Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Ausgewiesen werden die Fließgewässer, welche sich in öffentlicher Unterhaltung durch die WSA, StÄLU, oder WBV befinden. Auf ca. 40% der Landesfläche sind die Daten tagesaktuell, da die Unterhaltungsverbände ihre Daten im FIS Gewässer pflegen. Auf den weiteren ca. 60% nutzen die dortigen Verbände andere Verfahren zur Pflege der Gewässerkataster - die Daten aus diesen Katastern werden 1x jährlich (3.Quartal) ins FIS Gewässer übernommen und über Kartenportale und Geo-Dienste veröffentlicht.
Ausgewiesen werden die Fließgewässer-Segmente mit ihrer Lage zur Oberfläche, welche sich in öffentlicher Unterhaltung durch die WSA, StÄLU, oder WBV befinden. Dazu werden die Fließgewässer mit den linienhaften Bauwerkstypen verschnitten und ihre einzelnen Segmente Rohrleitung, Durchlass, Düker und offene Gewässerabschnitte zerlegt. Auf ca. 40% der Landesfläche sind die Daten tagesaktuell, da die Wasser- und Bodenverbände ihre Daten im FIS Gewässer pflegen. Auf den weiteren ca. 60% nutzen die dortigen Verbände andere Verfahren zur Pflege der Gewässerkataster - die Daten aus diesen Katastern werden 1x jährlich (3.Quartal) ins FIS Gewässer übernommen und über Kartenportale und Geo-Dienste veröffentlicht.
Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)
Exzellente Schwimmer mit natürlich eingebauter Taucherbrille: Biber sind bestens an ihren aquatischen Lebensraum angepasst. Dank durchsichtiger Augenlider, so genannter Nickhäute, können sie sogar mit geschlossenen Augen unter Wasser sehen. Und das tun in Sachsen-Anhalt immer mehr der geschützten Tiere: Aktuell gibt es im Land gut 3.600 Biber in etwa 1.150 Revieren. Ihre Population ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, wenngleich sich der Anstieg zuletzt verlangsamt hat. Grund: Lang anhaltende Trockenphasen und die bereits starke Besiedlung potentieller Biberreviere. Zum heutigen Welt-Biber-Tag sagt Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Die positive Entwicklung der Biber-Population in Sachsen-Anhalt ist eine Erfolgsgeschichte für den Naturschutz. Mein besonderer Dank geht dabei an die vielen ehrenamtlichen Biber-Kartierer, für ihren Einsatz zum Schutz dieser streng geschützten Art in Sachsen-Anhalt. Davon profitieren übrigens auch wir Menschen. Denn durch das Fällen von Gehölzen und ihre baulichen Aktivitäten tragen die Nager auch aktiv zu Artenvielfalt und Wasserrückhalt in der Fläche bei.“ Nachdem das größte Nagetier Europas Mitte des 19. Jahrhunderts fast ausgerottet wurde, hat sich der Biber (Castor fiber) in Sachsen-Anhalt wieder ausgebreitet. Die größten Vorkommen befinden sich im Flussgebiet der Elbe, entlang von Mulde und Havel sowie im Drömling. Aktuell wird der Süden Sachsen-Anhalts verstärkt besiedelt, insbesondere Gebiete an Saale, Unstrut und Helme. Ist der Wasserstand zu niedrig, stauen die Nagetiere die Gewässer durch Dämme an, um ihre Baue vor Fressfeinden zu schützen. Konflikte kann es dabei vor allem an kleineren Bächen und Gräben geben – durch Überschwemmungen landwirtschaftlich genutzter Flächen oder Probleme bei der Gewässerunterhaltung. Mögliche Konflikte werden dann durch die Biberkompetenzstelle des Landes im engen Dialog mit den Landnutzenden vor Ort gelöst. Wer ehrenamtlich Biberreviere kartieren möchte, kann sich an die Biberkompetenzstelle des Landes oder an den Arbeitskreis Biberschutz im NABU-Landesverband Sachsen-Anhalt wenden. Die Ergebnisse dienen unter anderem der Planung weiterer Naturschutz-Maßnahmen im Land und der Berichterstattung zum Erhaltungszustand der Art an die EU. Übrigens: Ab Mai beginnt für Biber die Nachwuchs-Saison. Störungen der Tiere und ihrer Reviere sollten besonders in dieser Zeit vermieden werden. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Ausgewiesen werden alle Fließgewässer der 1. und 2. Ordnung nach §48 - Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) in diesem Thema Fließgewässer MV. Zuständig für die Pflege der Daten sind die Gewässerunterhaltungsverbände (Gewässer 1.Ordnung - WSA und StÄLU, Gewässer 2.Ordnung - WBV) Auf ca. 40% der Landesfläche sind die Daten tagesaktuell, da sie direkt im FIS Gewässer gepflegt werden. Auf den weiteren ca. 60% nutzen die dortigen Wasser- und Verbände andere Verfahren zur Pflege der Gewässerkataster. Letztmalig wurden die Daten in diesen Gebieten im Oktober 2024 mit den Daten aus dem FIS-Gewässer abgeglichen und zusammengeführt .
Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Ausgewiesen werden in diesem Thema alle Fließgewässer-Stationen im Abstand von 100m für das landesweit einheitliche Gewässernetz. Die Stationswerte werden sowohl in der numerischen (Auflösung: km) als auch in der klassischen Form erzeugt, z.B. für 3100m: 3,1 bzw. 3+100 und beginnen an der Mündung bei 0 bzw. 0+000.. Zuständig für die Pflege der Daten sind die Gewässerunterhaltungsverbände (Gewässer 1.Ordnung - WSA und StÄLU, Gewässer 2.Ordnung - WBV). Auf ca. 40% der Landesfläche sind die Daten tagesaktuell, da sie direkt im FIS Gewässer gepflegt werden. Auf den weiteren ca. 60% nutzen die dortigen Wasser- und Verbände andere Verfahren zur Pflege der Gewässerkataster. Letztmalig wurden die Daten in diesen Gebieten im Oktober 2024 mit den Daten aus dem FIS-Gewässer abgeglichen und zusammengeführt.
Ausgewiesen werden die linienhaften Bauwerkstypen Rohrleitung, Durchlass und Düker, welche sich in öffentlicher Unterhaltung durch die WSA, StÄLU, oder WBV befinden. Auf ca. 40% der Landesfläche sind die Daten tagesaktuell, da die Wasser- und Bodenverbände ihre Daten im FIS Gewässer pflegen. Auf den weiteren ca. 60% nutzen die dortigen Verbände andere Verfahren zur Pflege der Gewässerkataster - die Daten aus diesen Katastern werden 1x jährlich (3.Quartal) ins FIS Gewässer übernommen und über Kartenportale und Geo-Dienste veröffentlicht.
Der WebMapService (WMS) Gewässerunterhaltung stellt die Grundlage für die Gewässerunterhaltung, z.B. für die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen, dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3162 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 18 |
| Land | 1308 |
| Weitere | 37 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 37 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 108 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 227 |
| Umweltprüfung | 22 |
| WRRL-Maßnahme | 4040 |
| unbekannt | 62 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 271 |
| Offen | 4175 |
| Unbekannt | 23 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 4464 |
| Englisch | 4049 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Bild | 42 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 1144 |
| Keine | 3192 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 9 |
| Webseite | 135 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 278 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1561 |
| Luft | 167 |
| Mensch und Umwelt | 449 |
| Wasser | 1700 |
| Weitere | 4469 |