Der Leitfaden informiert über die gesetzliche Verpflichtung zur separaten Sammlung von Speiseabfällen und vermittelt Tipps zur Vermeidung und im praktischen Umgang mit Lebensmittelabfällen. Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt: Tipps zum einfachen und praktischen Sammeln der Speisereste in der Gastronomieküche Wickeln Sie feuchte Speisereste in Zeitungspapier. Auch Papierservietten können gemeinsam mit den Essensresten in die Speiseresttonne gegeben werden. Ein Vorsortierbehälter hilft dabei, die Küchenabfälle bereits während des Zubereitens der Speisen zu sammeln. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Getrenntsammlung von Speiseabfällen, indem Sie in direkter Nähe des Vorsortierbehälters / der Speiseresttonne eine Tabelle zum richtigen Sortieren anbringen. Diese können Sie sich hier kostenlos herunterladen und ausdrucken: Frittierfette und Speiseöle müssen ebenfalls separat entsorgt werden. Wie für die Speiseresttonne stehen auch hier Behälter in verschiedenen Größen zur Verfügung, die bei der Entsorgung gegen ein neues, gereinigtes Fass getauscht werden. Die Fässer werden in flexiblen Rhythmen entsorgt. Fragen Sie bei Ihrem Entsorgungsbetrieb ein individuelles Angebot an. Papier und Kartonagen können zu sehr geringen Kosten entsorgt werden – fragen Sie Ihren Entsorger. Die “Gelbe Tonne” für Verpackungen/Wertstoffe ist entgeltfrei und entlastet die teure Restmülltonne insbesondere von den voluminösen Verpackungsabfällen. Soweit genug Stellplatz vorhanden ist, ist die Nutzung der gelben Verpackungs-Tonne vorgeschrieben. Um Ihr Anrecht auf diese Tonne zu klären bzw. um eine solche zu bestellen, können Sie sich bei ALBA informieren: Tel.: (030) 35182-3260 Abfall ist am günstigsten, wenn er gar nicht erst entsteht. Oft kann eine Analyse der internen Betriebsabläufe dabei helfen, Möglichkeiten zur Abfallvermeidung zu identifizieren. Potenziale zur Abfallvermeidung gibt es an vielen Stellen: Bieten Sie verschiedene Portionsgrößen an und informieren Sie Ihre Gäste über die Option, um Tellerreste zu vermeiden. Kaufen Sie Lebensmittel in Großgebinden, um Verpackungsmüll zu vermeiden. Setzen Sie auf Getränke in Mehrwegflaschen. Bieten Sie Ihren Gästen Mehrwegbehälter für Take-Away-Gerichte an. Geben Sie einen Preisnachlass, wenn eigene Mehrwegbecher für den Kaffee “to go” mitgebracht werden. Sortieren Sie die Lebensmittel nach Haltbarkeitsdatum und überprüfen Sie die Waren regelmäßig. Lebensmittel, die bald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreichen, eignen sich gut für tagesbezogene Menü-Angebote. Maßnahmen zur Lebensmittelrettung Traurig, aber wahr: nach wie vor werden zu viele noch gut verzehrbare Lebensmittel einfach weggeworfen – in Deutschland sind es rund 4 Millionen Tonnen jährlich aus Privathaushalten, hinzu kommen noch 2,5 Millionen Tonnen aus der Vorverarbeitung und dem Handel. Diese Verschwendung von Lebensmitteln möchte die Stadt Berlin im Rahmen ihres Zero-Waste-Konzeptes maßgeblich eingrenzen. Ein wichtiger Schritt hierzu ist das vorliegende Modellprojekt, das insbesondere die Gastronomie für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln sowie für die korrekte Trennung und Verwertung von entstandenen Speiseresten sensibilisieren will. Im Modellprojekt wurden eine Vielzahl von gastronomischen Betrieben untersucht, die schon heute eine vorbildliche Rolle im Hinblick auf Lebensmittelrettung einnehmen. Eindeutiges Ergebnis : Durch die konsequente Verfolgung verschiedener Maßnahmen lassen sich große Mengen an Lebensmittelabfällen vermeiden UND Kosten sparen. Speisekarte und Angebot werden auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ausgerichtet, z.B. durch Maßnahmen wie: Portionen werden eher klein gehalten, bei Bedarf kann nachbestellt oder direkt um eine größere Portion gebeten werden (Hinweis im Betrieb nötig), Die Reste vom Vortag werden vollständig nachverwertet, z.B. durch Tagesmenus bzw. durch intelligente, flexible Speisenzusammenstellung, Gerichte werden auf möglichst vollständige Verwertung der Lebensmittel ausgerichtet, „From Head to Root“-Ansatz, Wenig bis kein Einsatz von begrenzt haltbaren, meist tierischen Produkten (vegan), Lagerung erfolgt nach Haltbarkeit, Anlieferung immer möglichst frisch. Konsequente Vermeidung von Überproduktion : Nicht alle Speisen/Gerichte müssen immer verfügbar sein (lieber das Risiko eingehen, nicht alle Gerichte durchgehend anbieten zu können, als Über-schuss zu generieren), Bedarfsgerechte Produktionsplanung und Beschaffung durch verstärkte Dokumentation der Erfahrungen. Überproduzierte Speisen etc. werden vergünstigt kurz vor Ladenschluss abgegeben: Abverkauf per App (z.B. „To Good To Go“) Übergabe an Organisationen/Privatpersonen (Foodsharing) Die Untersuchungen zeigten, dass ein kleiner bis mittelgroßer gastronomischer Betrieb mit rd. 100 Speisen/Tag relativ leicht 10 kg organischen Abfall pro Tag vermeiden kann (100 g/Speise). Bezogen auf vermeidbare Entsorgungskosten entspricht dies rd. 60 €/Monat. Haben wir Ihr Interesse am Thema Lebensmittelrettung geweckt? Nachfolgend finden Sie noch zwei Beispielbetriebe , die sich im Projekt als besonders vorbildlich erwiesen haben. Das Frea bezeichnet sich als erstes Zero Waste Restaurant in Berlin und erreicht bemerkenswerte Ergebnisse darin, Abfälle aller Arten zu vermeiden. Gemischter gewerblicher Siedlungsabfall fällt beispielsweise nur mit rd. 10 kg pro Monat an, Plastik-Verpackungen gar nicht. Die biogenen Abfälle werden in einer Kompostierungsmaschine vor Ort in Kompost umgesetzt und den Lieferanten von Obst- und Gemüse zur Abnahme angeboten bzw. in Teilmengen unkompostiert der Vergärung über die Biotonne zugeführt. Es bestehen ausschließlich Lieferantenbeziehungen zu sehr regionalen Landwirten, die unverpackt liefern können bzw. in Mehrwegbehältern. Menüs werden für einen ganzen Monat festgelegt und es besteht kein a la carte Service, um Überproduktion zu vermeiden und keine Lebensmittel verderben lassen zu müssen. Weiterhin kommen zum Einsatz: Stoffservietten und Vor-Ort gefiltertes Wasser in Mehrwegflaschen. Das Frea ist ein rein veganes Restaurant; aus Sicht des Inhabers das entscheidendste Kriterium im Bereich Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit. Zitat (Geschäftsführer David Suchy): „Mit FREA haben wir einen Ort geschaffen, der Nachhaltigkeit und Geschmack verbindet, ohne dass auf Qualität und Service verzichtet werden muss. Der ganzheitliche Weg, auf Verpackungen und Müll zu verzichten hilft uns dabei, eine klare Linie für die Zukunft der Gastronomie vorzugeben.“ Die Vetzgerei ist ein veganer Metzger im Prenzlauer-Berg. Alle Produkte sind rein pflanzlich und werden in der Manufakturküche täglich frisch zubereitet. Die Mittagsmenus richten sich nach Saison und Zutatenvorrat. Tellerreste gibt es nur bei < 10 % der Fälle und werden zur Mitnahme in s.g. „Nichtpfandgläsern“ angeboten. Zitat (Geschäftsführerin Sarah Pollinger) : „Wir können alle etwas tun, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden. Besonders gastronomische Betriebe haben die Möglichkeit Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und Kundinnen und Kunden für mehr Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren. Und diese Chance sollten wir nutzen!“
Die “Zero-Waste”-Strategie des Landes Berlin verfolgt das Ziel, durch verstärkte Vermeidung und stoffliche Verwertung von Abfällen in Haushalten und Gewerbe die Menge an Restmüll um 20 % zu senken. Damit setzt das Land Berlin die umweltentlastende Hierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes um: Dies erfolgt in Berlin über breitgespannte Aktivitäten, die im Abfallwirtschaftskonzept 2030 des Landes Berlin näher beschrieben sind. Die Reduzierung des stofflich nicht mehr nutzbaren Abfalls betrifft auch die verschiedenen Gewerbebereiche, und darunter die gastronomischen Betriebe. In gastronomischen Betrieben fallen sehr große Mengen organischer Abfälle während der Zubereitung der Speisen in Form von Schnittresten von Obst, Gemüse aber auch Fleisch-, Fisch- und Tellerresten der Gäste an. In Großküchen, Kantinen, Cateringbetrieben und Hotels werden diese wegen des deutlich höheren Anfalls eher getrennt erfasst, häufig jedoch nicht in Restaurants. Dort gelangen in Berlin nach wie vor pro Jahr mindestens 30.000 Tonnen Speisereste ungetrennt in den Restabfall, der bis zu 70 Gewichtsprozent davon enthält. Was viele nicht wissen: Speisereste sind kein “Müll”, denn als bedeutende Ressource werden sie in Biogasanlagen energetisch verwertet. So wird aus den Speiseresten zunächst klimaentlastendes Biogas erzeugt. In einem zweiten Verwertungsschritt wird der Rückstand zu einem natürlichen Düngemittel verarbeitet, der in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann. Speisereste sind aber auch keine „normalen” Bioabfälle, denn aufgrund von Hygienevorschriften wie dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung müssen sie nicht nur separat gesammelt, sondern auch anschließend so erhitzt werden, dass von ihnen keine gesundheitlichen Risiken mehr ausgehen (siehe auch Merkblatt der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ). Speisereste aus Gastronomiebetrieben dürfen also nicht über die Biotonne entsorgt werden! Doch durch Unkenntnis oder Desinteresse landen leider immer noch zu viele dieser Abfälle in der Restmülltonne (graue Tonne) und werden einfach nur verbrannt. Um die dahinterliegenden Gründe besser verstehen zu können und die Gastronominnen und Gastronomen in der Umsetzung dieser Vorschriften zu unterstützen, hat die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz das Modellprojekt “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” initiiert – mit beachtlichen ersten Erfolgen. Zum Start dieses Projektes 2019 wurden in zwei Modellgebieten von Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf insgesamt rd. 150 größere gastronomische Betriebe informiert und auf Wunsch beraten. Die geringe Nutzung der Speiseresttonne durch anfangs nur rd. 29 % der Betriebe konnte in diesem Projekt auf teilweise über 85 % gesteigert werden. Daher wurde das Projekt ab 2020 auf die Gesamtbezirke Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeweitet. Details dazu finden sich im Kapitel “ Das Modellprojekt ”. Noch besser als die Verwertung des Abfalls ist dessen Vermeidung, denn deutlich zu viele noch verzehrbare Lebensmittel werden derzeit als Abfall entsorgt. In Kapitel Tipps und Best Practices finden Sie Hinweise zur “Lebensmittelrettung”. Bild: Joris Felix Patzschke für RESTLOS GLÜCKLICH e. V. Das Modellprojekt Das Modellprojekt "Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie" sollte die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zunächst in zwei ausgewählten Bereichen motivieren, die Speiseresttonne korrekt zu nutzen. Weitere Informationen Bild: Icons: JokoSusanto, Suesse / stock.adobe.com Was kommt in die Speiseresttonne? Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie wissen nicht genau, welche Abfälle in die Speiseresttonne gehören. Häufig werden Essensreste oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen fälschlicherweise in die Restmülltonne geworfen. Weitere Informationen Bild: ICU / Steins Getrennt sammeln spart Kosten Einige gastronomische Betriebe praktizieren bereits erfolgreich die vollständige, getrennte Sammlung von Speiseresten, Glas, Papier und Verpackungen. Wenn Sie noch keine Speiseresttonne nutzen, können Sie sich bei einem der Anbieter, die das Modellprojekt aktiv unterstützen, ein Angebot einholen. Weitere Informationen Bild: Gabriel / stock.adobe.com Tipps und Best Practices Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt. Weitere Informationen
Phase I: Das Modellprojekt “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” sollte die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zunächst in zwei ausgewählten Gebieten motivieren, die Speiseresttonne korrekt zu nutzen. In das Projekt wurden 2019 Gastronomen im Bereich der Sonnenallee im Bezirk Neukölln sowie rund um den Savignyplatz in Charlottenburg-Wilmersdorf einbezogen. In diesen Modellgebieten wurden insgesamt rd. 140 größere gastronomische Betriebe ausgewählt und unter diesen diejenigen ermittelt, die bislang nicht über eine Speisresttonne verfügten. Für das Projekt wurden ein Flyer erstellt und eine Landingpage entwickelt. Der deutschsprachige Flyer enthält eine Zusammenfassung in Englisch, Türkisch und Arabisch. Darüber hinaus sind die Informationen in den jeweiligen Sprachen auf der Landingpage abrufbar. Im Mai 2019 versandte die Senatsumweltverwaltung an die Betriebe ohne Speiseresttonne den Flyer mit mehrsprachigem Anschreiben, in dem eine kostenlose Beratung zu Fragen der Abfalltrennung und Energieeinsparung angeboten wurde. Dieses Beratungsangebot wurde von zahlreichen Betrieben wahrgenommen und für nützlich erachtet: In den Beratungsgesprächen wurden die gesetzliche Pflicht, der Umweltnutzen in Form von Klimaentlastung und Düngergewinn und Möglichkeiten der getrennten Sammlung auch von Speiseresten vermittelt. Darüber hinaus offenbarte die gemeinsame Durchsicht der Rechnungen für Energie und Abfallentsorgung, dass durch einen kontrollierter Energieeinsatz Kosteneinsparungen erzielt werden können, die die notwendigen Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste übertreffen. Ergänzend wurde ein mehrsprachiges Plakat entwickelt, das die sachgerechte Sortierung von Wertstoffen und Restabfall veranschaulicht. Es kann in den jeweiligen Küchen angebracht werden und erleichtert damit durchgehend und praxisnah an die Abfalltrennung. Im weiteren Projektverlauf unterstützten die zuständigen Bezirksämter: Über eine ausgesandte Dokumentations-Anfrage nach der Gewerbeabfallverordnung zur verordnungsgerechten Abfalltrennung und Nachkontrolle des Erfüllungsstandes wurde nochmals eine erhöhte Bewusstheit zur gesetzlichen Verpflichtung erzeugt, die zu deutlich steigenden Bestellungen der Speiseresttonne führte. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit den Unternehmen BRAL , ALBA , Berlin Recycling , Refood , Jakob-Becker-Gruppe , REMONDIS , veolia und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben sowie den beiden bezirklichen Umweltämtern und dem deutsch-türkischen Umweltverband Yeşil Çember . Erfolgsbilanz : In die Untersuchung wurden jeweils rd. 70 Betriebe (+/-1) einbezogen, bei denen zum Start des Projektes nach Betriebsgröße ein relevantes Speiserestaufkommen zu erwarten war. Über die Nachfragen und Ortsbesuche der Bezirksämter bei den Betrieben stellten sich dann konkret Bedarf und Aufstellmöglichkeiten der Speiseresttonne heraus – in Neukölln konnte mit 22 Betrieben ein deutlich höherer Anteil den Verzicht auf die Speiseresttonne begründen als in Charlottenburg-Wilmersdorf mit nur sechs solcher Betriebe. Alle Betriebe mit berechtigtem Verzicht müssen von der Gesamtanzahl abgezogen werden, um den relativen Nutzungs-Anstieg bei den Betrieben mit Realbedarf an der Speiseresttonne ausweisen zu können. Zu berücksichtigen ist auch, dass in dem längeren Ermittlungszeitraum in Neukölln Corona-bedingt 7 der Betriebe schließen mussten. Der Ausstattungsanteil “Oktober 2020” bezieht sich demnach dort auf die dann noch existierenden Betriebe. Da in Charlottenburg-Wilmersdorf die Bilanz vorher abgeschlossen wurde, ist dort eine Anzahl der danach geschlossenen Betriebe nicht analog ausweisbar. Nach diesen Randbedingungen verdeutlichen die nachstehenden Abbildungen die im Projektverlauf steigende Nutzung der Speiseresttonne. Ergebnisse der Phase I des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in zwei Gebieten der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Die Anschlussdynamik war in beiden Bezirken sehr ähnlich und zeigte nach dem Eingriff der Bezirksämter ab November 2019 einen deutlichen Anstieg – von zu Beginn der Untersuchung jeweils rund 30 % in Charlottenburg-Wilmersdorf auf rund 85 % der Betriebe, in Neukölln auf knapp 70 %. Der geringere erreichte Anstieg in Neukölln war nach Auskunft des Bezirksamtes auch dadurch begründet, dass bei verschiedenen Groß-Imbissen derzeit noch die Reste des Verzehrs durch Gäste als Mischung von Speiseresten, Aluminiumfolien, Plastiktrinkbechern und -besteck in die Abfallbehälter gegeben werden und sich damit dem trennenden Zugriff eines Servierpersonals entziehen. Dem muss künftig abgeholfen werden, durch Reduzierung vergärungsstörender Verpackungsmaterialien, Einsatz von Mehrweggeschirr und -besteck, Aufstellung separater Abfallbehälter im Verzehrbereich sowie auffordernde Information der Gäste über z.B. entsprechend ausgehängte Trenn-Hinweise. Phase II: Nach diesen erzielten, deutlichen Erfolgen wurde das Projekt auf die Gesamtbezirke Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeweitet. Ziel war die Erhöhung des Anschlussgrades an die Speiseresttonne sowie die Steigerung der Menge und Qualität an gesammelten Speiseresten. Dazu wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Aktualisierung der Informationsmedien (Flyer/Landingpage) sowie Fortsetzung des Beratungsangebotes. Kooperation und Konsens mit den relevanten Gewerbeabfallentsorgern, dass die Entsorgung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen bei gastronomischen Betrieben an das Vorhandensein einer Speiseresttonne gekoppelt wird. Anschreiben der zuständigen Bezirksämter an die gastronomischen Betriebe über die gesetzliche Pflicht der Speiseresttonnen-Nutzung. Identifikation von vorbildlich agierende Akteuren im Kontext von Lebensmittelrettung und Zusammenstellung von Best practice Beispielen Dokumentation des Mengenanfalls verschiedener Abfallfraktionen, um die Veränderung des Aufkommens von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen durch die Nutzung einer Speiseresttonne zu bilanzieren. Verwiegung der Behälter des gemischten gewerblichen Siedlungsabfalls, um überschwere Behälter als ein Indiz für die fehlende Getrenntsammlung von Speiseresten bei gastronomischen Betrieben zu ermitteln. Ergebnisse der Phase II des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Zum Projektabschluss wurden durch die die relevanten Speiserestentsorger die finalen Informationen zum Kundenbestand für die beiden Bezirke übermittelt. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen den Anstieg des Kundenbestandes um 36 % in Neukölln bzw. 28 % in Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Anschlussgrad erhöhte sich je Bezirk um 10 %-Punkte. Weiterhin zeigte sich bei einem Vergleich von Einzelbetrieben mit und ohne Speiseresttonne, dass die Restabfallmenge durch Einsatz der Speiseresttonne auf rund 50 Gewichtsprozent gesenkt werden kann. Darüber hinaus konnte veranschaulicht werden, wie sich durch konsequente Trennung von Speiseresten das Restabfallvolumen und damit die Entsorgungskosten reduzieren lassen. Fazit des Modellversuches: Durch intensive Aufklärung und Beratung der gastronomischen Betriebe, konsequenten Vollzug der gesetzlichen Vorschriften und Kooperationen zwischen Administrative und Entsorgungsunternehmen wird ein hoher Anschlussgrad an die Speiseresteentsorgung erreicht.
2020–2021 2019–2020 Die Fortführung der Kampagne „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ zielte in 2020 bis 2021 darauf, die Bewohnerinnen und Bewohner ausgewählter Wohnanlagen in Berlin dabei zu unterstützen, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und Biogut in der Biotonne getrennt zu sammeln. Dabei wurden rund 6.500 Haushalte in 8 Wohnanlagen in den Berliner Bezirken Mitte und Friedrichshain in das Projekt einbezogen und auf Änderungen des Sammelverhaltens und der Qualität des Bioguts hin untersucht. Im Rahmen von Events und umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit klärte das Projekt darüber auf, welche Abfälle in die Biotonne dürfen und wie diese in der Küche am einfachsten gesammelt und zur Biotonne transportiert werden können. Zusätzlich wurde die Vermeidung von Lebensmittelabfällen thematisiert, um das Abfallaufkommen insgesamt zu reduzieren und der Verschwendung von Ressourcen vorzubeugen. Attraktive Aktionsformate wie das RESTLOS Rad – eine mobile Fahrradküche – tourten durch das Modellgebiet und zeigten den Bewohnerinnen und Bewohnern, wie sie aus Lebensmittelresten noch leckere Gerichte zaubern können. Die Ansprache berücksichtigte dabei verschiedene Kulturen, Sprachen, Werte und Erwartungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Eventstände mit mobiler Fahrradküche In der mobilen Fahrradküche von RESTLOS GLÜCKLICH e. V. wurden klimaverträgliche Köstlichkeiten aus geretteten Lebensmitteln gezaubert. Auf dem Smoothie Bike konnten Besucher:innen einen Shake oder ein leckeres Pesto mixen. Verarbeitet wurden Lebensmittel, die zuvor aus dem regulären Verkauf aussortiert wurden – z.B. Obst mit kleinen braunen Stellen, krummes Gemüse, Brot vom Vortag oder falsch etikettierte Ware. Bei interaktiven Spielen konnten Berlinerinnen und Berliner herausfinden, wie fit sie bei den Themen rund um Abfalltrennung, richtige Verwendung der Biotonne und Resteverwertung sind. Bollerwagentour Auf der Bollerwagentour zogen Akteurinnen und Akteure von RESTLOS GLÜCKLICH durch Berlin – bepackt mit allerlei leckeren Überraschungen, die die Teilnehmenden bei einem Quiz zum Thema Lebensmittelwertschätzung und Abfalltrennung gewinnen konnten. Mitmachstand vor den Müllplätzen Richtige Abfalltrennung leicht gemacht: Der Hausmüll von Mieterinnen und Mietern wurde auf eine Schaufläche ausgeschüttet und gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern analysiert. Im Anschluss erhielten die Berlinerinnen und Berlinern Tipps zur richtigen Abfalltrennung und konnten Fragen stellen. Bioabfall wurde herausgefischt und in der Biotonne entsorgt. Wer eine leere Flasche mitbrachte, konnte vor Ort aus dem Bioabfall ein Biogas-Experiment anlegen oder an dem Gewinnspiel rund um das Thema Biomüll teilnehmen. Interessierte Kinder konnten aus altem Zeitungspapier Papiertüten zum Sammeln von Bioabfall basteln. Pflanzaktion mit Kompost-Workshop In zwei Wohnquartieren der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH wurden Pflanzaktionen organisiert und dabei auch das Thema Kompost anschaulich vermittelt. Es wurde erklärt, wie aus Bioabfällen wertvoller Kompost entsteht. Die Mieterinnen und Mieter konnten Kräuter oder Blumen pflanzen und auch etwas Komposterde für ihre eigenen Pflanzen mitnehmen. Schulung für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Mitglieder der Mieterbeiräte Damit Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Mitglieder der Mieterbeiräte als Multiplikatoren fungieren und zukünftig selbst eigene Infoveranstaltungen zur Nutzung der Biotonne durchführen können, wurden über Yeşil Çember – ökologisch interkulturell gGmbH im September und Oktober 2022 zwei Schulungstermine angeboten. Infopost an Bewohnerinnen und Bewohner des Modellgebiets Insgesamt 6.500 Haushalte im ausgewählten Modellgebiet erhielten von Juli bis August 2021 eine Infopost, die über die Kampagne „Biotonne für Berlin“ informierte und die Bewohnerinnen und Bewohner persönlich zu den Events in ihrer Nachbarschaft einlud. Weitere Informationen zur „Richtigen Mülltrennung“ und zu „Lebensmittelwertschätzung“ ergänzten das Anschreiben. Immer noch landen zu viele Lebensmittel im Müll. Laut Umweltbundesamt wirft jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger im Durchschnitt 78 kg Lebensmittel pro Jahr weg – wertvolle Ressourcen, die unnötig verschwendet werden. Auf ganz Deutschland bezogen, sind das 6,5 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle aus privaten Haushalten.* Über die Hälfte dieser Lebensmittel wäre noch einwandfrei genießbar. Wir verschwenden dabei nicht nur die Lebensmittel selbst, sondern auch zur Herstellung benötigtes Wasser und Ackerfläche sowie Treibstoff und Verpackungsmaterial, wodurch unsere Umwelt unnötig belastet wird. Es lohnt sich also, die Menge der eigenen Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Die Stadt Berlin hat sich mit dem im Abfallwirtschaftskonzept 2020 bis 2030 beschlossenen „Aktionsplan Zero Waste“ unter anderem zum Ziel gesetzt, Strukturen zu stärken und auszubauen, die zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beitragen. * Umweltbundesamt „Lebensmittelabfälle“ Gemeinsam Klima und Umwelt schützen: In dem Ideenwettbewerb ging es darum, die Nachhaltigkeitsziele der Stadt Berlin mit einer eigenen Idee zu unterstützen. Egal, ob Einzelperson oder Team, mitmachen konnte jede und jeder mit kreativen Vorschlägen, die zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen beitragen. Willkommen waren sowohl Ideen, die bereits im Alltag umgesetzt werden als auch Ideen, zu denen dieser Aufruf inspirierte – egal ob Resteverwertungs-Rezept, Ideen zum länger haltbar machen von Lebensmitteln oder Tipps, um schon beim Einkaufen „Lebensmittel zu retten“ – die Teilnehmenden konnten Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Wichtig war, dass sich die Ideen mit dem Thema auseinandersetzte, wie Lebensmittelverschwendung reduziert werden kann. Die umfangreichen Aktionen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger haben dazu beigetragen, das Bewusstsein vieler Berliner:innen für die Themen Lebensmittelwertschätzung und richtige Nutzung der Biotonne zu erhöhen. Dabei wurden auch Bewohnerinnen und Bewohner anderer Wohnanlagen angesprochen, deren mögliche Verhaltensänderungen nicht im Rahmen der untersuchten Modellgebiete erfasst wurden. Der Anschlussgrad an die Biotonne im Modellgebiet konnte bis zum Ende des Projektzeitraums von 68% auf 79% gesteigert werden und auch das Sammelvolumen hat sich in 7 von 8 untersuchten Quartieren zum Teil deutlich erhöht. Die Qualität des gesammelten Bioguts fiel bei den verschiedenen Abfallsammelplätzen sehr unterschiedlich aus. Ferner wurden über den Modellzeitraum unterschiedliche Entwicklungen der Biogut-Qualität beobachtet. Einige Quartiere zeigten eine Tendenz zu einer Verbesserung der Biogut-Qualität. Andere hingegen blieben unverändert oder verschlechterten sich bei erhöhter Sammelmenge. Hier ist eine weitere Kommunikation wichtig, um vor allem dem Hauptproblem der Kunststofftüten in der Biotonne entgegenzuwirken. Wir bedanken uns bei unseren Partnern für die Kooperation und die Bereitstellung von Aktions-Flächen: Kreativhaus e.V., Berlin HELLWEG – Die Profi-Baumärkte, Berlin-Biesdorf Familienfest on Tour, Berlin Kaufland, Berlin Mitte Biesdorf Center, Berlin OBI, Berlin-Pankow In Wohnanlagen gibt es zwar ein großes Potenzial für die Sammlung von Bioabfällen , leider wird dort die Biotonne aus verschiedenen Gründen jedoch nicht richtig oder überhaupt nicht genutzt. Die Senatsumweltverwaltung möchte deshalb mit der Kampagne “Unsere Biotonne. Unsere Energie.” die Bewohnerinnen und Bewohner von Großwohnanlagen vom Nutzen der Biotonne überzeugen. Die ersten Aktionstage des Modellprojekts fanden von Juni 2019 bis Februar 2020 in zwei Wohnanlagen in den Bezirken Friedrichshain und Kreuzberg statt. Ziel des Modellprojektes in den Wohnanlagen war es, verschiedene Maßnahmen und Kommunikationswege zu pilotieren, um zu prüfen, inwiefern die Menge und die Qualität der gesammelten Bioabfälle dadurch verbessert werden können. In Berliner Privathaushalten entstehen jährlich 300.000 Tonnen Bioabfall, doch landen davon Unmengen in der Restmülltonne. Dabei lässt sich bei richtiger Entsorgung Biogas, als nachhaltigen Treibstoff, und hochwertige Komposterde gewinnen. Um noch mehr Berliner und Berlinerinnen zu motivieren, ihre Bioabfälle richtig zu entsorgen, nämlich in der Biotonne statt im Restmüll, wurden Bewohner und Bewohnerinnen im Modellprojekt zum Wert von Bioabfällen und zur richtigen Entsorgung beraten – mit Erfolg. Getrenntsammlung im Haushalt: Die Haushalte erhielten ein Vorsortiergefäß mit Papiertüten für die Sammlung ihrer Bioabfälle. Müllfreies Fastenbrechen: In der Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg wurde die Ausgabe der Vorsortiergefäße und Papiertüten zum Projektauftakt mit einer kleinen Feier – zum gemeinsamen, müllfreien Fastenbrechen – verbunden. Aktive Abfallberatung: Bewohnerinnen und Bewohner konnten sich im persönlichen Gespräch direkt in der Wohnanlage über die richtige Entsorgung von Abfällen informieren. Mehrsprachige Ansprache: Flyer, Plakate, Trennhilfen und die Abfallberatung wurden in den vorherrschenden Sprachen der Wohnanlagen-Bewohner angeboten. Ausstattung der Müllplätze: Biofilterdeckel auf den Biotonnen und Trennhilfen am Müllplatz erleichterten das Entsorgen von Abfällen. Während des gesamten Projektzeitraums wurde dokumentiert, wie sich die Menge und Qualität der gesammelten Bioabfälle in den Modell-Wohnanlagen in Berlin-Kreuzberg und in Berlin-Friedrichshain entwickelt haben. In Friedrichshain verlief das Projekt mit sichtbarem Erfolg: während des Aktionszeitraums wurde mehr Bioabfall entsorgt und die Qualität des Bioabfalls verbesserte sich. In Berlin-Kreuzberg zeigten sich während des Modellprojekts zeitweise positive Veränderungen. In diesem Bezirk gilt es, die Menge und Qualität des Bioabfalls noch zu steigern. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie hier: Biogut-Mengen lassen sich noch steigern Die gesammelten Mengen an Bioabfällen schwankten über den Projektverlauf stark. Jeder Haushalt entsorgt pro Woche durchschnittlich 1,2 Kilo Bioabfälle über die Biotonne. Sicher kann mit der Fortführung der Maßnahmen in Zukunft noch mehr Biogut aus der Restmülltonne gerettet werden. Biogut-Qualität ist verbesserungswürdig In der Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg wird die Biotonne vorrangig für Bioabfälle genutzt, häufig sind sie jedoch in Kunststofftüten verpackt. Nach der Ausgabe von Papiertüten wurden diese zwar zeitweise verwendet, nach ihrem Verbrauch wurden jedoch wieder Plastikverpackungen in den Biotonnen gesichtet. Künftig gilt es, die Qualität der gesammelten Bioabfälle vor allem durch die Reduktion von Kunststofftüten zu verbessern. Biogut-Menge auf einem sehr guten Weg Die Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnanlage in Berlin-Friedrichshain haben die Ratschläge der Abfallberatung gut umgesetzt. So stieg die Bioabfallmenge stetig an, im gesamten Projektzeitraum um etwa 30 %. Biogut-Qualität deutlich verbessert Zu Beginn des Projektes wurden die Biotonnen in der Wohnanlage in Berlin-Friedrichshain bestimmungsgemäß für Bioabfälle genutzt. Allerdings wurde das Biogut überwiegend in Kunststofftüten gesammelt, was die Qualität minderte. Im Verlauf des Modellprojekts stellte sich ein Großteil der Bewohnerschaft auf die Nutzung von Bioabfalltüten aus Papier um. Das Resultat: Der Anteil an Kunststofftüten hat sich optisch deutlich verringert. Zu Beginn des Modellprojekts wurden die Bioabfälle in beiden Wohnanlagen überwiegend in Kunststofftüten statt Papiertüten gesammelt. Die aktive Abfallberatung legte somit einen Schwerpunkt auf alternative Sammelmöglichkeiten und informierte darüber, dass Plastik in der Biotonne unerwünscht ist. Auch vermeintlich biologisch abbaubare Kunststofftüten bleiben als sichtbarer Fremdstoff zurück und erschweren damit den Einsatz des Komposts in der Landwirtschaft. Im Bioabfall sind Kunststoffe aller Arten deshalb zu vermeiden. Die Ergebnisse zeigen teilweise sehr deutliche Verbesserungen, aber auch nach dem Projektende gibt es in beiden Wohnanlagen Verbesserungspotenzial.
Was sind Alttextilien? Wie werden Alttextilien gesammelt? Was ist bei der Abgabe von Alttextilien zu beachten? Links und Hinweise Daten Hinweis für Gewerbliche Sammler Unter Alttextilien sind zu verstehen: Bekleidung und Schuhe Heimtextilien, wie Handtücher, Tischdecken, Gardinen und Vorhänge, Bettwäsche und Bettwaren, Taschen, Rucksäcke und Accessoires, wie Gürtel, Mützen, Schals, Handschuhe Nicht als Textilien sind zu verstehen: Matratzen, Polster, Teppiche oder Auslegware. Diese müssen über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden (Recyclinghöfe der BSR, Kieztage, oder Sperrmüllabholung). Textilien mit elektronischen Funktionen, wie Licht- und Heizelementen oder sonstige elektronische Funktionen, müssen als Elektrogeräte entsorgt werden. Für Alttextilien gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Pflicht zur getrennten Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in Berlin die BSR. Diese Pflicht leitet sich aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie her. Da in Deutschland und Berlin seit Jahrzehnten ein etabliertes System der Altkleidersammlung bereits besteht, ergibt sich durch die Vorgabe zur getrennten Sammlung von Alttextilien zum 01. Januar 2025 keine Änderung. Alttextilien werden in Deutschland größtenteils in sogenannten Altkleider-Depotcontainern gesammelt. Diese stehen meist auf öffentlichen Flächen, teilweise auch privaten Flächen wie Supermarktparkplätzen und Recyclinghöfen der BSR ( Hinweise zu Standorten ). Teilweise bieten auch Bekleidungsunternehmen eine Abgabe für Alttextilien im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme in ihren Filialen an. Die Alttextilsammlung ist in der Regel kostenlos und finanziert sich durch den Verkauf von noch tragbaren Alttextilien als Secondhand-Kleidung. Der Verkauf ist jedoch vom stark schwankenden Markt für Secondhand-Kleidung abhängig. Für das Aufstellen von Altkleidercontainern ist eine Genehmigung des Grundstückeigentümers notwendig. Für öffentlichen Flächen sind die Bezirksämter zuständig. Je nach Marktlage werden immer wieder auch illegale, also nicht genehmigte Container aufgestellt. Die Alttextilien werden von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern selbst oder durch beauftragte Firmen erfasst und dann sortiert. Diese Sortierung läuft händisch ab und ist nur sehr begrenzt mit Maschinen automatisierbar. Nach der Sortierung können die hochwertigen und tragbaren Alttextilien als Secondhand-Kleidung im In- und Ausland verkauft werden. Die sauberen, nicht tragbaren oder beschädigten Alttextilien können stofflich verwertet also recycelt werden, um Dämmmaterial, Malerflies oder Putzlappen herzustellen. Nicht geeignet für das Recycling sind Textilien mit vielen Fasergemischen (Baumwolle, Polyester, Elasthan, Wolle, …). Diese und andere nicht tragbare und nicht stofflich verwertbare Alttextilien müssen teuer energetisch verwertet oder beseitigt werden. Die Kosten dafür tragen die Sammler. Bei der Entsorgung von Alttextilien ist Folgendes zu berücksichtigen: Alttextilien müssen sauber und gewaschen sein. Alttextilien müssen in Plastiktüten (Müllbeutel) geschützt gegen Feuchtigkeit und Verschmutzungen in die Depotcontainer eingeworfen werden. Nur so können sie wieder als Secondhand-Textilien genutzt werden. Schuhe müssen paarweise als Bündel eingeworfen werden. Bitte volle Altkleider-Container nicht überfüllen . Werden Alttextilien neben den Containern abgelegt, ist eine Verwertung unmöglich, da diese absehbar Verschmutzt werden. Bei Kleiderspenden an wohltätige Organisation ist zu beachten, dass nur tragbare und benötigte Kleidung abgegeben wird. Die Organisationen müssen nicht tragbare und nicht benötigte Kleidung auf eigene Kosten entsorgen. Bitte fragen Sie vorher, ob und welche Bedarfe bestehen! Tipps und Hinweise BSR Abfall ABC (Altkleider) A-Gain-Guide gibt Hinweise zu Reparatur und Verwertung von Alttextilien ReMap gibt Hinweise zu Standorten und Reparatur- & Secondhandläden und direkt Annahmestellen für Kleiderspenden Rücknahme in der NochMall Rücknahme bei Kieztagen Rücknahme ist auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr möglich Standorte von Altkleidercontainer Übersicht der Altkleidercontainer der gemeinnützigen Alttextilsammler im Verband Fairwertung Karte mit Altkleidercontainern über den A-GAIN-GUIDE BSR Recyclinghöfe Nicht alle Berliner Bezirke genehmigen Stellflächen für Altkleidercontainer auf öffentlichem Flächen. Grund dafür sind meist die häufigen Verschmutzungen der Standorte. Bezirk Mitte Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Annahmestellen für direkte Kleiderspenden Annahmestellen der Berliner Stadtmission (bitte unbedingt die Hinweise und Bedarfe berücksichtigen) Spenden statt wegwerfen (Auflistung von Einrichtungen und Bedarfen, sortiert nach Bezirken) Auch einige Kleidungsunternehmen nehmen freiwillig in ihren Filialen Alttextilien zurück. In der Berliner Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz (SKU-Bilanz) sind die abgeschätzten Sammelmengen von Alttextilien und deren Verwertungswege und Umweltauswirkungen für die jeweils geraden Jahre berichtet. In den Berliner Abfallbilanzen (für die ungeraden Jahre verfügbar) werden nur die Mengen aufgeführt, die von der BSR gesammelt worden sind. Zu den Abfallbilanzen des Landes Berlin Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler müssen, vor dem Beginn ihrer Sammlung ein Anzeigeverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durchlaufen. Weitere Informationen
Die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, Abfälle in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten sowie die Schädlichkeit von Abfällen zu vermindern. Nicht vermiedene Abfälle sind einer Wiederverwendung zuzuführen, zu recyceln oder anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle müssen gemeinwohlverträglich beseitigt werden. In den letzten Jahren hat sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiterentwickelt. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird abgesichert durch die Getrennthaltung der Abfallströme, die Steigerung der verwertbaren Abfallmenge sowie die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffströme. Mit den Aktionsplänen der Europäischen Union zur Kreislaufwirtschaft, dem Europäischen Grünen Deal für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaft sowie dem Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Abfallrichtlinien geändert. Anliegen dieser Fortentwicklung ist es, die Abfallvermeidung zu stärken, das Recycling voran zu bringen sowie einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Im Rahmen der Kunststoffstrategie wurde unter anderem die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen. Diese Regelungen führten zu zahlreichen Änderungen im nationalen Recht. So waren Novellierungen des Kreislaufwirtschafts-, des Batterie- des Elektroaltgeräte- und des Verpackungsgesetzes erforderlich. Wesentliche Änderungen hat das Bundesumweltministerium hier zusammengestellt. Der Reparaturatlas für Sachsen-Anhalt bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in der Region. Gewerbliche und nicht-gewerbliche Reparaturanbieter können ihre Dienstleistungen unter https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de/mitmachen anmelden. Mit dem Reparaturatlas möchte das Umweltministerium dazu beitragen, dass künftig mehr defekte Elektro- und Elektronikgeräte instandgesetzt werden und nicht direkt auf dem Müll landen. Denn eine Reparatur schont Ressourcen und den Geldbeutel. Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz ab sofort möglich: Zuständige Behörde, Verfahren, weitere Informationen AURA-Award 2025 für nachhaltiges Unternehmertum u.a. in den Bereichen Ressourceneffizienz, Recycling oder Abfallminderung: Bewerbung bis zum 25. April 2025 möglich Aktionswochen E-Schrott "Jeder Stecker zählt" vom 6. bis 19. Oktober 2025 Dialog zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie Aktion Biotonne Deutschland: Biotonnen-Challenge Kein Plastik in die Biotonne : Warum Plastiktüten oder Gummibänder nicht in den Bioabfall gehören. Aktion Biotonne: Informationen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen Mülltrennung wirkt - eine Initiative der Dualen Systeme für Verpackungsabfälle Nachhaltige abfallarme Sport(groß)veranstaltungen Weniger ist mehr - Kampagne des BMUV Initiative Recyclingpapier Recht auf Reparatur Sonderbericht 17/2023 des Europäischen Rechnungshofes : Kreislaufwirtschaft - Langsame Umsetzung in den Mitgliedsstaaten trotz EU-Maßnahmen SCIP-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe Der europäische Grüne Deal Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft European Circular Economy Stakeholder Platform
Nach dem Verursacherprinzip tragen Hersteller und diejenigen, die Produkte in den Verkehr bringen oder importieren, die umfassende Entsorgungsverantwortung für deren umweltgerechte Verwertung und Beseitigung. Jährlich fallen über 18 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle in Deutschland an und der Verbrauch steigt weiterhin. Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken und Abfälle von Einwegverpackungen zu vermeiden, ist das Angebot von Mehrwegverpackungen essentiell. Dies soll durch die Mehrwegsangebotspflicht unterstützt werden. Elektroschrott stellt einen der am schnellsten wachsenden Abfallströme dar. Die immer stärkere Verbreitung und die schnelle Modellfolge im Elektronikbereich beanspruchen die natürlichen Ressourcen der Erde in hohem Maße. Die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe belasten die Umwelt. Aus Umwelt- und Ressourcensicht ist somit eine lange Nutzungsdauer anzustreben, an deren Ende eine möglichst vollständige Erfassung und hochwertige Behandlung der Elektroaltgeräte stehen sollte. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektroschrott für die Bürgerinnen und Bürger sind beispielsweise im Faltblatt des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zu finden. Jede Aktion zur Förderung der Sammlung, der Reparatur, der Wiederverwendung oder Wiederverwertung von Elektroschrott ist im Rahmen des Internationalen Elektroschrott-Tages am 14. Oktober jeden Jahres willkommen! Für weitere Informationen zum Aktionstag besuchen Sie den entsprechenden Bereich der Website des WEEE-Forums . Hier können Sie auch eine eigene Aktion registrieren. Die abfallrechtlichen Grundlagen sind im dritten Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes formuliert. Ziel ist es Produkte so zu gestalten, dass Ressourcen geschont, das Entstehen von Abfällen vermindert, eine Wiederverwertung ermöglicht und schließlich eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der zu Abfall gewordenen Produkte sicher gestellt werden. Die wesentlichen Instrumente der Produktverantwortung sind Rücknahmepflichten der Hersteller für ihre zu Abfall gewordenen Produkte sowie die Festlegung von Sammel- und Verwertungsanforderungen. Aber auch konkrete Anforderungen an die Produktgestaltung sind festgelegt. Ansatzpunkt hierbei ist die Annahme, dass die Hersteller die Zusammensetzung, die Inhaltsstoffe und die Auswirkungen ihrer Produkte am besten kennen. Sie sind somit am ehesten in der Lage, diese nach der Nutzungsphase in Wert- und Schadstoffe zu trennen und einer Wiederverwendung oder einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Die Produktverantwortung wurde in Deutschland insbesondere für Verpackungen, Altöl, Batterien, Altfahrzeuge sowie Elektroaltgeräte eingeführt. Regelungen sind beispielsweise in den folgenden abfallrechtlichen Vorschriften zu finden: ElektroG - Elektrogesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Das Elektrogesetz regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und umweltverträglich entsorgt werden. Zum untergesetzliches Regelwerk des ElektroG gehört die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung , welche insbesondere die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Außerdem gilt die Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten . Sie enthält weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten einschließlich der Verwertung und des Recyclings. Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten Informationen des BMUV zum ElektroG Website der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) Handlungshilfen des UBA zu Elektro(nik)altgeräten für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger: Erfassung und Mengenmitteilungen ab 2019 Erstbehandlungsanlagen: Mengenermittlung ab 2019 zurück nehmende Vertreiber: Mengenermittlung bei Rücknahme ab 2019 BattG - Batteriegesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren Am 1.1.2021 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren in Kraft getreten. Wesentliche Elemente der Gesetzesänderung sind auf den Seiten des Bundesumweltministeriums veröffentlicht. Derzeit gibt es folgende Rücknahmesysteme am Markt: Herstellereigenes Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien CCR REBAT Öcorecell DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH Das Verzeichnis der genehmigten Eigenrücknahmesysteme ist auf den Seiten der Stiftung Elekroaltgeräte-Register ear hier zu finden. VerpackG - Verpackungsgesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen Das mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes eingeführte Verbot des Inverkehrbringens von leichten Kunststoff-Tragetaschen gilt ab dem 01.01.2022. Weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes enthält das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz. Dessen überwiegender Teil ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. Es enthält wesentliche Neuerungen: eine verpflichtende Mindestrezyklat-Einsatzquote für bestimmte Einwegkunststoff-Getränkeflaschen (ab 2025), eine Pflicht zum Angebot von alternativen Mehrwegverpackungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und von Einweg-Getränkebechern (ab 2023), eine Pflicht zur Getrenntsammlung von bestimmten Einwegkunststoff-Getränkeflaschen, die v.a. über eine Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu alle Einwegkunststoff-Getränkeflaschen sowie auf alle Getränkedosen 2022 erreicht werden soll (ab 2022, für mit Milch oder Milcherzeugnissen befüllte Flaschen erst ab 2024) und eine Prüfpflicht für Betreiber von Online-Marktplätzen, ob die bei ihrer Plattform gelistete Hersteller im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich bei einem dualen System beteiligt haben. - Informationen zur Entsorgung von Verpackungsabfällen EWKVerbotsV - Einwegkunststoff-Verbotsverordnung für das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff Künftig sollen bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Produkte wie Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor) sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Die Verordnung setzt die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie um und ist am 3.7.2021 in Kraft getreten. EWKKennzV – Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten Die EWKKennzV setzt weitere Teilaspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. So dürfen ab dem 03.07.2024 Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Daneben wird geregelt, dass ab dem 03.07.2021 bestimmte Einwegkunststoffprodukte auf ihrer Verpackung (Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren, Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern) oder auf dem Produkt (Getränkebecher) eine Kennzeichnung tragen. Die Kennzeichnung soll auf zu vermeidende Entsorgungsmethoden hinweisen. Ebenso soll deutlich werden, dass das Produkt Kunststoff enthält und welche negativen Auswirkungen eine unsachgemäße Entsorgung für die Umwelt hat. Die EWKKennzV ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. AltfahrzeugV - Altfahrzeugverordnung für die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums . Ebenfalls in diesen abfallrechtliche Vorschriften geregelt sind produktbezogene Anforderungen zur Marktüberwachung. Mit der Marktüberwachungsverordnung der EU 2019/1020 wurden die Vorschriften zur Marktüberwachung modernisiert, insbesondere mit Blick auf die digitalen Märkte. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat Informationen zur Marktüberwachung hier veröffentlicht, unter anderem das Marktüberwachungskonzept in der Fassung vom Mai 2022. Vollzugshilfe zur Marktüberwachung in Sachsen-Anhalt (Handbuch und Leitfäden in den Anhängen 1 bis 5 (auf der Seite des LAU, rechte Rubrik) Länderübergreifende Servicestelle Marktüberwachung www.batterie-zurueck.de ElektroG Wie.Was. Wo.Warum Kampagne Plan E Weniger ist mehr - zur Vermeidung von Plastikmüll
Viele Berlinerinnen und Berliner wissen nicht genau, welche Küchenabfälle in die Biotonne sollen: Häufig werden fälschlicherweise Essenreste in die Hausmülltonne oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen in die Biotonne geworfen. Dabei sind es gerade die kalorienreichen Küchenabfälle und Essensreste, die voller Energie stecken und in der Vergärungsanlage besonders viel Biogas produzieren. Im Folgenden finden Sie eine genaue Liste mit den Abfällen, die in die Biotonne dürfen und solche, die nichts in der Biotonne zu suchen haben (Quelle: BSR): Mit Küchenabfällen gefüllte Papiertüten dürfen in die Biotonne. Verstärken Sie die Papiertüten für den Transport zur Biotonne am Boden mit einer Lage Zeitungspapier. Bioabfälle in dicht verschließbaren Gefäßen sammeln und am besten alle 2 bis 3 Tage in die Biotonne leeren. Zum Beispiel gibt es den BSR-Vorsortierbehälter . Tabu: Plastik, Glas und Metall sowie große Papiermengen dürfen nicht in die Biotonne. Sie stören die Vergärung zu Biogas und verunreinigen den Kompost für die Landwirtschaft. Hierzu gehören auch Tüten aus biologisch abbaubaren (kompostierbaren) Kunststoffen. Entsorgen Sie Ihre mit Bioabfällen gefüllten Papiertüten direkt in die Biotonne. Halten Sie den Deckel der Biotonne stets geschlossen, um Gerüche und das Einnisten von Ungeziefer zu vermeiden. Verlassen Sie den Tonnenstellplatz stets so, wie Sie ihn vorfinden möchten. Das erleichtert Ihnen und Ihren Nachbarn die gemeinschaftliche Nutzung der Tonnen. Weitere Sammelhinweise zu Bioabfällen gibt es unter BSR: Biogut . Zudem finden Sie kurze Erklärfilme unter #BioTrennt auf dem YouTube-Kanal der BSR. Auf der Website der Berliner Stadtreinigung (BSR) finden Sie ausführliche Hinweise zur Getrenntsammlung. Besuchen Sie die Rubrik “Entsorgung und Recycling” , um sich ausführlich darüber zu informieren, was Sie wie entsorgen können.
Einige gastronomische Betriebe praktizieren bereits erfolgreich die vollständige, getrennte Sammlung von Speiseresten, Glas, Papier und Verpackungen. Wenn Sie noch keine Speiseresttonne nutzen, können Sie sich bei einem der nachfolgenden Anbieter, die das Modellprojekt aktiv unterstützen, ein Angebot einholen. Als Richtwert können Sie rund 13 bis 18 Euro pro Leerung kalkulieren. BRAL Tel.: (030) 983 06 08 98 Internet: www.bral.de Refood Tel.: (03338) 70 68 33 0 Internet: www.refood.de Becker + Armbrust GmbH Tel. (03378) 866 00 Internet: www.jakob-becker.de Je nach Betriebsgröße kann z.B. eine 120 oder 240 Liter-Tonne bestellt werden. Ein flexibler Abholrhythmus zum Beispiel ein- oder mehrmals wöchentlich oder nur alle zwei Wochen wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Die Tonnen werden bei jeder Leerung gewaschen und desinfiziert. Ketten oder Schlösser können ebenfalls bestellt werden und sind eine gute Möglichkeit, Fremdbefüllungen durch andere Nutzer zu vermeiden. Die ersten Erfahrungen aus dem Modellprojekt zeigen: Betriebe, die die Speiseresttonne nutzen, haben keinerlei Probleme bei der Umsetzung. Insgesamt ist getrennte Abfallsammlung kostensparend. Denn durch Vermeidung und verstärkte Getrenntsammlung kann die Restmüllmenge soweit reduziert werden, dass auch trotz der zusätzlichen Speiseresttonne die Gesamtkosten für alle Abfälle in der Endsumme gleich bleiben oder sogar sinken. Es wurden im Rahmen des Projektes vier Musterbetriebe besucht, die die getrennte Sammlung – insbesondere von Speiseresten – sorgfältig praktizieren. Die Menge an Restabfällen dieser Musterbetriebe wurde mit dem Aufkommen ähnlich großer Betriebe verglichen, die zwar ebenfalls “trockene” Wertstoffe getrennt sammeln, aber keine Speiseresttonne nutzen (“ Referenzbetriebe ”). Um die unterschiedliche Größe der verglichenen Betriebe zu berücksichtigen, wurde die Abfallmenge auf ein ausgegebenes Gericht bezogen. Der Vergleich ergab: Referenzbetriebe ohne Speiseresttonne haben eine Restabfallmenge von rund 370 Gramm pro Gericht. Das entspricht einer jährlichen Abfallmenge von 20.000 kg pro Jahr. In den vier Musterbetrieben mit Speiseresttonne fällt die gleiche Abfallmenge pro Gericht an. Jedoch wird diese zur Hälfte in der Speiseresttonne erfasst, also 10.000 kg im Jahr. Die Restabfallmenge wird durch den Einsatz der Speiseresttonne also auf rund die Hälfte gesenkt. Den Klimanutzen der Speiseresttonne verdeutlicht folgendes Beispiel: Im Modellversuch wurden Musterbetriebe identifiziert, die pro Jahr zwischen 5.000 und 20.000 Kilogramm (kg) Speisereste getrennt sammeln. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung an schädlichen Klimagasen von rund 850 kg (entsprechend 340 Liter Benzin) 1 . 1 Als Berechnungsgrundlage gelten folgende Daten: 10 t Speisereste in der Biogasanlage zu vergären entlastet um 550 kg CO 2 . 10 t Speisereste im Müllheizkraftwerk belasten um 300 kg CO 2 . 1 Liter verbrannter Sprit (Benzin/Diesel) produziert ca. 2,5 kg CO 2 .
Glas und Altglas Altglas kann unendlich oft wieder eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Glasprodukte genutzt werden. Solch eine erneute stoffliche Nutzung ist umweltverträglich und kann viel Energie (ca. 10 %) und viele Rohstoffe einsparen, wenn die verschiedenen Glasprodukte wie Flaschen und Fenstergläser an ihrem Lebensende dem richtigen Entsorgungsweg zugeführt werden. Massenprodukt Glas In Deutschland stellten Glashersteller 2023 rund 6,883 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas her. Aus 3,928 Mio. t davon wurde Behälterglas gefertigt, aus 1,938 Mio. t Flachglas. Aus rund 332.300 Tonnen (t) entstanden spezielle Gläser für Haushalte, Forschung und Wirtschaft. Der folgende Text beschreibt die Sammlung und Verwertung dieser Gläser. Zusätzlich gibt es Produzenten von Mineralwollen, die rund 685.200 t Glas- und Steinwolle herstellen, die als Dämmmaterial eingesetzt wurden (siehe Abb. „Glasproduktion im Jahr 2023 und die Anteile der einzelnen Glasbranchen“). Glas: gut recycelbar! Glas lässt sich unendlich oft wieder verwenden. Es kann beliebig oft in den Schmelzprozess zurückgeführt und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da recyceltes Glas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, sinkt der Energiebedarf, wenn Glasscherben zugesetzt werden. Über den Daumen lässt sich sagen, dass der Energiebedarf um etwa 0,2 bis 0,3 % sinkt, wird ein Prozent Altglas dem Schmelzofen hinzugefügt. Einschmelzen von Altglas schützt so das Klima und spart Rohstoffe wie Quarzsand, Soda und Kalk ein. Das trägt ebenfalls zur Verringerung der dem Herstellungsprozess anrechenbaren Umweltbelastungen bei. Weiterhin braucht eingeschmolzenes Altglas nicht deponiert zu werden. Glashersteller setzen Scherben, die als Ausschuss bei der Produktion anfallen, wieder ein. Der Einsatz von Altglas hängt aber von den herstellungsspezifischen Anforderungen an den Reinheitsgrad der Scherben ab. So kann gefärbtes Glas nicht zur Herstellung von Weißglas genutzt werden und Keramikscherben oder Steine stören den Produktionsprozess. Im Jahr 2015 haben Behälterglashersteller in Glaswannen durchschnittlich 60 % Scherben eingesetzt, bei Grünglas sogar bis zu 90 %. Altglassammlung mit Tradition Für Behälterglas wurde bereits im Jahr 1974 ein flächendeckendes Sammelsystem eingerichtet. Meist werden Bringcontainersysteme zur getrennten Erfassung von Weiß-, Braun- und Grünglas eingesetzt. Über 250.000 solcher Altglascontainer sind bundesweit im Einsatz. Die Aufbereitung des gesammelten Behälterglases erfolgt zwar weitestgehend vollautomatisch. Die Farbsortierung erfordert jedoch aus technischen und ökonomischen Gründen eine nach Farben getrennte Sammlung der Glasbehälter. So ist die Sortenreinheit der gesammelten Glasmengen eine Voraussetzung für die Rückführung von Behälterglasscherben in den Schmelzprozess zur Herstellung neuer Flaschen und Gläser. Im Jahr 2006 erreichte die Behälterglasverwertung eine Quote von 83,6 %. Bis zu diesem Jahr hat die Gesellschaft für Glasrecycling und Abfallvermeidung mbH (GGA) die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt. Nach dem kartellrechtlichen Verbot dieser Organisation fehlen verlässliche Daten über das Aufkommen von Behälterglasscherben. Zahlen müssen nunmehr aus den entsprechenden Abfallstatistiken sowie den jährlichen Erhebungen zum Aufkommen und zur Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland (siehe auch „Verpackungsabfälle“ ) entnommen werden. Diese Veröffentlichung weist für das Jahr 2021 eine Verwertungsquote von 80,3 % für auf den Markt gebrachte Behältergläser aus (siehe Abb. „Verwertung von Glas aus gebrauchten Verpackungen“). Dieser Wert liegt gut 4% unter dem Vorjahreswert, was aber nicht auf einer schlechteren Verwertung beruht, sondern auf einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsmethode. Generell ist eine Vorsortierung beim Verbraucher unbedingt erforderlich. Fensterglas, Autoglas, Kristallglas und feuerfeste Gläser wie Laborglas, Ceran®, Pyrex® lassen sich bei der Altglasaufbereitung nur schwer aussortieren und können zu hohen Produktionsausfällen oder zur Anreicherung von Schwermetallen im Behälterglaskreislauf führen, zum Beispiel durch Bleikristallglasscherben. Deshalb dürfen diese Gläser nicht in Altglasbehältern entsorgt werden. Stoffliche Verwertung von Behälterglas In der Behälterglasindustrie stellt Altglas mittlerweile die wichtigste Rohstoffkomponente dar. Eine Tonne Altglas darf jedoch nicht mehr als 25 g an Keramik, Steinen und Porzellan (KSP-Fraktion) enthalten und maximal 5 g an Nichteisenmetallen wie Aluminium. Zudem sind Grenzwerte für Eisenmetalle und für organische Bestandteile wie Kunststoffe und Papier zu unterschreiten. Besonders wichtig ist die Farbreinheit der Altglasscherben. Um weißes Behälterglas herzustellen, ist bei einer Altglasscherbenzugabe von 50 % eine Farbreinheit von 99,7 % erforderlich. Der Fehlfarbenanteil im Braunglas darf die 8 %-Marke nicht überschreiten. Lediglich grünes Glas lässt einen Fehlfarbenanteil von bis zu 15 % zu. Stoffliche Verwertung von Flachglas Für Flachglasprodukte wie Fensterglas und andere Baugläser gelten besondere Qualitätsanforderungen wie Farbreinheit und Blasenfreiheit. Die Flachglasindustrie setzt daher überwiegend sortenreine Glasscherben aus weiterverarbeitenden Betrieben und Eigenscherben ein. In den letzten Jahren wurden die Sammelsysteme zur Erfassung möglichst sortenreiner und fremdstoffarmer Flachglasprodukte im weiterverarbeitenden Gewerbe ausgebaut. Altglas, das nicht den vorgegebenen Anforderungen an den Reinheitsgrad entspricht, muss aufbereitet werden. Hierfür stehen in Deutschland derzeit zehn Aufbereitungsanlagen zur Verfügung. Altglasfraktionen, die sich aus Qualitätsgründen nicht für die Herstellung neuer Flachgläser eignen, können in geringem Umfang bei der Herstellung von Behälterglas eingesetzt werden, aber auch bei der Herstellung von Dämmwolle, Schmirgelpapier, Schaumglas und Glasbausteinen. Autoscheiben werden geschreddert Demontagebetriebe für Altfahrzeuge müssen Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie Glasdächer von Altfahrzeugen ausbauen und dem Recycling zuführen. Das schreibt die Altfahrzeugverordnung vor (siehe "Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib" ).Im Jahr 2022 nahmen die deutschen Altfahrzeug-Demontagebetriebe 296.422 Altfahrzeuge zur Behandlung an. Sie enthielten im Schnitt etwa 35 kg Fahrzeugglas je Altfahrzeug, insgesamt rund 10.400 t. Aufgrund behördlicher Ausnahmen von der Demontagepflicht haben die Altfahrzeugverwerter nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (öffentlich verfügbare Werte auf 100 t gerundet) davon nur etwa 7 % – also 779 t – demontiert. Der überwiegende Anteil der Fahrzeugscheiben und Glasdächer gelangt mit den Altfahrzeugen in Schredderanlagen. Die dabei anfallenden nichtmetallischen mineralischen Rückstände wurden im Jahr 2022 überwiegend verwertet, etwa als Bergversatz oder im Deponiebau, und teilweise beseitigt. Über die Ersatzverglasung, also den Anfall von Fahrzeugglas durch Scheibenwechsel, liegt eine grobe Schätzung für das Jahr 2020 vor: In Markenwerkstätten wurden in Deutschland schätzungsweise rund 1,7 Millionen Verbundglasscheiben ersetzt. Geht man von einem durchschnittlichen Gewicht einer Windschutzscheibe von knapp 10 kg aus, so bedeutet dies einen Anfall von etwa 16.000 t an Verbundsicherheitsglas (VSG). Hinzu kommt noch eine unbekannte Menge aus der Ersatzverglasung aus weiteren Werkstätten. Etwa 90 % der Altgläser aus der Ersatzverglasung werden einer Verwertung zugeführt.
Origin | Count |
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Bund | 201 |
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