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Rechtsvorschriften im Bereich Umwelt

Landesrecht Bundesrecht Informationsfreiheitsgesetz (mit Umweltinformationsrecht) Gesetz über Gebühren und Beiträge Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz (Umweltschutzgebührenordnung – UGebO) Umweltgesetze und Verordnungen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Übersicht und Download) Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel (Umweltinformationsgesetz – UIG) Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG Kostenverordnung) Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Des Weiteren finden Sie spezielle Rechtsvorschriften zu folgenden Themen: Bodenschutz und Altlasten Elektromagnetische Felder Immissionsschutz / Industrie und Gewerbe Kreislaufwirtschaft Lärm Luft Strahlenschutz Wasser und Geologie Berliner Vorschriften­informationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU

Neues Gebäude mit Vorbildfunktion

Umweltbundesamt eröffnet klimaneutralen Erweiterungsbau in Dessau-Roßlau Am Montag, den 4. September 2023, hat das Umweltbundesamt (UBA) sein zweites Bürogebäude an seinem Hauptsitz in Dessau-Roßlau eingeweiht. Das Gebäude wird sich im Betrieb vollständig selbst durch erneuerbare Energie versorgen – durch Photovoltaik und Wärmepumpe. Zudem wurden umweltverträgliche Baustoffe wie Recyclingbeton und eine Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen verwendet. Der Bau kann daher als Vorbild für andere Bundesbauten dienen. Anlässlich der Einweihung des Neubaus sagt ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Der heutige Tag ist ein guter Tag – nicht nur für das Umweltbundesamt. Wir haben endlich genug Büro- und Konferenzräume, so dass unsere Beschäftigten in Dessau-Roßlau unter modernsten und nachhaltigen Bedingungen arbeiten können. Gleichzeitig haben wir mit dem Neubau gezeigt, wie öffentliche Gebäude der Zukunft gebaut werden können, nämlich 100 Prozent klimaneutral und ressourcenschonend.“ Das rund 13,5 Millionen Euro teure Gebäude, setzt innovative Maßstäbe im nachhaltigen Bauen. Das Plus-Energie-Gebäude, ist darauf ausgelegt, nicht nur den eigenen Energiebedarf vollständig zu decken, sondern möglichst auch zusätzliche Energie zu erzeugen. Erreicht wird dieses Ziel durch eine knapp 830 m² große Photovoltaik-Anlage an der Fassade sowie auf dem Dach. An der Fassade wechseln sich die Photovoltaikelemente mit den Fenstern ab und stehen dabei in einem 75-Grad-Winkel, um eine höhere Ausbeute an Sonnenenergie erzielen zu können. Weitere Energie wird mittels einer 54-kW-Wärmepumpe erzeugt, die mit 32 Erdwärmesonden verbunden ist. Der Bau des Gebäudes war notwendig geworden, um den UBA-Beschäftigten ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund neuer Aufgaben im Bereich Forschung und Gesetzesvollzug ist die Zahl der Mitarbeitenden am Standort Dessau-Roßlau in den vergangenen knapp 20 Jahren von etwa 750 auf rund 1.150 gestiegen. Das neue Bürogebäude bietet nun Platz für 111 Beschäftigte. Wie das Hauptgebäude ist es auf das Teilen der einzelnen Arbeitsplätze (Desk Sharing, verbunden mit mobilem Arbeiten) ausgelegt, so dass auch bei einem möglichen weiteren Personalzuwachs in absehbarer Zeit keine zusätzlichen Erweiterungsbauten notwendig sein werden. Im Jahr 2016 wurde mit dem Bau des neuen UBA-Gebäudes begonnen. Bereits Ende des Jahres 2017 wurde eine mangelhafte Leistung an der Fassade, besonders im Bereich der Dämmarbeiten und Fenster, festgestellt. Die Bauarbeiten wurden daraufhin zur Klärung der Fragen gestoppt, um die Mängel nicht zu überbauen. Im Mai 2022 konnten die Bautätigkeiten an der Fassade wieder aufgenommen werden. Eine gerichtliche Klärung, wer die Mängel zu verantworten und damit die Kosten für deren Beseitigung zu tragen hat, steht noch aus.

Artenvielfalt in der Energiewende

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Auswertung und Bereitstellung naturschutz­ fachlicher Informationen Der Anspruch des KSVAE lautet, stets neue wissen- schaftliche Erkenntnisse in die Arbeit einzubeziehen, diese zu bewerten und als naturschutzfachliche Informationen sowie Handlungsempfehlungen den Behörden des Landes, insbesondere den Natur­ schutzbehörden bereitzustellen. So können Zwei- fel sowie Unsicherheiten ausgeräumt werden, was zu einer Beschleunigung von Planung- und Genehmigungs­verfahren beiträgt. Im KSVAE fließen Informationen über Vögel, Fleder­ mäuse sowie Biotope und deren Sensibilität gegen­ über erneuerbarer Energien zusammen. Daraus entwickelt das KSVAE Konzepte und artenschutz- fachliche Grundlagen, die für die Planung von Wind- energiegebieten bereitgestellt werden. Mehr Informationen im Internet https://s.rlp.de/jNfnC Artenvielfalt in der Energiewende Im Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz http://youtube.com/LfU-RLP Youtube-Kanal des Landesamtes für Umwelt Ihre Ansprechpartner! E-Mail: artenvielfalt.energiewende@lfu.rlp.de Impressum Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7; 55116 Mainz Internet: www.lfu.rlp.de E-Mail: poststelle@lfu.rlp.de Die Arbeit des Kompetenzzentrums „Staatliche Vogelschutzwarte und Artenvielfalt in der Energie- wende“ (KSVAE) wird auf dem Youtube-Kanal des Landesamtes für Umwelt in der Reihe „Frag das LfU“ detailliert vorgestellt, abrufbar im Internet unter: http://youtube.com/LfU-RLP Artenvielfalt in der Energiewende Fotos: Titel Manfred Stöber-stock.adobe.com, Christian Jungmann, schreiberVIS-stock.adobe.com; Innen: dk-fotowelt-stock.adobe.com, FenrisWolf-stock.adobe.com, schreiberVIS- stock.adobe.com; Robin-stock.adobe.com Außen: Manfred Stöber-stock.adobe.com © LfU Mainz 2023 Wer wir sind …Die wesentlichen Aufgaben: Das neue „Kompetenzzentrum Staatliche Vogel­ schutzwarte und Artenvielfalt in der Energiewende“ (KSVAE) hat am 1. November 2022 im Landesamt für Umwelt (LfU) in Mainz seine Arbeit aufgenommen. Das KSVAE bündelt die Aufgaben einer Staatlichen Vogel- schutzwarte und der Fachstelle „Artenvielfalt in der Energiewende“.■■ Unterstützung der zuständigen Naturschutz- behörden, z. B. durch Schulungen (Wissens­ transfer, Leitfaden), außerordentliche Beratung in Sonderfällen (z. B. besonders komplexe Fallkonstellationen des Artenschutzes) ■■ Aktualisierung des Leitfadens „Naturschutz- fachlicher Rahmen zum Ausbau der Windener- gienutzung in Rheinland-Pfalz“ (im Auftrag des Klimaschutzministeriums) Während die Klimakrise für uns allgegenwärtig ist, schreitet die Krise der biologischen Vielfalt (Artenster- ben, Lebensraumzerstörung, Zerfall von Ökosystem- funktionen) weitaus unauffälliger voran. Beide Themen repräsentieren die großen Krisen der Gegenwart. Daher darf der Ausbau erneuerbarer Energien und der Schutz der biologischen Vielfalt kein Widerspruch sein. Vielmehr gilt es, diese Themen im Gleichklang best- möglich voranzubringen. ■■ Unterstützung des Klimaschutzministeriums im Dialogprozess „Windenergie und Arten- schutz“ Möwe über Solarpark Was wir tun … Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sind mit speziellen Eingriffen in Natur sowie mit besonders komplexen Fragestellungen des Artenschutzes, die beim Gesetzesvollzug in fachlicher Hinsicht auftreten und als Belange von Natur und Landschaft zu prüfen sind, verbunden. Vor diesem Hintergrund wird das KSVAE als zentrale Beratungsstelle für die zuständigen Naturschutzbehörden tätig. Rotmilan vor Windenergieanlage Themenschwerpunkte des KSVAE sind hierbei: „Photo- voltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“, „Wind­ energie und Vogelschutz“ sowie „Windenergie und Fledermausschutz“. ■■ Unterstützung der Landschaftsrahmenplanung (naturschutzfachlicher Beitrag für die Auswei- sung von Windenergiegebieten in Regionalplä- nen) ■■ Mitwirkung in Arbeitsgruppen zu Forschungs- vorhaben zum natur- und artenverträglichen Ausbau von erneuerbaren Energien (als Basis für den Wissenstransfer) ■■ Auswertung und Bereitstellung von natur- schutzfachlichen Informationen zur Ver- meidung von Beeinträchtigungen von Arten und deren Lebensräumen bei Errichtung und Betrieb von WEA und PV-FFA ■■ Erarbeitung naturschutzfachlicher Grundlagen für das Themenfeld „Biologische Vielfalt und naturverträgliche Energiewende“

UDIS - Auswertesystem wasserrechtlicher Vollzugsdaten

Das Auswertesystem wasserrechtlicher Vollzugsdaten wurde im Rahmen von zwei F+E-Vorhaben vom Institut für wassergefährdende Stoffe in Zusammenarbeit mit einem externen Partner entwickelt. Daten aus dem wasserrechtlichen Vollzug der Länder sollen für folgende Aufgaben ausgewertet werden: - Internationale Berichterstattung zur Umsetzung abwasserbezogener Regelungen, z.B. an die EU, die Paris- und Helsinki-Kommissionen oder die internationalen Flußgebietskonventionen, - Überprüfung der Angemessenheit und Wirkung der Abwasserverwaltungsvorschriften nach § 7a WHG, - Erarbeitung von Emissionsinventaren. Die Datenlieferung erfolgt zur Zeit anlaßbezogen und soll kurz- bis mittelfristig in die Verwaltungsvereinbarung zum Datenaustausch im Umweltbereich integriert werden. Beteiligt an UDIS sind das UBA und die Länderbehörden. Um den Datenaustausch zu vereinfachen, wird eine gemeinsame Nutzung von UDIS in Bund und Ländern angestrebt. So wurde mit dem Freistaat Bayern eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Nutzung und Weiterentwicklung von UDIS abgeschlossen. Dort soll UDIS nach umfangreichen Erweiterungen (u.a. eine komplette Historienverwaltung) flächendeckend zur Unterstützung des wasserwirtschaftlichen Vollzuges eingesetzt werden. Ende 2000 / Anfang 2001 sind Niedersachsen und Schleswig-Holstein ebenfalls dieser Kooperation beigetreten. Es wird angestrebt, weitere Länder einzubeziehen. Ergänzend zu UDIS wurde im Rahmen eines weiteren Forschungsprojektes "Aufbau eines Emissionsinventars Wasser für die Bundesrepublik Deutschland TV 2" neben einer Erfassung, Zusammenstellung und Auswertung verfügbarer Daten zu Stoffemissionen in die Gewässer aus verschiedenen Quellen (Umweltberichte von Unternehmen, Veröffentlichungen von internationalen Organisationen, Ländern, Ergebnisse von Forschungsvorhaben etc.) eine Erweiterung des Systems für aggregierte Emissionsdaten (UDIS-A) entwickelt. Dieses besteht aus einem dezentralen Erfassungswerkzeug und einer zentralen Datenbank mit der Möglichkeit, komplexe Plausibilitätsprüfungen und Abfragen durchzuführen, und soll im Laufe des Jahres 2001 in den Betrieb integriert werden. Emissionsinventare sind dabei gebietsbezogene Aggregierungen und Bilanzierungen von Emissionen aus verschiedenen Quellen. Sie sind die Grundlage für die Beschreibung von Stoffströmen im Rahmen von Berichtspflichten der EU oder internationaler Umweltschutzübereinkommen.

Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das gebäudebezogene Energierecht teilt sich bislang in die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf. Diese Vorschriften des materiellen Rechts sind auf der Bundesebene angesiedelt, der Vollzug und auch dessen rechtliche Regelung liegen bei den Bundesländern. Auf der Basis einer Erhebung der Praxiserfahrungen werden verschiedene realistisch in Betracht kommende Grundkonzepte für die Nachweis- und Überwachungsregelungen bei Neubauten identifiziert, beschrieben und ihre Stärken und Schwächen erörtert. Der Bericht arbeitet die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts heraus. Veröffentlicht in Texte | 37/2020.

Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm

Im Jahre 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) novelliert. Nach 10 Jahren soll nun die Bundesregierung einen Bericht zur Evaluierung dieses Gesetzes vorlegen. Dieses Gutachten diente der Vorbereitung dieses Berichts sowie des diesbezüglichen Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes. Hierfür wurden insbesondere der Sachstand des Gesetzesvollzuges sowie Erfahrungen, Einschätzungen und Veränderungsvorschläge der relevanten Akteure zum FluLärmG ermittelt. Zudem wurden neue Erkenntnisse zur Lärmminderung an der Quelle in der Luftfahrt und in der Lärmwirkungsforschung analysiert, um insbesondere die Schallpegelwerte zu bewerten, ab denen Maßnahmen nach dem FluLärmG greifen. Veröffentlicht in Texte | 35/2018.

Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

Human biomonitoring in health risk assessment in Europe: Current practices and recommendations for the future

Human biomonitoring (HBM) is an important tool to survey the internal exposure of humans which represents the real life chemical body burden to chemicals and/or their metabolites. It results from total exposure to chemical substances from different sources and via different routes. These substances may be regulated under different legislative frameworks on chemicals (e.g., environmental, occupational, food safety etc). In occupational health, HBM has long traditions to control the exposures at workplaces. By providing accurate data on internal exposure, HBM data can improve human health risk assessment (RA) for both the general population and workers. Although the past few years have shown good examples on the use of HBM in the RA of chemicals, there is still quite some work to be done to improve its use in a regulatory RA. Under the scope of the European Human Biomonitoring Initiative (project HBM4EU, 2017-2021), the current study reviews the state-of-the-art of HBM use in chemicals RA with a special focus in Europe, and attempts to identify hurdles and challenges faced by regulators. To gather information on the use of HBM, including the availability of guidance on how to use it in RA, the RA schemes applied by different European or international organizations were analysed. Examples of such use were identified for a few selected groups of chemicals of concern for human health. In addition, we present the results of a survey, aimed at collecting information from national regulatory risk assessors on their day-to-day RA practices, the use of HBM data, and the obstacles and challenges related to their use. The results evidenced and explained some of the current obstacles of using HBM data in RA. These included the lack of HBM guidance values or biomonitoring equivalents (BEs), limited toxicokinetic information to support the interpretation of HBM data and, in the occupational health and safety (OSH) field, the lack of legal enforcement. Therefore, to support the integration of HBM in regulatory RA, we recommend, on one hand, the elaboration of a EU level guidance on the use of HBM in RA and, on the other hand, the continuation of research efforts to integrate HBM with new RA approaches using in vitro/in silico data and Adverse Outcome Pathways (AOPs). © 2019 The Authors. Published by Elsevier GmbH.

Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm

Im Jahre 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) novelliert. Nach 10 Jahren soll nun die Bundesregierung einen Bericht zur Evaluierung dieses Gesetzes vorlegen. Dieses Gutachten diente der Vorbereitung dieses Berichts sowie des diesbezüglichen Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes. Hierfür wurden insbesondere der Sachstand des Gesetzesvollzuges sowie Erfahrungen, Einschätzungen und Veränderungsvorschläge der relevanten Akteure zum FluLärmG ermittelt. Zudem wurden neue Erkenntnisse zur Lärmminderung an der Quelle in der Luftfahrt und in der Lärmwirkungsforschung analysiert, um insbesondere die Schallpegelwerte zu bewerten, ab denen Maßnahmen nach dem FluLärmG greifen.

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