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Recycling von Kunststoffverbundmaterialien und Kunststoffgemischen

Ziel ist die werkstoffliche oder rohstoffliche Verwertung von Kunststoff enthaltenden Verbundmaterialien (Kunststoff-Metall, Kunststoff-Papier, Kunststoff-Kunststoff) sowie von Kunststoffgemischen. Fuer die werkstoffliche Wiederverwertung muessen hierzu die einzelnen Komponenten voneinander separiert und sodann sortenrein zu neuen Werkstoffen verarbeitet werden. Wird die Separierung der Verbunde oder Gemische zu aufwendig, werden diese in eine Form mit vorgegebener Spezifikation gebracht, die den Einsatz in der rohstofflichen Wiederverwertung erlaubt (Hochofen, Pyrolyse etc.). Ergebnisse: Verbundmaterialien werden a) werkstofflich verwertet, indem die Verbundkomponenten voneinander abgeloest und anschliessend voneinander getrennt werden. Die Abloesung wird entweder durch Aufloesen einer Verbundkornponente oder durch Anloesen des die Schichten verbindenden Klebers erreicht. Waessrige Abloesemittel garantieren oekologische und oekonomische Verfahren. Beispiele sind Getraenkeverbundverpackungen und Arzneimittelblister sowie beflockte Materialien. b) Verbundmaterialien werden rohstofflich verwertet, indem die Kunststoffverbundmaterialien durch Verfahrenstechniken wie Agglomeratoren und Pelletpressen in eine fuer den Einsatz im Hochofen oder in der Pyrolyse geeignete Granulatform gebracht werden. Einzuhaltende Spezifikationen wie Metallanteile, Chlorgehalte etc. werden durch vorgeschaltete physikalische Abscheidevorrichtungen erreicht und in einer Qualitaetskontrolle gesichert. Aufbereitete Materialien sind die Mischfraktion aus dem DSD-Muell, Teppichboedenabfaelle und Kunststoffe aus dem Elektronikschrott Die Trennung von Kunststoffgemischen wird mit einem Freifallscheider auf elektrostatischer Basis optimiert und Sortenreinheiten oberhalb 99 Prozent erzielt. Beispiele sind PET und PVC-Getraenkeflaschen.

Mehrwegquote bei Getränken verfehlt gesetzliches Ziel

<p>Im Berichtsjahr 2023 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,3 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p><p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht, um die Erreichung des in § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz festgelegten Zieles von 70 Prozent Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken zu überprüfen. Für das Jahr 2023 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 34,3 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Das gesetzliche Ziel wurde um 35,7 Prozentpunkte unterschritten.</p><p>Bezüglich des Konsumverhaltens ist festzustellen, dass der Verbrauch von Mineralwasser, Bier und Wein rückläufig ist, während der Konsum von Erfrischungsgetränken einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Die drei am häufigsten verwendeten Verpackungsarten für Getränke sind Einweg-Kunststoffflaschen mit einem Anteil von 39,3 Prozent, gefolgt von Mehrweg-Glasflaschen mit 24,9 Prozent und Einweg-Getränkekartons mit 12,9 Prozent.</p><p>Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022, wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt. Zum Vergleich: Die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 63,7 Prozent im Jahr 2003 und 43,3 Prozent im Jahr 2023.</p><p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen in Deutschland notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dem Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wieder befüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p><p>Im Rahmen eines Exkurses wird auf das österreichische Mehrwegsystem und sowie die dort vorgenommene Erhöhung des Mehrwegpfands zum 02. Februar 2025 eingegangen. Seit diesem Stichtag werden in Österreich nun 20 Cent statt zuvor 9 Cent Pfand für Mehrweg-Glasflaschen erhoben. Die Erhöhung resultiert aus einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Herstellern, Händlern und Rücknahmestellen. Bei der Wahl des Pfandwertes hat sich die Branche an dem Wiederbeschaffungswert der Mehrwegflaschen orientiert. Um einen kurzfristigen Ansturm auf Bier in Mehrwegflaschen vor dem Stichtag vorzubeugen, wurde der konkrete Zeitpunkt der Pfanderhöhung bis zuletzt bewusst nicht öffentlich kommuniziert. Es wird mit Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro, die dadurch entstehen, dass Mehrwegflaschen zum niedrigeren Pfandpreis eingekauft und anschließend mit dem höheren Pfand zurückgegeben werden, gerechnet. Zusätzlich fielen rund 300 Tausend Euro für die Umstellung der Rücknahmeautomaten an. Die Gefahr eines massenhaften Effekts durch sogenannten „Pfandtourismus“ wird nicht erwartet, da bereits vor der Pfanderhöhung Preisunterschiede beim Bier zwischen Deutschland und Österreich bestanden. Zudem erfolgt die Rücknahme grundsätzlich nur in handelsüblichen Mengen. Die Erhöhung des Mehrwegpfands in Österreich ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Verpackungspolitik und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Diese Erfahrungswerte können als Beispiel dienen, um den Mehrwegpfand in Deutschland zu erhöhen und damit Mehrweg zu stärken.</p>

Mehr Mehrwegverpackungen – Potentiale und Maßnahmen

<p>Mehrwegverpackungen reduzieren Abfälle und kommen trotzdem in Deutschland wenig zum Einsatz. Durch verschiedene Maßnahmen könnte die Verwendung von Mehrwegverpackungen erhöht werden, zeigt nun ein Forschungsvorhaben. Auch in Bereichen, in denen bisher Einwegverpackungen überwiegen, bestehen beim Umstieg auf Mehrweg große Potentiale zur Abfallvermeidung.</p><p>Mehrwegverpackungen können in vielen Bereichen wesentlich zur Abfallvermeidung und Reduktion von Umweltbelastungen beitragen. Das bestätigt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/foerderung-von-mehrwegverpackungssystemen-zur-0">Abschlussbericht</a> des Forschungsvorhabens „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs – Mögliche Maßnahmen zur Etablierung, Verbreitung und Optimierung von Mehrwegsystemen“, der jetzt veröffentlicht wurde.</p><p>Die Untersuchung zeigt: In 13 von 15 untersuchten Segmenten lässt sich der Verpackungsverbrauch durch den Einsatz von Mehrweg deutlich verringern – insbesondere im gewerblichen Bereich, etwa bei Transportverpackungen für Pflanzen. Auch Treibhausgasemissionen können dadurch reduziert werden.</p><p>Allerdings stehen nach wie vor Herausforderungen und Hemmnisse, einer breiten Umsetzung im Weg. Dazu zählen unter anderem Investitionskosten, Rückgabemöglichkeiten, logistische Herausforderungen sowie fehlende Standards und Informationsdefizite.</p><p>Das Forschungsvorhaben untersuchte konkrete Handlungsansätze zur Förderung von Mehrwegverpackungen in drei Bereichen:</p><p>Der hierzu bereits veröffentlichte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/foerderung-von-mehrwegverpackungssystemen-zur%20">Teilbericht</a> identifiziert insbesondere eine rechtlich verbindliche Mehrwegquote im Sinne einer Mehrwegangebots- wie auch einer Mehrwegvertriebsquote, eine generelle Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 50 Prozent in Kombination mit einer Abgabenlösung oder Abgaben auf Einweggetränkeverpackungen als potentiell mögliche Maßnahmen zur Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen.</p><p><strong>&nbsp; &nbsp; 2. Versandverpackungen</strong></p><p>Um Mehrwegversandverpackungen zu etablieren, stellen bisher Mehrkosten die größte Hürde dar. Die Förderung von Mehrwegverpackungen im Bereich „Versand“ wird durch Wiederverwendungsziele in Artikel 29 der neuen EU-Verpackungsverordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040">Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a>) unterstützt. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben in Deutschland kommen eine Kombination von Maßnahmen wie Abgaben auf Einwegversandverpackungen, eine Mehrwegquote und Berichtspflichten in Frage, so das Ergebnis des Forschungsvorhabens. Ergänzend sind Innovationsförderung für Mehrwegpoolsysteme, Standardisierung von Mehrwegverpackungen sowie Kampagnen und Umweltzeichen empfehlenswert.&nbsp;</p><p>&nbsp; <strong>&nbsp;3. Weitere Anwendungsbereiche</strong></p><p>Auch ausgewählte Anwendungsbereiche, in denen bisher Einwegverpackungen dominieren, wie bestimmte Transportverpackungen, wurden untersucht. Die Analyse zeigt ein großes Potential, durch Mehrweg Abfälle zu vermeiden. Hohe Umlaufzahlen und geringe Umstellungsanforderungen gelten als besonders förderlich für den Umstieg auf Mehrwegverpackungen.</p><p>Der Bericht liefert zudem eine rechtliche Einordnung auf deutscher und EU-Ebene sowie Empfehlungen für politische und wirtschaftliche Maßnahmen zur Förderung und Verbreitung von Mehrwegverpackungssystemen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>

riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG in Rinteln (2016 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/07236609510-0001) handelt es sich um Behandlung und Verarbeitung, außer ausschließlich Verpackung, der folgenden Rohstoffe, ob vorverarbeitet oder unverarbeitet, zur Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausschließlich aus pflanzlichen Rohstoffen mit einem fertigen Produkt (NACE-Code: 10.32 - Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland.

riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG in Waibstadt (2024)

Bei der Haupttätigkeit der riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.inspire.pf/pi-450-7960395-164756091) handelt es sich um Behandlung und Verarbeitung, außer ausschließlich Verpackung, der folgenden Rohstoffe, ob vorverarbeitet oder unverarbeitet, zur Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausschließlich aus pflanzlichen Rohstoffen mit einem fertigen Produkt (NACE-Code: 11.07 - Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Römerwall Naturbrunnen- und Getränke GmbH & Co.KG in Duisburg (2023 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der Römerwall Naturbrunnen- und Getränke GmbH & Co.KG , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2023-112000-112-0008398-0002) handelt es sich um Behandlung und Verarbeitung, außer ausschließlich Verpackung, der folgenden Rohstoffe, ob vorverarbeitet oder unverarbeitet, zur Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausschließlich aus pflanzlichen Rohstoffen mit einem fertigen Produkt (NACE-Code: 11.07 - Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Frosta AG in Bremerhaven (2022 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der Frosta AG , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.hb/de.hb.pf.bube-eureg.06-04-12/2170670/0/0-3000) handelt es sich um Behandlung und Verarbeitung, außer ausschließlich Verpackung, der folgenden Rohstoffe, ob vorverarbeitet oder unverarbeitet, zur Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln aus tierischen und pflanzlichen Rohstoffen, sowohl in kombinierter als auch in getrennter Form (NACE-Code: 46.17 - Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland.

Untersuchung von Mehrwegsystemen zur Verpackungsvermeidung

Obwohl Abfallvermeidung die höchste Priorität der gesetzlichen Abfallhierarchie zukommt, sind viele Verpackungen unter Aspekten des Produktschutzes unnötig materialintensiv oder vermeidbar. Jährlich fallen über 18 Mio. t Verpackungsabfälle mit steigender Tendenz in Deutschland an. Die vorhandenen Anreize, um verpackungsarme Lösungen wie Mehrwegsysteme stärker zu nutzen, reichen offenbar nicht aus. In § 1 Abs. 3 VerpackG ist das Ziel formuliert, dass der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen gestärkt und mind. 70 % betragen soll. 2016 lag der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen bei 42,8 % mit sinkender Tendenz. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Ziel von 70 % zum Jahr 2022 nicht erreicht wird. Mit Blick auf die Entschließung des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 18/11781) (s.u.) im Zusammenhang mit der Verabschiedung des VerpackG sind in der Diskussion befindliche und neue Maßnahmenvorschläge hinsichtlich ihrer Auswirkungen und ihrer rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit zu prüfen. Speziell im Onlinehandel wächst der Verpackungsverbrauch stark. Ergänzend zum Vorhaben 'Ökologisierung des Onlinehandels' (UBA III 1.1) sollen Konzepte für die Einführung von Mehrwegversandverpackungen skizziert, sowie unter Umwelt- und Akzeptanzgesichtspunkten bewertet werden. Auf Basis der Bewertungen sollen konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung und Etablierung erarbeitet werden. Darüber hinaus sind Potentiale von weiteren Mehrwegsystemen bei Verkaufs-, Service-, Transport- und Umverpackungen im Handel zu untersuchen. Somit sind sowohl Verpackungen, die im Handel bzw. in der Distributionskette verbleiben, als auch Verpackungen, die an die privaten Endverbraucher abgegeben werden, zu berücksichtigen.

Ökobilanzielle Analyse von Optimierungspotentialen bei Getränkeverpackungen

Im Getränkebereich existieren unterschiedl. Verpackungssysteme. Deren Rahmenbedingungen werden sich u.a. aufgrund der Maßnahmen gg den Klimawandel, neuer rechtl. Anforderungen und dem techn. Fortschritt in den nächsten Jahren absehbar stark verändern. Es besteht der Bedarf zu ermitteln, wie Verpackungssysteme in der Zukunft optimal aufgestellt werden können, damit mögl. geringe Umweltbelastungen verursacht werden. Dies gilt für Einweg- als auch für Mehrwegverpackungen. Eine Ökobilanz soll absehbare mittel-u. langfristige Veränderungen der Rahmenbedingungen u. mögl. Optimierungspotenziale der unterschiedl. Verpackungssysteme untersuchen. Daraus sollen Vorschläge für Handlungsoptionen abgeleitet werden, mit denen Umweltbelastungen verringert werden können. Aufgabe des Vorhabens ist es auch, für Hersteller, Handel u. Verbraucher*innen eine wissenschaftl. fundierte u. verständl. Grundlage zu liefern, welche Faktoren die Ökologie einer Verpackung beeinflussen. Dazu gehören Aspekte der Transportentfernung, des Recyclings bzw. Rückführung des Materials i. d. Kreislauf, der Energieeffizienz, der Herstellung u. der Ressourcenbeanspruchung. UBA hat 2015 in einem Forschungsvorhaben mit umfassendem Beteiligungsprozess eine Methodik für die Erstellung von Ökobilanzen im Getränkebereich entwickelt. In der Ökobilanz-Studie soll sich unter Berücksichtigung der Ziele möglichst nah an diese Methodik gehalten werden. Zur Sicherung einer möglichst aktuellen und aussagekräftigen Datenbereitstellung sind die Hersteller/Abfüller v. Getränken, aller Verpackungsarten, des Handels, der Recycling- u. Entsorgungswirtschaft i. d. Vorhaben einzubeziehen. Um ein hohes Maß an Wissenschaftlichkeit u. insb. Akzeptanz für Ergebnisse des Vorhabens zu erreichen, ist ein Projektbeirat unter Einbeziehung u.a. der Unternehmen der Getränkeindustrie, der Verpackungshersteller, des Handels, der Entsorgungswirtschaft zu bilden, der die Durchführung des Vorhabens begleitet.

Beschränkungsvorschlag BPA und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis

<p>Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wird häufig in der Umwelt gemessen, aber auch die Anwendung und Verbreitung weiterer Bisphenole nimmt zu. Die von dieser Stoffgruppe ausgehenden Risiken für die Umwelt sollen daher durch eine Beschränkung angemessen minimiert werden.</p><p>Das Umweltbundesamt hat in Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Chemikalien einen Vorschlag zur Beschränkung von BPA und vier weiteren Bisphenolen mit hormonschädigenden Eigenschaften (Bisphenols of similiar concern, BosC) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ eingereicht (<a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">Annex XV restriction report</a>). Basis dieser Besorgnis (engl. concern) sind die endokrin (hormonell) wirksamen Eigenschaften dieser Stoffe in der Umwelt. Zukünftig sollen weitere Bisphenole automatisch mitreguliert werden, sobald Informationen deren endokrine Wirkung auf die Umwelt belegen. Unter die Beschränkung fallen Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung der Stoffe in der EU. Im Gegensatz zum Zulassungsverfahren unter REACH werden so auch Importe reguliert. Der Beschränkungsvorschlag basiert auf der Annahme, dass es für endokrine Disruptoren in der Umwelt keine sichere Konzentration gibt, die alle Organismen ausreichend schützt. Das Ziel dieser Beschränkung ist daher im gesamten Lebenszyklus die Freisetzung von Bisphenol A so weit wie möglich, mindestens aber um 95 Prozent, zu reduzieren.</p><p>Der deutsche Beschränkungsvorschlag</p><p>Der im Oktober 2022 bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereichte Vorschlag umfasst derzeit die Bisphenole BPA, BPB, BPS, BPF sowie BPAF und dessen Salze. In der EU darf BPA in einigen Produktgruppen wie Spielzeug, Baby-Trinkflaschen oder Thermopapier nicht oder kaum mehr eingesetzt werden. Dies hat dazu geführt, dass Bisphenole mit ähnlicher Funktionsweise, aber gleicher schädigender Wirkung für einige Verwendungszwecke als Ersatzstoff eingesetzt werden. So wird BPA in vielen Thermopapieren inzwischen durch BPS ersetzt. Um weitere sogenannte „bedauerliche Substitutionen“ zu verhindern, adressiert der Beschränkungsvorschlag daher im Ansatz die gesamte Stoffgruppe der Bisphenole, sofern diese endokrine Disruptoren sind. Sobald für ein Bisphenol hormonell wirksame und fortpflanzungsschädigende Eigenschaften auf Umweltorganismen durch wissenschaftliche Untersuchungen identifiziert werden, sollen diese über einen Erweiterungsmechanismus automatisch in die Beschränkung aufgenommen werden. Für die im Rahmen des Beschränkungsvorschlages nötige Beschreibung einer Besorgnis werden die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt herangezogen:</p><p>Der derzeitige Beschränkungsvorschlag sieht vor, die Summe hormonell schädigender Bisphenole in einem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a>⁠ oder in einer Mischung auf den Grenzwert von 10 ⁠ppm⁠ (0,001 Gewichtsprozent) zu limitieren. Übersteigen Produkte diesen Grenzwert gelten Ausnahmen, wenn der Kontakt zu Wasser ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird. Die genannten Ausnahmen gelten nicht für Anwendungen, bei denen die Bisphenole als Additive eingesetzt werden.</p><p>Ablauf des Beschränkungsverfahren</p><p>Im Oktober 2020 und 2021 fanden jeweils Aufrufe zum Einreichen von Informationen (Call for Evidence) statt. Alle betroffenen Branchen- und Interessensvertreter konnten dabei relevante Informationen zur Anwendung von BPA und BosC zur Berücksichtigung in der Beschränkung einreichen.</p><p>Der Beschränkungsvorschlag wurde in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der ⁠REACH-Verordnung⁠ eingereicht. Nachdem die ECHA alle formalen Anforderungen an das Dossier bestätigt hat (conformity check), können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Unternehmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Diese werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ Verordnung veröffentlicht.</p><p>Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der Seite der <a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">ECHA</a>.</p><p>Schädliche Wirkungen in der Umwelt</p><p>Einige Bisphenole sind nachweislich hormonell wirksam im Menschen und in der Umwelt. Sie werden als endokrine Disruptoren bezeichnet. BPA und BPB wurden bereits aufgrund ihrer Wirkung auf Umweltorganismen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert. Belgien hat für BPS ein Dossier zur Identifizierung als SVHC aufgrund seiner endokrinen Wirkung im Menschen und in der Umwelt bei der ECHA eingereicht. Im Dezember 2022 hat der Ausschuss der Mitgliedsstaaten der ECHA BPS als SVHC identifiziert. Für BPF und BPAF bestätigte der Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten (Member State Commitee) ebenfalls die endokrine Eigenschaften in einem Verfahren nach Art. 77 der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH-Verordnung#alphabar">REACH-Verordnung</a>⁠.</p><p>BPA war eine der ersten synthetischen Substanzen, von der bekannt wurde, dass sie das natürliche weibliche Sexualhormon Östrogen in der Wirkung nachahmen kann. In der Umwelt hat dies bei Fisch- und Amphibienarten nachweislich endokrin vermittelte Schäden zur Folge. Nachteilige Effekte auf Wachstum, Verhalten und Befruchtungserfolg sowie eine Verschiebung des Geschlechterverhältnisses zugunsten weiblicher Tiere können auftreten. BPA wirkt sich auf eine Vielzahl ökologisch wichtiger Arten in aquatischen und terrestrischen Ökosystemen aus. Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ ist nicht auf bestimmte Umgebungen beschränkt, sondern ist allgegenwärtig. Bestimmte Fisch- und auch Weichtierarten haben sich als besonders empfindlich erwiesen. Da nur für einen kleinen Teil der vorhandenen Arten Informationen aus ökotoxikologischen Studien vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Arten ebenso empfindlich oder sogar noch empfindlicher sind. Aus diesem Grund kann kein Grenzwert für BPA in der Umwelt bestimmt werden, unter welchem keine Gefährdung für Umweltorganismen vorliegt.</p><p>BPA hat durch seine endokrinen Eigenschaften auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und ist daher fortpflanzungsschädigend und hormonell wirksam (Amtsblatt der EU, 2016; ECHA, 2017). Basierend auf verfügbaren Daten wurde im Rahmen der europäischen Human Biomonitoring Initiative (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/hbm4eu-europaeische-human-biomonitoring-initiative">HBM4EU</a>) der Schluss gezogen, dass die allgemeine Bevölkerung kontinuierlich BPA ausgesetzt ist. In 100 Prozent der untersuchten Urin- und Blutproben wurde BPA gefunden, während Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Proben festgestellt wurden (HBM4EU substance report: bisphenols, 2022).</p><p>Eintragspfade von Bisphenolen in die Umwelt</p><p>Obwohl BPA in einigen Produkten oder vereinzelt auf nationaler Ebene bereits reguliert ist, werden weiterhin umweltrelevante Konzentrationen von BPA in Umweltorganismen, Flüssen und Sedimenten gefunden. BPA ist der am meisten produzierte SVHC der Welt und es wird ein steigender Verbrauch in der EU erwartet. Zugleich werden auch andere Bisphenole in zahlreichen Sektoren eingesetzt und können BPA durch ihre verwandte Struktur und ähnlichen Eigenschaften ersetzen. Studien aus China und den USA, aber auch aus mehreren europäischen Ländern, berichten häufig über eine Ko-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ von BPA und anderen Bisphenolen (insbesondere BoSC). Obwohl beispielsweise BPB bisher in Europa nicht häufig in der Umwelt nachgewiesen wurde, deuten Untersuchungen auf ein vermehrtes Auftreten in Kläranlagen und Süßwasserökosystemen hin, wobei es auch Nachweise in abgelegenen Gebieten gibt (Annex XV restriction report, Annex B). Auf Grundlage des Vorsorgeprinzips sollte das Auftreten von hormonell schädlichen Bisphenolen in Gewässer und Biota vermieden werden.</p><p>Bisphenole werden für ein sehr breites Spektrum an Anwendungen eingesetzt. BPA und andere Bisphenole werden als Zwischenprodukte bei der Herstellung von Polymeren oder Polymerharzen wie Polycarbonat und Epoxidharzen und -härtern verwendet. Polycarbonat-Kunststoff ist ein starkes und zähes Material, das bei hohen Temperaturen geformt werden kann. Zu den Produkten aus Polycarbonat gehören gängige Konsumgüter wie Autoteile, Sportgeräte, Gewächshäuser, Getränkeflaschen und Plastikgeschirr. Epoxidharze haben ebenfalls ein sehr breites Verwendungsmuster. Sie werden beispielsweise in Baumaterial, in Elektro- und Elektronikgeräten, in Windrädern, in Fußböden sowie im Transport- und Medizinsektor verwendet. Wasserleitungen und Lebensmitteldosen können mit Epoxidharz beschichtet sein, um die Haltbarkeit der Materialien zu verlängern.</p><p>Hinzu kommt die Verwendung von Bisphenolen als Additiv, also als Zusatzstoff. Sie werden Farben, Klebstoffen, Textilien, Papier oder Pappe zugesetzt, um verschiedene Funktionen zu erfüllen. In Kunststoffen fungieren sie als Stabilisatoren, Polymerisationsinhibitoren oder Flammschutzmitteln.</p><p>Der größte Anteil von BPA wird für Herstellung von Polycarbonat (PC) mit etwa 70-80 Prozent und die Herstellung von Epoxidharz mit etwa 15-30 Prozent eingesetzt. Ein verbleibender Anteil von weniger als 5 Prozent betrifft die Verwendung von BPA als Additiv und die Herstellung von Chemikalien (0,3 Prozent) (Annex XV restriction report, Annex H).</p><p>Bisphenole können als Restgehalte in Materialien vorliegen, sich als unerwünschtes Nebenprodukt in Herstellungsverfahren bilden, durch Abbauprozesse entstehen oder in den Recyclingströmen von Papier und PVC enthalten sein. Sie werden bei Kontakt mit Wasser und durch normale Alterungs- und Abnutzungsprozesse der Materialien freigesetzt. Neben punktuellen Emissionsspitzen aus beispielweise Papierrecyclinganlagen findet daher ein kontinuierlicher Eintrag in Gewässer über Kläranlagen statt. Weitere Quellen in Europa sind Deponien und der Mensch, welcher BPA über Lebensmittelverpackungen und Hausstaub aufnimmt und ausscheidet. Seit Anfang 2020 darf BPA als Farbentwickler auf Thermopapier nicht mehr verwendet werden, so dass zukünftig wahrscheinlich BPA-Einträge aus dem Recycling von Papier in die Umwelt vermindert werden.</p><p>Quellen</p><p><strong>Amtsblatt der Europäischen Union</strong><br>L 195, 20. Juli 2016<br><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:195:TOC">https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:195:TOC</a></p><p><strong>HBM4EU substance report: bisphenols</strong><br>Dr. Ian Keyte, Neil Patton, Dr. Robert Whiting, Robert Barouki, Elena Tarroja<br>HBM4EU science and policy for a healthy future 2022 <br><a href="https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2022/07/Bisphenols_Substance-report.pdf">https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2022/07/Bisphenols_Substance-report.pdf</a></p><p><strong>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=MSC#alphabar">MSC</a>⁠ unanimously agrees that Bisphenol A is an endocrine disruptor</strong><br>ECHA/PR/17/12<br>June 2017<br><a href="https://echa.europa.eu/de/-/msc-unanimously-agrees-that-bisphenol-a-is-an-endocrine-disruptor">https://echa.europa.eu/de/-/msc-unanimously-agrees-that-bisphenol-a-is-an-endocrine-disruptor</a></p><p><strong>Proposal for a restriction: Pre-publication of Annex XV report</strong><br>SUBSTANCE NAME(S): 4,4’-isopropylidenediphenol (Bisphenol A) and bisphenols of similar concern for the environment<br>Version number: 0.1 <br>Date: 7 October 2022<br><a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term</a></p>

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