Grenzwerte nur selten überschritten – Nitrat könnte Kostentreiber für manche Wasserwerke werden Das ist das Ergebnis des aktuellen Berichts zur Trinkwasserqualität, der heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Grenzwertüberschreitungen sind nach wie vor absolute Einzelfälle. Selbst der Problemstoff Nitrat, der im Grundwasser teilweise in hohen Konzentrationen auftritt – insbesondere dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird – überschreitet im Trinkwasser seit mehreren Jahren nicht mehr den Grenzwert. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten mindestens 99 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein. Grundlage sind die Meldungen der Bundesländer an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das UBA. Maria Krautzberger, UBA -Präsidentin sagt: „Das Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken trinken – insbesondere aus größeren Wasserversorgungen ist es flächendeckend sogar von exzellenter Qualität. Außerdem wird es anders als Flaschenwasser sehr häufig kontrolliert – zum Teil gar täglich. Trinkwasser aus dem Hahn ist auch billiger: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Deutschland im Mittel pro Person für die Verwendung von täglich 121 Litern Trinkwasser 27 Cent pro Tag. Ein einziger Liter Mineralwasser kostet in der Regel deutlich mehr.“ Das UBA hat im aktuellen Bericht für die Jahre 2011 bis 2013 die Ergebnisse der Untersuchungen aus allen größeren Wasserversorgungen veröffentlicht – diese versorgen rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Für Nitrat, das aus Kunstdünger und Gülle ins Grundwasser gelangen kann, bestätigen die neuen Daten den zuvor schon beobachteten rückläufigen Trend: Überschritten im Jahr 1999 noch 1,1 Prozent der überwachten Proben die Grenzwerte, liegt der Anteil seit 2009 bei nahezu null Prozent. Allerdings erlauben diese Daten zu Nitratgehalten im Trinkwasser keinen Rückschluss auf den Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern: Dort steigt die Nitratkonzentration durch die Düngeaktivitäten in der Landwirtschaft häufig sogar weiter an. Das Trinkwasser selbst ist fast allerorten unbelastet – nur ein Promilleteil der Trinkwasser-Proben aus den größeren Wasserversorgungen liegt in Deutschland über dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat/Liter. Für die Einhaltung des Grenzwertes sorgen die Wasserversorger: Einige verdünnen zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser und stellen so die Trinkwasserqualität sicher. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sieht beim Nitrat vor allem die Landwirtschaft in der Pflicht: „Wir müssen unser Grundwasser besser schützen – und dazu vor allem die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft senken. Immer mehr Wasserversorger befürchten nämlich, dass in ihrer Nähe bald nicht mehr genügend unbelastetes Grundwasser für die Trinkwassergewinnung bleibt. Dann müssten diese Wasserversorger das Nitrat technisch aus dem Grundwasser entfernen oder von weit herholen. Im Extremfall könnte das pro Kubikmeter Wasser (das sind 1000 Liter) rund einen Euro mehr für uns Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 m 3 zahlt dann nicht wie bislang durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, sondern eher 140 Euro.“ Grenzwertüberschreitungen für das giftige Schwermetall Blei kommen nur noch selten vor (in weniger als 0,1 Prozent der Proben). Schuld daran sind übrigens nie die Natur oder das Wasserwerk, sondern bleihaltige Leitungen oder Armaturen in den Häusern und Wohnungen selbst. Veraltete Installationen sind meist auch die Ursache, wenn zu viel Kupfer, Nickel und Cadmium im Wasser ist. Dagegen hilft nur, zertifizierte Leitungen und Armaturen einzubauen. Für Blei gilt seit dem 1. Dezember 2013 ein Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter Trinkwasser, und die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, darüber zu informieren, wenn noch Blei in ihrer Anlage verbaut ist – auch dann, wenn der Grenzwert eingehalten ist. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten alle drei Jahre den oben genannten Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland betrifft dies rund 2.460 Wasserversorgungsgebiete (WVG; dazu zählt auch das dazugehörige Leitungsnetz und die häusliche Trinkwasser-Installation), in denen durchschnittlich jeweils mehr als 1.000 Kubikmeter Wasser am Tag geliefert oder mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Die EG-Trinkwasserrichtlinie regelt die Qualitätsanforderungen für die Überwachung von 26 chemischen und zwei mikrobiologischen Parametern, mit denen die gesundheitliche Eignung des Trinkwassers beurteilt wird. Trinkwasser kann weitere Stoffe enthalten, natürlicherweise zum Beispiel Fluorid aus dem natürlichen Gesteinsuntergrund oder aus menschlichen Aktivitäten zum Beispiel Süßstoffe, Komplexbildner aus Geschirrspülmitteln oder Flammschutzmittel – fast immer nur vereinzelt und in sehr geringen Konzentrationen (selten mehr als ein Millionstel Gramm pro Liter). Daher sieht das UBA keinen Nutzen darin, das Trinkwasser in Deutschland flächendeckend und kontinuierlich auch auf die Vielzahl weiterer Stoffe zu testen. Effizienter ist, bei diesen selten und regional unterschiedlich auftretenden Stoffen einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein gesundheitliches Risiko besteht und eine dauerhafte Überwachung sinnvoll ist. Dabei berät das Umweltbundesamt die örtlichen Gesundheitsämter, Wasserversorger sowie die Bürgerinnen und Bürger. Über die Trinkwasserqualität vor Ort informieren übrigens die lokalen Wasserversorger – oft auch mit tagesscharfen Daten im Internet.
Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2009 Etwa 450.000 Tonnen Reinigungsmittel wandern jährlich über die deutschen Ladentheken - davon etwa 250.000 Tonnen Geschirrspülmittel und etwa 200.000 Tonnen Haushaltsreinigungsmittel. Bei einigen Produkten werben die Hersteller mit der Verwendung natürlicher Rohstoffe - wie Orangenöl oder Zitrusöl. Auch manche Naturstoffe können jedoch Kontaktallergien auslösen oder schädlich für die Umwelt sein. „Was wir als natürlich ansehen, muss für die Gesundheit und die Umwelt nicht gleich besonders gut sein. Auf Nummer sicher geht man deshalb, wenn man Reinigungsmittel verwendet, die auf ihre Gesundheits- und Umweltwirkung geprüft sind”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), anlässlich des Aktionstages „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2009. Viele Naturstoffe aus Pflanzen - besonders ätherische Öle - dienen in der Natur dazu, Fressfeinde oder Mikroorganismen abzuwehren. Derartige Stoffe sind in vielen Fällen gesundheitsschädlich und nicht umweltverträglich. Ein typisches Beispiel für diese Problematik stellt das häufig in Reinigungsmitteln verwendete Zitrusöl dar, welches auch die Stoffe Limonen und Citral enthält. Limonen ist ein Gefahrstoff, der als sensibilisierend und als umweltgefährlich eingestuft ist. Es kann somit Allergien auslösen und ist sehr giftig für Wasserorganismen. Citral ist als Stoff sensibilisierend und kann somit ebenfalls Allergien auslösen. Wer nicht nur Wert auf große Sauberkeit legt, sondern auch an seine Gesundheit und die Umwelt denkt, sollte daher folgendes beachten: Für ein gutes Putzergebnis und um Umweltbelastungen zu mindern, sollte man beim Einkauf zu Produkten greifen, die strengen Anforderungen hinsichtlich der Umwelt und Gesundheitsverträglichkeit bei den eingesetzten Rohstoffen unterliegen. Das europäische Umweltzeichen etwa zeichnet solche Produkte aus. Ein im Umweltzeichen geforderter Nachweis der Reinigungsleistung garantiert zusätzlich ein sauberes Ergebnis. Das EU-Umweltzeichen gibt es derzeit für Allzweck- und Sanitärreiniger, Hand- und Maschinengeschirrspülmittel sowie für Waschmittel. Noch ein paar Tipps zum Reinigen im Haushalt: Das UBA unterstützt den jährlichen bundesweiten Aktionstag zum „Nachhaltigen (Ab-)Waschen”. In diesem Jahr informieren die Fachleute des Amtes die Verbraucherinnen und Verbraucher speziell zum Thema nachhaltig Reinigen in Küche und Bad. Dazu gibt es am 9. Mai 2009 einen Informationsstand auf dem Regional- und Biomarkt am Lidiceplatz in Dessau-Roßlau und am 12. Mai 2009 eine Informationsveranstaltung zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im Rathauscenter Dessau-Roßlau. Weitere Fragen zu Wasch- und Reinigungsmitteln beantwortet gerne das Umweltbundesamt, Email: detergenzien [at] uba [dot] de .
Strenge Auflagen für die eingesetzten Rohstoffe sichert Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit 480.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel werden jedes Jahr in Deutschland verkauft, mehr als die Hälfte davon sind Geschirrspülmittel. Doch welches Spülmittel belastet die Umwelt möglichst wenig? Eine Orientierung bietet ab sofort das Umweltzeichen der „Blaue Engel“. Pünktlich zum Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen“ am kommenden Sonntag, den 10. Mai 2015, gibt es ein erstes Produkt mit dem bekanntesten deutschen Umweltzeichen: Die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG bietet seit kurzem ein Handgeschirrspülmittel seiner Eigenmarke „Denkmit“ an, das die strengen Anforderungen des „Blauen Engels“ erfüllt. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Was wir zum Waschen und Putzen wie selbstverständlich im Haushalt einsetzen, ist für Umwelt und Gesundheit nicht immer unproblematisch. Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel enthalten Chemikalien, die ins Abwasser gelangen und die Umwelt belasten oder gar Konservierungsmittel und allergene Duftstoffe, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher auf Produkte mit der ‚Euroblume‘ oder dem ‚Blauen Engel‘ setzen. Beide Label garantieren, dass die Umweltbelastungen deutlich geringer sind, als bei herkömmlichen Produkten“. Die mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichneten Produkte unterliegen bei den eingesetzten Rohstoffen strengen Auflagen hinsichtlich der Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit, welche über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Ein in den Umweltzeichenkriterien geforderter Nachweis der Reinigungsleistung garantiert zusätzlich ein sauberes Ergebnis, denn dies muss in einem aufwendigen Test nachgewiesen werden. Doch Vorsicht: Auch diese Produkte sind nur dann umweltfreundlicher, wenn sie richtig dosiert werden. Deshalb sollte vor der Anwendung die Dosierangabe und die Gebrauchsanweisung auf der Verpackung beachtet werden. Weitere Informationen: Der „Blaue Engel“ Zurzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem „Blauen Engel“ von 1.500 Unternehmen in 120 verschiedenen Produktgruppen. Nur die aus Umweltsicht besten Waren und Dienstleistungen einer Produktgruppe erhalten den „Blauen Engel“. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL GmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer. Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen“ Bereits seit 2004 findet um den 10. Mai der Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen" mit zahlreichen Aktionen in ganz Deutschland statt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kinder und Jugendliche zum nachhaltigen Umgang beim Waschen, Abwaschen und Reinigen zu motivieren.
Rüdel, Heinz; Böhmer, Walter; Müller, Martin; Fliedner, Annette; Ricking, Mathias; Teubner, Diana; Schröter-Kermani, Christa Chemosphere 91 (2013), 11, 1517-1524 A retrospective monitoring of triclosan (TCS; period 1994-2003 and 2008) and its potential transformation product methyl-triclosan (MTCS; period 1994-2008) was performed using archived fish samples from German rivers (16 sites, including Elbe and Rhine). At four of these sites suspended particulate matter (SPM) was also investigated covering the period 2005-2007. Samples were analyzed by GC/MS, either directly (MTCS) or after derivatization (TCS). TCS burdens of fish muscle tissue ranged from <0.2-3.4 ng g -1 ww (wet weight; corresponding to <2-69 ng g -1 lw, lipid weight) without apparent concentration trends over time. MTCS was detected at considerably higher concentrations in fish ranging from 1.0-33 ng g -1 ww (47-1010 ng g -1 lw) and increased until about 2003-2005. Thereafter, concentrations generally were lower, although at some sites single higher values were observed in recent years. In SPM, decreasing MTCS concentrations in the range 1-4 ng g -1 dry weight were detected while TCS was always below the limit of quantification. Assuming that MTCS concentrations are correlated to TCS consumption, the observed decrease in MTCS levels may be partly a result of the voluntary renunciation of TCS use in detergents for, e.g., laundry or dishwashing declared by a manufacturers’ association in 2001. Because of a lack of ecotoxicity studies for MTCS, a QSAR-derived predicted no effect concentration (PNEC) was compared to averaged ambient water concentrations of fish which were calculated from maximum tissue residues by applying an appropriate bioconcentration factor from literature. Since these calculated water concentrations were below the PNEC it is assumed that MTCS alone poses no immediate risk to aquatic organism. The conversion to a PNEC for SPM organisms and comparison with detected SPM levels of MTCS also revealed no risk. doi:10.1016/j.chemosphere.2012.12.030
Nach Angaben des Umweltbundesamte werden jährlich 480.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel in Deutschland verkauft, davon sind mehr als die Hälfte Geschirrspülmittel. Auskunft welches Spülmittel die Umwelt am wenigsten belasten bietet ab sofort das Umweltzeichen der „Blaue Engel“. Pünktlich zum Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen“ am 10. Mai 2015, gibt es ein erstes Produkt mit dem bekanntesten deutschen Umweltzeichen. Nach Angaben des Bundesamt bietet die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG bietet seit kurzem ein Handgeschirrspülmittel seiner Eigenmarke „Denkmit“ an, das die strengen Anforderungen des „Blauen Engels“ erfüllt. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Was wir zum Waschen und Putzen wie selbstverständlich im Haushalt einsetzen, ist für Umwelt und Gesundheit nicht immer unproblematisch. Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel enthalten Chemikalien, die ins Abwasser gelangen und die Umwelt belasten oder gar Konservierungsmittel und allergene Duftstoffe, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können."
Im Rahmen des durchgeführten Vorhabens wurde das Umweltbundesamt (UBA) bei seiner fachlichen Arbeit zur Festlegung von Umweltkriterien und Funktionsanforderungen in drei Produktbereichen unterstützt. Konkret wurden die folgenden Teilleistungen bearbeitet: - Arbeitspaket I: Entwicklung von vier neuen Vergabegrundlagen im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel für die Umweltzeichen RAL-UZ 194 "Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger (2015), RAL-UZ 201 "Maschinengeschirrspülmittel" (2016), RAL-UZ 202 "Waschmittel" (2016) und RAL-UZ 203 "Shampoos, Duschgele und Seifen und weitere so genannte rinse-off-(abspülbare)-Kosmetikprodukte" (2016) - Arbeitspaket II: Revision und Zusammenführung der Vergabegrundlagen RAL-UZ 129 "Gartengeräte" sowie RAL UZ-54 "Komposthäcksler" zum RAL-UZ 206 "Gartengeräte" (2017) - Arbeitspaket III: Erarbeitung einer neuen Vergabegrundlage für die Produktgruppe der Schreibgeräte, das RAL-UZ 200 "Schreibgeräte und Stempel" (2016). Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leserin, lieber Leser, wie klimafreundlich ist eigentlich Online-Shopping? Und wie kann es umweltfreundlicher werden? Interessante Studienergebnisse hierzu finden Sie in dieser Newsletterausgabe. Dass mehr Umweltschutz unserer Gesellschaft auch bares Geld spart, zeigen unsere Berechnungen. Weitere Themen dieser Ausgabe: Wie sieht die Umweltbilanz verschiedener Verkehrsmittel aus? Und wie können Kommunen mit weniger Bioziden auskommen? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Einkaufen im Laden oder online: Was ist besser fürs Klima? Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Produkten: Handel & Vertrieb haben nur kleinen Anteil Quelle: Umweltbundesamt Der Trend zum Online-Shopping ist ungebrochen – ein Problem für den Klimaschutz? Eine UBA-Studie zeigt: nicht unbedingt. Viel entscheidender als die Frage, ob wir online oder im Laden einkaufen, ist, was und wieviel wir kaufen. Denn bis zu drei Viertel der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Produkts entstehen bereits bei der Herstellung. Handel und Transport machen dagegen nur ein bis zehn Prozent der Gesamtemissionen aus. Ein weiteres interessantes Ergebnis: Sich ein online gekauftes Produkt nachhause liefern zu lassen, ist für das Klima besser, als mit dem eigenen Pkw mehrere Kilometer zu einem Geschäft zu fahren. Grund ist, dass die Lieferfahrzeuge besser ausgelastet sind, Routen effizient geplant werden und zunehmend Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ob wir online oder im Geschäft einkaufen ist nicht so entscheidend für unsere Klimabilanz. Die größte Stellschraube für den ökologischen Einkauf sind langlebige Produkte, die umweltfreundlich hergestellt sind. Bestenfalls bekomme ich diese auch im Geschäft um die Ecke, das ich mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut erreichen kann.“ Nichtsdestotrotz bleibt noch viel zu tun, um den Online-Handel umweltfreundlicher zu machen. Die Versandverpackungen sollten soweit wie möglich reduziert oder auf Mehrwegverpackungen umgestellt werden. Bei der Auslieferung könnte auf Elektrofahrzeuge oder Lastenräder umgestellt werden und mehr Packstationen die Zustellung bündeln. Wie eine weitere UBA-Studie zeigt, gibt es auch „Luft nach oben“ bei den Produktinformationen: Umweltsiegel wie der „Blaue Engel“ sollten direkt bei den Produktinfos angezeigt und als Kriterium bei Such- und Vergleichsfunktionen vorgesehen werden. Wünschenswert wären auch Angaben zur Lebensdauer oder Reparierbarkeit von Produkten. Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können: beim Online-Kauf häufige Retouren vermeiden und möglichst umweltfreundliche und langlebige Produkte kaufen. Noch besser für die Umwelt ist, Produkte gebraucht zu kaufen oder bei seltener Nutzung auszuleihen und defekte Geräte reparieren zu lassen. Das UBA wird im ersten Halbjahr 2021 zwei Fachgespräche zu den Themen Logistik und Versandverpackungen durchführen, um mit den Praktiker*innen Lösungen zu diskutieren. Umweltgifte - Die unsichtbare Gefahr Glyphosat, Weichmacher, Blei und Mikroplastik: Die Liste der Gifte, die wir in unserer Umwelt verteilen ist lang. Und das – wie ARTE „Xenius“ zeigt – nicht nur in Metropolen wie Paris oder Berlin, sondern auch auf dem Land. Hierfür wurden auch Kolleginnen und Kollegen des UBA interviewt. Nix kaufen und damit Gutes tun? Der Kauf-Nix-Tag soll bewirken, dass wir uns über unseren Konsum klar werden und ihn im besten Fall auch langfristig bewusst einschränken. Denn unsere Kauflaune kann schlimme Folgen für die Umwelt haben. UBA-Experte Jan Gimkiewicz im Interview beim Feierwerk Radio. Welche Konsum-Entscheidungen fürs Klima besonders wichtig sind Anlässlich des "Kauf-nix-Tag" haben die Klimareporter u.a. mit UBA-Fachexperte Dr. Michael Bilharz gesprochen. Geschirrspülmittel – Giftstoff in vielen Produkten schädigt die Umwelt In Spülmaschinen-Tabs und -Pulvern steckt oft Benzotriazol. Das Gift ist schädlich für Wasserorganismen, reichert sich in Fischen an. SWR Marktcheck zeigt, welche Produkte es nicht enthalten, u.a. mit UBA-Experte Marcus Gast. 46 Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch wird für das Gesamtjahr 2020 bei etwa 46 Prozent liegen und damit gut vier Prozentpunkte über dem Wert für das Gesamtjahr 2019 (42 Prozent). Der Anstieg ist mit einer Zunahme der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um ca. fünf Prozent, aber insbesondere auch mit einem Rückgang des Stromverbrauchs infolge der Corona-Pandemie zu erklären.
Wasch- und Reinigungsmittel werden täglich zur Sauberkeit und Hygiene eingesetzt. Jährlich werden in Deutschland ca. 327.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel verkauft (ohne Geschirrspülmittel), hinzu kommen ca. 142.000 Tonnen Handgeschirrspülmittel.
Das Projekt "EXIST-SEED: Öko-Reinigungsmittel mit hoher Umwelt- und Hautverträglichkeit auf Basis der Fruchtsäuren der Roten Rübe und ggf. von Blattsäften" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Fachbereich Chemie durchgeführt. Verminderung der Gewässerbelastung durch Reinigungsmittel und nachhaltige Produktion über Entwicklung einer Palette marktreifer, anwendungsspezifischer Öko-Reiniger (Scheuermilch, Klarspüler, Geschirrspülmittel,...) auf Basis von Rote-Beete-Saft und Blattsäften, die noch nicht am Markt existent/präsent sind. Die neuen Öko-Reiniger werden zunächst mit ausgewählten natürlichen Komponenten im Labormaßstab erstellt. Anschließend erfolgt die Überprüfung der Reinigungsleistung mittels Scheuerprüf- und Glanzgradmessgerät auf verschiedenen Werkstoffen im Vergleich zu Bio-Wettbewerberprodukten. Zudem sind Viskositätsmessungen zähflüssiger Öko-Reiniger durchzuführen. Bei nicht zufrieden stellenden Ergebnissen sind Komponenten durch andere zu substituieren sowie in ihren Gew. Anteilen zu optimieren. Auf ausgewählten Testmärkten wird die Akzeptanz des Produktes untersucht. Parallel erfolgt die Entwicklung einer Marketing- und Vertriebsstrategie. Die Inhaberin des patentgeschützten Basisproduktes investiert hier den Verwertungsverzicht und kooperiert als Testpartner (Gebäudereinigung). Unternehmensgründung durch Antragsteller und gezielte Ansprache von Bio-Märkten, Großhändlern und Direktkunden.
Das Projekt "Relevanz der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigung am Eintrag von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen (P) in das Abwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien enthält einen seit 30.6.2013 geltenden Grenzwert für den Gehalt von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltswaschmitteln sowie einen ab 1.1.2017 wirksam werdenden P-Grenzwert für Maschinengeschirrspülmittel im Haushaltsbereich. P-Grenzwerte für den gewerblichen Bereich regelt die EG-Verordnung nicht. Sie enthält stattdessen eine mitgliedstaatliche Befugnis zur Beibehaltung oder zum Erlass nationaler Vorschriften in diesem Bereich. Danach sind nationale Regelungen zu P-Grenzwerten im gewerblichen Bereich unionsrechtlich zulässig, wenn sie aus Umweltschutzgründen gerechtfertigt und technisch machbare und wirtschaftlich vertretbare Alternativen verfügbar sind. Die deutsche Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) von 1980 enthält für den gewerblichen Bereich einen überprüfungsbedürftigen Phosphat-Grenzwert für die gewerbliche Textilreinigung. Vor dem Hintergrund der o.g. unionsrechtlichen Anforderungen an die Regelung nationaler P-Grenzwerte im gewerblichen Bereich soll das Vorhaben Erkenntnisse zu der Frage liefern, ob a) eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzungsregelung in der PHöchstMengV für Waschmittel der gewerblichen Textilreinigungen an den technischen Fortschritt und b) eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der PHöchstMengV auf die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung notwendig ist. Zu diesem Zweck ist für die verschiedenen Anwendungen, Produktarten und Verfahren der gewerblichen Textilreinigung und der gewerblichen maschinellen Geschirrreinigung eine Erhebung der Mengen und Prüfung der Relevanz der P-Einträge in das Abwasser erforderlich.
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