Die Peter-Lenné-Schule in Zehlendorf trägt seit 2014 den Zusatz „Oberstufenzentrum Natur und Umwelt“ und zeigt so ihr umfassendes Engagement für den Klimaschutz. Im Oberstufenzentrum setzen sich Schülerinnen und Schüler mit der gesamten Bandbreite der Klimaschutz-Maßnahmen auseinander. An der Peter-Lenné-Schule können Jugendliche unter anderem den Bildungsgang Umweltschutztechnische:r Assistent:in absolvieren. Energiemanagement Ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und Energie trägt einen erheblichen Teil zum Klimaschutz bei. Die Peter-Lenné-Schule verfolgt auch hier einen ganzheitlichen Ansatz. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach mit 300 kW Peak wird zurzeit von den Berliner Stadtwerken installiert, mehrere kleine Anlagen auf dem Schulgelände dienen Unterrichtszwecken. Durch umfangreiche Dämmungsarbeiten an den Schulgebäuden in den Jahren 2006 bis 2009 verbesserte die Schule ihre Energieeffizienz erheblich. Im Sinne einer nachhaltigen Wasserversorgung kommen an dem Oberstufenzentrum Brunnen, Zisternen sowie Regenwasserrückhaltebecken zum Einsatz. Regenwasser wird aufgefangen, gespeichert und als Brauchwasser genutzt. Somit wird im erheblichen Maße Trinkwasser eingespart und die Grundwasserneubildung durch Versickerung ermöglicht. Darüber hinaus beschäftigen sich die Auszubildenden regelmäßig mit aktuellen Projekten und Lösungen, Ressourcen zu schonen. So entwickelten sie etwa ein Pflanzenkläranlagenmodell und besuchten energieeffiziente Gewächshäuser. Besondere Highlights im Engagement für den Klimaschutz an der Schule sind die Projekte BELARE und Smart House. BELARE steht für BioEnergieLAbor für REgenerative Energieformen. Das Labor wurde im Oktober 2017 eröffnet. Schülerinnen und Schüler befassen sich in dem Labor vornehmlich mit der Gewinnung regenerativer Energie, vornehmlich mit Biomasse, aber auch mithilfe von Sonne, Wind und Erdwärme. Auch eine pflanzliche Kläranlage zur naturnahen Reinigung der Abwässer gehört zum BELARE-Gebäude. Bei dem Kooperationsprojekt „Smart House“ handelt es sich um ein zusätzliches Gebäude auf dem Schulgelände. Das Smart House wurde als autarkes Gebäude konzipiert und aus vornehmlich nachhaltigen Baumaterialen errichtet. Es wird mit einer kombinierten Photovoltaik- und Solarthermieanlage und einem System zum Auffangen des Regenwassers ausgestattet. Ab 2021 können Schülerinnen und Schüler in dem Haus zum Thema smarte Haustechnik experimentieren und so das „Haus der Zukunft“ entwickeln. Jedes Jahr dreht sich am Umwelttag alles rund um den Klimaschutz. Workshops, Sammelaktionen und Informationsstände bringen den Schülerinnen und Schüler einfache Alltagsgesten für den Klimaschutz nahe. Außerdem stellen die Auszubildende eigene Projekte vor und informieren zu ihren Erkenntnissen. Der Informationsfluss erfolgt im Rahmen der Umwelttage auf Augenhöhe von Schülerin zu Schüler und regt so zu einem regelmäßigen Austausch von Peer zu Peer an. Seit 2019 stehen die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNESCO besonders im Fokus der Aktionstage. Das 15.000 Quadratmeter große Schulgelände ist eine wahrhaftige Oase für die Biodiversität in der Hauptstadt. Blumen, Stauden, Bäume, Gehölze und Sträucher sowie ein großes Insektenhotel und eine Teichanlage bieten Vögeln und Kleinstlebewesen einen Lebensraum. Darüber hinaus wohnen zahlreiche Tierarten auf dem Gelände: Hühner, Enten und Gänse sind ebenso im Kleintierbereich der Peter-Lenné-Schule zuhause wie Kaninchen, Meerschweinchen, Ziegen, Schafe und Schweine. Die Bienenvölker der Oberstufenzentrums bescheren der Schule jedes Jahr eine reiche Honigernte. Ein Teil des Schulgartens wird zum Anbau von Futtermitteln für die Tiere genutzt. Abfälle werden kompostiert und ebenso wie der Tiermist als Dünger auf den Pflanzflächen wiederverwendet. So lernen die Schülerinnen und Schüler den Kreislauf der Natur in der Praxis kennen. Die Peter-Lenné-Schule kann als grüner Lernort von anderen Schulklassen besucht werden. Das Netzwerk der grünen Lernorte in Steglitz-Zehlendorf umfasst Freilandlabore, Botanik- und Gartenarbeitsschulen sowie das BNE Zentrum. Ziel des Projekts ist es, auch Schulen ohne eigenen Garten einen weitreichenden Einblick in die Arbeit mit und in der Natur zu geben und die Schülerinnen und Schüler so für den Umwelt- und Klimaschutz zu sensibilisieren. Darüber hinaus nimmt die Schule regelmäßig am „Green Day“ teil. An diesem Tag stellen sich „grüne“ Berufe und Ausbildungsstätten vor. Einsatz neuer Technik | Regenerative Energien | Heiz-Management | Energierundgang | Ökologisches Schulessen | Abfalltrennung | Recycling | Schulgarten | Biodiversität | Grünes Klassenzimmer | Umweltfreundliche Klassenfahrten | Schulprogramm | Projekte Das Zehlendorfer Oberstufenzentrum für Natur und Umwelt bietet unter anderem die Bildungsgänge Floristik, Forstwirtschaft, Gartenbau, Tierpflege und Umweltschutz an. Derzeit werden über 1000 Jugendliche an der Schule von 83 Lehrkräften betreut. In der angeschlossenen Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Ländern des globalen Südes in den Schwerpunkten Wassermanagement und Regenerativen Energien fortgebildet. Das Oberstufenzentrum für Agrarwirtschaft besteht seit 1903 und sieht seine Aufgabe in der Verknüpfung von Traditionen mit einer nachhaltigen Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler haben auf dem weitläufigen Schulgelände zahlreiche Möglichkeiten, praktisch zu forschen und zu arbeiten. Darüber hinaus wird die Schülerschaft aktiv in die Weiterentwicklung und Gestaltung des Lernraums eingebunden. Eigenverantwortlichkeit, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Kritikfähigkeit stehen ebenso im Fokus der individuellen Förderung der Jugendlichen wie die Vermittlung fachlicher Inhalte. Umweltschule in Europa (2014 bis 2020) „Herausragender Lernort“ im Weltaktionsprogramm (WAP) Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE) 2019 Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Steglitz-Zehlendorf Übersicht: Diese Schulen in Steglitz-Zehlendorf engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Das Vorgehen untergliederte sich in ein mehrstufiges Konzept, das eine Kombination aus Recherche und Zusammenstellung von Informationen lokaler Fachexperten sowie eine Auswertung auf Basis vorhandener Geodaten des Landes Berlin umfasst. Im Rahmen der Pilotphase des Projektes “Entsiegelungspotenziale in Berlin” wurde exemplarisch untersucht, inwieweit eine rein automatisierte Flächensuche auf Basis der umfangreichen Geodaten des Landes Berlin, durch deren Verschneidungen sowie durch Nutzung von Filtern brauchbare Ergebnisse hervorbringen kann. Trotz umfangreicher Versuche konnten keine tragfähigen Ergebnisse erzeugt werden, so dass entschieden wurde, die Recherche über lokale Experten fortzuführen und zu verfeinern. Seit 2010 bis 2023 wurden in den Bezirksämtern der Berliner Bezirke Recherchen durchgeführt. Hierbei wurden nach Möglichkeit jeweils Vertreter der für die Stadtplanung, die Landschaftsplanung, die Grünflächen sowie den Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ämter mit einbezogen. Zuerst wurden die Bezirke untersucht, die einen hohen Anteil an randstädtischen, außenbereichsähnlichen Lagen besitzen. Die Annahme, innerhalb dieser Bezirke relativ zahlreiche Entsiegelungspotenziale auffinden zu können, hat sich im Rahmen der Recherchen bestätigt. Zuletzt wurden auch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) sowie Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in die Recherchearbeit einbezogen. Ebenso wurden die vier Berliner Forstämter (Grunewald, Köpenick, Pankow und Tegel) befragt. Bei der Recherche in den Forstämtern Grunewald, Pankow und Tegel wurden insgesamt 41 Flächen aufgenommen, die außerhalb der Berliner Landesgrenze liegen. Des Weiteren wurden öffentliche wie auch private Grundstückseigentümer großer Liegenschaften angeschrieben, die von ihrem Portfolio her als grundsätzlich geeignet erschienen, in ihrem Bestand auch Entsiegelungsflächen aufzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung und Meldung der Entsiegelungs-Potenzialflächen durch die Bezirksämter, Berliner Forsten u. a. auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Meldungen basieren auf fachlichen Einschätzungen, sind unverbindlich und können durch Änderungen der räumlichen- oder der Fachplanung auch wieder zurückgenommen werden. Ziel der Recherche war es, solche Flächen zu identifizieren, welche dauerhaft nicht mehr für eine bauliche Nutzung erforderlich sind und für welche die geplante städtebauliche Entwicklung in absehbarer Zukunft einer dauerhaften Entsiegelung nicht entgegensteht. Die hierzu notwendigen örtlichen, planerischen und sonstigen Kenntnisse waren in erster Linie bei den Interviewpartnern in den bezirklichen Stadt- bzw. Landschaftsplanungsbehörden zu finden. Demgegenüber war eine abschließende planerische Vorbereitung von Entsiegelungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Untersuchung. Zum Teil verbliebener Klärungs- und Abstimmungsbedarf wurde in die zu den Flächen zusammengestellten Sachdaten aufgenommen. Für die einzelnen potenziellen Entsiegelungsflächen wurde eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die für eine Beurteilung der Eignung der potenziellen Entsiegelungsflächen und für die weitere Planung eine Hilfestellung darstellen sollen (vgl. Tab. 1). Es handelt sich vor allem um verschiedene Informationen zur Lage der Fläche (Bezirk, Ortsteil, Adresse/Lagebeschreibung, Koordinaten), zu den Eigentumsverhältnissen, ggf. Kontaktdaten, zu bestehenden (oder ehemaligen) Nutzungen, zu geplanten Nutzungen oder Nutzungsänderungen sowie zur Art der Versiegelung und dem damit verbundenen Umfang einer möglichen Entsiegelung. In einem Kommentarfeld können außerdem weitere, unspezifische Informationen eingetragen werden. Um den Umfang und Aufwand möglicher Entsiegelungsmaßnahmen genauer abschätzen zu können, wurden bisher ca. zwei Drittel der in der Datenbank enthaltenen Flächen fotografisch dokumentiert. Fotos sind als Link in den Sachdaten der jeweiligen Flächen enthalten. Grundsätzlich sind Bodenverunreinigungen der erfassten Flächen möglich. Über den weiteren Umgang findet jeweils eine Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bodenschutzbehörde statt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Abgleich mit dem Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin. Ggf. sind Teilentsiegelungen möglich. Durch Verschneidung mit den im Land Berlin umfangreich verfügbaren digitalen flächenbezogenen Daten werden den potenziellen Entsiegelungsflächen außerdem Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren, dem Flächennutzungsplan sowie Informationen aus der Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz“ zugeordnet, so dass diese Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 2). Des Weiteren bestehen vier Felder mit Kriterien, die einer Orientierung bei der Priorisierung der potenziellen Entsiegelungsflächen dienen sollen: Eigentumsverhältnisse, Fachliche Bewertung, Technischer Aufwand und Zeitliche Umsetzbarkeit. Diese Priorisierungen werden jeweils anhand einer dreistufigen Skala vorgenommen. In Fällen, in denen eine Bewertung nicht möglich ist, wird ein „n. a.“ eingesetzt; ggf. können auch Bemerkungen in dem den Bewertungen zugeordneten Kommentarfeld eingefügt werden (vgl. Tab. 3). Bei der Bewertung der Eigentumsverhältnisse / Flächenverfügbarkeit werden solche Flächen als „hoch“ eingestuft, deren Eigentümer das Land Berlin ist oder deren generelle Verfügbarkeit aus anderen Gründen gegeben ist (z. B. bei bereits erfolgter Vorklärung mit privaten Eigentümern). Als „mittel“ werden Flächen bewertet, die sich überwiegend im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) befinden oder (sofern bekannt) der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) bzw. einer anderen Bundesverwaltung (z. B. Bundeswasserstraßen) zugeordnet werden können. Als „gering“ werden solche Flächen bewertet, über deren Eigentumsverhältnisse keine Informationen vorliegen, was i. d. R. auf einen privaten Eigentümer oder aber auf Bundesvermögen schließen lässt. Bei der fachlichen Bewertung werden solche Flächen als „hoch“ bewertet, bei denen eine Vollversiegelung zurückgebaut werden kann und sich die entstehende Freifläche im Verbund mit bereits vorhandenen oder geplanten Grün- und Freiflächen befindet. Eine „mittlere“ Bewertung erhalten Flächen, bei denen keine zusammenhängenden, großflächigen Entsiegelungspotenziale vorhanden sind, sondern relativ umfängliche Teilentsiegelungsmaßnahmen, oder diffus auf der Fläche verteilte Entsiegelungspotenziale. Als „gering“ werden dagegen Flächen bewertet, die eine kleinflächige Einzelmaßnahme in isolierter Lage darstellen oder auf denen lediglich eine Teilentsiegelung in relativ geringem Umfang stattfinden kann. Eine zusätzliche Information zur fachlichen Bewertung stellt die sogenannte _hydraulische Entsiegelung_ dar. Hierbei handelt es sich um Flächen, bei denen ein Belagswechsel von (voll-)versiegelten Flächen hin zu einer wasser- und luftdurchlässigen Befestigungsart im Vordergrund steht, da diese Flächen oft noch eine Erschließungsfunktion (Wege, Höfe, Stellplätze etc.) erfüllen. Im Kern geht es hier um eine Verbesserung der Infiltration von Niederschlagswasser. Die konkrete Angabe einer Entsiegelungsflächengröße in m² ist meistens nicht möglich und muss im Einzelfall Vorort definiert werden. Auch hier können Belagswechsel auf Teilflächen geprüft werden. Die Einschätzung des technischen Aufwands richtet sich nach der Versiegelungsart bzw. dem Bebauungsgrad der Fläche. Ein hoher Anteil an Gebäudeabriss bzw. ein hoher Anteil mehrgeschossiger Gebäude ggf. mit bestehender Unterkellerung stellt demnach einen hohen Aufwand dar, reine Flächenentsiegelung (von Wegen, Straßen etc.) dagegen einen geringen . Dazwischen liegen Abrissmaßnahmen mit mittlerem Aufwand, die zusätzlich zu Flächenversiegelungen auch kleinere bauliche Anlagen wie z. B. Lauben, Garagen oder spezielle bauliche Anlagen wie Gewächshäuser umfassen. Für die Bewertung der zeitlichen Umsetzbarkeit wurde eine grobe Einschätzung des notwendigen planerischen Aufwands / Vorlaufs vorgenommen, wobei in kurzfristige (1 – 2 Jahre), mittelfristige (bis ca. 5 Jahre) und langfristige (> 5 Jahre) Umsetzbarkeiten unterschieden wurde. Nach einer erfolgten Entsiegelung werden die Flächen im Kataster belassen und in der Karte mit einer eigenen Schraffur dargestellt. Bei teilentsiegelten Flächen wird mit dem entsiegelten Teil entsprechend verfahren. Es können zudem Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen, zu Ansprechpartnern etc. in die Sachdatentabelle eingetragen werden (vgl. Tab. 4). In den folgenden Tabellen sind die einzelnen Datenfelder der Sachdatentabelle jeweils mit einer kurzen Beschreibung aufgelistet, wobei unterschieden wird in originär erhobene Daten, Daten, die durch Verschneidung oder manuellen Abgleich mit den im Land Berlin vorliegenden Geodaten gewonnen wurden, Datenfelder, die eine Bewertung der Flächen beinhalten, und Datenfelder, die Informationen bezüglich der erfolgten Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen beinhalten. Die Sachdaten können im Geoportal/FIS-Broker an der Karte für jede einzelne Fläche oder aber als eigenständige Sachdatentabelle eingesehen werden. Dort besteht außerdem die Möglichkeit, die Datensätze anhand bestimmter Datenfelder zu filtern, um eine individualisierte Auswahl von Flächen zu erhalten. In den folgenden Tabellen ist daher auch gekennzeichnet (grün x), welche der Datenfelder für diese Filterfunktion verwendet werden können.
Hast Du Interesse an der Natur? Faszinieren Dich Pflanzen, deren Vermehrung und Pflege? Willst Du Teil eines Grünen Teams werden? Dann entscheide Dich für die Ausbildung zur Gärtnerin/ zum Gärtner der Fachrichtung Zierpflanzenbau im Pflanzenschutzamt Berlin. Hier kannst Du Dein Interesse an der Natur zu Deinem Beruf machen. Mit Abschluss unserer Ausbildung zur Zierpflanzengärtnerin bzw. zum Zierpflanzengärtner bist Du fit für die Produktion von einem breiten Sortiment an Pflanzen, deren Vermehrung, Kulturführung und erlangst nebenher umfangreiche Pflanzenkenntnisse. Deine Aufgaben sind abwechslungsreich und erfordern Eigeninitiative sowie Verantwortungsbewusstsein: Du topfst, pflanzt, kultivierst und vermehrst Zierpflanzen. Du führst gärtnerische Arbeiten maschinell und von Hand im Freiland und Gewächshaus durch. Du baust Gemüse und Obst im Freiland an. Du produzierst Versuchspflanzen. Du erlernst den Integrierten Pflanzenschutz und alternative Verfahren zum Pflanzenschutz. Du hilfst uns bei der Öffentlichkeitsarbeit und unterstützt uns bei Schulungen. Die Ausbildung zur/m Zierpflanzengärtner/in dauert drei Jahre und ist dual aufgebaut, eine Verkürzung ist möglich. Das heißt, du lernst sowohl in der Schule als auch direkt bei uns in den Gewächshäusern und im Freiland. Theorie gibt‘s an der Peter-Lenné-Schule (Oberstufenzentrum Natur und Umwelt). Die Ausbildung beginnt jedes Jahr am 1. August . Der Bewerbungszeitraum ist der 1. Dezember bis 31. Januar . Deine Bewerbung reichst du digital über das Berliner Karriereportal ein. Das solltest du mitbringen: mittlerer Schulabschluss oder höher Freude am Umgang mit Pflanzen Kreativität und handwerkliches Geschick Neugier an Lebensvorgängen in der Natur Interesse am Versuchswesen Aufgeschlossenheit und Teamfähigkeit Körperliche Fitness und Flexibilität
In den Gewächshäusern und Gärten botanischer Anlagen werden Pflanzen aus aller Welt gehegt und gepflegt. Die Einrichtungen sind Orte der Umweltbildung und der Forschung zur biologischen Vielfalt. Als lebendige Archive tragen sie wesentlich dazu bei, Artenvielfalt und genetische Vielfalt zu erhalten. In Berlin gibt es gleich drei solcher Anlagen: den Botanischen Garten und das Botanische Museum der Freien Universität Berlin, den Botanischen Volkspark Blankenfelde-Pankow und das Späth-Arboretum der Humboldt-Universität. Das Späth-Arboretum ist auch am Projekt „Urbanität und Vielfalt“ beteiligt, in dem seltene Wildpflanzen vermehrt und wieder in Berlin ausgepflanzt werden. Die Einrichtung im Süden Berlins gehört mit rund 20.000 Pflanzenarten, fast vier Millionen getrockneter Herbarbelege, einer DNA-Bank und einer Saatgutbank für Wildpflanzen zu den weltweit wichtigsten Sammlungs- und Forschungsstätten für Pflanzen, Pilze und Algen. Auf dem 43 Hektar großen Gelände finden sich 15 Gewächshäuser, eine pflanzengeografische Anlage, die die Pflanzenwelten verschiedener Erdteile nachbildet, und ein Arboretum. Eine Botanikschule unterstützt – als Kooperationseinrichtung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie –Berlins Schulen bei den Themen Botanik, Umweltbildung und nachhaltige Entwicklung. Die Schule bildet Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher weiter, entwickelt Unterrichtsmaterialien und bietet Schulklassen die Möglichkeit, anschaulich vor Ort zu lernen. Der Botanische Garten Berlin bildet dabei eine Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Gesellschaft: Die Forschung, die hier in Zusammenarbeit mit Institutionen weltweit geleistet wird, liefert Wissensgrundlagen, um die Biosphäre zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Eins dieser internationalen Projekte ist „World Flora Online“, das 2020 erstmals alle 350.000 Landpflanzenarten der Welt in einer Online-Datenbank dokumentiert hat – ein Meilenstein der globalen Biodiversitätsforschung. Das Botanische Museum wird derzeit neu konzipiert. 2023 soll es Besucherinnen und Besuchern wieder offenstehen. Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin Die heute denkmalgeschützte Anlage in Pankow entstand 1949 als städtischer Schulgarten auf einem ehemaligen Rieselfeld am Stadtrand. Ihre Gestaltung orientiert sich am Raster dieser Rieselfelder. Nahe des Eingangs liegen, eingefasst von vielen Stauden, Schaugewächshäuser und ein Arboretum seltener Baumarten aus Asien und Osteuropa. Die anschließenden Parzellen spiegeln die eiszeitlich geprägte Kulturlandschaft mit Äckern und Alleen wider. Die weitgehend naturbelassene Niederung um den Zingerteich bildet ein Tor zur offenen Landschaft. Auf zwei Rieselfeldparzellen werden neue Formen urbaner Landwirtschaft praktiziert, die Umweltbildung und nachhaltige Entwicklung fördern: Die eine ist einer der vier Standorte des Bauerngartens. Hobbygärtnerinnen und -gärtner können auf kreisförmigen Beeten unter Anleitung Gemüse ziehen – zertifiziert mit dem Bioland- und dem europäischen Bio-Siegel. Auf der zweiten Parzelle macht ein Weltacker anschaulich, wieviel Anbaufläche heute nötig ist, um einen Menschen zu versorgen. Botanischer Volkspark Blankenfelde-Pankow Das Arboretum wurde 1879 als Schau- und Versuchsgarten der privaten Baumschule Ludwig Späth eröffnet. Ab 1961 entwickelte die Humboldt-Universität die Anlage zum botanischen Garten weiter, der heute rund 4.000 Arten beherbergt. Neben einer großen Sammlung an Gehölzen finden sich ein Steingarten, ein Teich mit Mooranlage, ein Gewächshaus und eine systematische Abteilung, in der die Pflanzen nach ihrer natürlichen Verwandtschaft sortiert sind. Forschungsschwerpunkte sind die Vielfalt und Evolution der Pflanzen mit Schwerpunkten auf Farnpflanzen und „Schmarotzerpflanzen“, also Arten, die ihren Wasser- und Nährstoffbedarf decken, indem sie Wurzeln oder Sprosse anderer Pflanzen anzapfen. Späth-Arboretum der Humboldt-Universität zu Berlin Besuchen Sie Berlins botanische Anlagen! Lernen Sie im Botanischen Garten und Botanischen Museum Berlin aktuelle Bürgerwissenschaftsprojekte kennen, helfen Sie beim Entziffern alter Herbaretiketten oder nehmen Sie eins der vielen weiteren Angebote wahr!
Landwirtinnen und Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen und weitere Betriebsinhaber, die folgende Zahlungen erhalten (nachfolgend Begünstigte genannt): Direktzahlungen gemäß Titel III Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2115, jährliche Zahlungen gemäß Artikel 70, 71 und 72 der Verordnung (EU) 2021/2115, Unterstützung gemäß Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 oder Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 229/2013 sind gemäß § 3 GAP-Konditionalitäten-Gesetz dazu verpflichtet ihren Betrieb nach den in der Unionsregelung bezeichneten Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu führen und die in der Unionsregelung bezeichneten Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) einzuhalten. Halten die Begünstigten die Verpflichtungen nicht ein, ist grundsätzlich eine Verwaltungssanktion zu verhängen. Die Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität im Jahr 2024 erläutert den Landwirtinnen und Landwirten, welche Anforderungen zu beachten sind. Die Informationsbroschüre ist hier einsehbar. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie der Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ergeben sich aus dem Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sowie deren Umsetzung in nationales Recht. Nach den folgenden GAB haben Begünstigte ihren Betrieb zu führen: Bereich Klima und Umwelt GAB 1 - Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik : Artikel 11 Abs. 3 Buchst. e und h (Verschmutzung durch Phosphat) GAB 2 - Nitrat-Richtlinie Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen : Artikel 4 und 5 GAB 3 - Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten : Artikel 3 Abs.1, Artikel 3 Abs. 2 Buchst. b; Artikel 4 Abs. 1, 2 und 4 GAB 4 – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen : Artikel 6 Abs. 1 und 2 Bereich Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit GAB 5 - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit : Artikel 14 und 15, Artikel 17 Abs. 1, Artikel 18, 19 und 20 GAB 6 - Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG : Artikel 3 Buchst. a, b, d und e, Artikel 4, 5 und 7 GAB 7 - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG : Art. 55 Sätze 1 und 2 GAB 8 - Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden : Artikel 5 Abs. 2, Artikel 8 Abs. 1 bis 5, Artikel 12 (Beschränkungen in NATURA-2000-Schutzgebieten); Artikel 13 Abs. 1 und 3 Bereich Tierwohl GAB 9 - Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern : Artikel 3 und 4 GAB 10 - Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen : Artikel 3 und 4 GAB 11 - Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere : Artikel 4 Die folgenden neun GLÖZ-Standards sind einzuhalten: Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1) Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern (GLÖZ 3) Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (GLÖZ 4) Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion (GLÖZ 5) Mindestbodenbedeckung um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden (GLÖZ 6) Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) Mindestanteil nichtproduktiver Flächen, Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln (GLÖZ 8) Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura2000-Gebieten ausgewiesen ist (GLÖZ 9) Die nationale Umsetzung der GLÖZ-Standards in Deutschland erfolgt durch das GAP-Konditionalitäten-Gesetz vom 16. Juli 2021 und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung . Die Broschüre des BMEL zu den ab 2023 geltenden Direktzahlungen, zur Konditionalität und zum InVeKoS bietet ebenfalls nähere Informationen. Die entsprechenden Gebietskulissen zu den GLÖZ 2, 5 und 6 sind im Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Gebietskulissen GLÖZ einsehbar. Unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Natur und Umwelt > Schutzgebiete Naturschutz finden Sie die Kulissen zu den Schutzgebieten, die für GLÖZ 9 relevant sind. Die Regelungen der Konditionalität gehen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Begünstigter, der für die Konditionalität relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (zum Beispiel Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der Zahlungen berücksichtigt wurden. Die im Rahmen der Konditionalität einzuhaltenden Verpflichtungen beziehen sich auf Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes (ohne nicht beantragte forstwirtschaftliche Flächen) zu erfüllen sind. Verstöße (das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung) gegen diese Verpflichtungen führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen: Direktzahlungen: Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen Rückerstattung Haushaltsdisziplin Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes: Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen inkl. Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete) Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) ) Die Höhe der Sanktionierung richtet sich nach Ausmaß, Dauer und Schwere des Verstoßes. Vorsätzliche oder wiederholt festgestellte Verstöße sind in der Regel mit einer höheren Sanktionierung belegt, als fahrlässige Verstöße. GAB 1: Verwendung von Wasser zur Bewässerung, Phosphat Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 2: Nitrat Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngRZusVO) vom 21. März 2023 für Sachsen-Anhalt Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete ist im Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) einsehbar. Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 3 und GAB 4: Vogelschutz- und FFH -Richtlinie Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA vom 10.12.2010) Weitere Informationen und Rechtstexte finden Sie unter der Webseite „ Natura 2000 Sachsen-Anhalt “ und auf der Webseite des Landesverwaltungsamts . Weitere Auskünfte erteilen: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (PDF) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) GAB 5: Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelmittelhygiene Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 470/2009 Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Informationen zur Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen finden Sie auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes . GAB 6: Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten GAB 7 und GAB 8: Pflanzenschutz und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (Wichtiger Hinweis: Die Grundsätze werden derzeit vom BMEL überarbeitet. Die Verweise im Dokument auf das PflSchG beziehen sich auf das nicht mehr gültige PflSchG vom 21.05.2010) Weitere Auskünfte erteilen: Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) zur Pflanzenschutz-Sachkunde auf der Webseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) GAB 9 bis GAB 11: Tierschutz Kälber, Schweine, landwirtschaftliche Nutztiere Tierschutzgesetz (TierSchG) Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Zusätzliche Informationen zu Direktzahlungen und bietet auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .
Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen ( LAG VSW 2017 ). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann ( LAG VSW 2021 ). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Die hier herunterladbare Broschüre der Schweizerischen Vogelwarte “ Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht ” bietet zahlreiche Anregungen. Viele weitere Informationen erhält man auf der Webseite der Vogelwarte . Verschiedene Markierungen werden im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft in einem Flugtunnel mit wildlebenden Vögeln getestet. Für diese werden die Testberichte publiziert und in einem zusammenfassenden Faltblatt (Folder) werden Markierungen dargestellt, herunterladbar auf ihrer Webseite . Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 cm eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse ). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft ). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan ( LAG VSW 2021 ). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge 2 Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab 5 Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren.“ Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Weitere Anregungen liefert die Broschüre der Schweizerischen Vogelwarte. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können. Schweizerische Vogelwarte zu Vogelschlag an Glas Wiener Umweltanwaltschaft zu Vogelschlag an Glas Wiener Umweltanwaltschaft zu Lichtverschmutzung BUND Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude
Die Grundschule in Lichtenberg befindet sich ganz in der Nähe des Tierparks und engagiert sich – dem Namensgeber der Schule entsprechend – besonders im Bereich Tierschutz und Artenvielfalt. Doch auch darüber hinaus wird der Bildung für nachhaltige Entwicklung im gesamten Schulalltag Raum gegeben. Tierschutzwochen Unter dem Motto „Serengeti vor der Haustür“ veranstaltet die Bernhard-Grzimek-Grundschule jahrgangsübergreifende Projektwochen. Während der jährlichen Veranstaltung nehmen die kleinen Umweltforscher in spe die Natur im direkten Umfeld der Schule unter die Lupe. Ziel der Artenschutz-Wochen ist es, das Bewusstsein der Kinder für die Natur und Tiere in der Umwelt zu schärfen. Mit diversen Aktionen und Projekten erforschen die Schülerinnen und Schüler, wie sie durch einfache Maßnahmen zu einer nachhaltigeren Lebensweise finden können. Im Jahr 2013 erarbeiteten die Schülerinnen und Schüler ein umfangreiches Konzept zur Umgestaltung des Schulgeländes für mehr Nachhaltigkeit und Artenvielfalt. Die Entwürfe des Schülerparlaments sehen eine grünes Klassenzimmer, Hochbeete, ein Gewächshaus und eine Streuobstwiese zur Förderung der Biodiversität vor. Die Pläne umfassen zudem Bereiche im Grünen zum Spielen, Toben und ruhigen Entspannen unter schattigen Bäumen. Auch an genügend Abstell- und Anschlussmöglichkeiten für Fahrräder wurde gedacht. Die Neugestaltung des Schulhofes wird durch Preisgelder bei Umweltwettbewerben, Bonusprogrammen und öffentliche Gelder finanziert. Darüber hinaus wurde die Sporthalle im Jahr 2015 auch unter nachhaltigen Gesichtspunkten saniert. Sie erhielt unter anderem ein neues Beleuchtungs- und Lüftungssystem sowie eine Dämmung. Aus Müll mach Mode: Im Rahmen des Aktionstages „Nachhaltigkeit macht Schule – Schule macht Nachhaltigkeit“ der Gesobau AG und Alba Group befassten sich die Jahrgangsstufen 5 und 6 auf kreative Art und Weise mit dem Thema der Müllvermeidung und des Upcyclings. Bei einer Müll-Modenschau auf dem Alexanderplatz präsentierten die Jugendliche ausgeflippte Eigenkreationen. Verpackungen, Plastikreste, Flaschen, ausgediente Elektrogeräte und mehr wurden im Rahmen des Upcycling-Projekts zu farbenfrohen Outfits. Wenn es ein ganzes Dorf zur Erziehung eines Kindes braucht, kann die Umwelterziehung nicht allein von einer Institution ausgehen. Durch die enge Kooperation mit Vereinen und Partnern gibt die Bernhard-Grzimek-Schule ihren anvertrauten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich aus verschiedenen Perspektiven mit dem Themenkomplex des Klima- und Umweltschutzes zu befassen und ein breit aufgestelltes Expertenwissen zurückzugreifen. So kann die Grundschule beispielsweise die Ökolaube des FEZ Berlin nutzen, im Haus Natur und Umwelt Projekte durchführen oder die Kleintiere des Naturzentrums Tierparkclub besuchen. Abfallvermeidung | Abfalltrennung | Recycling | Upcycling | Schulgarten | Biodiversität | Umweltfreundliche Klassenfahrten | Umweltfreundlicher Schulweg | Schulprogramm | Projekte Derzeit werden knapp 400 Schülerinnen und Schüler an der öffentlichen Grundschule von 54 Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern betreut. Die Grundschule wird als nicht-gebundene Ganztagsschule geführt. Bernhard Grzimek setzte sich als Zoologe und Naturforscher für nachhaltigen Tier- und Artenschutz ein. Die Grundschule möchte in die Fußstapfen ihres Namensgebers treten und hat die Bildung für nachhaltige Entwicklung deshalb fest in ihrem Leitbild verankert. Darüber hinaus hat sich die Grundschule dem Globalen Lernen verschrieben. Als Schule mit mathematisch-naturwissenschaftlichen Profil weckt die Bernhard-Grzimek-Schule die Neugierde der Kinder für naturwissenschaftliche Themen und vermittelt ihnen ein solides Fundament für ihre zukünftige Schulkarriere. Gütesiegel Berliner Klimaschule seit 2011 Umweltschule in Europa seit 2010 Bild: ErrantPixels/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Lichtenberg Übersicht: Diese Lichtenberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Eine Person darf PSM beruflich anwenden, wenn sie einen gültigen Sachkundenachweis besitzt. Sachkundige sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, eine behördlich anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen. Wer Pflanzenschutzmittel für andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwenden oder zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über den Pflanzenschutz beraten will, hat dies der für den Betriebssitz und der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Zu diesen Flächen gehören insbesondere: Öffentliche Parks (ohne Spiel- und Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Öffentliche Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sport- und Freizeitplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Spiel- und Liegewiesen Öffentlich zugängliche Gewächshäuser Straßenbegleitgrün Öffentlich zugängliche Wege und Plätze Auf diesen Flächen halten sich Personen unterschiedlichen Alters und Gesundheitszustands auf, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Deshalb ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in diesen Gebieten so weit wie möglich zu minimieren oder zu verbieten. Die aktuelle Liste der auf diesen Flächen genehmigten Pflanzenschutzmittel finden Sie unter: Pflanzenschutzmittel zur Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind In der Gebrauchsanleitung ist bei jedem Pflanzenschutzmittel ein Hinweis hinsichtlich seiner Wirkung auf Bienen vermerkt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Nichtkulturland), sowie in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern grundsätzlich verboten! Zu befestigten Freilandflächen und sonstigen Freilandflächen, sogenanntes Nichtkulturland, zählen insbesondere: Wirtschafts- und Feldwege, einschließlich der Wegränder, Flächen mit landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich nicht genutzten Pflanzenbeständen, Flächen an oder in oberirdischen Gewässern und Küstengewässern, Böschungen, Feldraine, Feldgehölze, Hecken, die keiner regelmäßigen Pflege unterliegen, nicht bewirtschaftete oder befestigte Flächen: Hof- und Betriebsflächen, Parkplätze, Grundstücks-, Garageneinfahrten, Geh-, Radwege, Bürgersteige, Industriegelände, Wege und Plätze, Gleisanlagen, Tribünen, Treppenanlagen sowie nicht begrünte Flächenanteile von Sportplätzen (z. B. Laufbahnen, Hartplätze), technische, industrielle und verkehrliche Anlagen, im Rahmen der Bekämpfung von wühlenden Nagetieren zur Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit. Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine Zulassung in Deutschland, um hier in Verkehr gebracht oder angewendet zu werden. Sie müssen aber gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über eine Genehmigung für den Parallelhandel verfügen. In Deutschland prüft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, die Anträge auf Genehmigung für den Parallelhandel. Sind die Voraussetzungen gegeben, erteilt das BVL dem Antragsteller einen Bescheid einschließlich einer nur für diesen Bescheid gültigen Nummer für die Genehmigung zum Parallelhandel, GP-Nummer. Die Aufzeichnungspflicht über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gilt für berufliche Verwender und ist in Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt. Sie führen über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind. Verfügungsberechtigte und Besitzer haben ihre im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte für Flächen- oder Raumkulturen in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren durch amtliche oder amtlich anerkannte Kontrollstellen prüfen zu lassen. Ausgenommen hiervon sind alle Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können. Das Pflanzenschutzamt erreichen häufig Anfragen, wie mit alten Pflanzenschutzmitteln, restentleerten Packungen und Brüheresten umzugehen ist. Bei Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Gefahrstoffe, die nicht unkontrolliert in die Umwelt, besonders nicht in Gewässer gelangen dürfen. Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Klimafreundliche Ernährung: fleischreduziert, vegetarisch oder vegan So ernähren Sie sich nachhaltig und gesund Weniger tierische Produkte und mehr Bio: Achten Sie auf diese Kurzformel für eine gesunde, klimafreundliche und umweltgerechte Ernährung. Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch, Käse und anderen tierischen Lebensmitteln. Schöpfen Sie aus der Vielfalt pflanzlicher Proteine und essen Sie insbesondere reichhaltig Hülsenfrüchte. Kaufen Sie möglichst Biolebensmittel. Werfen Sie möglichst keine Lebensmittel weg. Gewusst wie Unsere Ernährung benötigt einen großen Teil der verfügbaren Anbauflächen und ist deshalb für viele Umweltprobleme wie Klimawandel, Artenschwund, Grundwasserverschmutzung oder Bodenerosion mitverantwortlich. Sie gilt sogar als der zentrale Verursacher der Überschreitung von mindestens vier planetaren Belastungsgrenzen. Dabei schneiden tierische gegenüber pflanzlichen Lebensmitteln deutlich schlechter ab, da es mehrere pflanzliche Kalorien benötigt, um eine tierische Kalorie zu erzeugen (Umwandlungsverluste). Durch unseren Ernährungsstil können wir deshalb großen Einfluss auf unseren Umweltfußabdruck nehmen. Achten Sie auf die Kurzformel "Weniger tierische Produkte, mehr Bio": Eine gesunde und geschmackvolle Ernährung ist vor allem eines: abwechslungsreich. Klima- und umweltfreundlich wird sie mit dieser zentralen Daumenregel: Weniger tierische Produkte, mehr Biolebensmittel. Im Detail kann Ernährung sehr schnell sehr kompliziert werden. Denn nicht nur die Geschmäcker und Ernährungsstile sind verschieden. Auch bei der Umweltbewertung gibt es im Detail viele Aspekte zu beachten: Gewächshausanbau, Wasserknappheit im Anbauland, Regionalität, Saisonalität, Transportmittel, Verpackung usw. Außerdem können Lebensmittel in den verschiedenen Umweltaspekten wie z. B. Klimawirkung, Flächenbedarf, Wasserverbrauch und Biodiversität unterschiedlich abschneiden. Häufig sind Informationen hierzu nicht für einzelne Produkte vorhanden, sondern beruhen auf Durchschnittswerten. Dies ist selbst für Ernährungsexpert*innen und Küchenprofis eine große Herausforderung. Wir empfehlen deshalb: Orientieren Sie sich an der Kurzformel "Weniger tierische Produkte, mehr Bio". Damit drehen Sie an den zentralen Stellschrauben für eine nachhaltigere Ernährung. Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln: Der Fleischkonsum in Deutschland ist sehr hoch. Aktuell verzehren wir durchschnittlich rund 1.000 g Fleisch und Wurst pro Woche, Männer beinahe doppelt so viel wie Frauen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat bei ihrer Überarbeitung der Ernährungsempfehlung für Deutschland (03/2024) neben den Gesundheitsaspekten auch die Umweltbelange mitberücksichtigt. Hinsichtlich der Verzehrmenge von Fleisch kommt sie zum gleichen Ergebnis wie die sogenannte EAT-LANCET-Kommission, die mit der Planetary Health Diet eine gesunde und klimafreundliche globale Ernährungsleitlinie entwickelt hatte. Die DGE empfiehlt sowohl aus gesundheitlicher als auch aus ökologischer Perspektive maximal 300 g Fleisch und Wurst pro Woche zu verzehren – also weniger als ein Drittel der derzeitigen Durchschnittsmenge. Beachten Sie dabei: Auch Milch und Milchprodukte sind besonders klimabelastend. Käse hat z. B. vergleichbare Treibhausgasemissionen wie Geflügel- und Schweinefleisch. Gerichte lassen sich auch ohne Fleisch oder Käse mit Gemüse, Getreide und Hülsenfrüchten etc. vielfältig, gesund und geschmackvoll zubereiten. Zudem gibt es inzwischen viele pflanzliche Alternativprodukte, die Fleisch, Käse, Milch oder Ei in Rezepten häufig 1:1 austauschbar machen. Ein Aus- und Durchprobieren lohnt sich, denn die Produktvielfalt ist groß. Aus Umweltperspektive ist es grundsätzlich sinnvoll, die pflanzlichen Alternativen den tierischen "Originalen" vorzuziehen. Erfahrungsberichte zeigen auch, dass viele Menschen erst beim zweiten oder dritten Testen "auf den Geschmack" kommen. Das Modell der Planetary Health Plate visualisiert anteilig, in welchen Mengen die einzelnen Produktgruppen konsumiert werden sollten. Schöpfen Sie aus der Vielfalt pflanzlicher Proteine und essen Sie insbesondere reichhaltig Hülsenfrüchte: Auch wenn Sie weniger tierische Lebensmittel verzehren, nehmen Sie in der Regel ausreichend Proteine zu sich. In Deutschland werden im Durchschnitt mehr Proteine als empfohlen gegessen. Zudem sind auch einige pflanzliche Lebensmittel sehr gute Proteinlieferanten. Neben den bekannteren Soja-Produkten wie beispielsweise Tofu enthalten insbesondere Hülsenfrüchte, Nüsse und Saaten, aber auch Getreide und Pseudogetreide wie Quinoa und Amaranth viel Eiweiß und können die tierischen Proteine ersetzen. Vor allem Hülsenfrüchte sind ökologisch wertvoll, weil sie die biologische Vielfalt und die Gesundheit des Bodens fördern. Zu den Hülsenfrüchten, auch Leguminosen genannt, zählen Erbsen, Linsen, Bohnen, Lupinen sowie Erdnüsse. Gesundheits- und Ernährungsratgeber sind sich in diesem Punkt einig: Wir sollten den Konsum von Hülsenfrüchten in Deutschland deutlich erhöhen bzw. vervielfachen von heute rund 4 g auf rund 18 g (DGE-Empfehlungen) bis über 75 g pro Person und Tag (Planetary Health Diet). Kaufen Sie möglichst Biolebensmittel: Biolebensmittel kommen ohne Pestizide und synthetischen Dünger aus. Sie leisten damit unter anderem einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. In Naturkostläden oder Biosupermärkten finden Sie ein umfassendes Sortiment an Biolebensmitteln. Aber auch Drogeriemärkte und Supermärkte bieten viele Produkte in Bio-Qualität an. Beachten Sie: Biolebensmittel sind in der Gesamtbetrachtung besser für die Umwelt als vergleichbare konventionelle Produkte. Das heißt aber nicht, dass sie in jedem Einzelfall (z. B. bei langen Transportwegen) oder bei jedem Umweltaspekt (z. B. Energieeffizienz) immer über jeden Zweifel erhaben sind. Weitere Tipps und Informationen finden Sie in unserem Beitrag Biolebensmittel . Werfen Sie möglichst keine Lebensmittel weg: Gerade bei leicht verderblichen Waren wie Obst oder Gemüse lassen sich Lebensmittelabfälle nicht immer vermeiden. Mit einem planvollen und zurückhaltenden Einkauf, richtiger Lagerung und Kühlung sowie mit etwas Übung beim Blick auf die Dinge, "die weg müssen", lassen sich Lebensmittelabfälle auf ein Minimum reduzieren. Denn nicht nur Lebensmittel, sondern auch das dafür ausgegebene Geld sind zu schade für die Tonne. In unserem Beitrag Lebensmittelverschwendung vermeiden finden Sie weitere Tipps und Informationen. Was Sie sonst noch tun können: Lassen Sie sich inspirieren: Nutzen Sie die vielen Hilfestellungen für die Zubereitung von pflanzlichen Gerichten. Holen Sie sich leckere Anregungen aus Kochbüchern, Webportalen und Foodblogs und probieren Sie neue Rezepte für pflanzenbasierte Gerichte aus! Sie werden überrascht sein, wie bunt und aromareich diese Gerichte sein können. Beachten Sie auch unsere weiteren Tipps zum Thema Ernährung: Biolebensmittel , Lebensmittelabfälle , Grillen , Fisch , Trinkwasser . Zur gesunden Ernährung passt auch die gesunde Bewegung: Erledigen Sie Ihren Einkauf mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Fahrradtaschen, -körbe oder -anhänger können hierbei eine nützliche Hilfe sein. Vermeiden Sie leichtverderbliche Ware aus fernen Ländern (z. B. Erdbeeren oder Mangos aus Übersee), da diese vermutlich mit dem Flugzeug transportiert wurden. Bevorzugen Sie nach Möglichkeit saisonale Produkte aus der Region, um beispielsweise Gemüse aus beheizten Gewächshäusern zu vermeiden. Kaufen Sie Lebensmittel möglichst unverpackt oder in Mehrwegverpackungen. Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL V-Label Quelle: V-Label GmbH Tierhaltungskennzeichnung Quelle: BMEL Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) V-Label Tierhaltungskennzeichnung Bio-Logo (EU) Hintergrund Umweltsituation: Die Landwirtschaft ist unsere größte Flächennutzerin. Mit ihr und damit auch mit unserer Ernährung sind vielfältige Umweltbelastungen wie Treibhausgasemissionen, Artenschwund, Bodenerosion oder Grundwasserbelastungen verbunden. Dabei belastet die Produktion tierischer Lebensmittel die Umwelt wesentlich stärker als die der pflanzlichen Lebensmittel: Beispielsweise lassen sich 66% der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und 61% der Flächeninanspruchnahme auf tierische Lebensmittel zurückführen – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus. Die Ökobilanzen von pflanzlichen Lebensmitteln sind demnach fast immer deutlich besser als die von tierischen Lebensmitteln. Dies gilt auch für verarbeitete Produkte wie Margarine oder Fleischersatzprodukte (siehe Tabelle in der Grafikbox). Verschiedene Ernährungsweisen führen dementsprechend zu deutlich unterschiedlichen Umweltbelastungen. So könnten beispielsweise durch die Umsetzung der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bis zur Hälfte der derzeitigen ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen vermieden werden. Die EAT-Lancet Kommission, eine interdisziplinär besetzte Kommission aus Expert*innen aus 37 Ländern, hat 2019 mit der Planetary Health Diet eine Ernährungsweise definiert, die nicht nur gesund ist, sondern auch im Rahmen der planetaren Grenzen für 10 Milliarden Menschen realisierbar wäre. Verglichen mit unserer durchschnittlichen Ernährung in Deutschland sollten dabei rund 40 % mehr Gemüse, fünfmal so viele Nüsse und fast zehnmal so viele Hülsenfrüchte gegessen werden. Im Gegenzug sollte die Menge von Fleisch um ca. 70 Prozent, von Milch- und Milchprodukten um ein Viertel und der Eierkonsum um die Hälfte reduziert werden. Erfolgt die Umstellung auf die Variante der Planetary Health Diet mit geringen Mengen tierischer Lebensmittel ("flexitarisch"), ist eine Verringerung der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen um 27 Prozent möglich. Bei einem vegetarischen Ernährungsstil liegt das Einsparpotenzial zwischen 20 und 47 Prozent, bei einem veganen zwischen 38 und 52 Prozent (siehe Abbildung). Der Flächenfußabdruck der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland lässt sich durch eine Umstellung auf die flexitarische Planetary Health Diet um rund 18 Prozent, eine auf den Vorgaben der EAT-Lancet Kommission basierende vegetarische bzw. vegane Ernährungsweise sogar um 46 bzw. 49 Prozent verringern (WWF 2021). Gesetzeslage: Es gibt eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen zu Lebensmitteln. Hervorzuheben sind an dieser Stelle: Die EU-Bio-Richtlinie definiert nicht nur die Mindestanforderungen an ökologische Landwirtschaft, sondern schützt auch die Begriffe "Bio" und "ökologisch". Demnach dürfen nur solche Lebensmittel als "bio" oder "ökologisch" bezeichnet werden, die auch nach den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung produziert wurden. Ebenfalls eingeschränkt ist die Verwendung des Begriffs "Milch". Der Europäische Gerichtshof entschied im Juni 2017, dass der Begriff "Milch" nicht als Bezeichnung für vegane Produkte verwendet werden darf. Das gilt auch für weiterverarbeitete Produkte wie "Rahm", "Sahne", "Butter" , "Käse" oder "Joghurt". Das schützt allerdings nur Verbraucher*innen, die tierische Produkte suchen. Für die Förderung des Umstiegs auf pflanzenbasierte Alternativen ist diese Begriffseingrenzung wenig hilfreich. Pflanzliche Milch-Alternativen werden seitdem meist als "Drink" (z. B. "Sojadrink") gekennzeichnet. Eier müssen in der EU mit einer Kennzeichnung versehen werden, die die Rückverfolgbarkeit der Herstellung gewährleistet. Die erste Ziffer des Stempels steht für das Haltungssystem: 0 = Ökologische Erzeugung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung und 3 = Käfighaltung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung ( BMEL ). Nicht geschützt sind hingegen Bezeichnungen wie "regional". Informationen zu Regelungen in der Landwirtschaft finden Sie auf unseren Themenseiten Landwirtschaft . Marktbeobachtung: Der durchschnittliche Fleischverzehr in Deutschland lag im Jahr 2023 bei 51,6 kg (siehe Abb. "Fleischverzehr in Deutschland"). Es zeigt sich, dass das Ernährungsverhalten in Deutschland sich verändert. So ist die Konsummenge von Fleisch seit 2018 um mehr als 15 % gesunken. Gleichzeitig ist das Angebot an pflanzlichen Alternativen erkennbar gewachsen. Der Umsatz mit Fleischalternativen im Lebensmitteleinzelhandel ist von 266 Millionen Euro in 2019 auf 680 Millionen Euro in 2023 gestiegen. Auch der Absatz von Milchersatzprodukten hat sich zwischen 2018 und 2023 fast vervierfacht. Dies deckt sich auch mit Umfragen, wonach für die Mehrheit der Bevölkerung Fleisch nicht notwendigerweise zum täglichen Essensbestandteil gehört. So geben in einer Befragung des BMEL (Ernährungsreport 2023) 46 Prozent der Befragten an, sich flexitarisch zu ernähren, verzichten also gelegentlich bewusst auf Fleisch. Weitere 8 Prozent ernähren sich vegetarisch und 2 Prozent vegan. Dabei unterscheidet sich die Ernährungsweise zwischen den Altersgruppen stark: ernähren sich unter den 14- bis 29-Jährigen 16 Prozent vegetarisch und weitere 5 Prozent vegan, sind es unter den 30- bis 44-Jährigen sowie über 60-Jährigen jeweils nur 5 Prozent bzw. 1 Prozent, die sich vegetarisch bzw. vegan ernähren, bei den 45- bis 59-Jährigen sind es 8 Prozent bzw. 0,5 Prozent. Weitere Informationen finden Sie unter: Marktdaten: Ernährung ( UBA -Seite Daten zur Umwelt) Umweltbelastungen der Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Fleischverzehr in Deutschland Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Proteine – es geht prima pflanzlich Proteingehalt pro 100 g Lebensmittel Quelle: DGE Proteingehalt pro 100 g Lebensmittel Klimafußabdruck von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln Treibhausgasemissionen (in kg CO2e) pro kg Lebensmittel Quelle: ifeu (2020): Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland Treibhausgasemissionen (in kg CO2e) pro kg Lebensmittel Minderungspotentiale der Treibhausgasemissionen durch Umstellung der Ernährungsweise Quelle: WBAE 2016 / Öko-Institut 2014 / Meier 2015 / CO2-Rechner / WWF 2021 / Willett et al. 2019 / DGE 2020 / eigene Darstellung Fleischverzehr in Deutschland Proteine – es geht prima pflanzlich Klimafußabdruck von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln Minderungspotentiale der Treibhausgasemissionen durch Umstellung der Ernährungsweise Quellen UBA (2023) (Hg.): Towards healthy and sustainable diets in Germany. An analysis of the environmental effects and policy implications of dietary change in Germany BMEL (2023): Deutschland, wie es isst – Der Ernährungsreport 2023 WWF (2021): Klimaschutz, landwirtschaftliche Fläche und natürliche Lebensräume UBA (2020) (Hg.): Die Zukunft im Blick: Fleisch der Zukunft Reinhardt, G. et al. (2020): Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland EAT-Lancet Commission (2019) (Hg.): Healthy Diets from Sustainable Food Systems (Summary Report) FAQs Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung
Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch). Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft Das Umweltbundesamt legt im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) eine Schätzung für das Vorjahr 2023 vor. Für die Luftschadstoff-Emissionen wird keine Schätzung erstellt, dort enden die Zeitreihen beim letzten Inventarjahr 2022. Die Daten basieren auf aktuellen Zahlen zur Tierproduktion, zur Mineraldüngeranwendung sowie der Erntestatistik. Bestimmte Emissionsquellen werden zudem laut KSG der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Bereichs zugeordnet (betrifft z.B. Gewächshäuser). Dieser Bereich hat einen Anteil von rund 14 % an den Gesamt-Emissionen des Landwirtschaftssektors. Demnach stammen (unter Berücksichtigung der energiebedingten Emissionen) 75,7 % der gesamten Methan (CH 4 )-Emissionen und 74,5 % der Lachgas (N 2 O)-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft entsprechend einer ersten Schätzung somit insgesamt für 52,2 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente verantwortlich (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien“). Das entspricht 7,7 % der gesamten Treibhausgas -Emissionen (THG-Emissionen) des Jahres. Diese Werte erhöhen sich auf 60,3 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente bzw. 8,9 % Anteil an den Gesamt-Emissionen, wenn die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung mit berücksichtigt werden. In den folgenden Absätzen werden die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Sektors nicht berücksichtigt. Den Hauptanteil an THG-Emissionen innerhalb des Landwirtschaftssektors machen die Methan-Emissionen mit 64,7 % im Schätzjahr 2023 aus. Sie entstehen bei Verdauungsprozessen, aus der Behandlung von Wirtschaftsdünger sowie durch Lagerungsprozesse von Gärresten aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) der Biogasanlagen. Lachgas-Emissionen kommen anteilig zu 30,1 % vor und entstehen hauptsächlich bei der Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern auf landwirtschaftlichen Böden, beim Wirtschaftsdüngermanagement sowie aus Lagerungsprozessen von Gärresten. Durch eine flächendeckende Zunahme der Biogas-Anlagen seit 1994 haben die Emissionen in diesem Bereich ebenfalls kontinuierlich zugenommen. Nur einen kleinen Anteil (4,4 %) machen die Kohlendioxid-Emissionen aus der Kalkung, der Anwendung als Mineraldünger in Form von Harnstoff sowie CO 2 aus anderen kohlenstoffhaltigen Düngern aus. Die CO 2 -Emissionen entsprechen hier einem Anteil von weniger als einem halben Prozent an den Gesamt-THG-Emissionen (ohne LULUCF ) und sind daher als vernachlässigbar anzusehen (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2023“). Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2023 Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Klimagase aus der Viehhaltung Das klimawirksame Spurengas Methan entsteht während des Verdauungsvorgangs (Fermentation) bei Wiederkäuern (wie z.B. Rindern und Schafen) sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle). Im Jahr 2022 machten die Methan-Emissionen aus der Fermentation anteilig 75,9 % der Methan-Emissionen des Landwirtschaftsbereichs aus und waren nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung (95 %) zurückzuführen. Aus dem Wirtschaftsdüngermanagement stammten hingegen nur 19,2 % der Methan-Emissionen. Der größte Anteil des Methans aus Wirtschaftsdünger geht auf die Exkremente von Rindern und Schweinen zurück. Emissionen von anderen Tiergruppen (wie z.B. Geflügel, Esel und Pferde) sind dagegen vernachlässigbar. Ein geringer Anteil (4,3 %) der Methan-Emissionen entstammte aus der Lagerung von Gärresten nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) der Biogasanlagen. Insgesamt sind die aus der Tierhaltung resultierenden Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft zwischen 1990 (46,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente) und 2023 (32,3 Mio. t CO 2 -Äquivalente) um etwa 29,8 % zurückgegangen. Wirtschaftsdünger aus der Einstreuhaltung (Festmist) ist gleichzeitig auch Quelle des klimawirksamen Lachgases (Distickstoffoxid, N 2 O) und seiner Vorläufersubstanzen (Stickoxide, NO x und Stickstoff, N 2 ). Dieser Bereich trägt zu 14,1 % an den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Die Lachgas-Emissionen aus dem Bereich Wirtschaftsdünger (inklusive Wirtschaftsdünger-Gärreste) nahmen zwischen 1990 und 2023 um rund 29 % ab (siehe Tab. „Emissionen von Treibhausgasen aus der Tierhaltung“). Zu den tierbedingten Emissionen gehören ebenfalls die Lachgas-Emissionen der Ausscheidung beim Weidegang sowie aus der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf die Felder. Diese werden aber in der Emissionsberichterstattung in der Kategorie „landwirtschaftliche Böden“ bilanziert. Somit lassen sich in 2023 rund 35,5 Mio. t CO 2 -Äquivalente direkte THG-Emissionen (das sind 68,1 % der Emissionen der Landwirtschaft und 5,3 % an den Gesamt-Emissionen Deutschlands) allein auf die Tierhaltung zurückführen. Hierbei bleiben die indirekten Emissionen aus der Deposition unberücksichtigt. Klimagase aus landwirtschaftlich genutzten Böden Auch Böden sind Emissionsquellen von klimarelevanten Gasen. Neben der erhöhten Kohlendioxid (CO 2 )-Freisetzung infolge von Landnutzung und Landnutzungsänderungen (Umbruch von Grünland- und Niedermoorstandorten) sowie der CO 2 -Freisetzung durch die Anwendung von Harnstoffdünger und der Kalkung von Böden handelt es sich hauptsächlich um Lachgas-Emissionen. Mikrobielle Umsetzungen (sog. Nitrifikation und Denitrifikation) von Stickstoffverbindungen führen zu Lachgas-Emissionen aus Böden. Sie entstehen durch Bodenbearbeitung sowie vornehmlich aus der Umsetzung von mineralischen Düngern und organischen Materialien (d.h. Ausbringung von Wirtschaftsdünger und beim Weidegang, Klärschlamm, Gärresten aus NaWaRo sowie der Umsetzung von Ernterückständen). Insgesamt werden 13,7 Mio. t CO 2 -Äquivalente Lachgas durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Böden emittiert. Es werden direkte und indirekte Emissionen unterschieden: Die direkten Emissionen stickstoffhaltiger klimarelevanter Gase (Lachgas und Stickoxide, siehe Tab. „Emissionen stickstoffhaltiger Treibhausgase und Ammoniak aus landwirtschaftlich genutzten Böden“) stammen überwiegend aus der Düngung mit mineralischen Stickstoffdüngern und den zuvor genannten organischen Materialien sowie aus der Bewirtschaftung organischer Böden. Diese Emissionen machen den Hauptanteil (das entspricht 72,2 % oder 43,9 kt Lachgas-Emissionen bzw. 11,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente) aus. Seit der Berichterstattung 2023 werden auch zusätzlich Komposte aus Bio- und Grünabfall berücksichtigt. Quellen für indirekte Lachgas-Emissione n sind die atmosphärische Deposition von reaktiven Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Lachgas-Emissionen aus Oberflächenabfluss und Auswaschung von gedüngten Flächen. Indirekte Lachgas-Emissionen belasten vor allem natürliche oder naturnahe Ökosysteme, die nicht unter landwirtschaftlicher Nutzung stehen. Im Zeitraum 1990 bis 2023 nahmen die Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden um 29 % ab. Gründe für die Emissionsentwicklung Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Umbau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emissionen erst wieder ab 2017 deutlich zurück. Die Folgen der extremen Dürre im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbußen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die erschwerte Futterversorgung der Tiere, die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der abnehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-, Düngemittel- und Futterkosten und damit höherer Produktionskosten. Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen Das von der Bundesregierung in 2019 verabschiedete und 2021 novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, dass die Emissionen der Landwirtschaft (inklusive der Emissionen aus den landwirtschaftlichen mobilen und stationären Verbrennungen) bis 2030 auf 56 Mio. t CO 2 -Äquivalente reduziert werden müssen. Auf Basis der vorgelegten Daten werden die Unterschreitungen der Emissionsmengen in 2022 anteilmäßig auf alle folgenden Jahre umgelegt: für 2030 erhöht sich damit die zulässige Emissionsmenge so auf 57,4 Mio. t CO 2 -Äquivalente. Weiterführende Informationen zur Senkung der Treibhausgas -Emissionen finden Sie auf den Themenseiten „Ammoniak, Geruch und Staub“ , „Lachgas und Methan“ und „Stickstoff“ .
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