Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Tierschutzgesetz Tierschutz-Hundeverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Transportverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Transportverordnung Bund Tierschutz-Schlachtverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Schlachtverordnung Bund Tierschutz-Versuchstierverordnung Fundtiererlass LSA (MBl. LSA 2015, 348) Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen (GVBl. LSA 2019, 939) Im Auftrag des BMEL werden Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Hier gelangen Sie direkt zu den Gutachten, Leitlinien und Europa-Ratsempfehlungen (Seite des Bundesministerium s für Ernährung und Landwirtschaft). Höchstrichterliche Rechtsprechung BVerfG 12.10.10 : Käfighaltung von Legehennen BVerwG 13.06.2019 3C29.16: Töten männlicher Küken Obergerichtliche Entscheidungen KG Berlin 24.07.2009 (4) 1 Ss 235/09: Kunstfreiheit VGH München 26.11.1999 CE 09.2903: Schächten VGH Kassel 01.09.2011 8 A 396/10: Stadttauben OVG Bremen 11.12.2012 1 A 180/10: Tierversuchsrecht OVG NRW 20.05.2016 20 A 530/15: Töten von Eintagsküken VG Berlin 23.09.2015 24 K 202.14: Qualzucht Nacktkatzen VG Berlin 15.02.2017 24 K 188.14: Hälterung von Hummern VG Hannover 12.01.2017 1 B 7215/16 : Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen Gerichtliche Entscheidungen aus Sachsen-Anhalt OLG Naumburg 28.06.2011 2 Ss 82/11: Tötung überschüssiger Zootiere OVG Magdeburg 24.11.2015 3 L 386/14: Kastenstand AG Haldensleben 26.09.2016 3 Cs 224/15: Hausfriedensbruch Aktivisten „Zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie zur Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorgaben“ erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V. Berlin, 2. Februar 2022 - Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts veröffentlicht Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Christoph Maisack, Barbara Felde und Linda Gregori (Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht) ein Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts erstellt. Das Gutachten enthält ebenfalls einen ausformulierten Vorschlag für ein Tierschutzgesetz, welches tierschutzgerechte Vorgaben enthält und wirksam und effektiv vollzogen werden kann. Neben einer umfassenden Reform des Tierversuchsrechts werden u. a. Vorschriften für Verbote von Transporten bestimmter lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, Tierschutz-Kontrollen in VTN-Betrieben und eine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen vorgeschlagen. "Der von uns ausformulierte Gesetzentwurf enthält ehrliche und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Vorgaben für die Tierhaltung und ausdrückliche Verbote bestimmter, stark tierschädigender Praktiken. Unsere Vorschläge enthalten keine großflächigen Ausnahmen für die Tierindustrie, wie sie das aktuell geltende Tierschutzrecht vorsieht", so die Mitautorin des Gutachtens, Barbara Felde. Der Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes ist der zweite Teil einer durch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragten Begutachtung. Der erste Teil - ein Reformvorschlag für eine Neufassung der Strafnorm des § 17 Tierschutzgesetz - ist durch Professor Dr. Jens Bülte und Anna-Lena Dihlmann bereits als Gesetzentwurf ( Drucksache 19/27752 ) in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Renate Künast, die als zuständige Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion bei der Beauftragung der Gutachten mitwirkte und für diese Ausgabe ein Vorwort verfasste, erklärt: "Zwanzig Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist die gesellschaftliche Betriebserlaubnis für einen Großteil der heutigen Nutztierhaltungen abgelaufen. Da wird es nicht ausreichen, wenn wir nur versuchen, den Aufwand für bessere Tierhaltung bei den landwirtschaftlichen Betrieben ordentlich zu honorieren. Das Tierschutzgesetz selbst muss dem Anspruch des Grundgesetzes entsprechen und deshalb sind die Ausnahmen endlich zu streichen und für alle Tierarten Mindeststandards zu normieren. Dank an die Autor:innen für die Vorlage eines ausformulierten Gesetzentwurfs, der bei der in dieser Legislaturperiode anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes sicher eine Richtschnur sein wird. Neben dem rechtlichen Änderungsbedarf ist es aber auch nötig, dem Tierschutzrecht in der juristischen Ausbildung künftig einen höheren Stellenwert beizumessen. Es geht um die Haltung von Millionen Tieren jedes Jahr. Ich bin sicher, mit diesem neuen Band werden Expertisen vorgelegt, die wegweisende Beiträge zur Weiterentwicklung des Tierschutzrechtes sind." Beide Gutachten wurden nun im NOMOS-Verlag als Band der Reihe "Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft" als Buch sowie in einer elektronischen Open Access-Version veröffentlicht. Die Open Access-Version des Bandes "Reform des Tierschutzrechts" kann abgerufen werden. Thünen Working Paper 41 „Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“
Mit dem dem Portal Landesrecht Sachsen-Anhalt stellt Sachsen-Anhalt interessierten Nutzern des Landesportals Sachsen-Anhalt die geltenden Gesetze und Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie Gerichtsentscheidungen des Landes zur Recherche bereit. Dieser kostenlose Dienst des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt bei der Klärung rechtlicher Fragen und in der Kommunikation mit den Behörden. Der Dienst bietet die konsolidierten Fassungen aller geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Sachsen-Anhalt und aller geltenden Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt soweit sie in den Amtsblättern veröffentlicht worden sind.
Allgemeinde Vorhabenbeschreibung Die Provincie Groningen (NL), Sint Jansstraat 4, 9712JN Groningen, hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Durchführung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben der RWE Holding II B.V. zur Erhöhung des Anteils der Biomasse im Kraftwerk RWE Eemshaven am Standort Eemshaven (NL) mitgeteilt. Nach deutschem Recht, das die internationalen Vorgaben umsetzt, ist die zuständige Behörde in Deutschland bei einem ausländischen UVP-Vorhaben diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§58 Abs.5 UVPG). In Niedersachsen wäre dies für das geplante Vorhaben in den Niederlanden das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg. Das bestehende und betriebene Kraftwerk Eemshaven der RWE Holding II B.V. in Eemshaven besteht aus zwei (identischen) kohlenbefeuerten Einheiten von brutto je 800 MWe. Auf Grundlage der derzeitigen (Umwelt-) Genehmigungen können außer dem Hauptbrennstoff Kohle 800 Kilotonnen pro Jahr Biomasse in diesen Einheiten mitverbrannt werden. RWE beabsichtigt, den Anteil Biomasse von 800 auf 1600 kt pro Jahr zu erhöhen. Ausgangspunkt ist, dass diese Erhöhung im Rahmen des genehmigten Biomassekonzeptes (Lagerung, Umschlag, Logistik, innerbetrieblicher Transport, Verarbeitung und Mitverbrennung) und der genehmigten Emissionen in die Luft erfolgt. Diese Erhöhung führt zu einem dementsprechend geringeren Einsatz von Kohle. Neben den bisher bereits genehmigten Biomasse-Brennstoffen A-Holz, Holzpellets, Sägemehl und Zuckerrohrabfälle sollen zukünftig auch Lignin als Restprodukt der Bio-Raffination und Bentonit als Restprodukt u.a. aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie eingesetzt werden. Durch die Provincie Groningen (NL) wurde der deutschen Öffentlichkeit im Jahr 2019 die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen, Kommentare, Einwendungen bezüglich des UVP-Berichtes und/oder dem zugehörigen Genehmigungsantrag postalisch oder mündlich an die in der amtlichen Bekanntmachung genannten Stellen abzugeben. Nach der Ergänzung der Antragsunterlagen und des UVP-Berichtes und der Erstellung des Genehmigungsentwurfes nach dem Umgebungsgesetz (Wabo) wurde der deutschen Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, in diese Unterlagen in der Zeit vom 07.04.2021 bis einschließlich 19.05.2021 an den in der beigefügten Bekanntmachung genannten Stellen sowie im Internet unter www.officielebekendmakingen.nl Einsicht zu nehmen. Bis einschließlich 19.05.2021 bestand die Möglichkeit, zum Genehmigungsentwurf Einwendungen zu erheben. Mit der Entscheidung vom 15.09.2021 hat der Provinzialausschuss (Deputiertenstaaten) der Provinz Groningen die Änderungsgenehmigung für das Vorhaben erteilt. Die Entscheidung mit den zugehörigen Unterlagen lagen in der Zeit vom 16.09.2021 bis einschließlich 26.10.2021 an den in der beigefügten Bekanntmachung genannten Stellen aus und konnten im Internet unter www.officielebekendmakingen.nl eingesehen werden. Aufgrund einer richterlichen Entscheidung wurde der Genehmigungsbescheid vom 15.09.2021 geändert. Der Entwurf des Änderungsbescheides und die begründenden Unterlagen liegen in der Zeit vom 29.08.2024 bis zum 10.10.2024 bei den in der beigefügten Bekanntmachung genannten Stellen aus und können im Internet unter www.officielebekendmakingen.nl eingesehen werden. Weitere Details zur Auslegung sowie zur Möglichkeit Einwände gegen den Entwurf einzureichen, können der beigefügten Bekanntmachung vom 28.08.2024 entnommen werden.
Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus. Das geht aus dem aktuellen Monitoringbericht des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) hervor, den Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann gemeinsam mit LAU-Präsidentin Dr. Sandra Hagel heute in Magdeburg vorgestellt hat. So ist die Zahl der im Land lebenden Wölfe auf 258 gestiegen. Auch wurde im Berichtszeitraum von Mai 2023 bis April 2024 ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere registriert. Umweltminister Willingmann kündigte am Montag einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Sachsen-Anhalt an. Dieser sieht vor, dass Wölfe, die wiederholt an Nutztierrissen beteiligt waren, in Regionen mit erhöhtem Rissaufkommen künftig bereits nach dem erstmaligen Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes unbürokratischer entnommen werden dürfen. „Der Wolf ist in Sachsen-Anhalt wieder heimisch geworden. Das ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes ein Erfolg. Angesichts der wachsenden Population im Lande halte ich es für notwendig, noch mehr für ein konfliktarmes Leben mit dem Wolf zu tun“, betonte Willingmann. „Mit dem Erlass schaffen wir die Möglichkeit, Wölfe mit auffälligem Verhalten künftig unbürokratischer entnehmen zu können. Wir knüpfen hier an das im Bundesumweltministerium entwickelte Modell der so genannten Schnellabschüsse an, das auf der Umweltministerkonferenz im Dezember 2023 vorgestellt und seitdem in den Ländern weiterentwickelt wurde. Klar ist aber auch: Ohne Änderung des Rechtsrahmens auf Europa- und Bundesebene wird es weiterhin keine gezielte Bestandsregulierung mittels systematischer Entnahmen geben. Wir werden darüber hinaus auch die Tierhalter nicht aus der Verantwortung entlassen, konsequent wolfsabweisenden Herdenschutz einzusetzen.“ Der Erlass zum Umgang mit dem Wolf sieht vor, dass das Landesamt für Umweltschutz prüft, ob ein Gebiet mit erhöhtem problematischen Nutztierrissaufkommen festlegt werden kann. In diesen Gebieten ist die Entnahme eines Wolfs bereits nach erstmaligem Überwinden eines zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren binnen 21 Tagen nach dem Übergriff möglich. Die Entnahme darf dann im Umkreis von 1.000 Metern erfolgen. Das entsprechende Gebiet wird vom LAU festgelegt, die Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt erteilt. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung ist für eine Entnahme dann nicht erforderlich. Erlass wird Gerichtsentscheidungen aus Niedersachsen berücksichtigen Der Erlass berücksichtigt die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. April 2024 (Az. 4 ME 73/24). Auch in Gebieten mit erhöhtem Nutztierrissaufkommen wird es nicht zu automatischen Entnahmen von Wölfen kommen. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob ein ernster wirtschaftlicher Schaden droht. Eine Entnahme wird zudem nur dann möglich, wenn durch den Wolf der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Maßgeblich für den zumutbaren Herdenschutz ist der Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen, den Bund und Länder erstellt haben. Veröffentlicht werden soll der Erlass zu Schnellabschüssen noch im Dezember. Zahl der Wolfsrudel steigt auf 32 Zwischen Mai 2023 und April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf insgesamt 258 gestiegen. 78 von ihnen sind erwachsene Wölfe, 40 sind so genannte Jährlinge und bei 129 handelt es sich um Welpen. 11 weitere konnten nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Zu den 258 Wölfen kommen noch 34 Tiere hinzu, die sich in grenzübergreifenden Territorien bewegen. Die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu, die Zahl der Welpen pro Rudel stagnierte bei 3,6. Nachdem die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere mit 59 im vorherigen Berichtszeitraum auf den niedrigsten Stand seit 2018 fiel, ist im aktuellen Monitoring wieder ein leichter Zuwachs an Rissvorfällen auf 63 zu verzeichnen. Auch wurden wieder mehr Tiere getötet, die Zahl stieg von 176 auf 228. Fehlender Herdenschutz häufig ein Grund für Rissvorfälle Regional waren die Übergriffe durch Wölfe auf Nutztiere sehr unterschiedlich verteilt. Die meisten Rissvorfälle wurden im Altmarkkreis Salzwedel (28,6 Prozent) gemeldet, gefolgt vom Landkreis Jerichower Land (23,8 Prozent) und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld (14,3 Prozent). Dort gab es jedoch nicht die meisten bekannten Wolfsrudel. Diese waren im Landkreis Wittenberg zu finden. Trotz größerer Population wurden hier aber nur 9,5 Prozent aller Übergriffe auf Nutztiere registriert. Insoweit korrespondierte das Rissgeschehen eher mit der Einhaltung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen. Weiterhin nur wenig verbreitet ist Herdenschutz beispielsweise bei Hobbyhaltern – in 83 Prozent der Fälle war der Herdenschutz unzureichend. 6.000 Hinweise für Monitoringbericht ausgewertet Für den Monitoringbericht ist eine breite Datengrundlage von großer Bedeutung. Hinweise oder Sichtungen können über das Tierartenmeldeportal direkt online an das Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) gemeldet werden. Dazu erklärte LAU-Präsidentin Hagel: „Für den aktuellen Monitoringbericht wurden fast 6.000 Hinweise ausgewertet, viele davon stammen aus Forstbetrieben, der Jägerschaft oder kommen direkt aus der Bevölkerung. Um die Meldung möglichst einfach zu machen, haben wir das Formular für Wolfshinweise jetzt neu in unser Tierartenmonitoring-Portal für Sachsen-Anhalt aufgenommen und für Mobiltelefone optimiert.“ Der aktuelle Wolfsmonitoringbericht sowie die Berichte der Vorjahre können auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz heruntergeladen werden: https://lau.sachsen-anhalt.de/publikationen/berichte-und-fachinformationen/wolfsmonitoringberichte Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Die Länder Berlin und Brandenburg haben heute nach intensiver Prüfung die Empfehlungen des Kammergerichts im Beschwerdeverfahren zur S-Bahn-Vergabe nicht aufgenommen. In dem im Jahr 2020 gestarteten Vergabeverfahren geht es um den öffentlichen Auftrag zur Herstellung und Instandhaltung neuer S-Bahn-Wagen und deren Betrieb auf zwei (von drei) Teilnetzen der Berliner S-Bahn („Nord-Süd“ und „Stadtbahn“). Die mündliche Verhandlung – zwischen den Ländern sowie dem Antragsteller, einem Unternehmen, das als potenzieller Mitbewerber etliche Punkte des Verfahrens gerügt hatte – war am Freitag fortgesetzt worden, nachdem das Gericht zuvor beiden Seiten eine Verhandlungslösung empfohlen hatte. Dabei ging es um vier Rügen, von denen auch das Gericht bereits zwei als voraussichtlich unzulässig eingeschätzt hatte, weil sie zu spät eingelegt worden waren. Der Antragsteller hatte zwar zugesagt, im Falle einer Einigung auf den Gerichtsvorschlag alle weiteren Beschwerden zurückzuziehen und damit eine Erledigung des Verfahrens zu erreichen. Dies hätte jedoch aus Sicht insbesondere der Berliner Seite Nachteile für andere Wettbewerber zur Folge gehabt. Senatorin Manja Schreiner : „Wir haben uns nach intensiver Prüfung dazu entschieden, den Abhilfevorschlag nicht anzunehmen und die Entscheidung in die Hände des Kammergerichts zu legen. Die Antragstellerin wusste von der Rügemöglichkeit, hat sie aber in relevanten Punkten nicht rechtzeitig genutzt – dies war auch bei der Entscheidung über den gerichtlichen Vorschlag zu berücksichtigen. Nach Auswertung des schriftlichen Gerichtsbeschlusses und den nötigen Anpassungen wollen wir das Verfahren zügig zum Abschluss bringen. Das ist eine gute Nachricht für Berlin, denn wir brauchen schnellstmöglich moderne, attraktive S-Bahn-Fahrzeuge und einen Ausbau des Verkehrsangebots. Dieses Ziel verfolgen wir weiterhin konsequent.“ Die ausführliche schriftliche Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Die Länder werden sie nach Vorliegen schnellstmöglich prüfen und umsetzen, um die Vergabe zu einem Abschluss zu bringen. Zugleich wird neu bewertet, inwiefern Fristen für die Angebotsabgabe anzupassen sind.
Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet das BASE Info-Mobil. Das „Gesprächsangebot auf Rädern“ gibt Einblicke in den aktuellen Stand von Suche und Standortauswahl und bietet viele Informationen zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung. So auch bei den Baden-Württemberg-Tagen in Dischingen, wo das Info-Mobil vom 4. bis zum 5. Mai Station machte. Auch BASE -Präsident Christian Kühn war vor Ort und stellte sich den Fragen vieler Besucher:innen. Zum ersten Mal vor Ort im Info-Mobil: BASE -Präsident Christian Kühn Zum ersten Mal in seiner neuen Funktion besuchte BASE -Präsident Christian Kühn das Info-Mobil und stellte sich dort den Fragen der Gäste. „Die Aufgaben unseres Amtes werden unter anderem durch das Standortauswahlgesetz definiert. Beteiligung spielt dabei eine zentrale Rolle. Der Austausch mit der Bevölkerung ist deshalb einer der Grundpfeiler bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle ,“ so Kühn. Die Begegnung mit den Bürger:innen war für den BASE -Präsidenten „bereichernd für beide Seiten. Besonders angenehm habe ich die wertschätzende Gesprächsatmosphäre empfunden“, resümiert Kühn. Informationen und Gespräche: Was bewegt beim Thema nukleare Sicherheit? Was bewegt Menschen, wenn sie sich mit dem Thema der nuklearen Entsorgung beschäftigen? Das wollten die Mitarbeitenden des BASE von den Besucher:innen der Baden-Württemberg-Tage in Dischingen erfahren. Der Standplatz vor der Dischinger Egauhalle, in der normalerweise Sport- oder Kulturveranstaltungen stattfinden, war gut besucht. Rund 300 Besucher:innen ließen sich dort von den BASE -Mitarbeitenden vor Ort zum Endlagersuchprozess informieren. Unter diesen war auch der Umweltdezernent des Landkreises Heidenheim, Michael Felgenhauer. Dass Menschen aller Altersgruppen das Angebot des Info-Mobils nutzen können, zeigte sich auch in Dischingen. Besonders aussagekräftig war etwa die mobile Umfragestation, bei der man sich mithilfe von Bällen zum Endlagerstandort positionieren konnte. „Das BASE -Infomobil ist nicht nur ein Informations-, sondern auch ein Gesprächsangebot“, erklärt Dr. Ingo Bautz, BASE -Fachgebietsleiter für Information und Bürgerkommunikation. Deshalb kam neben grundlegenden Fragen zu Bodenbeschaffenheit oder Wirtsgesteinen auch regionale und sensible Themen zur Sprache. Dass das Egau als Trinkwasserreservoir für den Großraum Stuttgart fungiert, besorgte etwa einige Besucher:innen beim Gedanken an einen möglichen Endlagerstandort. Auch die aktuelle Gerichtsentscheidung zur weiteren Zwischenlagerung in Gundremmingen wurde diskutiert – Themen der sicheren nuklearen Entsorgung sind zentral für das Amt und seine Beschäftigten. Die BASE -Info-Tour geht weiter: Das sind die nächsten Termine Bis in den Herbst hinein touren die BASE -Mitarbeiter:innen quer durch die Republik und stehen für Gespräche rund um die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zur Verfügung. Der nächste Halt des rollenden Informationsangebots ist in Jena. Hier steht das BASE Info-Mobil am 27. (12-19 Uhr) und am 28. Mai (10-17 Uhr) in der Rathausgasse. Alle weiteren geplanten Termine finden Sie hier . 07.05.2024 Termine der Info-Tour Endlagersuche vor Ort: Info-Angebote des BASE
Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Dezember 2023: Am Landgericht Dessau-Roßlau finden vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Dezember 2023 über bereits anberaumte Fortsetzungstermine hinaus die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt. Dabei handelt es sich, soweit nicht besonders kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren 1. 04.12.2023 Vor der 4. Strafkammer muss sich ab 09.00 Uhr ein 31-jähriger Mann aus Wittenberg u.a. wegen Geldfälschung verantworten. Er soll im Dezember 2020 und Januar 2021 in einem Imbiss und einem Discounter in Wittenberg versucht haben, mit falschen 10-Euro-Noten zu bezahlen, bei denen es sich um in China hergestelltes Spielgeld gehandelt haben soll. Bei einer Durchsuchung konnten insgesamt 30 Banknoten Falschgeld sichergestellt werden. Die bereits mehrfach angesetzte Hauptverhandlung soll am 12.12.2023 um 12.00 Uhr und am 18.12.2023 um 13.00 Uhr fortgesetzt werden. 4 Ns 682 Js 6432/20 Die 7. Strafkammer verhandelt um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen zwei Angeklagte aus Bitterfeld-Wolfen im Alte von 30 und 34 Jahren wegen Einbruchsdiebstahls in eine Anwaltskanzlei in Bitterfeld-Wolfen bzw. Beihilfe hierzu (Tatzeit: November 2020). 7 NBs 696 Js 28773/20 2. 05.12.2023 In einem um 09.00 Uhr vor der 8. Strafkammer beginnenden erstinstanzlichen Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem 25-jährigen, zuletzt wohnungslosen und derzeit inhaftierten Angeklagten schweren Raub in vier Fällen vor. Er soll im Mai 2023 in Dessau-Roßlau und Bitterfeld-Wolfen unter Vorhalt pistolenähnlicher Gegenstände bzw. in einem Fall eines Messers Ladengeschäfte überfallen und überwiegend Bargeld erbeutet haben. Bei einer der Taten soll er einer Angestellten Reizgas ins Gesicht gesprüht haben. Die Hauptverhandlung soll am 07.12., 11.12., 21.12.2023, 09.01. und 17.01.2024 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. 8 KLs 470 Js 12685/23 3. 06.12.2023 Vor der 1. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung in einem erstinstanzlichen Verfahren gegen zwei Brüder aus Dessau-Roßlau im Alter von 19 und 24 Jahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Marihuana) in vier Fällen, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung (Tatzeit: Juli bis Oktober 2021). Unter anderem sollen sie um Drogenschulden einzutreiben am 03.10.2021 einen Geschädigten mit ihrem Pkw in ein entlegenes Waldstück in Dessau-Roßlau transportiert und dort geschlagen und getreten haben, wobei auch ein Hammer zum Einsatz gekommen sein soll. Dabei sollen sie ferner gedroht haben, dem Opfer einen Finger abzusägen. Die Hauptverhandlung wird am 12.12.,13.12., 18.12. und 20.12.2023 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 1 KLBs 681 Js 28609/21 Die 4. Strafkammer verhandelt um 13.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 76-jährigen Mann aus Zahna-Elster wegen Beleidigung in drei Fällen. Er soll aus Verärgerung über ein Gerichtsurteil zwischen Mai und November 2022 mehrere Schreiben an die an der Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter verfasst und sie dabei u.a. als „gehirnamputierte Berufsverbrecher“ bezeichnet haben. Das Amtsgericht hat gegen ihn eine Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen verhängt, wogegen sich seine Berufung richtet. 4 NBs 195 Js 22668/22 Ab 09.00 Uhr findet vor der 7. Strafammer ein Verfahren gegen einen 21-jährigen Angeklagten statt, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hat gegen den derzeit inhaftierten Mann wegen Vergewaltigung in zwei Fällen zum Nachteil seiner früheren Freundin eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt (Tatzeit: März 2023; Tatort: Bitterfeld-Wolfen). Die Hauptverhandlung wird am 11.12.2023 um 09.30 Uhr sowie am 14.12. und 20.12.2023 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 7 NBs 283 Js 6823/23 4. 07.12.2023 Vor der 2. Strafkammer als Schwurgericht beginnt um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 39-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Gräfenhainichen, dem die Staatsanwaltschaft u.a. versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorwirft. Insgesamt sind drei Verfahren miteinander verbunden. Die Taten sollen im Zeitraum Mai/Juni 2022 und Juni 2023 in Gräfenhainichen verübt worden sein. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Mann am 13.06.2023 mit einer Axt auf den Kopf eines 17-jährigen Jugendlichen gezielt haben, der den Hieb mit einem Gegenstand abwehren konnte. Gegenstand der Anklagen sind insgesamt 11 Taten. Fortsetzungstermine sind für den 14.12., 15.12. und 20.12.2023 sowie für den 05.01., 11.01., 12.01., 26.01. und 30.01.2024 anberaumt (jeweils 09.00 Uhr, am 14.12.2023 und 11.01.2024 um 12.30 Uhr). 2 Ks 115 Js 16012/23 5. 08.12.2023 Die 7. Strafkammer verhandelt um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 69-jährigen Mann aus Bernburg wegen Nötigung. Er soll am 07.04.2022 in Dessau-Roßlau mit seinem Pkw die Fahrerin eines nachfolgenden Fahrzeugs wiederholt ausgebremst haben um sie zu disziplinieren. Sein Fahrzeug soll mit einer Heckkamera und einem Aufkleber in Gestalt eines Verkehrszeichens mit dem Schriftzug „Videoüberwachung“ ausgerüstet gewesen sein. 7 NBs 394 Js 16442/22 6. 11.12.2023 Die 4. Strafkammer verhandelt mehrere Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 43-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Tatort: März 2ß22; Tatort: Dessau-Roßlau). 4 NBs 694 Js 11493/22 Hierauf folgt um 12.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 31-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Diebstahls oder Hehlerei (sog. Wahlfeststellung) eines E-Bike (Tatzeit: 2020, 4 NBs 397 Js 29963/21 ), bevor sich ab 13.00 Uhr ein 30-jähriger Mann aus Bitterfeld-Wolfen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten muss (Tatzeit: April 2023; Tatort: Bitterfeld-Wolfen). 4 NBs 651 Js 14413/22 7. 13.12.2023 Ein weiteres Schwurgerichtsverfahren beginnt um 09.00 Uhr vor der 2. Strafkammer. Die Anklage richtet sich gegen drei Männer aus Wittenberg im Alter zwischen 45 und 50 Jahren, denen versuchter Totschlag in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und besonders schwerem Raub vorgeworfen wird. Sie sollen am 04.06.2023 den späteren Geschädigten in dessen Wohnung in Wittenberg aufgesucht und zunächst jeder eine Bierflasche auf dessen Kopf zerschlagen haben. Im weiteren Tatverlauf sollen sie ihn gezwungen haben, sich vollständig zu entkleiden, dabei soll einer der Männer auf ihn uriniert und ihm mit einem Küchenmesser eine Schnittverletzung am Kehlkopf zugefügt haben. Sodann sollen die Angeklagten unter anderem die EC-Karte des Opfers weggenommen und unter wiederholter Bedrohung mit dem Tode die Preisgabe der PIN erzwungen haben. Mit dieser soll einer der Angeklagten einen Betrag von 70,00 € abgehoben haben, während die übrigen unterdessen zur Bewachung in der Wohnung blieben. Die Kammer ist im Eröffnungsbeschluss davon ausgegangen, dass bedingter Tötungsvorsatz in Betracht kommt. Die Hauptverhandlung wird am 21.12. 2023 um 13.00 Uhr sowie am 10.01., 15.01., 16.01., 23.01., 29.01., 01.02., 20.02. und 21.02.2024 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 2 Ks 294 Js 15150/23 Die 4. Strafkammer verhandelt zwei Berufungsverfahren. Um 12.00 Uhr findet die Hauptverhandlung gegen einen 42-jährigen Mann aus Wolmirstedt wegen Diebstahls eines Autoschlüssels statt (Tatzeit: September 2022; Tatort: Bitterfeld-Wolfen). 4 NBs 394 Js 30501/22 Ab 13.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 37-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau, dem Körperverletzung und Hausfriedensbruch zum Nachteil seiner früheren Lebensgefährtin und deren Tochter zur Last liegen (Tatzeit: Juni 2022; Tatort: Dessau-Roßlau). Außerdem soll er gegen einen hinzugerufenen Polizeibeamten beleidigend geworden sein. 4 NBs 296 Js 26863/22 Die 7. Strafkammer hat ab 09.00 Uhr über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg zu befinden, mit dem ein 58-jähriger Mann aus Wittenberg aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf des Verstoßes gegen §§ 23, 23 des Kunsturhebergesetzes freigesprochen hat. Er soll am 05.09.2022 anlässlich einer öffentlichen Versammlung als Pressefotograf eine Videosequenz von einem Polizeibeamten aufgenommen und ohne dessen Zustimmung auf einer Internetplattform veröffentlicht haben, wo sie mehr als 17.000 Mal aufgerufen wurde. 7 NBs 297 Js 29445/22 8. 15.12.2023 Eine 21-jährige Frau aus Bitterfeld-Wolfen muss sich ab 09.00 Uhr vor der 4. Strafkammer wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten (Tatzeit: Februar 2012; Tatort: Bitterfeld-Wolfen). Das Amtsgericht hat sie aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. 4 NBs 431 Js 10946/22 Zur gleichen Zeit beginnt vor der 7. Strafkammer die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte aus Dessau-Roßlau im Alter von 26 und 33 Jahren, die der rechtsgerichteten Szene zugehörig sein sollen. Die Angeklagten sollen in den Abendstunden des 20.09.2021 in Dessau auf die späteren Geschädigten getroffen sein und diese mit den Worten „Verzieht euch, ihr linken Zecken!“ in einen Streit verwickelt haben, in dessen Verlauf sie einem der Geschädigten Faustschläge und Fußtritte versetzt haben sollen. Ein weiteres Opfer soll durch einen Wurf mit einer Bierflasche am Auge verletzt worden sein. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat drei der in erster Instanz insgesamt vier Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen und gegen den weiteren Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die Kammer hat über dessen hiergegen gerichtete Berufung sowie ferner über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen einen der Freisprüche zu entscheiden. Die Hauptverhandlung wird am 18.12.2023 um 09.00 Uhr fortgesetzt. 7 NBs 303 Js 1608/22 9. 18.12.2023 Der Monat schließt mit einem um 09.00 Uhr vor der 4. Strafkammer beginnenden Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann wegen Insolvenzverschleppung, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Unterschlagung. Unter anderem soll er als Geschäftsführer eines in Dessau-Roßlau ansässigen Unternehmens 2018 zwei hochwertige Pkw geleast haben, ohne in der Folge der Leasingraten zu entrichten. Nach Kündigung der Verträge durch die Leasinggeberin soll er eines der Fahrzeuge nicht herausgegeben haben. Es wurde Anfang 2019 in den Niederlanden sichergestellt. Die Hauptverhandlung wird am 02.01.2024 um 09.00 Uhr fortgesetzt. 4 NBs 172 Js 29271/19 Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: 0340 202-1445 Fax: 0340 202-1442, 202-1430 Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-de.sachsen-anhalt.de
- Kabeldiebstahl in Nienburg - Diebstahl an Baufahrzeugen in Förderstedt - Versuchter Diebstahl eines Minibaggers in Eggersdorf - Verdacht der Trunkenheitsfahrt zwischen Aschersleben und Ermsleben - Nienburg (Diebstahl von Elektrokabel) Am Dienstagmorgen wurde der Diebstahl von etwa 8000m Elektrokabel gemeldet. Bei dem Tatort handelt es sich um die Baustelle eines Solarfeldes in de Calbeschen Straße. Die Täter verschafften sich gewaltsam Zugang und entwendeten scheinbar zielgerichtet das Kabel. Der Diebstahl wurde schon am Montag bemerkt, was die Vermutung nahelegt, dass die Diebe bereits am Wochenende dort tätig waren. Der Abtransport einer solchen Menge Kabel dürfte nur mit einem Fahrzeug möglich sein. Eine Spurensuche und entsprechende Sicherung am Tatort erfolgte. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen. Sie erreichen uns in jeder Polizeidienststelle und natürlich telefonisch unter 03471-3790. Förderstedt (Diebstahl an Baufahrzeugen) In der Nacht zu Dienstag wurde von einem Minibagger der verbaute Abbruchhammer entwendet. Der Bagger befand sich auf einem Feldweg am Ortsausgang in Richtung Eggersdorf und war während der baufreien Zeit ordnungsgemäß gesichert. Am Dienstagmorgen wurde der Diebstahl bemerkt. Das Arbeitsgerät wurden offenbar fachmännisch demontiert. Eine Anzeige wurde aufgenommen, die Ermittlungen dauern an. Eggersdorf (Versuchter Diebstahl eines Minibaggers) Am Montagabend wurde ein beschädigter Minibagger im Bereich des Eickendorfer Weges festgestellt. Unbekannte hatten offenbar versucht die Tür des Baggers aufzubrechen. Es waren deutliche Hebelspuren festzustellen. Ein Eindringen gelang aber nicht. Die Strafanzeige wurde aufgenommen und eine Spurensicherung durchgeführt. Die Ermittlungen dauern an. Ermsleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Montagabend kontrollierte die Polizei den 44-jährigen Fahrer eines VW Transporters, welcher im Vorfeld durch eine unsichere Fahrweise auf der Bundesstraße 180 zwischen Aschersleben und Ermsleben aufgefallen war. Während der Kontrolle wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,96 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert und der Führerschein sichergestellt. Dem Mann wurde erklärt, dass er bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Anlage 8/1 - Einheitlicher Muster-Rahmenlehrplan gemäß Abschnitt 1.8.1 ADR / RID allgemein 1. Vorwort Bei der Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene handelt es sich um eine besonders sensible und komplexe Materie. Die Regelungen unterliegen ständigen Änderungen durch die UN -Modellvorschriften sowie durch die Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID). Nicht nur der Gefahrguttransport selbst, sondern auch die behördlichen Gefahrgutkontrollen und ihre Ergebnisse stehen immer öfter im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Von den Betroffenen werden einheitliche und qualitativ hochwertige Kontrollen erwartet. Entscheidungen der Kontrollbehörden sind vor Gericht überprüfbar. 2. Ziele Zur Steigerung der Effizienz und der Einheitlichkeit von Gefahrgutkontrollen ist es erforderlich, für die Aus- und Fortbildung des Kontrollpersonals eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Einheitliche Gefahrgutkontrollen sind kein Selbstzweck, sondern dienen der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und erhöhen die Sicherheit. Die Teilnehmer einer Schulung sollen nach Abschluss in der Lage sein, selbstständig Gefahrgutkontrollen bei den Verkehrsträgern Straße und/oder Schiene durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen. 3. Zielgruppen Der Rahmenlehrplan richtet sich an die Entscheidungsträger für die Aus- und Fortbildung. Zielgruppe der Ausbildung ist das Kontrollpersonal, welches bisher in der Regel keine Erfahrungen in der Durchführung von Gefahrgutkontrollen hat. Zielgruppe der Fortbildung ist das Kontrollpersonal, welches bisher bereits bei der Durchführung von Gefahrgutkontrollen eingesetzt wird. Im Sinne einer ganzheitlichen Kontrolle wird empfohlen, dass die Schulungsteilnehmer über einschlägige Kenntnisse auch in anderen vorkommenden Rechtsbereichen ( z. B. Straßenverkehrs- bzw. Eisenbahnrecht) verfügen. 4. Rahmenlehrplan Der Rahmenlehrplan für die Ausbildung des Kontrollpersonals trägt Empfehlungscharakter. Er ist unter praktischen und anwenderbezogenen Aspekten gegliedert und nach einem Bausteinsystem aufgebaut. Er enthält die Mindestanforderungen an Wissensstoff, der für die Durchführung von behördlichen Gefahrgutkontrollen erforderlich ist. Die Lehr- und Lerninhalte können in Einzelmodule unterteilt werden. Die Lerninhalte sind durch eine zeitnahe praktische Aus- und Fortbildung zu ergänzen. Der Rahmenlehrplan enthält derzeit keine besonderen Bausteine für die Durchführung von Gefahrgutkontrollen für die Klasse 1 und 7. Für diese Themenbereiche sowie bei aktuellen Rechtsänderungen sind zusätzliche Aufbau- und Auffrischungskurse erforderlich. Für den Bereich Klasse 7 ist mit der Anlage 8/2 der RSEB ein Rahmenlehrplan vorgegeben. Für den Aufbaukurs Klasse 1 werden 8 Unterrichtseinheiten empfohlen (zusätzlich sind Unterrichtseinheiten für die Vorschriften des Sprengstoffrechts einzuplanen). Für die Fortbildung des Kontrollpersonals wird kein festgelegter Rahmenlehrplan vorgegeben. Die Inhalte der Fortbildung sind den Erfordernissen bzgl. neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen anzupassen. Kleinere Rechtsänderungen mit einem Umfang bis 5 Unterrichtseinheiten können auch durch elektronische Medien vermittelt werden. 5. Grundsätze Die Themen sind durch zentrale Veranstaltungen von fachlich qualifizierten Personen zu unterrichten. Diese müssen umfangreiche gefahrgutspezifische Kenntnisse (z. B. einen Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter oder eine mehrjährige behördeninterne Berufserfahrung im Bereich Gefahrgutrecht) besitzen und entweder über eine pädagogische Grundausbildung verfügen oder langjährige Erfahrung haben, Lerninhalte zu vermitteln. Die Anzahl der Teilnehmer soll möglichst auf 16 Seminarteilnehmer begrenzt werden. Jedem Teilnehmer sind die aktuellen Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, den Vortragsanteil auf höchstens 5 Unterrichtseinheiten je Unterrichtstag zu beschränken. Bereits bei anderen Lehr-/Lernschwerpunkten behandelte Inhalte können verkürzt oder als Wiederholungsinhalte unterrichtet werden. Die erfolgreiche Vermittlung der Lehrinhalte soll durch Lernzielkontrollen überprüft werden. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Seminars eine Bescheinigung über die Teilnahme. 6. Zeitansätze Der Zeitansatz für die Ausbildung des Kontrollpersonals von 104 Unterrichtseinheiten (einschließlich des Praxistages) für den Gesamtlehrplan beruht auf Erfahrungswerten und kann individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmer angepasst werden. Der Zeitansatz für die regelmäßige Fortbildung des Kontrollpersonals ergibt sich jeweils aus dem Schulungsbedarf aufgrund neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen sowie dem vorhandenen Wissensstand des Kontrollpersonals. Er sollte durchschnittlich 8 Unterrichtseinheiten pro Jahr nicht unterschreiten. 7. Übersicht der Lehr-/Lernschwerpunkte Nummer Lehr-/Lernschwerpunkt Unterrichts- einheiten 1. Einführung 1 2. Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes 2 3. Bestimmungen der GGVSEB 5 4. Bestimmungen des Gesetzes zum ADR Bestimmungen des Übereinkommens zum COTIF 1 5. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) 2 6. Gefahreneigenschaften und Klassifizierung 4 7. Relevante Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1 8. Allgemeine Sicherheitspflichten 1 9. Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften 8 10. Beförderungsarten 1 11. Beförderung in Versandstücken 20 12. Beförderung in Tanks 12 13. Beförderung in loser Schüttung 8 14. Beförderung nach Vorschriften anderer Verkehrsträger 1 15. Freistellungen 8 16. Übergangsvorschriften 1 17. Ausnahmen 4 18. RSEB und sonstige Vollzugshinweise 1 19. Sicherheitsberater/Gefahrgutbeauftragter 3 20. Unterweisung von Personen/Schulungsverpflichtung 1 21. Besondere Verfahren für Konformitätsbewertungen und Prüfungen 1 22. Ermittlung des Verantwortlichen, Verfolgung und Ahndung 4 23. Kontrollablauf 5 24. Praktische Ausbildungskontrolle 7 25. Lernzielkontrolle 2 Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten: 104 8. Erläuterung zu den Spalten des Muster-Rahmenlehrplanes (Interner Link) Lehr-/Lernschwerpunkt Die Spalte 1 stellt die Lern-/Lehrschwerpunkte dar. Sie gibt keine für den Unterrichtsaufbau verbindliche Reihenfolge vor. Lehr-/Lerninhalte Hier werden alle verbindlich zu unterrichtenden Inhalte unter Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften aufgeführt. S/E Bedeutung "S" = Straße, "E" = Eisenbahn Der Rahmenlehrplan ist auf die Verkehrsträger Straße und Eisenbahn abgestellt und kann bei Bedarf spezifisch angewendet werden. Spalten ohne Eintrag sind für beide Verkehrsträger gültig. Lehr-/Lernmethode Diese ist von dem Vortragenden auf Besonderheiten der Seminargruppe abzustimmen. Da der Lehrplan sich an pädagogisch vorgebildete Lehrkräfte wendet, wird auf eine Erläuterung der einzelnen Methoden (z. B. Vortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Sachverhaltslösungen, erarbeitender Unterricht, Verwendung von Medien) verzichtet. Stufe Für die Festlegung der Tiefe der Schulung sind folgende Intensitätsstufen zu unterscheiden: Stufe I: Kennenlernen und Wiedergeben (Reproduktion) Stufe II: Ordnen und Verstehen (Reorganisation) Stufe III: Anwenden und Umsetzen (Transfer) Stufe IV: Problemlösen (Analyse, Synthese, Beurteilung) UE (Unterrichtseinheit) Eine UE wird mit 45 Minuten angesetzt. Hinweise Diese enthalten sowohl Anregungen zur weiteren Feingliederung der Lehrinhalte als auch zusätzliche Differenzierungen zur Intensität der Themenbehandlung. Stand: 29. August 2023
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