Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt, dass alle Oberflächenwasserkörper in einen "guten ökologischen Zustand" zu überführen sind oder, sofern es sich um künstliche Wasserkörper oder erheblich veränderte Wasserkörper handelt, das "gute ökologische Potenzial" erreichet werden muss. Für die deutschen Fließgewässer werden diese Ziele bisher noch nicht erreicht. Als eine der wesentlichen Ursachen wurde die Struktur- und Habitatarmut aufgrund in der Vergangenheit liegender tiefgreifender hydromorphologischer Veränderungen der Gewässer ausgemacht. Zur Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen benötigen die Flüsse Raum für eine eigendynamische und gesteuerte Entwicklung. Es ist notwendig, für eine Gewässerentwicklung noch verfügbare Flächen zu sichern und genutzte Flächen zurückzugewinnen und zu renaturieren. Der vorliegende Bericht untersucht, welchen Beitrag die Raumordnung in Verbindung mit der wasserwirtschaftlichen Planung zur Sicherung von Flächen für die Gewässerentwicklung leisten kann und wie diese besser aufeinander abgestimmt werden können. Dies betrifft sowohl inhaltliche als auch verfahrensrechtliche Anforderungen an die Planungen. Dabei werden Synergien und Konflikte mit anderen Nutzungen, z. B. Hochwasserschutz, Naturschutz und Landwirtschaft beleuchtet. Im Ergebnis werden Handlungsempfehlungen für die Planungsträger und den Gesetzgeber formuliert. Quelle: Forschungsbericht