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Bebauungsplan Winterhude 71 Hamburg

Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zum Zweck der Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Neubaus eines Wohn- und Geschäftshauses inkl. Unterkellerung in Dörpen

Die DH Real Estate GmbH, Astrid-Lindgren-Straße 5, 26892 Dörpen, beantragt die Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zum Zweck der Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Neubaus eines Wohn- und Geschäftshauses inkl. Unterkellerung in Dörpen. Die Grundwasserentnahmemenge soll auf rd. 170.000 m³ erhöht werden. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Dörpen, Flur 3, Flurstücke 167/30, 167/59, 167/58 und 167/53. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Bebauungsplan Winterhude 70 Hamburg

Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

Wohn- und Geschäftshaus Kumpstraße

Vorhabenbezogener BPlan - Wohn- und Geschäftsgebäude

Wohn- und Geschäftshaus Kumpstraße

Vorhabenbezogener BPlan - Wohn- und Geschäftsgebäude

Wohn- und Geschäftsgebäude

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohn- und Geschäftsgebäude"

ALDI SÜD setzt auf „Mixed Use“

ALDI SÜD ist nicht nur als Nahversorger im Süden Deutschlands aktiv, seit 2021 macht sich der Discounter auch im Immobiliensektor einen Namen und schafft neuen Wohnraum. Bei der Errichtung neuer Märkte setzt das Unternehmen vor allem im urbanen Raum auf Innovation: der Fokus liegt hier auf so genannten Mixed-Use-Projekten, die auf eine intelligente Verknüpfung von Wohnraum und Nahversorgung abzielen. Das in den 1980er Jahren entwickelte Konzept der „Stand-Alone-Märkte“ – eigenständige Gebäude mit Parkplätzen sowie einer Zuwegung – gilt heute als nicht mehr zeitgemäß und ist überwiegend im ländlichen Raum zu finden. Aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit sowie der immens gestiegenen Grundstücks- und Baukosten ist dieses Modell für Ballungsräume und Großstädte nicht mehr geeignet. ALDI SÜD kauft deshalb Bestandsimmobilien und entwickelt diese in enger Zusammenarbeit mit Partnern und Kommunen zu „Mixed Use“-Projekten. Ein gelungenes Beispiel hierfür befindet sich in der Oskar-Sommer-Straße 15 und 17 im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen, einer bevorzugten Wohnlage südlich des Mains, gegenüber der Altstadt. Hier erwarb ALDI SÜD im Jahr 2022 ein leerstehendes, sechsgeschossiges Büro- und Geschäftshaus mit einer Grundstücksfläche von 3.500 Quadratmetern sowie einer Mietfläche von rund 8.000 Quadratmetern. Das Gebäude wurde Ende der 1960er Jahre erbaut und ab 2000 von der Deutschen Bahn genutzt; im Erdgeschoss befanden sich seit Anfang der 1970er Jahre unterschiedliche Lebensmitteleinzelhändler. Nahversorgung und Wohnen In Kooperation mit der Stadt Frankfurt und mit Unterstützung von Albert Speer + Partner GmbH (Generalplanung) sowie der Goldbeck GmbH (Bauausführung) baut ALDI SÜD unter der Federführung des Local Office Rhein-Main den früheren Bürostandort der Deutschen Bahn in ein modernes Wohngebäude mit Gewerbenutzung um. Hierbei werden standortindividuelle Faktoren berücksichtigt. Entsprechend des lokalen Nutzungsbedarfs hat sich das Unternehmen mit der Kommune auf einen Wohnungsmix von 2- bis 5-Zimmer-Appartements geeinigt, um sowohl Singles als auch Klein- und Großfamilien anzusprechen. Im Erdgeschoss entsteht die 33. ALDI SÜD-Filiale in Frankfurt. Zur Revitalisierung der Bestandsimmobilie wurde ein nachhaltiges Konzept entwickelt, das den Rückbau und den Wiederaufbau von Teilen des Gebäudes umfasst: Nach dessen Entkernung sowie einer umfangreichen Sanierung wird dieses um ein Staffelgeschoss in modularer Holzbauweise erweitert. Um den 60er-Jahre-Bau auch energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen, werden bei der neuen Fassade seriell gefertigte Platten mit entsprechendem Dämmwert gesetzt – hierfür wurden Fördermittel der KfW bereitgestellt. Es entstehen 83 Wohneinheiten von 45 bis 130 Quadratmetern, die Vermarktung der Appartements übernimmt ein Maklerbüro mit regionaler Expertise. Die Nettokaltmiete beträgt pro Quadratmeter mehr als 20 Euro – „Discounterpreise“ sind aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten nicht möglich. Dafür haben Mieterinnen und Mieter ab dem dritten Stock nach Norden hin einen Panoramablick auf die Frankfurter Skyline. Neue Impulse für die Stadtentwicklung Für die Stadt Frankfurt ist das neu entstehende Gebäude in der Oskar-Sommer-Straße 15 und 17 ein Vorzeigeprojekt, denn die Revitalisierung leerstehender Büroflächen als Wohnraum ist auch in der hessischen Finanzmetropole ein großes Thema. Der Spatenstich erfolgte im Februar 2025, bereits kurz vor Weihnachten wurde die Gebäudehülle geschlossen, parallel startete der Innenausbau. Bis 2027 sollen alle 83 Wohnungen vermietet sein, die neue ALDI SÜD-Filiale im Erdgeschoss eröffnet voraussichtlich im August 2026. Der Standort in Sachsenhausen verfügt nicht nur über eine attraktive Lage in der Innenstadt, er ist außerdem verkehrstechnisch sehr gut an den ÖPNV angebunden, ebenso an den Hauptbahnhof und den Flughafen Frankfurt. Auch in weiteren Stadtteilen der Mainmetropole ist ALDI SÜD als Immobilienentwickler aktiv. An der Leipziger Straße in Bockenheim – einem studentisch geprägten Viertel - entsteht ein neues „Mixed Use“-Projekt. Auch hier hat der Discounter eine Bestandsimmobilie mit einem Nahversorger im Erdgeschoss erworben und plant eine Aufstockung des Gebäudes: Ausgerichtet auf die lokalen Bedarfe werden hier 70 Appartements für Studierende erstellt. Albert Speer und Partner GmbH KfW Energetische Sanierung ALDI SÜD (o.J.): ALDI SÜD revitalisiert das „OSS“ ASP+P (19.02.2025): Es geht los in Frankfurts Oskar-Sommer-Straße 15+17 – Die Zukunft gestalten wir! Frankfurter Rundschau (24.09.2025): Wohnen bei Aldi – vier Projekte in Frankfurt bauart/beratende ingenieure(02.10.2025): Richtfest in Frankfurt - aus Büroflächen werden Wohnungen Entwicklungsstadt (29.12.2025): Wohnen über dem Supermarkt: Umnutzungsprojekt in Sachsenhausen schreitet voran

Gesetzesänderungen im Artenschutz

Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Anzeigepflicht für Tiergehege“ . Jahr Änderung 2023 Wesentliche Änderungen des CITES-Schutzstatus zum 23. Februar 2023 durch die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens 2017 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) 2017/160 vom 20. Januar 2017 2016 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) 2016/2029 vom 10. November 2016 2015 Wesentliche Änderungen zur Durchführungsverordnung (EG) Nr. 865/2006 und zur Formular-Verordnung (EU) Nr. 792/2012 durch die neuen Verordnungen (EU) Nr. 2015/56 und 2015/57 vom 15. Januar 2015 2014 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) Nr. 1320/2014 vom 1. Dezember 2014 2013 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EG) Nr. 750/2013 vom 29. Juli 2013 2012 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EG) Nr. 101/2012 vom 6. Februar 2012 2010 Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte seit 01. März 2010 Kurzinformation „Anzeigepflicht für Tiergehege“ (PDF) zurück zur Seite "Grundlagen" Letzte Aktualisierung: 20.02.2023

Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise 1. Was sind Tiergehege? 2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige? 3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht? 4. Wichtiger Hinweis 5. Haltungsgutachten

Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter WISIA ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 12.04.1999 Gutachten Froschlurche (PDF) VDA & DGHT, Stand: 1. April 2005 Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-1 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 27. Mai 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-2 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirschaft, Stand Dezember 2024 Gutachten Hornvögel (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 5. März 2007 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, Stand 10.07.1996 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“, Herrn Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Protokoll vom 21./ 22.11.1985 Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Stand 1997 Gutachten Molche Salamander (PDF) VDA & DGHT, Stand: 31. Dezember 2006 Gutachten Pandinus (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 24.6.1997 Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1996 Gutachten Reptilien (PDF) Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 10. Januar 1997 Gutachten Säugetiere (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand Mai 2014 Gutachten Seepferdchen (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 20.12.2012 Gutachten Sonstige Vögel - englische Artbezeichnungen (PDF) (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Sonstige Vögel - Übersetzung (PDF) Übersetzung der englischen Artbezeichnungen (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand März 2019 Gutachten Turakos (PDF) Bundesamt für Naturschutz, August 2009 Gutachten Weichfresserarten (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 31. August 2000 Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: November 2025 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 05.11.2025

Grundwasserbenutzungen beim BV „Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes“, Köpenicker Straße 14 in 10997 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube in einem Größenumfang von ca. 8.000 m². Insgesamt werden ca. 600.000 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

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