Das Projekt "Wasserrahmenrichtlinie: Umsetzungsmodelle für kleine Fließgewässern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. durchgeführt. Ziel Stärkung des Gewässerschutzes durch: - Drstellung von Praxisbeispielen und Test von Instrumenten kooperativer Umsetzung der WRRL - Qualifizierung von Gewässerunterhaltspflichtigen, anderen Akteuren der Gewässerentwicklung und Landschaftspflegeverbänden (u.a. mit Hilfe DWA-Merkblattentwurfes Gewässerunterhaltung - Pflege und Entwicklung kleiner Fließgewässer'). Geplante Ergebnisse - Darstellung von Erfolgsfaktoren - Stärkung der Zusammenarbeit mit örtlichen Akteuren, u.a. durch Schaffung von Wissensgrundlagen für die Beteiligung der Zielgruppen an der Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Länderspezifische Bewertung von Instrumenten (z.B. Förderprogrammen, Informationsmaterialien) und Verbesserungsvorschläge. Praxispartner sind Landschaftspflegeverbände aus den Ländern Schleswig-Holstein, Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Meilensteine I Erfassung und Darstellung der gegenwärtigen Situation (Aktivitäten, Erfahrungen, Instrumente, Förderprogramme, Umsetzungsstand) der WRRL-Umsetzung bei den Praxispartnern und in ihren Ländern. II Information und Qualifizierung der Akteure (Kommunalvertreter, Mitarbeiter von Wasser- und Bodenverbänden, Land- und Forstwirte, Naturschützer, Landschaftspfleger, Vertreter von Fachbehörden). III Bewertung der WRRL-Umsetzung und Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen / Lösungsansätzen - Bewertung der Maßnahmenprogramme - Bewertung der Instrumente inkl. Förderprogramme - Identifizierung von Stärken und Schwächen in der WRRL-Umsetzung - Ableiten von Erfolgsfaktoren und Vorschlägen zur Verbesserung - Vertiefte Thematisierung ausgewählter Herausforderungen/Schwierigkeiten bei der Umsetzung - Abschlussbewertung durch Praxispartner und DVL (Welche Instrumente sind notwendig, wie viel Geld wird gebraucht um WRRL-Ziele zu erreichen). IV Information und Qualifizierung der Akteure (Kommunalvertreter, Mitarbeiter von Wasser- und Bodenverbänden, Land- und Forstwirte, Naturschützer, Landschaftspfleger, Vertreter von Fachbehörden).
Das Projekt "Fachschule des technischen Umweltschutzes, staatlich gepruefter Techniker, Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt: Verfahrens- und Umwelttechnik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Stuttgart durchgeführt. Vermittlung umwelttechnischer Qualifikationen waehrend der Ausbildung zum staatlich geprueften Maschinentechniker. Dort soll er in Mittel- und Kleinbetrieben als Maschinentechniker auch Aufgaben des Umweltschutzes, z.B. als Betriebsbeauftragter fuer lmmissionsschutz, Abfall und Gewaesserschutz, wahrnehmen. METHODEN: Es wurde einer handlungsforschungsorientierten und formativen Evaluation der Vorzug gegeben. Dadurch wird eine dauernde Modifikation der Versuchsanlage moeglich, so dass Zwischenergebnisse unmittelbar in z.B. curriculare Massnahmen umgesetzt werden koennen.
Lüneburg/ Becklingen – Seit einigen Wochen ermöglicht ein neuer Aussichtsturm Erholungssuchenden und Naturfreunden ein besonderes Naturerlebnis im Schutzgebiet „Großes Moor bei Becklingen“ in den Landkreisen Celle und Heidekreis. Gestern wurde die fünf Meter hohe Plattform, die unter der Regie des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) errichtet wurde, nun auch offiziell eröffnet und dem regionalen Naturschützer Heinrich Eggers gewidmet. Anwesend waren unter anderem Kay Nitsche (Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz), Klaus Wiswe (Landrat des Landkreises Celle), Helma Spöring (Erste Kreisrätin im Landkreis Heidekreis) und die Bürgermeister Uwe Wrieden (Wietzendorf) und Rainer Prokop (Bergen). Vier dauerhaft installierte Informationstafeln erläutern zudem die besondere Bedeutung des Naturschutzgebietes für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz. Kay Nitsche erklärte: „Es ist dem Land Niedersachsen ein besonderes Anliegen, durch aktiven Moorschutz Lebensräume für zahlreiche hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu entwickeln. Die Wiedervernässung dieser Flächen ist gerade im moorreichen Niedersachsen außerdem ein sehr wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, da aus entwässerten Mooren ein großer Anteil des schädlichen Treibhausgases Kohlendioxid stammt“. Bereits seit 2006 führt die Betriebsstelle Lüneburg des NLWKN deshalb auf landeseigenen Naturschutzflächen Maßnahmen zur Vernässung durch. Dabei wurde etwa die Binnenentwässerung durch Kammerung von Gräben aufgehoben und Regenwasser durch flache Torfwälle im Gebiet zurückgehalten. „Auch wenn es bis zur Wiederherstellung eines naturnahen Moor-Wasserhaushaltes noch ein langer Weg ist; die ersten Erfolge zeigen sich bereits jetzt“, sagte Bernhard Stutzmann, zuständig beim NLWKN für das Moorschutzprojekt. Insbesondere Vogelarten der offenen Moore profitieren davon, unter anderem Kranich, Kiebitz, Großer Brachvogel, Bekassine und Sumpfohreule. Landrat Klaus Wiswe und Erste Kreisrätin Helma Spöring gingen in ihren Grußworten auch auf die europaweite Bedeutung des Großen Moores ein, das als FFH-Gebiet Teil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 ist. Dieses Prädikat ist einerseits eine naturschutzfachliche Auszeichnung, verpflichtet die Mitgliedstaaten andererseits rechtlich aber auch dazu, für einen so genannten „guten Erhaltungszustand“ Sorge zu tragen. Die konkrete Verantwortung dafür liegt bei den Landkreisen. Bürgermeister Rainer Prokop (Bergen) hob hervor, wie wichtig persönliche Naturerlebnisse sind, um gerade bei Kindern und Jugendlichen Verständnis für die Natur und die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu wecken. Er zeigte sich überzeugt, dass es mit dem neuen Turm gut gelingt, der Bevölkerung und Besuchern des Gebietes das Moorschutzprojekt noch näher zu bringen, ohne dadurch empfindliche Tierarten zu stören. Namensgeber des Turms ist der 1998 verstorbene Wietzendorfer Naturschützer Heinrich Eggers. „Es gibt viele gute Gründe für diese Wahl“, stellte Bürgermeister Uwe Wrieden aus Eggers Heimatgemeinde fest, der die Laudatio hielt. Von Jugend an in und mit der Natur aufgewachsen, hat er sich als Autodidakt große Artenkenntnisse der heimischen Flora und Fauna erworben und sich bis zu seinem Tod leidenschaftlich für die Renaturierung des Großen Moores eingesetzt. Seit 1982 zusammen mit Peter Höner Leiter der mehrfach ausgezeichneten Jugendnaturschutzgruppe Wietzendorf e.V., hat er Jugendliche für den Naturschutz begeistert. Die Anfänge der Moorvernässung gehen auf Eggers Initiative zurück. Er war dabei nicht nur kompetenter Ratgeber, sondern hat viele Maßnahmen selbst durchgeführt. Als diplomatischer Verhandlungspartner, der durch seine besonnene und ausgleichende Art bei den Landnutzern ein hohes Maß an Vertrauen genoss, gelang es Eggers auch bei widerstreitenden Interessen einen Ausgleich für den Naturschutz zu finden. Seit 1980 war er außerdem Naturschutzbeauftragter und seit 1992 Gewässerschutzbeauftragter der Gemeinde Wietzendorf.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Ermittlung, Zusammenführung, Auswertung und Aufbereitung von Daten zur Abfall- und Kreislaufwirtschaft (u. a. Klärschlämme, Siedlungsabfälle, gefährliche Abfälle, grenzüberschreitende Abfallverbringung), zum Beispiel für die Abfallbilanz, Umweltstatistiken, EU-Berichterstattung und Abfallwirtschaftsplanung Betrieb und Betreuung von Fachinformationssystemen u. a. als Knotenstelle des Landes Sachsen-Anhalt für die Fachanwendungen der LAG GADSYS (eANV, eEFBV, ASYS usw.) Umsetzung des Verpackungsgesetzes (Genehmigung dualer Systeme, Widerruf der Genehmigung, Festsetzung der Sicherheitsleistung) Zentrale Stelle des Landes für den Vollzug der Entsorgungsfachbetriebeverordnung Anerkennung von Lehrgängen nach EfbV, AbfAEV, AbfBeauftrV und nach DepV Trägern der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 KrWG i.V.m der AbfKlärV Durchführung und Bewertung von Messstrategien für Probenahmen im Bereich Abfall, Verpackungen, Deponiegas und Bodenluft (u.a. mit RFA- und Gas-Messtechnik) im Rahmen der Amtshilfe und die damit verbundene Einstufung und Bewertung von Abfällen gem. AVV Federführung und Koordinierung aller Aktivitäten im ‘Netzwerk Abfallvermeidung‘ Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden gemäß §§9 und 22 Chemikaliengesetz (ChemG) Ressortübergreifende zentrale Anlaufstelle Sachsen-Anhalts für Stoffdaten des Chemikalieninformationssystems des Bundes und der Länder „ChemInfo“ REACH-CLP-Biozid-Auskunfts- und Koordinierungsstellestelle des Landes Sachsen-Anhalt Auswertung von Stoffinformationen und Einschätzung des Gefahrenpotenzials nach chemikalienrechtlichen Regelungen Konzeptionelle Arbeiten zum chemikalienrechtlichen Vollzug und der stofflichen Marktüberwachung Anlaufstelle für themenübergreifende Fragestellungen zum Chemikalienrecht Führung und Weiterentwicklung des Fachinformationssystems (FIS) Bodenschutz Erarbeitung von Informationsgrundlagen (z. B. organische Hintergrundwerte) für den Bodenschutz Weiterentwicklung und Erweiterung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens (BFBV) als Arbeitsgrundlage für Behörden und Planungsbüros in Sachsen-Anhalt Erstellung von Vollzugshilfen und Fachinformationen für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung im kommunalen und industriell-gewerblichen Bereich und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Erfassung, Aufbereitung und Auswertung der Daten zur öffentlichen Wasserversorgung und von Daten zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen Erarbeitung von Auswertemethoden und thematischen Karten zu Fragen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Führung und Pflege des Wasserschutzgebietskatasters (einschließlich Heilquellenschutzgebiete) des Landes Sachsen-Anhalt sowie Bereitstellung dieser Daten für das Raumordnungskataster (ARIS) und weitere Dritte Anerkennung von Lehrgängen für den Gewässerschutzbeauftragten nach § 66 WHG i.V.m. § 55 Abs.2 Satz1 BImSchG und § 7 Nr. 2 der 5.BImSchV