Jährlich fallen in Deutschland große Mengen mineralischer Abfälle an, wie z.B. Bauschutt und Bodenmaterial aus Baugruben sowie mineralische Abfälle aus industriellen Prozessen. Deren Verwertung (und ggf. Beseitigung) so zu steuern, dass der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet wird, stellt eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Werden die mineralischen Ersatzbaustoffe nicht sachgerecht in den Stoffkreislauf zurückgeführt, kann es zur Freisetzung von Schadstoffen kommen, die die Umwelt und den Menschen gefährden. Bis heute besteht keine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen. Diese Lücke soll durch die sogenannte Mantelverordnung (MantelV) – Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung - geschlossen werden. Damit werden die beiden wichtigsten Verwertungswege für mineralische Abfälle geregelt, nämlich die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau in technische Bauwerke sowie die stoffliche Verwertung in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Um die Regelungsinhalte der MantelV auf den Prüfstand zu stellen, wurde auf Basis des 3. Arbeitsentwurfs der MantelV vom 23. Juli 2015 ein Forschungsvorhaben aufgesetzt, dessen Ergebnisse nun mit dem Endbericht vorliegen. Dieses Vorhaben hatte zum Inhalt, die Regelungsinhalte der MantelV im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit den betroffenen Akteuren hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überprüfen. Auch sollten zu erwartenden Veränderungen von Verwertungs- gegenüber Beseitigungswegen durch eine Stoffstrommodellierung aufgezeigt werden. Da durch die MantelV ein neues Fachkonzept und Untersuchungsverfahren zur Abschätzung der Schadstoffkonzentration im Sickerwasser durch Auslaugung von Feststoffen eingeführt wird, war es für die Folgenabschätzung erforderlich, eine umfassende Analyse der IST-Situation bezüglich geltender Länderregelungen und Umweltqualitäten der betroffenen Materialien durchzuführen. Ebenfalls stand eine Ermittlung des zu erwartende Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung im Fokus. Die Ergebnisse des Vorhabens haben zur Fortentwicklung des 3. Arbeitsentwurfes zum Referenten- und schließlich zum Regierungsentwurf beigetragen. Mit dem Endbericht als Hauptteil liegt auch ein Anhang vor, der in gebündelter Form eine ausführliche Dokumentation des Planspielprozesses beinhaltet. Die Mantelverordnung wurde zwischenzeitlich zum Regierungsentwurf fortentwickelt, der am 3. Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und im Juni 2017 den Bundestag passiert hat. Nach einer ersten Beratung im Bundesrat stehen dort in der neuen Legislaturperiode noch weitere Beratungen aus. Veröffentlicht in Texte | 104/2017.
Die Novellierung der GewAbfV war ein richtiger und wichtiger Impuls, um das Recycling von gewerblichen Abfällen zu stärken. Dennoch entfaltet die GewAbfV in der Praxis nicht die vom Gesetzgeber intendierte Wirkung. Im Rahmen des BMUV -geförderten Projektes wurde die Umsetzung der neu in der GewAbfV verankerten Getrenntsammlungspflicht gewerblicher Siedlungsabfälle in verschiedenen Bereichen analysiert. Des Weiteren waren die neu in § 6 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 GewAbfV festgelegten Sortier- und Recyclingquoten gemäß der Anforderung in § 6 Abs. 5 Satz 2 zu überprüfen. Die Erfüllung der Dokumentationspflichten der Erzeuger und Vorbehandlungsanlagen wurde untersucht. Anhand von Sortieranalysen der Gemische in fünf ausgewählten Vorbehandlungsanlagen nach dem Stand der Technik wurden aktuelle Informationen zur Zusammensetzung dieser Abfälle gewonnen. Abschließend wurden auf Basis der gewonnenen Ergebnisse Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des Vollzuges sowie einer möglichen Fortentwicklung der GewAbfV erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 47/2023.
Das Projekt FKZ 3709 33 314 hat zum Ziel, das Aufkommen, den Verbleib und die Ressourcenrelevanz für die der Gewerbeabfallverordnung unterliegenden Gewerbeabfälle1 zu ermitteln. Wesentliche Teilziele sind die Erhebung und Darstellung - der Gewerbeabfallströme (Menge und Zusammensetzung), - der Verwertungs- und Beseitigungswege, - der aus Gewerbeabfällen hergestellten Sekundärrohstoffe sowie - das Aufzeigen von Problemfeldern und Optimierungspotenzialen zur effizienteren Nutzung der in Gewerbeabfällen enthaltenen Ressourcen. Für die Untersuchung wurden insbesondere statistischen Daten sowie mit Hilfe eines Fragebogens erhobene Primärdaten ausgewertet. Zusätzlich wurden drei Expertenpanels und vertiefende Einzelgespräche durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 19/2011.
Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.
Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung) ist in Kraft getreten. Die Verordnung erhöht insbesondere die Anforderungen an die Verwertung durch die Verpflichtung zu einer verbesserten Getrennthaltung und effektiveren Vorbehandlung.
Richtige Abfalltrennung ist wichtige Voraussetzung für das Recycling Im Jahr 2019 sind in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt 464 Kilogramm Haushaltsabfälle pro Kopf der Bevölkerung angefallen. Dabei handelt es sich um Haus- und Sperrmüll, getrennt gesammelte Bio- und Grünabfälle, Verpackungsabfälle und weitere werthaltige Abfälle wie Holz oder Metalle. Mehr als die Hälfte der Menge machen Bioabfälle aus sowie andere werthaltige Abfälle, wie Papier, Pappe, Kartonagen, Leichtverpackungen und Glas, die getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden. Die Haushaltsabfallmenge insgesamt ist seit Jahren weitgehend konstant. Eine bundesweite Restabfallanalyse, die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass nach wie vor große Mengen an Wertstoffen in die Hausmülltonne geworfen werden. Insbesondere Bioabfälle werden häufig als Restabfall entsorgt. Dabei handelt es sich vor allem um Küchen- und Nahrungsabfälle sowie verpackte Lebensmittel. Auch Wertstoffe wie Kunststoffe, Altpapier und Altglas sind im Restabfall zu finden. Nicht selten werden auch Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Batterien und Akkus in der Hausmülltonne entsorgt, obwohl sie kostenlos an kommunalen Recyclinghöfen und Sammelstellen abgegeben werden können und zum Teil auch vom Handel zurückgenommen werden. Die getrennte Sammlung ist dafür besonders wichtig, da sowohl Elektro- und Elektronikaltgeräte als auch Batterien Wertstoffe, wie zum Beispiel Metalle, aber auch Schadstoffe enthalten. Hochwertiges Recycling setzt eine möglichst sortenreine getrennte Sammlung der verschiedenen Abfallfraktionen wie z. B. Papier und Bioabfälle voraus. Die Pflicht zur getrennten Sammlung bestimmter Abfallfraktionen gilt nicht nur für die privaten Haushalte, sondern - entsprechend der Gewerbeabfallverordnung - auch für Behörden, Verwaltungen sowie Produktions- und Dienstleistungsbetriebe. Im Jahr 2019 wurden pro Kopf der Bevölkerung durchschnittlich 112 Kilogramm Bio- und Grünabfälle getrennt gesammelt. Damit fiel die Pro-Kopf-Menge der getrennt gesammelten Bio- und Grünabfälle im Jahr 2019 etwas geringer aus als in den Vorjahren. Dies dürfte auf die Trockenheit zurückzuführen sein. Auch beim Altpapier sind rückläufige Mengen zu beobachten. Wie die bundesweite Restabfallanalyse zeigt, scheinen insbesondere bei den Bioabfällen noch Potenziale für die Abschöpfung aus dem Restabfall vorhanden zu sein. Sollen mehr Küchen- und Nahrungsmittelabfälle getrennt erfasst und recycelt werden, muss durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Informationskampagnen, sichergestellt werden, dass die Qualität der getrennt erfassten Bioabfälle insgesamt nicht darunter leidet. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erhebt die Haushaltsabfallmengen bei den kreisfreien Städten und Kreisen und stellt diese dem Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) als amtlicher Statistikstelle des Landes zur Verfügung. Von dort werden die Daten an das Statistische Bundesamt (Destatis) weitergeleitet. Daten zu Haushaltsabfällen für die kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/abfall/abfallstroeme/haushaltsabfaelle Download: Pressemitteilung
Überschreiten die Gesamtgehalte an Schadstoffen die Prüfwerte der BBodSchV in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad), sind weitere Sachverhaltsermittlungen vorgesehen. Im Rahmen dieser weiteren Sachverhaltsermittlungen stellt die Bestimmung der Resorptionsverfügbarkeit von bodengebundenen Schadstoffen ein adäquates Verfahren dar. Dabei wird im Labor bestimmt, inwieweit oral aufgenommene Schadstoffe im Magen-Darmtrakt freigesetzt werden, um über die Schleimhäute in den Stoffwechsel aufgenommen werden zu können. Das Verfahren ist in der DIN 19738 beschrieben. Im Entwurf der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Entwurf zur Mantelverordnung; in der Fassung der Kabinettsvorlage von 05/2017) wird das Verfahren explizit zur Ermittlung der resorptionsverfügbaren Anteile der Schadstoffe im Rahmen der Detailuntersuchung genannt. Die aktualisierte Fassung dieser Norm ist im Juni 2017 erschienen (DIN 19738:2017-06). Im Rahmen des Vorhabens wurde der Einfluss wesentlicher Verfahrensparameter auf die Resorptionsverfügbarkeit durch experimentelle Untersuchungen (Robustheitsuntersuchungen) überprüft und bewertet. Letztlich wird das Ziel verfolgt, die Vorgaben der Norm anzupassen, zu präzisieren und zu modifizieren, um verlässlichere Ergebnisse zu bekommen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Ringversuch zur Validierung der aktualisierten Vorgaben der Norm durchgeführt und ausgewertet. Die Bearbeitung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung mit dem zuständigen DIN Arbeitskreis Bioverfügbarkeit (NA 119-01-02-02-01). Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung" untersuchte den Stand der Umsetzung der im Jahr 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung. Besonderer Fokus wurde auf die Entwicklung der seit 2019 zu ermittelnden Sortier- und Recyclingquoten der Vorbehandlungsanlagen und deren Behandlungskonzepte sowie die derzeitige Praxis der Abfallerfassung in Gewerbebetrieben gelegt. In projektbegleitenden Fachdialogen wurden die Hemmnisse der Umsetzung mit sämtlichen Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis und mit VertreterInnen der zuständigen Landesbehörden ermittelt und diskutiert. Es wurden Handlungsfelder identifiziert und mit Maßnahmen unterlegt, die zur Optimierung der Getrennthaltungs-, Vorbehandlungs- und Dokumentationspflichten beitragen können. Die Lösungsansätze adressieren u.a. den Gesetzgeber, um verpflichtende Standards weiter zu vereinheitlichen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. a) Am 1.8.17 ist die novellierte GewAbfV in Kraft getreten. In Umsetzung der 5stufigen Abfallhierarchie regelt die VO die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungs- u. best. Bau- u. Abbruchabfällen. Sie richtet sich an alle Erzeuger/Besitzer dieser Abfälle sowie an die Betreiber von Vorbehandlungs- u. Aufbereitungsanlagen. Es wird die grundsätzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen u. zur vorrangigen Vorbereitung zur Wiederverwendung bzw. zum Recycling normiert. Eine gemischte Erfassung u. anschließende Sortierung ist nur noch ausnahmsweise zulässig. Für die Vorbehandlung werden zum einen Mindestanforderungen an die Ausstattung der Anlagen vorgegeben, zum anderen eine Sortierquote von 85% u. eine Recyclingquote von 30% vorgeschrieben. Letztere ist nach § 6 Abs.5 S.2 GewAbfV von der BReg bis zum 31.12.20 mit Blick auf die abfallwirtschaftliche Entwicklung u. den Erfahrungen zur Vorbehandlung u. zum Recycling zu evaluieren. Zum einen können die stringenteren Getrenntsammlungspflichten eine Änderung der Zusammensetzung der vorzubehandelnden Gemische mit sich bringen u. zum anderen können die gesteigerten technischen Anforderungen eine bessere 'Wertstoffausbeute' bedingen. Das Projekt zielt daher darauf ab, die Infrastruktur der Vorbehandlungsanlagen u. die Kooperations-modelle darzustellen, die vorzubehandelnden Gemische hinsichtl. ihrer Zusammensetzung (insbes. PPK, Kunststoff, Metall, Holz) zu analysieren sowie die in der Praxis erreichten Recyclingquoten festzustellen u. auszuwerten. Hinzu kommt eine Überprüfung der Auswirkungen der erweiterten Definition der gewerblichen Siedlungsabfälle nach § 2 Nr.1 b) GewAbfV im Zusammenhang mit der neuen Getrenntsammlungsquote sowie von Aspekten des Vollzugs und der Überwachung Vorbehandlungsanlagen (u.a. Dokumentationspflichten). b) Die Forschungsergebnisse sind wichtige wissenschaftlich-technische Grundlage für die Erfüllung des gesetzl. Evaluierungsauftrags u. dienen der erfolgreichen prakt. Umsetzung der VO.
Das Projekt "Überprüfung der Robustheit und Durchführung einer Ringuntersuchung zur Quantifizierung von PFC-Vorläufersubstanzen in Bodeneluaten mittels der Methode 'Total Oxidizable Precursor (TOP-Assay)' für den Pfad Boden-Grundwasser der BBodSchV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von eurofins Umwelt West GmbH durchgeführt. In den Themengruppen, die zur Vorbereitung der Novellierung der Bundes Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingerichtet wurden (Stand Mai 2017 - Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Ersatzbauverordnung , zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung), wurde darauf hingewiesen, dass weitere prioritäre Schadstoffe für die Ableitung von Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerten aufzunehmen sind. Das tangiert insbesondere die PFC (per- und polyfluorierten Chemikalien), die für die Novellierung im Pfad 'Boden-Grundwasser' nur für 7 Einzel-verbindungen Prüfwerte enthält. Bislang werden vorwiegend Perfluorcarbon- und Perfluorsulfonsäuren in Umweltmedien (DIN 38407-42:2011-03 für Wasser und DIN 38414-14:2011-08 für Schlamm und Sedimente) analytisch identifiziert und quantifiziert. Aufgrund der Vielzahl von möglichen Vorläuferverbindungen ist eine Einzelanalytik dieser Stoffe nicht zielführend. Beim TOP-Assay (Total oxidysing precursor) werden Vorläufersubstanzen zu den persistenten Perfluorcarbon- und Sulfonsäuren oxidiert. Damit können Aussagen über die Anwesenheit bzw. Abwesenheit von Vorläufersubstanzen in Böden getroffen werden. Beim TOP-Assay wird der Abbau der Vorläufersubstanzen durch Oxidation in-vitro beschleunigt. Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ist es, durch die Auswertung vorhandener Untersuchungen sowie Überprüfung der Robustheit und Durchführung einer Ringuntersuchung für den TOP-Assay im Pfad 'Boden-Grundwasser' zu entwickeln und für die DIN/ISO-Normung vorzulegen.
Origin | Count |
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Bund | 16 |
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Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 3 |
Gesetzestext | 5 |
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Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 18 |
License | Count |
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Deutsch | 53 |
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Boden | 31 |
Lebewesen & Lebensräume | 25 |
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