Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.