Die Ursachen für Gerüche in Innenräumen sind vielfältig. Die Wahrnehmung von untypischen oder als unangenehm empfundenen Gerüchen ist häufig mit der Sorge um eine gesundheitlich relevante Belastung verbunden. VOC -Messungen (VOC= volatatile organic compounds; flüchtige organische Verbindungen) im Zusammenhang mit Geruchsbeschwerdefällen verfolgen einerseits das Ziel, die Ursache des Geruchs auf der stofflichen Ebene zu beleuchten. Andererseits können im Idealfall die Stoffe identifiziert werden, die für die Geruchsbildung verantwortlich sind und Rückschlüsse auf die Quelle erlauben. Der vorliegende Bericht beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit sich das Vorkommen von VOC in geruchsauffälligen und nicht geruchsauffälligen Räumen unterscheidet, welche Quellen für Gerüche in Innenräumen auftreten und mit welchen stofflichen Auffälligkeiten sie einhergehen. Das Projekt nähert sich also aus zwei Richtungen der Identifikation von Geruchsstoffen: zum einen statistisch ausgehend von VOC-Datenbanken, zum anderen einzelfallbezogen ausgehend von Fallbeispielen. Veröffentlicht in Texte | 11/2023.
Die Ursachen für Gerüche in Innenräumen sind vielfältig. Die Wahrnehmung von untypischen oder als unangenehm empfundenen Gerüchen ist häufig mit der Sorge um eine gesundheitlich relevante Belastung verbunden. VOC-Messungen (VOC= volatatile organic compounds; flüchtige organische Verbindungen) im Zusammenhang mit Geruchsbeschwerdefällen verfolgen einerseits das Ziel, die Ursache des Geruchs auf der stofflichen Ebene zu beleuchten. Andererseits können im Idealfall die Stoffe identifiziert werden, die für die Geruchsbildung verantwortlich sind und Rückschlüsse auf die Quelle erlauben. Der vorliegende Bericht beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit sich das Vorkommen von VOC in geruchsauffälligen und nicht geruchsauffälligen Räumen unterscheidet, welche Quellen für Gerüche in Innenräumen auftreten und mit welchen stofflichen Auffälligkeiten sie einhergehen. Das Projekt nähert sich also aus zwei Richtungen der Identifikation von Geruchsstoffen: zum einen statistisch ausgehend von VOC-Datenbanken, zum anderen einzelfallbezogen ausgehend von Fallbeispielen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Solare Trocknung von Klärschlamm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IST Anlagenbau durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist es, den Betreibern von kleineren Kläranlagen ein Verfahren anzubieten, mit dem Klärschlamm sicher, umweltneutral und kostengünstig getrocknet werden kann. Die Zielgruppe sind Kläranlagen unter 20.000 EGW - prinzipiell auch bis ca. 50.000 EGW -, sofern genügend Platz vorhanden ist. Mit dieser Art der Trocknung soll das Volumen und die Masse reduziert und die Akzeptanz von Abnehmern in der Landwirtschaft erhöht werden. Das System soll vermarktet werden, wobei nicht nur Klärschlamm, sondern alle Arten von Schüttgütern getrocknet werden können. Fazit: Das Verfahren hat sich bewährt. Die austreibbare Wassermenge pro m2 Grundfläche liegt in der Anlage um 600 kg/m2/Jahr, dies entspricht einem Platzbedarf von ca. 1,0-1,2 m2 pro Tonne Rohschlamm. Eine Zwischenlagerung über 6 Monate ist auch im Winter problemlos und ohne Geruchsbelastung erfolgreich praktiziert worden. Pro Tonne Wasserentzug müssen 20 bis 30 kWh elektrische Antriebsenergie aufgebracht werden. Die Kosten für die Massenreduzierung liegen in Hammerstein bei 188,- DM/t, bei größeren Anlagen kann dieser Betrag auf 120,- DM/t gesenkt werden. Damit ist die solare Klärschlammtrocknung nach dem Verfahren IST konkurrenzfähig zu industriellen Großanlagen. Besonders geeignet sind Kläranlagen bis ca. 3.000 t Schlamm pro Jahr. Die Vermarktung gestaltet sich schleppend, weil große Klärschlammengen in die neuen Bundesländer transportiert werden.
Die Firma Bioenergie Kehrberg GmbH, Wunderknabenweg 1 in 16928 Groß Pankow OT Kehrberg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Kehrberg, Flur 3, Flurstück 192 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst die wesentliche Änderung der Biogasanlage Kehrberg durch eine Erneuerung der Gasspeicherdächer auf den Fermentern 1 – 3, was zu einer Erhöhung der Gasspeichermenge um 2853 m³ auf eine maximal mögliche Menge von 23.865 kg führt. Weiterhin erfolgt ein Umbau des vorhandenen Feststoffdosierers von Trockenfütterung zu Flüssigfütterung. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2 V in Verbindung mit Nr. 9.36 V und Nr. 1.2.2.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.4.2.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die zu ändernde Biogasanlage befindet sich im Geltungsbereichs des Babauungsplans Nr. 1 „Biogasanlage Kehrberg“ der Gemeinde Groß Pankow. Eingriffe in Boden und Fläche, Luft und Klima, Tier und Pflanzen finden durch die beantragten Änderungen nicht statt. Durch die geänderte Feststoffdosierung kommt es zu keinen zusätzlichen Lärm- und Geruchsimmissionen. Die Erhöhung der maximal gelagerten Menge an Biogas führt zu keiner Gefährdung benachbarter Schutzobjekte. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch die Erhöhung der Höhe der Gasspeicherdächer auf das Landschaftsbild können ausgeschlossen werden. In der Nähe befindliche geschützte Biotope, Schutzgebiete und Bodendenkmäler sind aufgrund des Abstandes nicht von dem Änderungsvorhaben betroffen.
Die Firma Feuerverzinkerei Waldhelm Perleberg-Düpow GmbH, Mergelkuhlenweg 2 in 19348 Perleberg OT Düpow beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Zum Gewerbepark in der Gemarkung Karstädt, Flur 5, Flurstück 338 eine Feuerverzinkerei zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 3.9.1.3 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 3.8.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Durch die Errichtung und den Betrieb einer Feuerverzinkerei (Werkhalle und Sozialgebäude) erfolgt lediglich ein minimaler Eingriff in bereits vorgenutzten, bisher ackerbaulich genutzten Boden im Bebauungsplangebiet „Erweiterung Gewerbegebiet an der B 5 – III. BA“. Die ästhetische Qualität der Landschaft wird wegen der Lage des Bauvorhabens (westlich angrenzende BAB 14, im Süden die B 5, im Osten die L 131 und weitere industrielle Nutzung innerhalb des Gewerbegebietes) durch das Bauvorhaben nicht zusätzlich beeinträchtigt. Durch die Errichtung und den Betrieb der Feuerverzinkerei ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen durch Staub-, Schall- und Geruchsimmissionen zu rechnen. Erholungsrelevante Lebensräume von Personen werden durch das Vorhaben nicht weiter beeinflusst. Auswirkungen auf die SPA-Gebiete „Unteres Elbtal“ und „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ sowie auf das Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe – Brandenburg“ und das LSG „Brandenburgische Elbtalaue“ sind nicht zu erwarten, weil diese sich in ausreichender Entfernung zum Vorhaben befinden. Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes somit keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet befindlichen Schutzgüter erwarten.
Die Firma KTW agrar GmbH & Co. KG, Groß Ziethener Weg 3 in 16766 Kremmen beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Kremmen, Flur 10, Flurstück 442 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Mit dem eingereichten Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage in Kremmen werden im Wesentlichen die unbefristete Erhöhung der Rohgasproduktion von 2,212 Mio. Nm³/a auf 3,702 Mio. Nm³/a, die Ausrüstung des BHKW 3 mit einem SCR-System sowie die Errichtung und der Betrieb einer Notfackel beantragt. Auch die Inputstoffe sollen sich in Art, Menge und Zusammensetzung ändern. Die störfallrelevante Biogasmenge bleibt mit 26.662 kg bestehen. Das Transportaufkommen wird sich nicht erhöhen, da sich die tägliche Menge der zugeführten Stoffe nur unwesentlich ändert. Es werden energiereichere Stoffe in der Biogasanlage eingesetzt und somit mehr Rohbiogas erzeugt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.2.1 A sowie der Nummer 1.2.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind die Veränderung von Bodeneigenschaften durch Austausch, Abtrag, Umlagern o. Verdichten, Verlust und Versiegelung des gewachsenen Bodens sowie ggf. Nährstoffeinträge. Da die Änderung im zentralen Teil der Biogasanlage stattfindet und dieser bereits gewerblich überformt ist, ist nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie auf Oberflächengewässer sind Veränderungen des Wasserhaushaltes durch Bodenversiegelung und –verdichtung. Geplant ist im bestimmungsgemäßen Betrieb keine Gewässerbenutzung. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt wie zuvor über Versickerung. Wassergefährdenden Stoffe wie z. B. Motoröle können im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht ins Grundwasser gelangen (doppelwandige Lagerung und Aufstellung des Containers als Ölwanne). Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna und Flora sind durch die Änderung nicht zu erwarten. Das SPA-Gebiet SPA DE 7019 „Rhin-Havelluch“, das NSG „Kremmener Luch“ sowie das LSG „Nauen-Brieselang-Krämer“ befinden sich mit deutlich mehr als 1.000 m Abstand in ausreichend großer Entfernung. Beeinträchtigungen der Lebensräume und Habitate geschützter Arten sind daher auszuschließen. Zusätzliche lärmbedingte Emissionen durch die geänderte Anlage sind möglich, da die 3 BHKW flexibel deutlich länger betrieben werden sollen als zuvor. Sie werden jedoch zu keinem Zeitpunkt alle zugleich betrieben. Demzufolge ist an den relevanten Immissionsorten auch nach der Änderung nicht mit einer Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen. Zusätzliche betriebsbedingte Geruchsemissionen durch den Betrieb der geänderten Biogasanlage sind möglich. Laut den Ausführungen zu Geruchsimmissionen des Ingenieurbüros ECO-CERT vom 13.06.2023, zuletzt geändert am 11.12.2023, ergeben die Berechnungen für das Vorhaben eine Einhaltung der Immissionswerte sowie eine Unterschreitung der Irrelevanz. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Gerüche sind daher nicht zu erwarten. Zusätzliche betriebsbedingte Ammoniak- und Stickstoffdepositionen durch den Betrieb der geänderten Biogasanlage sind möglich. Laut der Ammoniak- und Stickstoffdepositionsprognose des Ingenieurbüros ECO-CERT vom 13.06.2023 werden diese aber keine erheblichen Auswirkungen haben. Die Untersuchung der Ammoniakkonzentration und Stickstoffdeposition ergab ebenfalls eine Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben. Die in der Anlage 3 des Gutachtens dargestellten Isolinien bis zum Erreichen der irrelevanten Belastung von 0,3 kg N/ha*a zeigen, dass sich dieser Bereich ausschließlich auf dem Betriebsgelände befindet. Hier befinden sich keine geschützten Biotope. Somit können erhebliche Beeinträchtigungen empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Entwicklung einer Prozesskette zur Geruchsreduktion von PCR-PE-Flakes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Vereinigung zur Förderung des Instituts für Kunststoffverarbeitung in Industrie und Handwerk an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen e.V. durchgeführt. Das Ziel des Gesamtvorhabens ist es, den Rezyklateinsatz in Verpackungsfolien durch eine Reduktion des Geruchs zu erhöhen. Dazu werden PCR-PE-Flakes verfahrenstechnisch verschiedenen Vorbehandlungen unterzogen und der Einfluss auf die Geruchsbildung in der Verarbeitung und im Produkt untersucht. Zur Quantifizierung des Geruchs wird zudem eine Messmethodik entwickelt, mit welcher eine Geruchserfassung im Produktionsanlagenumfeld und im Produkt möglich wird. Zudem wird eine Messmethodik entwickelt, um geruchsbildende Stoffe in der Primärverpackung identifizieren zu können. Das Ziel des IKV ist es, eine Prozesskette zur gezielten Geruchsreduktion in der Verarbeitung von Post-Consumer-Polyethylen zu entwickeln. Dazu werden verschiedene Verfahren und Verfahrenskombinationen im Labormaßstab untersucht. Die Geruchsreduzierung erfolgt dabei durch eine gezielt auf das Rezyklat angepassten Entgasungsstrategie bei der Regranulierung und einer thermischen Vorbehandlung der Regranulate in einem Infrarotdrehrohr. Im Anschluss an die Regranulatherstellung mit verschiedenen Vorbehandlungen wird Blasfolie hergestellt und somit die Auswirkung auf die Geruchsbildung evaluiert. Die Geruchsbelastung in Anlagennähe und im Produkt wird dabei mit Hilfe von Messsensorik der Firma 3S quantifiziert. Außerdem wird eine Methodik mittels GC-MS entwickelt, mit welcher geruchsbildende Stoffe im Rezyklat erkannt werden und somit in der Verpackungsherstellung vermieden werden können. Durch eine gezielte Kontamination (u.a. mit Druckfarben der Firma Siegwerk) kann auf die Ausgangsstoffe zurückgeschlossen werden. Zudem dient die GC-MS Messung als Startpunkt zur Kalibrierung des Sensors der Firma 3S. Im zweiten Durchlauf werden die Prozessparameter hinsichtlich einer erneuten Geruchsreduzierung angepasst und die Prozesse energetisch optimiert.
Das Projekt "Schäume aus Ligninsulfonat für den Einsatz als Kernmaterial in Stoßfängern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Holzforschung - Wilhelm-Klauditz-Institut durchgeführt. Der chemische Aufschluss von Pflanzenfasern liefert Zellstoff, der vorwiegend aus Cellulose besteht und zentraler Rohstoff der Papierherstellung ist. 90% des weltweit erzeugten Zellstoffs wird aus Holz hergestellt. Eine effiziente Nutzung von Holz bedeutet auch die Entwicklung von Konzepten zur Verwendung von Nebenprodukten, die bei Prozessen mit dem nachwachsenden Rohstoff anfallen, wie z.B. Ligninsulfonate, die beim Zellstoffaufschluss nach dem Sulfitverfahren entstehen. Mit der Entwicklung von Ligninschäumen für die Anwendung als Kernmaterial für Stoßfänger wird eine Produktinnovation geschaffen, die dazu beiträgt, die potentielle Leistungsfähigkeit von Holz bestmöglich auszuschöpfen und ein wirtschaftlich günstiges und gleichzeitig biobasiertes Schaummaterial für die globale Wachstumsbranche 'Automobil' zu entwickeln. Ligninschäume sind zwar bekannt, ein ausschließlich Lignin-basierter Schaum ist bislang nicht entwickelt. Das Ziel des Vorhabens ist es zudem, die Schäume aus ungereinigtem Ligninsulfonat zu entwickeln. Als Ligninquelle wurden Ligninsulfonate ausgewählt, da das Magnesiumbisulfit-Verfahren in Deutschland aufgrund der geringeren Geruchsbelastung im Vergleich mit dem Sulfatverfahren, in dem Kraft Lignin anfällt, weiter verbreitet ist. Auch weitere Reststoffe des Sulfitaufschlusses wie nicht aufgeschlossene Faserbündel und Spuckstoffe sollen als Verstärkung für die Schäume eingesetzt werden. Als technologisch anspruchsvolles Anwendungsbeispiel für die Automobilindustrie wurde das Kernmaterial für vordere PKW-Stoßfänger, auch als Stoßstange bezeichnet, ausgewählt. Vorrangig werden hier bislang Formteile aus petrochemisch-basierten Partikelschäumen wie expandiertem Polypropylen (EPP) eingesetzt. Ziel ist es, ein wirtschaftlich günstiges und gleichzeitig biobasiertes Schaummaterial für die globale Wachstumsbranche der Automobilindustrie zu entwickeln.
Der Firma FGL Fürstenwalder Futtermittel-Getreide-Landhandel GmbH, Lindenstraße 45 in 15517 Fürstenwalde/Spree wurde die Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück Lindenstraße 45 in 15517 Fürstenwalde/Spree, in der Gemarkung Fürstenwalde, Flur 19, Flurstück 157 ein Mischfutterwerk zu ändern (Az.: G08316). Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazität auf 405 600 t Mischfutter pro Jahr. Pro Tag sollen dabei 1 200 t von montags bis sonn-abends sowie 600 t sonn- und feiertags hergestellt werden. Dazu werden die Pressen 1 und 4 in zwei Pressenlinien getrennt und eine zweite Mischlinie zur Verarbeitung von Fischmehl eingerichtet. Für die Annahme und Lagerung von Fischmehl werden zusätzlich Umschlag- und Fördereinrichtungen installiert. Die Dosier- und Mahlanlage wird um einen Walzenstuhl erweitert. Zur Minderung der Geruchsimmissionen wird an den Pressenlinien 4 und 5 eine Abluftreinigungseinrichtung (ARE) installiert. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.21 GE in Verbindung mit den Nummern 7.34.1 GE und 9.11.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 7.18 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Das Projekt "Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Geruchsüberwachung im Warndt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von 3S GmbH - Sensors, Signal Processing, Systems durchgeführt. Die Saarbrücker 3S GmbH und der Lehrstuhl für Messtechnik der Universität des Saarlandes von Professor Andreas Schütze haben im Auftrag des saarländischen Umweltministeriums in den Warndt-Gemeinden Messstationen mit Gassensoren installiert. Ziel ist es, ein Messsystem zu entwickeln, das die Geruchsbelastung kontinuierlich überwacht. In Innenräumen ist es mit diesen Sensorsystemen bereits gelungen, einzelne Schadstoff-Moleküle unter einer Milliarde Luft-Molekülen aufzuspüren und Geruchsbelastungen zuzuordnen. Nun sollen sie für den Einsatz im Freien getestet, weiterentwickelt und an das menschliche Geruchsempfinden 'angelernt' werden. Das Projekt läuft in enger Zusammenarbeit mit den Warndt-Gemeinden und der Bürgerinitiative 'Saubere Luft'.
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