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Kostenfreies Trinkwasser (Refill) (WMS Dienst)

Ausreichend und regelmäßig Trinken ist wichtig - auch unterwegs. Gehen bei einem Ausflug in der Stadt unerwartet die Getränke aus, kann an verschiedenen Stellen kostenfrei Leitungswasser in die eigene Flasche oder den Mehrwegbecher nachgefüllt werden. Das hilft Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.

Kostenfreies Trinkwasser (Refill) (WFS Dienst)

Ausreichend und regelmäßig Trinken ist wichtig - auch unterwegs. Gehen bei einem Ausflug in der Stadt unerwartet die Getränke aus, kann an verschiedenen Stellen kostenfrei Leitungswasser in die eigene Flasche oder den Mehrwegbecher nachgefüllt werden. Das hilft Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.

Kostenfreies Trinkwasser (Refill)

Ausreichend und regelmäßig Trinken ist wichtig - auch unterwegs. Gehen bei einem Ausflug in der Stadt unerwartet die Getränke aus, kann an verschiedenen Stellen kostenfrei Leitungswasser in die eigene Flasche oder den Mehrwegbecher nachgefüllt werden. Das hilft Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.

Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung

Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung Das Verbleiben im geschlossenen Gebäude kann eine einfache und wirksame Schutzmaßnahme im radiologischen Notfall sein. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben. Lüftungs- und Klimaanlagen sollten ausgeschaltet werden. Dies verhindert, dass radioaktive Stoffe mit der Luft in die Wohnung gelangen und eingeatmet werden. Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können als frühe Schutzmaßnahme den Aufenthalt in Gebäuden anordnen. In einem radiologischen Notfall , zum Beispiel nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk oder einer Nuklearwaffen-Explosion, können verschiedene radioaktive Stoffe in die Atmosphäre gelangen. Dort können sie sich, angeheftet an Staubpartikel oder gasförmig, als radioaktive Wolke verbreiten . Diese radioaktiven Luftmassen können gesundheitliche Folgen haben, wenn Menschen sich der Strahlung im Freien aussetzen. Oder wenn sie radioaktive Staubpartikel oder Gase in den Körper aufnehmen - mit der Atmung oder über die Nahrung. Mit dem Aufenthalt in geschlossenen Innenräumen im Haus kann das Einatmen von radioaktiven Partikeln reduziert werden, zusätzlich kann die einwirkende Strahlung aus den radioaktiven Luftmassen stark verringert werden. Als Aufenthaltsorte kommen Innen- und Kellerräume von Wohnhäusern und Arbeitsstätten in Betracht. Gleiches gilt für Innen- und Schutzräume in umliegenden Gebäuden, Läden und Geschäftsräumen. Besonders hohe Schutzwirkung bieten Kellerräume im Untergrund. Warum hilft das Drinnenbleiben? In einem radiologischen Notfall können unterschiedliche radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen . Ein Haus schirmt die Strahlungsenergie dieser radioaktiven Stoffe deutlich ab. Gebäude bieten Schutz vor Strahlung in einem radiologischen Notfall Alphastrahlung und Betastrahlung werden zu 100 % abgeschirmt. Gammastrahlung wird – je nach Bauart des Hauses und nach dem gewählten Aufenthaltsort im Haus – um bis zu 85 % abgehalten. Besonders hoch ist die Abschirmung im Keller. Hier können mehr als 85 % der Strahlung abgehalten werden. Wände aus Beton schirmen Strahlung besser ab als Holzwände. So wird zum Beispiel die Gammastrahlung von radioaktivem Jod durch 6 Zentimeter Beton um etwa 75 % reduziert. Je besser die Abschirmung , desto weniger Strahlung sind die betroffenen Menschen ausgesetzt – und desto geringere gesundheitliche Folgen sind zu erwarten. Auch im Fall einer Nuklearwaffen-Explosion ist der Aufenthalt in einem Gebäude in den ersten 24 bis 48 Stunden eine empfohlene Maßnahme. Bei einer Nuklearwaffen-Explosion entstehen viele kurzlebige Radionuklide , die sehr schnell zerfallen. Durch den schnellen Zerfall nimmt die Strahlenbelastung innerhalb von 48 Stunden etwa um den Faktor 100 ab. Wann sollte ich in einem Gebäude bleiben? Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können "Aufenthalt in Gebäuden" als frühe Schutzmaßnahme (früher sagte man Katastrophenschutzmaßnahme) anordnen. Sie legen auch die Gebiete fest, in denen diese Schutzmaßnahme angeordnet wird. Die Informationen dazu laufen dann über Medien oder kommen von den Behörden direkt. Und wie entscheiden Verantwortliche, wann eine solche Maßnahme nötig ist? Dafür gibt es sogenannte Notfall-Dosiswerte . Mit diesen Werten ist für das deutsche Staatsgebiet festgelegt, ab welcher zu erwartenden Strahlenbelastung für Menschen im Notfall aus radiologischer Sicht der Aufenthalt in einem Gebäude empfohlen wird. Was ist zu beachten? Verschiedene Orte bieten unterschiedlich guten Schutz. Wenn Sie aufgefordert werden, drinnen zu bleiben, bringen Sie so viel Material (Decken, Wände und in Kellerräumen Erdreich) wie möglich zwischen sich selbst und die radioaktiven Stoffe im Freien. Sollte ein (mehrstöckiges) Haus oder ein Keller innerhalb weniger Minuten sicher erreichbar sein, begeben Sie sich umgehend dort hin. Die sichersten Gebäude bestehen aus Ziegelstein- oder Betonwänden. Fahrzeuge und Wohnmobile bieten keinen ausreichenden Schutz. Trotzdem sind sie immer noch besser als ein Aufenthalt im Freien. Im Gebäude: Außenluft abschirmen, möglichst weit weg von Außenwänden aufhalten Suchen Sie, wenn möglich, innenliegende Räume und Keller ohne Fenster auf. Hat der sicherste Raum im Gebäude doch Fenster, halten Sie sich möglichst weit weg von den Fenstern auf. Im Gebäude müssen Türen und Fenster geschlossen werden, damit keine radioaktiven Teilchen mit der Luft ins Haus gelangen können. Einen zusätzlichen Schutz bieten abgedichtete Fenster und Außentüren – je weniger Luft von draußen ins Innere des Gebäudes gelangt, desto besser. Klima- und Lüftungsanlagen müssen, wenn es geht, ausgeschaltet werden, damit möglichst wenig radioaktive Partikel mit der Luft ins Haus gelangen können. Radioaktive Kontaminationen vermeiden: Waschen und Umziehen sind wichtig Lebensmittel, Getränke und Medikamente, die sich bereits in Lagern bzw. Geschäften oder in Ihrem Schutzraum befinden, können sicher verwendet werden. Falls es keine anderen behördlichen Empfehlungen gibt, kann auch Leitungswasser bedenkenlos genutzt werden. Ablegen von kontaminierter Oberbekleidung vor dem Betreten eines Gebäudes. Sollte Ihre (Ober-)Bekleidung, zum Beispiel Ihre Jacke, Hose oder Mütze, kontaminiert sein, legen Sie diese idealerweise vor Betreten des Gebäudes ab. Verstauen Sie diese Sachen in Plastiktüten außerhalb des Hauses. Waschen Sie alle ungeschützten Hautstellen unter fließendem Wasser. Achten Sie darauf, dass kein Wasser in den Mund, in die Nase und in die Augen läuft, damit radioaktive Stoffe nicht in den Körper eindringen können. Die zusätzliche Schutzwirkung des Tragens einer FFP 3-Atemschutzmasken im Haus kann vernachlässigt werden. Die Masken schützen nur vor radioaktiven Staubpartikeln, die bei geschlossenen Fenstern nur reduziert in die Wohnung gelangen können. Gut informiert bleiben Informationskanäle im Notfall Informieren Sie sich über Radio (Sender mit Verkehrsfunk), Fernsehen oder im Internet auf den offiziellen Behördenseiten. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte. Nutzen Sie im Falle eines Stromausfalls zum Beispiel batteriebetriebene Radiogeräte für aktuelle Informationen. Wann darf ich wieder raus? Was habe ich dann zu beachten? Die Gefahr , die von radioaktivem Niederschlag, dem sogenanntem Fallout , ausgeht, nimmt in der Regel mit der Zeit ab. Wie schnell genau das passiert, ist abhängig von den Halbwertszeiten der radioaktiven Stoffe. In manchen Szenarien kann die Gefahr sogar sehr schnell und stark sinken. Wird von den Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer die frühe Schutzmaßnahme „Aufenthalt in Gebäuden“ empfohlen, sollten Sie und Ihre Familie während des gesamten Zeitraums, für den diese Empfehlung gilt, das Haus nicht verlassen. Auch Ihre Haustiere sollten Sie in dieser Zeit nicht ausführen. Bleiben Sie an dem Ort, der Sie am besten schützt etwa im Keller oder in innenliegenden Räumen, sofern Sie nicht von einer unmittelbaren Gefahr bedroht sind (zum Beispiel Feuer, Gasleck, Gebäudeeinsturz oder ernsthafte Verletzung). Das heißt, Sie bleiben am besten im Gebäude, bis Sie andere Anweisungen erhalten: Die Behörden informieren darüber, wenn die Gebäude wieder verlassen werden können und ob und was dann beachtet werden muss. Von eigenständiger Evakuierung wird strengstens abgeraten, bis die gefährdeten Fallout -Gebiete identifiziert und sichere Routen für eine mögliche Evakuierung ausgewiesen wurden. Was tun, wenn ich doch das Haus verlassen muss oder von draußen komme? Wenn Sie das Gebäude doch verlassen müssen, tragen Sie am besten Schutzkleidung, zum Beispiel abwaschbare Kleidung und Gummistiefel. Falls vorhanden, tragen Sie außerdem eine FFP2- oder FFP3-Maske, das gilt auch im Falle einer Nuklearwaffen-Explosion. Damit werden radioaktive Partikel aus der Außenluft gefiltert und die Aufnahme von Radionukliden mit der Luft kann um mehr als das Zehnfache vermindert werden. Falls keine Maske vorhanden ist, können Sie sich auch ein Taschentuch vor Mund und Nase halten und dadurch atmen. Wenn Sie von draußen kommen und ein Gebäude betreten wollen, ziehen Sie Oberbekleidung und Schuhe beim Betreten des Gebäudes aus. Verpacken Sie die Kleidung und die Schuhe in einen Plastikbeutel und lagern Sie diesen verschlossen außerhalb der Wohnung. Damit verhindern Sie, dass radioaktive Stoffe ins Gebäude getragen werden. Reinigen Sie im Haus zunächst gründlich Hände und Kopf sowie alle weiteren unbedeckten Körperstellen, die mit radioaktiven Stoffen in Kontakt gekommen sein könnten, unter fließendem Wasser.  Erst danach sollten Sie gründlich duschen. Achten Sie dabei darauf, dass kein Wasser in den Mund, die Nase oder die Augen gelangt, damit radioaktive Stoffe nicht aus Versehen in den Körper kommen können. Potenziell kontaminierte Haustiere sollten in einem separaten Raum, getrennt von schutzsuchenden Personen, ausgebürstet und möglichst ebenfalls gewaschen werden. Dabei sollte - wenn verfügbar - eine FFP2- oder FFP3-Maske getragen werden. Wie kann ich mich auf die Schutzmaßnahme "Aufenthalt im Haus" vorbereiten? Identifizieren Sie bereits jetzt potenzielle Schutzräume – daheim, am Arbeitsplatz und in der Schule sowie auf dem Weg zur Arbeit. So wissen Sie im Ernstfall direkt, wohin Sie und Ihre Familie gehen können. In Betracht kommen können die Kellerräume Ihres Wohnhauses und Ihrer Arbeitsstätte, ebenso Schutzräume in umliegenden Gebäuden, Läden und Geschäftsräumen, insbesondere wenn sich diese im Untergrund befinden. Fahrzeuge und Wohnmobile bieten keinen ausreichenden Schutz. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) informiert ausführlich darüber, welche Vorräte man für den Fall eines radiologischen Notfalls sowie für andere Katastrophenfälle am besten zuhause vorrätig haben sollte. Verständigen Sie sich mit Ihrer Familie und Freunden über Ihre Vorgehensweise im Fall eines radiologischen Notfalls. So wissen alle Bescheid. Befestigen Sie Namensschilder an der Kleidung kleinerer Kinder und anderer schutzbedürftiger Personen, um sie im Fall einer Trennung schneller zu finden. Das BBK empfiehlt Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift. SOS-Kapseln erhalten Sie in Kaufhäusern, Apotheken und Drogerien. Für das Szenario einer Nuklearwaffen-Explosion wäre es zusätzlich hilfreich, im Schutzraum einen Erste-Hilfe-Kasten mit Ausstattung und Medikamenten zur Behandlung von Verletzungen und Verbrennungen sowie mit allgemeiner und täglich benötigter Medizin vorzuhalten. Es bietet sich zudem an, bereits im Voraus Erste-Hilfe-Maßnahmen für mechanische Traumata und Verbrennungen zu erlernen. Stand: 26.11.2025

Heil-, Gewürz- und Färberpflanzen

Heil- und Gewürzpflanzen sind Pflanzenarten, die auf Grund ihrer sekundären Inhaltsstoffe Krankheiten bei Menschen und Tieren heilen oder lindern können oder die Geschmackseigenschaften von Speisen und Getränken positiv beeinflussen und deren Verdaulichkeit verbessern. In Deutschland ist eine Vielzahl an Heil- und Gewürzpflanzen anbaufähig. Je nach der artspezifischen Konzentration der wertgebenden Inhaltsstoffe sind Blätter, Kraut, Blüten, Körner oder Wurzeln nutzbar. Diese werden frisch, getrocknet, gefroren oder in Form von Extrakten, ätherischen Ölen, Tinkturen, Säften usw. verwendet. Haupteinsatzgebiete sind Pharmazie, Lebensmittelindustrie, Kosmetika, chemische Industrie sowie die Herstellung von Futtermitteln und Pflanzenschutzmitteln.

Nachweisstrategien zum Ausschluss von Mikroplastik in Trockenmilcherzeugnissen

Grüner Digitaler Zwilling als Basis der nachhaltigen Transformation der Getränke- und Brauwirtschaft, Teilvorhaben: Vernetzung, Modellierung, Simulation und nachhaltige Koordination für den grünen Digitalen Zwilling der Getränke- und Brauwirtschaft

Anfrage zu industrieller Wasserentnahme

In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • VITAQUA GmbH für Altmühltaler Getränke GmbH, Otto-Hahn-Straße 1, 34479 Breuna • OberSelters Mineralbrunnen Vertriebs-GmbH, Brunnenstraße 1, 65520 Bad Camberg • Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gießener Str. 18-30, 61118 Bad Vilbel • Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet Rosbacher Brunnen, Bornweg 100, 61191 Rosbach vor der Höhe • PepsiCo Deutschland GmbH, Behringstraße 2, 63110 Rodgau • Hansa Mineralbrunnen GmbH, Löhnberg (besteht laut BVL, keine genaue Adresse zu ermitteln) Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) 1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. 2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung 1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). 2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.

Antrag auf Informationszugang nach IFG Berlin – Neubau Schönfließer Brücke (Detailplanung Geh-/Radwegtrennung und Anschluss Sonnenburger Straße)

amßgebliche Unterlagen, die sich auf die konkrete Ausgestaltung der baulichen Trennung zwischen Geh- und Radweg auf dem Neubau der Schönfließer Brücke, sowie auf die Planung des Anschlussbereichs zur Sonnenburger Straße beziehen. Auf den veröffentlichten Visualisierungen der Behörde erscheint die bauliche Trennung zwischen Geh- und Radweg auf der Brücke so gestaltet, dass sie faktisch als Sitzfläche genutzt werden kann und auf der Webseite steht, dass im Bereich Sonnenburger Straße Aufenthaltsmöglichkeiten gebaut werden sollen. Eine Beantwortung auf formlose Nachfragen zur genauen Planung sind bislang leider nicht erfolgt. Gegenstand dieses Antrags ist daher die Übermittlung der folgenden maßgeblichen Planungs- und Bewertungsunterlagen: 1. Bauliche Trennung zwischen Gehwegen und Radweg auf der Brücke Bitte um Übermittlung von: • Ausführungsplänen • Detailzeichnungen • Querschnitten • Konstruktionsplänen • Materialbeschreibungen • technischen Regelquerschnitten • gestalterischen Erläuterungsberichten aus denen sich die konkrete Ausgestaltung der baulichen Trennung zwischen den Gehwegen und dem Radweg auf der Brücke ergibt, insbesondere: • Höhe • Tiefe • Breite • Neigung • Material • Oberflächengestaltung • konstruktive Ausbildung der baulichen Trennung. 2. „Anlehnstreifen“ Bitte um Übermittlung sämtlicher Detailpläne, technischer Zeichnungen und Erläuterungen zum vorgesehenen „Anlehnstreifen“, insbesondere zu: • Höhe • Tiefe • Material • Neigung • konstruktiver Ausbildung • planerisch vorgesehener Funktion 3. Aufenthaltsnutzung / Sitzmöglichkeiten – Planerische Berücksichtigung Bitte um Übermittlung sämtlicher vorhandener Unterlagen, Prüfvermerke, Abwägungsdokumente oder fachlichen Stellungnahmen zu folgenden Aspekten: • Wurde geprüft, ob die bauliche Ausgestaltung faktisch Sitzmöglichkeiten schafft oder ausschließt? • Wurde berücksichtigt, dass Sitzgelegenheiten erfahrungsgemäß zu nächtlichen Aufenthalten führen können? • Wurde die Gefahr einer dauerhaften Nutzung als Aufenthalts- oder Partyort planerisch bewertet? • Existiert ein Konzept zur Vermeidung einer Entwicklung zu einem nächtlichen Aufenthaltsort (z. B. Beleuchtungskonzept, gestalterische Maßnahmen, bewusster Verzicht auf Sitzflächen)? • Wurde eine Lärmprognose für die Nachtstunden erstellt? Sofern einzelne dieser Aspekte nicht geprüft oder nicht dokumentiert wurden, bitte ich um entsprechende Mitteilung. 4. Anschlussbereich Sonnenburger Straße Bitte um Übermittlung der aktuellen Planungsunterlagen zum Anschlussbereich der Sonnenburger Straße, insbesondere: • Lagepläne • Gestaltungspläne • Freiraumplanungen • Erläuterungsberichte • Planungsstand (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung etc.) Soweit vorgesehen, bitte ich um Mitteilung, ob im Anschlussbereich Sitzgelegenheiten oder aufenthaltsgeeignete Flächen geplant sind. 5. Schallimmissionsprognosen – Anschlussbereich Sonnenburger Straße Bitte um Übermittlung sämtlicher vorhandener: • Schallimmissionsprognosen • schalltechnischer Gutachten • Stellungnahmen • interner Vermerke im Hinblick auf: • mögliche nächtliche Nutzung von Sitz- oder Aufenthaltsflächen • mögliche Lärmimmissionen durch Personengruppen • Wechselwirkungen mit bestehenden gastronomischen Betrieben, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen • eine mögliche Kumulation von Lärmquellen (Gastronomie und Aufenthalt im öffentlichen Raum) Falls entsprechende Prognosen oder Bewertungen nicht erstellt wurden, bitte ich um Mitteilung hierüber

Verbesserung der Funktionalität von Pflanzenproteinen durch Glykierung unter Verwendung von Kohlenhydraten aus Nebenprodukten

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