In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern:
• Apollinaris Brands GmbH für Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH, Goseburgstraße 25-39, 21339 Lüneburg
• Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH, Industriestraße 6 + 8 31135 Hildesheim
• MEG LÖNINGEN GMBH / MEG Gruppe, Haselünner Str. 45, 49624 Löningen
• Friedrich Lütvogt GmbH & Co. KG, Wagenfeld, Hauptstr. 84, D-49419 Wagenfeld
• riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG, Behrenstraße 44-64, 31737 Rinteln
• VILSA-BRUNNEN Otto Rodekohr GmbH, Alte Drift 1, 27305 Bruchhausen-Vilsen
• Bad Pyrmonter Mineral- und Heilquellen GmbH & Co. OHG, Mühlenbergstraße 8, 31812 Bad Pyrmont
• Sodenthaler Mineralbrunnen GmbH, Alte Drift 1, 27305 Bruchhausen-Vilsen
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen:
1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung)
1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung):
◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)?
◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig?
◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten?
◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese.
2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024):
◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert?
◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet?
2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser)
Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen:
• Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen?
• Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet?
3. Grundlagen und Überprüfung
1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen).
2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu.
4. Trendanalyse der Wasserstände
Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen.
5. Hinweise zur Übermittlung
• Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten.
• Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit.
• Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.
In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern:
• VITAQUA GmbH für Altmühltaler Getränke GmbH, Otto-Hahn-Straße 1, 34479 Breuna
• OberSelters Mineralbrunnen Vertriebs-GmbH, Brunnenstraße 1, 65520 Bad Camberg
• Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gießener Str. 18-30, 61118 Bad Vilbel
• Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet Rosbacher Brunnen, Bornweg 100, 61191 Rosbach vor der Höhe
• PepsiCo Deutschland GmbH, Behringstraße 2, 63110 Rodgau
• Hansa Mineralbrunnen GmbH, Löhnberg (besteht laut BVL, keine genaue Adresse zu ermitteln)
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen:
1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung)
1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung):
◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)?
◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig?
◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten?
◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese.
2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024):
◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert?
◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet?
2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser)
Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen:
• Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen?
• Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet?
3. Grundlagen und Überprüfung
1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen).
2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu.
4. Trendanalyse der Wasserstände
Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen.
5. Hinweise zur Übermittlung
• Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten.
• Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit.
• Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.
Die Mineralquellen Bad Liebenwerda GmbH, Am Brunnenpark 1-4 in 04924 Bad Liebenwerda, beantragte gemäß §§ 8 ff. WHG die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen 8 und 9 in der Gemarkung Thalberg, Flur 2, Flurstück 178/1 mit einer maximalen Entnahmemenge von 182.500 m³/a. Nach Nummer 13.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht im Sinne der §§ 5, 7 ff. UVPG erforderlich.
Die Bedarfsdeckung der Pharma- und Getraenkeindustrie mit Enzianwurzeln wird durch den Naturschutz schwieriger, ausserdem genuegen die heterogenen Sammeldrogen zum Teil nur ungenuegend der Arzneimittelgesetzgebung. Es soll daher ein wirtschaftliches Verfahren entwickelt werden, das qualitativ einheitliches Material (Zucker, Bitterstoffe, Aromastoffe) gewaehrleistet. Dabei werden oekologische und oekonomische Gesichtspunkte beruecksichtigt.
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