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Straßen- und Parkbäume

Bäume an Straßen und in Parkanlagen prägen das Erscheinungsbild unserer Stadt. Sie verbessern nachhaltig das Stadtklima durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung. Damit tragen sie wesentlich zum Wohlbefinden in der Stadt bei. Die folgenden Seiten enthalten Informationen zum Nutzen der Straßenbäume, zu Schutz und Pflege, Hinweise zu Krankheiten und Schädlingen und zu rechtlichen Grundlagen. Bäume sorgen dafür, dass wir uns in der Stadt wohlfühlen und steigern unsere Lebensqualität. Doch sie geben uns noch weitaus mehr. Bäume sind für Mensch und Tier von großem Nutzen. Sie sind Lebensraum für Tiere und bilden Trittsteine für den Biotopverbund. Aber Bäume haben noch viele weitere positive Wirkungen: Bild: SenUVK Zustand der Straßenbäume (Vitalität) Innerstädtische Straßenbäume sind unterschiedlichen schädlichen Einwirkungen ausgesetzt, die sich nachteilig auf die Gesundheit und die Vitalität der Bäume auswirken. Der Zustand und die Entwicklung der Berliner Straßenbäume werden im Straßenbaum-Zustandsbericht dokumentiert. Weitere Informationen Bild: SenUVK Krankheiten und Schädlinge Geschwächte Bäume sind besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge. Straßenbäumen steht oft nur ein eingeschränkter Lebensraum zur Verfügung. Verdichtete und versiegelte Wurzelbereiche wirken sich ebenso auf die Vitalität der Bäume aus wie Verletzungen oder Schäden durch äußere Einflüsse. Weitere Informationen Bild: SenUVK Baumpflege und Pflanzung In dicht bebauten Gebieten der Berliner Innenstadt entsprechen die Standortbedingungen nicht denen in der Landschaft. Infolgedessen kommt es zu Schädigungen, die die Gesundheit und Vitalität der Bäume beeinträchtigen. Deswegen bedürfen Straßenbäume einer intensiven Pflege. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Zielvereinbarung Straßenbäume Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit den für Straßen und Grünflächen sowie mit den für Finanzen zuständigen Stadträt*innen aller zwölf Berliner Bezirksämter und der Senatsverwaltung für Finanzen die gesamtstädtische Zielvereinbarung zur qualitätsvollen Pflege von Straßenbäumen abgeschlossen. Weitere Informationen Baumbestand Berlin (Straßen- und Park-/Anlagenbäume)

Tierische Schaderreger

Irreversible Schäden an Pflanzen bis hin zum Ausfall von ganzen Pflanzungen kann die Folge einer unkontrollierten Ausbreitung von Schadorganismen sein. Zur Erarbeitung von rechtzeitigen Prognosen und zum Stadtgebiet passenden Bekämpfungsstrategien, werden relevante tierische Schadorganismen im Stadtgebiet Berlin überwacht. Dazu werden für ein aussagekräftiges Monitoring Lockstoff- und Alkoholfallen, aber auch Lichtfallen eingesetzt und visuelle Bonituren an ausgewählten Standorten durchgeführt. Auffällige Veränderungen im Schaderregerauftreten werden somit frühzeitig erkannt und bei der Beratung berücksichtigt. Überwachung von Schaderregern im Stadtgebiet Berlin Auffällige Schaderreger in den letzten Jahren Methoden zur Überwachung Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Buchsbaumzünsler Und plötzlich war der Buchsbaum kahl und abgefressen. Der Buchsbaumzünsler kann ganze Bestände vernichten. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Eichenprozessions­spinner Die Haare der Raupen des Eichenprozessions­spinners können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Frostspanner Löchrige Blätter und angeknabberte Knospen hinterlassen die Raupen des Frostspanners. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Kastanienminiermotte Die zugeflogene Kastanienminiermotte ist geblieben und kann durch das Laubsammeln reduziert werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Maulbeerschildlaus Dünnrindige Baumarten sind durch die Saugtätigkeit der Maulbeerschildlaus besonders betroffen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Wollige Napfschildlaus Die wollige Napfschildlaus tritt zwar flächendeckend auf, führt aber nur zu geringen Saugschäden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Apfelwickler Die Raupen des Apfelwicklers, landläufig meist als Maden bezeichnet, durchhöhlen den Apfel und hinterlassen braune Kotkrümmel. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflaumenwickler Gummiartige Tropfen an der Frucht sind meist Hinweise auf die Raupen des Pflaumenwicklers. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Großer Waldgärtner Abgeknickte Triebe, trockene Nadeln und verbräunte Kronen weisen auf den Befall mit dem Großen Waldgärtner hin. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Kupferstecher All gegenwärtig und besonders nach Trockenphasen schädigt der Kupferstecher an Nadelgehölzen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Thuja- und Wacholder­borkenkäfer Werden die Triebe von Thuja, Wacholder, Scheinzypressen und Co. braun und trocken sind oftmals Thuja- oder Wacholder­borkenkäfer die Verursacher. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Ungleicher Holzbohrer Geschwächte und gestresste Laubgehölze werden häufig durch den Ungleichen Holzbohrer besiedelt. Weitere Informationen Visuelle Bonituren werden zur Einschätzung aktueller Schaderreger zu Hilfe genommen. Entweder werden die Fraßschäden in Schadensstufen eingeteilt oder das Auftreten der Schaderreger selbst wird bewertet. Je nach Schwerpunkt erfolgen kurzfristige bzw. einmalige Aufnahmen, wie sie u.a. schon beim Auftreten der Birnbaumprachtkäfer, Eichenzwerglaus, Ulmenschildlaus, Andromedanetzwanze und auch den Pilzerkrankungen Birnengitterrost, Echter Mehltau an Kastanie erfolgt sind. Als langfristige Bonitur wurde seit dem erstmaligen Auftreten der Wolligen Napfschildlaus ( Pulvinaria regalis ) im Jahr 2000 die weitere Ausbreitung gezielt überwacht. Erste flächige visuelle Bonituren erfolgten von 2002 bis 2021. Leimringe können immer dort zum Einsatz kommen, wo Schaderreger am Stamm hinauf klettern/kriechen, wie Raupen, Käfer und viele andere. Als klassischer Schädling in Obstanlagen, aber auch durch seinen Lochfraß an Laubbäumen in städtischen Anlagen auffallend, wird der Frostspanner schon seit Jahrzehnten überwacht. Die Bedeutung des Kleinen Frostspanners ( Operophtera brumata ) ist im Berliner Stadtgebiet eher abnehmend, schwankt jährlich je nach Witterung des Jahres. Nach dem Erstauftreten der Kastanienminiermotte ( Cameraria ohridella ) 1999 in Berlin waren im Jahr 2002 alle Kastanien im Stadtgebiet sehr stark befallen. Ab 2003 wurden zur Überwachung des Flugverlaufs Lockstofffallen eingesetzt. Schon seit 1993 wird im Stadtwald der Nonnenfalter ( Lymantria dispar ) überwacht. Im urbanen Grün befinden sich sehr viele Obstgehölze mit ihren speziellen Schädlingen. Die beiden Hauptschädlinge Apfelwickler ( Cydia pomonella ) und Pflaumenwickler ( Cydia funebrana ) werden seit 2005 überwacht. Mit den steigenden Jahresdurchschnittstemperaturen wurden auch Weinbauschädlinge wie der Bekreutzte Traubenwickler Lobesia botrana im Stadtgebiet auffällig. Die Kontrolle findet seit 2011 statt. Die extremen Wetterverhältnisse ab 2002 haben zu auffälligen Schäden durch Borkenkäfer geführt. Stellvertretend werden deshalb ab 2004 der Kupferstecher ( Pityogenes chalcographus ) und der Ungleiche Holzbohrer ( Xyleborus dispar ) überwacht, letzterer mittels Alkohol. Neue Schädlinge wie der Buchsbaumzünsler ( Cydalima perspectabilis ), der seit 2017 flächig im Stadtgebiet auftritt und zu großen Ausfällen an Buchsbaumbeständen führt, werden zur Feststellung optimaler Kontroll- und Behandlungszeiten überwacht.

Neue Untersuchungen bestätigen Zusammenhang zwischen Weichmachern in Kinderurin und Verwendung von Sonnenschutzmitteln

Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Gaswerk Ernst-Thälmann-Park

Im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg befindet sich der etwa 24 ha große Ernst-Thälmann-Park. 1872 entstand hier das vierte Berliner Städtische Gaswerk. Neben Gas wurden Koks und die üblichen Nebenprodukte wie Teer, Schwefel und Ammoniak hergestellt. Das Produktionsprofil erweiterte sich durch die 1915 gebaute Benzolanlage, welche durchgängig hohe Mengenumsätze erwirtschaftete. Im Verlauf der Jahrzehnte folgten zahlreiche Um- und Anbauten am Gebäude- und Anlagenbestand. Im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges war ein beträchtlicher Teil des Geländes beschädigt oder zerstört. Aufgrund des immer desolateren Zustandes der Anlagentechnik ließ sich die Produktion nicht mehr aufrechterhalten. Mit dem politischen Beschluss, hier ein Wohngebiet zu errichten, begann 1982 der schrittweise Abriss. Die technisch aufwändigen Baumaßnahmen vollzogen sich unter starkem zeitlichen Druck. Das aus Wohngebäuden, öffentlichen Grünflächen, Sport- und Freizeitanlagen angelegte Wohngebiet wurde 1986 eingeweiht. Es ist davon auszugehen, dass vor allem in der Betriebszeit des Gaswerkes große Mengen an Schadstoffen in den Untergrund gelangten. Im Fokus der Betrachtungen steht die ehemalige Benzolanlage im südlichen Teil des Geländes. Zu anderen gefahrenträchtigen verfahrenstechnischen Anlagen gehörten die Gasgeneratorenstation, die Teerbecken, die Ofenblöcke und die Gasometer. Die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg sowie der unsachgemäße Umgang mit Schadstoffen im Produktionsprozess und beim Abriss haben zu einer hohen Kontaminierung beigetragen. Nachdem beim Gesundheitsamt des Bezirkes zu Beginn der 1990er Jahre vermehrt Klagen der Anwohner über gesundheitliche Beeinträchtigungen eingingen, begann 1991 ein umfangreiches Untersuchungsprogramm, welches fortwährend bis in die Gegenwart durch die verschiedensten Erkundungstechniken erweitert wurde. Die Untersuchungen erbrachten sehr hohe Schadstoffkonzentrationen im Boden und Grundwasser an Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), Monoaromatische Kohlenwasserstoffen (BTEX), Phenolen, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffen (PAK) und Cyaniden. Zudem war die Bodenluft durch leicht flüchtige Stoffgruppen wie BTEX und Naphthalin kontaminiert. Der Schwerpunkt der Belastungen lag in Tiefen bis etwa 4 m unter Gelände. Das gut lösliche Benzol breitete sich jedoch deutlich weitreichender über eine Fahnenlänge von mehr als 250 m und eine Tiefe von bis zu 40 m unter Gelände aus. Auf Forderung der Bodenschutz- Altlastenbehörde und mit Finanzmitteln des Landes Berlin wurden zwischen 1991 und 1994 drei Bodenluftabsauganlagen betrieben, eine weitere Anlage dieser Art bis 2009, zwischen 1994 und 1996 folgte der Bodenaustausch auf einer Grundfläche von 2.000 m² bis in die Tiefe von 4 m. Durch die Sanierungsmaßnahmen, die ein hohes Maß an Arbeits- und Emissionsschutz erforderten, wurden 7.100 t hoch belasteter Boden, 110 t Bauschutt/Öl, 4.000 l Teeröl aus Absetzbecken, diverse mit Schadstoffen gefüllte Rohrleitungen, Schächte und Fundamente sowie 68 t abgepumpte Flüssigkeiten entfernt. Aufgrund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere des Bodenaushubs und der Bodenluftabsaugung, kann eine Gefährdung für die sensiblen Nutzungen des Ernst-Thälmann-Parks als Wohngebiet ausgeschlossen werden. Messungen der Bodenluft in der obersten Bodenschicht dokumentieren diese Bewertung. Diese historischen Fotos dokumentieren die Untergrundverhältnisse in seiner Komplexität mit den noch vorhandenen gefahrenträchtigen Altanlagensystemen, hochkontaminierten Böden, Fundamenten und Rohrleitungen. Sie machen deutlich, wie technisch anspruchsvoll die Bodensanierungen der hochtoxischen und kanzerogenen Schadstoffe in einem eng bebauten urbanen Raum geplant und umgesetzt wurden. Nach Beendigung der Gefahrenabwehr im Jahr 1996 folgten verschiedene Phasen der Erfolgskontrolle. Dabei war festzustellen, dass die Schadstoffbelastungen nach Entfernung der Eintragsquelle um eine Potenz zurückgingen. Dennoch sind die Kontaminierungen in den tieferen Boden- und Grundwasserschichten, also tiefer als 10 m unter Gelände, so erheblich, dass eine hydraulische Sicherung des Grundwasserabstroms geplant werden musste. Nach Vorversuchen und Erstellung eines hydraulischen Modells wurde die technische Anlage unter Zuständigkeit des Referats V E der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt konzipiert und im Herbst 2004 im Parkgelände aufgestellt. An derzeit sieben Brunnenstandorten wird das Grundwasser aus den relevanten Teufen mit 15 bis 16 m³/h gefördert, in einer Wasserreinigungsanlage gereinigt und nachfolgend wieder in den Untergrund infiltriert. Die Reinigung erfolgt durch einen mikrobiologischen Schadstoffabbau in vier Festbettreaktoren und einen Ionenaustauscher für die Cyanidreinigung. Nach der Entkeimung durch ein Elektrolyseverfahren kann das gereinigte Wasser wieder in den Untergrund gegeben werden. Die Anlage wird monatlich durch ein Labor überwacht. Im halbjährlichen Rhythmus findet ein Grundwassermonitoring statt. Im Zeitraum von Herbst 2004 bis zum Ende des Jahres 2023 wurden rund 25 t Schadstoffe aus dem Grundwasser ausgetragen. Im Frühjahr 2021 ist die Abstromfahne südlich der Danziger Straße erstmals abgerissen. Ausgedehnte Fläche und Konzentration in der Fahne haben sich deutlich verringert. In den Jahren 2009 bis 2014 folgten zur abschließenden Bewertung der Schadenssituation und zur Erarbeitung der Gesamtstrategie weitere umfangreiche Untersuchungen. Aus den Ergebnissen ist zu bilanzieren, dass eine Quellensanierung des Bodens ab einer Tiefe von mehr als 10 m unter Gelände technisch schwierig, mit einem sehr hohen Entsorgungsaufwand verbunden und allein aus diesem Grund nicht finanzierbar ist. Das Gelände und der Grundwasserabstrom werden deshalb dauerhaft mit der vorstehend beschriebenen hydraulischen Maßnahme beiderseits der Danziger Straße gesichert. Durch Niederschlagsdefizite wird der jährliche Bedarf an Wasser für Bewässerungszwecke in öffentlichen Parkanlagen zunehmend größer. Im unter Denkmalschutz stehenden Thälmannpark kommt hinzu, dass dem dort befindlichen Kiezteich kontinuierlich Wasser zugeführt werden muss, um den Wasserstand zu halten. Über viele Jahre schon engagieren sich die Anwohner des Parks für die Pflege und Auffüllung des Teiches. Mehrmals im Jahr sammelt eine Bürgerinitiative private Spendengelder, um die Zuspeisung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz realisieren zu können. Zur Verbesserung der hydrologischen Situation und zur nachhaltigen Unterstützung der Bürger wurde im Zusammenwirken mit dem Straßen- und Grünflächenamt Pankow, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, dem Anlagenbetreiber und den beteiligten Planungsbüros die bauliche und verfahrenstechnische Planung für eine zusätzliche Reinigungsstufe sowie ein Wasserspeicher- und Bewässerungssystem entwickelt. War es bisher nicht möglich, dass gereinigte Wasser aufgrund des verbliebenen Ammoniums wirtschaftlich zu nutzen, werden nun ein Bodenfilter, bestehend aus vier mit Schilf bepflanzten Becken, und das nachgeschaltete Stauraum- und Bewässerungssystem für den rückstandsfreien Abbau sorgen. Etwa 10% des aus der Grundwasserreinigungsanlage anfallenden Reinwassers, etwa 30 m³ am Tag, stehen in Zukunft für die Park- und Kiezteichpflege zur Verfügung. Vom Spätherbst bis zum Frühjahr, wenn weder der Park noch der Kietzteich Wasser benötigen, schaltet sich die vollautomatische Grundwasserreinigungsanlage auf einen vollständigen Infiltrationsbetrieb um. Mit dieser Maßnahme kann der Verbrauch von Trinkwasser für Bewässerungs- und Auffüllzwecke erheblich minimiert, im Idealfall sogar gänzlich vermieden werden. Das Verfahrensprinzip der vollständigen Wiederverwertung dekontaminierten Grundwassers zur Stützung des Wasserhaushaltes eines Teiches / Sees sowie des Hauptgrundwasserleiters und zur Bewässerung von Parkflächen hat aktuell in Berlin ein Alleinstellungsmerkmal und soll ein positives Beispiel auch für andere vergleichbare Standorte sein. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas und dem Wohlbefinden der Menschen am Standort und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Die baulichen Maßnahmen zur Errichtung des Bodenfilters und des Stauraum- und Bewässerungssystems sind im Juni 2022 abgeschlossen worden. Die Schilfpflanzen haben sich bis zum Frühjahr 2023 etabliert. Die Inbetriebnahme der Anlagenstufe erfolgte im Mai 2023. Im Juni 2024 wurde der Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage durch auf den Containerdachflächen montierte Photovoltaikmodule ergänzt. Die PV-Technologie unterstützt eine nachhaltige Stromerzeugung, mit der über das Jahr gesehen etwa 15 % des Stromverbrauches gedeckt werden kann. Für die Ersterkundung und die akuten Gefahrenabwehrmaßnahmen mittels Bodenaushub wurden bis zur Mitte der 1990er Jahre über 9 Mio. € aufgewendet. Die seit 2004 anfallenden Kosten für die Grundwassersicherung, für Erweiterungen und sanierungsvorbereitende Untersuchungen sowie aller im Zusammenhang mit der Sanierung anfallenden Leistungen belaufen sich derzeit auf ca. 8,3 Mio. €. Die Kosten für die Errichtung der zusätzlichen Anlagenstufe mit Stauraum- und Bewässerungssystem betragen rund 1 Mio. €. Dafür hat der Bezirk Pankow Fördermittel des Landes Berlin akquiriert.

Grundwasserbeschaffenheit

Grundwasserbeschaffenheit Eine gute Qualität des Grundwassers ist lebensnotwendig. Ziel des Grundwasserschutzes ist es, diese Ressource vor Verunreinigung zu schützen und verunreinigte Grundwasservorkommen zu sanieren. Nitrat im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die häufigste Ursache dafür, dass Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand sind. Erhöhte Nitratgehalte beeinträchtigen die Ökologie der Gewässer sowie die Trinkwasserqualität und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Höhe der Nitratkonzentration hängt von mehreren Faktoren ab. Von größter Bedeutung sind die Belastungen durch die ⁠ Landnutzung ⁠ im ⁠ Einzugsgebiet ⁠ von Messstellen. Daneben spielen die regionalen hydrogeologischen Bedingungen, wie Grundwasserflurabstand und Fließgeschwindigkeit, sowie die hydrochemischen Bedingungen im Untergrund eine wichtige Rolle. Die Bundesländer überwachen mit landeseigenen Messnetzen den Grundwasserzustand. Für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) über den Zustand des Grundwassers in Deutschland wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zu einem Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz (EUA-Grundwassermessnetz) zusammengefasst. Dieses Messnetz ist 2015/2016 überarbeitet worden. Es wurde von ca. 800 auf jetzt ca. 1.200 Messstellen erweitert. Der Parameter „Nitrat“ wird an allen Messstellen regelmäßig untersucht. Der Nitratbericht der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft (⁠ LAWA ⁠) erscheint alle 4 Jahre. In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wurden der Grenzwert sowie Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung im Grundwasser festgelegt: 1991: Zum Schutz des Grundwassers in Regionen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung hat die Europäische Union (EU) im Jahr 1991 die EU- Nitratrichtlinie (91/676/EWG) erlassen. Die Richtlinie hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Das zentrale Element zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland ist die Düngeverordnung . Diese definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. 1998: Die Europäische Union (EU) machte im Jahr 1998 einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) im Trinkwasser mit der EU-Trinkwasserrichtlinie für alle EU-Staaten verbindlich. Mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV von 2001) wurde dies in nationales Recht umgesetzt. 2000: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (Richtlinie 2000/60/EG), Ziel der WRRL ist der gute Zustand aller Gewässer. 2006: Bewertungsgrundlage für den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers ist die EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL) aus dem Jahr 2006. Die EU-Richtlinie wurde im Oktober 2010 in nationales Recht umgesetzt: Grundwasserverordnung. Enthält Grundwasser innerhalb eines Grundwasserkörpers mehr als 50 mg/l Nitrat und ist davon ein signifikanter Flächenanteil (i.d.R. mehr als 20%) betroffen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten seinen chemischen Zustand als „schlecht“ einstufen. Rückwirkend erfolgte die Auswertung der Daten zum Nitratgehalt im Jahr 2022 an 1.143 Messstellen des EUA-Messnetzes. 46,6 % aller Messstellen waren nicht oder nur geringfügig belastet, da der Nitratgehalt zwischen null und zehn mg/l lag. Bei 37,4 % der Messstellen lag der Nitratgehalt zwischen zehn und fünfzig mg/l. Diese Messstellen waren deutlich bis stark durch Nitrat belastet. Die übrigen 16 % der Messstellen enthielten zum Teil deutlich mehr als 50 mg/l Nitrat. Dieses Grundwasser kann nicht ohne weiteres zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, da es den Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 mg Nitrat pro Liter überschritt (siehe Abb. „Verteilung der Nitratkonzentration im EUA-Grundwassermessnetz 2023“). Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen Das EUA-Messnetz so angelegt, dass es den Einfluss der verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen wie Acker, Grünland, Siedlung und Wald auf die Beschaffenheit des Grundwassers in Deutschland repräsentativ abbilden kann. Die Zahl der ausgewählten Messstellen spiegelt die Verteilung der ⁠ Landnutzung ⁠ in Deutschland wider. Die Messergebnisse zeigen, dass sich die Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen 2016-2019 und 2020-2022 geringfügig verbessert hat. Der Anteil der Messstellen an denen eine Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) überschritten wurde liegt im aktuellen Erhebungszeitraum bei 25,6 %. Im vorherigen Zeitraum waren das noch 26,6 % (siehe Abb. „Entwicklung der mittleren Nitratgehalte im EU-Nitratmessnetz 2016-2019 und 2020-2022“). Pflanzenschutzmittel im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und mit deren relevanten und nicht relevanten Metaboliten wird auf der DzU Seite Pflanzenschutzmittel thematisiert.

Pilzliche Schaderreger: Rußrindenkrankheit

Erstmalig trat die Rußrindenkrankheit ( Cryptostroma corticale ) in Berlin 2013 in einem Stadtbezirk an Bestandbäumen und 2016/2017 in zwei weiteren Bezirken auf. Hauptwirt ist der Bergahorn – wobei in Berlin bislang auch vereinzelt Spitzahorne durch den Pilz parasitiert wurden. Der endophytisch auf der Rinde von Ahornen lebende Pilz kann bei geschwächter Vitalität den Baum parasitieren. Besonders nach Trockenstress (Wassermangel) und Hitze tritt die Erkrankung auf. Neben den Stamm-, Rinden- u. Kambiumnekrosen sowie Absterbe- u. Welkeerscheinungen in der Krone ist ein weiteres prägnantes Merkmal der schwarze Sporenstaub unter der Rinde, der zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Im Verlauf der Infektion treten Welkesymptome in der Krone auf, die bei Fortschreiten zum Absterben des Baumes führen können. Ebenfalls kann eine verstärkte Stresstriebbildung beobachtet werden. Durch den raschen Fortschritt der Fäule im Holz, besonders bei abgestorbenen Ahornen, kann es zu einer erhöhten Bruchgefahr kommen. Problematisch im Umgang mit der Rußrindenkrankheit ist die gesundheitliche Belastung der Pilzsporen für den Menschen – besonders für diejenigen, die berufsbedingt einer hohen Sporenbelastung ausgesetzt sind wie z.B. Waldarbeiter und Baumpfleger. Die Sporen können zu starken Atemwegsreizungen und einer Entzündung der Lungenbläschen (Alveolitis) führen. Daher sollten befallene Bäume nur unter Berücksichtigung von persönlichen Schutzmaßnahmen gefällt werden. Ausbreitung in Berlin Seit dem Nachweis des Erstauftretens in Berlin am stehenden Holz in 2013 sind gut 500 Bäume an 36 Standorten, vorwiegend Bergahorne mit der Rußrindenkrankheit erfasst worden. Die Zahl der bestätigten Verdachtsfälle/ Standortmeldungen stieg ab 2019 deutlich an, was den Zusammenhang zwischen den extremen Trockenjahren 2018 und 2019 und der damit verbundenen physiologischen Schwächung potenzieller Wirtsbäume als auslösenden Faktor unterstreicht. An wenigen Standorten kam es einige Jahre nach umfangreichen Rodungsmaßnahmen befallener und abgestorbener Ahorne zum erneuten Auftreten der Rußrindenkrankheit. Empfehlung zum Umgang mit befallenen Bäumen/Schadholz Befallene Bäume sind besonders in sensiblen Bereichen (z.B.: Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Kita, Innenhöfen von Wohnanlagen) mit hohem Nutzeraufkommen aus Gründen der Verkehrssicherheit (Bruchgefährdung) aus dem Bestand zu entfernen. Dies sollte unter Vollschutz möglichst bei feuchter Witterung erfolgen und das Schadholz ist unter einer Plane oder im geschlossenen Container einer Entsorgung (Verbrennung) zuzuführen. Bei waldartigen oder bestandsartigen Flächen mit nur geringem direkten Kontakt mit Menschen kann u.U. von entsprechenden Entsorgungsmaßnahmen abgesehen werden. Nach der Fällung (bei Flächen mit Schutzgebietsstatus sollte im Vorfeld Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Bezirks ggf. auch Oberste Naturschutzbehörde der SenMVKU aufgenommen werden) befallener Bäume ist die Sporenbelastung durch Wind deutlich reduziert sein. Der Bodenkontakt und das feuchtere Milieu am Boden fördern die weitere Zersetzung der Rinde mit den Sporen des Pilzes. Ein leichtes Überdecken des Schadholzes mit Erde beschleunigt den Rotteprozess der Rinde und bindet die Sporen des Pilzes.

UV -Schutz durch Sonnencreme

UV -Schutz durch Sonnencreme Sonnencreme verzögert das Auftreten eines Sonnenbrandes. Sonnenschutzmittel können UV - Strahlung nicht komplett blockieren und ersetzen darum auf keinen Fall andere UV -Schutzmaßnahmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt einen hohen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor (50+). Ultraviolette ( UV -) Strahlung kann unsere Haut nachhaltig schädigen. Darum wird dringend empfohlen, alle Sonnenschutzregeln zu beachten, d.h. in erster Linie starke UV - Strahlung zu meiden und sich beim Aufenthalt im Freien richtig zu kleiden. Die dann noch unbedeckte Haut sollte mit einer Sonnencreme geschützt werden. Wie schützen Sonnenschutzmittel vor der UV - Strahlung ? Sonnencremes und -lotionen enthalten lösliche (chemische, organische) und/ oder unlösliche (physikalische, mineralische) UV -Filter. Die löslichen Filter absorbieren UV - Strahlung und geben sie als energieärmere, langwelligere Wärmestrahlung wieder ab. Die unlöslichen Filter, zum Beispiel Titan- oder Zinkoxid, absorbieren, streuen und reflektieren UV - Strahlung . Sonnenschutzmittel können das Auftreten eines Sonnenbrandes verzögern. Es gibt außerdem wissenschaftliche Hinweise, dass Sonnenschutzmittel die vorzeitige Hautalterung und einige Formen von Hautkrebs verhindern könnten. Hierfür müssen Sonnenschutzprodukte sowohl gegen UV -B- als auch gegen UV -A- Strahlung schützen. Der Schutz vor UV -A- Strahlung ist extra gekennzeichnet. Was sagt der Lichtschutzfaktor aus? Der Lichtschutzfaktor (LSF) beschreibt den Schutz vor UV -B- Strahlung und wird weltweit nach der "Internationalen Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors" festgelegt. Er gibt an, wie viel länger man sich theoretisch mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies ohne das Sonnenschutzmittel möglich wäre. Nehmen wir an, eine Person kann bei einem bestimmten UV -Index zehn Minuten in der Sonne bleiben, ohne dass sich ein Sonnenbrand bildet. Das ist für diese Person die so genannte Eigenschutzzeit, für die unter anderem der Hauttyp eine Rolle spielt. Benutzt diese Person ein Sonnenschutzmittel mit LSF 30, kann sie theoretisch bei demselben UV -Index 10 Minuten * 30 = 300 Minuten (fünf Stunden) draußen sein, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Wer sich eincremt, fühlt sich sicher. Aber der Schein trügt. Selbst Sonnenschutzmittel mit sehr hohem Lichtschutzfaktor und ausgewiesenem UV -B- und UV -A-Schutz bieten keinen vollständigen Schutz. Daher sollte Sonnencreme niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Die entsprechend dem Lichtschutzfaktor theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 Prozent ausgeschöpft werden. Soviel Sonnencreme ist nötig Trotz Sonnenschutzmittel dringt noch ein Teil der UV-Strahlung in die Haut ein; sie schützen deshalb nicht vor langfristigen Schäden der Haut. Der Lichtschutzfaktor wird für die definierte Konzentration des Sonnenschutzmittels von 2 Milligramm (mg) pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) bestimmt. Um den auf dem Sonnenschutzmittel ausgewiesenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, müssen 2 Milligramm ( mg ) des Sonnenschutzmittels pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) Haut aufgetragen werden. Das sind bei einem Erwachsenen vier gehäufte Esslöffel für den ganzen Körper. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen oder Abreiben verringert, reduziert das den Lichtschutzfaktor. Trägt man beispielsweise eine um die Hälfte verringerte Menge auf, kann das den Lichtschutzfaktor um zwei Drittel verringern. Sonnenbrände treten dann trotz Sonnenschutzmittel schnell auf. Um die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels zu erhalten, ist es wichtig, wiederholt nachzucremen. Dadurch erhält man aber nur die Wirksamkeit – die Dauer der Wirkung wird nicht verlängert. Sonnenschutzmittel-Check Die folgende Liste soll Ihnen helfen, das für Sie richtige Sonnenschutzmittel auszusuchen und es richtig anzuwenden: Das Sonnenschutzmittel hat einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor . Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt mindestens LSF 30 (hoher Schutz). Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen LSF (50+, sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV -empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Das Sonnenschutzmittel schützt auch vor UV -A. Auf dem Produkt ist deutlich lesbar der Schutz vor UV -A- Strahlung ausgewiesen. Die Inhaltsstoffe sind gelistet. Bei der Wahl des Sonnenschutzmittels ist zu berücksichtigen, ob eine Überempfindlichkeit gegenüber Inhaltsstoffen der Sonnenschutzmittel besteht. Das Sonnenschutzmittel wird rechtzeitig aufgetragen. Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht. Das Sonnenschutzmittel wird in ausreichenden Mengen aufgetragen. Zumeist wird nicht genügend Sonnencreme verwendet. Macht man es richtig, sollte eine 200 ml-Flasche nach ca. fünfmaligem Eincremen des ganzen Körpers eines Erwachsenen leer sein. Das Sonnenschutzmittel wird regelmäßig nachgecremt. Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen. Welche Auswirkungen können Sonnenschutzmittel auf Mensch und Umwelt haben? Sonnenschutzmittel werden vorrangig zum Schutz vor der gesundheitsschädlichen UV - Strahlung eingesetzt. In Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit werden aber auch mögliche gesundheitliche Risiken und umweltschädliche Wirkungen einzelner Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmittel für Mensch und Umwelt diskutiert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu möglichen gesundheitlichen Risiken von Sonnenschutzmitteln zusammengestellt - auch bezüglich Phtalate.. Danach sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, zu erwarten. In der EU dürfen nur Produkte mit bewerteten UV -Filtern verkauft werden, nachdem das wissenschaftliche Expertengremium der EU -Kommission "Scientific Committee on Consumer Safety" ( SCCS ) die sichere Verwendung als UV -Filter bestätigt hat. In Bezug auf mögliche umweltschädliche Wirkungen von Sonnenschutzmittel gibt es Hinweise, dass Substanzen in Sonnencremes für Wasserorganismen wie Korallen schädlich sein könnten. Auch wenn beispielweise die Ursache des Korallensterbens (Korallenbleiche, Algenbleiche) von Fachleuten hauptsächlich in der durch den Klimawandel verursachten Erwärmung der Ozeane gesehen wird, scheinen Schadstoffe, darunter auch Sonnencreme-Substanzen, dieses Problem zu verschärfen. Sonnenschutzmittel sind für den notwendigen UV -Schutz der Haut, insbesondere beim Baden, unverzichtbar, aber nicht die einzige Sonnenschutzmaßnahme. Mit dem Vermeiden hoher UV -Belastungen, indem man nicht lange in der Sonne bleibt, sich im Schatten aufhält und bei hohen UV -Intensitäten möglichst im Haus bleibt, und mit der richtigen Bekleidung, Kopfbedeckung und einer Sonnenbrille hat man bereits viel erreicht. Und der Eintrag von Sonnenschutzmittel-Substanzen in Gewässer kann vermindert werden, ohne den eigenen UV -Schutz zu verringern, indem geeignete UV -Schutz-Badekleidung getragen wird, die so viel Haut wie möglich bedeckt, Sonnenschutzmittel mit ausschließlich mineralischen UV -Filtern verwendet werden, Sonnenschutzmittel – auch wasserfeste – 20 bis 30 Minuten vor dem Baden aufgetragen werden, so dass sie sich optimal verteilen und einziehen können und so nicht gleich wieder abgewaschen werden. Stand: 07.03.2025

Umweltgerechtigkeit

In ressortübergreifender Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Amts für Statistik ist im Juli 2022 der aktualisierte Umweltgerechtigkeitsatlas für Berlin erschienen (unter Download verfügbar). Durch einige Änderungen in der Methodik ist er nur begrenzt mit dem Basisbericht aus 2019 (ebenfalls als Download verfügbar) vergleichbar; zeigt aber eins: die Ballung von potenziell gesundheitsschädlichen Umweltbelastungen trifft besonders häufig Menschen mit niedrigem sozialen Status-Index. Und: Umweltgerechtigkeit ist nicht nur Thema im dicht besiedelten Innenstadtbereich; auch die Außenbezirke sind teilweise stark von Mehrfachbelastungen betroffen. Die Lebens- und Umweltqualität in den Quartieren der Hauptstadt sind sehr unterschiedlich. In vielen Teilen Berlins – vor allem im hochverdichteten Innenstadtbereich – konzentrieren sich gesundheitsrelevante Umweltbelastungen, wie Verkehrslärm, Luftschadstoffe, unzureichende Ausstattung mit Grünflächen und bioklimatischen Belastungen. Viele Gebiete haben gleichzeitig eine hohe soziale Problematik und sind überproportional durch Mehrfachbelastungen betroffen. Diese Themen werden in Berlin unter dem Begriff Umweltgerechtigkeit diskutiert und gewinnen auch vor dem Hintergrund des Klimawandels an Bedeutung. Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit sind aufs engste miteinander verknüpft und betreffen vor allem die Metropolenräume. Menschen mit geringem Einkommen und niedriger Bildung sind in Deutschland oft höheren Gesundheitsbelastungen durch Umweltprobleme ausgesetzt als Menschen, die finanziell bessergestellt sind. Sie wohnen oft an stark befahrenen Straßen und sind besonders häufig von Lärm und Luftverschmutzungen betroffen. Umweltgerechtigkeit verfolgt das Ziel, umweltbezogene gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und zu beseitigen sowie bestmögliche umweltbezogene Gesundheitschancen herzustellen. Um die mehrfach belasteten Quartiere in der Hauptstadt identifizieren zu können, werden fünf Kernindikatoren für den ressortübergreifenden Umweltgerechtigkeitsatlas analysiert. Kernindikatoren Kernindikator Lärmbelastung: Lärm gilt als eine der bedeutendsten Umweltbelastungen mit signifikanten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die Wohn- und Umweltqualität. Kernindikator Luftschadstoffe: Die Luft wird durch gesundheitsbeeinträchtigende Schadstoffe aus Verkehr, Industrie, Kraftwerken und privaten Haushalten verunreinigt. Luftschadstoffe können u.a. zu Erkrankungen der Atemwege und des Herzkreislaufsystems führen. Kernindikator Bioklimatische Belastung: Großstädte sind Wärmeinseln. Die thermische Belastung (Bioklima) ist die Summe aller Klimafaktoren, die auf den Menschen sowie andere Organismen einwirken und deren Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen. Insbesondere Hitze, Kälte, Luftfeuchtigkeit und Windverhältnisse. Kernindikator Grün- und Freiflächenversorgung: Grün- und Freiflächen haben eine wichtige Funktion für die innerstädtische Lebensqualität. Bewegung, Stressabbau und Erholung sind zentrale Motive für die Nutzung von Park- und Grünanlagen. Gleichzeitig haben diese Flächen wichtige kompensatorische Funktionen, vor allem mit Blick auf gesundheitsbelastende Umweltbedingungen. Kernindikator Soziale Benachteiligung: In Berlin gibt es eine hohe Konstanz der räumlichen Verteilung sozial benachteiligter Einwohnerinnen und Einwohner. Die soziale Problematik wird durch den Status-Index (Monitoring Soziale Stadtentwicklung) abgebildet. Das Monitoring liefert kleinräumige Aussagen zur Veränderung der sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklung in den Teilgebieten der Stadt und zeigt die höchsten Problemdichten. Umweltatlas Berlin: Karten zur Umweltgerechtigkeit Berlin Als Leitbild zielt Umweltgerechtigkeit auf die Vermeidung und den Abbau der sozialräumlichen Konzentration gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen sowie die Gewährleistung eines sozialräumlich gerechten Zugangs zu Umweltressourcen. Das Themenfeld “Umweltgerechtigkeit im Land Berlin” liegt an der Schnittstelle von Stadtentwicklungs-, Umwelt-, Gesundheits- und Sozialpolitik und befasst sich mit Art, Ausmaß und Folgen ungleicher räumlicher Verteilungen von Umweltbelastungen und Ressourcen sowie den Gründen dafür. Grundlage ist die kleinräumige Umweltbelastungsanalyse, die wesentliche Analysen und Ergebnisse der Umweltgerechtigkeitsuntersuchungen verknüpft und auf einer Fachebene zusammenfügt. Die Berliner Umweltgerechtigkeitskarte ermöglicht einen Gesamtüberblick über die Umweltqualität in den Quartieren der Hauptstadt. Basis der wissenschaftlichen Analysen sind die – für die Arbeit der planenden Fachverwaltungen – verbindlich festgelegten 542 lebensweltlich orientierten Planungsräume (LOR) in der Hauptstadt Berlin. Um das sozialraumorientierte Verwaltungshandeln in den Teilräumen der Hauptstadt zu stärken und Grundlagen für eine Neuausrichtung der Umweltpolitik bereitzustellen, hat das Land Berlin 2019 bundesweit als erster Metropolenraum die Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption erarbeitet. Im Vordergrund steht die Erarbeitung einer sozialräumlich orientierten Umweltbelastungsanalyse als Grundlage für integrierte Strategien und Maßnahmen an der Schnittstelle der Bereiche Stadtentwicklung, Städtebau, Umwelt und Gesundheit. Dies ist die Basis für integrierte Strategien, um den ökologischen Umbau voranzubringen und gesunde Lebens- und Wohnbedingungen für alle zu schaffen. Der gesundheitsorientierte Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz wird somit zu einer Facette sozialer Gerechtigkeit, um benachteiligte Teilräume in der Hauptstadt stadtverträglich zu gestalten. Die Publikation „Umweltgerechtigkeit in Berlin – Wirkungsvolle Projekte und Maßnahmen“ zeigt, wie vielfältig die Ansatzpunkte für die Verbesserung der Umweltgerechtigkeit in Berlin sind. Begrünte Dächer und neue Parks sorgen für mehr Natur, verkehrsberuhigte Kieze und elektrifizierte Busse für bessere Luft und weniger Lärm, niedrigschwellige Jobvermittlung für gesellschaftliche Teilhabe. Die gezeigten Praxisbeispiele sind nur ein Ausschnitt, zeigen aber eindrucksvoll, welche Projekte und Maßnahmen des Berliner Senats und der Bezirke auch auf das Konto der Umweltgerechtigkeit einzahlen und wie der Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren genutzt wird. Die Quartiersmanagement-Gebiete stellen oft (mehrfach) belastete Planungsräume im Sinne der Umweltgerechtigkeit dar. Der Praxisleitfaden soll das Thema vor Ort besser handhabbar machen und die konkreten Implikationen des Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas in den Kiezen aufzeigen. Dazu werden u.a. die Belastungen in den Quartiersmanagement-Gebieten dargestellt, konkrete Anknüpfungspunkte in den fünf Handlungsfeldern des Quartiermanagements identifiziert und anhand von Praxisbeispielen Möglichkeitsräume entwickelt. Der Leitfaden wurde vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. in Kooperation mit dem BUND Berlin e.V. geschrieben. Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager und Expertinnen und Experten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren an der Entstehung beteiligt. Der Kongress „Umweltgerechtigkeit im Quartier – vernetzt und partizipativ Zukunft gestalten“ fand am 3. Mai 2023 im bUm – Raum für die engagierte Zivilgesellschaft und online statt. Die hybride Veranstaltung richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik, Forschung und Praxis, die sich informiert, ausgetauscht und Schnittstellen künftiger Zusammenarbeit ausgelotet haben. Veranstalter des Kongresses waren das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Berlin e.V. Gefördert wurde der Kongress von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Präsentationen der Referierenden und ausgewählte Fotos

Warum Schutz vor UV -Strahlung?

Warum Schutz vor UV -Strahlung? UV -Strahlung kann in Haut und Augen zahlreiche gesundheitliche Schäden verursachen – im schlimmsten Fall Hautkrebs. Allen gesundheitsschädlichen Konsequenzen zu hoher UV -Belastungen - auch Hautkrebs – kann sinnvoll mit entsprechenden Schutzmaßnahmen vorgebeugt werden. Eine Orientierungshilfe bietet der UV-Index . Kinder müssen besonders geschützt werden. UV -Strahlung wirkt auf den menschlichen Körper. Betroffen sind Haut und Auge. Dort kann UV -Strahlung zahlreiche gesundheitliche Schäden verursachen – im schlimmsten Fall Hautkrebs. Die Häufigkeit von Hautkrebserkrankungen steigt in Deutschland – und weltweit – ständig weiter an. In Deutschland verdoppelt sich die Anzahl der Hautkrebsneuerkrankungen alle 10 bis 15 Jahre. Für alle gesundheitsschädlichen Folgen von UV -Belastungen gibt es gute Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung. Eine Orientierungshilfe bietet der UV-Index (UVI): Je höher der UV-Index an einem Tag ist, desto höher ist die UV -Belastung und damit die Sonnenbrandgefahr. Je höher der UV-Index ist, desto eher und konsequenter sollte man sich schützen. Wichtige Schutzmaßnahmen sind: Schatten aufsuchen oder spätestens ab einem UV-Index 8 im Haus bleiben, sich richtig anziehen und eine gute Sonnenbrille tragen unbedeckte Körperstellen mit einem guten Sonnenschutzmittel eincremen. Den besten UV-Schutz bekommt man, indem man die Sonnenschutzmaßnahmen kombiniert. Dabei spielt auch der Hauttyp eine wichtige Rolle: Je empfindlicher die Haut gegenüber UV -Strahlung ist, desto eher treten Sonnenbrände auf und desto höher ist das Risiko für Hautkrebserkrankungen. Warum müssen Kinder besonders geschützt werden? Besonders bei Kindern muss darauf geachtet werden, hohe UV -Belastungen und Sonnenbrände unbedingt zu vermeiden! Denn plötzliche, starke UV -Belastungen (so genannte "intermittierende" UV -Belastungen) und Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (Melanom) zu erkranken um das 2- bis 3-fache: Zuviel UV -Strahlung und Sonnenbrände verursachen Erbgutschäden in den Hautzellen. Bei Kindern und Jugendlichen entwickelt sich der Körper – es geschehen im Vergleich zu Erwachsenen mehr Zellteilungen. Ein einmal gesetzter Erbgutschaden kann sich aufgrund der hohen Zellteilungsrate schnell vervielfältigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden im Erbgut bestehen bleibt, ist hier groß. Bleibende Schäden des Erbguts (Mutationen) können zu Krebs führen. UV -Strahlung verursacht die Bildung von Pigmentmalen (Muttermalen) der Haut. Eine erhöhte Anzahl solcher aufgrund hoher UV -Belastungen und Sonnenbrände erworbener Pigmentmale (mehr als 50) sowie atypische Pigmentmale bedeuten ein erhöhtes Risiko , am schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom, zu erkranken. Darum dürfen Säuglinge grundsätzlich nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden. Kinder müssen vor starker UV -Strahlung und Sonnenbrand geschützt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen außerdem auf keinen Fall ins Solarium – das ist in Deutschland gesetzlich verboten. Medien zum Thema Videos und Broschüre Video UV-Strahlung Die Strahlung der Sonne bringt Licht und Wärme. Doch ihre ultraviolette Strahlung kann auch schädlich sein. Was macht UV-Strahlung mit unserem Körper? Wie viel Sonne ist zu viel? Wann muss ich mich schützen? mehr anzeigen Video Wie filtern Sonnenbrillen UV -Strahlung? Sonnenbrillen schützen unsere Augen vor UV - Strahlung . Das ist wichtig, weil die Strahlung grauen Star verursachen kann. Aber wie funktioniert der Schutz eigentlich? Woran erkenne ich eine gute Sonnenbrille? Und kommt es wirklich auf den Preis an? Die Antworten gibt das Video (von 2022). mehr anzeigen Video Wie gut schützt mich mein Sonnenschirm? Nicht alle Textilien schützen gleich gut vor UV-Strahlung. Woran erkenne ich also einen Sonnenschirm, der mich wirklich abschirmt? Diese Frage wurde uns 2022 am Rande einer Veranstaltung gestellt. Wir antworten im Video. mehr anzeigen Video Wie lange hält sich Sonnencreme? Auch Sonnencreme hält sich nicht ewig, ein konkretes Ablaufdatum gibt es aber meistens nicht. In diesem Video (von 2022) beantworten wir die Fragen: Wie kann man erkennen, wie lange sich die Creme hält und ob wasserfest auch wirklich wasserfest bedeutet. mehr anzeigen downloaden : zum Download: Sonne und Sonnenschutz (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Sonne und Sonnenschutz Stand: 05.02.2025

Fachliche Stellungnahme zu der dänischen Kohortenstudie zu Handynutzung und Krebs

Fachliche Stellungnahme zu der dänischen Kohortenstudie zu Handynutzung und Krebs Aufgrund der rasanten Ausbreitung von Mobiltelefonen stellt sich die Frage nach möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Krebserkrankungen im Kopfbereich ( z.B. Hirntumoren, Augentumoren, Akustikusneurinom), da hier die Exposition durch elektromagnetische Felder am größten ist. Die dänische Kohortenstudie gehört mit mehr als 420.000 Handynutzern zu den weltweit größten Studien zu dieser Thematik. Im Jahr 2001 wurden die Ergebnisse der Auswertung für den Beobachtungszeitraum bis 1996 veröffentlicht. Der Beobachtungszeitraum wurde dann bis 2002 und später bis 2007 erweitert. Die Ergebnisse der Dänischen Handy-Kohortenstudie zeigen kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren, Speicheldrüsenkrebs, Akustikusneurinom, Augentumoren und Leukämien für Handynutzer, auch bei Langzeitnutzern mit einer Vertragsdauer von mehr als 13 Jahren. Aufgrund der rasanten Ausbreitung von Mobiltelefonen stellt sich die Frage nach möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Krebserkrankungen im Kopfbereich ( z.B. Hirntumoren, Augentumoren, Akustikusneurinom), da hier die Exposition durch elektromagnetische Felder am größten ist. Bisherige Studien geben keine belastbaren Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch Handynutzung. Die Aussagekraft dieser Studien ist aber zum Teil durch kurze Beobachtungszeiträume (Zeiten zwischen erster Handynutzung und möglichen Tumordiagnosen) eingeschränkt. Die dänische Kohortenstudie gehört mit mehr als 420.000 Handynutzern zu den weltweit größten epidemiologischen Studien zu dieser Thematik. Im Jahr 2001 wurden die Ergebnisse der Auswertung für den Beobachtungszeitraum bis 1996 veröffentlicht ( Johansen et al. 2001 ). Es zeigte sich kein Zusammenhang zwischen Handynutzung und Krebserkrankungen. Die Beobachtungsdauer war allerdings noch relativ kurz, so dass bis zu diesem Zeitpunkt nur wenige Krebsfälle bei Langzeitnutzern aufgetreten waren. Aus diesem Grund wurde der Beobachtungszeitraum bis 2002 und später bis 2007 erweitert. Die zugehörigen Ergebnisse wurden in internationalen wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert ( Schüz et al. 2006 ; Frei et al. 2011 ; Poulsen et al. 2013 ). Sie werden hier vorgestellt und bewertet. Fazit Die Ergebnisse der Dänischen Handy-Kohortenstudie zeigen kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren, Speicheldrüsenkrebs, Akustikusneurinome, Augentumoren und Leukämien für Handynutzer, auch bei Langzeitnutzern mit einer Vertragsdauer von mehr als 13 Jahren. Bisherige Ergebnisse aus epidemiologischen Studien zeigten weitgehend übereinstimmend ebenfalls kein erhöhtes Krebsrisiko durch die ersten zehn Jahre einer Handynutzung. Unklar ist die Situation für eine längere Nutzungsdauer. Dies gilt auch für die sogenannte INTERPHONE-Studie , die größte bisher durchgeführte Fall-Kontroll-Studie zum Risiko für Gehirntumoren bei Nutzung von Mobiltelefonen. Sie umfasst eine erhebliche Anzahl von Teilnehmern, die seit mindestens zehn Jahren Mobiltelefone benutzten. Insgesamt wurde in der INTERPHONE-Studie kein erhöhtes Risiko für Gliome, Meningeome oder Akustikusneurinome beobachtet, das auf die Nutzung von Mobiltelefonen zurückgeführt werden könnte. Es zeigten sich Hinweise auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko für Gliome und Akustikusneurinome bei der höchsten Expositionsgruppe. Aufgrund von möglichen Verzerrungen und Fehlern ist eine kausale Interpretation dieses Zusammenhangs jedoch nicht möglich. Stand: 07.03.2025

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