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Vergleich der Bewertung des ökologischen Zustands von Fließgewässern in der EG und den USA unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der Verfahren zur Indikation des Renaturierungserfolges

Das Projekt "Vergleich der Bewertung des ökologischen Zustands von Fließgewässern in der EG und den USA unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der Verfahren zur Indikation des Renaturierungserfolges" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Institut für Biologie, Fachgebiet Angewandte Zoologie,Hydrobiologie durchgeführt. In dem Fachgutachten wird, aufbauend auf einem Vergleich der in der EG und in den USA gebräuchlichen biologischen Verfahren zur Bewertung des ökologischen Zustands von Fließgewässern, die Eignung dieser Verfahren hinsichtlich der Bewertung von Revitalisierungs- und Renaturierungserfolg untersucht. Dabei wurden 2 Themenschwerpunkte bearbeitet: 1) Vergleichende Übersicht der biologischen Bewertungsverfahren unter Berücksichtigung folgender Aspekte: Methodik der Erfassung und Festlegung der Referenzbedingungen als Grundlage des biozönotischen Bewertungsschemas, Ableitung der unterschiedlichen ökologischen Zustandsklassen und Degradationsstufen, Herausarbeitung von wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen USA/EU-Verfahren (Wasserrahmenrichtlinie und Clean Water Act). 2) Zusammenstellung der in beiden Regionen angewandten Verfahren zur Indikation des Renaturierungserfolges, wobei untersucht wurde, welche Indikatoren am besten geeignet sind, Erfolge der Renaturierungsmaßnahmen im Bereich von Fließgewässern zu dokumentieren. Es werden Empfehlungen für das Begleitmonitoring von Renaturierungen gegeben.

Versickerung von Dachwasser

Das Projekt "Versickerung von Dachwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz durchgeführt. Die Revision des Bundesgesetzes ueber den Schutz der Gewaesser sieht im Art. 7, Absatz 2 folgendes fuer die Beseitigung von nicht verschmutztem Abwasser vor: 'Nicht verschmutztes Abwasser ist nach den Anordnungen der kantonalen Behoerden versickern zu lassen. Erlauben die oertlichen Verhaeltnisse dies nicht, so kann es mit Bewilligung der kantonalen Behoerde in ein oberirdisches Gewaesser eingeleitet werden. Dabei ist durch Rueckhaltemassnahmen nach Moeglichkeit dafuer zu sorgen, dass das Wasser bei grossem Anfall gleichmaessig abfliessen kann.' Eine Umsetzung dieses Artikels setzt die Beantwortung der folgenden Fragen voraus: 1. Welche Verschmutzung weist das Abwasser bei bestimmter (unterschiedlicher) Nutzung auf? 2. Wie ist nicht verschmutztes Abwasser definiert und welches sind die Bewertungskriterien? 3. Welche Transport- und Umwandlungsprozesse finden in der ungesaettigten Bodenzone statt? 4. Welche unterschiedlichen Versickerungstechniken koennen fuer sinnvoll erachtet werden? 5. Welche Randbedingungen sind fuer den Betrieb einer Versickerungsanlage erforderlich (zeitliche Begrenzung, Groesse, Bodentyp, Grundwassersituation etc.)?

Herausforderungen Wasserqualität

Das Projekt "Herausforderungen Wasserqualität" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Die Wasserqualität hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, es gelangen wesentlich weniger Nitrat und insbesondere Phosphor in die Gewässer. Die Bedeutung der Belastung durch Mikroverunreinigungen wächst jedoch. Viele Aspekte sind zudem noch unbekannt. Um Wissenslücken zu schliessen und gegebenenfalls Massnahmen einleiten zu können, sind Forschungsprojekte zwingend. Zurzeit umfasst die Aktivität 'Herausforderungen Wasserqualität' zwei Forschungsprojekte: Östrogene aus der Landwirtschaft, in dessen Rahmen das Vorkommnen, das Verhalten und die Bedeutung für Gewässer von Östrogenen aus der Landwirtschaft in der Schweiz quantitativ erfasst werden und das Projekt Massenflüsse von Mikroplastik in der Umwelt. Je nach Bedarf werden in Zukunft weitere Forschungsprojekte im Prozess 'Herausforderungen Wasserqualität' initiiert. Die Forschungsarbeiten stehen jeweils im Kontext des Artikels 57 Absatz 1 des Gewässerschutzgesetzes: Der Bund führt Erhebungen von gesamtschweizerischem Interesse durch über die Wasserqualität der ober- und unterirdischen Gewässer und über andere Belange des Gewässerschutzes. Projektziele: Neue Fragestellungen und Herausforderungen im Bereich Wasserqualität werden in der Aktivität 'Herausforderungen Wasserqualität' angegangen, um Grundlagen für eine Positionierung des BAFUs zu spezifischen Fragestellungen und für allfällige Massnahmen zu schaffen. Mit dem Forschungsprojekt 'Östrogene aus der Landwirtschaft' wird bis Ende 2020 geklärt, wie gross die Menge an Östrogenen im Hofdünger aus der Schweizer Landwirtschaft ist, wie sich die Östrogene im Hofdünger verhalten (Abbau? Umwandlung?), welche Menge in die Oberflächengewässer gelangt und was dieser Eintrag für die Gesamtfracht an natürlichen und synthetischen Östrogenen in den Schweizer Gewässern ausmacht. Das Projekt 'Massenflüsse von Mikroplastik in der Umwelt' wird bis Ende 2019 die Eintragspfade von Mikroplastik in die Umwelt in der Schweiz identifizieren und die Mengen quantifizieren. Dazu werden die Einträge der vier wichtigsten Plastikarten in die Umwelt via wichtigste Eintragspfade modelliert. Anhand des Modells können Auswirkungen einzelner Szenarien, z.B. des Verbietens von Plastik in bestimmten Anwendungen, abgeschätzt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage, nötigenfalls Massnahmen zur Reduktion von Mikroplastikemissionen in die Umwelt abzuleiten.

Herausforderungen Sanierung Wasserkraft

Das Projekt "Herausforderungen Sanierung Wasserkraft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Der Bundesrat hat am 24. September 2010 beschlossen, das angepasste Gewässerschutztgesetz 'Renaturierung der Gewässer' per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Änderungen wurden als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative 'Lebendiges Wasser' vom Parlament im Dezember 2009 beschlossen. Die Änderungen im Gesetz betreffen u.a. die Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung (Schwall/Sunk, Geschiebe, Durchgängigkeit für Fische). Die Finanzierung dieser Massnahmen wird im Energiegesetz und -verordnung geregelt. Die Kantone sind nach Artikel 83b GSchG verpflichtet, die notwendigen Sanierungsmassnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk sowie durch einen gestörten Geschiebehaushalt bei bestehenden Anlagen zu planen und die Fristen für deren Umsetzung festzulegen. Gleichzeitig mit der Planung der Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall und Sunk sowie Geschiebe planen die Kantone auch Massnahmen, die im Interesse der Fischerei gemäss Artikel 10 BGF von Inhabern von Wasserkraftwerken getroffen werden müssen. Die Dringlichkeit der Sanierung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigungen und dem ökologischen Potential des betroffenen Gewässers. Die Kantone reichen die Planung bis zum 31. Dezember 2014 beim Bund ein. Bei Einhaltung der Planungsfrist erhalten die Kantone Abgeltungen für die erfolgte Planung (Art. 62c GSchG). Inhaber der Anlagen sind anschliessend verpflichtet, die Sanierung nach den Vorgaben von Artikel 39a und Artikel 43a GSchG innert einer Frist von 20 Jahren nach Inkrafttreten dieser Bestimmung durchzuführen. Inhaber von Wasserkraftanlagen erhalten von Swissgrid durch Zuschlag von 0.1 Rp/kWh die Sanierungskosten vollständig entschädigt. Projektziele: Das Ziel dieser Aktivität ist es, wissenschaftliche Kenntnisse zu entwickeln und optimal zu nutzen um Anlagen zur Wasserkraftnutzung zu sanieren.

Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen bei Kluftaquifere aufgrund ihrer Vulnerabilitaet

Das Projekt "Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen bei Kluftaquifere aufgrund ihrer Vulnerabilitaet" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Abteilung Gewässerschutz und Fischerei durchgeführt. Der Schutz von Festgesteinsgrundwasser ist bisher noch nicht befriedigend geloest. Die neue Gewaesserschutzverordnung enthaelt zwar die gesetzlichen Grundlagen fuer die Behebung dieses Mangels und zum Schutz der Karstaquifere wurden bereits technisch-naturwissenschaftliche Grundlagen ausgearbeitet. Fuer den Schutz der Kluftaquifere bestehen jedoch keine entsprechenden Grundlagen. Projektziele: Zum Schutz des Trinkwassers aus Kluftaquiferen, sind technisch-naturwissenschaftliche Grundlagen zu erarbeiten, sodass sich die von Gewaesserschutzgesetz (Art. 20) und Gewaesserschutzverordnung (Art. 29) geforderten Grundwasserschutzzonen ausscheiden lassen. Umsetzung und Anwendungen: Die Resultate der Untersuchung werden in der 'Schriftenreihe Umwelt' des BUWAL publiziert. Zudem werden sie in die 'Wegleitung zum Grundwasserschutz' des BUWAL einfliessen.

Massnahmen der Abwasserreinigung gegen Mikroverunreinigungen - Änderung des Gewässerschutzgesetzes

Das Projekt "Massnahmen der Abwasserreinigung gegen Mikroverunreinigungen - Änderung des Gewässerschutzgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Abteilung Wasser durchgeführt. Bei den organischen Spurenstoffen handelt es sich um Substanzen, die bereits bei äusserst geringen Konzentrationen im Wasser (im Bereich eines Mikro- oder gar Nanogramms pro Liter) eine Belastung für die Umwelt darstellen können. Zudem wurden diese schwer abbaubare organische Spurenstoffe wiederholt in Gewässern die als Trinkwasser genutzt werden nachgewiesen. Ziel des Projektes ist die Sicherung der Wasserqualität. In einer Massnahmenplanung auf der Ebene von Flusseinzugsgebieten soll ein Aktionsprogramm für kommunale Abwasserreinigungsanlagen festgelegt werden. Da nicht alle Regionen der Schweiz von diesen Massnahmen betroffen sind, wird der Bund den Inhabern der betroffenen Abwasserreinigungsablagen Abgeltungen gewähren. Das Projekt beinhaltet folgende Elemente: 1. Änderung der Gewässerschutzgesetzes, GSchG (Abgeltungen für Anlagen und Einrichtungen für die Elimination organischer Spurenstoffe) 2. Änderung Gewässerschutzverordnung, GschV (Gesetzliche Verankerung der Indikatorsubstanzen für organische Spurenstoffe). Der Fahrplan ist so vorgesehen, dass diese Änderungen auf den 1.1.2012 in Kraft gesetzt werden Ein Entwurf für eine Änderunung des GschG, sowie der Begleitbericht liegt vor. Ein Entwurf für eine Änderung der GSchV ist in Bearbeitung. Eine volkswirtsschaftliche Beurteilung der Massnahmen wurde ebenfalls erstellt. Das Projekt ist zeitlich eng auf das Projekt 'Mikroverunreinigungen in den Gewässern' abgestimmt.

Bilanzierung der Auswirkungen der Restwassermengen

Das Projekt "Bilanzierung der Auswirkungen der Restwassermengen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Abteilung Gewässerschutz und Fischerei durchgeführt. Seit Inkrafttreten des Gewaesserschutzgesetzes (GSchG) am 1. November 1992 muessen bei neuen Wasserentnahmen aus Fliessgewaessern die Restwasserbestimmungen gemaess Artikel 29 ff. eingehalten werden. Dies gilt ebenfalls bei bestehenden Wasserentnahmen im Falle einer Neukonzessionierung. Projektziele: Im Hinblick auf die andauernde Diskussion ueber die Zweckmaessigkeit dieser Restwasserbestimmungen sollen die Restwassermengen gemaess GSchG in realen Fliessgewaessern auf ihre Auswirkungen auf diese untersucht werden. Auf diese Weise kann die Frage beantwortet werden, ob die genannten Restwasserbestimmungen in der Praxis fuer die Erhaltung der Minimalfunktionen der Fliessgewaesser zweckmaessig und notwendig sind oder nicht (Erfolgskontrolle).

Massnahmen zur Gewährleistung eines schonenden Fischabstiegs an grösseren mitteleuropäischen Flusskraftwerken

Das Projekt "Massnahmen zur Gewährleistung eines schonenden Fischabstiegs an grösseren mitteleuropäischen Flusskraftwerken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Skat Consulting Ltd. durchgeführt. Die Wasserkraft muss sich neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Gewässerschutzgesetzgebung stellen. Insbesondere das mit dem Inkrafttreten des revidierten Gewässerschutzgesetzes im Januar 2011 vorgeschriebene Ziel, die wesentlichen, durch den Menschen verursachten Gewässerbeeinträchtigungen (unterbrochene Durchgängigkeit, gestörter Geschiebehaushalt, Schwall / Sunk) innert 20 Jahren zu beseitigen, stellt eine grosse Aufgabe für die Energiewirtschaft, aber auch die Kantone dar. Flusskraftwerke können bei der flussaufwärts- und flussabwärts gerichteten Wanderung von Fischen ein Hindernis darstellen. Insbesondere der für die Arterhaltung einiger in mitteleuropäischen Fliessgewässern vorkommender Fischarten wichtige Fischabstieg ist beim aktuellen Ausbaustandard der Anlagen beeinträchtigt. Ohne die Entwicklung baulicher Massnahmen zur Gewährleistung des schonenden Fischabstiegs ist die Energiewirtschaft auf betriebliche Einschränkungen angewiesen, die eine erhebliche Reduktion der Strom-produktion zur Folge hätten. Diese ist aber auch ökologisch unerwünscht, da sie im Gegensatz zum stetig steigenden Strombedarf steht, der dann zu einem grossen Teil durch klassische, nicht erneuerbare Energien oder Stromimporte gedeckt werden müsste. Ziel des Forschungsprojektes ist es, bauliche Massnahmen zum Fischabstieg zu prüfen und so weiterzuentwickeln, dass sie sowohl aus fischökologischer als auch betrieblicher Sicht erfolgreich und ökonomisch eingesetzt werden können.

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