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App Gewässergüte

Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) betreibt in Niedersachsen zahlreiche kontinuierlich überwachte Gewässergütemessstationen an Fließgewässern in den Einzugsgebieten von Weser, Elbe und Ems sowie an den Küstenzuflüssen zur Nordsee. Zweck der Aufzeichnung unterschiedlicher Parameter ist es, außergewöhnliche hydrologische oder meteorologische Bedingungen sowie Unfälle möglichst schnell zu registrieren. Derartige Ereignisse können Gefahren für Gewässernutzungen und aquatische Lebensgemeinschaften hervorrufen, so dass möglichst schnell darauf reagiert werden muss, um Gegenmaßnahmen einzuleiten oder Beweise zu sichern. Mit der offiziellen Gewässergüte App können Sie sich nun mobil, ob unterwegs oder zu Hause, über die aktuelle Gewässergütesituation niedersächsischer Fließgewässer informieren. Dargestellt werden die aktuellen Gewässergütedaten wie elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert, Sauerstoffgehalt und Wassertemperatur der Gewässergütemessstationen der niedersächsischen Fließgewässer. Zusätzlich wird als meteorologischer Parameter die Lufttemperatur angegeben und bei einzelnen Stationen auch die Trübung registriert. Eine Aktualisierung der Daten erfolgt in der Regel stündlich. Finden Sie als Nutzer die Gewässergütemessstationen an Fließgewässern in Ihrer Nähe mit der integrierten Umgebungssuche und der innovativen Kartenübersicht. Die detaillierten Grafiken zeigen die zeitliche Entwicklung verschiedener Gewässergüteparameter als Tagesganglinie bis hin zur Jahresübersicht. So lässt sich z. B. der Einfluss besonderer meteorologischer Ereignisse wie Trockenperioden oder Starkregen auf die Gewässergüte erkennen. Die gelungene Gestaltung und die einfache Handhabung machen diese App zur Nummer 1 Referenz der Gewässergütemessstationen Apps. Features: - aktuelle Gewässergütedaten an wichtigen niedersächsischen Fließgewässern - Umgebungssuche und innovative Kartenübersicht - Detailansicht mit Informationen zur Gewässergütemessstation - detaillierte Tages-, Wochen-, Monats- Jahresübersicht über den zeitlichen Verlauf des entsprechenden Parameters in einer übersichtlichen Grafik Die Aktualität der Daten ist vom Datenbestand des NLWKN abhängig, es kann daher keine Garantie dafür übernommen werden, dass die Daten vollständig und korrekt sind.

Zukunftsplan Wasser

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] ZUKUNFTSPLAN WASSER RHEINLAND-PFALZ Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Wer­ bemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber:Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz https://mkuem.rlp.de/ Twitter: http://twitter.com/UmweltRLP Facebook: http://Facebook.com/UmweltRLP Bearbeitung und Redaktion:MKUEM, Abteilung Wasserwirtschaft Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Abteilungen Gewässerschutz, Umweltlabor, Hydrologie Externe fachlich- redaktionelle Unterstützung:INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner Darmstadt Layout:MKUEM; INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner Bildrechte:Titelbild: Silvian Horneman / 500px via Getty Images; S. X: SiRo / stock.adobe.com; S. 24-25: Dr. Jochen Fischer; S. 32: Pixabay; S. 50: Stephan Dinges / stock.adobe.com; S. 71: Dr. Matthias Brunke; S. 76: MVProductions / stock.adobe.com, S. 82: Wasserzweckverband Birkenfeld; S. 87: Jürgen Wa­ ckenhut / stock.adobe.com; S. 99: SGD Nord; S. 103: Pixabay; S. 108: Chris­ toph Mohr / stock.adobe.com; S. 122: Dr. Jochen Fischer Mainz, Stand: 18.10.2024 I Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS VORWORT .............................................................................................................. VIII 1 2 DER ZUKUNFTSPLAN WASSER RHEINLAND-PFALZ .................................... 1 1.1Anlass und Zielsetzung des Zukunftsplans ............................................................... 1 1.2Gemeinsamer Prozess zum Zukunftsplan ................................................................. 3 GRUNDLAGEN ................................................................................................... 5 2.1Bedeutung des Landschaftswasserhaushalts .......................................................... 6 2.2Klimaentwicklung in Rheinland-Pfalz ......................................................................... 8 2.3 2.4 3 2.2.1Beobachtete Klimaänderungen ............................................................................. 8 2.2.2Projizierte zukünftige Entwicklungen ................................................................... 11 Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt .................................. 14 2.3.1Grundwasserneubildung ...................................................................................... 14 2.3.2Abfluss ................................................................................................................. 20 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässerökologie ............................... 26 2.4.1Wassertemperatur und Abfluss als wichtige Umweltfaktoren für aquatische Lebensgemeinschaften ....................................................................................... 26 2.4.2Entwicklung der Wassertemperaturen in rheinland-pfälzischen Gewässern ...... 27 2.4.3Auswirkung steigender Wassertemperaturen und Dürre auf aquatische Lebensgemeinschaften ....................................................................................... 30 ANSPRÜCHE, HERAUSFORDERUNGEN UND ZIELE ................................... 33 3.1 3.2 3.3 Ansprüche verschiedener Interessensgruppen ...................................................... 33 3.1.1Öffentliche Wasserversorgung ............................................................................ 35 3.1.2Landwirtschaft und Weinbau ............................................................................... 36 3.1.3Waldwirtschaft ..................................................................................................... 37 3.1.4Fischerei .............................................................................................................. 38 3.1.5Naturschutz.......................................................................................................... 39 3.1.6Industrie und Gewerbe ........................................................................................ 40 3.1.7Siedlungsentwicklung .......................................................................................... 41 Herausforderungen der Wasserwirtschaft ............................................................... 42 3.2.1Grundwasserschutz und Wasserversorgung ...................................................... 43 3.2.2Schutz und Bewirtschaftung von oberirdischen Gewässern ............................... 44 3.2.3Abwasserentsorgung und Niederschlagswasser ................................................ 45 3.2.4Starkregen- und Hochwasservorsorge ................................................................ 47 3.2.5Niedrigwassermanagement ................................................................................. 48 Ziele für die zukunftsfähige Bewirtschaftung der Wasserressourcen.................. 48 II Inhaltsverzeichnis 4 HANDLUNGSSCHWERPUNKTE UND MAßNAHMEN .................................... 51 4.1 4.2 Daten- und Fachgrundlagen verbessern, Monitoring fortentwickeln ................... 51 4.1.1Grundwasser ....................................................................................................... 52 4.1.2Oberflächengewässer .......................................................................................... 54 4.1.3Landesplanung .................................................................................................... 57 Information, Warnung sowie Risikokommunikation verbessern .......................... 58 4.2.1Hochwasser und Starkregen ............................................................................... 58 4.2.2Niedrigwasser in Grundwasser und Oberflächengewässern .............................. 63 4.3Wasserrückhalt in der Fläche stärken ...................................................................... 65 4.4Gewässer und Auen renaturieren sowie Beschattung intensivieren.................... 70 4.5Stoffeinträge in Grundwasser und Oberflächengewässer verringern .................. 75 4.6Wasserinfrastrukturen anpassen, energetisch optimieren und neue Ressourcen erschließen............................................................................................. 81 4.6.1Wasserversorgung............................................................................................... 81 4.6.2Abwasserentsorgung ........................................................................................... 84 4.7Wassernutzungen und Wasserverteilung nachhaltig steuern und bewirtschaften ............................................................................................................. 87 4.8Wasser wiederverwenden .......................................................................................... 92 4.9Wassersensible Siedlungen entwickeln ................................................................... 94 4.10 Technischen Hochwasserschutz, Flächenvorsorge und Starkregenrisikomanagement vorantreiben ............................................................ 98 4.11 Bewusstsein für die Ressource Wasser fördern ................................................... 102 4.12 Verwaltung und Zusammenarbeit stärken ............................................................. 105 5ARBEITSPROGRAMM.................................................................................... 109 6AUSBLICK: UMSETZUNG UND MONITORING DES ZUKUNFTSPLANS .... 111 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS ....................................................... 114 ANHANG ................................................................................................................ 123 III

Fließgewässer

Fließgewässer Bis 2027 sollen sich alle Fließgewässer in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand befinden. Im Jahr 2021 wurden nur 8 % der deutschen Flüsse und Bäche in einen „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand beziehungsweise ein „gutes“ ökologisches Potenzial eingestuft. Seit der Einführung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) im Jahr 2000 bewerten Behörden in allen Mitgliedsstaaten der EU umfassend den ökologischen Zustand der Bäche und Flüsse. Sie orientieren sich dabei an der Ausprägung der gewässertypischen Lebensgemeinschaften. Beispielsweise treten im Hochgebirge andere aquatische Lebensgemeinschaften auf als im Flachland und auch ihre Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen (vom Menschen verursachten) Einflüssen unterscheidet sich. Kennzeichnend für diese Unterschiede sind die geologischen und hydrologischen Charakteristika der Gewässer. Die chemische Beschaffenheit der Fließgewässer wird durch punktuelle und diffuse Stoffeinträge verändert. Während Einträge aus Punktquellen wie Abwassereinleitungen von Klärwerken und Industrieanlagen in den letzten Jahren sanken, nahm die Bedeutung diffuser Stoffeinträge etwa durch Einträge aus der Landwirtschaft zu. Wenn Umweltqualitätsnormen (UQN) überschritten werden, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Ökologischer Zustand oberirdischer Binnengewässer (UMK-Indikator B8) Bedeutung 1) Anteil der Wasserkörper der Fließgewässer mit erreichtem Zielwert guter ökologischer Zustand oder besser bzw. gutes ökologisches Potenzial im Verhältnis zur Gesamtanzahl der bewerteten Wasserkörper 2) Anteil der Oberflächenwasserkörper der Seen, die sich in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand befinden, an der Gesamtanzahl aller bewerteten See-Wasserkörper Definition und Berechnungsverfahren Weiterführende Informationen

1) Wasserkörper der Fließgewässer mit gutem oder sehr gutem Zustand 2) Oberflächenwasserkörper der Seen mit gutem oder sehr gutem Zustand Mit der Einführung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG vom 23.10.2000; WRRL) wird ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Oberflächengewässer verfolgt. Ein Ziel ist das Erreichen des mindestens guten ökologischen Zustandes, der definiert ist als „geringfügige Abweichung von den typspezifischen natürlichen Bedingungen". Die räumliche Bezugsebene der Gewässerbewertung nach WRRL stellen die Wasserkörper dar. Ein Wasserkörper ist ein einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewässers. Momentan erreichen nur etwa 8 % der bewerteten Fließgewässer-Wasserkörper und 39 % der Seen und Talsperren in Deutschland einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand / Potenzial (Stand 22.03.2010, Berichtsportal WasserBLIcK/BfG). Zum Vergleich die Zahlen für Sachsen-Anhalt: Im Ergebnis der Zustandsbewertung für Sachsen-Anhalt befinden sich erst 8 % der Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer- und Seenwasserkörper) mit Stand 08/2009 in einem guten ökologischen Zustand. Die häufigste Ursache für das Nicht-Erreichen des guten ökologischen Zustands / Potenzials in Fließgewässern sind die Veränderungen der Hydromorphologie einschließlich der fehlenden Durchgängigkeit und die hohen Nährstoffbelastungen, die sich in einer zum Teil deutlichen Veränderung der natürlichen Lebensgemeinschaft niederschlagen. Die häufigsten Ursachen für das Nicht-Erreichen des guten ökologischen Zustands in Seen und Talsperren sind hohe Nährstoffeinträge, was sich in massiven Veränderungen der natürlichen Lebensgemeinschaften niederschlägt. 2009 2015 Sachsen-Anhalt 4,1 % 1,6 % Deutschland 8,3 % 6,7 % 2009 2015 Sachsen-Anhalt 50,0 % 38,0 % Deutschland 39,0 % 26,0 % Datenquelle: www.liki.nrw.de Letzte Aktualisierung der Werte: 08.08.2016 Der ökologische Zustand eines Wasserkörpers wird hauptsächlich auf der Grundlage der Zusammensetzung der aquatischen Lebensgemeinschaft (Artenzusammensetzung und Häufigkeiten) sowie des Grades ihrer Abweichung vom gewässertypspezifischen Referenzzustand bestimmt, da die Lebensgemeinschaft die Gesamtheit aller Einflussfaktoren und Störgrößen widerspiegelt. Die Bewertung erfolgt in den fünf Klassen (1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = mäßig, 4 = unbefriedigend, 5 = schlecht). Die biologische Qualitätskomponente mit der schlechtesten Bewertung bestimmt die ökologische Zustandsklasse („Worst-Case-Prinzip"). Zur Zustandsbewertung werden grundsätzlich die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton (im Wasser freischwebende Algenarten und Cyanobakterien), Makrophyten und Phytobenthos (Wasserpflanzen und auf dem Substrat aufwachsende Algenarten), Makrozoobenthos (mit bloßem Auge erkennbare Tiere der Gewässersohle) sowie Fische genutzt, soweit sie für den jeweiligen Fließgewässertyp relevant sind. Seite zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Untersuchungsverfahren der biologischen Qualitätskomponenten Berichtsportal WasserBLIcK/BfG Letzte Aktualisierung der Textpassagen: 27.01.2015

Fischfauna 2013

Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Es beginnt an der Mündung der Prosna in die Warthe, verläuft zur Obra und zur Oder, weiter von Neusalz zum Bobr, zur Neiße und von Forst bis zur Spree, weiter über Lübben und Luckenwalde nach Tangermünde, später über Brandenburg und die untere Havel zur Elbe. Zum Ende der Weichselkaltzeit wurden die von Süden, aus periglazialen Gebieten zufließenden Gewässer Weichsel, Warthe und Oder vom Inlandeis gestaut und flossen nach Westen ab, zur heutigen Oder und weiter zur Havel und Elbe. Darüber hinaus existierte eine für aquatische Organismen passierbare Verbindung zwischen Rhein-, Weser- und Elbesystem bei allen Inlandeis-Vorstößen bis in das Ruhrgebiet (Hantke 1993). Über dieses nacheiszeitliche Gewässernetz war es drei Neunaugenarten und 33 Fischarten möglich, die Gewässer des heutigen Landes Berlin zu besiedeln (Wolter et al. 2003). Diese Arten werden als ursprüngliche, bzw. autochthone Fischfauna Berlins betrachtet. Aufgrund ihres geringen Gefälles waren die Tieflandflüsse bereits frühzeitig Gegenstand wasserbaulicher Beeinträchtigungen , z.B. durch Dämme, Wehre oder Kanalverbindungen zwischen verschiedenen Flussgebieten, die im Mittelalter einen ersten Höhepunkt erreichten. Prägte einst die Hydrodynamik von Spree und Havel das Berliner Gewässernetz, so wurden diese Flüsse zunehmend eingedämmt und reguliert. Der Bau von Staueinrichtungen in Fluss- und Bachläufen begann in der Frühzeit der Askanier, die die Mark Brandenburg im 10. Jh. in Besitz nahmen (Driescher 1969). In Berlin lässt sich der Dammbau zum Betreiben von Mühlen mindestens bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Erstmals urkundlich erwähnt wurden 1261 ein Mühlenstau bei Spandau, 1285 eine Wassermühle in Berlin und am 28.10.1298 der Berliner Mühlendamm (Uhlemann 1994). Allerdings ist bereits einer Urkunde aus dem Jahr 1232 zu entnehmen, dass schon zu diesem Zeitpunkt in Spandau eine Stauanlage vorhanden war (Natzschka 1971, Driescher 1974). Zahlreiche Stauanlagen sind wahrscheinlich deutlich älter als ihre erste urkundliche Erwähnung vermuten lässt. So wurden beispielsweise im Jahr 1180 Burg und Burgstadt Spandau rund 1,5 km die Havel aufwärts verlegt, auf die heutige Altstadtinsel, aufgrund eines katastrophalen Wasseranstiegs der Havel, verursacht durch einen bereits vor 1180 einsetzenden Mühlenstau im Bereich der Stadt Brandenburg (Müller 1995). Neben den Mühlendämmen wurden weitere Stauanlagen zur Wasserstandsregulierung und zur Förderung der Schifffahrt errichtet. Bereits im 17. Jahrhundert begann die Begradigung einzelner Flussabschnitte . Die untere Havel – für Fische der Haupt-Kolonialisierungsweg der Berliner Gewässer – wurde erstmals zwischen 1875 und 1881 zusammenhängend reguliert. Im Rahmen der von 1907-1913 erfolgten "Verbesserung der Vorflut- und Schifffahrtsverhältnisse auf der unteren Havel" wurden, neben neuen Durchstichen und Querschnittserweiterungen, auch drei zusätzliche Stauanlagen bei Grütz, Gartz (beide 1911) und Bahnitz (1912) gebaut. Ab 1914 war die Havel bis Spandau voll kanalisiert und gewährleistete auch bei Niedrigwasser durchgehend eine Fahrwassertiefe von 2 m. Diese Regulierung führte zu einem dramatischen Zusammenbruch der Fischbestände und damit fast zum Untergang der Havelfischerei. Damals haben auf einer 80 km langen Havelstrecke 1.100 Fischer ihre Erwerbsgrundlage verloren und Entschädigungen eingeklagt (Kotzde 1914). Ab dieser Zeit war es Wanderfischen selbst bei Hochwasser nicht mehr möglich, die Wehranlagen zu überwinden und das Berliner Stadtgebiet zu erreichen. Mit der Stauhaltung wurden nicht nur überlebensnotwendige Wanderwege unterbrochen, sondern gingen in den Fließgewässern weitere wertvolle Lebensraumstrukturen sowie die für viele Fischarten notwendigen Überschwemmungsflächen verloren. Die Strömungsgeschwindigkeit wurde herabgesetzt, feinkörniges Material konnte nun sedimentieren und diese Ablagerungsprozesse führten zu einer Verschlammung der grobkörnigen Sohlsedimente. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse am Gewässergrund wurden vorherrschend. Für Fischarten die kiesiges, gut mit Sauerstoff versorgtes Substrat bevorzugen, fehlten geeignete Laich- und Lebensräume sowie die Möglichkeit, Ausgleichswanderungen durchzuführen, weshalb z.B. die einstige Leitfischart der unteren und mittleren Spree ausstarb, die Barbe – ein typischer Flussfisch. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wandelte sich in der Berliner Spree der Gewässercharakter von der klassischen Barben- zur Bleiregion (Wolter et al. 2002). Neben diesen nachhaltigen Beeinträchtigungen durch den Gewässerausbau wirkten Einträge aller Art auf die aquatische Lebensgemeinschaft. Bereits vor der Jahrhundertwende war die Belastung von Spree und Havel durch industrielle und kommunale Abwässer sowie Fäkalien derart stark, dass Fischsterben an der Tagesordnung war und die Fischerei ernsthaft beeinträchtigt wurde. So war es beispielsweise aufgrund der schlechten Sauerstoffverhältnisse im Wasser unmöglich, Fische aus der Unterhavel in sog. Drebeln, d.h. in Booten mit offenen, durchströmten Fischkästen, lebend nach Berlin (heutige Innenstadt) zu transportieren. Die städtischen Rieselfelder boten hinsichtlich der Gewässergütesituation nur bedingt Abhilfe. Besonders drastisch waren die Verschmutzungen in der Spree, die in ihrem Verlauf durch Berlin derart viele Abwässer aufnehmen musste, dass unterhalb der Charlottenburger Schleuse jegliches Tierleben am Gewässerboden erloschen war (Lehmann 1925). Diese anthropogenen Einwirkungen führten zu einer zusätzlichen Verarmung der Berliner Fischfauna . Neben den wandernden Neunaugen- und Fischarten sowie der Barbe starben weitere strömungsliebende, an sauerstoffreiches Wasser gebundene Arten in den Berliner Gewässern aus, wie Bachneunauge und Zährte. Die durch Nährstoffeinträge hervorgerufene, bzw. geförderte Eutrophierung begünstigte euryöke (umwelttolerante) Fischarten, deren Bestandsausweitung oftmals das Zurückgehen anspruchsvollerer Arten verdeckt. Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Fischfauna sind in der Ausgabe 1993 zusammenfassend beschrieben. Weiterführende Informationen findet man bei Vilcinskas & Wolter 1993, 1994 und Wolter et al. 2003. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Ausgaben werden in der Ausgabe 2014 die Gewässer nicht mehr anhand der Anzahl der nachgewiesenen Fischarten in Abhängigkeit vom Gewässertyp bewertet. Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wird der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial aller Oberflächengewässer angestrebt. Seit 2004 werden auf Grundlage der WRRL Gewässer nicht nur anhand der Anzahl der vorkommenden Fischarten sondern anhand von Arten- und Gildeninventar, Artenhäufigkeit, Gildenverteilung, Altersstruktur, Wanderverhalten, Fischregion und dominanten Arten bewertet (SenStadt 2004). In der Ausgabe 2014 sind die Fangdaten des Fischereiamts erstmals mit den Gewässern des Gewässerverzeichnisses verknüpft worden. Neben den im Zeitraum zwischen 2003 bis 2013 nachgewiesenen Fischarten pro Gewässer werden der Gewässertyp (Flusssee, Fließgewässer, Standgewässer) sowie die Messstellen im Gewässer dargestellt. Die Fischarten sind anhand ihrer Gefährdung nach der Roten Liste Berlin (2013) eingefärbt bzw. als Neozoa gekennzeichnet. Neben der hier eher gewässerbezogenen Auswertung der Fischfangdaten des Fischereiamts Berlin wurde 2013 eine aktuelle fischartenbezogene Auswertung als Broschüre veröffentlicht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemein­schaften stellen z.T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung.So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz "FFH-Richtlinie" , u.a. einen Anhang II "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling, Rapfen, Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Alterstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern bis zum Jahr 2015. Falls die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht werden, ist eine zweimalige Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 möglich. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.

Gewässergüte (Chemie) 2001

Für eine Bewertung der Daten aus der Gewässerüberwachung der allgemeinen chemisch-physikalischen Beschaffenheit wird auf die Zielvorgaben in Anlehnung an das LAWA-Verfahren zur “Chemischen Gewässerklassifikation” (LAWA 1998) zurückgegriffen. Diese Klassifikation wurde für die in den Streifenkarten dargestellten Parameter Sauerstoff, Chlorid, Sulfat, Ammonium-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Nitrat-Stickstoff, AOX und TOC herangezogen. In dem entwickelten Klassifizierungsschema (siehe Tab. 1) entspricht die Güteklasse I für die in der Natur vorkommenden Stoffe wie Nährstoffe und Salze dem geogenen Hintergrundwert, während die Güteklasse II (Zielvorgabe) den Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften sowie weitere Gewässerschutzkriterien abdeckt. Die übrigen Klassen entstehen durch Multiplikation mit dem Faktor 2. Die eigentliche ökologische Aussagekraft schwankt bei den Parametern zum Teil erheblich. Sauerstoff, Ammonium und Nitrit sind ökotoxikologisch bedeutende Parameter. Nitrat besitzt dagegen in den auftretenden Konzentrationen auch gegenüber empfindlichen Wasserorganismen keine toxische Relevanz. Die Bedeutung des Nitrats liegt vielmehr in seiner Funktion als Nährstoff in stickstofflimitierten Gewässern. Paradoxerweise können höhere Nitratgehalte durchaus ökologisch stabilisierend wirken. Insbesondere kann Nitrat als alternativer Sauerstofflieferant die Phosphorrücklösungsprozesse an der Sediment-Freiwasser-Kontaktzone und somit die Eutrophierung auch eindämmen. Die Klassifizierungen von Chlorid, AOX und TOC haben mehr eine Indikatorrolle. So sind Chlorid-Konzentrationen um 100 mg/l zwar Ausdruck anthropogener Einflüsse, aber ökologisch unbedenklich. Sulfat kann geogen, aber auch anthropogen bedingt Werte deutlich größer 100 mg/l erreichen. In ökologischer Hinsicht werden im Zusammenhang mit höheren Sulfatwerten eutrophierungsfördernde Prozesse diskutiert. Im Berliner Raum hat Sulfat ab Güteklasse II-III durchaus eine zusätzliche Bedeutung für die Trinkwasserversorgung. Für Phosphor wurde eine naturraumangepasste Klassifikation im Abgleich zur Klassifikation “Planktondominierter Fließgewässer” (LAWA 1996) hinsichtlich der eutrophierenden Wirkung vorgenommen. Die Temperaturwerte wurden nach einem berlinspezifischen Ansatz für sommerwarme Flachlandgewässer klassifiziert. Die Gewässergütekartierungen zeigen die Entwicklung der Kenngrößen der Wasserbeschaffenheit der Berliner Gewässer im Zeitraum von 1991 bis 2001 (Jahreskennwerte der ungeraden Jahre), die in Streifenkarten dargestellt werden. Die Streifenkarte besteht aus sechs Einzelstreifen , die in der Regel den Zeitraum von 1991 bis 2001 in Zweijahresschritten abbilden. Entscheidend ist die Fließrichtung. Der Streifen für 1991 hat eine hervorgehobene schwarze Begrenzung. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Parameter wurden die Bereichsgrenzen so gelegt, dass signifikante Einleitungsstellen von Kläranlagen oder Kraftwerken, die Veränderungen der Werte mit sich bringen können, erfasst werden. Der räumlichen Darstellung liegt zugrunde, dass ein Messpunkt jeweils für einen quasihomogenen Abschnitt die Bewertung repräsentiert. Diese Konvention ist bei der Interpretation der Karte zu berücksichtigen. Die Lage der Messpunkte ist als roter Punkt mit der Messpunktnummer abgebildet. Die Lage der Messstationen für kontinuierliche Messungen wird durch grüne Punkte gekennzeichnet. Die einzelnen Streifen der Gewässer sind ihrer Güteklassenzuordnung entsprechend gefärbt. Die gemessenen Werte für die Parameter der einzelnen Jahre können über das Anklicken der farbigen Abschnitte in einem separaten Fenster (markieren der Funktion “Daten anzeigen” im Menu unterhalb der Karte und in Karte klicken) angezeigt werden. Farblich nicht angelegte Streifenabschnitte bedeuten, dass dort für den Zeitraum keine Daten ermittelt wurden. Den dargestellten Gütemesspunkten und Messstationen sind keine Daten hinterlegt.

Fischfauna 2002

Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Es beginnt an der Mündung der Prosna in die Warthe, verläuft zur Obra und zur Oder, weiter von Neusalz zum Bobr, zur Neiße und von Forst bis zur Spree, weiter über Lübben und Luckenwalde nach Tangermünde, später über Brandenburg und die untere Havel zur Elbe. Zum Ende der Weichselkaltzeit wurden die von Süden, aus periglazialen Gebieten zufließenden Gewässer Weichsel, Warthe und Oder vom Inlandeis gestaut und flossen nach Westen ab, zur heutigen Oder und weiter zur Havel und Elbe. Darüber hinaus existierte eine für aquatische Organismen passierbare Verbindung zwischen Rhein-, Weser- und Elbesystem bei allen Inlandeis-Vorstößen bis in das Ruhrgebiet (Hantke 1993). Über dieses nacheiszeitliche Gewässernetz war es drei Neunaugenarten und 33 Fischarten möglich, die Gewässer des heutigen Landes Berlin zu besiedeln (Wolter et al. 2003). Diese Arten werden als ursprüngliche, bzw. autochthone Fischfauna Berlins betrachtet. Aufgrund ihres geringen Gefälles waren die Tieflandflüsse bereits frühzeitig Gegenstand wasserbaulicher Beeinträchtigungen , z.B. durch Dämme, Wehre oder Kanalverbindungen zwischen verschiedenen Flussgebieten, die im Mittelalter einen ersten Höhepunkt erreichten. Prägte einst die Hydrodynamik von Spree und Havel das Berliner Gewässernetz, so wurden diese Flüsse zunehmend eingedämmt und reguliert. Der Bau von Staueinrichtungen in Fluss- und Bachläufen begann in der Frühzeit der Askanier, die die Mark Brandenburg im 10. Jh. in Besitz nahmen (Driescher 1969). In Berlin lässt sich der Dammbau zum Betreiben von Mühlen mindestens bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Erstmals urkundlich erwähnt wurden 1261 ein Mühlenstau bei Spandau, 1285 eine Wassermühle in Berlin und am 28.10.1298 der Berliner Mühlendamm (Uhlemann 1994). Allerdings ist bereits einer Urkunde aus dem Jahr 1232 zu entnehmen, dass schon zu diesem Zeitpunkt in Spandau eine Stauanlage vorhanden war (Natzschka 1971, Driescher 1974). Zahlreiche Stauanlagen sind wahrscheinlich deutlich älter als ihre erste urkundliche Erwähnung vermuten lässt. So wurden beispielsweise im Jahr 1180 Burg und Burgstadt Spandau rund 1,5 km die Havel aufwärts verlegt, auf die heutige Altstadtinsel, aufgrund eines katastrophalen Wasseranstiegs der Havel, verursacht durch einen bereits vor 1180 einsetzenden Mühlenstau im Bereich der Stadt Brandenburg (Müller 1995). Neben den Mühlendämmen wurden weitere Stauanlagen zur Wasserstandsregulierung und zur Förderung der Schifffahrt errichtet. Bereits im 17. Jahrhundert begann die Begradigung einzelner Flussabschnitte . Die untere Havel – für Fische der Haupt-Kolonialisierungsweg der Berliner Gewässer – wurde erstmals zwischen 1875 und 1881 zusammenhängend reguliert. Im Rahmen der von 1907-1913 erfolgten "Verbesserung der Vorflut- und Schifffahrtsverhältnisse auf der unteren Havel" wurden, neben neuen Durchstichen und Querschnittserweiterungen, auch drei zusätzliche Stauanlagen bei Grütz, Gartz (beide 1911) und Bahnitz (1912) gebaut. Ab 1914 war die Havel bis Spandau voll kanalisiert und gewährleistete auch bei Niedrigwasser durchgehend eine Fahrwassertiefe von 2 m. Diese Regulierung führte zu einem dramatischen Zusammenbruch der Fischbestände und damit fast zum Untergang der Havelfischerei. Damals haben auf einer 80 km langen Havelstrecke 1.100 Fischer ihre Erwerbsgrundlage verloren und Entschädigungen eingeklagt (Kotzde 1914). Ab dieser Zeit war es Wanderfischen selbst bei Hochwasser nicht mehr möglich, die Wehranlagen zu überwinden und das Berliner Stadtgebiet zu erreichen. Mit der Stauhaltung wurden nicht nur überlebensnotwendige Wanderwege unterbrochen, sondern gingen in den Fließgewässern weitere wertvolle Lebensraumstrukturen sowie die für viele Fischarten notwendigen Überschwemmungsflächen verloren. Die Strömungsgeschwindigkeit wurde herabgesetzt, feinkörniges Material konnte nun sedimentieren und diese Ablagerungsprozesse führten zu einer Verschlammung der grobkörnigen Sohlsedimente. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse am Gewässergrund wurden vorherrschend. Für Fischarten die kiesiges, gut mit Sauerstoff versorgtes Substrat bevorzugen, fehlten geeignete Laich- und Lebensräume sowie die Möglichkeit, Ausgleichswanderungen durchzuführen, weshalb z.B. die einstige Leitfischart der unteren und mittleren Spree ausstarb, die Barbe – ein typischer Flussfisch. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wandelte sich in der Berliner Spree der Gewässercharakter von der klassischen Barben- zur Bleiregion (Wolter et al. 2002). Neben diesen nachhaltigen Beeinträchtigungen durch den Gewässerausbau wirkten Einträge aller Art auf die aquatische Lebensgemeinschaft. Bereits vor der Jahrhundertwende war die Belastung von Spree und Havel durch industrielle und komunale Abwässer sowie Fäkalien derart stark, dass Fischsterben an der Tagesordnung waren und die Fischerei ernsthaft beeinträchtigt wurde. So war es beispielsweise aufgrund der schlechten Sauerstoffverhältnisse im Wasser unmöglich, Fische aus der Unterhavel in sog. Drebeln, d.h. in Booten mit offenen, durchströmten Fischkästen, lebend nach Berlin (heutige Innenstadt) zu transportieren. Die städtischen Rieselfelder boten hinsichtlich der Gewässergütesituation nur bedingt Abhilfe. Besonders drastisch waren die Verschmutzungen in der Spree, die in ihrem Verlauf durch Berlin derart viele Abwässer aufnehmen musste, dass unterhalb der Charlottenburger Schleuse jegliches Tierleben am Gewässerboden erloschen war (Lehmann 1925). Diese anthropogenen Einwirkungen führten zu einer zusätzlichen Verarmung der Berliner Fischfauna . Neben den wandernden Neunaugen- und Fischarten sowie der Barbe starben weitere strömungsliebende, an sauerstoffreiches Wasser gebundene Arten in den Berliner Gewässern aus, wie Bachneunauge und Schmerle. Die durch Nährstoffeinträge hervorgerufene, bzw. geförderte Eutrophierung begünstigte euryöke (umwelttolerante) Fischarten, deren Bestandsausweitung oftmals das Zurückgehen anspruchsvollerer Arten verdeckt. Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Fischfauna sind in der Ausgabe 1993 zusammenfassend beschrieben. Weiterführende Informationen findet man bei Vilcinskas & Wolter 1993, 1994. Ziel dieser Ausgabe ist es, neben einer Aktualisierung und Vervollkommnung der erhobenen Befunde, insbesondere die Entwicklung der Fischgemeinschaft und deren Veränderungen in den vergangenen zehn Jahren darzustellen. Darüber hinaus stellt die aktuelle Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemein­schaften neue, z.T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und -erfassungen, denen mit dieser Aktualisierung des Umweltatlas ebenfalls entsprochen wird. So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz "FFH-Richtlinie" , u.a. einen Anhang II "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling, Rapfen, Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Alterstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern bis zum Jahr 2015.

Arzneimittelrückstände mit neuen Methoden besser nachweisbar

Arzneimittelrückstände mit neuen Methoden besser nachweisbar Arzneimittelrückstände sind ein drängendes Problem für die aquatischen Ökosysteme. Rückstände werden derzeit vorrangig im Wasser untersucht, nicht aber deren Anreicherung in Schwebstoffen oder Lebewesen. Mit neu entwickelten Messmethoden konnten jetzt erstmalig zeitliche Belastungen von Arzneimitteln in Fisch- und Schwebstoffproben der Umweltprobenbank nachgewiesen und Zeitreihen erstellt werden. Während der vergangenen Dekade wurden immer mehr Arzneimittelwirkstoffe in der Umwelt nachgewiesen. Das damit verbundene Risikopotenzial für die aquatischen Lebensgemeinschaften ist besorgniserregend. Durch modernere Nachweisverfahren können Arzneimittelrückstände in Gewässern quantifiziert werden. Darüber hinaus reichern sich manche Wirkstoffe aufgrund ihrer Eigenschaften aber auch in Schwebstoffen im Wasser und in Fischen an. Im Gegensatz zu Wasser ermöglichen diese Probenarten die Erfassung von zeitlichen Belastungen und werden dafür in der Umweltprobenbank des Bundes archiviert. Eine systematische Beobachtung von Belastungen durch Arzneimittelrückstände mangels der passenden Analyseverfahren war bisher nicht möglich. Zum Nachweis in diesen Matrizes wurden neue Messmethoden im Auftrag des Umweltbundesamtes im Rahmen des Forschungsvorhabens „Methodenentwicklung für den Nachweis von Arzneimitteln in Umweltproben“ (FKZ 3715 67 413) entwickelt. Zur Erfassung von Zeitreihen wurden erstmalig Proben aus der Umweltprobenbank eingesetzt. Die neuen Methoden erwiesen sich als geeignet, um die Arzneimittelrückstände in den Schwebstoffen und Organismen verlässlich zu bestimmen und die Zeittrends zu verfolgen. In Schwebstoffen zeigen sich Verkaufstrends von Arzneimitteln In den Schwebstoffproben der Umweltprobenbank zeigten sich bei über 50 Prozent der Arzneistoffe statistisch signifikante Zusammenhänge zwischen den ermittelten Arzneimittelkonzentrationen und ihren jährlichen Verbrauchsmengen. Schwebstoffe können somit Verkaufstrends von Arzneimitteln abbilden. Im Umkehrschluss können auf Grundlage von Marktdaten zukünftige Gewässerbelastungen vorausgesagt werden. Arzneistoffe reichern sich in Fischen an Fische aus deutschen Flüssen (u.a. Brassenfilets der Umweltprobenbank ) waren mit sieben Wirkstoffen und zehn Abbauprodukten, die im Menschen oder der Umwelt gebildet werden, belastet. Dazu gehörten unter anderem Schmerzmittel, ein Blutverdünner und ein Herzmedikament. Die Fischproben aus Gewässern unterschiedlicher Herkunft (u.a. Schönungsteich, Teltowkanal) zeigten einen klaren Zusammenhang zwischen dem Abwasseranteil und den Arzneimittelrückständen. Es konnte nur ein schwacher Zusammenhang zwischen Arzneimittelrückstandskonzentrationen in Fischen und Verbrauchszahlen ermittelt werden. Mit den neu entwickelten und erprobten Methoden sowie Monitoringempfehlungen liegen zusätzliche Instrumente vor, um die Unbedenklichkeit von Arzneistoffen auch nach der Zulassung aus Umweltsicht zu überwachen.

Trends of pharmaceutical residues in rivers, suspended particular matter and fish - New insights by new analytical methods for active substances, their metabolites and transformation products

Während der vergangenen Dekade wurden immer mehr Arzneimittelwirkstoffe in der aquatischen Umwelt detektiert und das damit verbundene Risikopotenzial für die aquatischen Lebensgemeinschaften stellt ein drängendes Problem dar. Obwohl viele Arzneimittelwirkstoffe durch die konventionelle Abwasserreinigung zumindest teilweise durch Sorption und Biotransformation entfernt werden, führt eine quasi kontinuierliche Einleitung von Arzneimittelresten zu einer so genannten "Pseudo-Persistenz". Des Weiteren weisen manche Metabolite und Transformationsprodukte eine ähnliche oder sogar höhere Wirkung auf als die medizinischen Ausgangsstoffe. Daher wäre eine höhere Priorisierung von Arzneimittelwirkstoffen sowie deren Metabolite und Transformationsprodukte (AMT) als Umweltkontaminanten in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der deutschen Oberflächenwasserverordnung (OGewV) begrüßenswert. Die analytische Bestimmung erfolgt zurzeit hauptsächlich in der Wasserphase, wobei nur wenige standardisierte Methoden existieren. Die physikochemischen Eigenschaften mancher Wirkstoffe lassen eine Akkumulation an Sediment, Schwebstoffen und in Biota vermuten, so dass diese Matrices interessante Alternativen zur Wasserphase darstellen. Das Ziel des Projekts war die Entwicklung, Optimierung, Validierung und Bewertung von Quantifizierungsmethoden für AMT in verschiedenen Umweltmatrices (Wasser, Sediment, Schwebstoff und Biota). Mit Hilfe der entwickelten Methoden wurde das Vorkommen und die Verteilung ausgewählter AMT in Wasser, Sediment, Schwebstoff und Biota von unterschiedlichen Standorten untersucht. Des Weiteren wurden mit Zeitreihen der Umweltprobenbank das Potential der neuen Methoden für die Gewässerüberwachung demonstriert. Aus den gesammelten Erkenntnissen wurden Empfehlungen für ein optimiertes Monitoring von AMT mit verschiedenen physikochemischen Eigenschaften in Oberflächengewässern abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht

Umweltministerium ruft erste Warnstufe wegen hoher Gewässertemperaturen aus

Umweltministerium ruft erste Warnstufe wegen hoher Gewässertemperaturen aus Sind die Temperaturen in den Gewässern zu hoch, müssen betroffene Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um den Kühlwasserbedarf aus den Gewässern zu reduzieren. Darauf weist das Klimaschutzministerium in einer Pressemitteilung hin. Vom LfU stammen die Messdaten. Die aktuelle Hitzewelle führt dazu, dass die Temperatur des Rheins und anderer rheinland-pfälzischer Fließgewässer weiter angestiegen ist und inzwischen die 25 Grad im Tagesmittel überschritten hat.  Daher hat das Klimaschutz- und Umweltministerium die erste Warnstufe des Handlungs- und Informationskonzeptes (Stufenplan) bei hohen Wassertemperaturen in rheinland-pfälzischen Fließgewässern ausgerufen. Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder erklärte: „Die Erderhitzung wirkt sich auf immer mehr Bereiche unseres alltäglichen Lebens aus. Das betrifft auch die Gewässer. Hohe Gewässertemperaturen gefährden die Lebewesen, die in Flüssen und Seen heimisch sind.“ Klimaschutzministerin Eder weiter: „Sind die Temperaturen in den Gewässern zu hoch, müssen betroffene Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um den Kühlwasserbedarf aus den Gewässern zu reduzieren. Daher hat das Klimaschutzministerium landesweit die erste Warnstufe ausgerufen.“ Die Hitze zieht zahlreiche negative Folgen nach sich: Die erwärmten Gewässer nehmen weniger Sauerstoff auf. Zugleich nimmt das Algenwachstum durch die hohe Sonnenintensität zu. Infolge der erhöhten Temperaturen wird so die biologische Umsetzung der in den Gewässern vorhandenen Stoffe beschleunigt. Es wird mehr Sauerstoff aufgebraucht.  Es besteht somit die Gefahr von Sauerstoffmangel. Das kann zu einer Schädigung der aquatischen Lebenswelt bis hin zu Fischsterben führen. Am 20.07.2022 hat der Rhein in Mainz eine Tagesmitteltemperatur von 26 °C erreicht und damit die Handlungsstufe 1 „Phase verstärkter Beobachtung“ des Handlungskonzeptes überschritten. Die Mitteltemperatur an der Mosel beträgt 25,4 °C, an Saar und Nahe jeweils 24,4 ° C. In den nächsten Tagen sind weiter anhaltend hohe Lufttemperaturen sowie hohe Sonnenintensitäten vorhergesagt, so dass die Gewässertemperaturen weiter steigen und ggf. sogar die Marke von 27 °C und damit die 2. Handlungsstufe des Konzeptes erreichen können. Unter dem folgenden Link des Landesamtes für Umwelt sind vielfältige weitere Informationen abrufbar. In der ersten Handlungsstufe werden nun von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen alle bedeutenden rheinland-pfälzischen Wärmeeinleiter angeschrieben und aufgefordert, vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen sind beispielsweise: Messung der Gewässertemperatur vor und nach der Einleitung von Kühlwasser sowie eine Prüfung, ob innerhalb des Betriebes andere Kühlmöglichkeiten genutzt werden können. In der zweiten (>27 °C), dritten (>28 °C) und vierten (>29 °C) Handlungsstufe verschärfen sich die Maßnahmen bis hin zu Produktionseinstellungen. In den vergangenen Jahren wurde die Stufe 2 (2019) und Stufe 3 (2018) ausgerufen, wonach einige Firmen für einige Wochen vor allem ihre Produktionen mit hohem Kühlwasserbedarf stark eingeschränkt und sämtliche alternativen Rückkühlmöglichkeiten genutzt haben. In 2020 betrug der höchste Tagesmittelwert des Rheins bei Mainz 25,9 °C, in 2021 23,6 °C. In diesen Jahren gab es jedoch eine vergleichsweise gute Abflusssituation im Rhein, so dass es nicht zu kritischen Einflüssen auf die Gewässerökologie kam. Hintergrund: Das Landesamt für Umwelt übermittelt täglich aktuelle Messwerte über Temperatur, Sauerstoffkonzentration und Abfluss von verschiedenen Messstationen. Der Beobachtung hoher Gewässertemperaturen, die zudem noch verbunden sein können mit geringen Abflüssen, kommt im Rahmen des Klimawandels eine zunehmende Bedeutung zu. Sie können neben weiteren Faktoren wie insbesondere der Dauer der Hitzeperiode, dem Sauerstoffgehalt oder der Nährstoffbelastung maßgeblichen Einfluss auf die Lebensbedingungen der Gewässerbiozönose haben. Das Handlungskonzept zielt darauf ab, in verschiedenen Stufen – von Stufe eins bis vier –  mit zunehmend kritischen Gewässersituationen rechtzeitig die notwendigen Handlungsvorgaben zu setzen und hierbei nach sorgfältiger Abwägung das zur Verfügung stehende ordnungsrechtliche Eingriffsinstrumentarium zu nutzen. Daneben zielt das Handlungskonzept auch darauf ab, die aufgrund des Klimawandels zunehmend betroffenen Wassernutzer, wie beispielsweise Schifffahrt, Energiegewinnung, Industrie, Landwirtschaft sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 21.07.22 Die aktuelle Hitzewelle führt dazu, dass die Temperatur des Rheins und anderer rheinland-pfälzischer Fließgewässer weiter angestiegen ist und inzwischen die 25 Grad im Tagesmittel überschritten hat.  Daher hat das Klimaschutz- und Umweltministerium die erste Warnstufe des Handlungs- und Informationskonzeptes (Stufenplan) bei hohen Wassertemperaturen in rheinland-pfälzischen Fließgewässern ausgerufen. Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder erklärte: „Die Erderhitzung wirkt sich auf immer mehr Bereiche unseres alltäglichen Lebens aus. Das betrifft auch die Gewässer. Hohe Gewässertemperaturen gefährden die Lebewesen, die in Flüssen und Seen heimisch sind.“ Klimaschutzministerin Eder weiter: „Sind die Temperaturen in den Gewässern zu hoch, müssen betroffene Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um den Kühlwasserbedarf aus den Gewässern zu reduzieren. Daher hat das Klimaschutzministerium landesweit die erste Warnstufe ausgerufen.“ Die Hitze zieht zahlreiche negative Folgen nach sich: Die erwärmten Gewässer nehmen weniger Sauerstoff auf. Zugleich nimmt das Algenwachstum durch die hohe Sonnenintensität zu. Infolge der erhöhten Temperaturen wird so die biologische Umsetzung der in den Gewässern vorhandenen Stoffe beschleunigt. Es wird mehr Sauerstoff aufgebraucht.  Es besteht somit die Gefahr von Sauerstoffmangel. Das kann zu einer Schädigung der aquatischen Lebenswelt bis hin zu Fischsterben führen. Am 20.07.2022 hat der Rhein in Mainz eine Tagesmitteltemperatur von 26 °C erreicht und damit die Handlungsstufe 1 „Phase verstärkter Beobachtung“ des Handlungskonzeptes überschritten. Die Mitteltemperatur an der Mosel beträgt 25,4 °C, an Saar und Nahe jeweils 24,4 ° C. In den nächsten Tagen sind weiter anhaltend hohe Lufttemperaturen sowie hohe Sonnenintensitäten vorhergesagt, so dass die Gewässertemperaturen weiter steigen und ggf. sogar die Marke von 27 °C und damit die 2. Handlungsstufe des Konzeptes erreichen können. Unter dem folgenden Link des Landesamtes für Umwelt sind vielfältige weitere Informationen abrufbar. In der ersten Handlungsstufe werden nun von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen alle bedeutenden rheinland-pfälzischen Wärmeeinleiter angeschrieben und aufgefordert, vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen sind beispielsweise: Messung der Gewässertemperatur vor und nach der Einleitung von Kühlwasser sowie eine Prüfung, ob innerhalb des Betriebes andere Kühlmöglichkeiten genutzt werden können. In der zweiten (>27 °C), dritten (>28 °C) und vierten (>29 °C) Handlungsstufe verschärfen sich die Maßnahmen bis hin zu Produktionseinstellungen. In den vergangenen Jahren wurde die Stufe 2 (2019) und Stufe 3 (2018) ausgerufen, wonach einige Firmen für einige Wochen vor allem ihre Produktionen mit hohem Kühlwasserbedarf stark eingeschränkt und sämtliche alternativen Rückkühlmöglichkeiten genutzt haben. In 2020 betrug der höchste Tagesmittelwert des Rheins bei Mainz 25,9 °C, in 2021 23,6 °C. In diesen Jahren gab es jedoch eine vergleichsweise gute Abflusssituation im Rhein, so dass es nicht zu kritischen Einflüssen auf die Gewässerökologie kam. Hintergrund: Das Landesamt für Umwelt übermittelt täglich aktuelle Messwerte über Temperatur, Sauerstoffkonzentration und Abfluss von verschiedenen Messstationen. Der Beobachtung hoher Gewässertemperaturen, die zudem noch verbunden sein können mit geringen Abflüssen, kommt im Rahmen des Klimawandels eine zunehmende Bedeutung zu. Sie können neben weiteren Faktoren wie insbesondere der Dauer der Hitzeperiode, dem Sauerstoffgehalt oder der Nährstoffbelastung maßgeblichen Einfluss auf die Lebensbedingungen der Gewässerbiozönose haben. Das Handlungskonzept zielt darauf ab, in verschiedenen Stufen – von Stufe eins bis vier –  mit zunehmend kritischen Gewässersituationen rechtzeitig die notwendigen Handlungsvorgaben zu setzen und hierbei nach sorgfältiger Abwägung das zur Verfügung stehende ordnungsrechtliche Eingriffsinstrumentarium zu nutzen. Daneben zielt das Handlungskonzept auch darauf ab, die aufgrund des Klimawandels zunehmend betroffenen Wassernutzer, wie beispielsweise Schifffahrt, Energiegewinnung, Industrie, Landwirtschaft sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 21.07.22

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