bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Regelmaessiger Erfahrungsaustausch ueber Methoden und Ergebnisse der Umweltueberwachung auf Radioaktivitaet und ionisierende Strahlung im Normal- und Stoerfall in der BRD, Schweiz und Oesterreich. Erarbeitung und Nachfuehrung einer umfassenden Loseblattsammlung ueber alle praktischen Methoden der Probenahme, Probenaufbereitung, Messung, Auswertung und Interpretation. Durchfuehrung von Vergleichsmessungen und Qualitaetskontrollen. Studien und Datensammlung zu Teilgebieten der Umweltueberwachung, u.a. Umweltkontamination nach Tschernobyl. Ueberarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen sowie Stellungsnahmen zu Gesetzgebungsentwuerfen zuhanden von Behoerden. Veranstaltungen von Seminaren und Fachtagungen, Redaktion von Tagungsberichten.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Folgenabschätzung sowie einen Gesetzesentwurf zur indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in Zusammenhang mit der Biokraftstoffproduktion veröffentlichen. Die Einführung einer EU-Richtlinie zur indirekten Landnutzungsänderung in der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität (FQD), hat möglicherweise Einfluss auf derzeitige Investitionen und Arbeitsplätze in der europäischen Biokraftstoffindustrie. Im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hat Ecofys untersucht, inwieweit der Biokraftstoffsektor unter dem Gesichtspunkt der Bestandswahrung gegen die Einführung einer ILUC-Richtlinie auf EU-Ebene geschützt werden kann. Dies wird mit dem Begriff 'Grandfathering' beschrieben. Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den EU Biokraftstoffmarkt und -sektor. Er analysiert die verschiedenen Auswirkungen möglicher ILUC Maßnahmen in Hinblick auf den Sektor und geht der Frage nach, inwieweit gegenwärtige Investitionen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. In einem zweiten Schritt untersucht der Bericht die Grandfathering Klausel, die aktuell in der RED und FQD Richtlinie enthalten ist, sowie weitere mögliche Grandfathering Optionen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer ILUC Politikmaßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze und der Investitionen in Biokrafstoffproduktion möglich ist, wenn das Biokraftstoffverbrauchsniveau von 2010-2012 bis zum Jahr 2020 von der ILUC Richtlinie ausgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche ILUC Richtlinie sich lediglich auf die zukünftige Biokraftsoffproduktion ab 2020 bezieht. Die ILUC-Maßnahme würde den gesamten Biokraftstoffverbrauch in der EU nicht deutlich verringern, da die Ziele der RED und FQD für 2020 unverändert bleiben. Dennoch könnten auf den EU Biodieselsektor Herausforderungen zukommen, wenn z. B. neue ILUC-Faktoren eingeführt oder der Mindestschwellenwert für Treibhausgasausstoß angehoben würde. Ein Grandfathering des derzeitigen Biokraftstoffverbrauchs würde dem entgegenwirken und heutige Investitionen und Arbeitsplätze sichern. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. März 2012 dem Europäischen Parlament vorgestellt.
<p>Am 18. August 2025 sind die Regelungen der europäischen Batterieverordnung in Kraft getreten, welche die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es Erleichterungen bei der Rückgabe von E-Bike- und E-Scooter-Batterien. Außerdem bleibt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die nach Batteriegesetz zuständige Behörde.</p><p>Bereits seit dem 17. August 2023 gibt es die neue <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj">europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542</a> („EU-BattVO“). Deren abfallrechtliche Regelungen über die Bewirtschaftung von Altbatterien sind auf Grund einer Übergangsvorschrift erst am 18. August 2025 wirksam geworden und damit unmittelbar geltendes Recht. So können sich Hersteller nun in den fünf neuen Batteriekategorien der EU-BattVO registrieren lassen. Ausländische Hersteller benötigen dafür ab sofort einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland, sofern sie keinen eigenen Sitz hier haben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es vor allem Erleichterungen bei der Rückgabe von alten E-Bike- und E-Scooter-Batterien: Diese können nunmehr auch an den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Außerdem muss der Handel insgesamt besser über die Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien informieren.</p><p>Zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die neue EU-BattVO wird derzeit ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) erarbeitet; die Abstimmung im Bundestag steht am 11. September 2025 an. Bis zur Verkündung des neuen BattDG (<a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-batterierecht-1099336#:~:text=%C3%9Cber%20die%20von%20der%20Bundesregierung%20und%20den%20Koalitionsfraktionen,am%20Donnerstag%2C%2011.%20September%202025%2C%20nach%2030-min%C3%BCtiger%20Debatte.">Gesetzentwurf im Bundestag</a>) behält das derzeit aktuelle Batteriegesetz (BattG) seine Gültigkeit.</p><p>Das Umweltbundesamt hat mit Änderungsbescheid vom 26. Juni 2025 ergänzend zum Beleihungsbescheid vom 1. Januar 2021 der stiftung ear die Befugnis übertragen, ihre Aufgaben aus dem Batteriegesetz in gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung unter Anwendung der EU-BattVO in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen. Sie ist damit weiterhin zuständig für die Registrierung der Batteriehersteller, aber auch für die Genehmigung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH), über welche die Hersteller ihre Pflichten nach der EU-BattVO zukünftig wahrnehmen. Weitere Informationen zur Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des BattDG gibt es auf den Webseiten des <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/presse/fragen-und-antworten-faq/uebergangsregelungen-im-zusammenspiel-von-eu-battvo-verordnung-eu-2023/1542-und-batteriegesetz">Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)</a> sowie der <a href="https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/fit-for-battvo/">stiftung ear</a>.</p>
Zukünftig sollen laut Koalitionsvertrag 2021 Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin geprüft und mit einer entsprechenden Begründung versehen werden (Klimacheck). Hierfür bedarf es einer gezielten Unterstützung bei der Erarbeitung eines entsprechenden praxistauglichen Konzeptes. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Einzelfragen aufzuarbeiten und Problemstellungen zu bearbeiten
<p>Das Umweltbundesamt (UBA) und fünf Partnereinrichtungen begrüßen den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) als große Chance für die Rechenzentrums- und IT-Branche. Der Entwurf sieht unter anderem Mindeststandards für den energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren und die Nutzung von Abwärme vor.</p><p>Im Jahr 2020 haben Rechenzentren in Deutschland insgesamt 16 Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht. Das sind rund drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland, mit stark steigender Tendenz (etwa sechs Prozent jährlich). Die dabei ganzjährig erzeugte Abwärme bleibt bisher in großen Teilen ungenutzt, wodurch wertvolle Potenziale zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung verloren gehen.</p><p>Das Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG), das am 25. Mai 2023 seine erste Lesung im Bundestag hat, schafft neue Regeln für die effizientere Nutzung von Energie in Rechenzentren. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich unter dem Leitgedanken „Energy Efficiency First“, zusammen mit fünf Partnereinrichtungen: die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), Germanwatch e.V., das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart, das Öko-Institut e.V. und das Umweltinstitut München e.V.</p><p>Die Wissenschaft ist sich einig, dass zum Erreichen der Klimaschutzziele eine drastische Minderung des Endenergieverbrauchs notwendig ist. Der vorliegende Entwurf des EnEfG bringt gegenüber dem Status quo einige Verbesserungen mit sich, um die Weichen in Richtung Energieeffizienz zu stellen.</p><p>Dirk Messner: „Nachhaltige digitale Zukunft braucht klimaverträgliche Rechenzentren“</p><p>In einem Policy Paper zu den Auswirkungen des EnEfG auf Rechenzentren und die IT-Branche ordnen das UBA und seine Partnereinrichtungen die geplanten Regulierungen ein und zeigen Chancen und Vorteile für die Branche und den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> auf.</p><p>Laut UBA-Präsident Dirk Messner unterstützt das EnEfG die dringend notwendige Transformation der digitalen Infrastruktur zu mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>. „Eine nachhaltige digitale Zukunft braucht klimaverträgliche Rechenzentren. Das Energieeffizienzgesetz schafft hierfür erstmalig gute Vorgaben“, sagt Messner.</p><p>„Das Energieeffizienzgesetz setzt Mindeststandards für den energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren, schreibt die Nutzung von Abwärme vor und verpflichtet die Betreiberinnen und Betreiber zu mehr Transparenz", erklärt der UBA-Präsident. "Der Gesetzentwurf setzt dabei einen durchaus ambitionierten Rahmen. Das wird sicher helfen, auch hierzulande eine Trendwende beim Energieverbrauch durch Rechenzentren einzuleiten. All das unterstützt die so dringend nötige nachhaltige Transformation unserer digitalen Infrastruktur.“</p><p><p>Das Umweltbundesamt und seine fünf Partnereichrichtungen laden am 13. Juni 2023 zu einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/webinar-energieeffizienzgesetz-chancen-fuer-die-it">Online-Fachgespräch</a> zum Thema „Energieeffizienzgesetz: Chancen für die Rechenzentrums- und IT-Branche“ ein.</p></p><p>Das Umweltbundesamt und seine fünf Partnereichrichtungen laden am 13. Juni 2023 zu einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/webinar-energieeffizienzgesetz-chancen-fuer-die-it">Online-Fachgespräch</a> zum Thema „Energieeffizienzgesetz: Chancen für die Rechenzentrums- und IT-Branche“ ein.</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 163 |
| Europa | 4 |
| Land | 28 |
| Weitere | 33 |
| Wissenschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 40 |
| Förderprogramm | 54 |
| Gesetzestext | 6 |
| Text | 101 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 102 |
| Offen | 122 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 219 |
| Englisch | 12 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 41 |
| Dokument | 55 |
| Keine | 120 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 66 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 101 |
| Lebewesen und Lebensräume | 177 |
| Luft | 72 |
| Mensch und Umwelt | 218 |
| Wasser | 64 |
| Weitere | 224 |