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Hydrologische Einzugsgebiete der Unterhaltungsverbände (UHV) in Niedersachsen und Bremen

Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).

WMS Wasser Landkreis Diepholz

Kartendienst mit folgenden Themen: Hydrographische Karte (Basis DGK5) Hydrologisches Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen (WGA) (Basis ALKIS) Unterhaltungsverbände (Basis DGK5) Wasserschutzgebiete (Basis DGK5) *) EU-relevantes Gewässernetz (Basis DGK5) Grundwasserkörper (Basis DGK5) Gewässer I. und II. Ordnung (Basis ATKIS DLM25) Gewässer III. Ordnung (Meldung UHV/Gemeinden) (Basis AK5) Gewässer III. Ordnung (NLWKN) (Basis AK5) Gewässerkilometer (Basis DGK5) Durchlaßbauwerke (Basis DGK5) Sohlbauwerke (Basis DGK5) Grundwassermessnetz NLWKN - Standorte der Grundwassermessstellen (Basis ALKIS) Überschwemmungsgebiete (gesetzlich festgesetzt, Abgrenzungen 1900 - 1913) (Basis TK50) *) Überschwemmungsgebiete (gesetzlich festgesetzt, Grundlage DGK5) (Basis DGK5) *) Vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiete (Basis DGK5) Deichgeschützes Gebiet Weser (Basis TK50) Weserdeich Deichrampen Weserdeich Deichscharten Weserdeich Stationierung Weserdeich Deichlinie Altablagerungen (Basis TK25) *) Wasserwerke (Basis ALKIS) Gebietsabgrenzungen der Wasserversorgungsträger (Basis ALK) SULINGER LAND Syker Vorgeest Stadtwerke EVB Huntetal GmbH OOWV Ochtmannien-Weseloh Lemförde Harzwasserwerke (hier: Versorgungsbereich Landkreis Diepholz) Süstedt; Den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service zum Thema Wasserschutzgebiete finden Sie auf dem Geoportal der BfG - https://geoportal.bafg.de/ggina-portal/ - unter dem Menüpunkt INSPIRE Tabelle ---- Den Downloadservice zu den Einzelthemen (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----

Unterhaltungsverbände Landkreis Diepholz

Gebietsgrenzen der Unterhaltungsverbände im Landkreis Diepholz Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung Die Gewässer zweiter Ordnung werden von den bestehenden Unterhaltungsverbänden (§ 63 NWG), unabhängig vom Eigentum an diesen Gewässern, bzw. vom Land (vgl. § 67 NWG) unterhalten. Durch das NWG von 1960 wurden Unterhaltungsverbände neu geschaffen; andere bestanden bereits und wurden zum Teil räumlich erweitert. Insgesamt gab es seinerzeit 114 Unterhaltungsverbände. Durch Umstrukturierungen bestehen aktuell 109 Unterhaltungsverbände. Eine Sonderregelung gilt für die Landeshauptstadt Hannover. Nach § 162 Abs. 3 NKomVG bleibt die Landeshauptstadt Hannover in dem Umfang für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig, wie sie dies bis zum 31. Oktober 2001 war. Verbandsstruktur Die Unterhaltungsverbände (UHV) sind nach Gewässereinzugsgebieten gebildet worden und decken das gesamte Land Niedersachsen ab. Die Struktur der Unterhaltungsverbände ist sehr unterschiedlich, so reicht die Größe von 8.677 ha (UHV Kateminer Mühlenbach) bis 222.980 ha (UHV Leineverband) und die Gewässernetzdichte von 150 m bis 2.200 m je km². Es gibt Verbände mit Gemeindemitgliedschaft und mit Gemeinde- und Einzelmitgliedschaft. Außerdem sind Kombinationen mit Einzelmitgliedschaft/ Gemeindemitgliedschaft/ Wasser- und Bodenverbandsmitgliedschaft vorhanden. Die Unterhaltung der Gewässer und Anlagen erfolgt im Regiebetrieb oder durch Unternehmen oder durch eine Kombination von beidem. Bei der Anzahl der Mitglieder gibt es eine Spannbreite von zwei Gemeinden (UHV Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband) und etwa 45.500 Einzelmitgliedern (UHV Ochtumverband). Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ---- Den Downloadservice zu diesem Thema (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----

Gewässer 2. Ordnung im Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Datensammlung enthält Gewässer im Landkreis Vorpommern -Rügen, die entsprechend Ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung der II. Ordnung zugeteilt sind.

Gewässer III. Ordnung (Meldung UHV/Gemeinden) Landkreis Diepholz

Gewässer III. Ordnung (Meldung UHV/Gemeinden) im Landkreis Diepholz; der Datenbestand kommt im wesentlichen von den Verbänden und den Gemeinden; er hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit; insbesondere die vielen Anliegergräben sind nicht dargestellt.

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