Das Projekt "Ermittlung der Quellen fuer die prioritaeren Stoffe nach Artikel 16 EG-Wasserrahmenrichtlinie und Abschaetzung ihrer Eintragsmengen in die Gewaesser in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durchgeführt. Die Belastung der Gewaesser durch gefaehrliche Stoffe stellt nach wie vor eines der wichtigsten Probleme im Gewaesserschutz dar. Die Gewaesserschutzrichtlinie 76/464/EWG, die eine Liste von 129 Stoffen als gefaehrlich fuer die Gewaesser ausweist, ist in ihrer Umsetzung weit hinter den Erwartungen zurueckgeblieben. Nur fuer 17 Stoffe werden von der EG konkrete Anforderungen festgelegt, viele der restlichen Stoffe sind inzwischen als nur bedingt gewaesserrelevant erkannt worden. Aus diesem Grund laufen auf europaeischer Ebene zahlreiche Arbeiten, um sich dieser Problematik verstaerkt anzunehmen. Fuer die zukuenftige EG-Wasserrahmenrichtlinie werden Qualitaetsziele und Emissionskontrollen fuer ca. 30 prioritaere Stoffe geregelt. In einem gemeinsamen Vorhaben von der EU-Kommission und UBA (FKZ 297 28 708: 'Vorschlag fuer eine Liste von prioritaeren Stoffen im Rahmen der zukuenftigen Wasserrahmenrichtlinie der EU') wurde eine aktuelle Liste von gefaehrlichen Stoffen vorgeschlagen, die im Wesentlichen von der Kommission uebernommen wird. Fuer die meisten der vorgeschlagenen Stoffe liegen keine oder nicht mehr aktuelle Quellenanalysen fuer Deutschland vor. Ziel des Vorhabens ist es, aktuelle Quellenanalysen auf der Basis von Stoffstromanalysen fuer alle prioritaeren Stoffe durchzufuehren. Diese Analysen sind notwendig, um die nationale Relevanz der einzelnen Stoffe zu identifizieren und ggf. Massnahmen ableiten zu koennen. Im Vorhaben werden mittels Literatur und Datenbankrecherchen Produktionszahlen, Import-, Export- und nationale Anwendungsmengen erhoben. Im Rahmen dieses Vorhabens muessen im naechsten Schritt Freisetzungs- und Entsorgungswege ermittelt werden. Dabei spielt eine besondere Rolle, in welchen Branchen die Stoffe in grossen Mengen eingesetzt werden und ob sie dort direkt in das Abwasser gelangen koennen. Abschliessend werden umweltrelevante Emissionspfade und Emissionsmengen abgeschaetzt. Eine Unterscheidung zwischen diffusen und Punktquellen ist im Hinblick auf spaetere Massnahmen unbedingt erforderlich. Vorschlaege zur Art und Groesse der Emissionskontrollen sind vorzulegen.
Das Projekt "Leitfaden zur Anwendung umweltvertraeglicher Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. In diesem Vorhaben soll ein Leitfaden zur Anwendung umweltvertraeglicher Stoffe fuer die Fachoeffentlichkeit erstellt werden. Ausgehend von den Ergebnissen des Vorhabens 'Anforderungen an Stoffeintraege in Gewaesser' (UBA-Texte 60/99) und der hieraus resultierenden Veroeffentlichung 'Leitfaden fuer Formulierer und andere gewerbliche Anwender chemischer Stoffe' (UBA-Texte 88/99 (deutsch), UBA-Texte 89/99 (englisch)) soll eine aktualisierte oekologisch orientierte Handlungsanweisung fuer Hersteller und Anwender von Stoffen bereitgestellt werden, die es diesen Akteursgruppen ermoeglicht, umweltvertraegliche Stoffe herzustellen bzw. auszuwaehlen. Die Aktualisierung dient der Einbeziehung neuerer Entwicklungen in der EU Liste prioritaerer Stoffe der zukuenftigen Wasserrahmenrichtlinie) und in OSPARCOM/HELCOM (list of hazardous substances). Neben dieser Aktualisierung soll zusaetzlich ein Verzeichnis von Substitutionsprodukten bzw. -methoden zu ausgesuchten gefaehrlichen Stoffen erstellt werden.