Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1550 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt
Das Projekt "Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Entwicklung von Mechanismen zur Darstellung der Klimawirkung bei der energetischen Nutzung von Holz (BioMech-Wood)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH.Im Rahmen des Vorhabens sind drei Kernfragen zu beantworten: - Wie kann die Klimawirkung einer energetischen Biomassenutzung insbesondere der Holznutzung realistisch und umfassend abgebildet werden? - Welche Instrumente regulieren die (insbesondere energetischen) Nutzungspfade von Holz und wie können diese zur Berücksichtigung der damit verbundenen Klimawirkung angepasst bzw. neu entwickelt werden? - Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen sind durch die mögliche Anpassung dieser Instrumente zu erwarten? Zur Beantwortung der Fragen ist zu analysieren, welche Regelungen aktuell auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Klimawirkung der Nutzung holzartiger Biomasse existieren und welche Ansätze sich bereits als praxistauglich erwiesen haben. Zudem müssen wissenschaftliche Ansätze zur Quantifizierung der Klimawirkung von Holznutzungspfaden identifiziert und dargestellt werden, welche eine produktbezogene Treibhausgasbilanzierung einer energetischen Nutzung ermöglichen. Darauf aufbauend sollen politische Handlungs- und Implementierungsansätze entwickelt, ausgearbeitet und bewertet werden um Empfehlungen zur adäquaten Berücksichtigung der Klimawirkung der energetischen Holznutzung in relevanten Politikinstrumenten, insbesondere auf europäischer Ebene, abzuleiten. Anschließend soll herausgearbeitet werden, worin Hemmnisse in der praktischen Anwendung und Umsetzung liegen und wie diesen begegnet werden kann. Rechtliche Änderungen, insbesondere in der RED III, sind hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit für eine Regulierung der Klimawirkung einzuordnen. Ziel des Vorhabens ist es, praxisgerechte Ansätze herauszuarbeiten, welche als Empfehlungen in Gesetzgebungsprozesse eingehen können, um bundesweit zu einem guten Gelingen der Umsetzung einer Nationalen Biomassestrategie beizutragen.
Das Projekt "Definition und Potenziale von Effizienz in Wärmenetzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung.Im Vorhaben werden verschiedene Aspekte der Effizienz in Wärmenetzen betrachtet. Die Energieeffizienz wird bei der Verteilung der Wärme und lokaler Aspekte ihrer Auslegung untersucht. Aufbauend auch die effiziente Rolle von Wärmenetzen im künftigen Energiesystem. Dazu werden weitere Aspekte betrachtet, wie die Flächeninanspruchnahme oder der Materialaufwand. Außerdem wird untersucht, welche Definitionen für die Effizienz von Wärmenetzen möglich sind und welche Auswirkungen verschiedene Optionen auf bestehende Regelungen und Instrumente auf europäischer wie nationaler Ebene haben. Dabei werden sowohl die systemische Effizienz von Wärmenetzen als Teil des gesamten Energiesystems betrachtet, als auch die lokalen Aspekte der Effizienz mit einem starken Fokus auf erneuerbaren Energien sowie die Energieeffizienz der Leitungs- und Verteilungstechnik der Wärmenetze. Die Datenlage zu Wärmenetzen in Deutschland ist allgemein als schlecht zu bewerten und stellt in verschiedenen Gesetzgebungsprozessen eine Hürde für die Planung und Umsetzung von Instrumenten und Maßnahmen dar. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass es bei Wärmenetzen noch erhebliche Effizienzpotentiale gibt. Zur Effizienz von Wärmenetzen existieren Definitionen, die allerdings üblicherweise lediglich auf die Versorgungstechnik der Wärmenetze abzielen. Eine vergleichbare Definition für die Energieeffizienz des restlichen Wärmenetzes oder der lokalen und systemischen Aspekte von Wärmenetzen existiert in der Gesetzgebung bisher nicht. Als Output des Vorhabens wird sowohl eine Untersuchung heute vorhandener Energieeffizienzpotentiale angestrebt, zusammen mit erarbeiteten Instrumenten-Vorschlägen wie diese künftig gehoben werden können. Als auch Definitionsvorschläge für die verschiedenen Aspekte von Effizienz in Wärmnetzen, welche in künftigen Gesetzgebungsprozessen Eingang finden können und so die Transformation und den Ausbau von Wärmnetzen und die Erreichung der Klimaziele unterstützen.
Anhand von sechs konkreten Empfehlungen verdeutlicht die KBU, auf welchen Ebenen und in welcher Form die Funktionen des Bodens als Kohlenstoffspeicher und als potenzielle Kohlenstoffsenke gestärkt werden können. Nicht nur laufende Gesetzgebungsverfahren und das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) werden angesprochen, sondern auch konkrete praktische Maßnahmen wie ein geeignetes Boden- und Landmanagement und die Entwicklung moderner Analyseverfahren zur besseren Einschätzung der Ausnutzung der C-Senkenfunktion von Böden. Darüber hinaus bezieht die KBU in diesem Dokument kritisch Stellung zum Carbon farming, zum Einsatz von Pflanzenkohle und zur Vergabe von Humuszertifikaten. Veröffentlicht in Position.
Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (LB) hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten sowie beratend mitzuwirken an deren wesentlichen Entscheidungen. Sie ist unabhängig und nicht an politische Weisungen gebunden. Die Landesbeauftragte berät im Schwerpunkt die Oberste und unteren Naturschutzbehörden, aber auch Naturschutzverbände und Bürgerinnen und Bürger. Sie ist Vorsitzende des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege . Die Landesbeauftragte initiiert und erarbeitet fachliche und wissenschaftliche Grundlagen, wie sie in anderen Bundesländern von den Landesanstalten erstellt werden. Seit November 2023 ist Frau Prof. Dr. Aletta Bonn Landesbeauftragte. Fachliche Grundlagen Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege koordiniert oder begleitet die Erarbeitung fachlicher Grundlagen des Naturschutzes und steht für fachliche Auskünfte zur Verfügung. Weitere Informationen Beratung und Service Fachlich wirkt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bei Gesetzgebungsverfahren, wie dem Naturschutzgesetz, bei der Erarbeitung von Verordnungen und bei Planungsverfahren mit. Weitere Informationen Aufgaben und Kooperationspartner Die Aufgaben und Kooperationspartner der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege werden vorgestellt. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Publikationen, Ausstellungen und Historie Eine Auswahl der Veröffentlichungen im Auftrag des ehem. Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bzw. mit seiner Beteiligung. Wanderausstellung "Die Beauftragten für Naturschutz in Berlin". Desweiteren Informationen zur Historie von Prof. Dr. Max Hilzheimer. Weitere Informationen
Anhand von sechs konkreten Empfehlungen verdeutlicht die KBU, auf welchen Ebenen und in welcher Form die Funktionen des Bodens als Kohlenstoffspeicher und als potenzielle Kohlenstoffsenke gestärkt werden können. Nicht nur laufende Gesetzgebungsverfahren und das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) werden angesprochen, sondern auch konkrete praktische Maßnahmen wie ein geeignetes Boden- und Landmanagement und die Entwicklung moderner Analyseverfahren zur besseren Einschätzung der Ausnutzung der C-Senkenfunktion von Böden. Darüber hinaus bezieht die KBU in diesem Dokument kritisch Stellung zum Carbon farming, zum Einsatz von Pflanzenkohle und zur Vergabe von Humuszertifikaten.
Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren - Dr. Georg Herb Halle, am 27. November 2007 Die europäische Idee "... Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa errichten. ... Der erste Schritt bei der Neubildung der europäischen Familie muss ein Zusammengehen zwischen Frankreich und Deutschland sein..." W. Churchill, Züricher Rede am 19.9.1946 Folie 2 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 1 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Die Verträge 1951: Montan-Union (EGKS) 1957: Römische Verträge - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom Die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 in Rom 1965: Fusionsvertrag EGKS + EWG + Euratom werden die Europäische Gemeinschaft (EG) 1992: Maastricht-Vertrag (Europäische Union) 2001: Vertrag von Nizza Folie 3 EUEG_Halle.ppt 2007: Vertrag von Lissabon Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 Die Europäische Flagge seit 1986 Flagge der Europäischen Gemeinschaft und später der Europäischen Union Folie 4 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 2 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Die Mitgliedstaaten 1957: sechs Gründungsstaaten (D, F, I, NL, B, L) 1973: UK, DK, IRL 1981: EL 1986: E, P 1995: A, S, FIN 2004: EE (Estland), LV (Lettland), LT (Litauen), PL (Polen), CZ (Tschechien), SK (Slowakei), HU (Ungarn), SI (Slowenien), MT (Malta) und CY (Zypern) 2007: BG (Bulgarien), RO (Rumänien) links die Mitgliedstaaten (rot: Euro-Währungsgruppe blau: andere Mitgliedstaaten) Folie 5 EUEG_Halle.ppt Malta und Zypern: Euro ab 2008 Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 Die drei Säulen der Europäischen Union Europäische Union Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik Gemeinsame Außen- und Sicherheits- politik (GASP) Europäische Gemeinschaften (EWG, EGKS, EURATOM) EG und EU seit dem Vertrag von Maastricht Die Verträge (EUV, EGV) Folie 6 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 3
Die Vielfalt der Politikbereiche, die bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bearbeitet werden, spiegelt sich schon in deren Namen wider. Dabei kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diejenigen Zukunftsthemen, die einen besonders direkten und nachhaltigen Einfluss auf das Leben der Menschen haben: Eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt, saubere Luft und sauberes Wasser, hochwertige städtische Grünflächen und ein nachhaltiger Verkehr wirken sich auf uns alle positiv aus. Dabei stellen sich im Stadtstaat Berlin mit seiner hochverdichteten Struktur ganz besondere Herausforderungen an eine nachhaltige Verkehrs-, Mobilitäts-, Klimaschutz- und Umweltpolitik. Gerade auch unter den Vorzeichen der wachsenden Stadt ist neben der Fortführung bewährter Praktiken auch das Beschreiten innovativer Wege wichtiger denn je. Unser Geschäftsbereich ist dabei durch eine außerordentlich hohe Durchdringung mit europäischem und internationalem Recht gekennzeichnet. Insbesondere in der Klimaschutz- und Umweltpolitik spielt die Europäische Union schon seit geraumer Zeit eine maßgebliche und gestaltende Rolle. So haben inzwischen weit über 80 % der neu erlassenen Rechtsakte im Klimaschutz- und Umweltbereich ihren Ursprung in Brüssel. Im zunehmenden Maße gilt dies auch für die Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige und umfassende Einbindung in europäische Rechtsetzungsprozesse nicht nur ein verfassungsrechtlich verankertes Recht der deutschen Länder, sondern vielmehr eine unabweisbare Notwendigkeit, um Berliner Interessen das erforderliche Gehör zu verschaffen. Dieser Verantwortung kommen wir mit großem Engagement nach: Unsere Kolleginnen und Kollegen verfolgen nicht nur aufmerksam die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, sondern bringen sich wo immer nötig in Verhandlungs- und Gesetzgebungsprozesse ein. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass die Berliner Interessen gebührende Berücksichtigung finden – schon allein deshalb, weil die meisten europäischen Rechtsakte von den regionalen und lokalen Behörden umgesetzt und vollzogen werden und deshalb auch für die Herausforderungen vor Ort passgenau gestaltet sein müssen. Wir arbeiten deshalb stetig daran, unsere Expertise auf den verschiedensten Wegen an die Entscheidungsträger und -trägerinnen in Brüssel und Straßburg heranzutragen. Unterstützt werden wir dabei durch das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union in Brüssel. Die dort ansässigen Kolleginnen und Kollegen verfolgen die europapolitischen Debatten und halten uns laufend auf dem aktuellsten Stand der politischen und fachlichen Entwicklungen in Brüssel und Straßburg. Sie werben zudem gezielt für Berliner Interessen, erläutern Hintergründe der Berliner Positionen und bringen sich beispielsweise mit öffentlichen Veranstaltungen in den politischen Diskurs in Brüssel ein. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der konsequente Auf- und Ausbau europäischer und internationaler Netzwerke. So begrüßen wir nicht nur jedes Jahr zahlreiche hochrangige politische Delegationen sowie Fachdelegationen in Berlin, sondern sind auch selbst häufig weltweit zu Gast in anderen Städten, um uns vor Ort ein Bild von erfolgreichen Ansätzen zu machen und von unseren Partnerinnen und Partnern zu lernen. Wie die meisten Berliner Landesbehörden bieten wir außerdem Jahr für Jahr vielen unserer Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, mehrwöchige Arbeitsaufenthalte in anderen europäischen Städten zu absolvieren, um sich intensiv mit den dortigen Herangehensweisen vertraut zu machen und nachhaltige Netzwerke auf der Arbeitsebene auf- und auszubauen. Nicht zuletzt sind wir in zahlreichen Städte- und Regionalnetzwerken aktiv und tauschen uns in diesem Rahmen intensiv mit unseren europäischen und internationalen Partnerinnen und Partnern aus. Durch die gezielte Einwerbung europäischer Fördermittel sind wir schließlich noch besser zur Umsetzung unserer zahlreichen Projekte und Vorhaben in der Lage. Als regionaler Kontaktpunkt für das LIFE-Förderprogramm der Europäischen Union unterstützen wir darüber hinaus zugleich auch weitere Berliner Akteurinnen und Akteure bei der Beantragung von Fördermitteln für Natur- und Umweltschutzvorhaben. Bild: SenUMVK Delegationsbesuche Das Referat EU-Angelegenheiten und Internationales betreut mit Unterstützung der Fachbereiche und anderen Berliner Verwaltungen internationale Fachdelegationen, organisiert Exkursionen und bilaterale Termine für politische Vertretungener verschiedener Nationen. Weitere Informationen Bild: bagotaj / Depositphotos.com Netzwerke Unsere Senatsverwaltung ist in zahlreichen europäischen und internationalen Netzwerken aktiv und prägt auf diesem Wege nicht nur grenzübergreifende Debatten mit, sondern befördert auch aktiv das gegenseitige Lernen. Weitere Informationen Bild: EU EU-Förderprogramm LIFE Mit dem Programm LIFE fördert die Europäische Union innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte. Als Regionale Kontaktstelle im Land Berlin unterstützen wir Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Antragstellung. Weitere Informationen Berlin in Europa – Europa in Berlin Europäische Strukturfonds und Beschäftigungspolitik
Durch Spenden Umweltorganisationen und Klimaschutzgruppen unterstützen Was Sie beim Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz beachten sollten Spenden Sie für Projekte und Initiativen im Umwelt- und Klimaschutz , denn Spenden hilft. Informieren Sie sich vorab über die Spendenorganisationen und deren Projekte, z. B. auf entsprechenden Portalen. Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer Spende durch feste Mitglieds- oder regelmäßige Förderbeiträge. Vereinfachen Sie Ihren Recherche- und Entscheidungsaufwand, z. B. durch ein eigenes jährliches Spendenbudget. Gewusst wie Umwelt- und Klimaschutzorganisationen informieren die Öffentlichkeit, leisten wichtige Bildungsarbeit, aktivieren Menschen, decken Missstände auf und sind Interessensvertreterinnen in Gesetzgebungsprozessen für Umwelt- und Klimaschutz . So waren beispielsweise Solarinitiativen in den 1980er und 1990er Jahren treibende Kräfte für die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das wiederum den weltweiten Durchbruch der Photovoltaik einleitete. Für solche Erfolge benötigen Nichtregierungsorganisationen und Initiativen nicht nur das Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch in hohem Maße Spenden zur Finanzierung dieser Arbeiten. Dies gilt für große wie für kleine Organisationen. Mit Spenden den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen: Spenden sind das Rückgrat von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Für professionelle Arbeit, nationale oder gar internationale Interessenvertretung oder für die Sicherstellung von Kontinuität in langfristigen Projekten werden beispielsweise hauptamtliche Mitarbeiter*innen benötigt, deren Gehälter bezahlt werden müssen. Bei der Beantragung von öffentlichen oder privaten Fördergeldern für konkrete Umwelt- und Klimaschutzprojekte ist eine solide Grundfinanzierung des "Normalbetriebs" der Organisation notwendig. Zudem müssen bei geförderten Projekten in der Regel auch finanzielle Eigenleistungen aufgebracht werden. Auch vollständig ehrenamtlich getragene Initiativen kommen nicht ohne ein Budget für entstehende Ausgaben aus, zum Beispiel für Raummieten und Material. Durch Spenden können Sie somit einen relevanten Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten und die gesellschaftliche Wirkung Ihres Handelns deutlich erhöhen – auch kleine Beiträge sind hilfreich. Organisationen und Projekte auswählen: Überlegen Sie zunächst, welche Themen am ehesten zu Ihnen passen, was Ihre Spendenziele sind und welche Projekte Sie persönlich überzeugen. Fragen Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Erfahrungen über Organisationen und Projekte. Anregungen finden Sie auch auf speziellen Webseiten wie denen von Phineo , Active Philanthropy oder Betterplace (Kategorien "Umwelt" und "Klimaschutz"), wobei zu empfehlen ist, Spenden nicht über Portale, sondern direkt an die ausgewählte Organisation zu überweisen. Die Anerkennung der Organisation als gemeinnützig durch das zuständige Finanzamt ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können. Außerdem ist sie ein Indiz dafür, dass die Organisation eine ordentliche Buchhaltung hat und ihre Ausgaben satzungskonform erfolgen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit macht allerdings keine Aussagen darüber, ob die Spendengelder auch effektiv eingesetzt werden. Sie müssen letztlich selbst entscheiden, für wie vertrauenswürdig Sie die Organisation und für wie effektiv Sie deren Projekte einschätzen. Wie beim Kauf von Konsumgütern gibt es auch bei Spenden keine 100%ige Sicherheit. Weitere allgemeine Spendentipps und Hinweise für sicheres Spenden finden Sie beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) . DZI-Spendensiegel Quelle: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Phineo-Wirkt-Siegel Quelle: Phineo DZI-Spendensiegel Phineo-Wirkt-Siegel Spendensiegel beachten: Spendensiegel können die Auswahl ebenfalls unterstützen. Sie belegen allerdings nur die Übereinstimmung mit bestimmten Prüfkriterien. Am bekanntesten ist das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) . Das Siegel zeichnet die seriöse Arbeitsweise der Organisation aus und belegt unter anderem, dass eine Organisation ihre Mittel wirtschaftlich verwendet, transparent arbeitet und ihre Spendenwerbung die Angesprochenen nicht unter Druck setzt. Ein Siegel, dass auch eine vertiefte inhaltliche Prüfung der möglichen Wirksamkeit von Projekten vornimmt, ist das Wirkt-Siegel der privatwirtschaftlichen Organisation Phineo. Es zeichnet auch eine Reihe von Projekten im Bereich Klimaschutz aus. Umgekehrt bedeutet die Tatsache, dass eine Organisation ein Siegel nicht hat, nicht automatisch, dass sie unseriös ist oder die Mittel nicht effektiv einsetzt. Durch Regelmäßigkeit die Wirksamkeit erhöhen: Werden Sie, wenn möglich, Mitglied, Fördermitglied oder Dauerspender*in von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Das Sammeln von Spenden kostet Organisationen Zeit und Geld. Dauerhafte Spenden ermöglichen hingegen Planungssicherheit und erhöhen so die Wirksamkeit ihrer Spende. Durch dauerhafte Fördermitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen können langfristige Strukturen etabliert und stärkere positive Umweltwirkungen entfaltet werden. Z. B. sind Organisationen attraktiver für qualifizierte Mitarbeiter*innen, wenn sie diesen langfristige Verträge anbieten können. Als Mitglied können Sie zudem z. B. im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen über verschiedene Fragen der Organisation mitbestimmen. Den eigenen Spendenaufwand verringern: Regelmäßige Spenden helfen auch Ihnen, den Entscheidungsaufwand zu begrenzen. Sie müssen nicht jedes Jahr neu darüber nachdenken, an wen Sie spenden möchten. Eine weitere Vereinfachung erzielen Sie, wenn Sie für sich ein festes Jahresbudget für Ihre Spenden festlegen. Der Umweltethiker Prof. Bernward Gesang empfiehlt z. B. 4 % des Jahreseinkommens und 1 % der persönlichen Zeit zu spenden. Mit Klimaschutzprojekten messbare CO 2 -Minderungen anstoßen: Wenn Sie eine Spende in Höhe einer genau bestimmbaren Menge Treibhausgase leisten möchten, können Sie auf Anbieter von freiwilligen CO 2 -Kompensationszahlungen zurückgreifen. Diese setzen konkrete Klimaschutzprojekte wie den Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Förderung von effizienten Technologien in Entwicklungsländern um. Dabei lässt sich die Spendenhöhe direkt mit der eingesparten Menge an Treibhausgasen in Verbindung setzen. Dies ermöglicht Menschen z. B., bewusst einen Klimabeitrag in Höhe des eigenen jährlichen CO 2 -Fußabdrucks zu leisten. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp Kompensation von Treibhausgasemissionen . Was Sie noch tun können: Um eine Spendenbescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihre Postadresse bei Spenden angeben. Bei Spenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt auch ein einfacher Nachweis z. B. in Form eines Kontoauszugs oder Buchungstätigung. Bedenken Sie gemeinnützige Organisationen beim Nachlass. Beachten Sie unsere Tipps zur nachhaltigen Geldanlage . Hintergrund Umweltsituation: Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen und viel Geld notwendig. Generell fließt weltweit noch immer deutlich zu wenig Geld in den Klimaschutz . Freiwillige finanzielle Beiträge von Privatpersonen sind daher eine gute Ergänzung zu staatlichen Maßnahmen, gerade in Bereichen, die durch Staaten oder Unternehmen eher nicht finanziert werden. Wirksamkeit einzelner Projekte: Viele Spender*innen wollen wissen, was ihr Geld genau bewirkt und fragen sich, wie sie eine gute Auswahl treffen. Die Wirksamkeit verschiedener Projekte im Detail zu vergleichen, ist sehr aufwändig. Ohne Zweifel gibt es auch Organisationen und Projekte, die das ihnen anvertraute Geld wenig effizient einsetzen. Daher hat das Thema Wirkungsmessung in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen und die Bewegung des "Effektiven Altruismus" hat sich der Idee verschrieben, mit wissenschaftlichen Methoden zu bewerten, welche Organisationen pro eingesetztem Dollar Spendengeld den größten Nutzen erzielen. Nicht alles lässt sich jedoch quantifizieren. Beispielsweise ist es sehr viel schwieriger, den durch politische Arbeit eines Umweltverbands erreichten Beitrag zur CO 2 -Einsparung zu bestimmen als die Einsparung durch die Wiederaufforstung eines Waldes. Projekte, die eher bei den politisch-gesellschaftlichen Stellschrauben ansetzen, können aber unter Umständen mit dem eingesetzten Geld viel bedeutendere Veränderungen anstoßen. Bei Spenden für den Klimaschutz lässt sich das Feld grob in die folgenden fünf Einsatzbereiche einteilen : Direkt Treibhausgase reduzieren (natürliche Lösungen wie Moor-Wiedervernässung oder Wiederaufforstung sowie Förderung klimaschonender Technologien) Förderung nachhaltigen Konsums Kampagnen/Kooperationen für mehr Klimaschutz in Unternehmen Politisches Engagement fördern Kommunikationsprojekte zur Steigerung der Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen Entsprechend der eigenen Überzeugungen lassen sich hier Schwerpunkte setzen. In jedem Fall ist es wichtig, sich von der Komplexität der Auswahl nicht vom Spenden abhalten zu lassen, da Klimaschutz am wirksamsten ist, wenn er möglichst schnell umgesetzt wird. Marktbeobachtung: Bislang geht nur ein geringer Anteil des in Deutschland gespendeten Geldes in den Umweltschutz. In 2023 flossen von allen Spenden privater Haushalte nur 3,2 % in den Umwelt- und Naturschutz, obwohl laut der Studie Umweltbewusstsein in Deutschland 2022 nach eigener Aussage 36 % der Deutschen bereit wären, Geld für Umwelt- oder Naturschutzgruppen zu spenden. Gesetzeslage: Spenden an eine gemeinnützige Organisation können steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass die Organisation satzungsgemäß gemeinnützig anerkannte Zwecke verfolgt. Diese sind in § 52 der Abgabenordnung (AO) festgelegt. "Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes" sind in § 52, Abs. 2, Punkt 8 genannt. Weitere Informationen zur Gemeinnützigkeit finden Sie z. B. auf den Seiten des Deutschen Spendenrats .
Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/2829 6.11.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/2829 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten über die Geodateninfrastruktur (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), nach Anhörung des Ausschusses der Regionen, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1)Berichtspflichten spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung und Durchsetzung der Rechtsakte der Union. Es ist jedoch wichtig, diese Anforderungen zu straffen, um sicherzustellen, dass sie den Zweck erfüllen, für den sie bestimmt waren, und um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. (2)Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) für die Zwecke der Umweltpolitik der Union sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, erlassen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen Bericht, der unter anderem eine zusammenfassende Beschreibung der Kosten und des Nutzens der Umsetzung der genannten Richtlinie enthält, erforderlichenfalls aktualisieren und spätestens am 31. März jedes Jahres veröffentlichen. (3)Nach Auswertung der Ergebnisse des Berichts der Kommission vom 9. Juni 2017 über Maßnahmen zur Optimierung der Umweltberichterstattung und der damit verbundenen Eignungsprüfung für die Umweltberichterstattung und die Überwachung der Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften der EU wurde die Richtlinie 2007/2/EG mit der Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) dahin gehend geändert, dass der Gegenstand der Berichterstattung auf den Steuerungsrahmen für die Umsetzung sowie die Wiederverwendung öffentlicher Geodaten beschränkt wurde. In ihrer im Jahr 2022 abgeschlossenen Bewertung der Richtlinie 2007/2/EG kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Rechtsrahmen durch eine weitere Reduzierung des Verwaltungsaufwands effizienter gestaltet werden könnte. (4)Um den Verwaltungsaufwand für die Berichtspflichen gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu reduzieren, ist es erforderlich, die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Berichterstattung über die Schaffung und Nutzung der Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten an aktuellere bereichsübergreifende Rechtsakte über digitale Daten anzupassen. Es sollte daher die Häufigkeit der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2007/2/EG auf einmal alle zwei Jahre reduziert werden. (5)Da die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie 2007/2/EG die Übermittlung von Informationen durch die Mitgliedstaaten an die Kommission betrifft, besteht für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie. In dieser besonderen Situation ist es daher angemessen, diese Änderung per Beschluss vorzunehmen. (6)Da das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu straffen, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen des Umfangs oder der Wirkungen der Maßnahme auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus. (1) (2)ABl. C, C/2024/1586, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1586/oj. Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 14. März 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 14. Oktober 2024. Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1). Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115). (3) (4) ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj 1/2 DE ABl. L vom 6.11.2024 (7) Die Richtlinie 2007/2/EG sollte daher entsprechend geändert werden. — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2007/2/EG In Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten aktualisieren erforderlichenfalls spätestens am 31. März jedes zweiten Jahres ab dem 31. März 2025 einen zusammenfassenden Bericht. Diese Berichte, die von den Kommissionsdienststellen veröffentlicht werden, enthalten eine zusammenfassende Beschreibung folgender Aspekte:“. Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Straßburg am 23. Oktober 2024. 2/2 Im Namen des Europäischen ParlamentsIm Namen des Rates Die PräsidentinDer Präsident R. METSOLAZSIGMOND B. P. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj
Origin | Count |
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Bund | 82 |
Land | 51 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 45 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 57 |
unbekannt | 22 |
License | Count |
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geschlossen | 76 |
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unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 131 |
Englisch | 12 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Datei | 5 |
Dokument | 17 |
Keine | 84 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 39 |
Topic | Count |
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Boden | 61 |
Lebewesen & Lebensräume | 101 |
Luft | 48 |
Mensch & Umwelt | 131 |
Wasser | 44 |
Weitere | 117 |