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Gerüche

Überall dort, wo Anwohner oder Beschäftigte im Einwirkungsbereich von Anlagen, die Gerüche emittieren, leben oder arbeiten, kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Geruchsbelästigungen treten in der Regel schon weit unterhalb einer gesundheitsgefährdenden Konzentration eines einzelnen Schadstoffes auf. Das BImSchG regelt deshalb, dass neben der Abwehr von direkten Gefahren für die menschliche Gesundheit auch die Abwehr von erheblichen Belästigungen zum schützenswerten Ziel gehört. Die Beurteilung, ob eine Geruchsbelästigung erheblich und damit als schädlich anzusehen ist, ist sehr komplex. Zur einheitlichen Umsetzung des BImSchG hinsichtlich der Beurteilung und Begrenzung von Geruchsimmissionen in der Verwaltungspraxis wurde ab Ende der Neunzigerjahre die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit den dazugehörigen Auslegungshinweisen von Experten der Bundesländer erarbeitet. Dieses sogenannte GIRL-Expertengremium ist ein behördeninterner Kooperationsverbund, der die Entwicklung der GIRL von Anfang an begleitet und mitbestimmt hat. Die GIRL wurde mehrfach überarbeitet und in allen Bundesländern im Vollzug angewandt. Sie hat sich bundesweit in der Verwaltungspraxis etabliert und wird gerichtlich anerkannt. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestanden bislang im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Anwendung (hier: Umsetzung per Erlass oder Nutzung als Erkenntnisquelle). Im Rahmen der Neufassung der TA Luft 2021 wurde die GIRL formell angepasst und inhaltlich nahezu unverändert als Anhang 7 in die TA Luft aufgenommen. In Anhang 7 wurde die Systematik der GIRL beibehalten. Die gegenüber der GIRL vorgenommenen Ergänzungen betreffen bereits bekannte Inhalte aus den Auslegungshinweisen und den Zweifelsfragen. Die Integration der GIRL in die TA Luft führt zu einer bundesweit einheitlichen Anwendung und dadurch zu einer Verbesserung der bezweckten Gleichbehandlung von Anlagen. Damit sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Die Beurteilung der Auswirkungen von Geruchsemissionen in Bezug auf eine belästigende Wirkung (anhand der Geruchshäufigkeit) zählt somit zu den Prüfpflichten sowohl im Rahmen der behördlichen Überwachung von bestehenden Anlagen als auch bei der Genehmigung neuer Anlagen. Eine Prüfung nach Anhang 7, ob der Schutz vor erheblichen Geruchsimmissionen sichergestellt ist, beschränkt sich auf Anlagen, von denen relevante Geruchsemissionen ausgehen können. Die Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 (Ausgabe September 2019) dient in diesem Zusammenhang als Erkenntnisquelle. Für bislang in der Praxis als nicht geruchsrelevant eingestufte Anlagen ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Vollzugspraxis. Die beschriebenen Methoden (Rastermessung, Ausbreitungsrechnung) werden bundesweit zur Beurteilung von Geruchsimmissionen eingesetzt. Auf ihr basieren Geruchsgutachten für Genehmigungs-, Überwachungs- und Bauleitplanverfahren. Der vorgegebene Rahmen kann sowohl von fachkundigen Gutachterinnen/Gutachtern als auch seitens der zuständigen Behörden im begründeten Einzelfall noch ausgestaltet werden, um zu einer sachgerechten Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation zu kommen. Die Überwachung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte erfolgt durch sachverständige Institute (Stellen nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG), die für den Bereich Gerüche bekannt gegeben wurden. Um die wichtigen Erkenntnisse und Hinweise aus den Auslegungshinweisen und dem Katalog Zweifelsfragen zur GIRL für den Vollzug zu erhalten und in aktualisierter Form für Anwender verfügbar zu machen, hat das GIRL-Expertengremium beide zu einem Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 zusammengeführt. In dem Kommentar sind die Erfahrungen der Bundesländer aus der langjährigen Anwendung der GIRL eingeflossen. Zudem wird auf die erfolgten Neuerungen eingegangen und es werden Hinweise für die Anwendung von Anhang 7 TA Luft gegeben. Auf der 143. LAI-Sitzung wurde den Bundesländern die Anwendung des Kommentars zu Anhang 7 der TA Luft 2021 empfohlen. Die Arbeit im GIRL-Expertengremium wird auch zukünftig fortgesetzt. Dies betrifft insbesondere den Erfahrungsaustausch der Länderbehörden sowie die Abstimmung einer einheitlichen Herangehensweise bei Spezialfällen oder Zweifelsfragen und die Berücksichtigung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen. So wurden u. a. die Ergebnisse von 2 Forschungsprojekten bei der Überarbeitung der GIRL einbezogen. Als Ergebnis des Projekts „Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft“ zu Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen in der Umgebung von landwirtschaftlichen Anlagen konnten für einzelne Tierarten Gewichtungsfaktoren, die das unterschiedliche Belästigungspotential berücksichtigen, festgelegt werden. Im Rahmen der Neufassung der TA Luft wurden für thermische Abgasreinigungseinrichtungen unter Nr. 5.2.8 neue Festlegungen zur Umweltvorsorge bzgl. der Freisetzung von Geruchsstoffen getroffen: „Werden Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800°C eingesetzt und werden die Abgase nach Nummer 5.5 abgeleitet, soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden.“

Wolfsmonitoring in Sachsen-Anhalt Wolfsvorkommen in Sachsen-Anhalt im Monitoringjahr 2024/2025 Was ist Monitoring? Wo kann ich Wolfssichtung/-hinweise melden? Was passiert mit meinen gemeldeten Daten? Woran erkenne ich eine Wolfsspur? Woran erkenne ich Wolfskot? Wie verhalte ich mich bei einer Wolfssichtung? Ist mein Hund auf Spaziergängen im Wolfsgebiet gefährdet? Gibt es in Sachsen-Anhalt Wolf-Hund-Mischlinge?

In Sachsen-Anhalt wird ein flächendeckendes Monitoring durchgeführt, um die Ausbreitung und den Populationsstatus der Wölfe in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren. Mit dieser Dokumentation kommt das Land Sachsen-Anhalt seiner Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission (gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie über die Bestandssituation und den Erhaltungszustand des Wolfes) nach. Das Wolfsvorkommen wird nicht nach dem Kalenderjahr erfasst, sondern orientiert sich an dem biologischen Jahr des Wolfes. Da die Welpen ungefähr Ende April/ Anfang Mai geboren werden, verläuft ein Wolfsjahr vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres. Das Wolfsvorkommen in Sachsen-Anhalt aus dem letzten, abgeschlossenen Monitoringjahr 2024/2025 ist in nebenstehender Karte dargestellt. Zusätzlich zu der Übersichtskarte veröffentlicht das Landesamt für Umweltschutz jedes Jahr einen umfangreichen Monitoringbericht in dem alle wichtigen Details zum Wolfsvorkommen in unserem Bundesland aufgeführt und erklärt werden. Unter Monitoring versteht man die wissenschaftliche Erfassung verschiedener Daten zur Ausbreitung einer Tierart. Im Wolfsmonitoring wird zwischen aktivem und passivem Monitoring unterschieden. Das passive Monitoring findet kontinuierlich auf der gesamten Landesfläche statt. Dabei werden alle anfallende Beobachtungen und Hinweise (ohne eine gezielte Hinweissuche im Gelände) erfasst, überprüft und bewertet. Das aktive Monitoring findet auf bekannten, vom Wolf territorial besiedelten Flächen und in Verdachtsgebieten statt, wo eine permanente Besiedlung vermutet wird. Dabei wird eine gezielte Hinweissuche im Gelände durchgeführt, um aussagekräftige Informationen über das jeweilige Vorkommen zu erhalten. Bei der Datenerfassung für das Monitoring in Sachsen-Anhalt kommen verschiedene Methoden zum Einsatz: Regelmäßige Geländebegehung mit Hinweisaufnahme Einsatz von Wildkameras unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regeln in § 48b LJagdG Landesnorm Sachsen-Anhalt Genetische Untersuchung von Proben durch externe Institute Nahrungsanalyse Die Ergebnisse der Monitorings können Sie im jährlichen Monitoringbericht nachlesen. Wolfssichtungen, Losungs- und Spurenfunde sollten immer an das Wolfskompetenzzentrum direkt gemeldet werden. Dies ist zum Beispiel mit unseren Meldeformurlaren, aber auch telefonisch unter der Nummer +49 3939 06-486 während der gängigen Bürozeiten oder über unsere E-Mail -Adresse (gerne mit Foto/Video) möglich. Jede Meldung hilft dabei, das Wolfsaufkommen in Sachsen-Anhalt bestmöglich abzubilden. Lesen Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit uns (dem Landesamt für Umweltschutz) die datenschutzrechtlichen Hinweise durch. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Meldung einer Sichtung bzw. eines Fundes, unabhängig von der Meldeart (z. B. per E-Mail , Telefon ) in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Wolfssichtung online melden Andere Hinweise auf einen Wolf online melden Daten, die für das Monitoring relevant sind, werden in die Datenbank aufgenommen und nach den international angewandten Kriterien bewertet. Anschließend fließen sie in die Auswertung des Montoringjahres mit ein und stellen einen wichtigen Beitrag zur Beurteilung des Wolfsvorkommens in Sachsen-Anhalt dar. Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung des Daten- und Personenschutzes erfasst und ausschließlich für eventuelle Rückfragen aufbewahrt. Zugesendete Fotos werden nur zum Zweck der Beweispflicht in die Datenbank aufgenommen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und Bildrechte bleiben beim Eigentümer. Generell ist die Unterscheidung zwischen einer Hunde- und einer Wolfsspur schwierig und am Einzelabdruck unmöglich. Nach den international angewandten Monitoringstandards ist eine Wolfsspur nur im geschnürten Trab nachzuweisen. Diese Gangart wird von vielen Wildtierarten angewandt und ermöglicht eine relativ hohe Geschwindigkeit bei geringem Energieaufwand. Dabei tritt das Tier mit der etwas kleineren Hinterpfote exakt in den Abdruck der größeren Vorderpfote. Somit entsteht ein Spurverlauf mit Doppelabdrücken, die schnurgerade, wie an einer Perlenkette aufgereiht sind. Woran erkenne ich Wolfskot? Der Kot von Wildtieren wird fachbezogen als Losung bezeichnet. Charakteristisch für eine Wolfslosung ist ein hoher Anteil an enthaltenen Tierhaaren und Knochenresten. Außerdem markieren Wölfe ihre Territorien mit Losungen und platzieren diese oftmals an oder auf Wegen, bevorzugt an Kreuzungen und auf Erhöhungen. Auch am Geruch lässt sich eine Wolfslosung von Hundekot unterscheiden. Die Bewertung inwieweit es sich bei einem Losungsfund um Wölfe handeln kann, basiert auf den international angewandten Monitoringstandards . Einem wilden Wolf zu begegnen ist äußerst selten, kann aber mit der voranschreitenden Ausbreitung der Wölfe in Deutschland häufiger werden. In der Regel sind Wölfe dämmerungs- und nachtaktiv, wodurch ein Zusammentreffen mit Menschen generell nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich ist. Man sollte nicht auf den Wolf zugehen und darf ihn auf keinen Fall anlocken oder füttern . Dadurch ist vor allem bei jungen Tieren die Gefahr einer Gewöhnung an den Menschen sehr groß, wodurch sie ihre Scheu verlieren können. Sichtungen von Wölfen sollten außerdem immer an das Wolfskompetenzzentrum Iden gemeldet werden. Prägen Sie sich dafür (wenn möglich) das Aussehen des Tieres genau ein oder versuchen Sie ein Foto zu machen, wenn es die Situation zulässt. Im Folgenden haben wir eine Übersicht erstellt, wie man sich in verschiedenen Situationen verhalten sollte, wenn man auf einen Wolf trifft: Wie soll ich mich verhalten, wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, das Tier im Auge behalten und weiter gehen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten, das Tier im Auge behalten und weiterfahren. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, stehen bleiben und dem Wolf Zeit geben, sich zurückzuziehen. Wenn man sich unwohl fühlt oder Angst hat, kann man auch in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten und weiterfahren. Wenn das Tier auf der Straße steht, sollte man sich so verhalten, wie bei jedem anderen Wildtier auch. Kommt es zum Zusammenstoß, sollte man, wie bei jedem Wildunfall, die Polizei verständigen und am Unfallort auf diese warten. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf auf mich zukommt? Vor allem bei jungen Tieren kann es vorkommen, dass sie sich aus Neugierde einem Menschen nähern. Dieses Verhalten ist in der Regel keinesfalls artfremd oder auffällig, der Fall sollte aber an das WZI gemeldet werden. In einem solchen Fall, sollte man Ruhe bewahren, stehen bleiben und das Tier ansprechen. Wenn es sich daraufhin nicht zurückzieht, kann man in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf auf mich zukommt? Befindet sich ein Mensch in einem Fahrzeug, nimmt der Wolf den Menschen selbst gar nicht wahr. Nähert sich ein oder mehrere Wölfe dem Gefährt handelt es sich auch hier keinesfalls um ein auffälliges oder artuntypisches Verhalten. Zumeist sind es auch hier Jungwölfe, die noch nicht viele Erfahrungen mit Menschen bzw. Auto/Traktor gemacht haben und neugierig sind. In einem solchen Fall, sollte man ruhig bleiben, auf den Verkehr achten und weiter fahren. Befindet man sich mit seinem Gefährt nicht in Bewegung, sollte man das Tier mit Hupen oder lauten Rufen vertreiben. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad mit meinem Hund unterwegs bin und einem Wolf begegne? Vielerorts gilt in Sachsen-Anhalt in Wäldern und vor allem Naturschutzgebieten eine Leinenpflicht. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1.März bis 15.Juli anzuleinen.“  Hunde sollten grundsätzlich in Wolfsgebieten angeleint sein. Es kann vorkommen, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren. Treffen Sie zusammen mit Ihrem Hund auf einen Wolf, sind Sie der größte Schutz für Ihren Hund. Denn der Wolf interessiert sich zwar für seinen domestizierten Artgenossen, hat aber trotzdem seine natürliche Scheu vor Menschen nicht abgelegt. Dementsprechend besteht für Ihren Hund keine Gefahr, wenn er sich in Ihrer Nähe aufhält. Somit kann man die gleichen Verhaltenstipps empfehlen wie in 1, 3 und 5 erläutert. Hunde sollten in Wolfsgebieten grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“ Es ist möglich, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren und ihn womöglich als Eindringling in ihrem Territorium ansehen. Daher ist es wichtig, dass Hunde unter der direkten Einwirkung des Menschen bleiben. Kreuzungen zwischen wildlebenden Wölfen und Haushunden, auch ‘Hybriden‘ genannt, sind bisher in Deutschland nur in zwei Fällen aufgetreten; Im Herbst 2003 in Sachsen und im Oktober 2017 in Thüringen.  In Sachsen-Anhalt sind bisher keine Wolf-Hund-Mischlinge in Erscheinung getreten. Verpaarungen zwischen Wölfen und Haushunden lassen sich zum einen durch genetische Untersuchungen feststellen. Zum anderen lassen sie sich anhand von morphologischen und physiologischen Merkmalen von Wölfen unterscheiden. Somit ist ein gut funktionierendes und flächendeckendes Wolfsmonitoring unerlässlich, um etwaige Kreuzungen frühzeitig aufzudecken. Eine sehr wichtige Rolle spielen dabei Meldungen aus der Bevölkerung. In welcher Art und Weise bei einem Nachweis von Wolfshybriden in Sachsen-Anhalt vorgegangen wird, ist in der ‘ Leitlinie Wolf ‘ festgehalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Hybriden und zu den bisherigen Fällen in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (kurz: DBBW) . Letzte Aktualisierung: 15.01.2025

Aktuelle Studienergebnisse zu Geruchsprüfungen bei Bauprodukten

<p> <p>Aus Bauprodukten können flüchtige organische Substanzen (VOC) ausgasen. Diese können, ebenso wie dadurch verursachte Gerüche, dem Wohlbefinden der Raumnutzenden schaden. Unangenehme Gerüche können auch zu vermehrtem Lüften und somit zu höherem Energieverbrauch führen. Der Blaue Engel zeichnet emissions- und geruchsarme Produkte aus. Zu Bodenbelägen gibt es diesbezüglich neue Forschungsergebnisse.</p> </p><p>Aus Bauprodukten können flüchtige organische Substanzen (VOC) ausgasen. Diese können, ebenso wie dadurch verursachte Gerüche, dem Wohlbefinden der Raumnutzenden schaden. Unangenehme Gerüche können auch zu vermehrtem Lüften und somit zu höherem Energieverbrauch führen. Der Blaue Engel zeichnet emissions- und geruchsarme Produkte aus. Zu Bodenbelägen gibt es diesbezüglich neue Forschungsergebnisse.</p><p> <p>Gerüche in Innenräumen können belästigend wirken und das Wohlbefinden sowie die Gesundheit beeinflussen. Hauptziel der Untersuchungen im jetzt abgeschlossenen Forschungsvorhaben war es zu prüfen, ob die Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für die Produktgruppen „Elastische Bodenbeläge“ (DE-UZ 120) und „Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume“ (DE-UZ 176) um geruchsrelevante Aspekte ergänzt werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass es möglich ist, Anforderungen an den Geruch der Produkte zu stellen.</p> <p>Ferner wurde untersucht und gezeigt, dass die bislang vorläufig festgelegte Schwelle einer empfundenen Intensität von 7 pi für die Zulassung von Bauprodukten gemäß Schema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) und beim Blauen Engel grundsätzlich als Bewertungsmaßstab geeignet ist.</p> <p>Die Einhaltung konstanter Bedingungen für die Temperatur und die relative Feuchte bei den Messungen sind von großer Bedeutung, da diese Einfluss auf die Messergebnisse haben. Es wurden Untersuchungen bei unterschiedlichen Temperaturen und abweichender relativer Luftfeuchte, die mit einer eigens dafür gebauten kleinen raumlufttechnischen Anlage eingestellt werden konnten, durchgeführt. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/117637">Ergebnisse</a> belegen, dass die Einhaltung konstanter Prüfbedingungen wichtig ist und zeigen deren Einfluss auf die Geruchswahrnehmung.</p> <p>Im Vorhaben wurde gezeigt, dass holzbasierte Produkte teilweise trotz hoher Geruchsintensität eine neutrale bis positive Hedonik (Wahrnehmung/Bewertung) zeigen, was für Bauprodukte untypisch ist. Die Zusammenhänge zwischen Intensität, Hedonik und Zumutbarkeit werden in den nächsten drei Jahren in einem Folgeprojekt weiter untersucht.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Einsatz von Artenspürhunden im Monitoring von Fledermäusen im Naturschutz

Der Einsatz von Artenspürhunden im Naturschutz hat sich seit den 1990er-Jahren als effektive Methode zur Erfassung vieler Tier- und Pflanzenarten etabliert. Durch ihren hochentwickelten Geruchssinn können Hunde Arten an Hand von deren spezifischen Gerüchen aufspüren. Sie können damit das Monitoring im Fledermausschutz effizienter machen. Bei der Suche nach Schlagopfern an Windkraftanlagen können Flächen mit Spürhunden schneller abgesucht und mehr Schlagopfer gefunden werden. Bei der Suche nach Fledermausquartieren verbessert der Einsatz von Hunden die Nachweiswahrscheinlichkeit von Quartieren und erleichtert die gezielte Ein- und Ausflugkontrolle. Die Arbeitsleistung von Spürhunden ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird besonders von Witterungsbedingungen beeinflusst. Eine Herausforderung ist, dass die gesuchte Geruchsquelle bei der Quartiersuche hoch über dem Boden liegt und für den Spürhund nicht direkt erreichbar ist. Der Hund benötigt diesbezüglich ein gezieltes Training in der Ausbildung. Die Interpretation des Anzeigeverhaltens der Hunde ist wichtige Aufgabe der Hundeführerin oder des Hundeführers und entscheidend für die Lokalisierung der Quartiere. Standardisierte Dokumentation und systematische Untersuchungen sind essenziell, um die Methode weiterzuentwickeln. Artenspürhunde können durch eine verbesserte Nachweiswahrscheinlichkeit von Quartieren maßgeblich zum Fledermausschutz beitragen und sind ein wertvolles Instrument im Artenschutz.

Grundwassermessstelle 4110644100001,

Die Messstelle 4110644100001 (Messstellen-Nr: 4110644100001, Bayern) dient der Überwachung des chemischen Zustands.

Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung, Modellierung und Beurteilung des Emissionsgeschehens in Nutztierställen, Teilvorhaben 1

Im Rahmen des Verbundprojektes 'Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung, Modellierung und Beurteilung des Emissionsgeschehens in Nutztierställen' (EmiMod) sollen Methoden zur Bestimmung der Emissionen von diffusen Flächenquellen untersucht und weiterentwickelt werden. Das betrifft beispielsweise frei gelüftete Schweine- und Rinderställe mit Auslaufflächen (z.B.Tierwohlställe) sowie weitere externe Emissionsquellen (insbesondere Flüssigmistlagerbehälter). Im Fokus des Vorhabens stehen die Emissionen von Ammoniak, klimawirksamen Gasen, Geruch und Bioaerosolen. Ziel ist die Vereinfachung der Untersuchungsmethodik und die Entwicklung eines differenzierten Verfahrens zur Beurteilung des Emissionsgeschehens von diffusen Flächenquellen für verschiedene Untersuchungszwecke (Bestimmung von Emissionsfaktoren, Ermittlung von Emissions-minderungsleistungen, Emissionsmonitoring in der Praxis). Die Überarbeitung und Anpassung der Messstrategien erfolgt in einem iterativen Prozess basierend auf den erhobenen Messdaten und verknüpft mit Erkenntnissen aus mechanistischen Modellierungen, numerischen Strömungssimulationen und Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Nach Abschluss des Vorhabens sollen die vereinfachten Mess- und Beurteilungsmethoden Anwendung in der Praxis finden. Die detaillierte Beschreibung der Vorgehensweisen in Form eines Methodenhandbuchs werden mit Hilfe geeigneter Kommunikationsstrategien und über angepasste Web-Anwendungen an die (Fach-)Öffentlichkeit vermittelt. Zudem werden die Projektergebnisse im Fachrepositorium Lebenswissenschaften veröffentlicht und damit für weitere Forschungszwecke zur Verfügung gestellt.

Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung, Modellierung und Beurteilung des Emissionsgeschehens in Nutztierställen

Im Rahmen des Verbundprojektes 'Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung, Modellierung und Beurteilung des Emissionsgeschehens in Nutztierställen' (EmiMod) sollen Methoden zur Bestimmung der Emissionen von diffusen Flächenquellen untersucht und weiterentwickelt werden. Das betrifft beispielsweise frei gelüftete Schweine- und Rinderställe mit Auslaufflächen (z.B.Tierwohlställe) sowie weitere externe Emissionsquellen (insbesondere Flüssigmistlagerbehälter). Im Fokus des Vorhabens stehen die Emissionen von Ammoniak, klimawirksamen Gasen, Geruch und Bioaerosolen. Ziel ist die Vereinfachung der Untersuchungsmethodik und die Entwicklung eines differenzierten Verfahrens zur Beurteilung des Emissionsgeschehens von diffusen Flächenquellen für verschiedene Untersuchungszwecke (Bestimmung von Emissionsfaktoren, Ermittlung von Emissions-minderungsleistungen, Emissionsmonitoring in der Praxis). Die Überarbeitung und Anpassung der Messstrategien erfolgt in einem iterativen Prozess basierend auf den erhobenen Messdaten und verknüpft mit Erkenntnissen aus mechanistischen Modellierungen, numerischen Strömungssimulationen und Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Nach Abschluss des Vorhabens sollen die vereinfachten Mess- und Beurteilungsmethoden Anwendung in der Praxis finden. Die detaillierte Beschreibung der Vorgehensweisen in Form eines Methodenhandbuchs werden mit Hilfe geeigneter Kommunikationsstrategien und über angepasste Web-Anwendungen an die (Fach-)Öffentlichkeit vermittelt. Zudem werden die Projektergebnisse im Fachrepositorium Lebenswissenschaften veröffentlicht und damit für weitere Forschungszwecke zur Verfügung gestellt.

Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung, Modellierung und Beurteilung des Emissionsgeschehens in Nutztierställen, Teilvorhaben 2

Im Rahmen des Verbundprojektes 'Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung, Modellierung und Beurteilung des Emissionsgeschehens in Nutztierställen' (EmiMod) sollen Methoden zur Bestimmung der Emissionen von diffusen Flächenquellen (z.B.frei gelüftete Schweine- und Rinderställe mit Ausläufen/Laufhöfen und weitere externe Emissionsquellen wie Güllebehälter) untersucht und weiterentwickelt werden. Im Fokus des Vorhabens stehen die Emissionen von Ammoniak, klimawirksamen Gasen, Geruch und Bioaerosolen. Ziel ist die Vereinfachung der Untersuchungsmethodik und die Entwicklung eines differenzierten Verfahrens zur Beurteilung des Emissionsgeschehens von diffusen Flächenquellen für verschiedene Untersuchungszwecke (Bestimmung von Emissionsfaktoren, Ermittlung von Emissionsminderungsleistungen, Emissionsmonitoring in der Praxis). Die Überarbeitung und Anpassung der Messstrategien erfolgt in einem iterativen Prozess basierend auf den erhobenen Messdaten verknüpft mit Erkenntnissen aus mechanistischen Modellierungen, numerischen Strömungssimulationen und Künstliche-Intelligenz-(KI)-Anwendungen. Nach Abschluss des Vorhabens sollen die vereinfachten Mess- und Beurteilungsmethoden Anwendung in der Praxis finden. Die detaillierte Beschreibung der Vorgehensweisen in Form eines Methodenhandbuchs werden mit Hilfe geeigneter Kommunikationsstrategien und über angepasste Web-Anwendungen an die (Fach-)Öffentlichkeit vermittelt. Zudem werden die Projektergebnisse im Fachrepositorium Lebenswissenschaften veröffentlicht und damit für weitere Forschungszwecke zur Verfügung gestellt.

Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung, Modellierung und Beurteilung des Emissionsgeschehens in Nutztierställen, Teilvorhaben 9

Im Rahmen des Verbundprojektes 'Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung, Modellierung und Beurteilung des Emissionsgeschehens in Nutztierställen' (EmiMod) sollen Methoden zur Bestimmung der Emissionen von diffusen Flächenquellen (z.B.frei gelüftete Schweine- und Rinderställe mit Ausläufen/Laufhöfen und weitere externe Emissionsquellen wie Güllebehälter) untersucht und weiterentwickelt werden. Im Fokus des Vorhabens stehen die Emissionen von Ammoniak, klimawirksamen Gasen, Geruch und Bioaerosolen. Ziel ist die Vereinfachung der Untersuchungsmethodik und die Entwicklung eines differenzierten Verfahrens zur Beurteilung des Emissionsgeschehens von diffusen Flächenquellen für verschiedene Untersuchungszwecke (Bestimmung von Emissionsfaktoren, Ermittlung von Emissionsminderungsleistungen, Emissionsmonitoring in der Praxis). Die Überarbeitung und Anpassung der Messstrategien erfolgt in einem iterativen Prozess basierend auf den erhobenen Messdaten verknüpft mit Erkenntnissen aus mechanistischen Modellierungen, numerischen Strömungssimulationen und Künstliche-Intelligenz-(KI)-Anwendungen. Nach Abschluss des Vorhabens sollen die vereinfachten Mess- und Beurteilungsmethoden Anwendung in der Praxis finden. Die detaillierte Beschreibung der Vorgehensweisen in Form eines Methodenhandbuchs werden mit Hilfe geeigneter Kommunikationsstrategien und über angepasste Web-Anwendungen an die (Fach-)Öffentlichkeit vermittelt. Zudem werden die Projektergebnisse im Fachrepositorium Lebenswissenschaften veröffentlicht und damit für weitere Forschungszwecke zur Verfügung gestellt.

Einfluss von Energiequellen auf die Wege der Phosphorbindung durch Biofilme in fluvialen Ökosystemen

In aquatischen Ökosystemen ist der Nährstoffkreislauf eine entscheidende Ökosystemfunktion. Sowohl Stickstoff (N) als auch Phosphor (P) sind essentielle Nährstoffe für aquatische Lebensformen, doch im Übermaß verursachen Stickstoff und Phosphor Eutrophierung. Eutrophierung ist eine globale Beeinträchtigung des Ökosystems, bei der ein Überschuss an Nährstoffen die Struktur und Funktion von Süßwasserökosystemen verändert. Die wichtigsten Auswirkungen der Eutrophierung sind eine übermäßige Zunahme der Algenbiomasse und -produktivität, eine Beeinträchtigung der physikalisch-chemischen Wasserqualität (d. h. Zunahme von Farbe, Geruch und Trübung), anoxische Gewässer, Fischsterben und Einschränkungen der Wassernutzung für Erholungszwecke. Die Eutrophierung ist seit den späten 1980er Jahren in ganz Europa als erhebliches Umweltproblem erkannt worden und stellt auch heute noch eine Herausforderung dar. Um ein gesundes Ökosystem zu erhalten, sollte der Phosphorgehalt im Wasser kontrolliert werden. Phosphor wird nicht vollständig aus dem aquatischen Ökosystem entfernt, sondern von einem Kompartiment (d. h. Wasser) in ein anderes (d. h. Flussbettsubstrate und/oder Biota) immobilisiert. Bei dieser P-Immobilisierung spielen mikrobielle Biofilme eine Schlüsselrolle, indem sie gelösten Phosphor aus dem Wasser einschließen. Dieser Einschluss kann in zwei verschiedenen Pools erfolgen (d. h. intrazellulär oder extrazellulär). Das Wissen über die biologischen Mechanismen des Biofilm-P-Einschlusses in aquatischen Ökosystemen ist jedoch nach wie vor begrenzt. Außerdem kann die Fähigkeit von Biofilmen, P einzuschließen, von ihren Stoffwechselprofilen abhängen. Genauer gesagt bestimmt der C-bezogene Stoffwechsel die Fähigkeit von Biofilmen, organische Verbindungen zu mineralisieren und für ihr Wachstum zu nutzen, und der P-bezogene Stoffwechsel ist mit ihrer Fähigkeit verbunden, verschiedene P-Quellen aufzunehmen. Aus diesem Grund erwarte ich, dass die Fähigkeit aquatischer Ökosysteme, P aus aquatischen Ökosystemen aufzunehmen, von der Struktur und Aktivität der Biofilme abhängt. Das Hauptziel dieses Projekts ist es, zu verstehen, wie Energiequellen in Flussökosystemen die Wege der P-Einlagerung innerhalb von Biofilmen beeinflussen. Insbesondere soll (i) geklärt werden, wie die Kombination von autotrophen und heterotrophen Energiequellen (d. h., (ii) die Auswirkung autotropher und heterotropher Energiequellen auf den C- und P-Stoffwechsel in Biofilmen und ihre Verbindung zu den P-Einlagerungspools zu testen und (iii) die Muster der intrazellulären P- und extrazellulären P-Einlagerungswege in Biofilmen und die Stoffwechselprofile mit den Längsgradienten des Lichts und der Qualität des gelösten Sauerstoffs in Flussökosystemen zu verknüpfen.

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