bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Regelmaessiger Erfahrungsaustausch ueber Methoden und Ergebnisse der Umweltueberwachung auf Radioaktivitaet und ionisierende Strahlung im Normal- und Stoerfall in der BRD, Schweiz und Oesterreich. Erarbeitung und Nachfuehrung einer umfassenden Loseblattsammlung ueber alle praktischen Methoden der Probenahme, Probenaufbereitung, Messung, Auswertung und Interpretation. Durchfuehrung von Vergleichsmessungen und Qualitaetskontrollen. Studien und Datensammlung zu Teilgebieten der Umweltueberwachung, u.a. Umweltkontamination nach Tschernobyl. Ueberarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen sowie Stellungsnahmen zu Gesetzgebungsentwuerfen zuhanden von Behoerden. Veranstaltungen von Seminaren und Fachtagungen, Redaktion von Tagungsberichten.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Folgenabschätzung sowie einen Gesetzesentwurf zur indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in Zusammenhang mit der Biokraftstoffproduktion veröffentlichen. Die Einführung einer EU-Richtlinie zur indirekten Landnutzungsänderung in der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität (FQD), hat möglicherweise Einfluss auf derzeitige Investitionen und Arbeitsplätze in der europäischen Biokraftstoffindustrie. Im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hat Ecofys untersucht, inwieweit der Biokraftstoffsektor unter dem Gesichtspunkt der Bestandswahrung gegen die Einführung einer ILUC-Richtlinie auf EU-Ebene geschützt werden kann. Dies wird mit dem Begriff 'Grandfathering' beschrieben. Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den EU Biokraftstoffmarkt und -sektor. Er analysiert die verschiedenen Auswirkungen möglicher ILUC Maßnahmen in Hinblick auf den Sektor und geht der Frage nach, inwieweit gegenwärtige Investitionen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. In einem zweiten Schritt untersucht der Bericht die Grandfathering Klausel, die aktuell in der RED und FQD Richtlinie enthalten ist, sowie weitere mögliche Grandfathering Optionen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer ILUC Politikmaßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze und der Investitionen in Biokrafstoffproduktion möglich ist, wenn das Biokraftstoffverbrauchsniveau von 2010-2012 bis zum Jahr 2020 von der ILUC Richtlinie ausgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche ILUC Richtlinie sich lediglich auf die zukünftige Biokraftsoffproduktion ab 2020 bezieht. Die ILUC-Maßnahme würde den gesamten Biokraftstoffverbrauch in der EU nicht deutlich verringern, da die Ziele der RED und FQD für 2020 unverändert bleiben. Dennoch könnten auf den EU Biodieselsektor Herausforderungen zukommen, wenn z. B. neue ILUC-Faktoren eingeführt oder der Mindestschwellenwert für Treibhausgasausstoß angehoben würde. Ein Grandfathering des derzeitigen Biokraftstoffverbrauchs würde dem entgegenwirken und heutige Investitionen und Arbeitsplätze sichern. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. März 2012 dem Europäischen Parlament vorgestellt.
Magdeburg. Das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Mit der Novelle wird das Jagdrecht im Land nach der grundlegenden Reform im Jahr 2011 vereinfacht und an aktuelle rechtliche, fachliche und praktische Anforderungen angepasst. Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. Mit der Reform setzt die Landesregierung einen Auftrag aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag um. Minister Sven Schulze betont: „Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes schaffen wir ein praxistaugliches und rechtlich einwandfreies Regelwerk für Sachsen-Anhalt. Wir bringen Naturschutz, Tierschutz, die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft sowie die Anliegen der Jägerschaft in ein neues Gleichgewicht.“ Wolf wird in das Jagdrecht aufgenommen Ein Schwerpunkt der Gesetzesänderung liegt auf der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Ziel ist es, auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation mit einem rechtssicheren und praktikablen Instrumentarium reagieren zu können. Der Wolf bleibt weiterhin eine besonders geschützte Art. Eine reguläre Abschussplanung ist nicht vorgesehen; stattdessen greift ein Bestandsmanagement, das sich am Erhaltungszustand orientiert und die Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts berücksichtigt. Minister Sven Schulze erklärte dazu: „Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht schaffen wir klare rechtliche Strukturen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement. Wir sorgen damit für mehr Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit vor Ort – für den Schutz der Art ebenso wie für die Menschen im ländlichen Raum.“ Klare Regelungen bei Wildschäden Ein weiterer zentraler Bestandteil der Novelle ist die Wiedereinführung einer Regelung zur Ersatzpflicht bei Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Vorschrift schafft klare Verantwortlichkeiten insbesondere bei Schäden an Hochkulturen wie Mais, Raps, Roggen oder Sonnenblumen. Ziel ist eine verlässliche Entschädigung bei Wildschäden sowie die Stärkung wirksamer Schutzmaßnahmen. Bejagungsschneisen werden dabei ausdrücklich als Instrument der Wildabwehr und des Schutzes von Kulturflächen berücksichtigt. Sie ermöglichen eine gezielte Schadensminderung und tragen zur Konfliktvermeidung zwischen Landwirtschaft und Jagd bei. Weitere praxisnahe Anpassungen und Beteiligungsverfahren Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Anpassungen zur besseren Umsetzbarkeit des Jagdrechts. Dazu zählen Regelungen zur Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden, zur rechtlichen Einordnung unbeabsichtigten Beifangs, zur Konkretisierung der Vollmachtserteilung beispielsweise bei der Übertragung der Befugnis zur Jagdausübung an Dritte sowie zur Anerkennung bestätigter Schweißhundeführer aus anderen Bundesländern. Der Gesetzentwurf wurde in einem intensiven Beteiligungsprozess erarbeitet. Stellungnahmen aus Landwirtschaft, Jagd, Naturschutz sowie von Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden wurden ausgewertet und bei der finalen Ausgestaltung berücksichtigt.
Statement von Klimaschutzministerin Katrin Eder zur geplanten Kappung der Förderung von Solar-Dachanlagen „Die geplanten Einschnitte bei der Solarförderung sind klimapolitisch falsch und sozialpolitisch problematisch. Damit erschwert der Bund vielen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern die dringend notwendigen Investitionen in die Energiewende. Es sind nicht die Großkonzerne, die sich Solaranlagen aufs Dach setzen, sondern junge Familien mit Kredit fürs Eigenheim, Rentnerinnen und Rentner, die knapp kalkulieren oder Alleinerziehende. Die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen wäre daher ein großer Fehler. Es droht eine Vollbremsung für die von Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende. Denn gerade die kleinen Solaranlagen haben zu einem regelrechten Solar-Boom in Rheinland-Pfalz und im ganzen Bundesgebiet geführt. Die Bundeswirtschaftsministerin muss diese Pläne stoppen. Sonst folgt nach der Altmaier-Delle die Reiche-Lücke. Die Energiewende wird erneut ausgebremst und damit die regionale Wertschöpfung. Auch hier in Rheinland-Pfalz. Ein Rückgang des Ausbaus der Dach-PV-Anlagen hat außerdem noch eine weitere, ganz praktische Auswirkung für Rheinland-Pfalz. Denn um den rückgängigen Ausbau von Dach-PV-Anlagen zu kompensieren, müssen verstärkt Freiflächen-PV-Anlagen ans Netz gehen. Dadurch wird die Flächenkonkurrenz mit Landwirtschaft und Naturschutz auch in Rheinland-Pfalz weiter verschärft. Statt primär versiegelte Flächen für die Installation von PV-Anlagen zu verwenden würde der Ausbau auf die grüne Wiese gesteuert. Zudem fehlt es im Gesetzentwurf an aufgezeigten Alternativen für Direktvermarktungsmodelle, die Privathaushalte einfach und unbürokratisch umsetzen können. Solaranlagen dürften für viele Durchschnittshaushalte am Ende nicht mehr bezahlbar sein und obendrein wird die Teilhabe an der Energiewende auch noch bürokratischer.“
Klimaschutzministerin Katrin Eder spricht in erster Beratung des Bundestags zum Entwurf der Bundesregierung für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz „Es ist gut und lange überfällig, dass die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur angegangen wird, denn Vertrauen entsteht, wenn der Alltag verlässlich funktioniert – und das merken die Menschen vor allem vor Ort“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder im Deutschen Bundestag anlässlich der Beratung zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Jeder und jede würde Infrastrukturprojekte kennen, die dringend angegangen werden müssten – aber an dieser Stelle würde die Einigkeit dann aufhören, führte Eder aus. Aus Sicht der Ministerin ist der Entwurf praxisuntauglich. Denn die Folgen tragen Länder und Kommunen, deswegen ist es unverständlich und verantwortungslos, dass den Ländern nicht einmal ein halber Arbeitstag zur Prüfung des 170-seitigen Gesetzesentwurfs zugestanden worden ist. Über 200 Anträge in den Bundesratsausschüssen, in denen Schwarz-Rot eine klare Mehrheit hat, sprechen eine deutliche Sprache. Der Gesetzesentwurf berge teilweise sogar hohe Risiken: „Als Bundesland, in dem sich die furchtbare Flutkatastrophe 2021 ereignete, lässt es mich fassungslos zurück, wie man die Rechte von Wasserbehörden bei Brücken beschneiden kann. Wir haben die Bilder vor Augen, wie sich Öltanks, Baumstämme, Fahrzeuge, an den Pfeilern sammelten und Brücken zum Bersten brachten! Nehmen Sie die Expertise der Umweltbehörden ernst, anstatt den Schutz für die Menschen zu reduzieren“, appellierte Eder. „Ökosysteme sind nicht nur Bauland. Sie sichern unser Überleben, indem sie Wasser im Klimawandel versickern lassen, Hochwässer und Starkregen abpuffern und unsere Luft reinigen“, sagte Eder. In seiner jetzigen Form täte der Entwurf mehr dafür, neue Autobahnen in die Natur zu setzen, als marode Brücken schnell zu sanieren. Energieinfrastruktur werde gänzlich missachtet. Die partielle und vorhabenbezogenen Einschränkung naturschutzrechtlicher Vorgaben brauche einen grundsätzlichen Ausgleich, Bundesumweltminister Schneider müsse sich an sein Versprechen halten und sicherstellen, dass zusammenhängende Artenschutzflächen bereitgestellt würden. „Wir brauchen Beschleunigung, aber durch bessere Verfahren, starke Behörden und frühe Beteiligung“, der Weg die Axt an Bürgerrechte und Natur anzulegen, sei inakzeptabel, so Eder.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Arbeitsauftrag und zur Arbeitsweise der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages stellen den Mitgliedern des Deut- schen Bundestages sowie dessen Gremien und Fraktionen auf Anfrage parlamentsgerecht aufbe- reitete wissenschaftliche Informationen zur Verfügung. Dies geschieht sowohl in Form von schriftlichen Gutachten in definierten Formaten als auch in Form von fernmündlichen oder per- sönlichen Informationsgesprächen. Damit unterscheidet sich der Arbeitsauftrag der Wissenschaftlichen Dienste von dem der Aus- schusssekretariate oder der Sekretariate der parlamentarischen Gremien. Eine Assistenz beispielsweise bei der Erstellung von Gesetzentwürfen erfolgt nicht. Gesetzent- würfe aus dem Parlament heraus sind ureigene politische Aufgaben. Die Auskünfte und Informa- tionen der Wissenschaftlichen Dienste können allerdings für diese Zwecke verwendet werden, sie werden jedoch nicht im Hinblick auf solche Verwendungen erstellt. Die erbetenen Informationen und Analysen werden durch die Wissenschaftlichen Dienste in neutraler Weise betrachtet und dargestellt, wobei alle Standpunkte Berücksichtigung finden sol- len. Die von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages verwendeten Informations- quellen sind vielfältig. Sie reichen von Publikationen wie Büchern, Periodika, Abhandlungen und Nachschlagewerken in gedruckter und elektronischer Form über eine Vielzahl von frei zugängli- chen oder lizenzpflichtigen Datenbanken bis hin zu vertrauenswürdigen Internetseiten. Die am häufigsten verwendeten Arten von Informationsquellen neben der einschlägigen Fachlite- ratur sind: Studien von unabhängigen Think Tanks oder Stiftungen Studien von parteinahen Think Tanks oder Stiftungen Studien von Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen Studien von Lobbyverbänden Studien und Kurzinformationen der Wissenschaftlichen Dienste anderer Parlamente. Die Wahl der Informationsquellen richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung. WD 8 - 3000 - 004/17 (06.02.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Auch externe Experten werden von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages konsultiert, wenn dies sachdienlich und erforderlich ist. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verfügen über kein eigenes Budget. Die von ihnen genutzten Datenbanken werden von der Bibliothek des Deutschen Bundestages be- reitgestellt und finanziert. Ein großer Teil des Budgets der Bundestagsbibliothek wird für die An- schaffung lizenzpflichtiger Datenbanken und elektronischer Medien verwendet. Am häufigsten werden Datenbanken genutzt, die fächerübergreifend konsultiert werden. Daneben stehen zahlrei- che Fachdatenbanken zur Verfügung. Alle von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages erarbeiteten Gutachten wer- den sowohl im Intranet-Angebot des Deutschen Bundestages als auch auf seiner offiziellen Website veröffentlicht. Dokumente der Formate „Aktueller Begriff“ und „Infobrief“ werden proaktiv erstellt und sofort veröffentlicht, während Gutachten, die von einem Abgeordneten, einem Gremium oder einer Frak- tion des Deutschen Bundestages beauftragt wurden, einer Schutzfrist von vier Wochen unterliegen, bevor sie veröffentlicht werden. Alle Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sind über den folgen- den Link abrufbar: http://www.bundestag.de/analysen. *** Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 163 |
| Europa | 4 |
| Land | 28 |
| Weitere | 33 |
| Wissenschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 40 |
| Förderprogramm | 54 |
| Gesetzestext | 6 |
| Text | 101 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 102 |
| Offen | 122 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 219 |
| Englisch | 12 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 41 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 101 |
| Lebewesen und Lebensräume | 177 |
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| Weitere | 224 |