API src

Found 313 results.

Related terms

Fachkulissen der KULAP-Naturschutzmaßnahmen in der neuen Förderperiode (ab 2023)

Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.

Abstands- und Bewirtschaftungsvorgaben gem. §§ 5 Abs. 3 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO

Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.

Hinweise zu Vorgaben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gemäß § 38a

Die Karte gibt Hinweise zu Abstandsvorgaben gemäß § 38a Wasserhaushaltsgesetz auf Flächen, welche von der unten genannten Vorgabe betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %, ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf den ersten 5 m zur Böschungsoberkante eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.

Dauerhafte Gewässerrandstreifen

*Hinweiskulisse dauerhafter Gewässerrandstreifen* Im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz wurde vereinbart, dass bis Mitte 2017 die Hälfte der Vorranggewässer und -Seen mit dauerhaften Gewässerrandstreifen (Mindestbreite 10 Meter) zu versehen sind. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurde der Bestand an dauerhaften Gewässerrandstreifen auf Basis folgender Datengrundlagen erfasst: Seekartierung, Flächen der Stiftung Naturschutz, Flächen der Schrobachstiftung, Ökokontoflächen (Flächen im Besitz der Kommunen aus Ausgleichs- und Ersatzgeldern), Kompensationsflächen der Kreise und kreisfreien Städte, kommunale Flächen, DMV Flächensicherung, Wald und Forstflächen aus den Datensätzen des LVermGeo (ALK und DLM), Biotope aus Seekartierung 2014 Diese Analyse wurde in 2021 auf das Gewässernetz 1. und 2. Ordnung inklusive Seeufer ausgeweitet. Hiernach wurde ein Bestand dauerhafter Gewässerrandstreifen an allen offenen Fließgewässern (Verbandsgewässer) und an Seeufern (> 1 ha) in der Größenordnung von 67 % an Seeufer und 24 % an den Ufern der offenen Verbandsgewässer (Fließgewässer) ermittelt. Es wurden außerdem Liniendatensätze für an die Gewässer grenzende landwirtschaftliche Nutzung differenziert nach Grünland, Acker und Dauerkulturen erstellt. Diese landwirtschaftlich geprägten Bereiche stellen mögliche Kandidaten für eine Umwandlung in Flächen dar, die die Funktion dauerhafter Gewässerrandstreifen erfüllen. Für diese landwirtschaftlichen Flächen werden die Anteile in den Gemeindeflächen in folgenden Polygon-Layern dargestellt: Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft (Zusammenfassung der vorgenannten Nutzungen). Aus der Parallelerstreckung der vorgenannten Flächen entlang der Gewässerufer wurden Liniendatensätze entlang der DAV-Gewässer 1. und 2. Ordnung berechnet. *Visualisierung der Gewässernetzdichte* Die Agrarförderperiode knüpft zwei Anforderungen an die Breite von Pufferstreifen an Gewässern: - Breite des Pufferstreifen drei Meter: alle Gewässer außerhalb der gewässerreichen Gemeinden und berichtspflichtige Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden - Breite des Pufferstreifen ein Meter: alle Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden mit Ausnahme der berichtspflichtigen Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden Als Hinweiskulisse zu Gewässerreichen Gemeinden wird die Gewässernetzdichte in m / ha für Gemeindeflächen in den Layern „Gewässernetzdichte 5er Schritte“ und „Gewässernetzdichte 10er Schritte“ dargestellt. Zusätzlich wird die Gewässernetzdichte über die Strahlerordnung berechnet und im DANord dargestellt, die Strahlerordnung ist für die Morphologie eines Fließgewässerraums entworfen und Grundlage wichtiger hydrographischer Indikatoren seines Aufbaues, wie Verzweigungsverhältnis, Flussdichte und Flusshäufigkeit. Beide Darstellungen ergänzen sich. Layer: Dauerhafte Gewässerrandstreifen linkes Ufer, Dauerhafte Gewässerrandstreifen rechtes Ufer und Seen, Landwirtschaftliche Nutzung linkes Ufer, Landwirtschaftliche Nutzung rechtes Ufer und Seen, Suchraum, Dauerhaft extensiv bewirtschaftete Flächen, Kompensationsflächen der Kreise/ kreisfreien Städte, Kommunale Ausgleichsflächen, Ökokontoflächen, Biotope aus Seekartierung, Landschaftselemente, Waldflächen der Landesforsten, Waldflächen digitales Landschaftsmodell, Waldflächen amtliches Liegenschaftskataster, Landwirtschaftsflächen RFK, Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen, Gemeindestatistiken, Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft, Gewässernetzdichte 5er Schritte, Gewässsernetzdichte 10er Schritte.

Trockenfallende stehende Gewässer

Das Gewässernetz der trockenfallenden stehenden Gewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) genutzt. Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte, sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.

Trockenfallende Fließgewässer

Das Gewässernetz der trockenfallenden Fließgewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurden die Datenabgabeprodukte "GEW01" und "GEW03" kombiniert und attributiv ergänzt, um ein linienförmiges Gewässernetz auch für Modellierungszwecke zur Verfügung zu haben. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Die Attribute der Zusammengesetzten Objekte (ZUSO) der Objektarten AX_Wasserlauf (44002) oder AX_Kanal (44003) werden direkt an die zugehörigen Raumbezogenen Elementarobjekte (REO) der Objektarten AX_Gewaesserachse (44004) oder AX_Fliessgewaesser (44001) angehängt.GEW03 - Dieses Abgabeprodukt beinhaltet die Objektart AX_Gewässerstationierungsachse (57003). Eine Gewässerstationierungsachse ist eine von einer Wasserfachstelle festgelegte Linie in Gewässern. Sie umfasst folgende Arten:- Gewässerachse der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist eine Geometrie, die unverändert aus den Unterlagen der WSV übernommen wurde.- Genäherte Mittellinie in Gewässern entsprechen den Spezifikationen der Richtlinie der Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).- Fiktive Verbindung in Fließgewässern verbinden ein einmündendes Gewässer mit der Gewässerachse des aufnehmenden Fließgewässers.- Fiktive Verbindung in Seen und Teichen ist eine hydrologisch sinnvolle Verbindungslinie in stehenden Gewässern, die für den Aufbau eines geschlossenen topologischen Gewässernetzes benötigt wird.Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL-Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.

Exposure to climate hazards

This series refers to datasets related to the presence of people; livelihoods; species or ecosystems; environmental functions, services, and resources; infrastructure; or economic, social, or cultural assets in places and settings that could be adversely affected by climate hazards, including flooding, wildfires and urban heat island effects. The datasets are part of the European Climate Adaptation Platform (Climate-ADAPT) accessible here: https://climate-adapt.eea.europa.eu/

Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung (StALU MM Rostock)

Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung nach FöRiWas Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1. Naturschutz- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen als notwendige Begleitmaßnahmen zum Ausgleich des Wasserabflusses als naturnaher Ausbau mit Aspekten der Verbesserung der Wasserqualität und des ökologischen Umfeldes. 2. Schutz gegen die zerstörende Wirkung von Wasser und Wind. Gefördert werden der Aufwand für Planung, Grunderwerb sowie den Bau o.g. Maßnahmen.

Förderprogramme für Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung (StALU MS Neubrandenburg)

Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung. Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: Erhalt der ökologischen Funktion und hydraulischen Leistungsfähigkeit der Gewässer sowie die Betriebsfähigkeit der Anlagen und die Sicherheit der Deiche.

Trockenentsandung "Drügemöller" der Firma Tegelkamp in Warendorf-Müssingen

Die Fa. Tegelkamp Tiefbau GmbH, Drenbrüggenstraße 2, 48231 Warendorf hat als Vorhabenträgerin am 16.12.2024 die Genehmigung zur Abgrabung und sukzessiven Verfüllung nach § 7 AbgrG in Warendorf, Gemarkung Warendorf, Flur 411, Flurstücke 1 und 76 tlw. sowie Flur 414, Flurstücke 96, 97 und 98 beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt. Geplant ist zwischen 2025 und 2029 in einem Zeitraum von rd. 4 Jahren auf einer Fläche von 8,4 ha in 2 Abbauabschnitten die von Süd nach Nordwest gerichtete Trockenentsandung in Form der Entnahme von rd. 200.000 m³ Sand in der Gemarkung Warendorf, Flur 411, Flurstücke 1, 76 tlw. sowie Flur 414, Flurstücke 96, 97, 98 in Warendorf. Im Mittel werden arbeitstäglich rd. 250 m³ Sand entnommen und örtlicher Aushubboden eingebaut. Der Abbau erfolgt bis max. 4,5 m unter vorhandenes Geländeniveau auf aktuell intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Es findet eine sukzessive Wiederverfüllung mit unbelasteten Aushubböden in einer Menge von rd. 200.000 m³ aus dem näheren Umfeld und dem örtlich anstehenden, umgelagerten Oberboden (rd. 0,4 m mächtig) bis auf das Ursprungsniveau statt. Die betroffene Fläche wird anschließend wieder in Kultur genommen. Der Eingriff ist auf die Sandentnahme und Wiederverfüllung mit unbelasteten Aushubböden auf einer Fläche von rd. 8,4 ha begrenzt, die sich nach dem Abschluss der Maßnahme topographisch, in ihrer Nutzung, dem Landschaftsbild und dem Oberbodenaufbau weitgehend vergleichbar zeigen wird. Hinsichtlich möglicher Lärm- und Staubemissionen sind im Wesentlichen das Anwesen des Eigentümers der Entsandungsfläche und nordöstliche Teilbereiche des Warendorfer Ortsteils Müssingen sowie dortige Sportanlagen betroffen. Wegen der bestehenden Lärm-/Staub-Emissionsvorbelastung des nahen Umfelds durch die Landesstraße L 548, die Bundesstraße B 64, eine zur B 64 parallele Eisenbahntrasse, die landwirtschaftliche Nutzung sowie wegen des Betriebs einer Biogasanlage ist keine relevante Verschlechterung in Bezug auf Lärm und Staub zu erwarten. Ein Störfall-, Unfall- und Katastrophenrisiko besteht nicht. Die Auswirkungen des Vorhabens finden nahezu ausschließlich auf der Abgrabungs- und Verfüllfläche statt und besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter; sie sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen, da Grundwasser und Oberflächengewässer nicht betroffen sind, Oberböden wieder eingebaut werden, die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung wieder ermöglicht wird und faunistische Untersuchungen auf der Eingriffsfläche eine geringe ökologische Wertigkeit nachgewiesen haben. Die Auswirkungen werden im voraussichtlichen Abbau- und Verfüllzeitraum 2025-2029 kleinräumig fortschreitend eintreten. Die Sandentnahme ist irreversibel. Die Auswirkungen werden durch Verfüllung und Wiederherrichtung der Topographie sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form der Anlage dauerhafter Uferrandstreifen, eines Kleingewässers, von Extensivgrünland, von bodenständigem Laubwald, eines Waldrands, eines Krautsaums, einer Hecke sowie eines temporären Erdwalls (die Abbauabschnitte begleitend) ausgeglichen bzw. gemindert. Nordnordöstlich der geplanten Maßnahme befindet sich in rd. 850 m Entfernung eine Entsandungs- und Auffüllmaßnahme der Fa. Tegelkamp in der Gemarkung Einen. Ein Zusammenfallen der Auswirkungen des geplanten Vorhabens mit Auswirkungen der dort aktuell betriebenen Maßnahme findet nicht statt, da die genehmigten Entsandungsflächen ausgebeutet sein werden, bevor die hier beschriebene Entsandungs- und Auffüllmaßnahme begonnen wird. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird ausgeglichen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschläglicher Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

1 2 3 4 530 31 32