Anleitung der nachgeordneten Bereiche und Beteiligung in Genehmigungsverfahren hinsichtlich Einzel- und Zweifelsfragen zur Auslegung TA-Luft, GIRL und zum Stand der Technik/Luftschadstoffe bei der Errichtung von Anlagen. Erarbeitung der fachlichen Grundlagen, Prüfung von Immissionsprognosen
Das Projekt "Ausweitung und Verstärkung der europäischen Topten-Initiativen und des Marktes für innovative und effiziente Produkte (Euro Topten Plus)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Euro Topten Plus ist eine in 15 Ländern verfügbare Onlineplattform für effiziente Produkte und Dienstleistungen aus verschiedenen Kategorien. Das Eingangsportal www.topten.info dient der Erreichbarkeit der Portale aller teilnehmenden Länder. Die Auswahl der Produkte erfolgt durch Kriterien wie Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit, Gesundheit und Qualität. Ziel ist, mit Hilfe der Onlineplattform Kaufentscheidungen für energieeffiziente Geräte zu fördern und Käufer(inne)n somit einen persönlichen Beitrag zur Reduzierung des Klimawandels zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Der Fokus von Topten liegt dabei auf den technischen Aspekten der Geräte. Informationen aus Topten zielen primär auf Endnutzer(innen) (z. B. mit Bildern, Preisen, einfachen Kalkulationen, Informationen zu regionaler Verfügbarkeit, etc.). Gleichzeitig wird jedoch mit der Plattform auch Einfluss auf Hersteller ausgeübt. Topten ist als eine transparente und einschlägige sowie unabhängig von Herstellern und gewerblichen Anbietern gestaltete Plattform angelegt. Es stützt sich auf neutrale Tests und Analysen von unabhängigen Instituten, Kennzeichnungen und normierte Deklarationen für Hersteller (wie z.B. der EU-Richtlinien für Haushaltsgeräte). Dank seiner wachsenden Verbreitung konnte der politische Einfluss durch die Einführung von 'Best of Europe' noch verstärkt werden. 'Best of Europe' präsentiert die energieeffizientesten Produkte Europas und benennt die Länder, in denen sie verfügbar sind. Dadurch kann der Status quo der am europäischen Markt verfügbaren besten Technologien deutlich und transparent gemacht werden und somit als Referenz Europas für Energieeffizienz für weitere politische Handlungen von Regierungen und Herstellern dienen. Dank starker Verbreitung kann Topten als Referenz für Richtlinien, Kennzeichnungsstrategien, Werbeaktivitäten sowie für Anforderungen an Effizienzstandards richtungweisend genutzt werden. 'Best of Europe' und das internationale Topten-Netzwerk bieten die Möglichkeit der Koordinierung und Initiierung neuer Initiativen für die Bewerbung energieeffizienter Produkte und eines allgemeinen Verständnisses für Energieeffizienz. Die Hauptaufgabe des Wuppertal Instituts ist die Evaluierung der Weiterentwicklung und des Erfolgs der europäischen Topten-Webseiten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
Das Projekt "Emissions- und Immissionsmessungen von Gerüchen in einer Anlage der Holzwerkstoffindustrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Müller-BBM Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Niederlassung Gelsenkirchen durchgeführt. Für Gerüche aus Anlagen der Holzwerkstoffindustrie gelten sowohl die allgemeinen Anforderungen an die Emissionen nach TA Luft Nr. 5.2.8 als auch die Anforderungen an die Geruchsimmissionen nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). In den 90er Jahren wurden in einigen Holzwerkstoffanlagen Emissionsgrenzwerte für Gerüche im Abgas von Holztrocknungsanlagen und Pressen im Genehmigungsbescheid festgesetzt. Obwohl sich in diesen Anlagen die Technik zur Geruchsminderung seit der Grenzwertfestsetzung verbessert hat, werden heute deutlich höhere Geruchsemissionen gemessen. Das Problem kann jedoch nicht auf die Immissionsseite übertragen werden. Eine mögliche Erklärung könnten die wesentlichen Änderungen in der Messtechnik und Probenahme sein, da hier der Stand der Technik in den letzten Jahren stark vorangeschritten ist. Genaue Informationen über das Emissions- und Immissionsverhalten der Anlagen fehlen jedoch. Innerhalb des Vorhabens sollen die Geruchsemissionen und -immissionen einer relevanten Anlage der Holzwerkstoffindustrie gemessen und verglichen werden. Die Immissionsmessung soll im Rahmen einer Probandenbegehung erfolgen. Diese Ergebnisse werden mit denen einer Ausbreitungsrechnung (gemäß den Vorgaben der GIRL) verglichen. Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen den erhöhten Emissionswerten und den verminderten Immissionswerten zu erklären. Die Ergebnisse sollen dazu genutzt werden, die Regelungen für Geruchsemissionen in der Holzwerkstoffindustrie zu konkretisieren.
Das Projekt "Ein Energieeffizienz-System für Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Vor dem Hintergrund der anspruchsvollen europäischen und nationalen Energieeffizienzziele sowie der Vorgaben der Energiedienstleistungs-Richtlinie zur Einbindung der Energiewirtschaft gibt es auch in Deutschland eine Debatte, ob ein neues Regulierungssystem für Energieeffizienz (z. B. Energieeffizienz-Verpflichtung oder -Fonds) nach dem Vorbild einer wachsenden Zahl europäischer Staaten eingeführt werden soll. Die zu erwartenden Konsequenzen und Chancen einer derartigen Entwicklung für Energieunternehmen sind Thema eines RWE-internen Projekts, zu dem das Wuppertal Institut im Rahmen einer Forschungskooperation inhaltlichen Input sowie Beratungsleistungen beigetragen hat. Anhand einer qualitativen Kriterienbewertung wurden mögliche Regulierungssysteme für Energieeffizienz hinsichtlich ihrer Eignung für die Energieeffizienz-Zielerreichung analysiert und die sich ergebenden Möglichkeiten der Energieunternehmen für ihr unternehmerisches Handeln sowie Vor- und Nachteile für alle betroffenen Akteure - insbesondere auch die Politik sowie Verbraucherinnen und Verbraucher - überprüft.
Das Projekt "Erosion von Dichtungstonen und bindigen Böden unter Strömungsbelastung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.
Das Projekt "Entwicklung eines umweltfreundlichen Verfahrens zur Herstellung von Profilleisten unter Vermeidung lösungsmittelbasierter Haftvermittler" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schröter GmbH durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der Arbeiten war die umweltfreundliche Modifizierung des Prozessschrittes der Verklebung von Polyurethanbauteilen mit Dekorfolien insbesondere für die Inneneinrichtung von Caravan, Flugzeug und Schiffen in Leichtbauweise. Zum Erreichen einer ausreichenden Haftung werden bis heute bei der Her-stellung von Polyurethan-Profilen in diesem Industriebereich lösungsmittelhaltige Haftvermittler eingesetzt. Um die Umweltbelastung mit Lösungsmitteln, insbesondere auch chlorierten ohlenwasserstoffen zu vermeiden, wurde der vollständige Ersatz von Haftvermittlern durch ein Atmosphärendruck-Plasma (AD-Plasma) als umweltfreundliches Reinigungs- und Aktivierungsverfahrenuntersucht. Fazit: Im Projekt konnte gezeigt werden, dass bei der Herstellung von Profilen in der Möbelindustrie die Primerung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen durch eine umweltfreundlichere AD-Plasma Vorbehandlung ersetzt werden kann. Durch die flexible Gestaltung der Plasmadüsen ist das Vorbehandeln auch von schwierigen Profilgeometrien möglich. Ein anschließendes Verkleben der Dekorfolien ist prozesssicher möglich. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ohne Plasmavorbehandlung kein prozesssicheres Kleben der Dekorfoilen realisiert werden kann. Das Ziel, Profil- und Möbelteile auf Basis von PU-Schäumen ohne Haftvermittler zu kleben ist erreicht worden. Der Einsatz chlorierter Kohlenwasserstoffe ist in diesem Industriebereich nicht mehr notwendig. Die VOC-Richtlinien können eingehalten werden und somit wird die Umwelt nachhaltig entlastet.
Das Projekt "Entwicklung eines operationalen Monitoring-Instrumentes für die Erfassung und Bewertung der Habitatqualität zu schützender Arten in Natura 2000-Gebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Abteilung Waldinventur und Fernerkundung durchgeführt. Eines der wesentlichen Kriterien zur Beurteilung des Erhaltungszustandes der Arten ist die Habitatqualität. Methoden für ihre Erfassung und Bewertung werden zur Zeit für zahlreiche Arten erarbeitet, und weiterer Entwicklungsbedarf ist insbesondere in zweierlei Hinsicht erkennbar: 1. Landschaftskonfiguration: Die großräumige Habitatstruktur wird meist über Merkmale der Landschaftskomposition erfasst (Anteile relevanter Landschaftselemente), weniger über die Landschaftskonfiguration. Letztere integriert räumliche Aspekte und hat dadurch einen höheren Aussagewert. Bislang werden Aspekte der Landschaftskonfiguration lediglich gutachtlich erfasst. 2. Einflussstärke der gewichteten Habitatgütekriterien: Die übliche Anwendung von Aggregationsansätzen in der Habitatbewertung birgt die Gefahr, dass wichtige Information nicht ausreichend gewürdigt wird. Ziel des Projektes ist es, zur Entwicklung eines aussagekräftigen Monitoringsystems im Natura 2000-Kontext beizutragen. Der Projektvorschlag umfasst methodische Ansätze, die an einem konkreten Beispiel entwickelt, getestet und demonstriert werden. Zentrale Elemente der Methodenentwicklung sind: Landschaftsstrukturmaße (Landscape Metrics): Diese sollen in die Erfassung der Habitatstruktur einbezogen werden. Dadurch lassen sich Merkmale der räumlichen Ausprägung und Vernetzung der Habitatelemente in quantifizierbaren und objektiven Messgrößen abbilden. Ihre Erfassung lässt sich innerhalb eines standardisierten Monitorings kosteneffizient durch Luft- und hochaufgelöste Satellitenbilder realisieren. Empirisches Habitatmodell: Für eine verbesserte Bewertung der artspezifischen Habitatqualität wird das statistische Habitatmodell der Ecological-Niche Factor Analysis (ENFA, Hirzel et al. 2002) in die Analysen einbezogen. Das Modell bringt die für eine betrachtete Art potentiell einflussreichen Habitatgütekriterien mittels einer Faktorenanalyse in eine interpretierbare Bedeutungsreihenfolge. Die Berücksichtigung von Kombinations- und Interaktionseffekten der einzelnen Kriterien, ihre Gewichtung im lokalen Kontext sowie die kleinräumig differenzierte Ansprache der Habitatqualität lassen eine deutlich erhöhte ökologische Aussagekraft der Habitatbewertungen erwarten. Die Entwicklung des Monitoringansatzes erfolgt als Modellstudie für das EU-Vogelschutzgebiet V19 in Südniedersachsen am Beispiel des Rotmilans (Milvus milvus, Anhang I-Art der Vogelschutz-Richtlinie). Der Übertragbarkeit auf andere Arten(gruppen) kommt dabei besondere Aufmerksamkeit zu. Arbeitsplan: Datenaufbereitung und Identifikation der Habitatpräferenzen der Modellart; Habitatstrukturanalyse und Umsetzung der Artpräferenzen in quantifizierbare Habitatqualitätskriterien; Habitatqualitätsbewertung mit dem ENFA-Modell; Auswertung des Modellarten-Monitorings; Integration der abgeleiteten Verfahrensvorschläge in das bestehende Standardmonitoring Usw.
Pressemitteilung Nr. 3/2004 Halle, den 01.03.2004 Geruchsexperten aus Deutschland beraten in Halle Unangenehme Gerüche im Visier Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle treffen sich vom 2. März – 3. März 2004 Geruchsexperten aus Deutschland. Das Gremium besteht aus Fachleuten der Bundesländer und befasst sich regelmäßig mit speziellen Problemen der Bewertung und Beurteilung von Gerüchen und Geruchsbelästigungen, die von der Industrie und Landwirtschaft verursacht werden und auch in Sachsen-Anhalt, infolge des gestiegenen Umweltbewusstseins der Bevölkerung, zu einer steigenden Zahl von Beschwerden führen. Ein Schwerpunkt der aktuellen Sitzung des Gremiums in Halle besteht in der Anpassung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) an neueste Forschungsergebnisse. Diese zeigen, dass neben der Geruchshäufigkeit (Dauer der Geruchswahrnehmung) auch die Hedonik des Geruchs (Geruchsqualität) einen Einfluss auf die Belästigung von Anwohnern hat. So verursachen bei gleicher Geruchshäufigkeit Gerüche, die als angenehm empfunden werden eine geringere Belästigung als Gerüche, die als unangenehm eingestuft wurden. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland __________________________________________________________________________________________________________________________ Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - ) Erarbeitet von: Expertengremium Geruchsimmissions-Richtlinie UMK-Umlaufbeschluss 35/2022 (LAI Beschluss TOP 7.1 143. LAI) Stand 08.02.2022 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Inhaltsverzeichnis Kommentar zum Anhang 7 TA Luft .......................................................................................... 4 Zu Nr. 1 Allgemeines ................................................................................................................. 5 Bewertung von Gerüchen ....................................................................................................... 5 Ableitung der Immissionswerte ............................................................................................. 5 Erkennbarkeit von Gerüchen .................................................................................................. 7 Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen als System ............................... 7 Veranlassung zur Erstellung von Gutachten .......................................................................... 8 Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich ............................................................................ 9 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen .............................................................................. 10 Zu Nr. 2 Anforderung an die Begrenzung und Ableitung von Geruchsemissionen ................ 11 Schornsteinhöhenberechnung............................................................................................... 11 Bagatell-Geruchsstoffstrom ................................................................................................. 11 Zu Nr. 3.1 Immissionswerte ..................................................................................................... 12 Zuordnung der Immissionswerte .......................................................................................... 12 Übergangsbereiche / Zwischenwerte ................................................................................... 16 Kontingentierung von Geruchsimmissionshäufigkeiten ...................................................... 16 Vorgehen bei unterschiedlichen Immissionswerten für dasselbe Beurteilungsgebiet ......... 16 Zu Nr. 3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge .................................................................... 19 Irrelevanzkriterium ............................................................................................................... 19 Prüfung auf Einhaltung der Irrelevanzkriterien im Anschluss an ein Genehmigungsverfahren ...................................................................................................... 20 Zu Nr. 4 Anhang 7 TA Luft ..................................................................................................... 21 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission – Umfang der Ermittlungspflichten ... 21 Zu Nr. 4.1 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission - Allgemeines ....................... 22 Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmissionen ............................................................ 22 Zu Nr. 4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren ................................................................. 22 Rechtlich und tatsächlich möglicher Betriebsumfang .......................................................... 22 Verbesserungsmaßnahmen ................................................................................................... 23 Emissionen der Anlage......................................................................................................... 25 Zu Nr. 4.4.1 Kenngrößen für die Vorbelastung - Allgemeines ................................................ 25 2 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Verwendung zurückliegender Messungen oder Feststellungen ........................................... 25 Ermittlung der Messunsicherheit von Rastermessungen ..................................................... 25 Zu Nr. 4.4.2 Beurteilungsgebiet ............................................................................................... 26 Beurteilungsgebiet ................................................................................................................ 26 Zu Nr. 4.4.3 Beurteilungsfläche ............................................................................................... 30 Lage und Größe der Beurteilungsflächen ............................................................................. 30 Beurteilungsflächen als Grundlage der Immissionsbewertung ............................................ 30 Zu Nr. 4.4.5 Messzeitraum ....................................................................................................... 30 Repräsentanz des Messzeitraumes ....................................................................................... 30 Zu Nr. 4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit ..................................................................... 31 Test der Prüferinnen und Prüfer ........................................................................................... 31 Geruchsstunde ...................................................................................................................... 31 Zu Nr. 4.5 Kenngröße für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung..................... 32 Ausbreitungsrechnungen ...................................................................................................... 32 Berücksichtigung von Abgasreinigungseinrichtungen ......................................................... 32 Berücksichtigung diskontinuierlich auftretender Geruchsemissionen ................................. 33 Zu Nr. 4.6 Auswertung ............................................................................................................. 33 Ermittlung der Gesamtbelastung durch Ausbreitungsrechnung ........................................... 33 Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße .............................................................. 33 Zu Nr. 5 Beurteilung im Einzelfall ........................................................................................... 36 Anwendung von Immissionswerten ..................................................................................... 36 Berücksichtigung hedonisch eindeutig angenehmer Gerüche ............................................. 37 Berücksichtigung der Intensität und/oder der hedonischen Geruchswirkung bei der Interpretation von Immissionswerten ................................................................................... 37 Belästigungsgrad der Anwohnerinnen und Anwohner ........................................................ 38 Beurteilung passiver Immissionsschutzmaßnahmen ............................................................ 38 Literaturverzeichnis .................................................................................................................. 39 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. 41 Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. 41 3
Ein zentraler Baustein eines Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Immissionsprognose, mit der die Immissionszusatzbelastungen einer geplanten Anlage mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung ermittelt werden. Die wesentlichen Vorgaben einer solchen Ausbreitungsrechnung sind in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft (2021)) beschrieben. Im Anhang 2 der TA Luft werden neben allgemeinen Vorgaben wie zu dem zu verwendeten Ausbreitungsmodell insbesondere Vorgaben zu den folgenden Punkten gemacht: Festlegung der Emissionen, Ausbreitungsrechnung für Gase, Stäube und Geruchsstoffe, Bodenrauigkeit, Abgasfahnenüberhöhung, Rechengebiet und Aufpunkt, Meteorologische Daten, Statistische Unsicherheit, Berücksichtigung von Bebauung und Geländeunebenheiten, Verwendung einer Häufigkeitsverteilung der stündlcihen Ausbreitungssituationen und Ausbreitungsrechnung zur Bestimmung der Schornsteinhöhe. Das Umweltbundsamt (UBA) stellt mit AUSTAL (Version 3.1.2) eine öffentlich zugängliche Referenzlösung für das in der TA Luft geforderte Partikelmodell nach der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 zur Verfügung. AUSTAL ist das Nachfolgemodell von AUSTAL2000 und bezieht sich auf die TA Luft 2021. Weitere Informationen zu AUSTAL und der Downloadlink sind auf den Seiten des UBA zu finden. Weitere Hilfestellungen bei Ausbreitungsrechnungen nach TA Luft liefern folgende Veröffentlichungen: Richtlinie VDI 3783 Blatt 13: Umweltmeteorologie – Qualitätssicherung in der Immissionsprognose – Anlagenbezogener Immissionsschutz – Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft Leitfaden Immissionsprognosen des Landesamtes für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), GMBl Nr. 48-54/2021 Richtlinie VDI 3783 Blatt 13: Umweltmeteorologie – Qualitätssicherung in der Immissionsprognose – Anlagenbezogener Immissionsschutz – Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft Richtlinie VDI 3945 Blatt 3: Umweltmeteorologie – Atmosphärische Ausbreitungsmodelle – Partikelmodell Leitfaden zur Prüfung und Erstellung von Ausbreitungsrechnungen nach TA Luft (2002) und der Geruchsimmissions-Richtlinie (2008) mit AUSTAL2000 , LANUV-Arbeitsblatt 36, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Recklinghausen 2018 Tina Pavelt Tel.: 0611 6939 269 Marcel Buchholz Tel.: 0611 6939 262