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Bebauungsplan Winterhude 71 Hamburg

Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.

Bebauungsplan Winterhude 70 Hamburg

Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

Bebauungsplan Winterhude 71 Hamburg

Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.

Wohn- und Geschäftshaus Kumpstraße

Vorhabenbezogener BPlan - Wohn- und Geschäftsgebäude

Wohn- und Geschäftshaus Kumpstraße

Vorhabenbezogener BPlan - Wohn- und Geschäftsgebäude

Bebauungsplan Winterhude 70 Hamburg

Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

Explosion in der West Fertilizer Company

Am 17. April 2013 ereignete sich eine schwere Explosion in einer Düngemittelfabrik in der Kleinstadt West im US-Bundesstaat Texas, während Einsatzkräfte versuchten, ein dort ausgebrochenes Feuer zu löschen. 14 Leichen wurden geborgen und rund 200 Menschen sind nach Behördenangaben bei dem Unglück verletzt worden. Die Erschütterung bei der Explosion war so stark, dass Seismologen sie als Erdbeben der Stufe 2,5 klassifizierten. Neben der Düngerfabrik wurden auch zahlreiche Wohn- und Geschäftsgebäude der zerstört.

Grundwasserbenutzung beim BV „The Fritz 38“ auf dem Grundstück Friedrich-Krause-Ufer 38 in 13353 Berlin

Der Bauherr M-Port Optima Office Center GmbH, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin, plant den Neubau des Geschäftshauses „The Fritz 38“ auf dem Grundstück Friedrich-Krause-Ufer 38 in 13353 Berlin, OT Moabit. Auf dem ca. 13.050 m² großen Baugelände soll ein Bürogebäude mit 8 bis 15 Geschossen in 3 Bauteilen (BT 1 bis BT 3) errichtet werden. Der BT 3 enthält 2 Untergeschosse und 6 Obergeschosse die BT 1 und BT 2 sind mit einem Untergeschoss und bis zu 14 Obergeschossen geplant. Als Bemessungswasserstand wurden + 31,10 m NHN festgelegt. Die Absenkziele liegen je nach Bauteil zwischen + 24,70 m NHN und 28,06 m NHN. Damit ergibt sich eine temporäre Grundwasserabsenkung zwischen 6,40 m und 3,50 m. Bei einem mittleren kf-Wert von 1,0 x 10-3 m/s ergibt sich eine Grundwasserentnahme von 416.000 m³ innerhalb von 315 Tagen. Die Herstellung der Baugrube ist als eine quasi wasserdichte Trogbaugrube mit Restwasserhaltung vorgesehen. Durch die Herstellung der Trogbaugrube bildet sich kein herkömmlicher Absenktrichter. Das zutage geförderte Grundwasser soll vorzugsweise in ein Oberflächengewässer (Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) eingeleitet werden. In vorliegende Grundwasserproben überschreiten in den Parameter DOC, LCKW, VC und Eisen die vorgeschriebenen Konzentrationswerte, bis zu denen in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden darf. Eine Grundwassereinigungsanlage ist vorgesehen. Bis zum Nachweis der geforderten Wasserqualität wird das Grundwasser in den M-Kanal der BWB abgeschlagen. Entsprechende Genehmigungen werden im Vorfeld beantragt.

Niendorf GmbH & Co. KG Projekte, Neubau eines REWE-Marktes, Vorprüfung

Die Niendorf GmbH & Co. KG Projekte, Parkallee 205, 28213 Bremen, hat für den Neubau eines REWE-Marktes mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1200 m² und eines Geschäftshauses auf dem Gebiet der Flurstücke 168/2 der Flur 6 und 353/87, 87/40, 87/39, 87/38, 87/45, 87/46 der Flur 5 der Gemarkung Stolzenau einen Bauantrag gestellt.

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1216, Gemarkung Garching, Stadt Garching b. München, für das Bauen im GW und Bauwasserhaltung im Zuge des Neubaus von Wohn- und Geschäftshäusern mit TG beim Anwesen Keltenweg 6 in 85748 Garching

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grund-wasser zum Betrieb einer beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG). Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt:

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