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Relevanz der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigung am Eintrag von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen (P) in das Abwasser

Die Phosphormengen in Waschmitteln und in Maschinengeschirrspülmitteln sind über die europäische Detergenzienverordnung in Produkten für den privaten Endverbraucher begrenzt. Für den gewerblichen Bereich existieren in der Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) Grenzwerte für Waschmittel, welche durch das in Kraft treten der Detergenzienverordnung teilweise außer Kraft gesetzt wurden. Das Vorhaben liefert Informationen, ob es zum Schutz der Umwelt erforderlich ist, eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzung in der PHöchstMengV für Waschmittel der ge-werblichen Textilreinigungen vorzunehmen und den Anwendungsbereich der PHöchstMengV um die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung zu erweitern. Im Rahmen der des Projektes wurden die Gründe der Nutzung von P-Verbindungen in der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen und die eingesetzten Mengen recherchiert. Zusätzlich wurden Vergleichswerte auf Basis der Produktion von Wasch- und Reinigungsmitteln und den vorhandenen Maschinenparks ermittelt. Diese Ergebnisse wurden Berechnungen über den Zulauf der öffentlichen Kläranlagen gegenüber gestellt. In der Gesamtschau wird von einem Eintrag in das Abwasser aus Phosphaten und Phosphorsäue aus der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen sowie von industriellen Reinigern von 3 000 bis 5 000 t Phosphor pro Jahr ausgegangen. Die Spannbreite für Phosphor aus Phosphonaten wurde mit 120 bis 1 332 t Pges / a ermittelt. Phosphat wird in Kläranlagen gezielt zurückgehalten. Anhand der Berechnungen kann mit Einträgen aus Phosphat und Phosphorsäure in die Gewässer zwischen 167 und 369 t Pges / a, entsprechend etwa 0,7 bis 1,6 % der gesamten Pges Einträge, gerechnet werden. Die Rückhalteleistung der Kläranlagen für Phosphor aus Phosphonaten ist Gegenstand laufender Forschungsvorhaben. Unter Berücksichtigung der Annahme, dass 50% zurückgehalten werden ergeben sich Emissionen von 60 bis 666 t Pges / a, entsprechend etwa 0,3 % bis 3 % der gesamten Pges Einträge in Oberflächengewässer. Quelle: Forschungsbericht

Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel für Wasch- und Reinigungsmittel, Gartengeräte und Schreibgeräte

Im Rahmen des durchgeführten Vorhabens wurde das Umweltbundesamt (UBA) bei seiner fachlichen Arbeit zur Festlegung von Umweltkriterien und Funktionsanforderungen in drei Produktbereichen unterstützt. Konkret wurden die folgenden Teilleistungen bearbeitet: - Arbeitspaket I: Entwicklung von vier neuen Vergabegrundlagen im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel für die Umweltzeichen RAL-UZ 194 "Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger (2015), RAL-UZ 201 "Maschinengeschirrspülmittel" (2016), RAL-UZ 202 "Waschmittel" (2016) und RAL-UZ 203 "Shampoos, Duschgele und Seifen und weitere so genannte rinse-off-(abspülbare)-Kosmetikprodukte" (2016) - Arbeitspaket II: Revision und Zusammenführung der Vergabegrundlagen RAL-UZ 129 "Gartengeräte" sowie RAL UZ-54 "Komposthäcksler" zum RAL-UZ 206 "Gartengeräte" (2017) - Arbeitspaket III: Erarbeitung einer neuen Vergabegrundlage für die Produktgruppe der Schreibgeräte, das RAL-UZ 200 "Schreibgeräte und Stempel" (2016). Quelle: Forschungsbericht

Tabellarischer LUA-Jahresbericht 2018

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Landesuntersuchungsamt Tabellarischer Jahresbericht 2018 INHALT ■ Lebensmittel, Arzneimittel, Bedarfsgegenstände ................ 1 - 63 ■ Weinüberwachung ............................................................... 64 - 69 ■ Tiergesundheit & Tierseuchen ............................................ 70 - 71 ■ Infektionsprävention ............................................................. 72 - 76 Textile Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und ausgelobten UV-Schutz Parameter Gesamt T-Shirts, Hemden, etc. für Kinder und Erwachsene Anzahl Proben 79beanst. 10 beanst. (%) Feststellungen 12,7 Ausgelobter UV-Schutz (UPF- 44,4 Faktor) wurde nicht erreicht Ausgelobter UV-Schutz (UPF- 0,0 Faktor) wurde nicht erreicht 94Hosen40Kopfbedeckung (Mützen, Hüte, Kappen, etc.) für Kleinkinder und Erwachsene29413,8 Halstücher2150,0 Badebekleidung für Kinder und Erwachsene3512,9 Ausgelobter UV-Schutz (UPF- Faktor) wurde nicht erreicht Ausgelobter UV-Schutz (UPF- Faktor) wurde nicht erreicht Ausgelobter UV-Schutz (UPF- Faktor) wurde nicht erreicht JB 2018 ‐ Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz Seite 1 von 76 Spielzeug Parameter GesamtAnzahl Proben 193beanst. 12beanst. (%) 6,2 Feststellungen Elemente18422,21 x Bleigehalt in Schmuck-Bastelset 1 x Borlässigkeit aus Knetschleim 2 x Nickellässigkeit aus Schmuck-Bastelsets Verbotene Weichmacher Konservierungsstoffe Formaldehydabgabe Schweiß- und Speichelechtheit Dispersionsfarbstoffe Nitrosamine36 9 411 3 22,8 33,3 4,93 x verbotene Konservierungsstoffe 6200,050 110 00,0 0,0Sonstiges19363,1 2 x Splitter 4 x Kennzeichnung JB 2018 ‐ Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz Seite 2 von 76 Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Aluminium Produkt Gesamt Anzahl Proben 10beanst. 2beanst. (%) 20,0 Aluminiumfolien5120,0 Aluminiumgrillschalen200,0 Aluminiummenueschalen3133,3 Feststellungen 1 x Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 1 x Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften JB 2018 ‐ Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz Seite 3 von 76 Wasch- und Reingungsmittel (nach Warengruppe sortiert) Produkt Gesamt Waschmittel (flüssig) Wäschebleichmittel WC Reiniger Handgeschirrspülmittel Anzahl Proben 60 10 15 20 15 beanst. 1 1 0 0 0 JB 2018 ‐ Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz Seite 4 von 76

UBA aktuell - Nr.: 1/2021

Liebe Leserin, lieber Leser, wie klimafreundlich ist eigentlich Online-Shopping? Und wie kann es umweltfreundlicher werden? Interessante Studienergebnisse hierzu finden Sie in dieser Newsletterausgabe. Dass mehr Umweltschutz unserer Gesellschaft auch bares Geld spart, zeigen unsere Berechnungen. Weitere Themen dieser Ausgabe: Wie sieht die Umweltbilanz verschiedener Verkehrsmittel aus? Und wie können Kommunen mit weniger Bioziden auskommen? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Einkaufen im Laden oder online: Was ist besser fürs Klima? Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Produkten: Handel & Vertrieb haben nur kleinen Anteil Quelle: Umweltbundesamt Der Trend zum Online-Shopping ist ungebrochen – ein Problem für den Klimaschutz? Eine UBA-Studie zeigt: nicht unbedingt. Viel entscheidender als die Frage, ob wir online oder im Laden einkaufen, ist, was und wieviel wir kaufen. Denn bis zu drei Viertel der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Produkts entstehen bereits bei der Herstellung. Handel und Transport machen dagegen nur ein bis zehn Prozent der Gesamtemissionen aus. Ein weiteres interessantes Ergebnis: Sich ein online gekauftes Produkt nachhause liefern zu lassen, ist für das Klima besser, als mit dem eigenen Pkw mehrere Kilometer zu einem Geschäft zu fahren. Grund ist, dass die Lieferfahrzeuge besser ausgelastet sind, Routen effizient geplant werden und zunehmend Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ob wir online oder im Geschäft einkaufen ist nicht so entscheidend für unsere Klimabilanz. Die größte Stellschraube für den ökologischen Einkauf sind langlebige Produkte, die umweltfreundlich hergestellt sind. Bestenfalls bekomme ich diese auch im Geschäft um die Ecke, das ich mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut erreichen kann.“ Nichtsdestotrotz bleibt noch viel zu tun, um den Online-Handel umweltfreundlicher zu machen. Die Versandverpackungen sollten soweit wie möglich reduziert oder auf Mehrwegverpackungen umgestellt werden. Bei der Auslieferung könnte auf Elektrofahrzeuge oder Lastenräder umgestellt werden und mehr Packstationen die Zustellung bündeln. Wie eine weitere UBA-Studie zeigt, gibt es auch „Luft nach oben“ bei den Produktinformationen: Umweltsiegel wie der „Blaue Engel“ sollten direkt bei den Produktinfos angezeigt und als Kriterium bei Such- und Vergleichsfunktionen vorgesehen werden. Wünschenswert wären auch Angaben zur Lebensdauer oder Reparierbarkeit von Produkten. Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können: beim Online-Kauf häufige Retouren vermeiden und möglichst umweltfreundliche und langlebige Produkte kaufen. Noch besser für die Umwelt ist, Produkte gebraucht zu kaufen oder bei seltener Nutzung auszuleihen und defekte Geräte reparieren zu lassen. Das UBA wird im ersten Halbjahr 2021 zwei Fachgespräche zu den Themen Logistik und Versandverpackungen durchführen, um mit den Praktiker*innen Lösungen zu diskutieren. Umweltgifte - Die unsichtbare Gefahr Glyphosat, Weichmacher, Blei und Mikroplastik: Die Liste der Gifte, die wir in unserer Umwelt verteilen ist lang. Und das – wie ARTE „Xenius“ zeigt – nicht nur in Metropolen wie Paris oder Berlin, sondern auch auf dem Land. Hierfür wurden auch Kolleginnen und Kollegen des UBA interviewt. Nix kaufen und damit Gutes tun? Der Kauf-Nix-Tag soll bewirken, dass wir uns über unseren Konsum klar werden und ihn im besten Fall auch langfristig bewusst einschränken. Denn unsere Kauflaune kann schlimme Folgen für die Umwelt haben. UBA-Experte Jan Gimkiewicz im Interview beim Feierwerk Radio. Welche Konsum-Entscheidungen fürs Klima besonders wichtig sind Anlässlich des "Kauf-nix-Tag" haben die Klimareporter u.a. mit UBA-Fachexperte Dr. Michael Bilharz gesprochen. Geschirrspülmittel – Giftstoff in vielen Produkten schädigt die Umwelt In Spülmaschinen-Tabs und -Pulvern steckt oft Benzotriazol. Das Gift ist schädlich für Wasserorganismen, reichert sich in Fischen an. SWR Marktcheck zeigt, welche Produkte es nicht enthalten, u.a. mit UBA-Experte Marcus Gast. 46 Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch wird für das Gesamtjahr 2020 bei etwa 46 Prozent liegen und damit gut vier Prozentpunkte über dem Wert für das Gesamtjahr 2019 (42 Prozent). Der Anstieg ist mit einer Zunahme der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um ca. fünf Prozent, aber insbesondere auch mit einem Rückgang des Stromverbrauchs infolge der Corona-Pandemie zu erklären.

Weltwassertag 2021: Der Wert des Grundwassers

null Weltwassertag 2021: Der Wert des Grundwassers Anlässlich des Weltwassertages am 22. März erinnert LUBW-Präsidentin Eva Bell an den Wert des „verborgenen Wassers“, des Grundwassers. „In Baden-Württemberg wird knapp drei Viertel des Trinkwassers aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Auch deshalb ist der Grundwasserschutz so wichtig“, betont die Präsidentin. Zwar habe sich die Qualität des Grundwassers in den letzten Jahren sukzessive verbessert, dennoch könne man sich in Baden-Württemberg noch nicht zufrieden zurücklehnen. „Alte und neue Schadstoffe belasten das Grundwasser wie Pflanzenschutzmittel, Nitrat, per- und polyfluorierten Chemikalien und Haushaltschemikalien. Es liegt in unserer aller Verantwortung, das wertvolle Gut Grundwasser zu schützen.“ Sie verweist auf die umfassenden Analysen der zahlreichen Wasserproben, die in Baden-Württemberg in den Jahren 2018 und 2019 an rund 1.900 Messstellen der LUBW sowie an weiteren 1.300 bzw. 1.900 Messstellen im Kooperationsmessnetz Wasserversorgung entnommen wurden. Diese Proben sind die Grundlage für die zahlreichen Einzelanalysen, die im nun veröffentlichten Doppeljahresbericht zur Grundwasserüberwachung eingesehen werden können. Grundwasser hat ein langes Gedächtnis Die LUBW erfasst bei ihren Analysen nach wie vor Pflanzenschutzmittel, die bereits seit über 30 Jahren nicht mehr im Handel erhältlich sind, wie Atrazin, Bromacil oder Hexazinon. „Das zeigt: Grundwasser hat ein langes Gedächtnis und jede Umweltsünde wirkt langfristig“, so Bell. Nitrat Auch das über Jahrzehnte eingebrachte Nitrat ist nach wie vor die Hauptbelastungsquelle für das Grundwasser, trotz seit Jahren rückläufiger Konzentrationen. An rund 9 % der Messstellen im Land überschreitet der Nitratgehalt den Schwellenwert der Grundwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter. In Gebieten mit hoher Nitratbelastung wird häufig intensiv Ackerbau betrieben oder viele Sonderkulturen angebaut. Seit dem Jahr 1994 hat die mittlere Nitratkonzentration landesweit von 29,3 Milligramm pro Liter um rund 26 Prozent auf 21,8 Milligramm pro Liter im Jahr 2019 abgenommen. Auch in den landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen sinken die mittleren Nitratkonzentrationen seit vielen Jahren. Seit dem Jahr 1994 von 39,9 Milligramm pro Liter auf zuletzt 30,0 Milligramm pro Liter, was einem Rückgang von rund 25 Prozent entspricht. PFCs Hinzu kommen neu identifizierte gewässerbelastende Stoffe, die über Jahrzehnte das Grundwasser verunreinigen. Prominentestes Beispiel sind per- und polyfluorierten Chemikalien, kurz PFCs, die zum Beispiel im Raum Rastatt über den Boden in das Grundwasser eingedrungen sind. Diese Gefahr wurde erst Jahre nach ihrem Eintrag in den Boden erkannt. „Der diesjährige Grundwasserbericht enthält erstmals PFC-Analysen für ganz Baden-Württemberg“, so die Präsidentin. Die LUBW nutzt dafür rund 1.900 Messstellen in Baden-Württemberg. Die stark gesundheitsgefährdende Stoffgruppe der PFCs ist im Grundwasser weit verbreitet zu finden. Überschreitungen der für Baden-Württemberg geltenden Bewertungsgrundlagen treten an 31 Messstellen im Land auf, die überwiegend in den bereits bekannten Belastungsschwerpunkten in den Räumen Rastatt / Baden-Baden und Mannheim liegen. Über 90 Prozent der Messwerte befinden sich im sehr niedrigen Konzentrationsbereich von wenigen Nanogramm pro Liter und darunter. Haushaltschemikalien Süßstoffe wurden an knapp der Hälfte der untersuchten Messstellen gefunden. Benzotriazole, die als Korrosionsschutzmittel beispielsweise in Geschirrspülmittel zugesetzt sind, traten an knapp einem Drittel der untersuchten Messstellen auf. Über 90 Prozent der Messwerte lagen dabei im niedrigen Konzentrationsbereich von 0,2 Mikrogramm pro Liter und darunter. Die höchsten Konzentrationen traten an Messstellen in der Nähe von Abwasserkanälen auf. Publikationsdienst der LUBW: Bericht „Grundwasser-Überwachungsprogramm 2018/19“ Diese und weitere detaillierte Ergebnisse zu Grundwasserinhaltsstoffen sowie zu den Grundwasservorräten sind im Bericht „Grundwasser-Überwachungsprogramm – Ergebnisse 2018 und 2019“ veröffentlicht, der im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pudi.lubw.de/ als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Zur Auswahl stehen hier eine zweiseitige Kurzfassung und ein ausführlicher 75-seitiger Fachbericht . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Relevanz der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigung am Eintrag von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen (P) in das Abwasser

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien enthält einen seit 30.6.2013 geltenden Grenzwert für den Gehalt von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltswaschmitteln sowie einen ab 1.1.2017 wirksam werdenden P-Grenzwert für Maschinengeschirrspülmittel im Haushaltsbereich. P-Grenzwerte für den gewerblichen Bereich regelt die EG-Verordnung nicht. Sie enthält stattdessen eine mitgliedstaatliche Befugnis zur Beibehaltung oder zum Erlass nationaler Vorschriften in diesem Bereich. Danach sind nationale Regelungen zu P-Grenzwerten im gewerblichen Bereich unionsrechtlich zulässig, wenn sie aus Umweltschutzgründen gerechtfertigt und technisch machbare und wirtschaftlich vertretbare Alternativen verfügbar sind. Die deutsche Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) von 1980 enthält für den gewerblichen Bereich einen überprüfungsbedürftigen Phosphat-Grenzwert für die gewerbliche Textilreinigung. Vor dem Hintergrund der o.g. unionsrechtlichen Anforderungen an die Regelung nationaler P-Grenzwerte im gewerblichen Bereich soll das Vorhaben Erkenntnisse zu der Frage liefern, ob a) eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzungsregelung in der PHöchstMengV für Waschmittel der gewerblichen Textilreinigungen an den technischen Fortschritt und b) eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der PHöchstMengV auf die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung notwendig ist. Zu diesem Zweck ist für die verschiedenen Anwendungen, Produktarten und Verfahren der gewerblichen Textilreinigung und der gewerblichen maschinellen Geschirrreinigung eine Erhebung der Mengen und Prüfung der Relevanz der P-Einträge in das Abwasser erforderlich.

Ersten „Blauen Engel“ für umweltschonendes Spülmittel vergeben

Nach Angaben des Umweltbundesamte werden jährlich 480.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel in Deutschland verkauft, davon sind mehr als die Hälfte Geschirrspülmittel. Auskunft welches Spülmittel die Umwelt am wenigsten belasten bietet ab sofort das Umweltzeichen der „Blaue Engel“. Pünktlich zum Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen“ am 10. Mai 2015, gibt es ein erstes Produkt mit dem bekanntesten deutschen Umweltzeichen. Nach Angaben des Bundesamt bietet die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG bietet seit kurzem ein Handgeschirrspülmittel seiner Eigenmarke „Denkmit“ an, das die strengen Anforderungen des „Blauen Engels“ erfüllt. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Was wir zum Waschen und Putzen wie selbstverständlich im Haushalt einsetzen, ist für Umwelt und Gesundheit nicht immer unproblematisch. Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel enthalten Chemikalien, die ins Abwasser gelangen und die Umwelt belasten oder gar Konservierungsmittel und allergene Duftstoffe, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können."

Rat der EU beschließt Beschränkung von Phosphaten in Waschmitteln

Der Rat der EU hat am 10. Februar 2012 die vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln angenommen. Für Textilwaschmittel gilt ab 30. Juni 2013 ein Grenzwert von höchstens 0,5 Gramm Phosphor pro normaler Dosierung für einen Waschvorgang. Ab 1. Januar 2017 tritt ein Höchstwert von 0,3 Gramm Phosphor pro Dosierung in Maschinengeschirrspülmitteln in Kraft.

20170307_Leitfaden_WRM

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung Wasch- und Reinigungsmitteln in Sachsen-Anhalt März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG ....................................................................................................................... 3 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN .............................................................................................. 3 3. ÜBERWACHUNG .................................................................................................................. 4 3.1 Überwachungsbogen – Abschnitt 1: Allgemeine Angaben zur Überwachung .............. 4 3.2 Überwachungsbogen – Abschnitt 2: Kennzeichnung und Verpackung ........................ 6 3.2.1 Allgemeine Anforderungen bei Abgabe an die Allgemeinheit.................................... 6 3.2.2 Angaben zur Dosierung auf der Verpackung von Waschmitteln bzw. Maschinengeschirrspülmitteln bei Abgabe an die Allgemeinheit ........................................ 9 3.2.3 – 3.2.5 Zusätzliche Kennzeichnung von Detergenzien, die gefährliche Stoffe o. Gemische sind .................................................................................................................. 9 3.3 Überwachungsbogen – Abschnitt 3: Maßnahmen, Ergänzungen und weitere Informationen .................................................................................................................. 13 4. LINKSAMMLUNG ................................................................................................................ 13 16. Mai 2017 2 1. Einführung Wasch- und Reinigungsmittel werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – nicht nur im Haushalt, sondern auch im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt. Wasch- und Reinigungsmittel bestehen aus einer Vielzahl von chemischen und funktional ver- schiedenen Substanzen. Typische Komponenten von Wasch- und Reinigungsmitteln sind: • • • • • • • • • • Tenside Komplexbildner Gerüststoffe Alkalien, Säuren Enzyme Optische Aufheller Duftstoffe Konservierungsmittel Desinfektionsmittel Lösemittel Im Zuge der Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln gelangen die Inhaltsstoffe nach wie vor in beträchtlichen Mengen ins Abwasser. Ein Großteil der Inhaltsstoffe ist zudem nur schwer biologisch abbaubar. Auf Grund des unvollständigen Abbaus im Klärwerk werden diese Stoffe in Gewässer eingetragen und können deren Qualität z. T. erheblich beeinflussen (z. B. Remobilisierung von Schwermetallen durch Komplexbildner) bzw. sich in Wasserorganismen anreichern. Zusätzlich können Bodenbelastungen durch das Ausbringen des Klärschlammes auftreten. Aber auch gesundheitliche Belastungen – vor allem für Allergiker – spielen zunehmend eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. ver- stärken können. Um die Umwelt- und Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Wasch- und Reinigungs- mitteln so gering wie möglich zu halten, wurden sowohl auf EU-Ebene als auch national Rege- lungen getroffen, deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen ist. 2. Rechtliche Grundlagen Am 8. Oktober 2005 trat die europaweit geltende Detergenzien-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien - DetergV) in Kraft. Die DetergV regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie der darin enthaltenen Tenside. Mit der DetergV wer- den die Vorschriften in Bezug auf Folgendes harmonisiert: • • • • biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Tensiden in Detergenzien bei nicht erfüllten Anforderungen hinsichtlich der aeroben biologischen Endabbaubarkeit spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Detergenzien Informationspflichten der Hersteller Die Kennzeichnung von Detergenzien berücksichtigt potentielle Gefahren, die bei der gebräuch- lichen Handhabung und Verwendung dieser Produkte auftreten können und dient dazu, die Aufmerksamkeit auf ausführliche Produktinformationen über Sicherheit und Verwendung zu lenken. Auf den Verpackungen müssen leserlich, deutlich und unverwischbar folgende Angaben ange- bracht sein (Art. 11 i. V. m. Anhang VII DetergV): • • • Name und Handelsname des Erzeugnisses Name und vollständige Anschrift des Inverkehrbringers Adresse, unter der das nach Art. 9 vorgeschriebene Datenblatt erhältlich ist 16. Mai 2017 3

Neue Produkte beim Umweltzeichen „Blauer Engel“

<p>Der „Blaue Engel“ erleichtert es, umweltfreundliche und gesundheitsschonende Produkte auszuwählen. Er wird künftig in fünf neuen Produktgruppen vergeben: Maschinengeschirrspülmittel, Waschmittel, abwaschbare Kosmetika wie Shampoos und Duschgele, Schreibgeräte und Malfarben.</p><p>Der Blaue Engel für <strong>Schreibgeräte und Stempel</strong> fordert in seinen Kriterien den Einsatz von ressourcenschonenden Materialien, eine umweltfreundliche Verpackung und die Vermeidung von gefährlichen Inhaltsstoffen. <br>&nbsp;<br><strong>Malfarben</strong> bestehen aus komplexen Stoffgemischen und können umwelt- und gesundheitsgefährdende Substanzen enthalten. Der Blaue Engel stellt Anforderungen an die Inhaltsstoffe, die Qualität, die Verpackung und Nachfüllbarkeit der Farben. Die relevanten Anforderungen werden jährlich überprüft. <br>&nbsp;<br>Wasch- bzw. Spülwasser kann die Gewässer belasten, wenn die Bestandteile nicht vollständig in der Kläranlage zurückgehalten oder abgebaut werden. Darüber hinaus können Wasch- und Reinigungsmittel gesundheitsrelevante Stoffe wie z.B. bestimmte Konservierungsmittel oder allergene Duftstoffe enthalten. Diese dürfen beim Blauen Engel für <strong>Maschinengeschirrspülmittel und Waschmittel</strong> entweder gar nicht eingesetzt werden oder sind auf ein Minimum reduziert. Waschmittel mit dem Blauen Engel leisten einen Beitrag zur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠, indem bei der Herstellung der Tenside statt petrochemischer bevorzugt nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden, die unter möglichst nachhaltigen Bedingungen angebaut wurden.<br>&nbsp;<br><strong>Shampoos, Duschgele und Seifen und weitere sogenannte „Rinse-off“-(„abspülbare“)-Kosmetikprodukte</strong> enthalten Stoffe, die die Gewässer belasten können, wenn sie nicht vollständig in der Kläranlage zurückgehalten oder abgebaut werden. Weiterhin können kosmetische Mittel gesundheitsrelevante Stoffe, wie z.B. bestimmte Konservierungsmittel enthalten, die bei Produkten mit dem Blauen Engel nicht eingesetzt werden dürfen. Mit dem Blauen Engel werden umwelt- und gesundheitsbelastende Stoffe weitgehend vermieden, Verpackungsabfall wird reduziert und der nachhaltige Anbau nachwachsender Rohstoffe wird gefördert.</p>

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