Die Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) flurstücksbezogen abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Maßgeblich für die Verbandsgebietsgrenzen sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt erstmals am 1. November des jeweiligen Jahres und danach jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Folgende Einschränkungen gelten für den Datensatz GUV-Grenzen 2014. Die Landesgrenze Brandenburgs ist in diesem Datensatz nicht berücksichtigt. Die enthaltenen Polygone reichen wie die zu Grunde liegenden Einzugsgebiete über die Landesgrenze hinaus. Die außerhalb Brandenburgs liegenden Flächen gehören nicht zu den Verbandsgebieten. Der Abgleich mit der flurstücksgenauen Landesgrenze erfolgte zum gesetzlichen Stichtag und liegt den Verbänden in Form einer Flurstücksliste vor. Die Daten der GUV-Grenzen 2014 können auf Nachfrage beim Datenherrn angefordert werden. Datensatz; Genutzte Einzugsgebietsdaten; Genutzte Liegenschaftsdaten GUV Grenzen 2015; ezg25.shp; Stand 01.06.2014 GUV Grenzen 2016; ezg25.shp Version 4.0; ALKIS Stand 01.06.2015 GUV-Grenzen 2017; ezg25.shp Version 4.1; ALKIS Stand 01.06.2016 GUV-Grenzen 2018; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand 01.06.2017 GUV-Grenzen 2019; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand 01.06.2018 GUV-Grenzen 2020; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2019 GUV-Grenzen 2021; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2020 GUV-Grenzen 2022; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2021 GUV-Grenzen 2023; ezg25.shp Version 4.3; ALKIS Stand: 01.06.2022
Die Grenzen der Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Ein Flurstück, das in mehreren Einzugsgebieten liegt, die unterschiedlichen Verbandsgebieten zugeordnet sind, ist dem Verbandsgebiet zuzuordnen, in dem die größere Teilfläche liegt. Bei identischer Verteilung der Teilflächen ist die Lage des messtechnischen Flurstückschwerpunkts für die Zuordnung entscheidend. Maßgeblich für die Verbandsgrenzen der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Für die GUV-Grenzen 2024 genutzte Daten: Oberirdische Einzugsgebiete Brandenburg, Stand: 01.06.2023 (Version 4.3) ALKIS Flurstücke mit Stand 01.06.2023 Die im Datensatz enthaltenen GUV-Grenzen sind für das Jahr 2024 gültig.