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Risikoanalyse zu Exposition gegenüber Fall-out durch sowjetische Kernwaffentests auf Basis des NIIRME-Registers (Risk analysis for exposure to fallout from Soviet nuclear weapons testing based on the NIIRME register)

Urban Heat Islands (UHI) Krefeld

Mit Hilfe dieser Daten können besonders stark aufgeheizte Stadtteile genauso wie kühlere, klimatisch ausgeglichenere Zonen identifiziert werden. Der Urban Heat Island (UHI)-Effekt beschreibt das Phänomen, dass sich der städtische Raum gegenüber den umliegenden ländlichen Regionen vermehrt aufheizt. Dieser Effekt ist vor allem im Sommer und in der Nacht deutlicher ausgeprägt und kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der städtischen Bevölkerung haben. Die vermehrte Wärmeansammlung im städtischen Gebiet ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei spielt u.a. der Anteil an Bebauung, Bodenversiegelung, der Begrünungsgrad, die verwendeten Baumaterialien und anthropogene Wärmeerzeugung eine wichtige Rolle. Aufgrund der deutlicheren Ausprägung dieses Überwärmungseffekts in der Nacht sind die UHI-Daten in zwei Kategorien unterteilt: UHI-Index am Tag und UHI-Index in der Nacht. Der UHI-Index wird in Kelvin angegeben und beschreibt den Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Temperaturen.

Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung

Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung Das Verbleiben im geschlossenen Gebäude kann eine einfache und wirksame Schutzmaßnahme im radiologischen Notfall sein. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben. Lüftungs- und Klimaanlagen sollten ausgeschaltet werden. Dies verhindert, dass radioaktive Stoffe mit der Luft in die Wohnung gelangen und eingeatmet werden. Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können als frühe Schutzmaßnahme den Aufenthalt in Gebäuden anordnen. In einem radiologischen Notfall , zum Beispiel nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk oder einer Nuklearwaffen-Explosion, können verschiedene radioaktive Stoffe in die Atmosphäre gelangen. Dort können sie sich, angeheftet an Staubpartikel oder gasförmig, als radioaktive Wolke verbreiten . Diese radioaktiven Luftmassen können gesundheitliche Folgen haben, wenn Menschen sich der Strahlung im Freien aussetzen. Oder wenn sie radioaktive Staubpartikel oder Gase in den Körper aufnehmen - mit der Atmung oder über die Nahrung. Mit dem Aufenthalt in geschlossenen Innenräumen im Haus kann das Einatmen von radioaktiven Partikeln reduziert werden, zusätzlich kann die einwirkende Strahlung aus den radioaktiven Luftmassen stark verringert werden. Als Aufenthaltsorte kommen Innen- und Kellerräume von Wohnhäusern und Arbeitsstätten in Betracht. Gleiches gilt für Innen- und Schutzräume in umliegenden Gebäuden, Läden und Geschäftsräumen. Besonders hohe Schutzwirkung bieten Kellerräume im Untergrund. Warum hilft das Drinnenbleiben? In einem radiologischen Notfall können unterschiedliche radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen . Ein Haus schirmt die Strahlungsenergie dieser radioaktiven Stoffe deutlich ab. Gebäude bieten Schutz vor Strahlung in einem radiologischen Notfall Alphastrahlung und Betastrahlung werden zu 100 % abgeschirmt. Gammastrahlung wird – je nach Bauart des Hauses und nach dem gewählten Aufenthaltsort im Haus – um bis zu 85 % abgehalten. Besonders hoch ist die Abschirmung im Keller. Hier können mehr als 85 % der Strahlung abgehalten werden. Wände aus Beton schirmen Strahlung besser ab als Holzwände. So wird zum Beispiel die Gammastrahlung von radioaktivem Jod durch 6 Zentimeter Beton um etwa 75 % reduziert. Je besser die Abschirmung , desto weniger Strahlung sind die betroffenen Menschen ausgesetzt – und desto geringere gesundheitliche Folgen sind zu erwarten. Auch im Fall einer Nuklearwaffen-Explosion ist der Aufenthalt in einem Gebäude in den ersten 24 bis 48 Stunden eine empfohlene Maßnahme. Bei einer Nuklearwaffen-Explosion entstehen viele kurzlebige Radionuklide , die sehr schnell zerfallen. Durch den schnellen Zerfall nimmt die Strahlenbelastung innerhalb von 48 Stunden etwa um den Faktor 100 ab. Wann sollte ich in einem Gebäude bleiben? Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können "Aufenthalt in Gebäuden" als frühe Schutzmaßnahme (früher sagte man Katastrophenschutzmaßnahme) anordnen. Sie legen auch die Gebiete fest, in denen diese Schutzmaßnahme angeordnet wird. Die Informationen dazu laufen dann über Medien oder kommen von den Behörden direkt. Und wie entscheiden Verantwortliche, wann eine solche Maßnahme nötig ist? Dafür gibt es sogenannte Notfall-Dosiswerte . Mit diesen Werten ist für das deutsche Staatsgebiet festgelegt, ab welcher zu erwartenden Strahlenbelastung für Menschen im Notfall aus radiologischer Sicht der Aufenthalt in einem Gebäude empfohlen wird. Was ist zu beachten? Verschiedene Orte bieten unterschiedlich guten Schutz. Wenn Sie aufgefordert werden, drinnen zu bleiben, bringen Sie so viel Material (Decken, Wände und in Kellerräumen Erdreich) wie möglich zwischen sich selbst und die radioaktiven Stoffe im Freien. Sollte ein (mehrstöckiges) Haus oder ein Keller innerhalb weniger Minuten sicher erreichbar sein, begeben Sie sich umgehend dort hin. Die sichersten Gebäude bestehen aus Ziegelstein- oder Betonwänden. Fahrzeuge und Wohnmobile bieten keinen ausreichenden Schutz. Trotzdem sind sie immer noch besser als ein Aufenthalt im Freien. Im Gebäude: Außenluft abschirmen, möglichst weit weg von Außenwänden aufhalten Suchen Sie, wenn möglich, innenliegende Räume und Keller ohne Fenster auf. Hat der sicherste Raum im Gebäude doch Fenster, halten Sie sich möglichst weit weg von den Fenstern auf. Im Gebäude müssen Türen und Fenster geschlossen werden, damit keine radioaktiven Teilchen mit der Luft ins Haus gelangen können. Einen zusätzlichen Schutz bieten abgedichtete Fenster und Außentüren – je weniger Luft von draußen ins Innere des Gebäudes gelangt, desto besser. Klima- und Lüftungsanlagen müssen, wenn es geht, ausgeschaltet werden, damit möglichst wenig radioaktive Partikel mit der Luft ins Haus gelangen können. Radioaktive Kontaminationen vermeiden: Waschen und Umziehen sind wichtig Lebensmittel, Getränke und Medikamente, die sich bereits in Lagern bzw. Geschäften oder in Ihrem Schutzraum befinden, können sicher verwendet werden. Falls es keine anderen behördlichen Empfehlungen gibt, kann auch Leitungswasser bedenkenlos genutzt werden. Ablegen von kontaminierter Oberbekleidung vor dem Betreten eines Gebäudes. Sollte Ihre (Ober-)Bekleidung, zum Beispiel Ihre Jacke, Hose oder Mütze, kontaminiert sein, legen Sie diese idealerweise vor Betreten des Gebäudes ab. Verstauen Sie diese Sachen in Plastiktüten außerhalb des Hauses. Waschen Sie alle ungeschützten Hautstellen unter fließendem Wasser. Achten Sie darauf, dass kein Wasser in den Mund, in die Nase und in die Augen läuft, damit radioaktive Stoffe nicht in den Körper eindringen können. Die zusätzliche Schutzwirkung des Tragens einer FFP 3-Atemschutzmasken im Haus kann vernachlässigt werden. Die Masken schützen nur vor radioaktiven Staubpartikeln, die bei geschlossenen Fenstern nur reduziert in die Wohnung gelangen können. Gut informiert bleiben Informationskanäle im Notfall Informieren Sie sich über Radio (Sender mit Verkehrsfunk), Fernsehen oder im Internet auf den offiziellen Behördenseiten. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte. Nutzen Sie im Falle eines Stromausfalls zum Beispiel batteriebetriebene Radiogeräte für aktuelle Informationen. Wann darf ich wieder raus? Was habe ich dann zu beachten? Die Gefahr , die von radioaktivem Niederschlag, dem sogenanntem Fallout , ausgeht, nimmt in der Regel mit der Zeit ab. Wie schnell genau das passiert, ist abhängig von den Halbwertszeiten der radioaktiven Stoffe. In manchen Szenarien kann die Gefahr sogar sehr schnell und stark sinken. Wird von den Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer die frühe Schutzmaßnahme „Aufenthalt in Gebäuden“ empfohlen, sollten Sie und Ihre Familie während des gesamten Zeitraums, für den diese Empfehlung gilt, das Haus nicht verlassen. Auch Ihre Haustiere sollten Sie in dieser Zeit nicht ausführen. Bleiben Sie an dem Ort, der Sie am besten schützt etwa im Keller oder in innenliegenden Räumen, sofern Sie nicht von einer unmittelbaren Gefahr bedroht sind (zum Beispiel Feuer, Gasleck, Gebäudeeinsturz oder ernsthafte Verletzung). Das heißt, Sie bleiben am besten im Gebäude, bis Sie andere Anweisungen erhalten: Die Behörden informieren darüber, wenn die Gebäude wieder verlassen werden können und ob und was dann beachtet werden muss. Von eigenständiger Evakuierung wird strengstens abgeraten, bis die gefährdeten Fallout -Gebiete identifiziert und sichere Routen für eine mögliche Evakuierung ausgewiesen wurden. Was tun, wenn ich doch das Haus verlassen muss oder von draußen komme? Wenn Sie das Gebäude doch verlassen müssen, tragen Sie am besten Schutzkleidung, zum Beispiel abwaschbare Kleidung und Gummistiefel. Falls vorhanden, tragen Sie außerdem eine FFP2- oder FFP3-Maske, das gilt auch im Falle einer Nuklearwaffen-Explosion. Damit werden radioaktive Partikel aus der Außenluft gefiltert und die Aufnahme von Radionukliden mit der Luft kann um mehr als das Zehnfache vermindert werden. Falls keine Maske vorhanden ist, können Sie sich auch ein Taschentuch vor Mund und Nase halten und dadurch atmen. Wenn Sie von draußen kommen und ein Gebäude betreten wollen, ziehen Sie Oberbekleidung und Schuhe beim Betreten des Gebäudes aus. Verpacken Sie die Kleidung und die Schuhe in einen Plastikbeutel und lagern Sie diesen verschlossen außerhalb der Wohnung. Damit verhindern Sie, dass radioaktive Stoffe ins Gebäude getragen werden. Reinigen Sie im Haus zunächst gründlich Hände und Kopf sowie alle weiteren unbedeckten Körperstellen, die mit radioaktiven Stoffen in Kontakt gekommen sein könnten, unter fließendem Wasser.  Erst danach sollten Sie gründlich duschen. Achten Sie dabei darauf, dass kein Wasser in den Mund, die Nase oder die Augen gelangt, damit radioaktive Stoffe nicht aus Versehen in den Körper kommen können. Potenziell kontaminierte Haustiere sollten in einem separaten Raum, getrennt von schutzsuchenden Personen, ausgebürstet und möglichst ebenfalls gewaschen werden. Dabei sollte - wenn verfügbar - eine FFP2- oder FFP3-Maske getragen werden. Wie kann ich mich auf die Schutzmaßnahme "Aufenthalt im Haus" vorbereiten? Identifizieren Sie bereits jetzt potenzielle Schutzräume – daheim, am Arbeitsplatz und in der Schule sowie auf dem Weg zur Arbeit. So wissen Sie im Ernstfall direkt, wohin Sie und Ihre Familie gehen können. In Betracht kommen können die Kellerräume Ihres Wohnhauses und Ihrer Arbeitsstätte, ebenso Schutzräume in umliegenden Gebäuden, Läden und Geschäftsräumen, insbesondere wenn sich diese im Untergrund befinden. Fahrzeuge und Wohnmobile bieten keinen ausreichenden Schutz. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) informiert ausführlich darüber, welche Vorräte man für den Fall eines radiologischen Notfalls sowie für andere Katastrophenfälle am besten zuhause vorrätig haben sollte. Verständigen Sie sich mit Ihrer Familie und Freunden über Ihre Vorgehensweise im Fall eines radiologischen Notfalls. So wissen alle Bescheid. Befestigen Sie Namensschilder an der Kleidung kleinerer Kinder und anderer schutzbedürftiger Personen, um sie im Fall einer Trennung schneller zu finden. Das BBK empfiehlt Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift. SOS-Kapseln erhalten Sie in Kaufhäusern, Apotheken und Drogerien. Für das Szenario einer Nuklearwaffen-Explosion wäre es zusätzlich hilfreich, im Schutzraum einen Erste-Hilfe-Kasten mit Ausstattung und Medikamenten zur Behandlung von Verletzungen und Verbrennungen sowie mit allgemeiner und täglich benötigter Medizin vorzuhalten. Es bietet sich zudem an, bereits im Voraus Erste-Hilfe-Maßnahmen für mechanische Traumata und Verbrennungen zu erlernen. Stand: 26.11.2025

Pestizidzulassungen gefährden unser Grund- und Trinkwasser

<p>Das Trinkwasser in Deutschland hat eine hervorragende Qualität. Seine Hauptquelle, das Grundwasser, genießt einen hohen Schutz und sollte möglichst frei von Chemikalienrückständen sein. Der geltende Rechtsrahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung gefährdet die Grund- und Trinkwasserqualität aber langfristig, da Stoffeinträge ins Grundwasser derzeit nur bedingt eingeschränkt werden können.</p><p><p><strong>Update vom 30.04.2025</strong>: Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p></p><p><strong>Update vom 30.04.2025</strong>: Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p><p>Die meisten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ werden direkt in die Umwelt ausgebracht. Ein Teil von ihnen gelangt in den Boden und wird dort zersetzt. Dadurch entstehen neue Stoffe, die teils weniger wirksam und giftig sind als der eigentliche Wirkstoff, aber mit erheblichen Problemen für Umwelt und Trinkwassergewinnung einhergehen: Viele dieser Abbauprodukte sind sehr mobil und versickern leicht in das Grundwasser. In den deutschen Grundwasserkörpern findet sich schon ein Sammelsurium solcher Substanzen – deutlich mehr und in höheren Konzentrationen als ihre Ausgangsstoffe. Weil viele dieser Stoffe schwer zu entfernen sind, finden sie sich in unserem Trinkwasser wieder. Denn Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserquelle in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/umid_01-2022-pflanzenschutzmittel.pdf">UMID-Artike</a>l).</p><p><strong>Einträge von einigen Abbauprodukten ins Grundwasser dürfen nicht mehr reguliert werden</strong></p><p>Die Einträge dieser Abbauprodukte werden über die Pflanzenschutzmittelzulassung begrenzt: Wenn Einträge in das Grundwasser oberhalb von 10 Mikrogramm je Liter (µg/L) erwartet werden, wurde das Mittel in Deutschland bisher nicht zugelassen. In zwei Fällen wurde nun gerichtlich festgestellt, dass die Zulassung nach geltender Rechtslage trotzdem erteilt werden muss. Damit droht aber eine Herabsetzung des Schutzniveaus für unser Grund- und Trinkwasser – wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert.</p><p>Das Maisherbizid S-Metolachlor zerfällt im Boden in verschiedene Abbauprodukte, einige davon versickern in Konzentrationen weit über 10 µg/L in das Grundwasser. Dass sich das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ gegen die Zulassung eines Produkts mit S-Metolachlor in Deutschland ausgesprochen hat, wurde vom Gericht als rechtswidrig befunden. Begründet wurde dies mit dem arbeitsteiligen Zulassungsverfahren zwischen den EU-Staaten: Demnach ist zunächst ein Staat - den die Pflanzenschutzmittelhersteller selbst auswählen - federführend für die Bewertung des Produktes verantwortlich. Schätzt er die Risiken der Anwendung des Mittels als ausreichend gering ein, kann es danach in anderen Staaten ohne gesonderte Prüfung zugelassen werden (siehe Infokasten). Doch wirken sich S-Metolachlor-Anwendungen gerade in Deutschland problematisch aus, weil hier die Niederschläge relativ hoch sind und der Boden stellenweise sehr durchlässig. Einige Abbauprodukte werden bereits häufig im Grundwasser gefunden, teils oberhalb des Gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) von 3 µg/L. Der GOW ist eine fachliche Empfehlung des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/toxikologie-des-trinkwassers/gesundheitlicher-orientierungswert-gow">mehr über GOW</a>), den die meisten Gesundheitsämter als verbindliche Grenze festsetzen: Wird der GOW überschritten, kann der Wasserversorger zu kostenintensiver Aufbereitung gezwungen sein. Wegen der Belastungen mit Abbauprodukten von S-Metolachlor ordneten einige Bundesländer einzelne Grundwasserkörper in den „chemisch schlechten Zustand“ ein – ein EU-Kriterium zur Bewertung der Grundwasserqualität.</p><p>Der Unkrautvernichter Flufenacet baut im Boden zu Trifluoracetat (TFA) ab, das ebenfalls in großen Mengen in das Grundwasser einsickert und sich dort nicht weiter abbauen kann (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/chemikalieneintrag-in-gewaesser-vermindern">TFA Hintergrundpapier</a>). Verbindliche Auflagen, die die Anwendungsmengen und -zeitpunkte des Stoffes einschränken, können die Einträge auf unter 10 µg/L begrenzen. Doch seien diese Auflagen laut Gericht nicht mit dem EU-Zulassungsverfahren vereinbar – weil der federführend bewertende EU-Staat ältere Daten verwendete und das Abbauprodukt TFA gar nicht berücksichtigt hatte (siehe Infokasten). Das UBA hatte die hohen erwarteten Grundwassereinträge, nachgewiesenen Gewässerbelastungen und bereits bestehende Konflikte mit der Trinkwassergewinnung in seine Entscheidung über die Zulassungsfähigkeit einbezogen. Doch analog zu S-Metolachlor fokussierte sich das Gericht auf die EU-weite Arbeitsteilung, die den Handlungsspielraum der einzelnen EU-Staaten stark einschränkt – und bewertete die Auflagen als rechtswidrig (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus">siehe UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>). Was das Gericht für ein einzelnes Produkt entschieden hatte, wurde danach auf alle anderen elf Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel übertragen. TFA-Einträge aus Flufenacet in das Grundwasser – für die meisten Anwendungen deutlich über 10 µg/L – werden damit nicht mehr eingeschränkt. Bereits jetzt wird TFA an 81 % aller Grundwassermessstellen nachgewiesen, mit lokalen Gehalten über 10 µg/L. Die Konzentrationen dürften in Zukunft steigen – nicht nur weil TFA sich im Grundwasser nicht abbaut, sondern auch weil in jedem Jahr mehr Flufenacet angewendet wird (<a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/03_PSMInlandsabsatzAusfuhr/psm_PSMInlandsabsatzAusfuhr_node.html%20">Referenz BVL-Absatzzahlen</a>).&nbsp;</p><p><strong>Weniger toxisch heißt nicht unproblematisch</strong></p><p>Wenn die Abbauprodukte deutlich weniger wirksam und toxisch sind – wo ist dann das Problem? Deutlich weniger bedeutet nicht, dass Risiken gänzlich ausgeschlossen werden können, zumal die Einträge in das Grundwasser teils ungleich höher sind als die von Wirkstoffen. Da Abbauprodukte seit jeher in der Bewertung recht stiefmütterlich behandelt werden, wissen wir zu wenig über sie. Für sie müssen deutlich weniger Studien – etwa zu Verhalten in der Umwelt, Effekte auf Ökosysteme und gesundheitliche Auswirkungen – vorgelegt werden als für Wirkstoffe. Nicht selten werden sie als unbedenklich klassifiziert, und ein paar Jahre später wird doch eine Wirkung auf Menschen und Tiere entdeckt. Erst kürzlich wurde etwa bekannt, dass ein weiteres Abbauprodukt des genannten S-Metolachlor noch eine hohe Restwirksamkeit besitzt. Für ihn gilt nun ein strengerer Grenzwert, der bereits häufig im Grund- und Trinkwasser überschritten wird.</p><p>Wirkstoffe werden so entwickelt, dass sie im Boden schnell zu gesundheitlich unbedenklichen Stoffen abbauen – grundsätzlich eine gute Idee. Daraus folgt jedoch oft, dass sich solche Stoffe selbst sehr schlecht weiter zersetzen und zudem als kleinere Moleküle sehr mobil sind. Einige tendieren dazu, sich im Grundwasser anzureichern. Was wäre, wenn für einzelne Substanzen – oder für deren Mischung im Grundwasser – doch gesundheitliche Risiken ausgemacht werden? Die meisten dieser Stoffe können mit den gängigen Methoden der Trinkwasseraufbereitung nicht entfernt werden. Da bliebe nur die teure Aufbereitung bei den Wasserversorgern. Im Falle von TFA müsste hierzu eine Umkehrosmoseanlage installiert werden, die allerdings auch essenzielle Mikronährstoffe entfernt. Aber auch wenn die Stoffe als gesundheitlich unkritisch gelten: Rückstände von Chemikalien sollten in engen Grenzen gehalten werden, um die Trinkwasserqualität langfristig hoch zu halten. So fordert es das Minimierungsgebot als Grundsatz des Trinkwasserrechts (Trinkwasserverordnung, § 6, Abs. 3). Verschiedene Wasserversorger und Wasserverbände schlagen bereits Alarm und fordern die Politik auf, Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwassergewinnungsgebieten einzuschränken (<a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/trinkwasser-eu-agrarpolitik-wasserversorger-1.5336848">Online-Artikel 2021</a>). &nbsp;</p><p><strong>Das Problem dürfte sich verschärfen</strong></p><p>Wasser wird auch in Deutschland immer kostbarer: Schon jetzt leiden einige Gemeinden unter Wasserknappheit im Sommer, was sich mit den erwarteten Auswirkungen der Klimakrise noch verschärfen dürfte. Statt immer höhere Konzentrationen im Grund- und Trinkwasser – und die damit einhergehenden Risiken – zu dulden oder teure Methoden zu ihrer Entfernung zu errichten, sollten die Einträge so gering wie möglich gehalten werden. Hier muss auch die Pflanzenschutzmittelzulassung ihren Beitrag leisten. Doch haben die Fälle S-Metolachlor und Flufenacet gezeigt, dass auf Basis des geltenden Rechts das Schutzniveau des Grund- und Trinkwassers zu niedrig ist. Zu befürchten ist, dass weitere Stoffe folgen. Ausgehend von den in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gibt es ungefähr 300 Abbauprodukte, die in signifikanten Mengen in das Grundwasser eingetragen werden können. An 58 % der Grundwassermessstellen in Deutschland wurden solche Stoffe nachgewiesen. Das ist erst die Spitze des Eisbergs, denn die meisten Abbauprodukte sind bisher noch nicht Teil der Messprogramme (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/uba_factsheet_nrm.pdf">Factsheet nrM</a>).</p><p>Die Abbauprodukte werden vor allem deshalb vernachlässigt, weil gesetzlich verbindliche Grenzwerte fehlen. Diese Inkonsistenz liefert eine Angriffsfläche für Klagen von Unternehmen. Das Umweltbundesamt rät dringend dazu, die betroffenen und veralteten Regelwerke auf nationaler und europäischer Ebene zu modernisieren – mit dem Ziel, eine konsistente und verbindliche rechtliche Regelung zu schaffen. Der wirksamste Hebel ist die Regulierung an der Eintragsquelle, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Ein verbindlicher Grenzwert für alle Abbauprodukte in der Pflanzenschutzmittelverordnung (VO (EG) 1107/2009) könnte die Einträge EU-weit einheitlich managen. Dieser Grenzwert sollte nicht nur toxikologische Wirkungen, sondern auch umweltkritische Eigenschaften wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Persistenz#alphabar">Persistenz</a>⁠, Mobilität und Risiken für die Trinkwassergewinnung einbeziehen. Um das Ausmaß der Belastung realistisch einzuschätzen, müssten deutlich mehr Abbauprodukte in den Grundwasserleitern untersucht werden. In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/www.umweltbundesamt.de/empfehlungsliste%20">Empfehlungsliste</a> macht das Umweltbundesamt hierfür konkrete Vorschläge.</p><p>Laut EU-Kommission soll der Pestizideinsatz in Europa insgesamt deutlich reduziert werden. Kürzlich hatte sie einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung veröffentlicht, die die Verringerung des Pestizideinsatzes um die Hälfte bis 2030 vorschreibt. Die derzeitige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wirkt diesen Zielen offensichtlich entgegen. Daher sollte die EU-weite Arbeitsteilung bei der Zulassung neu geregelt werden, um den Umweltschutz europaweit zu stärken. Mehr zu der neuen EU-Verordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-eu-verordnung-weniger-pestizide-geht-nur">hier</a>.&nbsp;</p><p><p><br><strong>Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln</strong></p><p>Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden.</p><p>Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU - <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus%20">mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>.</p><p>Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).</p></p><p><br><strong>Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln</strong></p><p>Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden.</p><p>Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU - <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus%20">mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>.</p><p>Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>

Entwicklung, Implementierung und Evaluation eines praxisorientierten Planetary Health-Modell-Curriculums für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung durch Hebammen

Zielsetzung: HebPlanet - Hebammen für Planetare Gesundheit: In den letzten Jahren sieht sich die Menschheit mit einer planetaren Dreifachkrise von enormen Ausmaßen konfrontiert. Der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die zunehmende Umweltverschmutzung gehen mit zahlreichen negativen Gesundheitsfolgen einher - insbesondere für vulnerable Gruppen wie Schwangere, Stillende, ungeborene Kinder und Säuglinge. Hebammen spielen für diese Bevölkerungsgruppen eine wesentliche Rolle, da sie Familien in einer sehr sensiblen Lebensphase eng - und auch in ihrem häuslichen Umfeld aufsuchend - über einen längeren Zeitraum begleiten. Dabei arbeiten Hebammen auch interdisziplinär, können durch ihre Tätigkeit in sensiblen Lebensphasen als Change Agents und Multiplikator*innen für Planetary Health fungieren und damit zu Gesundheitsförderung und Umweltentlastung bei jungen Familien beitragen. Die Akademisierung der Hebammenausbildung und die damit einhergehende Neugestaltung von Lehrmodulen in den primärqualifizierenden wie auch in den Masterstudiengängen bietet eine optimale Gelegenheit für die Implementierung von Planetary Health Lehrinhalten, auch im Hinblick auf die studiengangübergreifenden Veranstaltungen, z.B. mit Medizinstudierenden. Jedoch sind Planetary Health Themen im Studium zur Hebamme bislang nicht oder nur unzureichend systematisch integriert. Zudem erfolgte bislang keine Erhebung des Wissens- und Kompetenzzuwachses zu Planetary Health und nachhaltiger Gesundheitsversorgung bei Hebammenstudierenden. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Verankerung eines Planetary Health Curriculums für, bzw. in, das Studium zur Hebamme. Das übergeordnete Ziel ist, künftige Hebammen zu planetarer Gesundheitskompetenz in ihrem beruflichen Handeln zu befähigen. Dadurch soll ihr Wissen und ihre Kompetenzen zu Planetary Health gestärkt werden, um das Finden, Verstehen, Bewerten und Anwenden, bzw. die Integration in den (beruflichen) Alltag von Informationen zu Planetary Health zu fördern. Somit sollen Hebammen zu transformativen Handlungs- und Nachhaltigkeitskompetenzen ausgebildet werden um Gesundheit und Umwelt in der jetzigen wie in künftigen Generationen zu fördern. Themen und Handlungsfelder wie klimasensible Gesundheitsberatung von Schwangeren und jungen Familien zu nachhaltiger Ernährung, aktiver Mobilität und Konsumverhalten sowie eine nachhaltige und ressourcenschonende Berufspraxis von Hebammen stehen dabei im Vordergrund.

Konzeption und Pilotierung einer Gesundheitsstudie zu ultrafeinen Partikeln

Feinstäube in der Außenluft stellen eine gesundheitliche Belastung dar und sind daher im Rahmen der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Form von Grenzwerten reglementiert. Es gibt Grenzwerte für Feinstäube mit einem Durchmesser von 10 und 2,5 Mikrometer, jedoch keine für ultrafeine Partikel (UFP) mit einer Größe kleiner als 0,1 Mikrometer. Aufgrund ihrer geringen Größe können UFP tief bis in die Lungenbläschen und von dort aus in das Herz-Kreislaufsystem gelangen. Im Herz-Kreislaufsystem sowie in anderen Organen können UFP Entzündungsreaktionen hervorrufen. Es wird angenommen, dass durch anhaltende Entzündungen Organschädigungen und chronische Erkrankungen wie zum Beispiel chronische Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen oder eine Schwächung des Immunsystems begünstigt werden. Zu diesen gesundheitlichen Wirkungen insbesondere nach langfristiger Exposition gegenüber UFP gibt es derzeit kaum epidemiologische Studien. Dieses Vorhaben soll diesem Mangel begegnen, indem eine epidemiologische Studie konzipiert und pilotiert wird. Hierbei sollen die gesundheitlichen Auswirkungen einer langfristigen Exposition gegenüber UFP untersucht werden unter Berücksichtigung von Confoundern und anderen Luftschadstoffen. Die Pilotierung bezieht sich auf verschiedene UFP-Messungen und Metriken, um deren zeitliche und räumliche Variabilität abdecken zu können, denn Durchschnittswerte, welche in epidemiologischen Studien meist verwendet werden und repräsentativ für eine bestimmte Umgebung und einen Zeitraum sind, können für UFP nicht verwendet werden. Es sollen konkrete Vorschläge für eine umfassende epidemiologische Studie inklusive Expositionsschätzung, UFP Metrik, Fallzahl, möglicher zu untersuchender Gesundheitsendpunkte sowie deren Erfassung gemacht werden. Das Projekt wird von einem Konsortium bearbeitet, welches aus den folgenden Institutionen besteht: Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V., TNO - Netherlands Organisation for Applied Scientific Research, Institut für Arbeits- Sozial- und Umweltmedizin, Heinrich-Heine-Universität, Hochschule Düsseldorf, Labor für Physik und Umweltmesstechnik, IVU Umwelt GmbH, Ing.-Büro Janicke.

EU Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien (PARC) Aligned Studies - Feldarbeit für den Deutschen Beitrag

Ein wichtiges Ziel der europäische Initiative PARC ist, die Datenlage zum Humanbiomonitoring in der EU anzugleichen und die gesundheitlichen Folgen der Schadstoffbelastung besser zu verstehen. Neben der Zusammenführung von vorhandenen Daten müssen, unter Anwendung einheitlicher, qualitätsgesicherter Vorgaben und Arbeitsanweisungen, aktuelle, vergleichbare Proben gesammelt und untersucht werden. Nur so können Informationen zum sicheren Chemikalienmanagement gewonnen und die Gesundheit der Europäer und die Integrität ihrer Umwelt effektiv geschützt werden. Der deutsche Eigenanteil zu den europäischen Untersuchungen kann aufgrund des hochspezifischen Aufbaus nicht allein durch die zwei großen deutschen Humanbiomonitoring-Instrumente (die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) und die Umweltprobenbank des Bundes (UPB)) erfüllt werden. Um die für den europäischen Ansatz notwendigen Voraussetzungen erfüllen zu können, werden in diesem Vorhaben Humanbiomonitoring-Proben (Urin, Blut, Haare) einer Stichprobe von 300 Kindern (6-11 Jahre) und 300 Jugendlichen (12-17 Jahre) aus Deutschland qualitätsgesichert nach den in PARC abgestimmten Vorgaben akquiriert und eingelagert. Somit stehen sie für eine Untersuchung der spezifischen Chemikalienbelastung zur Verfügung. Außerdem werden ausführliche Befragungen mit den Teilnehmenden durchgeführt um mögliche Belastungspfade und -quellen zu ermitteln. Die so einheitlich für Europa generierten Daten und Auswertungen werden langfristig der besseren Kontrolle und Unterstützung der Chemikalienregulierung in Europa dienen. In diesem Vorhaben sind die für die Feldarbeit erforderlichen Vorbereitungen z.B. Routenplan, Ethikantrag und Datenschutzkonzept sowie Übersetzung und Programmierung der Fragebögen, die Durchführung der Feldarbeit und das Datenmanagement enthalten.

Gesundheitsrisiken beim Recycling von Carbonbeton, TP2: Physikochemische Charakterisierung und toxikologische Evaluation der Aerosolemissionen beim Umgang mit Carbonbeton

Bewertung der Auswirkungen von neu auftretenden schädlichen Algenblüten Arten in der Ostsee, Schädliche Effekte Fisch und Mensch

Ernährungsumfelder für planetare Gesundheit: Förderung und Ermöglichung einer gesunden, klimafreundlichen und ökologisch nachhaltigen Ernährungsweise für alle, Teilprojekt der Universität Göttingen

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