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Krankenhäuser

Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.

Plankrankenhaus Versorgungsstufe 1

Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.

Plankrankenhaus Versorgungsstufe 2

Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.

Vertragskrankenhaus

Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.

Plankrankenhaus Versorgungsstufe 3

Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.

Hochschulklinik

Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.

Fachkrankenhaus

Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.

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