Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).
Gebietsgrenzen der Unterhaltungsverbände im Landkreis Diepholz Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung Die Gewässer zweiter Ordnung werden von den bestehenden Unterhaltungsverbänden (§ 63 NWG), unabhängig vom Eigentum an diesen Gewässern, bzw. vom Land (vgl. § 67 NWG) unterhalten. Durch das NWG von 1960 wurden Unterhaltungsverbände neu geschaffen; andere bestanden bereits und wurden zum Teil räumlich erweitert. Insgesamt gab es seinerzeit 114 Unterhaltungsverbände. Durch Umstrukturierungen bestehen aktuell 109 Unterhaltungsverbände. Eine Sonderregelung gilt für die Landeshauptstadt Hannover. Nach § 162 Abs. 3 NKomVG bleibt die Landeshauptstadt Hannover in dem Umfang für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig, wie sie dies bis zum 31. Oktober 2001 war. Verbandsstruktur Die Unterhaltungsverbände (UHV) sind nach Gewässereinzugsgebieten gebildet worden und decken das gesamte Land Niedersachsen ab. Die Struktur der Unterhaltungsverbände ist sehr unterschiedlich, so reicht die Größe von 8.677 ha (UHV Kateminer Mühlenbach) bis 222.980 ha (UHV Leineverband) und die Gewässernetzdichte von 150 m bis 2.200 m je km². Es gibt Verbände mit Gemeindemitgliedschaft und mit Gemeinde- und Einzelmitgliedschaft. Außerdem sind Kombinationen mit Einzelmitgliedschaft/ Gemeindemitgliedschaft/ Wasser- und Bodenverbandsmitgliedschaft vorhanden. Die Unterhaltung der Gewässer und Anlagen erfolgt im Regiebetrieb oder durch Unternehmen oder durch eine Kombination von beidem. Bei der Anzahl der Mitglieder gibt es eine Spannbreite von zwei Gemeinden (UHV Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband) und etwa 45.500 Einzelmitgliedern (UHV Ochtumverband). Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ---- Den Downloadservice zu diesem Thema (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Wasserrechtliche Entscheidungen zur Gewässerbenutzung bei Gewässern I.Ordnung. 1. Erteilung Wasserrechtlicher Erlaubnis bei Einleitungen/Entnahmen 2. Überwachung der Einleitkriterien 3. Prüfung von Genehmigungsfähigkeit von baul. Anlagen an und im Wasser 4. Indirekteinleitgenehmigungen 5. Mitwirkung bei Planfeststellung und Genehmigung, UVP-Verfahren 6. Mitwirkung bei Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten
- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Dünenbepflanzung, Baumpflege, Korrisionsschutz, Betonsanierung
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Wasserrechtliche Entscheidungen zur Gewässerbenutzung.
- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen - Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd - Bau und Instandhaltung von Küstenschutzanlagen
Technische Gewässerdaten.
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