The European Soil Strategy for 2030 by the European Commission has set the foundations for an overarching approach to the protection of soils in Europe. In this scientific opinion paper, the German Environment Agency ( UBA ) lays down its key recommendations for the upcoming Soil Health Law. Feedback on legislative options is provided and experience gained in Germany in the past years on soil protection and restoration is shared. Knowing the outstanding importance of soils for human and ecosystem health, UBA strongly agrees that a new binding European legislative framework on soils with high ambition is urgently needed. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
The European Soil Strategy for 2030 by the European Commission has set the foundations for an overarching approach to the protection of soils in Europe. In this scientific opinion paper, the German Environment Agency (⥠UBA⥠) lays down its key recommendations for the upcoming Soil Health Law. Feedback on legislative options is provided and experience gained in Germany in the past years on soil protection and restoration is shared. Knowing the outstanding importance of soils for human and ecosystem health, UBA strongly agrees that a new binding European legislative framework on soils with high ambition is urgently needed. Quelle: Umweltbundesamt.de
Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.1 Riegel - March hat eine Länge von ca. 11,4 Kilometern und erstreckt sich von Riegel über Teningen, Reute und Vörstetten bis nach March. Der Planfeststellungsabschnitt umfasst den nördlichen Bündelungsabschnitt mit der Bundesautobahn 5 (BAB 5) bis zum Erreichen der Gemarkung der Stadt Freiburg. Im Norden schließt der PfA 8.0 mit dem Verknüpfungsbereich an die künftige Autobahnparallele Trasse an, im Süden der Abschnitt 8.2 mit der weiteren Streckenführung entlang der BAB 5. Die Strecke im PfA 8.1 ist als Güterverkehrsstrecke geplant und wird mit einer Leitgeschwindigkeit von 160 km/h trassiert. Der Verlauf der Trasse im Abschnitt 8.1 ist nahezu vollständig durch die Bündelung mit der BAB 5 und die in diesem Bereich vorhandenen Zwangspunkte bestimmt. Die Höhenlage der Neubaustrecke entspricht weitgehend dem Bestand der BAB 5, kann aber im Bereich kreuzender Verkehrswege und Gewässer aufgrund unterschiedlicher Höhen bzw. Aufbaustärken voneinander abweichen. Die Planung der DB sieht eine Vielzahl an Überführungen über Oberflächengewässer und querende Straßen und Wege vor, was zu Auswirkungen auch über den eigentlichen Trassenbereich hinaus führt. Hervorzuheben sind die Querung der Autobahnanschlussstellen Riegel und Teningen sowie die Überführung der Kaiserstuhlbahn. Bestandteil der Planung sind neben den Eisenbahnbaumaßnahmen auch die teilweise Umgestaltung des betroffenen Wegenetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke bzw. im Bereich querender Straßen. Ersatzmaßnahmen sind auch im trassenfernen Bereich vorgesehen. Damit sind auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse grenzen, sowie Grundstücke weiterer Gemeinden bzw. Gemarkungen betroffen. Als aktive Schallschutzmaßnahme werden im PfA 8.1 sowohl Schallschutzwände als auch Schallschutzgalerien sowie Schienenstegdämpfer vorgesehen. Östlich der geplanten Strecke sind Schallschutzwände auf Höhe der Ortslagen von Hecklingen, Riegel (Waldsiedlung), Teningen (auch im Bereich Gewerbegebiet Rohrlache), Unter-/Oberreute und Schupfholz geplant. Westlich der Neubaustrecke sind Schallschutzwände im Bereich von Riegel, Nimburg, Bottingen und Holzhausen vorgesehen. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 und 6,5 Metern errichtet werden. Schallschutzgalerien sind geplant auf Höhe der Ortslagen Riegel-Waldsiedlung, Unter-/Oberreute sowie Holzhausen. Infolge der ersten Planänderung sind nun auch Schallschutzwände im Bereich Dürrenbühler Hof (Riegel) und Kläranlage Teningen geplant. Hinweis: Die vollständigen zur Information der Betroffenen und Interessierten ausgelegten Unterlagen, die Verfahrensschritte und der Stand des Verfahrens, die erfolgten Bekanntmachungen sowie ggf. weitere Informationen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter folgendem Pfad eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/aus-und-neubau-der-rheintalbahn/pfa-81-riegel-march/ oder unter: RP-BW / Freiburg / Über uns / Abteilungen / Abteilung 2 - Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen / Referat 24 Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.1 Riegel - March
Das Projekt "Forschungsverbund Public Health Sachsen - II. Phase: Teilvorhaben der Uni Leipzig" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie durchgeführt. Die Ziele des Forschungsverbundes Public Health Sachsen fuer die zweite Foerderphase: - Weiterentwicklung der Funktionen von Public Health v. a. in den Stufen Strategieentwicklung und Umsetzung sowie - Herstellung und Sicherung einer hohen wissenschaftlichen Qualitaet der interdisziplinaeren, praxisbezogenen Wissenschaft werden in folgenden Themenschwerpunkten exemplarisch umgesetzt: - Entwicklung und Umsetzung von Gesundheitsfoerderungsmassnahmen auf Basis der Analyse von Gesundheitsrisiken (1 Teilvorhaben in Leipzig) - Untersuchung und Foerderung des Gesundheits- und Versorgungsstatus von Kindern und Jugendlichen (1 Teilvorhaben in Leipzig) - Untersuchungen zum Mundgesundheitsstatus der Bevoelkerung sowie Entwicklung und Evaluation entsprechender Praeventionsmassnahmen - Analyse/Qualitaetssicherung in der Versorgung unter Beruecksichtigung von Kosten (1 Teilvorhaben in Leipzig)
Das Projekt "WeAreOne - Synergien für die öffentliche Gesundheit im Anthropozän aus dem Blickwinkel der Mensch-Tier-Natur-Interaktion (one health)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd, Institut für Gesundheitswissenschaften, Abteilung Ernährung, Alltagskultur und Gesundheit durchgeführt. Anthropogene Umweltveränderungen bedrohen sowohl die menschliche als auch die natürliche Gesundheit. Den Synergien, die sich aus der Zusammenführung von menschlicher, tierischer und natürlicher Gesundheit im Rahmen eines One-Health-Konzepts ergeben, stehen neben der weit verbreiteten gesellschaftlichen Abneigung gegen nachhaltige Lebensstile auch verteilungspolitische und institutionelle Herausforderungen gegenüber. Die Nachwuchsgruppe stellt sich, in einem inter- und transdisziplinären - systemischen - Ansatz, der Frage, wie ein One-Health-Konzept im Bereich der flächendeckenden Gesundheitsförderung (Public health nutrition), unter Berücksichtigung der planetaren Grenzen, umgesetzt werden kann. Ziel ist es kulturelle, sozio-politische sowie politische Barrieren umfassend zu verstehen, um Synergien für nachhaltige Gesundheits- und Ernährungssysteme nutzbar zu machen. Mit einem multimethodologischen Ansatz bestehend aus qualitativer sowie quantitativer Sozialforschung, strukturell- sowie sekundäranalytischer Forschung sowie naturwissenschaftlicher Szenariomodellierung wird in thematischen Schwerpunkten der Geisteswissenschaften, Lebenswissenschaften sowie dem internationalen Gesundheitsrecht ein eingehendes Verständnis von der Ausgangssituation (Definition, Wahrnehmung, Erzählungen) der alltäglichen Lebensstile sowie der sozioökonomischen und politischen Strukturen erarbeitet. In kollaborativerweise werden die Ergebnisse im nächsten Arbeitsschritt zusammengeführt und angepasste Präventionsmaßnahmen entwickelt sowie abgeleitete Alternativmaßnahmen in den verschiedenen Disziplinen bewertet. Diese letzte Pilotphase bedient sich ebenfalls eines multimethodologischen Ansatzes bestehend aus den Mixed-Methods der Sozialempirie, Politikfolgenabschätzung sowie einer randomisierten Kontrollstudie.
The European Soil Strategy for 2030 by the European Commission has set the foundations for an overarching approach to the protection of soils in Europe. In this scientific opinion paper, the German Environment Agency (UBA) lays down its key recommendations for the upcoming Soil Health Law. Feedback on legislative options is provided and experience gained in Germany in the past years on soil protection and restoration is shared. Knowing the outstanding importance of soils for human and ecosystem health, UBA strongly agrees that a new binding European legislative framework on soils with high ambition is urgently needed.
Das Projekt "Umwelt-Audit und Arbeitnehmerbeteiligung an der Schnittstelle zwischen Umweltrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUR Institut für Umweltrecht GbR durchgeführt. Betrieblicher Umweltschutz ist insbesondere durch die sogenannte Umwelt-Audit-Verordnung der EG ein gesetzlich geregelter Teil des Umweltrechts geworden. Von den dort getroffenen Regelungen weitestgehend ausgeklammert wurde die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Vertetung im betrieblichen Umweltschutz. In diesem Forschungsvorhaben wurde die Schnittstelle von Umweltschutzrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsschutzrecht untersucht. In einem ersten Teil wurden aus der Perspektive arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften diejenigen herausgearbeitet, die sowohl dem Arbeits- als auch dem Umweltschutz dienen. Gefragt wurde hier auch, ob und inwiefern Arbeitsschutzvorschriften zur Konkretisierung der Anfordernungen des Umweltaudits herangezogen werden koennen. Der zweite Teil untersucht die Kooperation von Umweltbeauftragten und Betriebsrat anhand der rechtlichen Grundlagen. Im empirischen dritten Teil wird geprueft, inwieweit Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auch im Umweltschutzbereich zur betrieblichen Realitaet gehoeren.
Soils are a precious resource consistently placed under several threats, and urgently, in need of protection within a regulatory framework at the European level. Soils are central to the provision of environmental services as well as human existence on earth. The need to protect soil has been identified by several recent European strategies and fortunately, a specific European Regulation for soil protection is on the way - the European Soil Monitoring Law (formerly: Soil Health Law). However, efforts need to ensure that the upcoming Soil Monitoring law closes gaps between existing regulations for chemicals and acknowledges current European strategies for environmental protection and sustainability. This brief communication started from a fruitful discussion among SETAC Global Soils Interest Group members on a recent public consultation on the newly proposed Soil Monitoring Law of the European Commission and highlights critical points focusing on the chemical pollution of soils. We emphasise urgent needs such as the essential definition of a â€Ìhealthy stateâ€Ì of soils, the implementation of a suitable set of indicators and quality standards for the description of physical, chemical and biological states of soils, the enforcement of the 'polluters pay's' principle and the establishment of a European wide monitoring program. Results from monitoring need to be fed back into regulatory frameworks, including the regulation of chemicals. Guidance documents for the risk assessment of chemicals are outdated and need to be updated. Finally, actions need to be taken to foster healthy soils, stop biodiversity decline and ensure the functioning of ecosystem services for future generations. © 2023 Society of Environmental Toxicology and Chemistry
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Die gesetzliche Grundlage für die Bauleitplanung ist das – bundesweit geltende – Baugesetzbuch (BauGB). Im Rahmen der Bauleitplanung sind insbesondere die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Nach dem BauGB heißt das unter anderem, dass die Bauleitplanung dazu beitragen soll, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen bzw. zu entwickeln sowie das für Wittingen charakteristische Orts- und Landschaftsbild zu erhalten. Nachstehend erhalten Sie einen Einblick in die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Stadt Wittingen. Da es dauerhaft verschiedene laufende Bauleitplanverfahren gibt, halten Sie bitte Rücksprache mit der Stadt Wittingen, ob es bereits Änderungen im Bereich des für Sie interessanten Gebietes gibt bzw. ein laufendes Verfahren der Bauleitplanung das Gebiet betrifft. Ihre Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung sind: Frau Ruß, Tel.: 05831/261-310, E-Mail: a.russ@wittingen.eu Frau Puskeiler, Tel.: 05831/261-300, E-Mail: s.puskeiler@wittingen.eu n.n., Tel.: 05831/261-311, E-Mail: Planungsbeteiligung online Die einzelnen Verfahren mit den Bekanntmachungen zu B-Plänen und F-Plänen und deren Auslegungsunterlagen können Sie nun auch online einsehen. Hier geht es zur Übersicht. Flächennutzungspläne in Wittingen Der Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet dar und dient als Leitlinie innerhalb der Stadtverwaltung für die Verteilung von verschiedenen Bodennutzungen innerhalb der Stadt. Derzeit wird die Seite mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes überarbeitet. Während der Überarbeitung, nutzen Sie bitte die Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wittingen auf der Seite des Regionalverbandes Großraum Braunschweig, welche Sie über nachfolgenden Link /hier erreichen: https://webgis.regionalverband-braunschweig.de/portal/apps/webappviewer/index.html?id=5e7f896296724c6cbb003d4bb3e1a109&find=Wittingen Bebauungspläne in Wittingen Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die detaillierte bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden (städtebauliche Ordnung) für einen Teil des Stadtgebiets. Für Bauvorhaben sind vorab Baugenehmigungen bei der Stadt Wittingen einzuholen. Sollte eine Baugenehmigung nach der Niedersächsischen Bauordnung nicht erforderlich sein, haben Sie sich trotz allem an die planungs-rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu halten. Einblick in die Bebauungspläne Wittingens Veränderungssperren in Wittingen Die Veränderungssperre ist eine behördliche Anordnung, dass in einem bestimmten Gebiet, in dem von staatlicher Seite ein bestimmtes (Plan-)Vorhaben umgesetzt werden soll, keine bzw. nur bestimmte bauliche Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre ist ein Instrument der Bauleitplanung. Einsicht in die Veränderungssperren Wittingens Aktuelles Infos für Geflüchtete ... aus dem Rathaus ... von der Jugendförderung ... aus dem Landkreis ... 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Vorab müssen die Pläne ein formales und planungsrechtliches Verfahren durchlaufen, das im Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und dem jeweils geltenden Landesrecht umfassend geregelt ist. Die Verfahrensabläufe sind für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne in ihren Grundzügen ähnlich. Der Flächennutzungsplan bedarf jedoch zusätzlich der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Schaumburg). Ansprechpartner/in: Herr Both FB III - Umwelt und Bau Verwaltungsgebäude Rathaus, 2. Etage Zimmer 205 Rehrener Str. 25 31749 Auetal Tel.: 05752/181-60 Fax: 05752/181-88 E-Mail: mboth@auetal.de Service Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz Anfahrt Schönes Auetal im Weserbergland Naturpark Weserbergland Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Zur Datenschutzerklärung ✖
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