The European Commission, the European Parliament and the Council agreed on a series of legislative proposals as part of the 'Fit for 55' package, which are intended to align energy and climate policy instruments with the new climate target of reducing emissions by at least 55% compared to 1990 levels by 2030. This factsheet presents key aspects of the agreement on aviation in the framework of the European Emissions Trading Scheme (EU ETS) under Directive 2003/87/EC and the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation ( CORSIA ) of the International Civil Aviation Organisation (ICAO) in a condensed form. It further outlines interaction with other ‘Fit for 55’ elements for the use of sustainable fuels in aviation, the Energy Tax Directive and the Renewable Energy Directive. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Further action is required beyond active substance approval and product authorization of biocidal products to protect the environment. This action could be European legislation on the use-phase of certain biocides to shape their “proper use”. Whilst such piece of legislation is missing on EU level, countries have been implementing national measures. Within this document, we compiled examples from 13 different countries. The objective of this was (i) to provide examples for other Member States that would like to develop their national legislation further, and (ii) to provide exemplary legislation to the EU Commission to support drafting a harmonised European framework. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Das Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen „Wirtschaftlichkeitsgrundsatz“ umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten? Veröffentlicht in Fact Sheet.
The EU Commission proposals for the reform of the Common Agricultural Policy (CAP) for 2014-2020 aim at contributing to improved integration of agriculture, environmental protection and climate mitigation (integration scenario). Overall, they are to give more weight to the principle of “public money for public goods” and thus reinforce the legitimacy of the continued substantial expenditure on the agricultural sector. In the proposals, the KLU can see a number of good approaches in principle. However, in their finer detail these remain half-hearted and thus jeopardize the achievement of the objectives set out in the proposals.
Das UBA nahm am 4. Juni 2014 zu ausgewählten Aspekten des Gesetzentwurfes für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Stellung. Veröffentlicht in Position.
On 15.12.2021, the European Commission announces to create a legal framework in a communication on "Sustainable carbon cycles" according to which procedures for natural carbon sequestration and technical CO2 extraction and storage can be certified. By the end of 2022, the European Commission wants to make a legislative proposal. In this short position, the German Environment Agency points to gaps in the European Commission's proposal, refers to essential minimum requirements for the certification of carbon sequestrations and calls for a clearer integration of the certification framework with regard to its steering effect and its steering objective in the climate protection target architecture of the European Union. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Strommarkt 2.0 ist kostengünstiger als Kapazitätsmärkte. Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch verbessert Integration von erneuerbaren Energien. Zwei neue Studien im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, wie der Strommarkt die Herausforderungen durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien besser meistern kann. Das Ergebnis: Der zentrale Ansatz sollte die Optimierung des bestehenden Stromgroßhandelsmarktes sein, auch Strommarkt 2.0 genannt. Die Einführung von Kapazitätsmärkten, also von zusätzlichen Märkten auf denen die Kraftwerksbetreiber Zahlungen für das Vorhalten ihrer Kapazitäten erhalten, ist nicht erforderlich und würde unnötige Kosten verursachen. Insbesondere zentral organisierte Kapazitätsmärkte würden die Integration der erneuerbaren Energie erschweren. Um dem Wunsch nach einer zusätzlichen Absicherung der Stromversorgung Rechnung zu tragen, sollte eine Kapazitätsreserve als Ergänzung zum optimierten Strommarkt eingeführt werden. Die Studien bestätigen damit den mit dem Strommarktgesetz eingeschlagenen Weg zur Optimierung des bestehenden Strommarktes hin zu einem Strommarkt 2.0 und geben Anstöße für weitere Schritte. Der Ende 2015 im Kabinett beschlossene Entwurf zum Strommarktgesetz soll den bestehenden Strommarkt fit machen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn diese sind zentral für die Energiewende und sie verändern die Anforderungen und Rahmenbedingungen für alle Akteure am Strommarkt. Fluktuierende erneuerbare Energien erfordern neben dem Netzausbau insbesondere die Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch. Dazu stehen schon heute vielfältige technische Möglichkeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel die Verbesserung der Teillastfähigkeit und der flexiblere Einsatz von Stromerzeugungsanlagen, die Nutzung von Netzersatzanlagen oder von Speichertechnologien sowie eine flexiblere Nachfrage der Verbraucher (Lastmanagement). Die Aufgabe des Strommarktes ist es, die kostengünstigsten und am besten geeigneten Flexibilitätsoptionen in einem technologieoffenen Wettbewerb zu erschließen. Die Analysen der aktuellen Regelungen in ausgewählten Bereichen – insbesondere Systematik der Netzentgelte, Markt- und Produktdesign der Regelleistungsmärkte sowie Ausgestaltung des Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystems – zeigen, welche Flexibilitätshemmnisse bestehen und welche Anpassungen des Strommarktdesigns kurz- und mittelfristig sinnvoll sind. Zum Beispiel sollten bei der Ausschreibung der Regelenergie die Produktlänge und Vorlaufzeiten verkürzt werden und bei den besonderen Netzentgelten für die Industrie die Hemmnisse für die Nutzung von Lastmanagement abgebaut werden. Die Analysen verdeutlichen, dass hier trotz zahlreicher Verbesserungen in den letzten Jahren noch weiterer Anpassungsbedarf auf dem Weg zum Strommarkt 2.0 besteht. Dieser wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Grünbuch und Weißbuch sowie im Gesetzesentwurf zur Reform des Strommarktes bereits weitgehend berücksichtigt. Die Studien „ Strommarktdesign der Zukunft “ und „ Strommarkt und Klimaschutz “ wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Beratungsunternehmen r2b energy consulting erstellt.
Mit dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) sollen notwendige Fördermaßnahmen für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung sowie für den Klimaschutz finanziert werden. Für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen langfristiger Klimaschutzziele ist die verlässliche und gesicherte Finanzierung der hierfür notwendigen Projekte, wie sie der EKF leistet, besonders wichtig. Das Umweltbundesamt begrüßt aus diesem Grund den EKF und sieht wie die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Finanzierungsbedarf zu decken. Zur Gegenfinanzierung der erforderlichen Haushaltsmittel schlägt das Umweltbundesamt den Abbau energiebezogener Subventionen vor. Damit wäre ein zusätzlicher Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz verbunden.
Am 25. Februar 2014 hat das Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Verringerung der CO2-Emissionen bis 2020 auf 95g/km für alle Neuwagen vorsieht. Es gilt jedoch ein Einführungszeitraum, der auf ein Jahr begrenzt ist (2020). Er ermöglicht zudem Begünstigungen, die sogenannten "Super Credits", die von 2020 bis 2022 gelten sollen. Hier werden die Autos mit den geringsten Emissionen eines jeden Herstellers stärker gewichtet als jene, die der Umwelt am meisten schaden. Der Text wurde mit 499 Stimmen bei 107 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen.
Die Russische Föderation hat mit der Vorbereitung eines föderalen Gesetzes zur maritimen Raumordnung begonnen. Aufgrund der gemeinsamen Grenzen der Europäischen Union und der Russischen Föderation im Ostseeraum sowie der Vorreiterrolle Deutschlands in der Europäischen Union in Bezug auf die maritime Raumordnung wurde ein zweiphasiges Beratungshilfeprojekt mit dem Titel „Umweltverträgliche Raumnutzungskonzepte für den Ostseeküstenraum der Russischen Föderation“ initiiert. In Phase I wurden in zwei Seminaren die Konzeption des russischen Gesetzentwurfs und relevante rechtliche, methodische und inhaltliche Erfordernisse sowie vorhandene nationale und unionsrechtliche Regelungen erörtert. Darauf aufbauend wurde ein Projektdesign für ein mehrjähriges gemeinsames Pilotprojekt entwickelt. Phase II wird die Durchführung des Pilotprojekts (einschließlich einer Zusammenstellung der rechtlichen, organisatorischen und planerischen Vorgaben, Bestimmung einer Meer-Land-übergreifenden Pilotregion anhand von Kriterien, Pilotanwendung, Erstellung von Handreichungen und Empfehlungen auf Grundlage der Ergebnisse) zum Gegenstand haben. Veröffentlicht in Dokumentationen | 56/2015.
Origin | Count |
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Bund | 157 |
Land | 257 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
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Ereignis | 47 |
Förderprogramm | 55 |
Gesetzestext | 6 |
Text | 268 |
unbekannt | 38 |
License | Count |
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unknown | 14 |
Language | Count |
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Resource type | Count |
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Topic | Count |
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