<p>Recyclingpapier ist gut für die Umwelt</p><p>So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier</p><p><ul><li>Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel).</li><li>Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden.</p><p><strong>Kauf von Recyclingpapier:</strong> Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/grafische-papiere-und-kartons-aus-100-altpapier-recyclingpapier-und-karton">Blaue Engel</a> garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund).</p><p><strong>Papier getrennt entsorgen:</strong> Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</p><p><strong>Ins Altpapier gehören:</strong></p><p><strong>Nicht ins Altpapier gehören:</strong></p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern.</p><p>Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen/verpackungsgesetz">Verpackungsgesetz (VerpackG)</a> die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten <a href="https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/Anfallstellenliste.pdf">vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG</a> wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden.</p><p>Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt.</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2024 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 190 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 15,9 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 12,4 Millionen Tonnen (78 Prozent). Die inländische Papierproduktion betrug 19,2 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 16,1 Millionen Tonnen (84 Prozent). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren.</p><p><strong>Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab.</strong> Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere auch gut aber haben Schwachpunkte:</p><p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p><p>Quellen:</p>
a) Am 1.8.17 ist die novellierte GewAbfV in Kraft getreten. In Umsetzung der 5stufigen Abfallhierarchie regelt die VO die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungs- u. best. Bau- u. Abbruchabfällen. Sie richtet sich an alle Erzeuger/Besitzer dieser Abfälle sowie an die Betreiber von Vorbehandlungs- u. Aufbereitungsanlagen. Es wird die grundsätzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen u. zur vorrangigen Vorbereitung zur Wiederverwendung bzw. zum Recycling normiert. Eine gemischte Erfassung u. anschließende Sortierung ist nur noch ausnahmsweise zulässig. Für die Vorbehandlung werden zum einen Mindestanforderungen an die Ausstattung der Anlagen vorgegeben, zum anderen eine Sortierquote von 85% u. eine Recyclingquote von 30% vorgeschrieben. Letztere ist nach § 6 Abs.5 S.2 GewAbfV von der BReg bis zum 31.12.20 mit Blick auf die abfallwirtschaftliche Entwicklung u. den Erfahrungen zur Vorbehandlung u. zum Recycling zu evaluieren. Zum einen können die stringenteren Getrenntsammlungspflichten eine Änderung der Zusammensetzung der vorzubehandelnden Gemische mit sich bringen u. zum anderen können die gesteigerten technischen Anforderungen eine bessere 'Wertstoffausbeute' bedingen. Das Projekt zielt daher darauf ab, die Infrastruktur der Vorbehandlungsanlagen u. die Kooperations-modelle darzustellen, die vorzubehandelnden Gemische hinsichtl. ihrer Zusammensetzung (insbes. PPK, Kunststoff, Metall, Holz) zu analysieren sowie die in der Praxis erreichten Recyclingquoten festzustellen u. auszuwerten. Hinzu kommt eine Überprüfung der Auswirkungen der erweiterten Definition der gewerblichen Siedlungsabfälle nach § 2 Nr.1 b) GewAbfV im Zusammenhang mit der neuen Getrenntsammlungsquote sowie von Aspekten des Vollzugs und der Überwachung Vorbehandlungsanlagen (u.a. Dokumentationspflichten). b) Die Forschungsergebnisse sind wichtige wissenschaftlich-technische Grundlage für die Erfüllung des gesetzl. Evaluierungsauftrags u. dienen der erfolgreichen prakt. Umsetzung der VO.
In den Themengruppen, die zur Vorbereitung der Novellierung der Bundes Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingerichtet wurden (Stand Mai 2017 - Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Ersatzbauverordnung , zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung), wurde darauf hingewiesen, dass weitere prioritäre Schadstoffe für die Ableitung von Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerten aufzunehmen sind. Das tangiert insbesondere die PFC (per- und polyfluorierten Chemikalien), die für die Novellierung im Pfad 'Boden-Grundwasser' nur für 7 Einzel-verbindungen Prüfwerte enthält. Bislang werden vorwiegend Perfluorcarbon- und Perfluorsulfonsäuren in Umweltmedien (DIN 38407-42:2011-03 für Wasser und DIN 38414-14:2011-08 für Schlamm und Sedimente) analytisch identifiziert und quantifiziert. Aufgrund der Vielzahl von möglichen Vorläuferverbindungen ist eine Einzelanalytik dieser Stoffe nicht zielführend. Beim TOP-Assay (Total oxidysing precursor) werden Vorläufersubstanzen zu den persistenten Perfluorcarbon- und Sulfonsäuren oxidiert. Damit können Aussagen über die Anwesenheit bzw. Abwesenheit von Vorläufersubstanzen in Böden getroffen werden. Beim TOP-Assay wird der Abbau der Vorläufersubstanzen durch Oxidation in-vitro beschleunigt. Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ist es, durch die Auswertung vorhandener Untersuchungen sowie Überprüfung der Robustheit und Durchführung einer Ringuntersuchung für den TOP-Assay im Pfad 'Boden-Grundwasser' zu entwickeln und für die DIN/ISO-Normung vorzulegen.
Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.
Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung) ist in Kraft getreten. Die Verordnung erhöht insbesondere die Anforderungen an die Verwertung durch die Verpflichtung zu einer verbesserten Getrennthaltung und effektiveren Vorbehandlung.
Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Ziel ist die Erfassung der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle, insbesondere solcher, die getrennt vom Hausmüll den öffentlich-rechtlichen Entsorgern überlassen werden (im Jahr 2006 ca. 3,8 Mio. t) sowie der Gewerbeabfälle zur Verwertung, die von privaten oder öffentlich-rechtlichen Entsorgern erfasst und verwertet oder anderweitig behandelt werden. Im Vorfeld einer möglichen Novellierung der Gewerbeabfallverordnung ist zu prüfen, in welchen Mengen und Zusammensetzungen Gewerbeabfälle in Produktion, Handel, Verwaltungen etc. entstehen, welche konkreten Entsorgungswege diese nehmen und ob sie angesichts unterschiedlicher Preisszenarien künftig ggf. wieder den Kommunen (z.B. zur Verbrennung) angedient werden. Es ist zu ermitteln, welche Mengen in Vorbehandlungsanlagen (Aufbereitungs- und Sortieranlagen, z.B. MBA, MA etc.) gehen und in welchen Mengen die aussortierten Fraktionen einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden und in welchen Mengen Sortierreste anfallen und wie diese entsorgt werden. Dazu sind u.a. in Zusammenarbeit mit den Verbänden repräsentative Umfragen bei den Betreibern von Gewerbeabfall- und Mischabfallaufbereitungsanlagen (z.B. Ersatzbrennstoffherstellern) durchzuführen und plausible Mengenschätzungen und tragfähige Prognosen zu erstellen. In besonderem Maße ist zu prüfen, in welchem Verhältnis die verordnungsrechtlichen Anforderungen der Getrennthaltung und der Sortierung mit welchem Ergebnis umgesetzt werden und inwieweit eine tatsächliche Verwertung der Fraktionen erfolgt. Angesichts der hohen Wertstoffgehalte von Gewerbeabfällen ist deren Ressourcenrelevanz absolut und in Relation zu anderen Abfällen zu bewerten.
Die sogenannte Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Damit gelten erstmals bundesweit einheitliche und verbindliche Regeln zur Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen (z.B. Recyclingbaustoffen, Schlacken) in technischen Bauwerken sowie für die Verwendung von Bodenmaterial. Der hier vorliegende erste Teilbericht umfasst eine Bestandsaufnahme, also Zahlen und Fakten zum Aufkommen und zur Nutzung mineralischer Ersatzbaustoffe in Nordrhein-Westfalen. Das Monitoring-Programm wird durch das Umweltministerium NRW in Kooperation mit dem LANUV und der Fachhochschule Münster durchgeführt. Ziel des Monitorings ist die Ermittlung der Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens auf die relevanten Stoffströme der mineralischen Abfälle und Nebenprodukte in NRW. Die Fortführung der Datensammlung sowie die Ergebnisse einer Untersuchungskampagne mit Methodenvergleich werden die Basis für weitere Berichte zum diesem Monitoringprogramm bilden. Arbeitsblatt 47 | LANUK 2025 Fachbericht 88 | LANUV 2018
Überschreiten die Gesamtgehalte an Schadstoffen die Prüfwerte der BBodSchV in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad), sind weitere Sachverhaltsermittlungen vorgesehen. Im Rahmen dieser weiteren Sachverhaltsermittlungen stellt die Bestimmung der Resorptionsverfügbarkeit von bodengebundenen Schadstoffen ein adäquates Verfahren dar. Dabei wird im Labor bestimmt, inwieweit oral aufgenommene Schadstoffe im Magen-Darmtrakt freigesetzt werden, um über die Schleimhäute in den Stoffwechsel aufgenommen werden zu können. Das Verfahren ist in der DIN 19738 beschrieben. Im Entwurf der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Entwurf zur Mantelverordnung; in der Fassung der Kabinettsvorlage von 05/2017) wird das Verfahren explizit zur Ermittlung der resorptionsverfügbaren Anteile der Schadstoffe im Rahmen der Detailuntersuchung genannt. Die aktualisierte Fassung dieser Norm ist im Juni 2017 erschienen (DIN 19738:2017-06). Im Rahmen des Vorhabens wurde der Einfluss wesentlicher Verfahrensparameter auf die Resorptionsverfügbarkeit durch experimentelle Untersuchungen (Robustheitsuntersuchungen) überprüft und bewertet. Letztlich wird das Ziel verfolgt, die Vorgaben der Norm anzupassen, zu präzisieren und zu modifizieren, um verlässlichere Ergebnisse zu bekommen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Ringversuch zur Validierung der aktualisierten Vorgaben der Norm durchgeführt und ausgewertet. Die Bearbeitung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung mit dem zuständigen DIN Arbeitskreis Bioverfügbarkeit (NA 119-01-02-02-01). Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung" untersuchte den Stand der Umsetzung der im Jahr 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung. Besonderer Fokus wurde auf die Entwicklung der seit 2019 zu ermittelnden Sortier- und Recyclingquoten der Vorbehandlungsanlagen und deren Behandlungskonzepte sowie die derzeitige Praxis der Abfallerfassung in Gewerbebetrieben gelegt. In projektbegleitenden Fachdialogen wurden die Hemmnisse der Umsetzung mit sämtlichen Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis und mit VertreterInnen der zuständigen Landesbehörden ermittelt und diskutiert. Es wurden Handlungsfelder identifiziert und mit Maßnahmen unterlegt, die zur Optimierung der Getrennthaltungs-, Vorbehandlungs- und Dokumentationspflichten beitragen können. Die Lösungsansätze adressieren u.a. den Gesetzgeber, um verpflichtende Standards weiter zu vereinheitlichen. Quelle: Forschungsbericht
Vier Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen. Ein Absender hat eine Stellungnahme übermittelt, die nicht als veröffentlichungsfähiges oder barrierefrei zu formatierendes Dokument vorliegt. Mit der vorliegenden Verordnung werden notwendige rechtliche Anpassungen und Klarstellungen für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung umgesetzt. Gleichzeitig wird die Entschließung des Bundesrates zur "Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung" (BR-Drs. 587/20 Beschluss) umgesetzt in dem die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) an die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung angepasst wird. Durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Änderungen sollen Klarstellungen für den Vollzug aufgenommen und die Verordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Darüber hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt. Außerdem wird die Bezugnahme in der AwSV von der Mitteilung 20 der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall – LAGA – auf die Ersatzbaustoffverordnung aktualisiert.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 15 |
| Land | 36 |
| Weitere | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 3 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 22 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 45 |
| Offen | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 54 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 36 |
| Keine | 6 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 33 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 31 |
| Lebewesen und Lebensräume | 40 |
| Luft | 14 |
| Mensch und Umwelt | 50 |
| Wasser | 14 |
| Weitere | 54 |