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Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung

Gebäude schützen im Notfall vor Strahlung Das Verbleiben im geschlossenen Gebäude kann eine einfache und wirksame Schutzmaßnahme im radiologischen Notfall sein. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben. Lüftungs- und Klimaanlagen sollten ausgeschaltet werden. Dies verhindert, dass radioaktive Stoffe mit der Luft in die Wohnung gelangen und eingeatmet werden. Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können als frühe Schutzmaßnahme den Aufenthalt in Gebäuden anordnen. In einem radiologischen Notfall , zum Beispiel nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk oder einer Nuklearwaffen-Explosion, können verschiedene radioaktive Stoffe in die Atmosphäre gelangen. Dort können sie sich, angeheftet an Staubpartikel oder gasförmig, als radioaktive Wolke verbreiten . Diese radioaktiven Luftmassen können gesundheitliche Folgen haben, wenn Menschen sich der Strahlung im Freien aussetzen. Oder wenn sie radioaktive Staubpartikel oder Gase in den Körper aufnehmen - mit der Atmung oder über die Nahrung. Mit dem Aufenthalt in geschlossenen Innenräumen im Haus kann das Einatmen von radioaktiven Partikeln reduziert werden, zusätzlich kann die einwirkende Strahlung aus den radioaktiven Luftmassen stark verringert werden. Als Aufenthaltsorte kommen Innen- und Kellerräume von Wohnhäusern und Arbeitsstätten in Betracht. Gleiches gilt für Innen- und Schutzräume in umliegenden Gebäuden, Läden und Geschäftsräumen. Besonders hohe Schutzwirkung bieten Kellerräume im Untergrund. Warum hilft das Drinnenbleiben? In einem radiologischen Notfall können unterschiedliche radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen . Ein Haus schirmt die Strahlungsenergie dieser radioaktiven Stoffe deutlich ab. Gebäude bieten Schutz vor Strahlung in einem radiologischen Notfall Alphastrahlung und Betastrahlung werden zu 100 % abgeschirmt. Gammastrahlung wird – je nach Bauart des Hauses und nach dem gewählten Aufenthaltsort im Haus – um bis zu 85 % abgehalten. Besonders hoch ist die Abschirmung im Keller. Hier können mehr als 85 % der Strahlung abgehalten werden. Wände aus Beton schirmen Strahlung besser ab als Holzwände. So wird zum Beispiel die Gammastrahlung von radioaktivem Jod durch 6 Zentimeter Beton um etwa 75 % reduziert. Je besser die Abschirmung , desto weniger Strahlung sind die betroffenen Menschen ausgesetzt – und desto geringere gesundheitliche Folgen sind zu erwarten. Auch im Fall einer Nuklearwaffen-Explosion ist der Aufenthalt in einem Gebäude in den ersten 24 bis 48 Stunden eine empfohlene Maßnahme. Bei einer Nuklearwaffen-Explosion entstehen viele kurzlebige Radionuklide , die sehr schnell zerfallen. Durch den schnellen Zerfall nimmt die Strahlenbelastung innerhalb von 48 Stunden etwa um den Faktor 100 ab. Wann sollte ich in einem Gebäude bleiben? Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können "Aufenthalt in Gebäuden" als frühe Schutzmaßnahme (früher sagte man Katastrophenschutzmaßnahme) anordnen. Sie legen auch die Gebiete fest, in denen diese Schutzmaßnahme angeordnet wird. Die Informationen dazu laufen dann über Medien oder kommen von den Behörden direkt. Und wie entscheiden Verantwortliche, wann eine solche Maßnahme nötig ist? Dafür gibt es sogenannte Notfall-Dosiswerte . Mit diesen Werten ist für das deutsche Staatsgebiet festgelegt, ab welcher zu erwartenden Strahlenbelastung für Menschen im Notfall aus radiologischer Sicht der Aufenthalt in einem Gebäude empfohlen wird. Was ist zu beachten? Verschiedene Orte bieten unterschiedlich guten Schutz. Wenn Sie aufgefordert werden, drinnen zu bleiben, bringen Sie so viel Material (Decken, Wände und in Kellerräumen Erdreich) wie möglich zwischen sich selbst und die radioaktiven Stoffe im Freien. Sollte ein (mehrstöckiges) Haus oder ein Keller innerhalb weniger Minuten sicher erreichbar sein, begeben Sie sich umgehend dort hin. Die sichersten Gebäude bestehen aus Ziegelstein- oder Betonwänden. Fahrzeuge und Wohnmobile bieten keinen ausreichenden Schutz. Trotzdem sind sie immer noch besser als ein Aufenthalt im Freien. Im Gebäude: Außenluft abschirmen, möglichst weit weg von Außenwänden aufhalten Suchen Sie, wenn möglich, innenliegende Räume und Keller ohne Fenster auf. Hat der sicherste Raum im Gebäude doch Fenster, halten Sie sich möglichst weit weg von den Fenstern auf. Im Gebäude müssen Türen und Fenster geschlossen werden, damit keine radioaktiven Teilchen mit der Luft ins Haus gelangen können. Einen zusätzlichen Schutz bieten abgedichtete Fenster und Außentüren – je weniger Luft von draußen ins Innere des Gebäudes gelangt, desto besser. Klima- und Lüftungsanlagen müssen, wenn es geht, ausgeschaltet werden, damit möglichst wenig radioaktive Partikel mit der Luft ins Haus gelangen können. Radioaktive Kontaminationen vermeiden: Waschen und Umziehen sind wichtig Lebensmittel, Getränke und Medikamente, die sich bereits in Lagern bzw. Geschäften oder in Ihrem Schutzraum befinden, können sicher verwendet werden. Falls es keine anderen behördlichen Empfehlungen gibt, kann auch Leitungswasser bedenkenlos genutzt werden. Ablegen von kontaminierter Oberbekleidung vor dem Betreten eines Gebäudes. Sollte Ihre (Ober-)Bekleidung, zum Beispiel Ihre Jacke, Hose oder Mütze, kontaminiert sein, legen Sie diese idealerweise vor Betreten des Gebäudes ab. Verstauen Sie diese Sachen in Plastiktüten außerhalb des Hauses. Waschen Sie alle ungeschützten Hautstellen unter fließendem Wasser. Achten Sie darauf, dass kein Wasser in den Mund, in die Nase und in die Augen läuft, damit radioaktive Stoffe nicht in den Körper eindringen können. Die zusätzliche Schutzwirkung des Tragens einer FFP 3-Atemschutzmasken im Haus kann vernachlässigt werden. Die Masken schützen nur vor radioaktiven Staubpartikeln, die bei geschlossenen Fenstern nur reduziert in die Wohnung gelangen können. Gut informiert bleiben Informationskanäle im Notfall Informieren Sie sich über Radio (Sender mit Verkehrsfunk), Fernsehen oder im Internet auf den offiziellen Behördenseiten. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte. Nutzen Sie im Falle eines Stromausfalls zum Beispiel batteriebetriebene Radiogeräte für aktuelle Informationen. Wann darf ich wieder raus? Was habe ich dann zu beachten? Die Gefahr , die von radioaktivem Niederschlag, dem sogenanntem Fallout , ausgeht, nimmt in der Regel mit der Zeit ab. Wie schnell genau das passiert, ist abhängig von den Halbwertszeiten der radioaktiven Stoffe. In manchen Szenarien kann die Gefahr sogar sehr schnell und stark sinken. Wird von den Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer die frühe Schutzmaßnahme „Aufenthalt in Gebäuden“ empfohlen, sollten Sie und Ihre Familie während des gesamten Zeitraums, für den diese Empfehlung gilt, das Haus nicht verlassen. Auch Ihre Haustiere sollten Sie in dieser Zeit nicht ausführen. Bleiben Sie an dem Ort, der Sie am besten schützt etwa im Keller oder in innenliegenden Räumen, sofern Sie nicht von einer unmittelbaren Gefahr bedroht sind (zum Beispiel Feuer, Gasleck, Gebäudeeinsturz oder ernsthafte Verletzung). Das heißt, Sie bleiben am besten im Gebäude, bis Sie andere Anweisungen erhalten: Die Behörden informieren darüber, wenn die Gebäude wieder verlassen werden können und ob und was dann beachtet werden muss. Von eigenständiger Evakuierung wird strengstens abgeraten, bis die gefährdeten Fallout -Gebiete identifiziert und sichere Routen für eine mögliche Evakuierung ausgewiesen wurden. Was tun, wenn ich doch das Haus verlassen muss oder von draußen komme? Wenn Sie das Gebäude doch verlassen müssen, tragen Sie am besten Schutzkleidung, zum Beispiel abwaschbare Kleidung und Gummistiefel. Falls vorhanden, tragen Sie außerdem eine FFP2- oder FFP3-Maske, das gilt auch im Falle einer Nuklearwaffen-Explosion. Damit werden radioaktive Partikel aus der Außenluft gefiltert und die Aufnahme von Radionukliden mit der Luft kann um mehr als das Zehnfache vermindert werden. Falls keine Maske vorhanden ist, können Sie sich auch ein Taschentuch vor Mund und Nase halten und dadurch atmen. Wenn Sie von draußen kommen und ein Gebäude betreten wollen, ziehen Sie Oberbekleidung und Schuhe beim Betreten des Gebäudes aus. Verpacken Sie die Kleidung und die Schuhe in einen Plastikbeutel und lagern Sie diesen verschlossen außerhalb der Wohnung. Damit verhindern Sie, dass radioaktive Stoffe ins Gebäude getragen werden. Reinigen Sie im Haus zunächst gründlich Hände und Kopf sowie alle weiteren unbedeckten Körperstellen, die mit radioaktiven Stoffen in Kontakt gekommen sein könnten, unter fließendem Wasser.  Erst danach sollten Sie gründlich duschen. Achten Sie dabei darauf, dass kein Wasser in den Mund, die Nase oder die Augen gelangt, damit radioaktive Stoffe nicht aus Versehen in den Körper kommen können. Potenziell kontaminierte Haustiere sollten in einem separaten Raum, getrennt von schutzsuchenden Personen, ausgebürstet und möglichst ebenfalls gewaschen werden. Dabei sollte - wenn verfügbar - eine FFP2- oder FFP3-Maske getragen werden. Wie kann ich mich auf die Schutzmaßnahme "Aufenthalt im Haus" vorbereiten? Identifizieren Sie bereits jetzt potenzielle Schutzräume – daheim, am Arbeitsplatz und in der Schule sowie auf dem Weg zur Arbeit. So wissen Sie im Ernstfall direkt, wohin Sie und Ihre Familie gehen können. In Betracht kommen können die Kellerräume Ihres Wohnhauses und Ihrer Arbeitsstätte, ebenso Schutzräume in umliegenden Gebäuden, Läden und Geschäftsräumen, insbesondere wenn sich diese im Untergrund befinden. Fahrzeuge und Wohnmobile bieten keinen ausreichenden Schutz. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) informiert ausführlich darüber, welche Vorräte man für den Fall eines radiologischen Notfalls sowie für andere Katastrophenfälle am besten zuhause vorrätig haben sollte. Verständigen Sie sich mit Ihrer Familie und Freunden über Ihre Vorgehensweise im Fall eines radiologischen Notfalls. So wissen alle Bescheid. Befestigen Sie Namensschilder an der Kleidung kleinerer Kinder und anderer schutzbedürftiger Personen, um sie im Fall einer Trennung schneller zu finden. Das BBK empfiehlt Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift. SOS-Kapseln erhalten Sie in Kaufhäusern, Apotheken und Drogerien. Für das Szenario einer Nuklearwaffen-Explosion wäre es zusätzlich hilfreich, im Schutzraum einen Erste-Hilfe-Kasten mit Ausstattung und Medikamenten zur Behandlung von Verletzungen und Verbrennungen sowie mit allgemeiner und täglich benötigter Medizin vorzuhalten. Es bietet sich zudem an, bereits im Voraus Erste-Hilfe-Maßnahmen für mechanische Traumata und Verbrennungen zu erlernen. Stand: 26.11.2025

FAQ: Mehrwegangebotspflicht Was bedeutet die neue Mehrwegangebotspflicht im „to go“-Bereich? Wer ist zum Angebot einer Mehrweg-Alternative verpflichtet? Wie ist die Mehrwegangebotspflicht umzusetzen? Welche Verpackungen sind betroffen? Gibt es Ausnahmen von der Mehrwegangebotspflicht? Was passiert bei Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht?

Damit weniger Müll am Straßenrand oder im Gebüsch landet, müssen Restaurants, Bistros und Cafés ab 2023 Lebensmittel und Getränke im „to go“-Bereich in Mehrwegverpackungen anbieten. Das sieht eine neue Regelung im Verpackungsgesetz des Bundes vor. Welche Ausnahmen es gibt und welche Strafen bei Verstößen drohen, kann hier nachgelesen werden. LAGA-Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33, 34 Verpackungsgesetz

Anfrage zu industrieller Wasserentnahme

In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • Apollinaris Brands GmbH für Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH, Goseburgstraße 25-39, 21339 Lüneburg • Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH, Industriestraße 6 + 8 31135 Hildesheim • MEG LÖNINGEN GMBH / MEG Gruppe, Haselünner Str. 45, 49624 Löningen • Friedrich Lütvogt GmbH & Co. KG, Wagenfeld, Hauptstr. 84, D-49419 Wagenfeld • riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG, Behrenstraße 44-64, 31737 Rinteln • VILSA-BRUNNEN Otto Rodekohr GmbH, Alte Drift 1, 27305 Bruchhausen-Vilsen • Bad Pyrmonter Mineral- und Heilquellen GmbH & Co. OHG, Mühlenbergstraße 8, 31812 Bad Pyrmont • Sodenthaler Mineralbrunnen GmbH, Alte Drift 1, 27305 Bruchhausen-Vilsen Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) 1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. 2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung 1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). 2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.

Anfrage zu industrieller Wasserentnahme

In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • VITAQUA GmbH für Altmühltaler Getränke GmbH, Otto-Hahn-Straße 1, 34479 Breuna • OberSelters Mineralbrunnen Vertriebs-GmbH, Brunnenstraße 1, 65520 Bad Camberg • Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gießener Str. 18-30, 61118 Bad Vilbel • Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet Rosbacher Brunnen, Bornweg 100, 61191 Rosbach vor der Höhe • PepsiCo Deutschland GmbH, Behringstraße 2, 63110 Rodgau • Hansa Mineralbrunnen GmbH, Löhnberg (besteht laut BVL, keine genaue Adresse zu ermitteln) Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) 1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. 2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung 1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). 2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.

Messungen des Radiumsgehaltes in Brauch- und Abwaessern sowie Getraenken

Es ist zu erwarten, dass der Radiumgehalt der Trinkwaesser in Abhaengigkeit von den geologischen Verhaeltnissen in der Bundesrepublik Deutschland schwankt. In Ergaenzung zu der Erhebung ueber die externe Strahlenexposition der Bevoelkerung soll eine Erhebung ueber die Radiumkonzentration im Trinkwasser der Bundesrepublik Deutschland erfolgen, um Schwankungsbreite eines Beitrages zur inneren Strahlenexposition - in diesem Falle des Knochens - zu erfassen. Speicherung aller anfallenden Daten im EDV-System BIBIDAT. Es wird eine umfassende Erhebung des Radiumgehaltes von Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenarbeit mit anderen Gruppen durchgefuehrt. Die Daten werden vom Bundesgesundheitsamt gesammelt und im EDV-System BIBIDAT gespeichert. Darueber hinaus werden Abwaesser sowie Getraenke (Bier, Wein, Milch) in bezug auf ihren Radiumgehalt untersucht. Damit soll versucht werden, den Beitrag des mit Fluessigkeiten aufgenommenen Radiums zur inneren Strahlenexposition zu erfassen.

Nachweisstrategien zum Ausschluss von Mikroplastik in Trockenmilcherzeugnissen

Verbesserung der Funktionalität von Pflanzenproteinen durch Glykierung unter Verwendung von Kohlenhydraten aus Nebenprodukten

Bestimmung und Bilanzierung von Schadstoffen in der Umwelt

Folgende Arbeiten werden im Institut fuer Chemie (ICH) fortgefuehrt: Fortsetzung der Entwicklung standardisierter Bestimmungsmethoden fuer toxische Metalle (Cd, Pb, Hg, As, Cu, Se, Zn, Ni) in Wasser, Boeden, Nahrungsmitteln, tierischen und menschlichen Organen und Koerperfluessigkeiten im Rahmen internationaler Programme (Cd-Programm, FAO/UN IUPAC). Aufnahme von Untersuchungen und Modellstudien ueber Verteilung, Fluss und Akkumulation toxischer Metalle in ausgewaehlten Umweltmatrices und Biomen. Fortsetzung der Entwicklung simultaner und automatisierter Bestimmungsmethoden fuer toxische Metalle und gaengige Luftverunreinigungen (CO, CO2, SO2, NOx, NH3, H2S, CmHN) fuer die Umweltueberwachung im Rahmen des Programmes der BMFT-Projektgruppe 'Umweltchemikalien und Biozide', sowie fuer die Hoechstmengenverordnung. Fortsetzung der Untersuchungen ueber Gehalt und Verteilung von Anabolika und Oestrogen in Tierfutter, Gewebe und Koerperfluessigkeiten von Schlachtvieh von Pharmazeutika.

Abwassertechnische Gutachten und wasserwirtschaftliche Beratung und Erforschung von Brauereien, Maelzereien und getraenketechnologischen Betrieben

Abwassermenge und Abwasserfracht von biotechnologischen Betrieben: Abwassermengen; induktive Messmethoden und Venturekanalmessrinne; Abwasserfracht: pH, Temperatur, absetzbare Stoffe, KMn04, CSB, BSBS (Flaschenmethode und Sapromat).

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