Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.
Keine Zulassung für Gas aus Schiefer- oder Kohleflözen Das Umweltbundesamt (UBA) drängt auf eine rasche Regulierung der Fracking-Technologie: „Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie – und braucht daher enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen, sollte es in Deutschland kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben.“ sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung des neuen, über 600 Seiten starken Fracking-II-Gutachtens des UBA in Berlin. Krautzberger unterstrich, dass die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Eckpunkte jetzt schnell in ein Gesetz münden müssten: „Wir haben bisher keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Fracking-Technologie. Diesen äußerst unbefriedigenden Zustand sollte der Gesetzgeber schnell beenden. Zentraler Bestandteil der vorgesehenen Gesetzesänderungen muss ein Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein über eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes sein, ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Verbot in Wasserschutzgebieten, und zwar für jede Form des Frackings.“ Krautzberger erinnerte daran, dass es lediglich ein von Politik und Wirtschaft getragenes Moratorium gebe, Fracking derzeit aber nicht verboten sei. Das Umweltbundesamt empfiehlt eine umfangreiche Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben zur Gas- und zur Erdölförderung. Dies gilt auch für alle Erprobungsmaßnahmen. Diese Bewertungen sollten unerlässlicher Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein, die nach den Eckpunkten von BMWi und BMUB gesetzlich normiert werden soll. Das UBA hält wie BMWi und BMUB auch weiter daran fest, jede Form des Frackings in Wasserschutz- und Heilquellschutzgebieten aber auch in anderen sensiblen Gebieten wie im Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten ausnahmslos zu verbieten. Die Aufbereitung des so genannten Flowback (Rückflusswasser) ist laut UBA-Gutachten bislang ungelöst. Unter Flowback versteht man die Spülungsflüssigkeit, die während des Bohrens und Frackens und kurz danach wieder oberirdisch austritt. Dieser Flowback enthält neben den zum Fracken verwendeten und eingebrachten Chemikalien weitere, zum Teil giftige Substanzen aus dem Untergrund, etwa Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe oder örtlich sogar radioaktive Substanzen. Am besten für die Umwelt wäre es, diesen Flowback nach gezielter Aufbereitung wiederzuverwerten. Die Gutachter empfehlen, hierzu einen Anhang in der Abwasserverordnung zu entwickeln, der die Verfahren detailliert regelt. Fest steht für Maria Krautzberger aber auch: „Bei der Entsorgung des Flowback und des Lagerstättenwassers besteht noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Ein tragfähiges Entsorgungskonzept hat bislang kein Unternehmen vorlegen können.“ Zum Schutz des Wassers rät das UBA, ein sogenanntes Baseline- Monitoring durchzuführen. Sollte ein Fracking-Vorhaben genehmigt werden, müsste ein Unternehmen bereits vor Beginn des Fracking-Prozesses den Zustand des Grundwassers analysieren und diese Einschätzung den Behörden vorlegen. Während des gesamten Fracking-Vorgangs würde dann engmaschig geprüft, ob sich der Zustand des Grundwassers in irgendeiner Form verändert. Auch während der Gasgewinnung und des Rückbaus müssten die Firmen solche Daten erheben. Das Überwachungsmonitoring kann über Grundwasser-Messstellen erfolgen, die es ohnehin flächendeckend in Deutschland gibt. Das UBA empfiehlt ferner, ähnlich wie bei anderen Risikotechnologien – etwa der Gentechnik – ein bundesweit rechtlich verbindliches Fracking-Chemikalien-Kataster bei einer Bundesbehörde zu führen. Dieses Kataster soll für jede Bürgerin und jeden Bürger im Internet einsehbar sein. So kann nachvollzogen werden, wo Stoffe eingesetzt wurden und ob diese Schäden in der Umwelt anrichten können. „Die Industrie versucht ja zunehmend auf gefährlich eingestufte Stoffe zu verzichten oder zumindest mit nur schwach wassergefährdenden Stoffen zu arbeiten. Ein behördlich geführtes Kataster würde es erlauben, die von der Industrie behaupteten Fortschritte transparent nachzuvollziehen.“, sagte Krautzberger. Das UBA beurteilt den US-amerikanischen Fracking-Boom auch aus Klimaschutzgründen kritisch. „Die Fracking-Technik ist kein Heilsbringer für den Klimaschutz , der uns den Umstieg auf die erneuerbaren Energien erleichtern kann. Es wäre besser, unser Land konzentrierte sich stärker auf nachweislich umweltverträgliche Energieformen wie die erneuerbaren Energien. Außerdem sollten wir unsere Gebäude, in denen Fracking-Gas ja zum Heizen zum Einsatz kommen könnte, langfristig energieeffizienter machen und dadurch den Gasverbrauch senken. So brauchen wir gar kein Fracking-Gas.“ Das nun vorgelegte Fracking-II-Gutachten hat das UBA einem umfangreichen Evaluierungsprozess unterzogen: Die vorläufigen Ergebnisse wurden in einem öffentlichen Workshop im Januar 2014 vorgestellt. Verbände und Fachbehörden konnten das Gutachten kommentieren. Der Tagungsbericht zum öffentlichen Workshop wird mit dem Fracking-II-Gutachten veröffentlicht.
Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.
Im August 2007 wurde in den Meseberger Beschlüssen Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) verabschiedet. Dieses Programm soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis zum Jahr 2020 um 40 % zu verringern. Die Umsetzung der Meseberger Beschlüsse erfolgt in zwei oder eventuell auch drei Paketen, die vor allem Gesetzesnovellen und Fördermaßnahmen beinhalten. Am 5. Dezember 2007 legte das Kabinett ein umfangreiches Paket mit 14 Gesetzen und Verordnungen vor, das am 6. Juni 2008 vom deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Veröffentlicht in Climate Change | 01/2012.
Das Ziel des hier in der Zusammenfassung vorliegenden Forschungsvorhabens ist es, die Ausgestaltung des in den Meseberger Beschlüssen verabschiedeteen Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms (IEKP) zu evaluieren. Im August 2007 wurde in den Meseberger Beschlüssen Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) verabschiedet. Dieses Programm soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis zum Jahr 2020 um 40 % zu verringern. Die Umsetzung der Meseberger Beschlüsse erfolgte in zwei Paketen, die vor allem Gesetzesnovellen und Fördermaßnahmen beinhalten. Veröffentlicht in Climate Change | 04/2012.
Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG), das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Im Zuge der Berichterstattung durch die Bundesregierung soll ebenfalls die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) einer Bewertung unterzogen werden. Diese Verordnung ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens. Veröffentlicht in Texte | 13/2016.
Allein beim Strom lassen sich 25 bis 30 Millionen Tonnen Kohlendioxid zusätzlich sparen Die Energiewende in Deutschland ist in vollem Gange. Bis 2020 soll der Klimagasausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken. Das sieht das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) vom August 2007 vor, fortgeschrieben im Energiekonzept der Bundesregierung von September 2010. Doch laut einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) gibt es noch Potentiale bei der Umsetzung. Diese sind nach Meinung von UBA-Präsident Jochen Flasbarth allerdings gut zu heben: „Vor allem bei der Energieeffizienz können und müssen wir ganz deutlich nachlegen. Egal ob Stromsparen im Haushalt oder in der Industrie, ob klimafreundliche Gebäudesanierung oder sparsame Autos - bislang reichen die Maßnahmen nicht aus, um die Emissionen im angestrebten Umfang zu senken. Hier muss deutlich mehr passieren.“ Flasbarth riet auch dazu, die erneuerbaren Energieträger besser in das Stromnetz zu integrieren. Die größten Defizite bei der IEKP-Umsetzung gibt es laut UBA -Studie beim Stromsparen: Allein dort könnten 25-30 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO 2 ) zusätzlich eingespart werden, wenn bereits beschlossene Maßnahmen konsequent umgesetzt würden. Nötig sind dazu etwa verbesserte und verbindliche Mindesteffizienzstandards sowie eine bessere Energieverbrauchs-Kennzeichnung elektrischer Geräte. Im Gebäudebereich lassen sich laut UBA-Studie durch Effizienzsteigerungen rund 20 bis 30 Millionen Tonnen CO 2 einsparen. Auch im Verkehrssektor muss der CO 2 -Ausstoß deutlich sinken: So wird zwar das Zwischenziel für das Jahr 2015 von durchschnittlich 130 Gramm CO 2 pro Kilometer (g/km) bei Neuwagen voraussichtlich erreicht. Die Ziele der EU-Kommission von nur 95 g/km im Jahr 2020 machen jedoch noch intensivere Bemühungen erforderlich. Derzeit stoßen in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge noch rund 152 g/km aus. Beim Einsatz erneuerbarer Energien für die Strom- und Wärmeerzeugung stehen die Chancen gut, mit bereits implementierten Gesetzesänderungen das IEKP-Ziel von rund 69 Millionen Tonnen Kohlendioxid weniger in 2020 als 2006 zu erreichen. Dennoch empfiehlt das UBA, auch hier weiter zu optimieren: „Die positive Entwicklung bei den erneuerbaren Energien ist kein Selbstläufer. Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz sollte kontinuierlich weiterentwickelt werden, auch um die Vermarktung des EEG-Stroms zu verbessern. Außerdem müssen wir das Stromnetz zukunftsfähig aus- und umbauen, damit sich die wachsenden Anteile des Stroms aus Wind, Sonne und Co. besser integrieren lassen“, so UBA-Chef Flasbarth. Das IEKP enthält 29 Maßnahmen, davon 14 Gesetze und Verordnungen und wurde im August 2007 beschlossen. Das Maßnahmenpaket ist so angelegt, dass die deutschen Klimaschutzziele auch bei einem Ausstieg aus der Atomenergie gemäß Atomausstiegsgesetz aus dem Jahr 2002 erreicht werden.
Die Abwasserabgabe bedarf einer Modernisierung durch Anpassung an geänderte technische, rechtliche und umweltpolitische Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund hat das BMU einen Entwurf für die Novelle des AbwAG vorgelegt. Die Studie liefert auf Basis dieses Referentenentwurfs eine Untersuchung möglicher Aufkommens- und Zahllasteffekte, die durch die Novelle entstehen. Einzelne Gesetzesänderungen stellen dabei jeweils „Stellschrauben“ dar, die die Aufkommenshöhe beeinflussen können. Mittels einer vergleichenden Analyse dieser Stellschrauben identifiziert die Studie diejenigen Änderungen, die zu besonders starken Aufkommens- bzw. Zahllasteffekten führen können. Sie liefert damit wichtige Hinweise zu den Gesetzesfolgen einer modernisierten Abwasserabgabe, sie ist weiterhin ein Ausgangspunkt für Diskussionen mit Stakeholdern zu den zukünftigen Optionen einer Reform der Abwasserabgabe. Veröffentlicht in Texte | 60/2021.
Die Ad-hoc-Analyse untersucht exemplarisch für alle Bundesländer am Fall der Ende 2020 in den Thüringer Landtag eingebrachten Mindestabstandsregelung sowie des ebenfalls Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetzes, die Auswirkungen auf die Raumordnungspläne. Die Quantifizierung mittels einer GIS-Analyse zeigt, dass die Regelungen zu einer potentiellen Reduktion der Thüringer Flächenkulisse für Windenergienutzungen von etwa 23 % führen. Über die unmittelbaren Auswirkungen hinaus sind Beeinträchtigungen der planerischen Steuerung der Windenergie mittels Raumordnungsplänen zu erwarten, was über Thüringen hinaus bei entsprechenden Regelungsabsichten in den Ländern zu berücksichtigen ist. Veröffentlicht in Climate Change | 67/2021.
Der Gerichtshof der EU hat falsche Urteile bezüglich des Klagerechts von Verbänden in Umweltangelegenheiten gefällt. Dies geht aus einem am 27. Juni veröffentlichten Entscheidungsentwurf des Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens hervor. Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens mahnt außerdem die Umsetzung der Konvention in der EU an. Im Januar 2015 hatte der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten eingeschränkt. Die Aarhus-Konvention trat im Oktober 2001 in Kraft und soll den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherstellen. Insbesondere eine Erleichterung beim Zugang zu Gerichten in der EU ist bisher nach Auffassung des Ausschusses nicht erkennbar. Der Ausschuss stellte nun offiziell einen Rechtsbruch der EU bei der Aarhus Konvention fest und forderte eine Gesetzesänderung ein.
Origin | Count |
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Bund | 433 |
Land | 80 |
Type | Count |
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Ereignis | 5 |
Förderprogramm | 386 |
Gesetzestext | 5 |
Text | 77 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 35 |
License | Count |
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closed | 98 |
open | 399 |
unknown | 15 |
Language | Count |
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Deutsch | 509 |
Englisch | 47 |
unbekannt | 3 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Bild | 1 |
Datei | 5 |
Dokument | 25 |
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Unbekannt | 3 |
Webseite | 136 |
Topic | Count |
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Boden | 260 |
Lebewesen & Lebensräume | 322 |
Luft | 222 |
Mensch & Umwelt | 512 |
Wasser | 216 |
Weitere | 486 |