Als Lebensmittel bezeichnet man die Nahrung des Menschen. Lebensmittel werden nach Artikel 2 der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) folgendermaßen definiert:
Lebensmittel sind die Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern:
• VITAQUA GmbH für Altmühltaler Getränke GmbH, Otto-Hahn-Straße 1, 34479 Breuna
• OberSelters Mineralbrunnen Vertriebs-GmbH, Brunnenstraße 1, 65520 Bad Camberg
• Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gießener Str. 18-30, 61118 Bad Vilbel
• Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet Rosbacher Brunnen, Bornweg 100, 61191 Rosbach vor der Höhe
• PepsiCo Deutschland GmbH, Behringstraße 2, 63110 Rodgau
• Hansa Mineralbrunnen GmbH, Löhnberg (besteht laut BVL, keine genaue Adresse zu ermitteln)
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen:
1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung)
1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung):
◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)?
◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig?
◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten?
◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese.
2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024):
◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert?
◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet?
2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser)
Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen:
• Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen?
• Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet?
3. Grundlagen und Überprüfung
1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen).
2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu.
4. Trendanalyse der Wasserstände
Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen.
5. Hinweise zur Übermittlung
• Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten.
• Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit.
• Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Guten Tag,
in Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern:
• Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH - Standort Mölln
• REFRESCO DEUTSCHLAND HOLDING GMBH bzw. Hansa Mineralbrunnen GmbH - Standorte Reinbek, Trappenkamp, Aumühle
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen:
1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung)
a. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung):
◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)?
◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig?
◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten?
◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese.
b. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024):
◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert?
◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet?
2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser)
Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen:
• Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen?
• Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet?
3. Grundlagen und Überprüfung
a. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen).
b. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu.
4. Trendanalyse der Wasserstände
Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen.
5. Hinweise zur Übermittlung
• Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten.
• Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit.
• Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern:
• MEG WÖRTH AM RHEIN GMBH, Am Oberwald 15, 76744 Wörth am Rhein
• Fachingen Heil- und Mineralbrunnen GmbH für RheinfelsQuellen H. Hövelmann GmbH & Co. KG, Brunnenstr. 11, D-65626 Fachingen
• Hochwald Sprudel Schupp GmbH, Am Haardtwald, 54424 Thalfang
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen:
1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung)
1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung):
◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)?
◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig?
◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten?
◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese.
2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024):
◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert?
◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet?
2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser)
Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen:
• Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen?
• Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet?
3. Grundlagen und Überprüfung
1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen).
2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu.
4. Trendanalyse der Wasserstände
Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen.
5. Hinweise zur Übermittlung
• Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten.
• Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit.
• Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.
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