Nach dem Verursacherprinzip tragen Hersteller und diejenigen, die Produkte in den Verkehr bringen oder importieren, die umfassende Entsorgungsverantwortung für deren umweltgerechte Verwertung und Beseitigung. Jährlich fallen über 18 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle in Deutschland an und der Verbrauch steigt weiterhin. Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken und Abfälle von Einwegverpackungen zu vermeiden, ist das Angebot von Mehrwegverpackungen essentiell. Dies soll durch die Mehrwegsangebotspflicht unterstützt werden. Elektroschrott stellt einen der am schnellsten wachsenden Abfallströme dar. Die immer stärkere Verbreitung und die schnelle Modellfolge im Elektronikbereich beanspruchen die natürlichen Ressourcen der Erde in hohem Maße. Die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe belasten die Umwelt. Aus Umwelt- und Ressourcensicht ist somit eine lange Nutzungsdauer anzustreben, an deren Ende eine möglichst vollständige Erfassung und hochwertige Behandlung der Elektroaltgeräte stehen sollte. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektroschrott für die Bürgerinnen und Bürger sind beispielsweise im Faltblatt des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zu finden. Jede Aktion zur Förderung der Sammlung, der Reparatur, der Wiederverwendung oder Wiederverwertung von Elektroschrott ist im Rahmen des Internationalen Elektroschrott-Tages am 14. Oktober jeden Jahres willkommen! Für weitere Informationen zum Aktionstag besuchen Sie den entsprechenden Bereich der Website des WEEE-Forums . Hier können Sie auch eine eigene Aktion registrieren. Die abfallrechtlichen Grundlagen sind im dritten Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes formuliert. Ziel ist es Produkte so zu gestalten, dass Ressourcen geschont, das Entstehen von Abfällen vermindert, eine Wiederverwertung ermöglicht und schließlich eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der zu Abfall gewordenen Produkte sicher gestellt werden. Die wesentlichen Instrumente der Produktverantwortung sind Rücknahmepflichten der Hersteller für ihre zu Abfall gewordenen Produkte sowie die Festlegung von Sammel- und Verwertungsanforderungen. Aber auch konkrete Anforderungen an die Produktgestaltung sind festgelegt. Ansatzpunkt hierbei ist die Annahme, dass die Hersteller die Zusammensetzung, die Inhaltsstoffe und die Auswirkungen ihrer Produkte am besten kennen. Sie sind somit am ehesten in der Lage, diese nach der Nutzungsphase in Wert- und Schadstoffe zu trennen und einer Wiederverwendung oder einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Die Produktverantwortung wurde in Deutschland insbesondere für Verpackungen, Altöl, Batterien, Altfahrzeuge sowie Elektroaltgeräte eingeführt. Regelungen sind beispielsweise in den folgenden abfallrechtlichen Vorschriften zu finden: ElektroG - Elektrogesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Das Elektrogesetz regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und umweltverträglich entsorgt werden. Zum untergesetzliches Regelwerk des ElektroG gehört die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung , welche insbesondere die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Außerdem gilt die Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten . Sie enthält weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten einschließlich der Verwertung und des Recyclings. Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten Informationen des BMUV zum ElektroG Website der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) Handlungshilfen des UBA zu Elektro(nik)altgeräten für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger: Erfassung und Mengenmitteilungen ab 2019 Erstbehandlungsanlagen: Mengenermittlung ab 2019 zurück nehmende Vertreiber: Mengenermittlung bei Rücknahme ab 2019 BattG - Batteriegesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren Am 1.1.2021 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren in Kraft getreten. Wesentliche Elemente der Gesetzesänderung sind auf den Seiten des Bundesumweltministeriums veröffentlicht. Derzeit gibt es folgende Rücknahmesysteme am Markt: Herstellereigenes Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien CCR REBAT Öcorecell DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH Das Verzeichnis der genehmigten Eigenrücknahmesysteme ist auf den Seiten der Stiftung Elekroaltgeräte-Register ear hier zu finden. VerpackG - Verpackungsgesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen Das mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes eingeführte Verbot des Inverkehrbringens von leichten Kunststoff-Tragetaschen gilt ab dem 01.01.2022. Weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes enthält das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz. Dessen überwiegender Teil ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. Es enthält wesentliche Neuerungen: eine verpflichtende Mindestrezyklat-Einsatzquote für bestimmte Einwegkunststoff-Getränkeflaschen (ab 2025), eine Pflicht zum Angebot von alternativen Mehrwegverpackungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und von Einweg-Getränkebechern (ab 2023), eine Pflicht zur Getrenntsammlung von bestimmten Einwegkunststoff-Getränkeflaschen, die v.a. über eine Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu alle Einwegkunststoff-Getränkeflaschen sowie auf alle Getränkedosen 2022 erreicht werden soll (ab 2022, für mit Milch oder Milcherzeugnissen befüllte Flaschen erst ab 2024) und eine Prüfpflicht für Betreiber von Online-Marktplätzen, ob die bei ihrer Plattform gelistete Hersteller im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich bei einem dualen System beteiligt haben. - Informationen zur Entsorgung von Verpackungsabfällen EWKVerbotsV - Einwegkunststoff-Verbotsverordnung für das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff Künftig sollen bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Produkte wie Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor) sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Die Verordnung setzt die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie um und ist am 3.7.2021 in Kraft getreten. EWKKennzV – Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten Die EWKKennzV setzt weitere Teilaspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. So dürfen ab dem 03.07.2024 Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Daneben wird geregelt, dass ab dem 03.07.2021 bestimmte Einwegkunststoffprodukte auf ihrer Verpackung (Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren, Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern) oder auf dem Produkt (Getränkebecher) eine Kennzeichnung tragen. Die Kennzeichnung soll auf zu vermeidende Entsorgungsmethoden hinweisen. Ebenso soll deutlich werden, dass das Produkt Kunststoff enthält und welche negativen Auswirkungen eine unsachgemäße Entsorgung für die Umwelt hat. Die EWKKennzV ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. AltfahrzeugV - Altfahrzeugverordnung für die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums . Ebenfalls in diesen abfallrechtliche Vorschriften geregelt sind produktbezogene Anforderungen zur Marktüberwachung. Mit der Marktüberwachungsverordnung der EU 2019/1020 wurden die Vorschriften zur Marktüberwachung modernisiert, insbesondere mit Blick auf die digitalen Märkte. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat Informationen zur Marktüberwachung hier veröffentlicht, unter anderem das Marktüberwachungskonzept in der Fassung vom Mai 2022. Vollzugshilfe zur Marktüberwachung in Sachsen-Anhalt (Handbuch und Leitfäden in den Anhängen 1 bis 5 (auf der Seite des LAU, rechte Rubrik) Länderübergreifende Servicestelle Marktüberwachung www.batterie-zurueck.de ElektroG Wie.Was. Wo.Warum Kampagne Plan E Weniger ist mehr - zur Vermeidung von Plastikmüll
„Das Novelis-Werk in Nachterstedt ist nicht nur ein wirtschaftlicher Leuchtturm in Sachsen-Anhalt, sondern darüber hinaus auch ein tolles Aushängeschild für Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz.“ Das betonte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute bei seinem Besuch des weltgrößten Standorts für Aluminium-Recycling. Anlass dafür war das 25-jährige Jubiläum der „Umweltallianz Sachsen-Anhalt“, in der sich Novelis bereits seit dem Jahr 2000 engagiert. „Als weltweit größter Aluminium-Recycler ist Novelis ein Paradebeispiel für den notwendigen Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft. Das Unternehmen sorgt dafür, dass seine Kunden umweltschonender wirtschaften können und setzt dabei selbst Standards bei Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Ich bin froh, dass sich ein solches wirtschaftliches Schwergewicht unseres Landes auch seit langem als Vorreiter in der Umweltallianz engagiert“, sagte Willingmann. Das Nachterstedter Aluminium-Recyclingwerk war 2014 in Betrieb gegangen und feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Jubiläum. Dort werden nach Unternehmensangaben jährlich bis zu 400.000 Tonnen Aluminium-Walzbarren u. a. aus recycelten Getränkedosen produziert. Beim Recycling werden im Vergleich zur Aluminium-Herstellung rund 95 Prozent der Energie eingespart und etwa 95 Prozent der Treibhausgas-Emissionen vermieden. Hintergrund: Die Umweltallianz gibt es seit Juni 1999; sie feiert 2024 ihr 25-jähriges Bestehen. Höhepunkt des Jubiläumsjahres war die Festveranstaltung am 13. November 2024 in Magdeburg, bei der Minister Willingmann auch die Preise der Umweltallianz verliehen hat. Die Partnerschaft zwischen Land und Wirtschaft soll die umweltgerechte ökonomische Entwicklung in Sachsen-Anhalt befördern. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Umsetzung von mindestens einer freiwilligen Umweltschutzleistung, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus geht. Aktuell hat das Bündnis gut 220 Partner. Die Bandbreite der teilnehmenden Unternehmen reicht dabei von der Metallbranche über die Abfall- und Ernährungswirtschaft bis zum Handwerk. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Die Verleihung des 8. Preis der Umweltallianz stand in diesem Jahr unter dem Motto "Klima- und Ressourcenschutz als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor". Er richtete sich an Startups sowie kleine, mittelständische und große Unternehmen die klimabewusst, rohstoff- und materialeffizient wirtschaften oder neue klima- und ressourcenschonende Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Insgesamt hat die Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preisgelder in Höhe von 25.000 Euro ausgelobt. Eine vierköpfige Jury hatte in einem ersten Bewertungsschritt aus allen 21 Bewerbern zunächst neun Finalisten ausgewählt. Diese konnten sich im September mit ihren Umweltschutzmaßnahmen persönlich der Jury präsentieren und erhalten ein professionell produziertes Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Preisverleihung fand am 14.11.2022, 16:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Magdeburg statt. Vorsitz: Prof. Dr. Franziska Scheffler Lehrstuhl für Technische Chemie – Funktionale Materialien der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Mitglieder: Thomas Keindorf Präsident der Handwerksammer Halle (Saale) Marko Mühlstein Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) Alexander Gege CR-Lead Climate & Ecology im Bereich Corporate Responsibility der Otto Group Preisträger: Grundstücksgesellschaft Pfälzer Ufer GbR, Uferstrom GbR, Halle (Saale) Preisgeld: 10.000 Euro Würdigung für: Transformation am Pfälzer Ufer Nach dem Erwerb im Jahr 2010 erfolgte die Revitalisierung des ehemaligen Gewerbestandortes an der Saale und die ökologische Transformation durch Revitalisierung und Ertüchtigung der verfallenen Bestandsgebäude (Nutzung grauer Energie) und Ansiedlung von Startups und Gewerbetreibenden mit Verbindungen zu New Work, Freizeit/Tourismus und Kreativität. Seit 2011 entwickeln sich am alten Gewerbestandort neue Nutzungen. Inzwischen sind die Gebäude wieder Heimat für Künstler, Freiberufler, Gastronomen sowie ein Bewegungsstudio. Im „Sonnendeck“ kann stadtnah Strandatmosphäre getankt werden und der „Hafenmeister“ lädt seit 2018 auf seine Terrasse ein. Im Coworkingspace „Docks“ finden seit 2019 Gründer, Startups und Freiberufler in ehemaligen Fahrzeughallen flexible Arbeitsplätze in gemeinschaftlicher Arbeitsatmosphäre. Die Nutzung regenerativer Energien für Strom- und Wärmeerzeugung gemeinsam mit der Uferstrom GbR, Unterstützung alternativer Mobilitätskonzepte (teilAuto und Radreparaturstation), Schaffung eines identitätsstiftenden Quartiers als Motor für Stadtumbau und Innovationen durch Nähe und Kooperationen der verschiedenen Nutzer sowie die harmonische Verbindung von Leben, Wohnen, Arbeit, Gewerbe und Kultur in Verbindung mit kurzen Wegen dienen als Grundlage für das nachhaltige Wirtschaften. Finalist: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Würdigung für: Energieautarke Kläranlage Halle-Nord Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH verfolgt das Ziel, die Kläranlage Halle-Nord bis zum Jahr 2026 zur Energieautarkie zu transformieren. Dabei soll der mittlere jährliche Energiebedarf mithilfe der auf dem Gelände betriebenen Anlagen gedeckt werden. Die dazu geplanten Maßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: energieverbrauchsenkende und energieerzeugende Maßnahmen. Bereits nach Umsetzung der ersten Teilschritte lässt sich eine erhebliche Verbesserung der energetischen Situation beobachten: seit dem Umbau der Gebläsestation (2021) konnte der Stromverbrauch im ersten Halbjahr 2022 messbar um ca. 547.000 kWh (ca. 282 t CO₂-Äquivalente) gesenkt werden. Durch Erneuerung der BHKW-Anlage auf moderne Aggregate mit hohem Wirkungsgrad (Fertigstellung 2022) lässt sich das auf der Kläranlage erzeugte Faulgas effizienter nutzen und der Stromselbstversorgungsgrad der Anlage enorm steigern. Als weitere Maßnahmen sind die Optimierung der Schlammfaulung für höheren Faulgasertrag, der Einsatz hocheffizienter Antriebsmotoren und der Ausbau erneuerbarer Energien mittels innovativer Solarfaltdachtechnologie geplant. Finalist: Novelis Sheet Ingot GmbH, Nachterstedt Würdigung für: Novelis Recyclingcenter – mit Kreislaufwirtschaft Energie sparen und CO₂-Emissionen senken Zur Dekarbonisierung unserer Industrie sind Recycling und Kreislaufwirtschaft entscheidend. Das Recycling von Aluminium spart etwa 95 % Energie gegenüber der primären Erzeugung und bis zu 95 % CO₂-Emissionen. Novelis betreibt in Nachterstedt das technologisch fortschrittlichste und größte Aluminium-Recyclingwerk der Welt. Hier werden neben vielen anderen Schrotten vor allem gebrauchte Getränkedosen recycelt. Der Kreislauf vom Konsum der Dose, bis die Dose wieder für den nächsten Lebenszyklus im Supermarktregal steht, dauert etwa 60 Tage. In der hochmodernen Anlage verarbeitetet Novelis jährlich bis zu 400.000 Tonnen Aluminiumschrott innerhalb eines effizienten Recyclingsystems. Das entspricht einer Reduktion der CO₂-Emissionen von ca. 3,7 Mio. Tonnen gegenüber der Primäraluminiumerzeugung. Außerdem reduziert dies Abhängigkeiten von Rohstoffimporten und die entstehende Abwärme wird zur Stromerzeugung genutzt. Preisträger: Vireo.de, Merseburg Preisgeld: 10.000 Euro Würdigung für: recable – für nachhaltigere Technikprodukte, weniger E-Schrott und mehr Reparierbarkeit Das „Projekt: recable“ der Firma Vireo.de hat sich zum Ziel gesetzt, rundum nachhaltige USB-Kabel für Smartphones, Tablets und Laptops herzustellen. Für die Herstellung der Kabel wird Material mit hohem Recyclinganteil bei Außenhaut und Litze selbst verwendet. Mit Mänteln aus Baumwolle und Flachs werden echte Naturfasern verarbeitet. Verlötet wird ausschließlich recyceltes Zinn. Gleichzeitig wird auf Halogene, Weichmacher und Schwermetalle verzichtet. Insgesamt sind die farbenfrohen Kabel zu 90 % recycelbar. Der CO₂-Ausstoß gegenüber vergleichbaren, herkömmlichen USB-Kabel-Herstellern wird um etwa 45 % reduziert, bei einer 5 x längeren Nutzung (u. a. durch Reparierbarkeit und Robustheit) kann der CO₂-Ausstoß weiter verringert werden. Anhand der vorhandenen Ersatzteile und selbstgemachten Tutorials hat jede Person die Möglichkeit, auf einen Neukauf des Kabels zu verzichten. Die Reparierbarkeit mindert jedoch nicht die Robustheit und Leistungsfähigkeit der Alltagsbegleiter. Insgesamt können sie mehr als 30.000 Knicke überstehen. Dabei garantiert Vireo.de eine Stromstärke von bis zu 3A (bis zu 60 W) und eine schnelle Datenübertragung von bis zu 480 Mbit/s für Handys und Laptops. Finalist: Inflotec GmbH, Magdeburg Würdigung für: Trinkwasser autonom, ressourcen- und energieeffizient aufbereiten Wasser ist das kostbarste Gut der Menschheit, aber leider ist der Zugang zu sauberem Wasser nicht flächendeckend vorhanden. Inflotec hat für dieses globale Problem eine innovative und sehr ressourcenschonende Technologie entwickelt. Die wesentliche Innovation des Produktes liegt darin begründet, dass jegliches verschmutztes Wasser zu Trinkwasser aufbereitet werden kann, welches bisher ungenutzt blieb. Mithilfe der neu konzipierten Funktionsweise der Anlage wird eine höhere Effizienz erzielt und die optimierte Wasseraufbereitung erhöht die Leistung des Produktes und dessen Ausbringungsmenge. Zudem bleiben Grundwasserressourcen verschont. Die Anlagen überzeugen durch ihre bedienerfreundliche und wartungsarme Handhabung. Durch die Rückspül- und Selbstreinigungsfunktion der Anlage müssen keine Filter gewechselt werden und die Umwelt wird nachhaltig geschont. Es werden langlebige Keramikfilter verbaut, die eine sehr hohe Reinigungsleistung erzielen. Mit der Nanofiltrationstechnik können Medikamentenrückstände und Mikroplastik zurückgehalten und Salzwasser zu Trinkwasser aufgearbeitet werden. Finalist: NOVO-TECH GmbH & Co. KG, Aschersleben Würdigung für: Zirkularer Holzwerkstoff für gesundes Bauen und Sichern von Ressourcen Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist Teil der gelebten Unternehmens- und Produktphilosophie der Firma NOVO-TECH in Aschersleben, Europas größtem Hersteller von Holzwerkstoffen für den Außenbereich. Die Basis für das Produktdesign ist der schadstofffreie, materialgesunde und zu 100 % kreislauffähige Holzwerkstoff GCC (German Compact Composite), der u. a. mit der unabhängigen, wissenschaftsbasierten Zertifizierung „Cradle to Cradle Certified® Gold“ und „Material Health Certificate Platin“ ausgezeichnet ist. GCC enthält mit bis zu 75 % einen weltweit einzigartig hohen Anteil an Naturfasern. Zur Gewinnung der Späne werden keine Bäume gefällt, sondern anfallende Späne aus den heimischen Hobel- und Sägewerken genutzt. In Kombination mit umweltfreundlichen High-Tech-Polymeren aus erster industrieller Anwendung entsteht ein langlebiges Baumaterial, das für die Anwendung im Außenbereich, z. B. als Terrassendiele bestens geeignet ist. Um ressourcenschonend zu produzieren, werden neben den eigenen Materialien aus dem Rücknahmesystem auch alternative High-Performance-Rohstoffe genutzt, z. B. ein Rezyklat aus Rotorblättern von ausgedienten Windkraftanlagen. In Summe befinden sich 90 % Upcycling-Material im Werkstoff. Preisträger: Günter Schulz GmbH & Co. KG, Balgstädt Preisgeld: 5.000 Euro Würdigung für: Regenwasserauffangsystem zur Wassernutzung für ein Steinbearbeitungszentrum Zur Verstärkung der Vorfertigung von industriellen Ofenbauteilen mit feuerfesten oder verschleißfesten Auskleidungen, Formbaumteilen für Ofenanlagen und weiteren Vorfertigungen installiert die Günther Schulz GmbH & Co. KG aktuell eine entsprechende CNC-Steinbearbeitungstechnik. Da der Wasserumlauf des Steinbearbeitungszentrums ca. 7.000 Liter je Stunde beträgt und durch natürliche Verluste ein entsprechender Wasserbedarf besteht, ist geplant, das gesamte Regenwasseraufkommen eines Gebäudeneubaus sowie circa die Hälfte des Regenwasseraufkommens des Bestandgebäudes komplett aufzufangen und dem Fertigungsprozess zuzuführen. Die bereits im Hallenboden installierten Behälter des Neubaus haben ein Vorratsvolumen von ca. 170.000 Liter. Im Rahmen eines Regenwasserkonzeptes inkl. Füllstandüberwachung und angebundener Wasserzufuhr zum Steinbearbeitungszentrum ermöglicht es eine nahezu autarke Fertigung ohne auf Trinkwasser zurückzugreifen. Durch ein Filtersystem und Kreislaufprinzip des Sägeschmutzwassers fallen zudem nur sehr geringe Abwassermengen an. Finalist: Hermes Germany GmbH, Hohe Börde, Ortsteil Hermsdorf Würdigung für: Green Delivery Magdeburg Ziel des Projektes Green Delivery Magdeburg ist es ausnahmslos emissionsfreie Zustellungen auf einer Fläche von zehn Quadratkilometern in den Stadtbereichen Stadtfeld Ost und Altstadt in Magdeburg zu gewährleisten. Im Rahmen der emissionsfreien Zustellung bekommen mehr als 30.000 Magdeburger ihre Pakete lokal CO₂-frei geliefert und abgeholt. Auch die gebündelten Lieferungen und Abholungen an Paketshops werden CO₂-frei geleistet. Zum Einsatz kommen sowohl eTransporter als auch für die Paketbranche ausgerichtete Lastenfahrräder. Möglich wurde dies durch eine neuartige Sendungssortierung mit einer Trennung von Standardsendungen für die Fahrräder und Großstücken für die eTransporter. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die ausschließliche Nutzung von Ökostrom zur Aufladung der Fahrzeuge über die Ladeinfrastrukturen. Pro Jahr sind es circa 288.000 Sendungen, die so ihr Ziel erreichen. In Zukunft sollen weitere Gebiete folgen, sodass die Hermes Germany GmbH einen wichtigen und wachsenden Beitrag für die Stadt Magdeburg bei der Verringerung von CO 2 -Emissionen leisten kann. Finalist: W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG, Schkopau Würdigung für: Nutzung von internen Abfällen für neue Produkte Seit 2019 hat die W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG angefangen, ihre bisherigen Produktionsabfälle aus „Anfahren, Umstellen und Abfahren“ nicht mehr als Kunststoffabfall allgemein zu entsorgen, sondern stattdessen einem Recycling zuzuführen. Das aufgearbeitete Material wird als PIR (Post-Industrial-Recycling) in bis dahin aus Neuware hergestellte Produkte wieder eingebracht und heute zum Beispiel als Spiele-Einsätze verwendet. Dabei genügt es den Anforderungen der EN 71 (Spielzeugnorm). Durch das Unternehmen wird hierbei die Folie hergestellt, die danach durch einen Kunden tiefgezogen wird. Dieser beliefert damit die Spielzeughersteller. Somit werden heute mehrere hundert Tonnen Folie ressourcenschonend durch Fernholz hergestellt. Die Folie besteht zu ca. 70 % aus Recyclingmaterial – abgedeckt mit einer Neuware-Schicht – sodass der Endkunde nie den Eindruck eines minderwertigen Produktes hat.
Kurzbeschreibung Liegen die Getränkedosen am Strand, oder schwimmen die Plastiktüten auf der Meeresoberflächen, dann sind sie für jeden zu sehen. Aber der größte Teil des Mülls im Meer sinkt irgendwann zu Boden und entzieht sich den Blicken. Wieviel und welche Art von Müll dort liegt, untersucht das Thünen-Institut in seinen Fischereifängen. Hintergrund und Zielsetzung Müll im Meer ist in jüngster Zeit zu einem Hauptanliegen von Politik und Öffentlichkeit geworden. Weltweit erreichen enorme Mengen von festem Müllmaterial die Ozeane. Dieser Müll kommt sowohl von Quellen auf dem Land als auch von See. Es wird angenommen, dass die Mengen von Müll am Meeresgrund mit der Zeit ansteigen, denn die Weltbevölkerung und die industrielle Produktion nehmen ebenfalls zu. In Europa wurde Meeresmüll als wesentlicher Gefährdungsfaktor für die marine Umwelt erkannt und als einer von 11 qualitativen Deskriptoren für den „Guten Umweltzustand“ in die Marine Meeresstrategie Rahmenrichtlinie ( MSRL ) aufgenommen. Die MSRL sieht die Etablierung von Monitoringprogrammen vor, um den Zustand mariner Ökosysteme regelmäßig zu erheben und zu bewerten. Studien zu Meeresmüll verwenden oft ein international abgestimmtes Protokoll ( z.B. ICES International Bottom Trawl Survey, IBTS ), um den gesammelten Makromüll (>2,5 cm) standardisiert zu erfassen. Das Ziel dieses Projektes ist die Erfassung von Menge und Zusammensetzung von Müll am Meeresboden, zur (1) Beurteilung des Ökosystemzustands und (2) zum besseren Verständnis der Mülldynamik im Meer.
versuchter Totschlag in Magdeburg 21 Ks 162 Js 28466/21 (7/21 – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 7 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 04. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 05. und 07. Januar 2022 sowie vorsorglich 10., 14., 17. und 21. Januar 2022, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Einem 30-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 17. Juli 2021 in einer Sammelunterkunft versucht zu haben, nach einem Streit einen Mitbewohner zu erstechen. De Mann überlebte nach einer Notoperation. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er befindet sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Die 1. Große Strafkammer hat in ihrem Eröffnungsbeschluss vom 11. November 2021 darauf hingewiesen, dass ggf. die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in eine Entziehungsanstalt neben oder anstelle einer möglichen Strafe in Betracht kommt. Sicherungsverfahren: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischer Diebstahl in Magdeburg und Gröningen 21 KLs 177 Js 11313/19 (2/21) – 1. Strafkammer 1 Beschuldigter 2 Sachverständige 16 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 11. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 12. und 13. Januar 2022, 02. Februar 2022 sowie vorsorglich 08. und 10. Februar 2022, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Dem 24-jährigen unter Betreuung stehenden Beschuldigten werden mehrere Straftaten vorgeworfen. Am 31. Oktober 2018 soll er im Bereich Magdeburg auf Bahngleisen gegangen sein, so dass ein Zug eine Gefahrenbremsung hätte durchführen müssen. Als die hinzugerufenen Polizeibeamten ihn auf sein Tun angesprochen und seine Identität haben feststellen wollen, soll der Beschuldigte versucht haben, die Polizeibeamten zu schlagen, weshalb er gefesselt werden musste. Am 19. November 2018 soll der Beschuldigte in einem Supermarkt Getränkedosen gestohlen haben. Auf den Diebstahl angesprochen, soll er die ihm verfolgende Zeugen beleidigt und mit dem Tode bedroht haben, als diese versucht haben soll, den Rucksack des Beschuldigten festzuhalten. Am 25. November 2020 soll der Beschuldigte in der Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung, in der er lebte, zwei Mitbewohnerinnen körperlich angegriffen und verletzt haben. Es bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Schwerer Raub in Blankenburg 25 KLs 807 Js 70063/19 (6/20) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 15 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 17. Januar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 19., 24. und 26. Januar 2022 sowie 8. Februar 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 Der 59-jährige Angeklagte und ein anderer Mann sollen in den frühen Morgenstunden des 09. Oktober 2018 in ein Einfamilienhaus in Blankenburg eingebrochen und der Bewohnerin mitgeteilt haben, dass sie Schulden eintreiben wollten. Die Geldforderung soll gegenüber dem verstorbenen Ehemann der Frau bestanden haben. Tatsächlich soll es die Forderung nicht gegeben haben. Da die im Schlafzimmer anwesende Frau mit einem pistolenähnlichen Gegenstand bedroht worden sein soll, soll sie den Tresor geöffnet haben. In der Folgezeit sollen der Angeklagte und der gesondert Verfolgte Bargeld im 5-stelligen Bereich, Gold- und Silbermünzen, eine Luxusarmbanduhr sowie einen Pkw nebst Schlüssel erbeutet haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tat bestritten und behauptet, zur Tatzeit an einem ganz anderen Ort gewesen zu sein. Tod eines Radfahrers im Bereich Wanzleben 21 Ks 323 Js 28159/19 (3/21) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Nebenklägerinnen 4 Sachverständige 23 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 18. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 20., 25. und 27. Januar 2022 sowie 01. und 3. Februar 2022, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Am 04.08.2019 kam es zu einem Unfall in einem als Privatweg gekennzeichneten Verbindungsweg von Klein Wanzleben in Richtung Meindorf. Der mittlerweile 33-jährige Angeklagte steuerte nach dem Ergebnis der damaligen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oschersleben mit einem Blutalkoholgehalt von 0,78 Promille einen Transporter. In einer unübersichtlichen Rechtskurve stieß er aufgrund seiner zu hohen Annäherungsgeschwindigkeit und der alkoholbedingt verminderten Reaktionsfähigkeit mit einem ihm entgegenkommenden 78-jährigen E-Bike-Fahrer zusammen, der infolge der Kollision nach wenigen Sekunden verstarb. Anschließend entfernte sich der Angeklagte nach dem amtsgerichtlichen Urteil unerlaubt vom Unfallort. Das Amtsgericht verurteilte nach einer mehrtägigen Verhandlung am 18.12.2020 den Angeklagten u. a. wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Gegen diese Verurteilungen legten sämtliche Prozessbeteiligte Berufung ein. Die 8. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg legte das Verfahren der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zu Übernahme vor, da aus Sicht des Berufungsgerichts der Verdacht eines vorsätzlichen Tötungsdelikts bestehen würde. Die 1. Strafkammer hat mit Beschluss vom 03. Juni 2021 das Verfahren übernommen und hinsichtlich der rechtlichen Bewertung ausgeführt, dass möglicherweise anstelle einer fahrlässigen Tötung ein versuchter Mord in Verdeckungsabsicht oder möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt. Es besteht aus Sicht der Kammer ein hinreichender Verdacht dahingehend, dass der Angeklagte nach dem Unfall davon ausgegangen ist, dass das Opfer noch lebte und durch sofort eingeleitete Rettungsmaßnahmen hätte überleben können. Um aber als Verursacher des möglicherweise tödlichen Unfalls nicht entdeckt und verfolgt werden zu können, könnte sich der Angeklagte entschlossen haben, weiterzufahren und keine Rettungskräfte zu verständigen. Obwohl das Opfer tatsächlich verstorben ist, käme hier aus rechtlichen Gründen ein versuchter Mord durch Unterlassen in Betracht, da das Unfallopfer tatsächlich in keinem Fall mehr hätte gerettet werden können, weil der Unfall sofort zum Tode führte. Das Verfahren wird nun komplett neu vor der 1. Strafkammer als Schwurgericht verhandelt, weil diese allein für vorsätzliche Tötungsdelikte zuständig ist. Überfälle auf eine Apotheke und eine Bäckereifiliale in Magdeburg 21 KLs 222 Js 11643/21 (10/21) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 5 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 19. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermin: 26. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Einem 30-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 20. März 2021 mit einem pistolenähnlichen Gegenstand eine Apotheke in einem Einkaufscenter in Magdeburg überfallen zu haben. Der Mitarbeiter händigte jedoch kein Geld aus, sondern rief laut um Hilfe, worauf der Angeklagte geflüchtet sein soll. Am nächsten Tag, dem 21.03.2021, soll der Angeklagte mit einer Spielzeugpistole eine Bäckereifiliale überfallen und dort rund 100 € Bargeld erbeutet haben. Überfall auf eine Spielothek in Calvörde 22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2. Strafkammer 3 Angeklagter 1 Sachverständiger 12 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 28. Januar 2022, 09.30 Uhr, Saal nach Aushang Fortsetzungstermine: 2. und 16. Februar, 9., 16. und 30 März, sowie 6. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach Aushang Drei Männer im Alter zwischen 36 und 52 Jahren wird vorgeworfen in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 in Calvörde maskiert und bewaffnet eine Spielothek überfallen und dort rund 25.000 Euro erbeutet zu haben. Für den Zutritt zur Sitzung gilt nach der Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden vom 27.12.2021 die sogenannte 3-G Regelung, zudem gilt Maskenpflicht. "Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske dauerhaft zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, denen das Rederecht eingeräumt wird. Die Anzahl der Zuhörer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln auf die laut Aushang im Eingangsbereich der Wache genannte Zahl begrenzt." Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Änderungen im Verpackungsgesetz ab Juli 2021 Am 3. Juli trat eine Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft. Ziel: Abfallvermeidung und mehr Recycling. So wurden bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, die besonders oft in der Umwelt landen. Die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen wird ausgeweitet. Im To-Go-Bereich müssen Mehrwegverpackungen angeboten werden. Und: Service- und Versandverpackungen werden besser eingebunden. Die Novelle des Verpackungsgesetzes setzt unter anderem EU-Vorschriften aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um. Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen: Einwegverpackungen von außer Haus verzehrten Mahlzeiten und Getränken sowie bestimmte Einwegkunststoffartikel, wie Zigarettenstummel, Luftballonstäbe und einige Haushalts- und Hygieneprodukte werden oft nicht richtig entsorgt. Deshalb gehören diese Produkte zu den Abfällen, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden. Ab 3. Juli 2021 dürfen deshalb unter anderem folgende Einwegkunststoffprodukte nicht mehr in Verkehr gebracht werden: Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen und Luftballonstäbe sowie Getränkebecher einschließlich Deckeln und To-Go-Lebensmittelbehältnisse aus expandiertem Polystyrol. Mit der sog. Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 um. Weiterhin erlaubt sind u.a. andere Getränkebecher sowie Feuchttücher, Hygieneeinlagen, Tampons und Tabakprodukte mit Filter – diese müssen zukünftig aber gemäß der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine einheitliche Kennzeichnung tragen, die über den Kunststoffgehalt der Produkte und die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung in der Umwelt aufklärt (Kennzeichnungsdetails siehe Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 der Kommission vom 17. Dezember 2020). Ab dem 3. Juli 2024 dürfen bis zu drei Liter fassende Getränkebehälter aus Kunststoff grundsätzlich nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn deren Verschlüsse aus Kunststoff fest mit dem Getränkebehälter verbunden sind. Diese neue Regel soll verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse aus Unachtsamkeit in der Umwelt landen. Die Pfandpflicht wird auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und auf sämtliche Getränkedosen ausgeweitet. Damit sollen die Sammlung, Sortierung und Verwertung solcher Verpackungen erhöht und ihre Entsorgung in der Umwelt (sogenanntes Littering) reduziert werden. Bisherige Ausnahmen von der Pfandpflicht, unter anderem für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen, fallen damit weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Angebote von Essen und Getränken zum Mitnehmen führten zu einem steigenden Anfall von Einwegverpackungen. Durch die Corona-Pandemie und die Schließung der Gastronomie wurde dieser Trend weiter verschärft. Das Gesetz schreibt nun erstmals vor, ab 2023 Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Segment“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten, die nicht teurer als die Einwegverpackung sein darf. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrweg-to-go-Verpackung und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Schon jetzt bietet der Markt viele Mehrweglösungen an. Besonders umweltfreundliche Systeme können mit dem Umweltzeichen Blauer Engel ausgezeichnet werden. Zur Implementierung von Mehrwegsystemen, zum hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen und zu anderen Fragen, unterstützt der Blaue Engel mit umfangreichen Informationen für die Gastronomie und die Kommunen (siehe Publikationen). Hinweise zur Nutzung von Mehrwegbehältnissen sind auch auf der vom Bundesumweltministerium geförderten Seite Essen in Mehrweg zu finden. Angesichts des stark angestiegenen Online-Handels, in dem ausländische Inverkehrbringer von Verpackungen mitunter kein Entgelt an ein duales System für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen in Deutschland zahlen, wurde nunmehr eine Prüfpflicht unter anderem für elektronische Marktplätze eingeführt: Marktplatzbetreiber dürfen nur Anbieter zulassen, die sich mit ihren Verpackungen an einem System beteiligt haben. Verstöße werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfasst und an die zuständigen Ordnungswidrigkeitsbehörden in den Ländern gemeldet. In Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie schreibt das Verpackungsgesetz zudem die Verwendung von recyceltem Kunststoff vor: 25 Prozent ab dem Jahr 2025 für die Herstellung von PET-Einwegflaschen und 30 Prozent ab dem Jahr 2030 für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Damit werden Ressourcen geschont und das Recycling gestärkt. Um die Durchsetzung der Regelungen des Verpackungsgesetzes zu erleichtern und sicherzustellen, dass sämtliche Hersteller der Verantwortung für ihre Verpackungen nachkommen, wurden zudem neue Normen zur Datenerhebung über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgenommen und die Registrierungspflicht zum 1. Juli 2022 auf alle Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen ausgeweitet. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, wie Bechern an der Frischetheke, und Hersteller von Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen, sondern in Industrie, Handel und Gewerbe, müssen sich nun registrieren. Bei der Registrierung müssen Hersteller die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsarten angeben. Dadurch kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister in einem Datenabgleich erkennen, wenn Hersteller systembeteiligungspflichtige Verpackungen auf den Markt bringen, ohne für deren Entsorgung aufzukommen.
Aschersleben (Fahrzeugführer unter Betäubungsmitteleinfluss) Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Beamte des Polizeireviers Salzlandkreis am Nachmittag des 13.02.2020 in der Rosa-Luxemburg-Straße in Aschersleben, einen 20-jährigen Fahrzeugführer aus Aschersleben mit seinem Pkw fest. Der 20-jährige zeigte während der Kontrolle typische Anzeichen für einen kürzlichen Konsum von Betäubungsmitteln. Ein freiwilliger Betäubungsmitteltest reagierte positiv auf die Einnahme von Cannabis. Gegen den 20-jährigen Fahrzeugführer wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, sowie ein Bußgeldverfahren eröffnet. Weiterhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Staßfurt (Verkehrsunfall mit Personenschaden) Eine 24-jährige Fahrzeugführerin aus Hecklingen befuhr mit ihrem Pkw die Neue Straße in Staßfurt in Richtung Schulstraße. Im Kreuzungsbereich der Schulstraße missachtete ein 58-jähriger Fahrzeugführer aus Staßfurt, der aus Richtung Friedensallee kam, die Vorfahrt und stieß mit der 24-jährigen Fahrzeugführerin zusammen. Hierbei wurde die 24-jährige Fahrzeugführerin verletzt und musste im Ameos Klinikum Schönebeck ambulant behandelt werden. Gegen den 58-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Verkehrsunfall eingeleitet. Schönebeck (Räuberischer Diebstahl im REWE-Markt) In den Nachmittagsstunden des 13.03.2020 betrat ein 16-jähriger Schönebecker den REWE Markt im Schwarzen Weg in Schönebeck und nahm ein Getränk aus einem Regal, trank daraus und stellte die Flasche im Anschluss zurück. In weiterer Folge nahm der 16-jährige eine Packung Würstchen und eine Getränkedose aus einem Warenträger und steckte diese in die Hosentasche. Durch einen 53-jährigen Mitarbeiter des REWE Marktes wurde der Vorgang beobachtet. Als er den 16-jährigen Schönebecker zur Rede stellte, trat ihm dieser vor das Knie und versucht ihn zu schlagen. Dem 53-jährigen Mitarbeiter des Marktes gelang es den 16-jährigen Schönebecker bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort festzuhalten. Gegen den hinlänglich polizeilich bekannten 16-jährigen Schönebecker wurde ein Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls eingeleitet. Bernburg (Geschwindigkeitskontrolle) Am 13.03.2020 führte die Polizei in der Zeit von 14:00 Uhr bis 20:45 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle in der Gutenbergstraße in Bernburg durch. Insgesamt wurden hier 198 Fahrzeuge gemessen. 45 Fahrzeugführer überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Zeichen 274.1 ? Zone 30). Gegen 44 Verkehrsteilnehmer wurden Verwarngeldverfahren eingeleitet, einen Verkehrsteilnehmer erwartet ein Bußgeldbescheid. Hecklingen (Fahrzeugführer unter Alkohol) In den frühen Morgenstunden des 14.03.2020 stellten Polizeibeamte im Rahmen der Streifentätigkeit in der Teichstraße in Hecklingen, einen 40-jährigen Fahrzeugführer aus Hecklingen mit seinem Pkw fest. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten beim Fahrzeugführer erheblichen Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholvortest ergab beim 40-jährigen Fahrzeugführer einen Vorwert von 2,13 Promille. Gegen den 40-jährigen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, sowie ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Während der Amtshandlung der Polizeibeamten leistete der 40-jährige Fahrzeugführer erheblichen Widerstand, so dass er zum Schutz der Beamten gefesselt werden musste. Im Ergebnis wurde gegen den 40-jährigen Fahrzeugführer ein weiteres Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Aschersleben (Fahrzeugführer unter Alkohol) In den frühen Morgenstunden des 14.03.2020 stellten Polizeibeamte im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Staßfurter Höhe in Aschersleben, einen 20-jährigen Fahrzeugführer aus Ermsleben mit seinem Pkw fest. Im Rahmend der Kontrolle bemerkten die Beamten Atemalkoholgeruch beim Fahrzeugführer. Ein beweissicherer Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,51 mg/l. Gegen den 20-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ihm die Weiterfahrt untersagt. Aschersleben (Diebstahl eines Toyota ?HILUX?) Bislang unbekannte Täter entwendeten in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend, von einem Firmengelände in der Ottostraße in Aschersleben, einen schwarzen Toyota HILUX. Das entwendete Fahrzeug stand zum Verkauf und hatte einen Wert von ca. 27.000,-?. Durch die Kriminalpolizei wurden die Ermittlungen aufgenommen. Hinweise zur Tat, den Tätern oder zum Verbleib des Fahrzeuges, nimmt das Polizeirevier Salzlandkreis, gern auch telefonisch unter 03471/379-293, entgegen. Schönebeck (Einbruch in ein Hotel) Bislang unbekannte Täter verschafften sich in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend Zugang zu einem Hotel in der Friedrichstraße in Schönebeck. Die Täter durchsuchten den Bereich der Rezeption, sowie den Restaurantbereich und entwendeten Besteck, Schnapsflaschen, sowie eine Registrierkasse. Im Anschluss verließen die Täter das Hotel mit ihrer Beute. Hinweise zur Tat, den Tätern oder zum Verbleib des Diebesgutes, nimmt das Polizeirevier Salzlandkreis, gern auch telefonisch unter 03471/379-293, entgegen. Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier SalzlandkreisBereich Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitFranzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998, die durch die Siebte Novellierung vom 17. Juli 2014 geändert worden ist, ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke zu ermitteln. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz â€Ì VerpackG) in Kraft getreten. Für das Bezugsjahr 2017 bleibt es jedoch unberücksichtigt, da zu diesem Zeitpunkt die VerpackV Gültigkeit besaß. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränke-Panelberichte ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2017 darstellt. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2017 43,6 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 0,7 Prozentpunkte auf 42,2 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,1 Prozentpunkte geringfügig auf 1,5 % erweitern. Quelle: Bericht
Polizeirevier Halle (Saale) Dieb in medizinischer Einrichtung ertappt Ein 42-jähriger Hallenser wurde Freitag, gg. 04.30 Uhr, in einer halleschen Klinik beim Diebstahl ertappt. Der Mann entwendete zuvor von einem schlafenden Patienten ein Handy sowie dessen persönliche Gegenstände. In einem zweiten Patientenzimmer versuchte der Dieb erneut zu stehlen. Hier wachte jedoch der Patient auf und sprach den unbekannten Mann an. Hierauf ergriff der 42-Jährige die Flucht. Durch das aufmerksame Pflegepersonal ist der Dieb im Bereich der Notaufnahme festgestellt und vorläufig festgenommen worden bis die Polizei eintraf. Neben mehreren Hundert Euro Bargeld, wurden zudem drei Handys, Medikamente sowie Schlüsselbunde und ein Ausweis bei dem Tatverdächtigen sichergestellt. Es erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung, die weiteres Diebesgut ans Licht brachte. Gegen den Hallenser laufen nun umfangreiche Ermittlungen. Der Tatverdächtige befindet sich auf freiem Fuß. Brand Am Freitagmorgen, gegen 05.00 Uhr, kam die Feuerwehr in der Karl-von-Thielen-Straße zum Einsatz. An einer 100 Meter x 150 Meter großen und leerstehenden Lagerhalle auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahn-Ausbesserungswerks, brannte das Dach an zwei Stellen auf einer Fläche von 8 qm sowie 2 qm durch. Personenschäden sind nicht eingetreten. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 400,- ?. Spuren vom Tatort wurden gesichert. Die Ermittlungen wegen Brandstiftung laufen. Das Löschen des Brandes dauerte bis etwa 06.15 Uhr an. Fahren ohne Fahrerlaubnis Auf dem Fußweg im Carl-Schorlemmer-Ring/ Alfred-Brehm-Weg ist am Freitagabend, 21.30 Uhr, ein 36-jähriger Hallenser fahrend mit seinem Krad festgestellt worden. Der Mann räumte ein, das Krad ohne die nötige Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum mehrfach geführt zu haben. Gegen ihn wird nun ermittelt. Gefährliche Körperverletzung Eine 18-Jährige aus Bernburg und ihr 21-jähriger Partner aus Syrien sind Freitagnachmittag, 15.50 Uhr, an der Haltestelle ?Südpark? zunächst verbal attackiert worden. Zuvor fuhren sie in einem Linienbus und wurden schon dort durch einen etwa 30-Jährigen, mit Tätowierungen am Hals und am Unterarm, beleidigt. An der Haltestelle entnahm derselbe, bislang noch unbekannte Täter einen Kunststoffmülleimer aus der Halterung an dieser Haltestelle und warf diesen in Richtung des 21-Jährigen. Dieser Eimer verfehlte sein Opfer. Der Unbekannte schlug nun den Syrer mit der Faust. Der Syrer musste medizinisch nicht versorgt werden, erlitt dennoch leichte Verletzungen. Die Frau bewarf den Angreifer, während des Angriffs, mit einer ungeöffneten Getränkedose. Nach weiteren verbalen Attacken lief der Täter in Richtung der J.-S.-Bach-Straße und konnte in Tatortnähe nicht festgestellt werden. Die Kriminalpolizei ermittelt bereits. Ladendieb schlägt und bedroht Mitarbeiterin mit Baseballschläger Ein Ladendieb hat Freitagabend, 19.25 Uhr, einen Polizei-Einsatz in einem Supermarkt in der Bennstedter Straße ausgelöst. Der Mann hatte in dem Geschäft mehrere Waren entwendet. Eine Mitarbeiterin bekam dies mit und wollte den Hallenser zur Rede stellen. Daraufhin hat er die Frau mit der Faust geschlagen, am Boden liegend getreten und verschwand. Wenig später erschien er mit einem Baseballschläger erneut am Tatort. Dieser Baseballschläger wurde durch den Täter nicht benutzt. Drohungen fanden ebenfalls nicht statt. Die alarmierte Polizei konnte den 40-Jährigen an der Straßenbahn-Haltestelle ?Mindener Straße? feststellen. Sowohl ein Atemalkoholtest (mehr als 0,5 Promille), als auch ein Drogenschnelltest verliefen positiv. Wegen gefährlicher Körperverletzung wird nun ermittelt. Mann schüttet heißes Wasser aus seinem Fenster Freitagabend, gegen 22.10 Uhr, kamen Polizei, die Feuerwehr und der Rettungsdienst im Bereich der Veit-Stoß-Straße zum Einsatz, da ein 44-jähriger Mann heißes Wasser aus dem Fenster geschüttet hat und Glas aus dem Fenster herauswarf, um Passanten auf der Straße zu treffen. Getroffen wurde glücklicherweise niemand. Im Ergebnis aller Maßnahmen, wurde der Hallenser anschließend in eine spezielle Klinik eingeliefert. Versuch einer Raubstraftat In der Nacht zu Samstag, 00. 00 Uhr, ist an der Straßenbahnhaltestelle ?An der Feuerwache? ein körperlich gehandicapter 23-Jähriger Mann durch zwei Jugendliche aufgefordert worden, all seine Wertgegenstände herauszugeben. Den Forderungen wurde mit einer schlüssigen Schlaghaltung Nachdruck verliehen. Der junge Mann konnte in einem günstigen Moment flüchten, ohne dass ein Schaden eintrat. Die Polizei ermittelt nun. Körperverletzung In der Schmeerstraße kam es Samstagnacht, 01.45 Uhr, an einem Imbiss zu einer Körperverletzung. Ein 18-jähriger Hallenser hatte zunächst Streit mit einem 30-jährigen Hallenser. Während dieser verbalen Attacken, ging der Ältere auf den Jüngeren zu, schlug ihm mit der Hand ins Gesicht und packte den Jüngeren am Hals. Der 18-Jährige fiel dabei gegen die Imbiss-Schaufensterscheibe, welche dadurch zerbarst. Der junge Mann erlitt dadurch Schnittwunden am Rücken und musste zu einer medizinischen Versorgung in eine hallesche Klinik gebracht werden. Die Polizei ermittelt. Körperverletzung Samstag, 22.45 Uhr, kam es am Franckeplatz zu einer Körperverletzung. Ein 40-jähriger Hallenser ist zuvor an der Straßenbahnhaltestelle ?Rennbahnkreuz? aus unbekannten Gründen mit einem Nichtdeutschen in Streit geraten. Der Streit setzte sich in der Straßenbahnlinie 2 fort. Dieser Unbekannte kündigte an, Freunde zu holen, die den 40-Jährigen schlagen. Am Franckeplatz eingetroffen, ist der Hallenser dann auf den Streithahn mit vier weiteren unbekannten Personen getroffen. Zwei davon schlugen ihn unvermittelt und abwechselnd mit Fäusten. Die Gruppierung flüchtete anschließend in Richtung des Rannischen Platzes. Eine medizinische Behandlung war nicht erforderlich. Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung gegen Unbekannt. PKW-Einbrecher wurde vorläufig festgenommen Samstagfrüh, 04.50 Uhr, wurde -Zeugenaussagen zufolge- in der Pfännerhöhe/ Thomasiusstraße die Seitenscheibe eines PKW eingeschlagen. Aus dem Wagen sind zudem Gegenstände entwendet worden. In dem Tatortnahbereich wurde ein 22-jähriger Syrer durch Polizisten festgestellt, der sich seines mitgeführten Fahrrades zwischen parkenden PKW entledigte. Bei der nötigen Durchsuchung des Mannes sind in dessen Rucksack ein Schlagring, Diebesgüter in Form elektronischer Geräte, Zubehörteile u. Bekleidungsgegenstände aufgefunden worden. Weiterhin führte der junge Mann ein Einhandmesser bei sich. Im näheren Tatortbereich sind durch Polizisten weitere drei vergleichbar angegriffene PKW festgestellt worden. Die Zuordnung aufgefundenen Diebesgüter, bleibt Gegenstad derzeitiger Ermittlungen. Es erfolgte eine vorläufige Festnahme. Bis zu einem richterlichen Entscheid, am Sonntagmittag, verbleibt der junge Mann im Polizeigewahrsam. Am Sonntagvormittag, gg. 11.30 Uhr, erließ und verkündete ein Haftrichter des Amtsgerichts Halle (Saale) Haftbefehl. Der Syrer wurde in eine nahegelegene hallesche Justizvollzugsanstalt gebracht. Berauscht auf einem Kleinkraftrad unterwegs Samstag, gegen 16.05 Uhr, wurde ein 46-jähriger Hallenser auf seinem Kleinkraftrad ?An der Waisenhausmauer? angehalten und kontrolliert. Der Mann hatte fast 2,0 Promille Atemalkohol. Weiterhin räumte der Fahrer ein, keinen Führerschein zu haben und zudem auch noch illegale Drogen konsumiert zu haben. Eine Blutprobenentnahme erfolgte in einer Klinik. Gegen den Mann wurden Strafverfahren eingeleitet. Sonntagfrüh, gegen 07.55 Uhr, ist ein 54-jähriger Mann aus dem Salzatal mit seinem Kleinkraftrad im Mühlweg angehalten und kontrolliert worden. Bei dem Kraftfahrzeugführer ist ein Drogenschnelltest durchgeführt worden, welcher positiv verlief. Eine Blutprobenentnahme in einer halleschen Klinik erfolgte. Zudem ist der Mann nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis, um das Kleinkraftrad im öffentlichen Verkehrsraum führen zu dürfen. Weiterfahren durfte der Mann aus dem Saalekreis nicht mehr. Es erwarten ihn nun zwei Ermittlungsverfahren. Verkehrsunfall nach Alkoholkonsum Sonntagfrüh, gegen 05.45 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall. Am Rennbahnkreuz fuhr ein PKW-Fahrer gegen ein Straßenschild sowie auf eine Rasenfläche, wobei zwei Betonklötze -durch den Aufprall- etwa einen Meter nach vorn geschoben wurden. Bei dem 27-jährigen Mann aus dem Salzatal sind während der Verkehrsunfallaufnahme mehr als 1,9 Promille Atemalkohol festgestellt worden. Der Autofahrer ist in eine nahegelegene Klinik zur Blutprobenentnahme gebracht worden. Weiterfahren durfte er natürlich nicht. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Das Fahrzeug von ihm musste abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden. Der Autofahrer wurde leicht verletzt und musste medizinisch versorgt werden. Polizeirevier Burgenlandkreis Räuberische Erpressung Freitagmittag, 12.45 Uhr, kam es im ?Goethepark? von Zeitz zu einer Raubstraftat. Ein 35-Jähriger aus Zeitz lief durch den Park. Auf Höhe des Spielplatzes kam ihm ein etwa 35-40 Jahre alter Mann, der etwa 185 cm-190 cm groß ist, von kräftiger Statur, mit Glatze und einer dunkelblauen Jogginghose sowie rotem T-Shirt bekleidet war, entgegen und forderte -unter Androhung von Gewalt- Geld. Der 35-jährige aus Zeitz übergab sein mitgeführtes Bargeld, womit der bislang noch unbekannte Täter in die Richtung der August-Bebel-Straße flüchtete. Zeugenaufruf: Wer Angaben zur Tat oder zum Täter machen kann wird gebeten, sich im Polizeirevier Burgenlandkreis unter: 03443-282 293 zu melden. Feuerlöscher werden widerrechtlich in einer Tiefgarage entleert In einer Tiefgarage der Naumburger Salzstraße, sind Freitag, gegen 13.50 Uhr, Feuerlöscher geleert, Deckenverkleidungen abgerissen und stark beschädigt worden. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf etwa 500,- ?. Tatverdächtig sind ein 16-jähriger Jugendlicher aus Naumburg sowie ein 21-jähriger Naumburger. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln. Fahren ohne Fahrerlaubnis Bei einem 28-jährigen Autofahrer aus Naumburg wurde Sonntagnacht, 22.50 Uhr, in der Badstraße von Naumburg eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Der Mann war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Jegliche Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Nun ermittelt die Kriminalpolizei. Berauscht am Steuer In Nonnewitz wurde Sonntagnacht, gegen 00.50 Uhr, ein 55-jähriger Autofahrer aus Zeitz angehalten und kontrolliert. Bei dem Mann ist während der Kontrolle Atemalkoholgeruch aufgefallen. Ein Test ergab einen Wert von mehr als 1,4 Promille. Zur Blutprobenentnahme ist der Mann in eine Zeitzer Klinik gebracht worden. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Gegen den Mann wird nun ermittelt. Weiterfahren durfte er nicht. Polizeirevier Saalekreis Verkehrsunfälle Nach einem schweren Verkehrsunfall auf der Landesstraße 167 (L 167) zwischen Zwintschöna und Reideburg wurde ein 20 Jahre alter Radfahrer schwerverletzt. Der junge Mann überquerte Freitag, gegen 13.45 Uhr, an der Kreuzung Friedrichsbad, die L 167 in Richtung Kanena, ohne die Vorfahrt einer Autofahrerin zu beachten. Der Radler kollidierte mit dem Auto einer 33-Jährigen aus Kabelsketal. Der Mann erlitt schwere Verletzungen und wurde in ein hallesches Krankenhaus gebracht. Die L 167 musste bis 15.00 Uhr aufgrund einer umfangreichen Unfallaufnahme gesperrt werden. Samstag, 18.00 Uhr, kam es auf der L 168 zu einem Verkehrsunfall. Ein 67-Jähriger aus Schkopau fuhr mit seinem PKW aus dem Industriegebiet Raßnitz kommend und wollte in Richtung Raßnitz-Ortskern nach links abbiegen. Plötzlich kollidierte der Mann mit einer kleinen Brücke und kam zum Stehen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,2 Promille. Das Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Eine nötige Blutprobenentnahme ist in einer Klinik entnommen worden. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren. Am Freitagnachmittag, 15.05 Uhr, kam es in Leuna, Dürrenberger Straße, zu einem folgeschweren Verkehrsunfall. Ein 19-jähriger Merseburger fuhr mit seinem PKW die Dürrenberger Straße aus Richtung Leuna in Richtung Bad Dürrenberg. Der Autofahrer wollte nach links abbiegen, konnte dies allerdings aufgrund des Gegenverkehrs nicht und musste halten. Ein 28-Jähriger aus Merseburg fuhr nebst einer 17-jährigen Sozia aus Leuna auf einem Kraftrad und überholte einen noch hinter dem 19-jährigen Autofahrer stehenden PKW. Der Kradfahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit dem Auto des 19-Jährigen. Rechtswidrig verließ die Krad-Besatzung fußläufig die Unfallstelle. In Unfallortnähe konnten jedoch die beiden Personen zeitnah unter Zuhilfenahme eines Fährtenhundführers festgestellt werden. Das Kennzeichen an dem Kraftrad war gefälscht. Das Krad wurde sichergestellt. Die beiden auf dem Kraftrad befindlichen Personen wurden durch den Unfall dennoch schwerverletzt in eine Merseburger Klinik gebracht. Der Kradfahrer stand zudem unter dem Einfluss illegaler Drogen. Eine Blutprobenentnahme erfolgte. Da auf der Fahrbahn Betriebsstoffe ausliefen, musste die Feuerwehr jene binden. Das Motorrad wurde sichergestellt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden. Der PKW-Fahrer blieb unverletzt. Fahren ohne Fahrerlaubnis und berauscht am Steuer Freitagnachmittag, gegen 17.45 Uhr, wurde auf der B 91 in Merseburg ein PKW angehalten und kontrolliert. Der 23-jährige Fahrer aus Merseburg hatte keine erforderliche Fahrerlaubnis, fuhr das Fahrzeug unter Einfluss illegaler Drogen und musste in eine nahegelegene Klinik zur Blutprobenentnahme gebracht werden. Das Fahrzeug ist nicht pflichtversichert. Auch wird gegen den Mann wegen Urkundenfälschung ermittelt. Sonntag, 02.10 Uhr, wurde in der Querfurter Straße von Merseburg ein 26-jähriger Autofahrer angehalten und kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,7 Promille. Eine Blutprobenentnahme erfolgte in einer nahegelegenen Klinik. Weiterfahren durfte der Hallenser nicht. Brand Im Schkopauer Ortsteil Korbetha kam es Freitagnacht, gegen 23.00 Uhr, zu einem Brand eines leerstehenden Wohnhauses. Das Haus stand voll in Brand. Drei freiwillige Feuerwehren aus Hohenweiden, Korbetha und Schkopau waren mit dem Löschen des Brandes beschäftigt. Gefahr für Dritte bestand zu keiner Zeit. Der Sachschaden wird auf etwa 30.000 ? beziffert. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen bereits übernommen. Kennzeichenmissbrauch In der Zwebendorfer Straße von Klepzig ist Samstag, 16.25 Uhr, ein 20-Jähriger aus Landsberg mit seinem Kleinroller angehalten und kontrolliert worden. Der junge Mann brachte ein falsches, nicht für dieses Fahrzeug ausgegebenes Kennzeichen, am Fahrzeug an. Für das genutzte Kleinkraftrad besteht zudem derzeit keine Pflichtversicherung. Nun wird gegen den Fahrer wegen Kennzeichenmissbrauchs sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Besonders schwerer Fall des Diebstahls Unbekannte drangen in Leuna, An der Bahn, Bahnstrecke Leipzig-Leutzsch und Merseburg in Werkzeugcontainer ein und entwendeten Elektrogeräte im Gesamtwert von mehreren Tausend Euro. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren und hat die Ermittlungen bereits aufgenommen. Polizeirevier Mansfeld-Südharz Aufbrausender Autofahrer Freitagnachmittag, 17.35 Uhr, wurde der Polizei mitgeteilt, dass die Arbeit der Feuerwehr in der Friedrich-Schmidt-Straße von Sangerhausen durch eine Person gestört und behindert wurde. Die Straße ?Harz? wurde durch drei Kegel abgesperrt. Ein PKW-Fahrer fuhr dennoch in die Straße ein. Die Kegel fuhr der 37-Jährige aus Sangerhausen um. Ein Feuerwehrmann musste zur Seite springen, um einen Unfall zu verhindern. Nun wird gegen den PKW-Fahrer wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Trotz Hausverbotes in Gartenanlage eingedrungen Ein 40-Jähriger aus Arnstein betrat trotz eines bestehenden Hausverbotes eine Kleingartenanlage in Arnstein. Ein 44-jähriger Gartenbesitzer wurde durch den Eindringling angegriffen, indem der Tatverdächtige mehrfach auf den Älteren mit der Faust einschlug. Auch eine Gartentür ist durch den erzürnten 40-jährigen Angreifer beschädigt worden. Die Polizei ermittelt. Verkehrsunfälle Ein 70-jähriger Autofahrer aus Magdeburg befuhr Samstagmittag, 12.00 Uhr, die B 86 aus Richtung Siebigerode in Richtung Annarode. Ein Traktor fuhr vor dem Senior. Diesen Traktor wollte der Mann überholen und geriet dabei in den Gegenverkehr. Der Senior streifte den Traktor auf der linken Fahrzeugseite und das Fahrzeug einer 21-jährigen Autofahrerin aus Gotha auf der rechten Fahrzeugseite, die sich im Gegenverkehr befand. Es ist ein Sachschaden in Höhe von etwa 9.000 ? an beiden PKW entstanden. Den Senior erwartet nun ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung durch grobes Fehlverhalten beim Überholen. Verletzt wurde niemand. Eine Verkehrswarnmeldung musste aufgrund der umfangreichen Unfallaufnahme veranlasst werden. Ein 55-Jähriger aus Remscheid befuhr Samstagabend, gegen 18.35 Uhr, die Hornburgerstraße der Lutherstadt Eisleben in Richtung der B 180. In einer leichten Linkskurve rutschte er mit seinem Kraftrad auf Grund des nassen Schlackenpflasters ab und kam auf der rechten Seite der Straße zu Fall. Dabei wurde er schwerverletzt in ein Krankenhaus gebracht. Am Krad entstand Sachschaden an der linken Seite. Das Motorrad wurde gesichert untergebracht. Berauscht am Steuer und ohne Fahrerlaubnis In der Schwendaer Straße von Rottleberode wurde Mitternacht zu Sonntag eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Ein 59-jähriger Autofahrer aus Südharz war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und hatte einen Atemalkoholwert von mehr als 1,5 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde in einer Klinik durchgeführt. Das Führen von Kraftfahrzeugen wurde ihm untersagt. Den Mann erwarten nun Strafverfahren. Sonntagnacht, 03.25 Uhr, fuhr ein 24-jähriger Autofahrer aus Nordhausen mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit von Stolberg in Richtung Breitenstein. In einer Rechtskurve in der Straße ?Kaltes Tal? verlor der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte zunächst mit einem auf der rechten Seite befindlichen Zaun und danach mit einer gegenüberliegenden Leitplanke. Das Fahrzeug von dem jungen Fahrer ist durch den Unfall sehr stark beschädigt worden. Der junge Mann hatte mehr als 1,5 Promille Atemalkohol intus und wurde zu einer Blutprobenentnahme in die Klinik gebracht. Weiterfahren durfte er nicht. Gegen ihn wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses ermittelt. Impressum: Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle Tel: (0345) 224-1533 Fax: (0345) 224-1280 Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt das Forum Getränkedose ab, da es Verbraucher durch falsche Recyclingversprechen in die Irre führe. Aluminium und Weißblech können nicht unendlich oft und ohne Materialverluste recycelt werden. Dies ist das Ergebnis wissenschaftlicher Recherchen der DUH. Beim Recycling von Getränkedosen kommt es zu Metallverlusten, die bis zu zehn Prozent pro Recyclingvorgang betragen können. Werbeslogans des deutschen Lobbyverbandes der Getränkedosenhersteller „Forum Getränkedose“ sollen Verbrauchern jedoch den Eindruck eines unendlichen Recyclingkreislaufs vorgaukeln. Die DUH fordert den Dosenlobbyverband „Forum Getränkedose“ auf, bis zum 2. August 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das „Forum Getränkedose“ Verbrauchern in Zukunft keine Werbelügen zum Recycling von Getränkedosen mehr auftischt. Unabhängige Ökobilanzen des Umweltbundesamtes und eine von Dosenherstellern selbst in Auftrag gegebene Studie beim Heidelberger IFEU-Institut bestätigen die ökologischen Nachteile von Getränkedosen. Wiederbefüllbare Mehrwegflaschen sind die deutlich umweltfreundlichere Getränkeverpackung.
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