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Ermittlung der Potentiale für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung und der erzielbaren Minderung der CO2-Emissionen einschließlich Bewertung der Kosten sowie Begleitung der Selbstverpflichtung der Wirtschaft (Monitoring und Evaluierung)

Das Projekt "Ermittlung der Potentiale für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung und der erzielbaren Minderung der CO2-Emissionen einschließlich Bewertung der Kosten sowie Begleitung der Selbstverpflichtung der Wirtschaft (Monitoring und Evaluierung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Berlin (Institut für Konjunkturforschung) durchgeführt. Das KWK-G wird - eingebettet in die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Wirtschaft zur verstärkten Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis der Vereinbarung zur Klimavorsorge vom 9.11.2000 - voraussichtlich am l.l..2002 in Kraft treten. Dieser Instrumentenverbund wird den ökologischen und klimaschutzpolitischen Anliegen nur partiell gerecht. Es bestehen u.a. Zweifel, ob die geplante Regelung potentiellen Anlagenbetreibern die für langfristige Investitionen notwendige Investitionssicherheit bietet. Das Ziel des Vorhabens besteht in der wissenschaftlichen Begleitung der Implementierung des Instrumentenverbunds, um frühzeitige Hinweise auf Fehlentwicklungen (Verlassen des anvisierten Zielkorridors, kein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, Investitionsattentismus von Seiten öffentlicher und industrieller Anlagenbetreiber) zu erhalten. Derartige Hinweise sollen die Basis für klimaschutzpolitische Initiativen bilden.

Kurzfristige Entwicklung von Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele auf nationaler und europäischer Ebene mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtssetzungsvorhaben

Das Projekt "Kurzfristige Entwicklung von Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele auf nationaler und europäischer Ebene mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtssetzungsvorhaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Deutschland will bis 2020 gegenüber 2008 20 Prozent Primärenergie bzw. 10 Prozent Strom und die EU ebenfalls 20 Prozent Primärenergie einsparen. Beide Ziele werden mit den bisher beschlossenen Maßnahmen deutlich verfehlt. Die KOM hat den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Dieser neue Legislativvorschlaft betrifft die Anwendungsbereiche der bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/EG) und der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG). Mit beiden genannten Richtlinien ist es nicht gelungen, das Energieeinsparpotenzial auch nur annähernd auszuschöpfen. Der Richtlinienentwurf geht materiell deutlich über die bisherigen Regelungen hinaus. Er sieht bspw. 1,5 Prozent pro Jahr Endenergieeinsparung durch Maßnahmen von Lieferanten (EVU) vor. Des Weiteren soll dort wo möglich, insbesondere bei Wärmekraftwerken mit mehr als 20 MW KWK eingesetzt werden. BMWi will eine anspruchsvolle EU-Richtlinie verhindern. BMU muss daher aufzeigen, dass und wie Ziele des Richtlinienentwurfs erreicht werden können. Mit dem EDL-Gesetz hat das Kabinett beschlossen, im Ergebnis des Monitoring des IEKP und des Energiekonzeptes weitere Effizienzmaßnahmen (Energieeffizienzgesetz) zu beschließen. Als Follow up des Energiepakets ist und a. eine Novelle des KWKG noch in 2011 vorgesehen. BMU will dabei das KWKG zu einem Stromeffizienzgesetz fortentwickeln. Durch das Verfahren sollen: - eine strukturierte Untersuchung geeigneter Energieeinsparmaßnahmen erfolgen, - relevante Akteure identifiziert werden, - aktionsorientierte Maßnahmen wie z. B. hoch energieeffiziente Querschnittstechnologien, Pumpenaustausch, intelligente Zähler und Netze oder die Nutzung von KWK in allen relevanten Anwendungsbereichen entwickelt, - die erzielbare Energieeinsparung qualitativ und quantitativ bewertet und - Vorschläge für eine rechtliche Begleitung der EU-Rechtssetzung sowie die Gestaltung der nationalen Rechtssetzung ausgearbeitet werden.

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