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Factsheet: Modelling methods for assessing complex and social impacts of policies

The Factsheet results from the research project „Machbarkeitsstudie: Modellierung von Anpassungsmaßnahmen: Akteure, Entscheidungen und Wirksamkeit“, introduces the topic of system modelling approaches and their suitability to assess impacts of policies in the field of climate adaptation and summarizes the main findings of the project (what are complex social systems how are system models helpful? Which approaches are suitable for which questions? How are system modells developed? How can system models support policy-making?). The main insights and information are graphically brought together in form of a decision tree to select suitable modelling methods. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Aus- und Bewertung von Klimamodelldaten Projektionsergebnisse für Sachsen-Anhalt „Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961 - 2100“ Mitteldeutsches Kernensemble (MDK)

Durch die internationale Forschungsgemeinschaft werden Globalmodellläufe in verschiedenen Phasen des Coupled Model Intercomparison Project ( CMIP ) in Vorbereitung des nächsten IPCC-Berichtszyklus berechnet. Ergebnisse dieser Globalmodellsimulationen haben grobe Auflösungen (> 100 km x 100 km), welche für regionale Betrachtungen des zu erwartenden Klimawandels nicht ausreichend sind. Mit Hilfe von Regionalmodellen (Regional Climate Models - RCMs) können die Ergebnisse aus Globalmodellrechnungen auf räumlich höhere Auflösungen gebracht werden: Da regionale Klimamodelle lediglich einen Ausschnitt der Atmosphäre betrachten, benötigen sie geeignete Randbedingungen an den Grenzen des Simulationsgebietes. Diese Randbedingungen stammen aus Simulationen der globalen Klimamodelle. Man spricht davon, dass ein regionales Klimamodell durch ein globales Klimamodell angetrieben wird. Dieser Prozess wird als „Nesting“ bezeichnet. Für die 5. Phase des CMIP (CMIP5) liegen solche regionalisierten Klimamodelldaten für Deutschland bzw. Europa in einer Auflösung von 12,5 km x 12,5 km vor. Diese wurden in verschiedenen Initiativen bzw. Projekten erstellt: EURO-CORDEX, ReKliEs-De, EPISODES (DWD) Im Rahmen von EURO-CORDEX ( Co o r dinated D ownscaling Ex periment - Euro pean Domain), als Teil der CORDEX-Initiative, wurden europaweite, regionalisierte Klimasimulationen/ Projektionen (auf Basis des CMIP5) erstellt. Ein großer Vorteil dieses Ensembles (= Menge an Klimamodellläufen) ist die Festlegung von einheitlichen Ausgabeformaten des Datenoutputs der Modelle (z. B. einheitliche räumliche Auflösung; vorgegebene, obligatorische Ausgabevariablen). Dies erleichtert die Vergleichbarkeit und Auswertung der vorliegenden Modellläufe. In dem BMBF-finanzierten Projekt ReKliEs-De ( Re gionale Kli maprojektionen E n s emble für De utschland) wurden die Ergebnisse aus EURO-CORDEX um weitere Läufe ergänzt. Weitere regionalisierte Projektionsdaten liefert EPISODES. Es handelt sich dabei um eine Empirisch-Statistische Downscaling Methode, welche durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) entwickelt wurde. Alle diese benannten Modelldaten stehen auf dem ESGF-Knoten des DWD bzw. des Deutschen Klimarechenzentrums (DKRZ) für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Aus den oben genannten Initiativen bzw. Projekten ist somit ein Ensemble von regionalisierten Klimamodellsimulationen entstanden, welches im Nachhinein durch verschiedene Gründe/Ausschlüsse nochmal einmal reduziert werden musste: verschiedene Rückzüge einiger Modellläufe aufgrund methodisch begründbarer Modellfehler durch die jeweiligen Modellierergruppen bzw. durch den DWD Ausschlüsse aufgrund von Unplausibilitäten in der Reproduktion der Vergangenheit in manchen Modellen sowie Ausschlüsse von Läufen, welche in der Reproduktion der Vergangenheit die Referenzperiode 1961 bis 1990 nicht abdecken. (Die letzten beide Ausschlüsse erfolgten durch die Umweltämter der drei Bundesländer Sachsen-Anhalt (LAU), Sachsen (LfULG) und Thüringen (TLUBN)) Im Ergebnis ist das mitteldeutsche Referenzensemble entstanden, welches für die Szenarien RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5 je 17, 18 bzw. 25 Läufe beinhaltet. Eine genaue Auflistung des Ensembles ist in der Dokumentation zum Mitteldeutschen Kernensemble (MDK, siehe unten) zu finden. Eine ausführliche Auswertung dieses Klimamodellensembles für Sachsen-Anhalt ist im Ergebnisbericht sowie Synthesebericht des Projektes „Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100“ zu finden. Die Broschüre „ Der Klimawandel vor unserer Haustür “ liefert eine etwas leichter verständliche Kurzdarstellung der mittleren Ergebnisse der Klimamodellauswertung. Im Nachfolgenden sei ein kleiner Einblick in die Ergebnisse dieser Auswertung gegeben. Eine Kernaussage des Projektes lautet: „RCP2.6 und RCP8.5 unterscheiden sich in ihren Auswirkungen auf das Klima stark, insbesondere was die Entwicklung des Klimas nach 2050 betrifft. “ Es „[…] wird […] deutlich, dass das RCP8.5 Änderungssignale für das Klima in Sachsen-Anhalt beinhaltet, die weit außerhalb der heute üblichen Bandbreite liegen, während das RCP2.6 lediglich eine moderate Verschiebung des Klimas in Richtung dessen bedeutet, was wir heute als oberen Bereich der Bandbreite beschreiben würden. Die Stärke und besonders die Geschwindigkeit der Änderung des Klimas hängt also sehr stark von den Maßnahmen zum Klimaschutz ab und es könnte sehr schwierig sein, die Infrastruktur sowie andere gesellschaftliche Systeme an die neuen Gegebenheiten anzupassen.“ Anhand der Projektion der Tagesmitteltemperatur sowie des Niederschlags sei dies verdeutlicht. Die Auswertung des Referenzensembles für das Gebiet von Sachsen-Anhalt zeigt folgende, zu erwartende Entwicklungen auf: Stagnation der Erwärmung ab 2050 im RCP2.6 Im RCP2.6-Szenario (Szenario mit globalem Klimaschutz) zeigt sich für Sachsen-Anhalt sowohl für die nahe Zukunft (Mittel der Periode 2021 bis 2050) als auch für die ferne Zukunft (Mittel der Periode 2071 bis 2100) eine Temperaturzunahme von knapp 2 K im Vergleich zur Referenzperiode (1961 bis 1990). Durch die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, welche in diesem Szenario angenommen wird, kann die Temperaturzunahme somit eingedämmt werden und stagniert ab Mitte des Jahrhunderts. Beschleunigung der Erwärmung ab 2050 nach RCP8.5 Für das Szenario RCP8.5 (Szenario ohne globalen Klimaschutz) zeigt sich für die nahe Zukunft (2021 bis 2050) eine Temperaturzunahme, die der des RCP2.6 projizierten Temperaturzunahme entspricht (ca. 2 K). Für die ferne Zukunft hingegen zeigt dieses Szenario eine Temperaturzunahme von rund 4 K für Sachsen-Anhalt. Einige Modelle zeigen sogar über 5 K Temperaturzunahme an. Ähnliche Größenordnungen der Temperaturentwicklung der einzelnen Jahreszeiten wie des Gesamtjahrs (für beide Szenarien sowie beide Zukunftsperioden) Ausnahme bildet hierbei der Sommer: Für das RCP8.5 zeigt sich für die ferne Zukunft eine deutlich größere obere Spannweite der Temperaturzunahme von 7 K und mehr. Verschiebung der Niederschlagsverteilung über das Jahr: In beiden RCP-Szenarien zeigt sich eine Tendenz zu leichter Niederschlagszunahme im Winter sowie eine Tendenz zu leichter Niederschlagsabnahme im Sommer, welche je nach betrachtetem Zeitraum und Szenario stärker oder schwächer ausfallen kann. Man beachte hierbei jedoch die Spannweiten der projizierten Niederschlagsänderung, welche zum Teil auch in das entgegengesetzte Vorzeichen (im Vergleich zum Ensemblemittel) rutschen können. Leichte Niederschlagszunahme für das Gesamtjahr Jedoch ist auch hier auf die große Spannbreite der Projektionen hinzuweisen. Die untere Spanne der Modellsimulationen zeigt für beide Zeiträume und beide Szenarien eine Niederschlagsabnahme an. Eine kurze Einordnung der oben benannten Ergebnisse sei im Folgenden gegeben: Unter dem Aspekt, der Temperaturzunahme und damit einhergehend zunehmender Verdunstung ist mit negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt vor allem im Sommer zu rechnen. Für die Entwicklung des Niederschlags ist anzumerken, dass es sich beim Verständnis und der Modellierung von Wolkenprozessen und damit auch des Niederschlags um Gegenstand der Forschung handelt. Zum einen sind die wolkenphysikalischen Prozesse weiterhin Bestandteil der Grundlagenforschung. Zum anderen bedingt die Kleinskaligkeit der Prozesse, dass diese auf dem Modellgitter nicht aufgelöst werden können und deshalb parametrisiert werden müssen, was Unsicherheiten mit sich bringt. Es ist daher darauf zu verweisen, dass es sich bei der zukünftig zu erwartenden Niederschlagsverteilung/-entwicklung lediglich um Tendenzen handelt, die keine 100-prozentig gesicherten Aussagen liefern können. In der Frage, ob es ein Zuviel oder ein Zuwenig an Wasser geben wird, muss sich die Gesellschaft/Wasserwirtschaft auf beide Möglichkeiten/Herausforderungen einstellen - nicht zuletzt, da es sich bei den dargestellten Tendenzen um 30-Jahresmittel handelt. Innerhalb dieser Zukunftsperioden können trotzdem mehrere zu nasse ggf. hochwassergeprägte Winter (wie bspw. im Dezember 2023) aber auch Winter, die ein potenzielles Niederschlagsdefizit des Sommers nicht durch überdurchschnittliche Niederschläge ausgleichen können, existieren. Ebenso bedeutet die Tendenz zur Abnahme der Sommerniederschläge nicht, dass es keine hochwassergefährdeten Sommer mit überdurchschnittlichem Niederschlag geben werden kann. Soweit möglich, sollten immer so viele Klimamodelle wie möglich ausgewertet werden. Für den Fall, dass dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, wurde von den Umweltämtern der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen das Mitteldeutsche Kernensemble (MDK) ausgewählt/erstellt. Das MDK stellt eine reduzierte Auswahl (je 7 Modellläufe für RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5) von regionalisierten Klimamodellsimulationen (basierend auf dem Referenzensemble) für die Region der drei Bundesländer dar. Es wurde erstellt, um den Rechenaufwand für detaillierte Auswertungen und ggf. Impact-/Wirkmodellierung zu reduzieren. Die Reduzierung/Auswahl basiert auf der Erhaltung der zukünftig simulierten Spannbreiten für die verschiedenen meteorologischen Variablen, die die Klimamodelle simulieren. Genaue/ weiterführende Informationen sind in der ausführlichen Dokumentation zum MDK zu finden: Mitteldeutsches Kernensemble - Auswertung regionaler Klimamodelldaten Letzte Aktualisierung: 18.09.2024

BMBF-Projekt WAKOS: Wasser an den Küsten Ostfrieslands

Was passiert in Ostfriesland, wenn Sturmfluten und Starkregenereignisse gleichzeitig und über einen längeren Zeitraum auftreten? Welche Auswirkungen haben diese Ereignisse auf den Insel- und Küstenschutz, die Binnenentwässerung, die Süßwasserversorgung und damit auf das Leben auf dem Festland und den Ostfriesischen Inseln? Und: Welchen Einfluss hat der Klimawandel auf all diese Szenarien? Das Forschungsprojekt WAKOS untersucht die Möglichkeiten zur Anpassung der Nordseeküste an den Klimawandel. Was passiert in Ostfriesland, wenn Sturmfluten und Starkregenereignisse gleichzeitig und über einen längeren Zeitraum auftreten? Welche Auswirkungen haben diese Ereignisse auf den Insel- und Küstenschutz, die Binnenentwässerung, die Süßwasserversorgung und damit auf das Leben auf dem Festland und den Ostfriesischen Inseln? Und: Welchen Einfluss hat der Klimawandel auf all diese Szenarien? Das Forschungsprojekt WAKOS untersucht die Möglichkeiten zur Anpassung der Nordseeküste an den Klimawandel. WAKOS wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des RegIKlim-Programms (Regionale Informationen zum Klimahandeln) gefördert und untersucht als eine von sechs deutschlandweiten Modellregionen die ostfriesische Küstenregion. Während in der ersten Förderphase (2020-2024) der Fokus auf einem verbesserten Verständnis potenzieller Klimafolgen auf die Region und der Entwicklung geeigneter Modellwerkzeuge für die Untersuchungen lag, ist für die zweite Förderphase (2024-2027) vorgesehen, dieses Wissen in nutzbare und nützliche Produkte und Formate zu überführen, um regionale Akteure und die Zivilgesellschaft beim Anpassungshandeln zu unterstützen. Es arbeiten sechs Verbundpartner des Helmholtz-Zentrums hereon, der Universitäten Hamburg und Oldenburg, sowie der Jadehochschule und der Forschungsstelle Küste des NLWKN zusammen. Unterstützt wird das Vorhaben durch die assoziierten Partner vom Niedersächsischen Kompetenzzentrum Klimawandel und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Wasser und damit verbundene Naturgefahren stellen die Region des Projekts WAKOS (Wasser an den Küsten Ostfrieslands) sowohl kurzfristig im Risikomanagement als auch langfristig bei der Anpassung an den Klimawandel vor große Herausforderungen. Hierbei spielen Prozesse wie die zu erwartende Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs, Sturmfluten, Starkregenereignisse oder Dürreperioden wesentliche Rollen, da sie die Küstenerosion, Grundwasserneubildung oder Salzwasserintrusion beeinflussen und dadurch Bereiche wie die Wasserwirtschaft und den Küstenschutz mit neuen Aufgaben konfrontieren. Ostfriesland ist wie viele andere Küstenniederungen dadurch geprägt, dass Wasser die Region von mehreren Seiten gefährdet. Die zum großen Teil unterhalb des mittleren Meeresspiegels gelegene Festlandsküste wird bereits heute durch eine massive, nahezu durchgehende Deichlinie vor Überschwemmungen durch Sturmfluten geschützt. Aber auch ergiebige Regenfälle können Überflutungen in den Niederungsgebiete verur-sachen. Übersteigt die Niederschlagsmenge die Entwässerungskapazität der Siel- und Schöpfwerke, steigen die Binnenwasserstände nach und nach an, was die Speicherkapazität des Gewässernetzes und der Böden an ihre Grenzen bringt. Durch einen steigenden Meeresspiegel werden die potenziellen Sielzeitfenster verkürzt. Gleichzeitig werden zukünftig wahrscheinlich die Regenmengen in den Wintermonaten zunehmen und die Situation zusätzlich verschärfen. Neben der zunehmenden Bedrohung durch Hochwasserereignisse führt ein steigender Meeresspiegel aber auch zu einer fortschreitenden Versalzung der Grundwasserressourcen. Im Projekt WAKOS wird am Beispiel der Süßwasserlinse von Norderney die Süßwasserversorgung auf den Inseln untersucht und hinsichtlich Klimaresilienz und -anpassung untersucht. Die Forschungsstelle Küste im NLWKN untersucht in diesem Zusammenhang die morphologische Reaktion des Insel- und Küstenvorfeldes auf ein sich veränderndes Klima. Für die Sicherheit der Deiche und Schutzdünen haben Änderungen im Bereich der Watten, Riffbögen und Vor­länder weitreichende Auswirkungen, da der bemessungsrelevante Seegang durch die verfügbaren Wassertiefen bestimmt wird. Ände­rungen im Tidenhub oder in der vorherrschenden Seegangsrich­tung können die Fähigkeit der Watten, die bislang mit dem Mee­resspiegelanstieg mitwachsen, einschränken, wodurch die Fest­landsdeiche stärkeren Belastungen ausgesetzt wären. Sedimentdefizite in den Riffen und an den Stränden gefährden außerdem die Schutzdünen, was sich auf die Sicherheit der Trinkwasserversor­gung der Inseln auswirkt. Der Klimawandel beeinflusst jedoch nicht nur das natürliche System, sondern auch die Gesellschaft und das gesellschaftliche Handeln in der Küstenzone. Entscheidungen über Anpassungsmaßnahmen sind von Unsicherheit und Komplexität geprägt, die sich aus dem Zusammenspiel von klimatischen, demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen ergeben. Als logische Konsequenz müssen Entscheidungsprozesse zur Klimaanpassung nicht nur klimatischen Veränderungen, sondern auch gesellschaftlichen Notwendigkeiten und Interessen Rechnung tragen und bereits frühzeitig zentrale Akteure, wie Verbände, Kommunen und das Land einbeziehen. Um den Folgen des Klimawandels vorausschauend begegnen zu können, benötigen diese Akteure entscheidungsrelevantes Wissen über die potenziellen Klimawandelfolgen. Ziel des WAKOS-Projekts ist es, genau solches Wissen für Ostfriesland bereitzustellen, nutzerfreundlich aufzubereiten und die Akteure damit im Hinblick auf die langfristige Anpassung von Küstenschutz und Wasserwirtschaft zu unterstützen.

Factsheet: Modelling methods for assessing complex and social impacts of policies

The Factsheet results from the research project „Machbarkeitsstudie: Modellierung von Anpassungsmaßnahmen: Akteure, Entscheidungen und Wirksamkeit“, introduces the topic of system modelling approaches and their suitability to assess impacts of policies in the field of climate adaptation and summarizes the main findings of the project (what are complex social systems how are system models helpful? Which approaches are suitable for which questions? How are system modells developed? How can system models support policy-making?).The main insights and information are graphically brought together in form of a decision tree to select suitable modelling methods.

D. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union

D. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union Die Änderungshistorie der in diesem Abschnitt genannten Rechtsvorschriften des Gemeinschafts- und Unionsrechts ist über das Internet unter www.eur-lex.europa.eu (Externer Link) abrufbar. Bezogen auf die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang I Kapitel 1 der nachfolgenden Richtlinie): Artikel 7 Buchstabe b, Artikel 8 Absatz 1, Artikel 22, 23 und Artikel 36 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 1, den Anhängen II und III sowie mit Artikel 2 und 4 der Richtlinie EU 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/ EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG ( ABl. L 252 vom 16.09.2016, Seite 118), die zuletzt durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2018/970 (ABl. L 174 vom 10.07.2018, Seite 15) geändert worden ist 1.1 Artikel 1 und 2 des Vertrages über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union vom 23. September 2003 (ABl. EU Nummer L 236 Seite 17) in Verbindung mit Artikel 20 und Anhang II Nummer 8 Buchstabe E Nummer 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründeten Verträge (ABl. EU Nummer L 236 Seite 33) Bezogen auf die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang I Kapitel 1 der in Nummer 1 genannten Richtlinie): Artikel 1 und 7 der Richtlinie 87/540/EWG des Rates vom 09. November 1987 über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für diesen Beruf (ABl. EG Nummer L 322 Seite 20) Bezogen auf die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang I Kapitel 1 der in Nummer 1 genannten Richtlinie): Artikel 2, 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I Gruppe A und Anhang II sowie mit Artikel 1 der Richtlinie 91/672/ EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr (ABl. L 373 vom 31.12.1991, Seite 29), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/22/EU (ABl. L 158 vom 10.06.2013, Seite 356) geändert worden ist Artikel 2, 4 und 5 Absatz 1, Artikel 6, 6a und 6b Absatz 1 Satz 1, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8, 10, 12, 13, 16 bis 19, 20a bis 20c, 21 Absatz 1, Artikel 22 Absatz 2 und Artikel 24 der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 05.08.2002, Seite 10), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Richtlinie 2014/100/EU (ABl. L 308 vom 29.10.2014, Seite 82) Bezogen auf die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern: Artikel 4, Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 2 und 16 und den Anhängen II und III der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (ABl. L 354 vom 28.12.2013, Seite 90), die zuletzt durch die Berichtigung der Richtlinie 2013/53/EU (ABl. L 297 vom 13.11.2015, Seite 9) geändert worden ist Bezogen auf die Überwachung nach § 1 Nummer 6 des Seeaufgabengesetzes sowie auf die Regelungen über den Wachdienst nach Abschnitt A Nummer VI und VI.1 dieser Anlage: Artikel 3, Artikel 4 Absatz 11, Artikel 12, Artikel 13 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Artikel 14 bis 17, Artikel 19, Artikel 20, Artikel 23 bis 25 der Richtlinie (EU) 2022/993 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (ABl. L 169 vom 27.06.2022, Seite 45) 6.1 Artikel 1 der Richtlinie 2003/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 (ABl. EU Nummer L 326 Seite 28) Artikel 3, 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1, Artikel 5, 6 Absatz 2, Artikel 8 bis 11 und 14 in Verbindung mit den Anhängen I und II sowie Artikel 1 und 2 der Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 47), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Durchführungsrichtlinie 2014/111/EU der Kommission vom 17. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/15/EG hinsichtlich der Annahme bestimmter Codes und diesbezüglicher Änderungen bestimmter Übereinkommen und Protokolle durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation ( IMO ) (ABl. L 366 vom 20.12.2014 Seite 83) Artikel 4 bis 6, Artikel 7 Absatz 1 und 2, Artikel 8 und 9, Artikel 11 bis 13, Artikel 14 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 Satz 1, Artikel 14a, Artikel 15 Absatz 1 bis 3, Artikel 16 bis 18, Artikel 18a Absatz 1 bis 6 und 8, Artikel 19 Absatz 1 bis 6 und 8 bis 10, Artikel 20 bis 22, Artikel 23 Absatz 4, Artikel 24 Absatz 2 und 3, Artikel 29 in Verbindung mit den Anhängen I bis XI, XIV und XVII sowie den Artikeln 1 bis 3 der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 57), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2017/2110 (ABl. L 315 vom 30.11.2017, Seite 61), in Verbindung mit Artikel 1 der Richtlinie 96/40/EG der Kommission vom 25. Juni 1996 zur Erstellung eines einheitlichen Musters für Ausweise der Besichtiger der Hafenstaatkontrolle (ABl. L 196 vom 07.08.1996, Seite 8). Bezogen auf die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang I Kapitel 1 der in Nummer 1 genannten Richtlinie): Artikel 1 Absatz 3 erster Anstrich, Absatz 4 und 5 sowie Artikel 9 Absatz 1 in Verbindung mit den Anhängen I und II Kapitel A Teil 1 und Kapitel B der Richtlinie 96/50/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft, zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 in Verbindung mit Nummer 9.3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nummer 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, Seite 1) Artikel 3 bis 7, 9 bis 11 Absatz 1, 5 und 6, Artikel 12 bis 15 Absatz 1 und 2, Artikel 16 bis 19 Absatz 1, Artikel 20 bis 22 Absatz 2, Artikel 23 bis 27 Absatz 4 und 5, Artikel 28 Absatz 1 bis 3, Artikel 29, Artikel 30 Absatz 1 bis 4, Artikel 31, Artikel 32 Absatz 1 bis 8 Satz 1, Artikel 34 Absatz 2, Artikel 35 Absatz 1 und 2, Artikel 36, Artikel 37 Absatz 1 bis 3 und die Artikel 39 und 40 der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates (ABl. L 257 vom 28.08.2014, Seite 146; L 146 vom 11.06.2018, Seite 8), geändert durch die delegierte Richtlinie 2021/1206/EU vom 30.04.2021 (ABl. L 261 vom 22.07.2021, Seite 45) Artikel 3, 5 bis 7 und 11 in Verbindung mit den Anhängen I bis V sowie mit den Artikeln 1 und 2 der Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr (ABl. L 34 vom 09.02.1998, Seite 1) 1) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung (EG) Nummer 219/2009 (ABl. L 87 vom 31.03.2009, Seite 109) Artikel 3 bis 8, 11 Absatz 2 und 3, Artikel 12, 13, 15 und 17 in Verbindung mit den Anhängen I bis V sowie mit den Artikeln 1 und 2 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (ABl. L 163 vom 25.06.2009, Seite 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/411 vom 19. November 2019 (ABl. L 83 vom 19.03.2020, Seite 1) Artikel 4 Absatz 1 und 2, Artikel 5 Absatz 1 bis 4, Artikel 6 bis 8, Artikel 9 Absatz 1, 2 und 5, Artikel 10 bis 11a Absatz 1 der Richtlinie 98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen (ABl. L 188 vom 02.07.1998, Seite 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2017/2109 (ABl. L 315 vom 30.11.2017, Seite 52) Für eine Übergangszeit bis zum 19. Dezember 2023 können Angaben nach Artikel 4 Absatz 2 und Angaben nach Artikel 5 Absatz 1 dem Fahrgastregisterführer der Gesellschaft oder dem landseitigen System der Gesellschaft, das demselben Zweck wie ein Fahrgastregisterführer dient, mitgeteilt werden. Artikel 1 bis 9 der Richtlinie 2017/2110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates. Artikel 3 bis 5 - im Hinblick auf Gefahren für die Sicherheit -, 6 und 7 Absatz 3 in Verbindung mit den Artikeln 1, 2, 9 und 11 sowie den Anhängen I und II der Richtlinie 1999/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 zur Durchsetzung der Arbeitszeitregelung für Seeleute an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen (ABl. EG 2000 Nummer L 14 Seite 29) Artikel 4 Absatz 3 sowie Artikel 13 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Anhang 2 und 3 sowie mit den Artikeln 1, 2 und 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG (ABl. L 151 vom 07.06.2019, Seite 116). 16.1 Artikel 10 der Richtlinie 2002/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. November 2002 (ABl. EG Nummer L 324 Seite 53) Artikel 7 Nummer 1, Artikel 8 Nummer 1 bis 3, Artikel 9, 10 Absatz 2 bis 4 der Richtlinie 2001/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Dezember 2001 zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (ABl. L 13 vom 16.01.2002, Seite 9), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 in Verbindung mit Nummer 9.6 des Anhangs der Verordnung (EG) Nummer 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, Seite 1) Artikel 5 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 1 und 2 sowie dem Anhang der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/6/EG (ABl. L 283 vom 29.10.2010, Seite 1), zuletzt geändert durch Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2019/883 (ABl. L 151 vom 07.06.2019, Seite 116) Artikel 5, 6 Absatz 1 bis 6 sowie 8 und 9 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 und 2, Artikel 8 Absatz 2 und 4 der Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (ABl. L 132 vom 21.05.2016, Seite 58) 1) Die Anhänge IV, V und XII dieser Richtlinie verweisen zusätzlich auf Entschließungen A.481(XII), A.744(18), A.787(19) und A.861(20) der IMO. 2) Der Anhang A.1 der Richtlinie verweist zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Gesetzes auf Bestimmungen folgender Instrumente der IMO: Entschließung A.224(VII) vom 12. Oktober 1971 Leistungsanforderungen für Echolotanlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.278(VIII) vom 20. November 1973 Symbole für Bedienelemente für Schiffs-Navigationsradaranlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.342(IX) vom 12. November 1975 Empfehlung für Leistungsanforderungen für Selbststeueranlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung MEPC .176(58) vom 10. Oktober 2008 Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen (Revidierte Anlage VI von MARPOL ) (BGBl. 2010 II Seite 556), Entschließung MEPC.177(58) vom 10. Oktober 2008 Revidierte Technische Vorschrift über die Kontrolle der Stickstoff-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren (Technische NOx -Vorschrift 2008) (VkBl. 2010 Seite 290), Entschließung MEPC.198(62 vom 15. Juli 2011 Richtlinien von 2011 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selktiven katalytischen Reduktion ( SCR ) (VkBl. 2012 Seite 1009, berichtigt durch VkBl. 2015 Seite 58), Entschließung A.382(X) vom 14. November 1977 Magnetkompasse - Mitführung und Leistungsanforderungen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.384(X) vom 14. November 1977 Rettungsmittel und Navigationsausrüstung: Radarreflektor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote (VkBl. 2002 Seite 689, Anlagenband B 8120), Entschließung A.385(X) vom 14. November 1977 Funkausrüstung: UKW -Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk, Entschließung A.424(X) vom 15. November 1979 Leistungsanforderungen für Kreiselkompasse (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.524(13) vom 17. November 1983 Funkausrüstung: UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk, Entschließung A.526(13) vom 17. November 1983 Leistungsanforderungen für Wendeanzeiger (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.530(13) vom 17. November 1983 Verwendung von Radartranspondern für Suche und Rettung (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.567(14) vom 20. November 1985 Bestandteile von Inertgasanlagen, Entschließung A.570(14) vom 20. November 1985 Funkausrüstung: EGC -Empfänger, INMARSAT -B SES , INMARSAT-C SES, Entschließung A.662(16) vom 19. Oktober 1989 Funkausrüstung: Satelliten- EPIRB 406 MHz ( COSPAS - SARSAT ), L-Band: Satelliten-EPIRB 1,6 GHz (INMARSAT), Entschließung A.664(16) vom 19. Oktober 1989 Funkausrüstung: EGC-Empfänger, INMARSAT-C SES, Entschließung A.694(17) vom 06. November 1991 Allgemeine Anforderungen für auf Schiffen mitgeführte Funkausrüstung als Teil des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems ( GMDSS ) und an elektronische Navigationshilfen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.696(17) vom 06. November 1991 Funkausrüstung: Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT), Entschließung A.699(17) vom 06. November 1991 Funkausrüstung: KW - MSI -Empfänger (KW- NBDP -Empfänger), Entschließung A.700(17) vom 06. November 1991 Funkausrüstung: KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger), Entschließung A.752(18) vom 04. November 1993 Brandschutz: Bodennahe Sicherheitsleitsysteme (nur Bestandteile), Entschließung A.802(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für Radartransponder auf Überlebensfahrzeugen für den Gebrauch bei Such- und Rettungseinsätzen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.803(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk; UKW-DSC-Wachempfänger, Entschließung A.804(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: GW -Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk; GW-Funk-DSC-Wachempfänger, Entschließung A.806(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger; GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und und Sprechfunk; GW-KW-DSC-Wachempfänger), Entschließung A.807(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: INMARSAT-C SES, Entschließung A.808(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: INMARSAT-B SES, Entschließung A.808(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: Tragbare bzw. fest eingebaute UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge, Entschließung A.810(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT), Entschließung A.818(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte LORAN -C und CHAYKA -Empfänger (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.821(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für Kreiselkompasse für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.823(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für automatische Radar-Plotthilfen ( ARPA ) (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.824(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für Fahrtmessanlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), MSC/Rundschreiben 353 vom 17. Juni 1983 Brandschutz: Bestandteile von Inertgasanlagen, MSC/Rundschreiben 485 vom 22. April 1988 Brandschutz: Bestandteile von Inertgasanlagen, MSC/Rundschreiben 773 vom 02. Januar 1997 Lotsenversetzeinrichtungen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), MSC/Rundschreiben 809 vom 30. Juni 1997 Rettungsmittel: Automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße bzw. beidseitig verwendbare Rettungsflöße mit Schutzdach; schnelle Bereitschaftsboote; Aussetzvorrichtungen für schnelle Bereitschaftsboote, MSC/Rundschreiben 811 vom 08. Juli 1997 Rettungsmittel: Aufblasbare, starre oder automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße oder beidseitig verwendbare Rettungsflöße mit Schutzdach oder Aufschwimmvorrichtungen für Rettungsflöße, MSC/Rundschreiben 848 vom 08. Juni 1998 Brandschutz: Gleichwertige Bestandteile von fest eingebauten Gas-Löschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume, MSC/Rundschreiben 862 vom 22. Mai 1998 Funkausrüstung: UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk; Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT); L-Band: Satelliten-EPIRB 1,6 GHz (INMARSAT); GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk; INMARSAT-B SES; INMARSAT-C SES; GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk (VkBl. 2002 Seite 689, Anlagenband B 8120), MSC/Rundschreiben 912 vom 04. Juni 1999 Interpretationen zu den Standards für festeingebaute Sprinklersysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (VkBl. 2001 Seite 150), Entschließung MSC.36(63) vom 20. Mai 1994 Internationaler Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen ( HSC -Code) ( BAnz. Nummer 21a vom 31. Januar 1996), Entschließung MSC.4(48)-( IBC-Code ) vom 17. Juni 1983 (BAnz Nummer 125a vom 12. Juli 1986) Änderung von 1987 (MEPC.19(22)) (BAnz. Nummer 166a vom 08. September 1987) Änderung von 1989 (MSC.14(57)) (BAnz. Nummer 13a vom 19. Januar 1991) Änderung von 1990 (MSC.16(58)) (BAnz. Nummer 144a vom 03. August 1994) Änderung von 1992 (MSC.28(61)) (BAnz. Nummer 67a vom 09. April 1994) Änderungen von 1996 (MSC.50(66) und MSC.58(67)) (BAnz. Nummer 89a vom 14. Mai 1998) Änderung von 2000 (MSC.102(73)) (BAnz. Nummer 109a vom 18. Juni 2002) Neufassung des Internationalen Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code), ergänzte Stofflisten aus dem MEPC.2/Rundschreiben 12 sowie MEPC.1/Rundschreiben 512 (Tripartite-Übereinkommen) (MSC.176(79)) (VkBl. 2007 Seite 8, 2007 Seite 80 und 2007 Seite 152) Änderung von 2007 (MEPC.166(56) und MSC.2, Entschließung MSC.5(48)-( IGC-Code (BAnz. Nummer 125a vom 12. Juli 1986) Änderung von 1990 (MSC.17(58)) (BAnz. Nummer 144a vom 03. August 1994) Änderung von 1992 (MSC.30(61)) (BAnz. Nummer 67a vom 09. April 1994) Änderungen von 1994 und 1996 (MSC.32(63) und MSC.59(67)) (BAnz. Nummer 89a vom 14. Mai 1998 Änderung von 2000 (MSC.103(73)) (BAnz. Nummer 109a vom 18. Juni 2002) Änderung von 2004 (MSC.177(79)) (VkBl. 2009 Seite 270) Änderung von 2006 (MSC.220(82) und MSC.225(82)) (VkBl. 2009 Seite 758 und Seite 760), Entschließung MSC.98(73)-( FSS-Code-- International Code for Fire Safety Systems ) (VkBl. 2002 Seite 449, Anlagenband B 8128), Entschließung MSC.44(65) vom 11. Mai 1995 Standards für festeingebaute Sprinklersysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (VkBl. 2001 Seite 150, MSC/Rundschreiben 731 (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung MSC.191(79) (VkBl. 2005 Seite 713), Entschließung MSC.333(90) (VkBl. 7/2014 Seite 326), Entschließung MSC.48(66) vom 04. Juni 1996 Internationaler Rettungsmittel-( LSA -)Code (BAnz. Nummer 118a vom 01. Juli 1998,, MSC/Rundschreiben 773 (VkBl. 1998 Seite 892, Anlageband B 8119), Entschließung MSC.25(84) (BGBl. 2010 II Seite 457), Entschließung MSC.252(83) (VkBl. 2011 Seite 155), Entschließung MSC.302(83) (VkBl. 2012 Seite 829), Entschließung MSC.64(67) vom 04. Dezember 1996 Neue und ergänzte Leistungsanforderungen an Funk- und Navigationsanlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlageband B 8119 und VkBl. 2002 Seite 689, Anlageband B 8120), Entschließung A.1021(26) vom 02. Dezember 2009 (VkBl. 2011 Seite 241, Sonderband B 8121), Entschließung MSC.188(79) (VkBl. 2006 Seite 520), Entschließung MSC.74(69) vom 12. Mai 1998 Neue und ergänzte Leistungsnormen für (a) Bahnführungssysteme, (b) Echolotanlagen (VkBl. 2000 Seite 234 und VkBl. 2002 Seite 689, Anlageband B 8120), Entschließung MSC.86(70) vom 08. Dezember 1998 Empfehlung neuer und ergänzter Leistungsnormen für (a) Schallsignal-Emfangsanlagen, (b) Magnetische Kursübertragungssysteme ( TMHDs ), (c) Integrierte Navigationssysteme, (d) Elektronische Seekarten- und Informationssysteme ( ECDISs ) (VkBl. 2000 Seite 234), Entschließung MSC.96(72) vom 22. Mai 2000 Navigationsausrüstung: Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Distanz ( SDME ) (VkBl. 2002 Seite 689, Anlageband B 8120), Entschließung MSC.97(73) vom 05. Dezember 2000 Internationaler Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code 2000) (VkBl. 2002 Seite 449, Anlageband B 8128), Entschließung MSC.98(73) vom 05. Dezember 2000 Internationaler Code für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) (VkBl. 2002 Seite 449, Anlageband B 8128), Entschließung MEPC.159(55) vom 13. Oktober 2006 Revidierte Richtlinien für die Anwendung von Ausflussnormen und die Prüfung von Abwasser-Aufbereitungsanlagen (VkBl. 2010 Seite 166), MSC/Rundschreiben 1387 vom 10. Dezember 2010 Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Objektschutz-Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für die Verwendung in Maschinenräumen der Kategorie A (MSC/Rundschreiben 913) (VkBl. 2013 Seite 1265). 3) Artikel 3 der Richtlinie verweist zusätzlich auf das Protokoll vom 02. April 1993 zu dem Internationalen Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen von 1997 ("Torremolinos-Protokoll") (VkBl. 1999 Seite 142, Anlagenband B 8139) 4) Die Richtlinie verweist zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Gesetzes auf Bestimmungen folgender Instrumente der IMO: Entschließung A.746(18) vom 04. November 1993 (vgl. Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie) (vgl. VkBl. 1998 Seite 829), Entschließung A.852(20) vom 27. November 1997 (vgl. Artikel 13 Absatz 4) (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.861(20) vom 27. November 1997 (vgl. Artikel 4 Absatz 1); hierzu auch Entschließung MSC.83(70) vom 10. Dezember 1998. 1) Artikel 3 der Richtlinie verweist zusätzlich auf das Protokoll vom 02. April 1993 zu dem Internationalen Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen von 1997 ("Torremolinos-Protokoll") (VkBl. 1999 Seite 142, Anlagenband B 8319). Stand: 01. Juli 2024

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 82

Liebe Leser*innen, neue Themen erfordern oft neue Methoden. Gemeinsam mit Kommunen hat das Umweltbundesamt in den letzten Jahren Peer-Learning Methoden, Visionsentwicklungen und Kooperationsformate zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels erprobt. Die Ergebnisse fasst unser aktueller Schwerpunktartikel zusammen. Außerdem berichten wir von neuen Forschungsergebnissen zu klimaresilienten Infrastrukturen, Klimarisikoanalysen in Unternehmen und transdisziplinärer Forschung zur Klimaanpassung. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team Forschungsbasierte Methoden unterstützen kommunale Klimaanpassung Drei kommunale Netzwerke zur Klimaanpassung erproben Peer-Learning-Formate Quelle: Adelphi Da bereits viele Kommunen bei der Klimaanpassung fortgeschritten sind, ist der Bedarf für Unterstützung sehr unterschiedlich. Das Umweltbundesamt hält daher unterschiedlich nutzbare Methoden für Kommunen bereit. Sie alle haben gemein, dass sie zusammen mit kommunalen Akteuren erprobt und ausgewertet wurden. Das Vorhaben „Kommunen vernetzen“ setzte auf gegenseitiges Lernen und wendete mit den Netzwerken Bodensee und Oberschwaben, Schleswig-Holstein sowie Emsland einzelne Peer-Learning Methoden an. Innerhalb von drei Jahren erreichte es damit konkrete Netzwerkaktivitäten, vermittelte Fach- und Methodenwissen und erstellte eigene Roadmaps zur Verstetigung der Anpassungsaktivitäten. Teilnehmende Kommunen bestätigten den Wissensgewinn durch die Netzwerke und eine intensive, gemeinsame Arbeit. In anderen Vorhaben arbeiteten Kommunen mit der Stadtgesellschaft partizipativ an Zukunftsvisionen und Maßnahmen für eine klimaangepasste Stadt. Die aufbereiteten Erkenntnisse stehen nun auch anderen Kommunen online zur Verfügung. Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im UBA sucht Verstärkung Das Umweltbundesamt (UBA) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Fachgebiet I 1.6 „Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung“ eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in. Zu den Aufgaben zählen die Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen und wirksamen Maßnahmen. Bewerber*innen mit interdisziplinären Analysefähigkeiten und Kenntnissen in der Klimaanpassungspolitik sind gefragt. Empfehlungen für Klimarisikoanalyse in Unternehmen nach EU-Taxonomie Immer mehr Unternehmen setzen sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auseinander – für einige werden Klimarisikoanalysen sogar zur Pflicht. So sieht beispielsweise die EU-Taxonomie-Verordnung vor, dass große Unternehmen qualitative Angaben machen müssen, inwieweit ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig sind und wie sie sich an Klimawandelfolgen anpassen. Dazu müssen sie auch eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchführen. Zur Unterstützung hat das Umweltbundesamt die Empfehlungen „How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting? Recommendations for companies“ entwickeln lassen. Wie ein Leitfaden beschreibt das Dokument, wie die Unternehmen vorgehen können, um die rechtlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen. Forschungsergebnisse zu klimaresilienten Infrastrukturen in der Praxis besser umsetzen Warum werden Forschungsergebnisse zu klimaresilienten Infrastruktursystemen nicht konsequenter in die Praxis übertragen? Dieser Frage wurde in mehreren UBA-Workshops nachgegangenen. Die Ergebnisse der Workshops fasst das englischsprachige UBA-Papier „Climate resilient infrastructure systems – Improving science-policy-practice collaboration” zusammen. Neben der Erläuterung der Hindernisse für einen erfolgreichen Transfer gibt das Papier auch Empfehlungen zu deren Überwindung. Zielgruppen der Veröffentlichung sind unter anderem Fördereinrichtungen, politische Entscheidungsträger, Forschungsinstitute sowie Praktiker, die Infrastruktursysteme entwerfen und verwalten. Studie über transdisziplinäre Forschung zur Klimaanpassung Transdisziplinarität gewinnt bei der wissenschaftlichen Begleitung der Folgen des Klimawandels als Forschungsmodus immer mehr an Bedeutung – auch Akteure aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft sollten verstärkt aktiv eingebunden werden. Das Umweltbundesamt hat in einer Studie untersuchen lassen, welche Besonderheiten bezüglich der Methoden und Vorgehensweisen in transdisziplinären Forschungsprozessen für das Handlungsfeld Klimaanpassung bestehen. Dafür werden in dem Abschlussbericht „Transdisziplinarität in der Anpassungsforschung“ unter anderem Arbeiten aus der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung herangezogen und verglichen. Deutschland zahlt 60 Millionen Euro in globalen Anpassungsfonds Deutschland stockt seinen finanziellen Beitrag im internationale Anpassungsfonds (Adaptation Fund) um 60 Millionen Euro auf. Dabei kommen je 30 Millionen Euro aus dem Auswärtigen Amt und dem Bundesumweltministerium. Der Anpassungsfonds wurde durch das Kyoto-Protokoll ins Leben gerufen und unterstützt Länder beim Umgang mit den Folgen des Klimawandels – insbesondere Entwicklungsländer. Bislang wurden weltweit seit 2010 rund 924 Millionen US-Dollar für 132 Projekte in rund 100 Ländern bereitgestellt. Mit der Aufstockung ist Deutschland der größte Geberstaat für das zentrale, multilaterale Finanzierungsinstrument zur Klimaanpassung. BMEL-Förderprogramm: 900 Millionen Euro für zukunftsfähige Wälder Mit einem 900 Millionen Euro schweren Wald-Klima-Paket will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Wälder in Deutschland zukunftsfähiger gestalten. Dazu wurde Ende vergangenen Jahres das BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet; die Gelder werden über mehrere Jahre bewilligt. Gefördert werden kommunale und private Waldbesitzende, die sich – je nach Größe ihrer Waldfläche – dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über zehn oder 20 Jahre einzuhalten. Zu den Kriterien zählen etwa die Verwendung von standortheimischen Baumarten, Baumdiversität sowie die Vermeidung von Kahlflächen. Wattenmeerstaaten vereinbaren besseren Schutz des Weltnaturerbes Die Wattenmeerstaaten Deutschland, Dänemark und die Niederlande wollen ihr gemeinsames Weltnaturerbe besser schützen. Dafür haben die Staaten ein trilateral koordiniertes Forschungsprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro vereinbart – Deutschland wird dazu 11 Millionen Euro beisteuern. Unter anderem sollen Klimaanpassungsmaßnahmen erarbeitet werden. Gastgeber des Treffens war Wilhelmshaven, das kurz zuvor vom Bundesumweltministerium einen Förderbescheid bekommen hat, um ein nachhaltiges Klimaanpassungsmanagement aufzubauen –unter anderem zum Schutz der Küste. Mit dem Geld soll auch eine Personalstelle für eine*n Klimaanpassungsmanager*in finanziert werden. Neuer „EU-Kommunal-Kompass“ gibt Überblick zu Fördermitteln Der neue „EU-Kommunal-Kompass“ gibt einen schnellen Überblick zu Fördermöglichkeiten nachhaltiger Projekte aus dem Europäischen Strukturfonds. Das Webangebot richtet sich in erster Linie an kommunale Akteur*innen, die Förderanträge stellen wollen. Auf der Webseite finden sich alle Fördermöglichkeiten, die im Rahmen der Strukturfonds in Deutschland für den Zeitraum 2021 bis 2027 zur Verfügung stehen. Die datenbankgestützte Recherche kann für sechs Handlungsfelder durchgeführt werden - darunter nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel. Außerdem gibt es Zusatzinformationen zu Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten sowie Tipps zur Antragstellung und Good-Practice-Beispiele. Hitzeaktionsplan für ältere Menschen in Köln Die Stadt Köln hat einen Hitzeaktionsplan für ältere Menschen veröffentlicht. Vorangegangen war ein dreieinhalbjähriges Forschungs- und Entwicklungsprojekt, bei dem untersucht wurde, wie Menschen im Alter für das Thema Sommerhitze sensibilisieret werden und die gesundheitlichen Folgen der Klimaveränderung abgemildert werden können. Die Ergebnisse wurden nun in dem rund 250-seitigen „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln“ zusammengefasst sowie die abgeleiteten Maßnahmen vorgestellt. In einem konkreten Hitzeeinsatzplan wurden erste verbindliche Aktionen mit den Akteur*innen vereinbart und angewandt. Forschende weisen Dürrestress bei Rotbuchen in Norddeutschland nach Rotbuchen leidet nicht nur im Süden Europas unter dem Klimawandel; auch in Norddeutschland haben sie teilweise Dürrestress. Das hat ein Forschungsteam der Universität Göttingen herausgefunden. Die Wissenschaftler*innen haben eine große Spanne von feuchten bis sehr trockenen Standorten in Norddeutschland ausgewählt und Holzproben entnommen, um die Jahresringe der Bäume zu vermessen. Durch Verbindung der Daten mit denen von Klimastationen ließen sich Klima-Wachstumsbeziehungen ableiten. Das Ergebnis: Trockenheit und Hitze im Juni, dem Hauptwachstumsmonat der Buche, sind die wichtigsten Klimafaktoren, die das Dickenwachstum beeinflussen – wobei die Auswirkungen an trockeneren Standorten stärker sind. Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften: good practices gesucht! Um das Bewusstsein und das Wissen zu klimaangepasstem Bauen in der Fachwelt und der Öffentlichkeit zu fördern, bereitet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) derzeit eine digitale Karte vor, die gute Beispiele für klimaangepasstes Bauen anschaulich präsentieren wird. Themen sind beispielsweise Hitzeschutz, Starkregen- und Hochwasservorsorge oder Biodiversität und Artenvielfalt am Gebäude. Der Fokus liegt auf öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften. Herausragende Beispiele im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau sind ebenfalls möglich. Ebenfalls möglich sind gute Beispiele, die einen Prozess beschreiben (bspw. Akteurs-übergreifende Klimarisikoanalyse für Gebäude und die Gebäudenutzung). Sollten Sie besonders gelungene Beispiele für klimaangepasste Gebäude kennen, schicken Sie gerne eine entsprechende Nachricht bis zum 07. Februar 2023 an svenja.binz@bbr.bund.de und claudia.koerner@ecolo-bremen.de . UV-Schutz in Kommunen: Beispiele aus der Praxis gesucht Der Klimawandel macht UV-Schutz immer bedeutender. Um Kommunen über mögliche Schutzmaßnahmen zu informieren, startet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im April eine UV-Schutz-Kampagne. Dafür sucht das BfS Beispiele aus der Praxis. Praktizieren Sie bereits UV-Schutz in Ihrer Kommune, etwa in Kindergärten und Schulen, oder denken Sie darüber nach, das zu tun? Dann melden Sie sich bei uns unter uv-schutz@bfs.de . Als Dankeschön winkt ein UV-Schutz-Aktionstag des BfS vor Ort. Daten zur hitzebedingten Mortalität in Deutschland 2022 Der Sommer 2022 war der viertwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Hohe Temperaturen führen regelmäßig auch zu erhöhten Sterberaten, etwa durch Hitzeschlag. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) analysiert hat, gab es zwischen Mitte April und Anfang September 2022 eine Übersterblichkeit von rund 4.500 Sterbefällen. Für das Jahr 2021 hingegen konnten Wissenschaftler*innen laut einem Beitrag im Deutschen Ärzteblatt keine signifikant erhöhte Übersterblichkeit aufgrund von Hitze feststellen. Im Jahr 2020 lag die Übersterblichkeit demnach bei 3.700 Fällen. Laut RKI ist die hitzebedingte Mortalität auch ein Indikator für klimabedingte Gesundheitsrisiken. BUND-Broschüre zu naturbasierten Lösungen in der EFRE-Förderung Die meisten Programme der Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind in Deutschland mittlerweile genehmigt. Nun geht es darum, die Förderrichtlinien und Projektauswahlkriterien auszuarbeiten. Der BUND hat daher in einer Broschüre Vorschläge und Auswahlkriterien für Projekte zur Umsetzung von naturbasierten Lösungen entwickelt. Die Publikation „Vorschläge und Kriterien für die Verankerung von naturbasiertem Klimaschutz und lokaler Klimafolgenanpassung in der EFRE Förderperiode 2021-2027“ wurde im Rahmen des Verbändeförderprojekt 2022 „Fit und Regional“ entwickelt und bietet unter anderem eine Checkliste zur Überprüfung der EFRE-Förderrichtlinien. Wie Klimaanpassung in die Stadtplanung integriert werden kann Um Städte besser gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen, sollen Klimaanpassungsmaßnahmen besser in die kommunale Planung eingebunden werden. Wie das gelingen kann, fasst die Handlungsempfehlung „Stärkung der Integration von Klimaanpassung an Hitze und Starkregen in die kommunale Planung“ zusammen. Dabei wurden für Bund, Länder und Kommunen zwölf Handlungsempfehlungen entwickelt und erläutert. Die Empfehlungen richten sich an politische Entscheidungsträger*innen und Akteur*innen, die direkt oder indirekt bei der Integration von Klimaanpassung in kommunale Planungsprozesse mitwirken und -entscheiden und wurden im Rahmen des BMBF-geförderten Forschungsprojektes ExTrass entwickelt. Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis 2023: Sonderpreis für Klimaanpassung Alle zwei Jahre lobt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen den Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis aus. Für 2023 werden erneut herausragende – auch konzeptionelle – Planungsleistungen gesucht, die ästhetisch anspruchsvolle, innovative sowie ökologische und partizipative Lösungen darstellen. Vergeben werden ein erster Preis und Auszeichnungen in neun verschiedenen Kategorien, darunter Pflanzenverwendung, Landschafts- und Umweltplanung, Wohnumfeld/Arbeitsumfeld und Junge Landschaftsarchitektur. In diesem Jahr wird erstmals auch ein Sonderpreis zur Klimaanpassung/Klimaschutz vergeben. Mit vertikaler Begrünung gegen Starkregen, Hitze und Trockenheit Vertikale Begrünungssysteme – also Pflanzen an Wänden und Fassaden – helfen Städten, Lärm und Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen und sich zeitgleich an die Folgen des Klimawandels wie Hitze und Starkregenereignisse anzupassen. Schon seit 2013 beschäftigt sich das Fraunhofer UMSICHT mit bodenungebundenen, begrünten Wänden und hat nun gemeinsam mit dem Partnerunternehmen Biolit Green Systems GmbH ein Begrünungssystem entwickelt: Pflanzsteine, bestehend aus einer Pflanzen- und einer integrierten Bewässerungsrinne. Da die Module des Systems flexibel und frei skalierbar sind, eignen sich die fertigen Wände demnach sowohl für Städte als auch für Privatleute. Verbundprojekt für besseren Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen gestartet Besonders ältere Menschen leiden unter Hitzewellen; viele Kommunen und Pflegeeinrichtungen haben sich allerdings noch nicht ausreichend an die Folgen des Klimawandels angepasst. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) haben daher ein gemeinsames Projekt gestartet, das Pflegebedürftige und die Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen künftig besser vor den gesundheitsschädlichen Folgen von Hitzewellen schützen soll. EEA Bericht: EU-Staaten mit Fortschritten bei Klimawandelanpassung Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union machen Fortschritte bei der Anpassung an den Klimawandel. Zu diesem Schluss kommt der neue Bericht „Advancing towards climate resilience in Europe“, den die Europäische Umweltagentur (EEA) verfasst hat. Auch wenn die Höhe der Investitionen und die Finanzierung der Umsetzung der Anpassungspläne sehr unterschiedlich sei, hätten die Länder erkannt, wie wichtig es sei, sich an die Auswirkungen von Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Starkregenereignissen und Temperaturschwankungen anzupassen. Europäische Klimaanpassungs-Plattform Climate-ADAPT jetzt auch auf Deutsch Die Europäische Klimaanpassungsplattform Climate-ADAPT ist mittlerweile in fünf Sprachen abrufbar: Französisch, Deutsch, Italienisch, Polnisch und Spanisch. Die Übersetzungen werden durch ein Programm automatisch durchgeführt. Climate-ADAPT ist ein Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur (EEA) und bietet viele Informationen, Zahlen und Fakten sowie eine Datenbank rund um das Thema Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Außerdem gibt es Länderprofile, einen Veranstaltungskalender, zahlreiche Fallstudien sowie Handlungsanleitungen. Sommer 2022: Mehr als 20.000 Hitzetote in Westeuropa Über 20.000 Menschen sind 2022 in Westeuropa aufgrund des heißen Sommers gestorben. Diese Zahl hat die britische Zeitschrift „ The Guardian“ auf Basis von Daten zur Übersterblichkeit in einzelnen Ländern errechnet. In England und Wales gab es laut Statistik zwischen dem 1. Juni und dem 7. September 3.271 zusätzliche Todesfälle. In Frankreich etwa hat es zwischen dem 1. Juni und 15. September 10.420 mehr Tote als für den Zeitraum üblich gegeben. In Spanien gab es demnach zwischen Juni und August 4.655 hitzebedingte Todesfälle und das Robert Koch-Institut schätzt für Deutschland, dass in den Sommermonaten 4.500 Menschen aufgrund der extremen Temperaturen als Folge des Klimawandels gestorben sind. Positionspapier: Klimawandel führt auch zu psychischer Belastung Der Klimawandel hat auch Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Menschen – etwa durch posttraumatische Belastungsstörungen bei erlebten Katastrophen oder permanentem Stress durch Auswirkungen wie Nahrungsmittel- und Wasserknappheit. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat daher ein Positionspapier erstellt, das neben Klimaschutzmaßnahmen für die Infrastruktur auch neue Abläufe in der Psychiatrie empfiehlt, sowie Ideen für eine nachhaltige psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungskette und neue Behandlungsangebote entwickelt. Stadtquartiere an Sommerhitze anpassen – HeatResilientCity zeigt Wirkung von Maßnahmen Wie lässt sich die enorme Belastung durch Sommerhitze in Städten mindern? Welche Rolle spielen die gebaute Umwelt – etwa Plätze und die Gestaltung von Straßen und Wegen – oder Stadtgrün wie Bäume und Wiesen? In fünf Steckbriefen zeigt das Projektteam von HeatResilientCity auf, wie sich verschiedene Maßnahmen auf die Wärmebelastung in dicht bebauten Stadtquartieren auswirken. Das vom BMBF geförderte Projekt forscht dazu in Erfurt und Dresden. Braucht es robuste Infrastrukturen gegen die Klimawandelfolgen? Müssen Infrastrukturen vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels besonders robust gestaltet werden? Nein, heißt es in einer Studie der Arbeitsgruppe Ressourcenökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Gegenteil: Es könnte kostengünstiger sein, sich für verletzlichere Infrastrukturen mit kürzerer Lebensdauer zu entscheiden. So heißt es in der englischsprachigen Studie „Adapting Long-Lived Investments under Climate Change Uncertainty“, dass sich vor allem bei langlebigen Infrastrukturen heutige Entscheidungen in wenigen Jahren als Fehlinvestitionen erweisen könnten - etwa wenn der Klimawandel die Erwartungen überholt und sich die robuste Struktur nachträglich nicht leicht ändern lässt. Meeresspiegel-Anstieg beschleunigt Erosion von Felsküsten Der Anstieg des Meeresspiegels als Folge der Klimaerwärmung bedroht auch die weltweiten Felsenküsten und beschleunigt deren Erosion. Je nachdem wie stark die Klimaerwärmung voranschreitet, könnten sich Felsenküsten bis zum Jahr 2100 mit bis zu zehnfacher Geschwindigkeit bisheriger Erosion zurückziehen – mit dramatischen Folgen für Menschen und Infrastruktur. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Imperial College in London, die im Fachmagazin „Nature Communications“ veröffentlicht wurde. Die Studie ist nach Angaben der Wissenschaftler*innen eine der ersten, die sich mit dem Rückgang felsiger Küstenabschnitte beschäftigt. Gründachkataster Ruhr Gründachkataster Ruhr Quelle: tetraeder.solar.gmbh Ein grünes Hausdach ist ein optischer Blickfang und schafft zudem eine Vielzahl positiver Effekte für Gebäude, Mensch und Umwelt. So schützt der Begrünungsaufbau die Dachabdichtung vor Witterungseinflüssen. Gleichzeitig dämmt die Begrünung vor Kälte im Winter und dient als Hitzeschutz im Sommer. Begrünte Dächer bilden außerdem wichtige Ersatzlebensräume und Trittsteinbiotope für Tiere und Pflanzen. Durch die Vegetation können große Mengen an CO2 und Staub reduziert werden. Würden alle geeigneten Dächer in der Metropole Ruhr, sowohl alle Flachdächer als auch leicht geneigten Dächer bis 30° begrünt werden, so könnten über 25.000 Tonnen CO2 und Staub pro Jahr gebunden werden. Die Emschergenossenschaft (EG) und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben daher gemeinsam ein Gründachkataster für das Ruhrgebiet erstellen lassen. Hier können die Bürgerinnen und Bürger der Region die Gründach-Eignung ihres Gebäudes prüfen. Das Kataster zeigt durch Einfärbung der Dachflächen nicht nur an, wie gut sich das Gebäude für ein Gründach eigne. Über eine Detailanalyse können auch die eingesparte Abwassermenge, die CO2-Absorption und der gehaltene Feinstaub pro Jahr geschätzt werden.

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 Stand: 31.12.2022 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gewerbliche Wirtschaft Zuwendungsempfänger 2 point fashion GmbH Investitionsvolumen gesamt 50.000,00 Zuschuss gesamt 21.400,00 3-P Präzisions-Plastic-Produkte GmbH650.000,00195.000,00 3-P Präzisions-Plastic-Produkte GmbH750.000,00300.000,00 A. Fengler Hermann Uhlmann Maschinen- und Waagen- bau GmbH116.468,8634.940,00 Abfalter GmbH & Co. KG6.353.386,411.672.622,92 ABP Maschinenbau GmbH900.000,00450.000,00 4.589.500,001.800.000,00 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH advanto Software GmbH400.000,00192.500,00 AGCO Hohenmölsen GmbH18.000.000,001.800.000,00 AIM Recycling Germany GmbH21.241.151,052.032.281,21 AKKA DCE GmbH und AKKA Deutschland GmbH25.550.360,002.541.246,00 Albert Gerüst- und Gerätetechnik GmbH368.500,00184.250,00 Alexander Laurig110.000,0055.000,00 423.000,00200.925,00 Allfein Feinkost GmbH & Co. KG Alexander Polzin 3.000.000,00900.000,00 ALRAUN GmbH und Beate Babock328.790,00156.175,25 Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG3.500.000,00997.485,00 Andreas Wieprich61.725,0022.480,00 Andreas Wittig3.630.002,681.800.000,00 Anja Kruse235.000,0070.500,00 Anja Landmann281.784,60140.892,30 37.500.000,003.750.000,00 Arche Naturhaus GmbH795.000,00397.500,00 Assmann Sicherheitssysteme Tim Assmann e.K.567.999,91227.199,96 ante-holz Rottleberode GmbH Aug. Hedinger GmbH & Co.KG10.325.000,002.065.000,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH1.150.000,00345.000,00 AZW Agrarzentrum Warsleben Dienstleistungsgesell- schaft mbH337.000,00130.800,00 B.T. innovation GmbH1.757.000,00342.400,00 Babock Laser- und Metalltechnick GmbH1.589.057,00794.528,50 107.350,5128.500,00 Baumgart & Thomas Holzbau GmbH 317.700,00158.850,00 beachemie GmbH BBE Vertriebsgesellschaft mbH 10.200.000,002.850.000,00 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH2.229.000,001.114.500,00 BERRETZ IT-Systeme GmbH488.000,00134.400,00 Bessert Anlagen & Fahrzeugtechnik GmbH235.000,00117.500,00 BETOHOLZ GmbH 1.450.000,00530.625,00 309.743,14147.127,99 5.823.100,001.800.000,00 bridgefield GmbH432.000,00172.800,00 Britta Lüerßen und B. Lüerßen u. C. Falke GbR201.348,0060.404,40 Biber-Beton GmbH & Co KG BNT Chemicals GmbH Brömse GmbH & Co.KG 3.029.000,00553.800,00 BRS Modellbau-u.Tischlerei GmbH30.650,009.195,00 BSC Logistik- und Handel GmbH926.570,00441.190,00 6.643.814,781.328.762,96 558.000,00167.400,00 Campingplatz Bergwitzsee GmbH1.335.900,00667.950,00 CARBONIT Filtertechnik GmbH und Westa-Holding GmbH & Co.KG1.760.000,00600.000,00 Carsten Pietrzak400.000,00200.000,00 CEMWOOD GmbH480.000,00228.000,00 CHEFS CULINAR Ost GmbH & Co. KG21.444.500,002.050.950,00 Chr. Otto Pape GmbH1.500.000,00750.000,00 Christine Anlanger Budich Produktion und Contracting GmbH und Meinrad Budich Verwaltungs GmbH & Co.KG C+S Chlorgas GmbH 1.895.000,00916.500,00 Christine Prinzessin von Preußen244.773,00122.386,50 Christoph Friedrich900.000,00357.500,00 Claus Wagner434.000,0092.100,00 Claytec GmbH & Co. KG1.864.923,00699.346,13 CNC Präzisions-Zerspanung von Iven GmbH1.207.200,00573.420,00 Cody Logistics Charter GmbH1.500.000,00517.050,00 Cube Office GmbH & Co. KG750.000,00375.000,00 CurrentSystem 23 GmbH500.000,00178.000,00 D.&W. Flexo-Manufaktur GmbH & Co.KG, D.&W. Flexo-Ma- nuf. GbR492.300,0098.460,00 25.865.651,002.479.625,20 254.106,0092.669,75 33.076.242,006.150.000,00 188.003,0056.400,90 DBF Deutsche Basalt Faser GmbH3.600.000,001.732.000,00 Deba Badsysteme GmbH4.387.840,00874.768,00 DEPOSERV Ingenieurgesellschaft mbH1.030.000,00480.000,00 DE-VAU-GE Gesundkostwerk Deutschland GmbH Dachser SE Daniela Eldem Das Schierke Harzresort GmbH David Siebert 19.700.000,001.685.955,00 DevLabor GmbH400.000,00200.000,00 Dickmänken GmbH9.000.000,001.800.000,00 Die Frischemanufaktur GmbH277.149,00138.324,50 Dimaro GmbH715.000,00357.500,00 Dirk Dornblüth110.000,0055.000,00 D-K Kunststoff-Folien GmbH45.000,0022.500,00 D-K Kunststoff-Folien GmbH110.587,5632.700,00 DKT Dämmstoff - Konfektionstechnik GmbH Wolfen177.000,0048.675,00 docupoint GmbH235.000,0070.500,00 EBB IT Service GmbH220.000,00110.000,00 Echo Pharmaceuticals Deutschland GmbH2.423.612,001.211.806,00 EDEKA Handelsgesellschaft Minden-Hannover mbH u. EDEKA Minden-Hannover Stiftung & Co. KG14.000.000,001.400.000,00 Edelstahl Service Center Burg GmbH1.499.499,77749.749,89 Eglo Logistikzentrum Deutschland GmbH 2.200.000,00660.000,00 Eis & Diele - die Eiskünstlerei GmbH400.000,00200.000,00 Eisheimisch GmbH246.200,00123.100,00 Eisheimisch GmbH741.300,00370.650,00 ELREC Service GmbH1.560.000,00624.000,00 EMK Allstedt GmbH1.300.000,00520.000,00 Ennex Solutions GmbH758.268,00371.733,00 ENO Nachrichtentechnik GmbH und ENO Verwaltungs & Service GmbH460.000,00138.000,00 ER + TE Stahl- u. Metallbau GmbH514.436,00154.330,80 Ernst Engineering GmbH und Andreas Ernst396.500,00118.950,00 ERO Edelstahl-Rohrtechn. GmbH Westa Holding GmbH & Co.KG872.000,00348.800,00 Euro-Protein GmbH25.710.000,007.320.000,00 Event & Erlebnis GmbH2.789.000,00612.200,00 281.500,00140.750,00 exceeding solutions GmbH3.602.365,001.745.000,00 EXTE GmbH und Friedl GbR7.211.901,901.800.000,00 Fanta & Dressler GmbH458.000,00229.000,00 Feindestillerie Gerhard Büchner GmbH221.000,00110.500,00 Feintool System Parts Jessen GmbH7.360.000,001.540.500,00 Ferienhaus R GmbH1.500.000,00750.000,00 150.000,0075.000,00 Fertigungscenter für Elektrische Anlagen Sangerhausen GmbH1.020.000,00306.000,00 Feuerverzinkung Genthin GmbH & Co.KG17.697.000,001.725.000,00 FEW Chemicals GmbH und FEW Beteiligungs GmbH1.900.000,00750.000,00 Fibertex Personal Care AG3.300.000,00990.000,00 FibreCoat GmbH3.600.000,001.800.000,00 FIMRO GmbH96.000,0041.800,00 Fine Art Print GmbH156.415,9231.283,18 Finsterwalder Logistik GmbH und Hohenthurm GmbH & Co. KG9.700.000,00970.000,00 Firma BioChar GmbH & Co. KG und Firma REDRA GmbH & Co. KG20.550.000,006.165.000,00 FKM Magdeburg GmbH450.000,00213.750,00 Flying Circus Internet Operations GmbH148.800,0052.080,00 Formen- und Werkzeugbau GmbH350.000,00175.000,00 Förster und Köhler GbR250.000,00125.000,00 Frank Sieber193.356,0058.006,80 FRIGOTEC GmbH und Einenkel + Wirth Grundstücksgesell- schaft mbH & Co. KG400.000,00120.000,00 FT THUN GmbH180.000,0090.000,00 Gardelegener Braugesellschaft mbH & Co. KG332.000,0099.600,00 Gebrüder Machemehl GbR Zimmerei und Sägewerk910.000,00455.000,00 GEFAS Gesellschaft für Fahrzeug-, Agrartechnik und Stahl- bau mbH500.000,0087.500,00 Geflügelfarm Welbsleben Verarbeitungsgesellschaft mbH1.800.000,00855.000,00 GEFRI Stahl- und Maschinenbau GmbH700.000,00210.000,00 GeoFly GmbH900.000,00450.000,00 1.628.617,63321.270,87 Ewert GmbH Ferienpark Harz UG (haftungsbeschränkt) Glasbau Gipser GmbH und GIPSER OHG

Folgen der Ukraine-Krise für die Nachhaltigkeits- & Umweltpolitik

Folgen der Ukraine-Krise für die Nachhaltigkeits- & Umweltpolitik Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt eine Zäsur dar. Der Krieg Russlands hat die Sicherheitsarchitektur in Europa in ihren Grundfesten erschüttert. Wir stehen insofern vor einer Zeitenwende, die grundlegende Fragen für sehr viele Politikbereiche, also auch für die Nachhaltigkeits- und Umweltpolitik, aufwirft. Die Menschheit gerät in den letzten 20 Jahren alle paar Jahre in eine globale Krise: 9/11, Irak-Krieg, Ernährungs- und Finanzkrise, Corona, um nur einige zu nennen, und nun der Krieg in der Ukraine. Ferner war die Nachhaltigkeitspolitik nicht hinreichend erfolgreich und die bestehenden Formen der internationalen Kooperation haben nicht die notwendigen Fortschritte erzielt, trotz einigen Erfolgen wie den ⁠ UN ⁠-Zielen zur nachhaltigen Entwicklung (SDGs) und dem Paris-Abkommen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Eine wichtige Herausforderung ist u.a., die gesellschaftlichen Systeme wie Nahrungsmittel- und Energieversorgung oder das Gesundheitssystem so aufzustellen und fortzuentwickeln, dass sie bei weiteren Krisen, die voraussichtlich kommen werden, hinreichend robust sind, so dass die notwendigen gesellschaftlichen Leistungen trotz der Krise erbracht werden (Kriterium der ⁠ Resilienz ⁠/Widerstandsfähigkeit). Um die Zusammenhänge dieser Entwicklungen stärker zu beleuchten, wurde am ⁠UBA⁠ im Frühsommer 2022 eine Taskforce zu den Folgen des Krieges in der Ukraine für die Nachhaltigkeits- und Umweltpolitik gegründet. Das ⁠ UBA ⁠ möchte mit der Task Force schnelle Politikempfehlungen machen, um gemeinsam die Krise zu überwinden und stärker und resilienter daraus hervorzugehen. Die Task Force hat die folgenden Positionspapiere zu einzelnen Aspekten der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik erarbeitet. Sie zeigen insbesondere Lösungen in Bezug auf den kurzfristigen Umgang mit den Folgen des Krieges in der Ukraine auf, die aber zugleich die notwendige sozial-ökologische Transformation befördern. Eckpunkte für ein nachhaltiges Wiederaufbauprogramm für die Ukraine Aus der Energiekrise durch Effizienz und Suffizienz: Politikempfehlungen zur Entspannung der Öl- und Gasversorgung in Deutschland Mit Klimaschutz durch die Gaskrise. Politikempfehlungen zu Gas, Wasserstoff und Klimaschutz für die Bundesregierung im Herbst 2022 Kurs halten in der Krise - schneller auf den Pfad zur industriellen Dekarbonisierung. Folgen des Ukraine-Krieges für die Industrie Nachhaltigkeitspolitik als Schlüssel zu Stabilität, Sicherheit und Resilienz. Lehren für die Nachhaltigkeitspolitik – ein Diskussionsbeitrag Ferner hat die Task Force in Kooperation mit dem Team TES Academy die Veranstaltungsreihe „ Der Krieg in der Ukraine und seine Relevanz für die Transformation zur Nachhaltigkeit “ organisiert. Deutschland krisenfester und nachhaltiger machen - hier gibt es Tipps zum Energiesparen für Verbraucher*innen.

Faden nicht abreißen lassen! Forum Endlagersuche als Fachöffentlichkeit und Bindeglied zu den künftigen Regionalkonferenzen

Faden nicht abreißen lassen! Forum Endlagersuche als Fachöffentlichkeit und Bindeglied zu den künftigen Regionalkonferenzen Thomas Flüeler, thomas.flueeler@env.ethz.ch 1. Forum Endlagersuche, Mainz/online, 20./21. Mai 2022 1. Forum Endlagersuche, 20./21. Mai 2022 Thomas Flüeler | 21.5.2022 | 1 Ausgangslage - Problem des radioaktiven Abfalls ist ein der Gesellschaft auferlegter technischer Sachzwang: „verzwickt“ („wicked“) - Herausragende Risiko-Nutzen-Asymmetrie: - Bürden vor (Lager-)Ort vs. Nutzen der Allgemeinheit (Frage der intragenerationellen Verteilungs(un)- gerechtigkeit) - Laien- vs. Expertensichtweisen (fachliche Verteilungs- frage, „evidentiary equity“) - Heutige vs. künftige Generationen (intergeneratio- nelle Verteilungsfrage) 1. Forum Endlagersuche, 20./21. Mai 2022 Thomas Flüeler | 21.5.2022 | 2 Hochkomplexes System: inhaltlich … Langzeitsicherheit von Endlagern Nagra 2020 „ist kein strenger Sicherheitsnachweis, sondern eher ein überzeugender Satz von Argumenten“* Verschiedenartige Argumentenketten müssen zum selben Ergebnis führen … *Nuclear Energy Agency 1999, Confidence in the long-term safety … 1. Forum Endlagersuche, 20./21. Mai 2022 Thomas Flüeler | 21.5.2022 | 3

Nr. 61.3: AG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Zusätzlich zur technischen Komplexität sollten auch gesellschaftliche Entwicklungen bedacht werden. Vor ca. 10 000 Jahren endete die letzte Eiszeit. Das ist zeitlich gesehen gerade ein Prozent des Zeitraums über den wir sprechen. Sicher wird es in tausenden von Jahren keine Gesellschaftsformen, wie wir sie bisher kennen, geben. Werden die Gefahren extremer gesellschaftlicher Entwicklungen mitgedacht? Stellungnahme der BGE: Ab Phase II werden in den weiterentwickelten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen auch die Auswirkungen künftigen menschlichen Handelns auf das Endlager betrachtet werden. In Phase I ist dies noch nicht Teil der Arbeiten. Es findet national und international Forschung zum Thema statt (siehe zum Beispiel Bericht „Stressfaktor Mensch“ aus dem Transens-Projekt). Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

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