Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Microplastics are widely distributed in aquatic and terrestrial environments, but up tonow less is known about (eco)toxicological impacts under realistic conditions. Researchso far has focused mainly on impacts on organisms by fresh, single-origin plasticfragments or beads. However, plastics found in the environment are complex incomposition, this means different polymer types and sources, with and withoutadditives and in all stages of age, and therefore, in a more or less advanced stage ofdegradation. For oxidized degradation products that might be released from plasticmaterials during aging, there is a lack of information on potentially adverse effects onaquatic biota. The latter is of particular interest as oxidized degradation products mightbecome more water soluble due to higher polarity and are more bioavailable, therefore.The present study focused on plastic leachates of polystyrene (PS) and polylactic acid(PLA), which were derived from alternating stress by hydrolysis and ultraviolet (UV)radiation-representing a realistic scenario in the environment. Test specimens of PS,PLA, or a PLA/PS layer (each 50%) were alternately exposed to UV radiation for 5 daysfollowed by hydrolysis for 2 days, for several weeks alternating. Ecotoxicological effectsof the storage water (artificial freshwater) of the test specimens and additionally, in asecond experimental setup, the effects of five potential polymer degradation productswere detected by 72 h algae growth inhibition tests withDesmodesmus subspicatus.Results clearly indicate inhibitory effects on algae growth by contaminants in thestorage water of stressed plastics with increasing growth inhibition of proceedinghydrolysis and UV stress times. Different polymers caused variable inhibitions of algaegrowth with stronger inhibitions by PS and less effects by PLA and the mixed layer ofboth. Moreover, not microplastic particles but the resulting dissolved degradationproducts after aging caused theecotoxicological effectsââą Ìwith strong effects by theoxidized degradation products. The existing data highlight the relevance of plastic agingas a framework for microplastic ecotoxicity evaluation and allow a proof of concept. © 2023 The Authors.
Haldensleben. Das Juni-Hochwasser 2013 hat auch den Bördekreis betroffen. Die Fluten schädigten Deiche und Ortschaften. Nun geht es um die Beseitigung der Schäden und die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region. Auf einer Veranstaltung mit Landrat Hans Walker stellte Sachsen-Anhalts Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens am Mittwoch in Hal-densleben zusammen mit dem Direktor des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Burkhard Henning, die nun anstehenden Hochwasserschutz-Aufgaben im Landkreis für die kommenden Jahre vor. Aeikens sagte, das Land werde in den kommenden Jahren weiter sehr intensiv an der Verbesserung des Hochwasserschutzes arbeiten. Die Veranstaltung heute diene auch zum Meinungsaustausch, Anregungen würden aufgegriffen und geprüft. Nachfolgend eine Übersicht über bereits erfolgte bzw. über laufende Arbeiten und die Pläne zum Hochwasserschutz im Landkreis und ein Hintergrund zum Verlauf des Hochwassers 2013. Seit 2002 realisierte Hochwasserschutzmaßnahmen im Bördekreis Nach dem Hochwasser im Sommer 2002 wurden im Land Sachsen-Anhalt ca. 500 Millionen Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden und zur Verbesserung des technischen Hochwasser-schutzes ausgegeben. Mit dem Geld konnten u.a. ca. 525 km Deiche sowie andere technische, dem Hochwasserschutz dienende Anlagen saniert oder neu gebaut werden. Von den 1.312 km Landesdeichen entsprechen nunmehr 655 km den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die beim Hochwasser im Sommer 2002 im Bördekreis aufgetretenen Schäden wurden beseitigt und das Schutzniveau verbessert. Im Bördekreis wurden seit 2002 insgesamt ca. 10,2 Mio. Euro für die Beseitigung der Schäden investiert. Von den insgesamt 115,85 km Deichen im Bördekreis sind 23,68 km nach den anerkannten Regeln der Technik saniert worden. Im Einzelnen wurden folgende Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt: Sanierung von Deichen:? Sanierung rechter Ohredeich km 2,4 bis km 7,8 ? Sanierung rechter Ohredeich km 7,8 bis km 10,3? Sanierung rechter Ohredeich km 10,3 bis km 14,35? Sanierung linker Elbdeich km 0,97 bis km 3,6? Sanierung linker Elbdeich (Bau einer Berme) km 9,6 bis km 10,6 Sanierung von Sielen am linken Elbedeich:? Siel Zollau I ? Siel Zollau II ? Siel Hufstücken Sanierung von Sielen am rechten Ohredeich:? Siel Lemmerwiese ? Siel Schmucksdorf ? Siel Schulderbaum ? Siel Loitsche im Rahmen der Deichsanierung? Siel Loitscher Brücke ? Siel An der Schilde im Zuge der Deichsanierung? Siel Demokratenbreite ? Siel Bürgerwall Sanierung von Sielen am linken Ohredeich:? Siel Moortalschleuse ? Siel Kuhbusch I ? Siel Kuhbusch II Ausbau Deich am Großen Graben, links bei Wulferstedt Instandsetzung Böschung Großer Graben Nachrüstung von Radarsonden zur Wasserstandsmessung inkl. Fernübertragung:? Wehranlage Hadmersleben ? Wehranlage Lichtmühle ? Wehranlage Gröningen ? Wehranlage Hadmersleben/Freigraben Neubau von Sielen:? Neubau Sielbauwerk, Hordorf ? Neubau Sielbauwerk, Hornhausen ? Neubau Sielbauwerke Oschersleben + Wulferstedt Neubau einer Pegel- und Durchflussmessstelle am Großen Graben bei Neuwegersleben inkl. Fernübertragung Der Treueldeich nördlich Rogätz wurde in seiner alten Länge von 2,3 km bis 1995 erneuert. Im Hochwasser 2002 wurde die nördliche Verlängerung bis zum km 4,4 von der Bundeswehr her-gestellt. Schadenserfassung Hochwasser Juni 2013 Das Hochwasser im Juni 2013 hat Schäden in Höhe von 260 Mio. Euro an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gewässern des Landes sowie 20 Mio. Euro Schäden an Gewässern und Anlagen, die sich in der Unterhaltungspflicht der Unterhaltungsverbände befinden, verursacht. Bezogen auf den Bördekreis ergeben sich Schäden an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gewässern des Landes in Höhe von 5,5 Mio. Euro. Einzelne Schadensfälle: Während des Hochwassers im Juni 2013 musste der linke Elbedeich auf einer Länge von ca. 2,6 km zum Ausgleich von Höhendifferenzen aufgekadet werden. Bei km 6,0 mussten aufgrund einer Böschungsabrutschung umfangreiche Sicherungsarbeiten (Verbau von ca. 180 Bigpacks mit Hilfe von Hubschraubereinsätzen) vorgenommen werden. Der linke Ohredeich wurde überströmt (hauptsächlich km 9,2 ? km 9,7). Die Ursache hierfür liegt in der Bergsenkung durch den Kaliabbau im Raum Zielitz. Betroffen war die Bebauung am Schacht. Bedroht war auch der Handwerkerring in Wolmirstedt, welcher durch einen Sandsack-verbau geschützt werden konnte. In der Ortslage Loitsche kam es bei neun Familien zu Schäden im Wohnbereich. Hier hat mitt-lerweile die Gemeinde Loitsche ein Ingenieurbüro mit Planungen zu einem mobilen Hochwas-serschutz beauftragt, um eine Lösung für die betroffenen Häuser zu entwickeln. Eine bleibende Verwallung zum Schutz des Handwerkerrings ist erforderlich. Die eingeschränkte Erreichbarkeit der Deiche, insbesondere des linken Elbedeiches und die feh-lenden Deichverteidigungswege stellten eine Schwierigkeit bei dem Hochwasser dar. Am Siel Loitscher Brücke wurden Bodenschichten ausgespült. Die Instandsetzung ist bereits beauftragt. Schäden der Unterhaltungsverbände im LK Börde Hochwasserschäden an Gewässern 2. Ordnung: Für den Bereich des Landkreises Börde wurde bisher ein Antrag auf Finanzierung gemäß Richt-linie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 im Landesverwaltungsamt gestellt und bereits bewilligt. Hierbei handelt es sich um den Antrag des Unterhaltungsverbandes ?Tanger? für ein Gewässer in der Gemarkung Bertingen. Die meisten Verbände im Landkreis sind aufgrund der räumlichen Lage ihres Einzugsgebietes nicht vom Elbe-/Saalehochwasser im Juni 2013 betroffen gewesen (UHV ?Untere Bode?, ?Großer Graben?, ?Obere Ohre?, Obere Aller?). Von den in der Gebietskulisse liegenden UHV ?Elbaue? und ?Untere Ohre? wurde bisher keine Anträge für den Bereich des LK Börde gestellt. Schwerpunkte Gewässerunterhaltung: Krautung: Ohre / Beber / OlbeHolzung und Grundräumung nach Bedarf Im Flussbereich Halberstadt bilden die Mühlengräben in Hadmersleben und Gröningen aufgrund der durchzuführenden Abstufung zum Gewässer II. Ordnung einen Schwerpunkt der Gewäs-serunterhaltung. Zukünftige Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus in der Region Hochwasserschutz zwischen Glindenberg und Heinrichsberg Das Projekt ?Sanierung des linken Elbehauptdeiches zwischen Glindenberg und Heinrichsberg Deich km 0,9 - 7,8? wurde im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung in den Jahren 2009 bis 2011 erarbeitet. In einem Teilabschnitt (km 3,55 Beginn Wald ? 6,2 Ende Wald) ergaben sich naturschutzfachliche Konflikte bei der Umsetzung hinsichtlich des Eingriffes. Die wei-tergehenden Planungen wurden daher in Teilabschnitten weitergeführt. Mit dem Bau des ersten Teilabschnittes (km 0,9-3,55) wurde am 1. Mai 2012 begonnen. Die Abnahme erfolgte im Mai 2013. Die Kosten für den ersten Teilabschnitt belaufen sich derzeit auf ca. 1,4 Mio. Euro. Für den zweiten Abschnitt km 3,55 - 7,8 (Länge 4,25 km) liegt die Genehmigung vor, wobei die Konflikte, welche sich aus der Genehmigungsplanung ergaben, zunächst durch Sonderlösungen (Spundwand, keine Berme auf der Landseite, km 3,55 - 6,2) gelöst werden konnten. Aufgrund der Erfahrungen des Hochwassers 2013 muss der zweite Bauabschnitt allerdings überplant werden. Nunmehr muss ein Deich mit einer Innendichtung aus Ton sowie mit landseitiger Berme (3 km Waldabschnitt) errichtet werden. Der Planungsbeginn ist bereits erfolgt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind rund 4,5 Mio. Euro veranschlagt. Darüber hinaus ist die Sanierung der Siele Fauler See, Schützendamm vorgesehen. Zum Schutz des Gewerbegebietes Handwerkerring in Wolmirstedt soll ein Polderdeich errichtet werden. Hierzu fand ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Ingenieurbüro zurVertragsgestaltung und Umfang der Planungsleistungen statt. Hochwasserschutz an der Bode ? Hochwasserschutz für die Ortslage Krottorf? Hochwasserschutz Oschersleben (AB Deich Espenlake, NB Deich Hordorf)? Instandsetzung Wehr Oschersleben (Neubau der Anlage mit integrierter Wasserkraftan-lage) Treueldeich (Elbedeich km 0,0 ? 4,46, Straße Rogätz ? Mahlwinkel ? Straße Mahlwinkel ? Bertingen) Ab 2016 ist die Planung des Treueldeiches (Deichabschnitt 0,0 bis 2,3) und der Ausbau des Deiches entsprechend der DIN vorgesehen. Auf Grund von Forderungen der Stadt Tangerhütte (Landkreis Stendal) werden 2014 Standsi-cherheitsuntersuchungen für den Kilometer 0,0 und 2,0 (Bereich Südsee) durchgeführt. Hintergrundinformationen Die ungewöhnliche Dimension des Hochwasserereignisses im Land Sachsen-Anhalt von Anfang Juni 2013 resultierte maßgeblich aus außergewöhnlich ergiebigen Niederschlägen, insbesondere etwa ab dem 17. Mai bis Anfang Juni 2013. Dabei betrugen die Monatssummen bereits im Verlauf des Mai in weiten Teilen Mitteldeutschlands insgesamt verbreitet mehr als das Doppelte des Normalen. Die Bodenfeuchte erreichte dadurch zum Monatswechsel extrem hohe Werte, die sich in weiten Landesteilen an der Sättigungsgrenze bewegten. Dies war die entscheidende Ausgangsbedingung für sehr hohe Abflussbeiwerte, d.h. für eine sehr schnelle Transformation der weiteren Starkniederschläge insbesondere vom 30. Mai bis zum 04. Juni, die dadurch verbreitet zu hohen Direktabflussanteilen führten und ursächlich für die Bildung teils extremer Hochwasserwellen in Elbe, Mulde, Schwarzer Elster, Saale, Weißer Elster und Havel waren. Hochwasserverlauf in der Region Auf Grund der bereits am ersten Juni-Wochenende erkennbaren Hochwassersituation wurde auf Basis der Hochwasservorhersage für den Pegel Barby die Öffnung des Pretziener Wehres vorbereitet. Die Öffnung erfolgte am 3. Juni 2013. Dadurch wurden bis zur Schließung am Morgen des 20. Juni für mehr als 14 Tage ca. 20 bis 25 Prozent des Gesamtabflusses der Elbe vom Hauptstrom abgetrennt und durch den Umflutkanal um Magdeburg und Schönebeck herum ge-leitet. Der Betrag der Wasserstandsabsenkung infolge dieser Maßnahme ist Gegenstand noch durchzuführender hydraulischer Untersuchungen. Trotzdem erreichte die Elbe am Pegel Mag-deburg-Strombrücke auf Grund der Gesamtsituation im Einzugsgebiet der Elbe mit ihren extre-men Schwerpunktsituationen an Mulde, Saale und Weißer Elster am 9. Juni einen neuen Höchststand von 747 cm, der damit 46 cm über dem höchsten Hochwasser vom 18.02.1941 (Eishochwasser) oder 67 cm über dem Scheitelwert vom 19.08.2002 lag. Der Gesamtabfluss der Elbe zum Zeitpunkt des Hochwasserscheitels erreichte bezogen auf den Pegel Magdeburg-Strombrücke nach vorläufigen Messergebnissen eine Größenordnung von über 5100 m³/s. Unter Einbeziehung der vorhandenen Jahresreihe ab 1890 ergibt sich statistisch ein vorläufiges Wiederkehrintervall von etwa 150 Jahren. Um die untere Mittelelbe stromab des Pegels Wittenberge vor der herannahenden Hochwas-serwelle der Elbe zu entlasten wurde ab dem 9. Juni mit der Flutung der Havelpolder begonnen. Dabei wurde das Einlasswehr Neuwerben zwecks gesteuerter Ableitung von Elbewasser in die Havel geöffnet. Durch diese Maßnahme wurden fast 10.000 Hektar im Bereich der Havelpolder eingestaut.Fast parallel dazu ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 10. Juni in der Nähe von Tangermünde nahe der Ortschaft Fischbeck der Bruch des rechtselbischen Deiches der Elbe. Infolgedessen kam es zur großflächigen Überflutung des sogenannten Elbe-Havel-Winkels. Auf Grund der infolge des Deichbruchs im Bereich Fischbeck stark verformten Hochwasserwelle stellte sich bereits ab dem 9. Juni gegen 20:00 Uhr mit 838 cm ein Hochwasserscheitel am Pegel Tangermünde ein. Der Scheitelwasserstand lag damit 70 cm über dem höchsten Hochwasser von 2002. Am Pegel Wittenberge erreichte die Hochwasserwelle der Elbe in den Nachmittagsstunden des 9. Juni ihren Scheitel von 785 cm, der damit trotz der Havelpolderflutung und der Deichbrüche bei Breitenhagen (Saale) und Fischbeck (Elbe) 115 cm über dem Richtwert der Alarmstufe 4 und 51 cm über dem Höchsten Hochwasser aus dem Jahr 2002 lag. Nach vorläufiger Abschätzung führte die gezielte Havelpolderflutung in Zusammenhang mit den genannten Deichbrüchen am Pegel Wittenberge nach Modellberechnungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde zu einer Kappung des Hochwasserscheitels in der Größenordnung von 35 bis 40 cm. Infolge der mehrfach an der gesamten Elbe aufgetretenen Deichbrüche sowie der gesteuerten Havelflutung entstand eine starke Verformung der abgelaufenen Hochwasserwelle. Dies hatte Einfluss auf Scheitelhöhen, Scheiteleintritt und Volumen. Zur Bewertung sind noch weiterfüh-rende Untersuchungen erforderlich. Ebenso sind vergleichende Betrachtungen bezüglich von Szenarien mit/ohne Deichbruch, Gegenstand noch zu erfolgender Untersuchungen. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
G00-99 Krankheiten des Nervensystems ICD -10 Diagnose-Code Leiden (Begründung für das Kriterium) Unvereinbar mit der zuverlässigen, sicheren und effektiven Durchführung von Routine- und Notfallaufgaben: voraussichtlich vorübergehend (T) voraussichtlich dauerhaft (P) Kann einige, aber nicht alle Aufgaben oder Arbeiten in einigen, aber nicht in allen Gewässern wahrnehmen (R) Kürzeres Untersuchungsintervall erforderlich (L) Kann alle Aufgaben innerhalb des bezeichneten Dienstzweiges ausführen G40-41 Einzelner epileptischer Anfall Gefährdung des Schiffes oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch Anfälle T - Für die Dauer der Abklärung (der Erkrankung) und ein Jahr nach dem Anfall R - Frühestens ein Jahr nach dem Anfall und unter stabiler medikamentöser Einstellung. Keine Wachdienste, Küstennahe Gewässer Frühestens ein Jahr nach dem Anfall und ein Jahr nach dem Ende der Behandlung. Wenn es auslösende Faktoren gab, keine fortgesetzte Exposition zu diesen auslösenden Faktoren G40-41 Epilepsie - ohne auslösende Faktoren (wiederholte Anfälle) Gefährdung des Schiffes oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch Anfälle T - Für die Dauer der Abklärung und zwei Jahre nach dem letzten Anfall P - Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch Medikation R - Sofern ohne Medikation unter stabiler medikamentöser Einstellung bei guter Therapieadherenz: Tauglichkeitsbeurteilung des Einzelfalls, Einschränkung auf küstennahe Gewässer ohne Wachdienste Anfallsfrei mindestens in den letzten zehn Jahren, keine Einnahme antikonvulsiver Medikamente in diesem Zehnjahreszeitraum und kein fortbestehendes Risiko für das Auftreten von Krampfanfällen G40-41 Epilepsie - verursacht durch Alkohol, Medikamente, Kopfverletzungen (wiederholte Anfälle) Schädigung des Schiffes oder anderer Personen oder Selbstverletzung durch Anfälle T - Für die Dauer der Abklärung und zwei Jahre nach dem letzten Anfall P - Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch Medikation R - Einzelfallbeurteilung. Frühestens nach zwei Jahren Abstinenz von allen bekannten Ursachen, sofern anfallsfrei und entweder ohne Medikation oder unter stabiler medikamentöser Einstellung mit guter Therapieadhärenz; Einschränkungen auf küstennahe Gewässer ohne Wachdienste Anfallsfrei mindestens in den letzten fünf Jahren, keine Einnahme antikonvulsiver Medikamente in diesem Fünfjahreszeitraum, und unter der Voraussetzung, dass keine fortgesetzte Exposition gegenüber dem auslösenden Faktor besteht G43 Migräne (häufige Anfälle mit einhergehender starker Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes) Risiko für Rezidive, die zu Einschränkungen führen P - Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führen R - mit entsprechenden / angemessenen Einschränkungen, sofern eine Eignung nur für einen eingeschränkten Aufgabenbereich besteht Sofern keine leistungseinschränkenden Auswirkungen (der Erkrankung) auf See zu erwarten sind. Keine Zwischenfälle während vergangener Seedienste G47 Schlafapnoe Müdigkeit und Einschlafen während der Arbeit T - Bis eine Behandlung begonnen und bereits mindestens für drei Monate erfolgreich durchgeführt wurde P - Behandlung erfolglos oder Behandlung wird nicht eingehalten L - Wenn die Behandlung mindestens drei Monate nachweislich effektiv durchgeführt wurde und bestätigt ist, dass das CPAP -Gerät ( continuous positive airway pressure ), wie verordnet, angewendet wird. Alle sechs Monate Beurteilung der Compliance anhand der Aufzeichnungen des CPAP-Gerätes Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines Facharztes G47 Narkolepsie Müdigkeit und Einschlafen während der Arbeit T - Bis mindestens zwei Jahre durch entsprechende Behandlung kontrolliert P - Behandlung erfolglos oder Behandlung wird nicht eingehalten R, L - Küstennahe Gewässer und keine Wachdienste, wenn ein Facharzt bestätigt, dass die Behandlung mindestens zwei Jahre vollständig kontrolliert wurde Jährliche Kontrolle Nicht zutreffend G00-99 Nicht separat gelistet Sonstige Erkrankungen des Nervensystems , z. B. Multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit Rezidive/Progression. Einschränkungen von Muskelkraft, Gleichgewichtssinn, Koordination und Beweglichkeit T - Bis zur Diagnose und Stabilisierung P - Wenn die Einschränkungen das sichere Arbeiten beeinträchtigen oder die Person nicht in der Lage ist, die physischen Leistungsanforderungen zu erfüllen R, L - Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung fachärztlicher Empfehlungen Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung fachärztlicher Empfehlungen Stand: 21. August 2014
Ein bedeutendes Themenfeld des Bodenschutzes ist der Umgang mit Schadstoffen in Böden. Schadstoffe sind giftig (akut toxisch, chronisch toxisch und/oder krebserregend) und können auf verschiedene Weise schädlich für die Umwelt wirken. So können sie neben der direkten Schädigung der Bodenlebewesen in Gewässer gelangen und die dortigen Lebewesen schädigen oder in das für die Trinkwassergewinnung verwendete Rohwasser gelangen. Sie können direkt auf Menschen einwirken über die Luft (gasförmig oder staubgebunden) oder über die orale Aufnahme z.B. durch das spielende Kind. Indirekt können Schadstoffe auch von Pflanzen aufgenommen und in den verzehrfähigen Pflanzenteilen angereichert werden oder zu einer Belastung von Futtermitteln führen, die wiederum eine Belastung tierischer Lebensmittel zur Folge haben, siehe LANUV-Info 13 über "Ursachen – Wirkungen – Bewertung – Handlungsempfehlungen". Mögliche Wirkungspfade einer Schadstoffbelastung im Boden, Abbildung: LANUV NRW In den Boden gelangen Schadstoffe auf unterschiedlichem Wege: Unfälle oder zurückliegende aus heutiger Sicht unsachgemäße industrielle/gewerbliche Praxis haben vielerorts zum Eintrag von bodengefährdenden Stoffen geführt. Schadstoffe aus der Luft kommen über Deposition (Staub, Regen) auf die Bodenoberfläche. Schadstoffe in Gewässern und deren Sedimenten gelangen bei Hochwasserereignissen auf Überschwemmungsflächen. Schadstoffe in Klärschlämmen, Komposten, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln werden in landwirtschaftlich genutzte Böden eingetragen. Natürliche Gesteine mit hohen Schwermetallgehalten können in Einzelfällen direkt an der Erdoberfläche vorkommen und dort flächenhaft schädliche Bodenveränderungen bedingen. Schadstoffe und deren Herkunft Giftige Wirkungen sind für eine Vielzahl von Stoffen bekannt. Organische Schadstoffe Persistente organische Schadstoffe („Persistent Organic Pollutants“ = POPs) sind aufgrund ihrer Langlebigkeit, Giftigkeit und ihrer weltweiten Verbreitung sehr umweltrelevant. POPs sind chemische Verbindungen, die in der Umwelt nur langsam abgebaut werden. Sie verbleiben nach ihrer Freisetzung in der Umwelt und reichern sich in der Nahrungskette an. Damit können sie ihre schädigende Wirkung auf Ökosysteme und Mensch langfristig entfalten. Einige POPs weisen eine hohe Toxizität (=Giftigkeit) auf. Da sie auch weiträumig transportiert werden, können sie selbst in entlegenen Gebieten zu einer Belastung führen. Zu den POPs gehören Chemikalien, die zum Zwecke einer bestimmten Anwendung hergestellt wurden (z. B. PCB) aber auch solche, die unbeabsichtigt bei Verbrennungs- oder anderen thermischen Prozessen entstehen (z. B. Dioxine und Furane). Die wichtigsten Verbindungen sind: PAK (Polyzyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe; insgesamt über 100 Verbindungen) stammen vor allem aus unvollständiger Verbrennung z.B. in Kraftwerken, Kokereien, im Verkehr aber auch beim Kaminfeuer. Außerdem kommen PAK in Stein- und Braunkohle vor. PCB (Polychlorierte Biphenyle) wie auch PCDD/PCDF (Dioxine und Furane) entstehen bei jeder nicht vollständigen Verbrennung in Gegenwart von Chlorverbindungen. Größte Quelle war noch in den 90er Jahren die Energiewirtschaft, deren Emission aber heutzutage vernachlässigbar ist, da Filteranlagen für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sorgen. PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen; mehr als 1.000 Verbindungen) sind künstlich hergestellte Substanzen, die seit den 70er Jahren in einer Vielzahl von Produkten v.a. zur Oberflächenbeschichtung (Dächer, Textilien, Verpackungen) sowie als Schaummittel für Feuerlöschschäume eingesetzt wurden. Weitergehende Informatioen erhalten Sie unter Gefahrstoff PFAS . Arzneimittel können auch in Böden gelangen und im Boden unerwünschte Wirkungen wie z.B. die Bildung von Resistenzen entfalten. Zum Eintrag von Arzneimitteln und deren Verhalten und Verbleib in der Umwelt ist 2007 der LANUV-Fachbericht 2 erschienen. Anorganische Schadstoffe Unter Anorganischen Schadstoffen versteht man vor allem Schwermetalle wie Arsen, Cadmium, Blei, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink. Sie sind natürliche Bestandteile der Erdkruste, werden aber auch durch Aktivitäten des Menschen in die Umwelt eingetragen. So werden Metalle insbesondere bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe sowie bei ihrer Herstellung (Verhüttung) und Verarbeitung in großen Mengen freigesetzt. Weitere wichtige Emissionsquellen sind Müllverbrennungsanlagen, die Zementindustrie, die Glasindustrie und der Kraftfahrzeugverkehr. Metalle sind in der Umwelt langlebig und werden ständig weiterverbreitet. Sie wirken in bestimmten Konzentrationen toxisch (= giftig) und können die Bodenfunktionen und die Qualität der darauf wachsenden Pflanzen beeinträchtigen. So können sie sich auch in Nahrungs- und Futterpflanzen anreichern und gelangen damit in die Nahrung des Menschen. Bewertung Von schadstoffbelasteten Böden können Wirkungen auf andere Umweltmedien und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen ausgehen. Die Bewertung einer gemessenen Schadstoffkonzentration im Boden hängt von der Nutzung der Böden und dem damit verbundenen Aufnahmepfad ab. Es werden folgende Aufnahmepfade unterschieden: der Direktpfad (Boden zu Mensch), z.B. direkter Bodenkontakt von spielenden Kindern, der Pflanzenpfad (Boden zu Nutzpflanze), z.B. bei der Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel oder von Tierfutter auf belasteten Böden, der Grundwasserpfad (Boden zu Grundwasser), durch Auswaschung von Schadstoffen aus dem Boden. Für alle drei Pfade und für eine Vielzahl von Schadstoffen formuliert die BBodSchV Beurteilungswerte (Vorsorgewerte, Prüfwerte, Maßnahmenwerte) bei deren Überschreitung die Gefahr der Entstehung einer schädlichen Bodenveränderung nicht mehr als ausgeräumt gelten kann. Vorsorgewerte zeigen an, ab welchen Bodenkonzentrationen die Besorgnis besteht, dass bei fortgesetzten Stoffeinträgen zukünftig Bodenkonzentrationen erreicht werden könnten, die nicht mehr unbedenklich sind. Werden Prüfwerte überschritten, ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer Gefahr für das jeweilige Schutzgut auszugehen. Es sind weitere Untersuchungen erforderlich, um die Gefahren eindeutig festzustellen (und Maßnahmen zu ergreifen) oder auszuräumen (Detailuntersuchung). Prüfwerte sollen einen ausreichenden Abstand zu Vorsorgewerten (bzw. Hintergrundwerten) und einen eindeutigen Gefahrenbezug aufweisen. Die Überschreitung von Maßnahmenwerten „überspringt“ alle weiteren Prüfschritte und es sind unmittelbar Maßnahmen erforderlich. Prüf- und Maßnahmenwerte werden nach einheitlichen Ableitungsmethoden mit Bezug zur Toxikologie eines Stoffes festgelegt. Ob überhaupt gegenüber dem „Normalzustand“ erhöhte Werte vorliegen, kann mit Hilfe der statistisch abgeleiteten Hintergrundwerte überprüft werden. In der Detailuntersuchung werden neben der Abgrenzung der Belastung auch weitere Parameter berücksichtigt. So kann die Mobilität von Schadstoffen im Boden sehr unterschiedlich sein (z.B. sind Cadmium, Blei und Zink bei hohen pH-Werten fast immobil), was insbesondere für die Aufnahme durch Pflanzen relevant ist. Die Resorptionsverfügbarkeit eines Schadstoffes (Wie viel des Schadstoffes wird bei oraler Aufnahme im Verdauungstrakt überhaupt vom Körper aufgenommen?) ist bei der Betrachtung des Pfades Boden zu Mensch (Direktpfad) von Bedeutung. Eine umfassende Übersicht über die in der Detailuntersuchung abzuprüfenden Expositionsbedingungen gibt die entsprechende LABO-Arbeitshilfe . Maßnahmen Liegen in einem Boden Schadstoffkonzentrationen vor, die auch nach der Detailuntersuchung negative Wirkungen auf Bodenfunktionen erwarten lassen, liegt bodenschutzrechtlich eine "schädliche Bodenveränderung" vor. Welches die dabei relevanten Wirkungen und Gefahren sind und welches wirksame Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind, ist im Einzelfall hängt vor allem von der Bodennutzung ab. Auf Spielflächen (Pfad Boden > Mensch) sind vorrangig Maßnahmen zur Verringerung des direkten Bodenkontaktes von Kleinkindern erforderlich, wie z.B. Begrünung oder Abdeckung vegetationsfreier Flächen. Oft wird hier aber bei Prüfwertüberschreitungen unmittelbar ein Bodenaustausch vorgenommen. Auf Industrieflächen (Pfad Boden > Mensch) kommen als Maßnahmen auch ein Betretungsverbot oder die Begrünung zur Verhinderung von Verwehungen in Betracht. In Nutzgärten (Pfad Boden > Pflanze) sind vor allem Maßnahmen zur Verringerung des Schadstoffüberganges vom Boden in angebaute Nahrungspflanzen wichtig, wie z.B. Kalkung zur Verringerung der Pflanzenverfügbarkeit von Schwermetallen oder Mulchabdeckung zur Vermeidung von Verschmutzungen. Oft kann aber auch die Reduktion der Nutzfläche als einfach zu vollziehende Maßnahme ausreichen. Auf Ackerflächen (Pfad Boden > Pflanze) kann eine Anpassung der Bewirtschaftung eine sinnvolle Maßnahme darstellen wie z.B. eine Kalkung zur Anhebung des pH-Wertes, der Verzicht auf stark anreichernde Pflanzenarten (Weizen bei Cadmium) oder eine verschmutzungsarme Futterwerbung. Hierzu wurden mit dem LUA-Merkblatt 55 Handlungsempfehlungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei schädlichen stofflichen Bodenveränderungen in der Landwirtschaft veröffentlicht. Bei Gefährdung von Grundwasser (Pfad Boden à Grundwasser) kommen auch Einschließungsverfahren (Oberflächenabdichtung, Abdeckung, Versiegelung, vertikale Abdichtung), Immobilisierungsverfahren oder Bodenwäsche als Sicherungsmaßnahmen zum Einsatz. In der Regel werden aber sogennannte pump-and-treat Verfahren nötig, die das belastete Wasser fördern und über Filter abreinigen. Flächenhafte Belastungen erfordern großflächige Vorgaben, welche entweder durch Allgemeinverfügungen oder durch Bodenschutzgebietsverordnungen erlassen werden können.
Eintrag von Stäuben (insbes. bau- oder betriebsbedingt) oder Schlämmen (in Gewässern), die zu Schädigungen von Individuen bzw. zu Veränderungen der Habitate betroffener Arten führen können. Dazu gehört z. B. auch die Sedimentverwirbelung durch Baggerarbeiten in Gewässern oder die Veränderung der Sohlbewegung, des Schwebstoff- und des Geschiebetransportes bzw. der Sedimentationsprozesse in Gewässern.
Das Projekt "Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nebst fachrechtlicher Bezüge auf nationaler und europäischer Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Götze & Müller-Wiesenhaken Rechtsanwälte Partnerschaft durchgeführt. Das Vorhaben wird das Umweltressort vor allem bei der Erhebung und Auswertung statistischer Daten zu Umweltschadensfällen in Deutschland wissenschaftlich unterstützen. Erhebungsrelevante Daten sind dabei: - Art des Umweltschadens, Datum des Eintretens und /oder der Aufdeckung des Schadens. Die Art des Umweltschadens wird als Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, der Gewässer und des Bodens gemäß Art. 2 Nr. 1 EWG-RL 2004/35 eingestuft; - Beschreibung der Tätigkeiten gemäß Anhang III EWG-RL 2004/35. Sonstige relevante Informationen über die bei der Durchführung der genannten RL gewonnenen Erfahrungen. Das Vorhaben soll sich auf die gemeldeten Umweltschäden und deren Begleitumstände für den Berichtszeitraum ab 26.06.2019 bis 30.04.2022 stützen und soweit fachlich geeignet und sachlich sinnvoll auswerten. Für einige ausgewählte Fälle soll zudem eine vertiefte Analyse unterlegt mit ExpertInnen-Interviews (Behörden, Anlagenbetreiber, Versicherer, Umweltverbände, Wissenschaft) durchgeführt werden. Zusätzlich soll die seit Bestehen des USchadG ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (D, EU) rechtswissenschaftlich ausgewertet werden und Handlungsvorschläge erarbeitet werden, um etwaige bestehende Rechtslücken und Vollzugshemmnisse auf nationaler oder europäischer Ebene zu beseitigen.
Das Projekt "Use of a Decision-Analytic Framework to explore the water-energy-food NExus in complex and trans-boundary water resources systems of fast growing developing countries (DAFNE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH), Institute of Environmental Engineering durchgeführt.
Das Projekt "Integrierter Gewässerschutz von Binnengewässern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei durchgeführt. Binnengewässer sind empfindliche Indikatoren für Störungen der natürlichen Stoffkreisläufe, weil sie sehr eng mit der terrestrischen Umgebung, dem Grundwasser und der Atmosphäre verbunden sind. Zu den weltweit häufigsten Gewässerproblemen, die die Nutzung der Ressource Wasser erheblich beeinträchtigen, gehören die Eutrophierung, die Versauerung, die Kontamination mit Schadstoffen und die Versalzung. Eine Beseitigung von Gewässerschädigungen und ein effektiver Gewässerschutz erfordern integrative Ansätze, zu dem verschiedene Fachdisziplinen einen Beitrag leisten müssen. Da die Gewässer und die Einzugsgebiete wegen ihrer vielfältigen Struktur ganz unterschiedlich auf Stressfaktoren reagieren und Belastungen kompensieren können, scheint eine alleinige Orientierung auf die Reduzierung von Emissionen auch mit Blick auf die begrenzten finanziellen Mittel für den Gewässerschutz nicht sinnvoll. Stattdessen sollte die gezielte Optimierung der Struktur ökologischer Systeme Bestandteil eines modernen Gewässerschutzes sein. Dazu gehören im Einzugsgebiet eine ressourcenschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Revitalisierung von Pufferökosystemen, die als Stoffsenken in der Landschaft wirken. Im Gewässer selbst können durch ökotechnische Verfahren erwünschte Funktionen besonders gefördert werden. Für die Durchführung solcher Optimierungsstrategien fehlen teilweise aber noch die naturwissenschaftlichen Grundlagen und geeignete Vorhersageinstrumente. Sehr große Defizite gibt es bei der ökonomischen Bewertung ökologischer Gewässerfunktionen und bei der Erforschung sozio-ökonomischer Konsequenzen, die ein langfristig angelegter Gewässerschutz erfordert.
Das Projekt "Predicting the recovery of acidified surface water bodies until 2010 and later" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bayreuth, Bayreuther Institut für Terrestrische Ökosystemforschung (BITÖK) durchgeführt. RECOVER:2010 is designed to assess the impact of current and future anthropogenic pressures on sensitive European freshwater ecosystems. Initially, it will evaluate the present extent of recovery of acidified freshwaters, and identify and quantify the dominant driving processes governing the timing and magnitude of recovery. Subsequently, the predictive capability of existing biogeochemical models such as MAGIC7 will be improved through enhanced process representation and the incorporation of linkages between hydrochemical changes and biological impacts. Pan-European application of the models to different ecosystem types, will evaluate the degree of compliance with respect to restoration of acidified waters by the year 2010, as specified under the Water Framework Directive. Similarly, agreed and proposed UN-ECE protocols on emissions control will be critically assessed, and economic costs and environmental benefits evaluated, with respect to the recovery of freshwaters. The project also aims to develop an end-user focus group linking research and policy, and so enhance the relevance of the project.
Origin | Count |
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Bund | 25 |
Land | 2 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 21 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 3 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
offen | 23 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 22 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
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Dokument | 1 |
Keine | 25 |
Webseite | 2 |
Topic | Count |
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Boden | 27 |
Lebewesen & Lebensräume | 27 |
Luft | 27 |
Mensch & Umwelt | 27 |
Wasser | 27 |
Weitere | 27 |