Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Land | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| offen | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Webdienst | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Lebewesen und Lebensräume | 7 |
| Mensch und Umwelt | 7 |
| Weitere | 7 |