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Abt.2 Naturschutz und Landschaftspflege (StALU MS Neubrandenburg)

Die Abteilung 2 "Naturschutz und Landschaftspflege" ist auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Als Fachbehörde für Naturschutz arbeitet die Abteilung nicht nur im Gesetzesvollzug, als Träger öffentlicher Belange und in der Fördermittelvergabe, sondern berät auch Antragsteller und andere Behörden zu Fragen der Eingriffsregelung, der Landschaftsplanung, des Arten- und Biotopschutzes sowie zu Fragen des Vertragsnaturschutzes.

Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit

Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.

Umweltschutz und Strafrecht - eine empirische Untersuchung zur Implementation strafbewehrter Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes

Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.

Allgemeine Verhaltenspflicht ('Jedermann-Verpflichtung') im Naturschutzrecht - ein brauchbarer Weg zur Reduzierung des Vollzugsdefizits?

Untersuchung der allgemeinen Verhaltenspflichten in den Landesnaturschutzgesetzen; Vergleich mit Jedermann-Pflichten in anderen Gesetzen; Untersuchung von Vollzugsdefiziten im Naturschutzrecht; Pruefung der Frage, ob Jedermann-Verpflichtungen zum Abbau des Vollzugsdefizits beitragen koennen.

Stand der Landschaftsplanung auf der Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung in Rheinland-Pfalz

Ziel des Projektes, welches sich ueber einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt, ist die Erarbeitung einer Anleitung zum Vollzug der Landschaftsplanung nach Paragraph 17 des Landespflegegesetzes Rheinland-Pfalz (Landschaftsplanung in der Bauleitplanung). Hierzu soll in einem ersten Schritt (Teil I) zunaechst die bisher in diesem Bundesland betriebene Landschaftsplanung einer Betrachtung nach sachlich-inhaltlichen und methodischen Gesichtspunkten unterzogen sowie die Umsetzungsprobleme im Integrationsprozess in den Flaechennutzungsplan beleuchtet werden. Auf der Grundlage eines hieraus entwickelten differenzierten Katalogs von Anforderungen an die zukuenftige Landschaftsplanung sollen dann (Teil II) unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut fuer Landschaftspflege und Naturschutz eigene Beispiels-Landschaftsplanungen durchgefuehrt werden, deren Ergebnisse zum einen als Muster fuer andere Gemeinden mit vergleichbaren Verhaeltnissen herangezogen werden koennen, zum anderen als Erfahrungshintergrund bei der anschliessend (Teil III) vorgesehenen Formulierung einer generellen Anleitung zur Landschaftsplanung auf der Stufe der Flaechennutzungsplanung dienen koennen.

Bereitstellung der Erfassungssoftware für das Antragsverfahren durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA)

Assessment and guidance for the implementation of EU waste legislation in Member States

Elaboration of various Guidance Documents (R1-Efficiency, Definitions, Waste Hierarchy, Exemptions and Separate Collection, Mixing Ban) - Elaboration of an EU-Guidance Document for the calculation of the R1-Efficiency factor for municipal solid waste incineration plants in collaboration with the working group on R1-Efficiency consisting of MS representatives, other stakeholders including the industry and NGOs - Organisation and realisation of Awareness Raising Events on the legal implementation of the new Waste Framework Directive (2008/98/EC) and its practical enforcement in 15 Member States - Guidance for implementation and enforcement of the Waste Shipment Regulation (1013/2006/EC) (Article 18, Annex 7, Article 49 and 50), Proposal for a guideline on financial guarantee under the waste shipment regulation, including stakeholder involvement - Revision on guidance document for waste management planning, including stakeholder involvement - Identification of need for minimum treatment standards for waste streams and treatment methods not covered by IPPC, pursuant to Article 27, elaboration of a corresponding proposals for need of action, including stakeholder involvement - Elaboration and Management of an Electronic forum for information exchange as regards the waste shipment regulation.

Naturschutzberatung - Inventare, Datentechnik^Landschaftsdatenbank Schweiz, Landschaftsdatenbank Schweiz

Entwicklung einer nationalen Naturschutzdatenbank. Erarbeitung von Methoden zur Auswertung und Bewertung von Landschaftsinventaren, Schaffung nationaler Inventare (wissenschaftliche Grundlagen rechtskraeftiger Bundesinventare). Fremddaten fuer Naturschutzzwecke nutzbar machen. Vollzug des Naturschutzrechtes. Bereitstellen der Daten auf Macintosh mit Datensichtprogramm Toposkop und einer HyperCard-Datenbank. Ziele: - Entwicklung einer nationalen Naturschutzdatenbank. - Erarbeitung von Methoden zur Auswertung und Bewertung von Landschaftsinventaren, Schaffung nationaler Inventare (wissenschaftliche Grundlagen rechtskraeftiger Bundesinventare). - Fremddaten fuer Naturschutzzwecke nutzbar machen.

Abteilung 2 Naturschutz und Landschaftspflege (StALU VP Stralsund)

Die Abteilung 2 "Naturschutz und Landschaftspflege" ist auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Als Fachbehörde für Naturschutz arbeitet die Abteilung nicht nur im Gesetzesvollzug, als Träger öffentlicher Belange und in der Fördermittelvergabe, sondern berät auch Antragsteller und andere Behörden zu Fragen der Eingriffsregelung, der Landschaftsplanung, des Arten- und Biotopschutzes sowie zu Fragen des Vertragsnaturschutzes.

Abteilung 2 Naturschutz und Landschaftspflege (StALU MM Rostock)

Die Abteilung 2 "Naturschutz und Landschaftspflege" ist auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Als Fachbehörde für Naturschutz arbeitet die Abteilung nicht nur im Gesetzesvollzug, als Träger öffentlicher Belange und in der Fördermittelvergabe, sondern berät auch Antragsteller und andere Behörden zu Fragen der Eingriffsregelung, der Landschaftsplanung, des Arten- und Biotopschutzes sowie zu Fragen des Vertragsnaturschutzes.

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