansatz zu differenzieren.

Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutung und Auswirkungen der sogenannten 'Klimaklagen', insbesondere in Bezug auf den nationalen und europäischen Klimaschutz

Das Projekt "Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutung und Auswirkungen der sogenannten 'Klimaklagen', insbesondere in Bezug auf den nationalen und europäischen Klimaschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M.,M.A. durchgeführt. In den letzten Jahren wurden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene von unterschiedlichen Akteuren vermehrt Gerichte angerufen, um dem Umwelt- und Klimaschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. Öffentlichkeitswirksam waren insbesondere Klagen, die sich gegen ungenügenden Klimaschutz richteten und deren Ziel es war, ambitionierteres staatliches Handeln per Gerichtsurteil zu erzwingen. Es gab ebenso vermehrt Klagen gegen die (westlichen) Muttergesellschaften großer Unternehmen und großer CO2-Emittenten, die als Mitverursacher für Umweltschäden zur Verantwortung gezogen werden sollen. In verschiedenen EU-Mitgliedsländern wurden die Gerichte in letzter Zeit durch verschiedene Klagen beispielsweise auf Tätigwerden des Gesetzgebers in Anspruch genommen, ein aktuelles Beispiel aus Deutschland ist die kürzlich beim VG Berlin verhandelte Klimaklage von Landwirten gegen die Bundesrepublik Deutschland ( VG 10 K 412.18), die in 1. Instanz bereits an der Zulässigkeit der Klage scheiterte. Diese sogenannte 'Klimaklagen' werfen verschiedene Fragen auf, die im Rahmen dieses Vorhabens genauer untersucht werden sollen, z.B. die Verantwortlichkeit und Leistungsfähigkeit der Judikative eines bestimmten Staates angesichts der globalen Herausforderungen Umweltschutz und Klimawandel, die Verantwortlichkeit und die Frage nach den 'richtigen' Beklagten (Gesellschaften oder Staaten), die Vereinbarkeit mit der Gewaltenteilung und die dadurch zutage tretenden Regulierungsdefizite, aber auch die Frage nach den Potentialen dieser Klagen.

Höhlenbäume im urbanen Raum, Entwicklung eines Leitfadens zum Erhalt eines wertvollen Lebensraumes in Parks und Stadtwäldern unter Berücksichtigung der Verkehrssicherung

Das Projekt "Höhlenbäume im urbanen Raum, Entwicklung eines Leitfadens zum Erhalt eines wertvollen Lebensraumes in Parks und Stadtwäldern unter Berücksichtigung der Verkehrssicherung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde durchgeführt. Höhlenbäume sind aufgrund ihrer hohen funktionellen Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte gesetzlich geschützte Lebensräume für bundes- und europaweit besonders und streng geschützte Tierarten, wie z.B. die gesamte Artengruppe der Fledermäuse, die Haselmaus, die europäischen Vogelarten sowie Mulmhöhlen bewohnende Käferarten. Ein wesentlicher Gefährdungsgrund für alte Bäume mit Höhlungen sind allgemein Maßnahmen der Holzernte, Parkpflege und die Verkehrssicherung. Vor allem im urbanen Raum besteht ein erhöhter Sicherungsbedarf für öffentliche Wege und es kommt regelmäßig zu Verlusten von Höhlenbäumen und direkten Gefährdungen der dort lebenden Tierarten. Teilweise können diese populationsbiologische Größenordnungen annehmen, etwa wenn ein Winterschlafbaum mit mehreren hundert Fledermäusen oder seltenste Brutbäume des Eremits (Juchtenkäfer) gefällt werden. In der Stadt Frankfurt am Main sind in den öffentlichen Grünanlagen mehrere hundert Bäume pro Jahr durch Pflege und Verkehrssicherungsmaßnahmen betroffen, hinzu kommen noch weit mehr Fällanträge für private Flächen. Alleine in der Stadt Frankfurt werden jährlich etwa 1500 private Baumfällanträge gestellt. Dabei ist noch nicht der großflächige Frankfurter Stadtwald berücksichtigt, wo aufgrund des Erholungsdrucksund eines enorm dichten Wegenetze sein erhöhter Sicherungsbedarf im Vergleich zu Wäldern in ländlichen Regionen besteht. Das Beispiel der Stadt Frankfurt steht stellvertretend für die Situation in vielen (Groß-) Städten. Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit Baumpflegern, Förstern und Parkgärtnern haben gezeigt, dass eine große Bereitschaft besteht, Baumhöhlen bewohnende Tierarten zu schonen und damit auch geltendes Artenschutzrecht in den Arbeitsablauf zu integrieren. Der Kenntnisstand zu Baumhöhlen bewohnenden Tierarten ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt und überwiegend nicht so detailreich, dass eine Berücksichtigung der Schutzbelange gewährleistet ist. Dass im Weiteren sogar artenschutz- und genehmigungsrechtliche Belange betroffen sind, ist weitgehend unbekannt. Das Artenschutzrecht hat sich aufgrund von EU-Richtlinien und der Übernahme in die nationale Naturschutzgesetzgebung, wie auch aufgrund einiger Gerichtsurteile, noch einmal deutlich verschärft. Selbst in aktuellen Leitfäden für Baumpfleger (und verwandte Berufsgruppen)gibt es keine (Vgl. FLL 2010) oder nur sehr unzureichende (LbWH NRW2009) Hinweise auf das Artenschutzrecht und die Lebensweise von seltenen Baumhöhlen bewohnenden Tierarten. Dadurch besteht ein dringender Handlungsbedarf, die Lebensweise Baumhöhlen bewohnender Tierarten und das Artenschutzrecht praxisbezogen zu thematisieren. Notwendig sind umsetzbare und an der Praxis orientierte Vorschläge zur Berücksichtigung des Artenschutzes, bei gleichzeitigen Verpflichtungen wie Verkehrssicherung, Parkpflege, Holzernte und Arbeitssicherheit. (Text gekürzt)

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