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Support to the introduction of ecological management of water protection zones as a first step to the introduction of water safety plans in small scale water supply systems in the Dusheti and Marneuli districts in Georgia

Georgia is a country with a surface area of 69,700 km 2 and a total population of 4.4 million people (2008). 48% of the population lives in rural areas. The latest ⁠ WHO ⁠/UNICEF Joint ⁠ Monitoring ⁠ Programme data showed that in 2008, 92% of the urban population in Georgia used water piped on premises, while this indicator is 51% for rural population. 45% of the rural population used other improved water sources, and 4% of the rural population used unimproved water supply systems. The high proportion of rural population that depends on small scale and community water supplies and which is not yet connected to a well-managed centralized water supply makes the management of small scale water supply systems a problem of national importance. The project supports the enforcement and implementation of relevant national laws, policies, programmes and international agreements in the area of water and health.

Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm

Im Jahre 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) novelliert. Nach 10 Jahren soll nun die Bundesregierung einen Bericht zur Evaluierung dieses Gesetzes vorlegen. Dieses Gutachten diente der Vorbereitung dieses Berichts sowie des diesbezüglichen Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes. Hierfür wurden insbesondere der Sachstand des Gesetzesvollzuges sowie Erfahrungen, Einschätzungen und Veränderungsvorschläge der relevanten Akteure zum FluLärmG ermittelt. Zudem wurden neue Erkenntnisse zur Lärmminderung an der Quelle in der Luftfahrt und in der Lärmwirkungsforschung analysiert, um insbesondere die Schallpegelwerte zu bewerten, ab denen Maßnahmen nach dem FluLärmG greifen. Veröffentlicht in Texte | 35/2018.

Neues Gebäude mit Vorbildfunktion

Umweltbundesamt eröffnet klimaneutralen Erweiterungsbau in Dessau-Roßlau Am Montag, den 4. September 2023, hat das Umweltbundesamt (UBA) sein zweites Bürogebäude an seinem Hauptsitz in Dessau-Roßlau eingeweiht. Das Gebäude wird sich im Betrieb vollständig selbst durch erneuerbare Energie versorgen – durch Photovoltaik und Wärmepumpe. Zudem wurden umweltverträgliche Baustoffe wie Recyclingbeton und eine Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen verwendet. Der Bau kann daher als Vorbild für andere Bundesbauten dienen. Anlässlich der Einweihung des Neubaus sagt ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Der heutige Tag ist ein guter Tag – nicht nur für das Umweltbundesamt. Wir haben endlich genug Büro- und Konferenzräume, so dass unsere Beschäftigten in Dessau-Roßlau unter modernsten und nachhaltigen Bedingungen arbeiten können. Gleichzeitig haben wir mit dem Neubau gezeigt, wie öffentliche Gebäude der Zukunft gebaut werden können, nämlich 100 Prozent klimaneutral und ressourcenschonend.“ Das rund 13,5 Millionen Euro teure Gebäude, setzt innovative Maßstäbe im nachhaltigen Bauen. Das Plus-Energie-Gebäude, ist darauf ausgelegt, nicht nur den eigenen Energiebedarf vollständig zu decken, sondern möglichst auch zusätzliche Energie zu erzeugen. Erreicht wird dieses Ziel durch eine knapp 830 m² große Photovoltaik-Anlage an der Fassade sowie auf dem Dach. An der Fassade wechseln sich die Photovoltaikelemente mit den Fenstern ab und stehen dabei in einem 75-Grad-Winkel, um eine höhere Ausbeute an Sonnenenergie erzielen zu können. Weitere Energie wird mittels einer 54-kW-Wärmepumpe erzeugt, die mit 32 Erdwärmesonden verbunden ist. Der Bau des Gebäudes war notwendig geworden, um den UBA-Beschäftigten ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund neuer Aufgaben im Bereich Forschung und Gesetzesvollzug ist die Zahl der Mitarbeitenden am Standort Dessau-Roßlau in den vergangenen knapp 20 Jahren von etwa 750 auf rund 1.150 gestiegen. Das neue Bürogebäude bietet nun Platz für 111 Beschäftigte. Wie das Hauptgebäude ist es auf das Teilen der einzelnen Arbeitsplätze (Desk Sharing, verbunden mit mobilem Arbeiten) ausgelegt, so dass auch bei einem möglichen weiteren Personalzuwachs in absehbarer Zeit keine zusätzlichen Erweiterungsbauten notwendig sein werden. Im Jahr 2016 wurde mit dem Bau des neuen UBA-Gebäudes begonnen. Bereits Ende des Jahres 2017 wurde eine mangelhafte Leistung an der Fassade, besonders im Bereich der Dämmarbeiten und Fenster, festgestellt. Die Bauarbeiten wurden daraufhin zur Klärung der Fragen gestoppt, um die Mängel nicht zu überbauen. Im Mai 2022 konnten die Bautätigkeiten an der Fassade wieder aufgenommen werden. Eine gerichtliche Klärung, wer die Mängel zu verantworten und damit die Kosten für deren Beseitigung zu tragen hat, steht noch aus.

Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das gebäudebezogene Energierecht teilt sich bislang in die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf. Diese Vorschriften des materiellen Rechts sind auf der Bundesebene angesiedelt, der Vollzug und auch dessen rechtliche Regelung liegen bei den Bundesländern. Auf der Basis einer Erhebung der Praxiserfahrungen werden verschiedene realistisch in Betracht kommende Grundkonzepte für die Nachweis- und Überwachungsregelungen bei Neubauten identifiziert, beschrieben und ihre Stärken und Schwächen erörtert. Der Bericht arbeitet die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts heraus. Veröffentlicht in Texte | 37/2020.

Kenia verbrennt 5 Tonnen illegales Elfenbein

Am 20. Juli 2011 hat die kenianische Regierung 4, 9 Tonnen illegales Elfenbein verbrennen lassen. Mit der Verbrennung des Elfenbeins soll sichergestellt werden, dass das beschlagnahmte Elfenbein nicht doch noch auf den Schwarzmarkt gelangt. Gleichzeitig wollten das ostafrikanische Land und die regionale Ermittlungsbehörde LATF ( Lusaka Agreement Task Force) ein Zeichen für die Entschlossenheit ihres Kampfes gegen die organisierte Wilderei setzen. Am Mittwoch wurde erstmals der „Elephant Law Enforcement Day“ begangen, um an die internationale Zusammenarbeit von Wildhütern, Polizei und Zoll bei der Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschmuggeltem Elfenbein zu erinnern. Naturschutzorganisationen begrüßten die Aktion.

Abt.2 Naturschutz und Landschaftspflege (StALU MS Neubrandenburg)

Die Abteilung 2 "Naturschutz und Landschaftspflege" ist auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Als Fachbehörde für Naturschutz arbeitet die Abteilung nicht nur im Gesetzesvollzug, als Träger öffentlicher Belange und in der Fördermittelvergabe, sondern berät auch Antragsteller und andere Behörden zu Fragen der Eingriffsregelung, der Landschaftsplanung, des Arten- und Biotopschutzes sowie zu Fragen des Vertragsnaturschutzes.

Abteilung 2 Naturschutz und Landschaftspflege (StALU VP Stralsund)

Die Abteilung 2 "Naturschutz und Landschaftspflege" ist auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Als Fachbehörde für Naturschutz arbeitet die Abteilung nicht nur im Gesetzesvollzug, als Träger öffentlicher Belange und in der Fördermittelvergabe, sondern berät auch Antragsteller und andere Behörden zu Fragen der Eingriffsregelung, der Landschaftsplanung, des Arten- und Biotopschutzes sowie zu Fragen des Vertragsnaturschutzes.

Abteilung 2 Naturschutz und Landschaftspflege (StALU MM Rostock)

Die Abteilung 2 "Naturschutz und Landschaftspflege" ist auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Als Fachbehörde für Naturschutz arbeitet die Abteilung nicht nur im Gesetzesvollzug, als Träger öffentlicher Belange und in der Fördermittelvergabe, sondern berät auch Antragsteller und andere Behörden zu Fragen der Eingriffsregelung, der Landschaftsplanung, des Arten- und Biotopschutzes sowie zu Fragen des Vertragsnaturschutzes.

Considerations about the relationship of nanomaterial´s physical-chemical properties and aquatic toxicity for the purpose of grouping

Projektziel war die Entwicklung eines Konzeptes, um Nanomaterialien (NM) hinsichtlich ihrer Ökotoxizitat für Algen, Daphnien, und den Fischembryo zu gruppieren. Dabei wurden fünf Arbeitsschritte durchlaufen: (i) Auswahl von insgesamt 14 NM, die sich auf die Materialtypen Ag, ZnO, TiO2, CeO2, und Cu aufteilten; (ii) umfassende physikalischĄ-chemische Charakterisierung aller Materialien in Wasser und den drei Testmedien; (iii) Entwicklung von Hypothesen zur erwarteten Ökotoxizitat; (iv) ökotoxikologische Testung aller NM in den drei ausgewählten Testsystemen; (v) Erprobung verschiedener Gruppierungsänsatze auf Basis der physikalischĄ-chemischen Parameter (PCParameter), die als relevant für die aquatische Ökotoxizitat identifiziert worden waren. Als relevant wurden Morphologie, Stabilität (Ionenfreisetzung, Kristallstruktur) und die Ökotoxizitat der chemischen Verbindung identifiziert und darauf basierend ein Schema zur Gruppierung vorgeschlagen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass weitere Parameter zu berücksichtigen sind. Es zeigte sich weiterhin, dass keine sinnvolle Gruppierungshypothese auf einem einzelnen PCĄ-Parameter beruhen kann. Für eine sinnvolle Gruppierung ist ein Set von Parametern notwendig. Um das vorgeschlagene Gruppierungskonzept im Hinblick auf die regulatorische Anwendung zukünftig weiterzuentwickeln sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: (i) gezielte Berücksichtigung von Oberflächenmodifikationen, die bewusst bei dem Projekt ausgeschlossen worden waren; (ii) Ersatz des Fischembryotests aufgrund seiner geringen Sensitivität; (iii) Anpassung der Methoden zur Bestimmung der Oberflächenreaktivitat, da keine Übereinstimmung zwischen den entsprechenden Messwerten und der Ökotoxizitat ermittelt wurde; (iv) die Kinetik ausgewählter PCĄ-Parameter (Agglomerationsverhalten; ZetaĄ-Potential, Reaktivität, Löslichkeit) im Test. Ferner wird eine größere Anzahl an ECĄ-Werten benötigt, um die Aussagekraft der Statistik zu erhöhen. Quelle: Forschungsbericht

Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

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