Das Projekt "Exposition mit Methylquecksilber durch Fischverzehr und Etablierung analytischer Methoden zur Bestimmung von Methylquecksilber in Fischereierzeugnissen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Institut für Fische und Fischereierzeugnisse durchgeführt. Projekt 1 hatte die Etablierung eines routinefähigen Untersuchungsverfahrens zur Bestimmung von Quecksilber in seinen unterschiedlichen chemischen Bindungsformen (sog. 'Speziesanalytik') zum Ziel. Mit dieser auf GC-CVAFS (Gaschromatografie, gekoppelt mit Kaltdampf-Atomfluoreszenzspektrometrie) basierenden Methode wurden in Projekt 2 rund 1000 Fischproben auf ihren Gehalt an (potenziell gesundheitsschädlichem) Methylquecksilber (Me-Hg) und anorganischem Quecksilber untersucht. Das umfangreiche Datenpaket aus diesen Untersuchungen führt zu einer genauen Bilanzierung der zurzeit mit dem Fischverzehr aufgenommenen Mengen an Methylquecksilber. Diese Daten werden von der Bundesrepublik Deutschland dringend benötigt, um bei der auf europäischer Ebene diskutierten Einführung von gesetzlichen Regelungen für Methylquecksilber 'mithalten' zu können. Insgesamt führen die bisher vorliegenden Daten zu folgenden Erkenntnissen: - Der relative Anteil des Me-Hg am Gesamt-Quecksilber liegt i.d.R. deutlich über 90 Prozent. - Die Ergebnisse unterliegen jedoch einer erheblichen Streuung; in Einzelfällen können die Me-Hg-Anteile auf unter 50 Prozent absinken. - In der Tendenz nehmen die Me-Hg-Anteile sowohl innerhalb einer Fischart als auch beim Vergleich verschiedener Arten untereinander mit steigendem Gesamt-Quecksilbergehalt zu. Um bei der Beurteilung von Quecksilbergehalten in Fischen (und ggf. weiteren Lebensmitteln) die Freigabe von zu hoch belasteten Individuen zu vermeiden, aber auch, um überzogene Beanstandungen auszuschließen, erscheint es unter Aspekten des Verbraucherschutzes angebracht, die zurzeit bei der lebensmittelrechtlichen Beurteilung ausschließlich berücksichtigten Gehalte an Gesamt-Quecksilber um die Ergebnisse der Spezies-Analytik zu erweitern.
Das Projekt "Neubau von einem Mehrgenerationenquartier in Holzbauweise" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von erlebnisreich wohnen GmbH & Co. KG durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens:
Das gemeinschaftsorientierte Bauvorhaben 'erlebnisreich wohnen' orientiert sich am Gesamtziel Wohnraum zu schaffen und ein Miteinander der Bewohnerinnen und Bewohner zu fördern. Eine anspruchsvolle, hochwertige und nachhaltige Architektur steht bei der Umsetzung im Vordergrund.
Die angestrebten sozialen, kulturelle und generationsübergreifende Ziele für die Quartiersentwicklung aus Holz sind wie folgt:
Soziale Ziele:
- Die Gemeinschaft der Bewohnerinnen und Bewohner besteht aus einer bunten Vielfalt von jungen und alten Menschen, Familien, Alleinerziehenden, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und aus allen sozialen Schichten.
- Die soziale Durchmischung wird durch zwei spendenfinanzierte Sozialwohnungen sichergestellt. Die zugrundeliegenden Kommanditteile der Sozialwohnungen werden zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung an die gemeinnützige Stiftung trias übertragen.
- Mieten werden auf Dauer bezahl- und planbar gehalten, das gesamte Projekt ist auf Kostendeckung, nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt. Dazu trägt auch die nachhaltige, ökologische und ressourcensparende Bauweise bei der Erstellung aber auch im Lebenszyklus
der Immobile bei.
- Die Immobilie ist Gemeinschaftseigentum über die GmbH & Co. KG. Kommanditisten erwerben ein Wohnrecht, kein Eigentum an den Wohnungen.
- Die Hausgemeinschaft verwaltet und organisiert sich selbst, gegenseitige Unterstützung im Alltag ist Grundlage des Zusammenlebens.
- Das Votum der Hausgemeinschaft gibt vor, wer im Haus wohnt.