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Leitthesen und Maßnahmen

Aufbauend auf der Analyse wurden verschiedene Leitthesen entwickelt. Diese geben das Zielbild für die zukünftige Entwicklung vor. Anhand dieser Thesen wurden übergeordnete Maßnahmen erarbeitet. Sie helfen dabei, die in den Leitthesen festgehaltenen Ziele für die Berliner Mitte zu erreichen und stehen beispielhaft für verschiedene Verkehrsräume. Qualität und Bedeutung des öffentlichen Raums miteinander vereinbaren Priorisierung der Maßnahmen und temporäre Zwischenlösungen schaffen Definition leistungsfähiger und stadtverträglicher Achsen für den Kfz-Verkehr Bündelung und effiziente Nutzung von Stellplätzen Erprobungsfelder für neue Mobilitätsformen definieren Fußläufige Verbindung zwischen touristischen Zielen stärken Erweiterung der Grünraumvernetzung Spree als identitätsstiftenden Bestandteil erlebbar machen Die Maßnahmen gehen darauf ein, wie der öffentliche Raum in der Berliner Mitte zukünftig anders gestaltet werden kann. Unter anderem durch Organisation des Verkehrsraums: leistungsstarke und intelligent gesteuerte Verbindungen für den Kfz-Verkehr, Ausbau des Fuß- und Radverkehrsnetzes, Integration des ÖPNV, Verkehrssicherheit Aufwertung des öffentlichen Raums: Grünraumvernetzung, Gestaltung identitätsstiftender Orte (z. B. Friedrichstraße, Unter den Linden, Spreeufer, Checkpoint Charlie), Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und historische Bedeutung Klimaanpassung: Begrünung, Verschattung, Entsiegelung und dezentrale Regenentwässerung Stärkung der Nutzungsvielfalt: Multifunktionsstreifen, Sondernutzungsflächen und Gastronomie Temporäre Maßnahmen und Pilotprojekte: Reallabore, Zwischennutzungen, Testfelder (z. B. Hackescher Markt, Gendarmenmarkt) Neue Mobilitätsformen: Sharing, autonome Shuttle-Konzepte, digitale Parkraumbewirtschaftung Kooperative Steuerung: enge Verzahnung mit bestehenden Stadtentwicklungsplänen und Planwerken, Bezirken, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Im Rahmen des verkehrlichen Innenstadtkonzepts werden Nutzungsschwerpunkte des Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehrs identifiziert und hierfür Maßnahmen definiert, sodass man schnell, sicher und bequem ans Ziel kommt – egal mit welchem Verkehrsmittel. Für die Umsetzung der im Prozess entwickelten Leitthesen gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis anderer Städte. Im Rahmen des verkehrlichen Innenstadtkonzeptes wurden einige dieser Ideen aufgegriffen und daraus Umsetzungsmöglichkeiten für die Berliner Mitte abgeleitet. Die Maßnahmen für die verschiedenen Verkehrsarten ergeben sich u. a. aus folgenden Zielsetzungen: Fußverkehr: attraktive Verbindungen, grüne und beschattete Wege, Flaniermeilen Radverkehr: gesonderte Infrastruktur Kfz-Verkehr: Zentrale Achsen als Durchfahrtsmöglichkeit In Hamburg definiert der neue Masterplan Magistralen 2040+ die Rolle für städtische Hauptverkehrsachsen und deren verträgliche und zukunftsgerichtete Gestaltung für alle Verkehrsträger. Darin werden die Hauptverkehrsstraßen als multifunktionale Stadträume begriffen und langfristige Visionen statt reine Verkehrsoptimierung entwickelt. Idee für Berlin: Übergänge verbessern – Spittelmarkt Die Leipziger Straße ist eine wichtige Hauptverkehrslinie, jedoch für zu Fuß Gehende und Radfahrende in Nord-Süd-Richtung eine große Barriere. Daher sollen durch die Neuaufteilung des Straßenraums eine Entsiegelung möglich werden und Nutzungskonflikte reduziert werden. Zudem sorgt eine Umgestaltung der Übergänge für mehr Sicherheit für alle Verkehrsarten. In Barcelona wurde 2025 die Umgestaltung der Via Laietana abgeschlossen. Die Hauptstraße in der Innenstadt behält weiterhin eine wichtige Funktion für den Kfz-Verkehr, allerdings wurden die Gehwege verbreitert und öffentliche Räume neu gestaltet. Ziel der Umgestaltung: weniger Lärm und Luftemissionen, mehr Aufenthaltsqualität sowie Förderung des lokalen Gewerbes. Idee für Berlin: Verkehr besser lenken – Friedrichstraße Durch gezielte Lenkung soll der Durchgangsverkehr, z. B. im Bereich der südlichen Friedrichstadt, reduziert werden. Die Friedrichstraße wird als Nord-Süd-Verbindung genutzt, während angrenzende Straßenräume vom Kfz-Verkehr entlastet werden. Die Nebenstraßen werden so entschleunigt und gewinnen an Attraktivität. In Paris wurde das Seine-Ufer in mehreren Etappen umfassend umgestaltet, um mehr Raum für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu schaffen. Besonders bekannt ist die Umwandlung des einst stark befahrenen rechten Ufers in eine Promenade. Heute laden Grünflächen, Sitzgelegenheiten, Cafés und kulturelle Einrichtungen zum Verweilen ein. Idee für Berlin: Flaniermeilen schaffen – Spreeufer Das Spreeufer zwischen Friedrichstraße und Museumsinsel ist eine wichtige Achse für den Fußverkehr – insbesondere für Touristen. Um den besonderen Charakter des Stadtraums in unmittelbarer Spreenähe zu nutzen und seine Erlebbarkeit zu erhöhen, soll eine fußgängerfreundliche Ufergestaltung mit besonderem Schwerpunkt auf der Aufenthaltsqualität erfolgen. Schwerpunkte Hier werden anhand von unterschiedlichen Typologien (Freiraum, Verkehrsknoten, Stadtplatz) an ausgewählten Schwerpunktorten exemplarische Maßnahmen für die Berliner Mitte aufgezeigt. Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung Delegierte EU-Richtlinie 2021/1226 EU-Richtlinie 2020/367 - Methoden zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Umgebungslärm Verordnung (EU) 2019/1243 Verordnung (EU) 2019/1010 - Angleichung der Berichtserstattungspflichten EU-Richtlinie 2015/996 - Anwendung einheitlicher Berechnungsverfahren nach 34. BImSchV Verordnung (EG) 1137/2008

Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch den sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchG ) und die 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung). Weitere lärmrelevante Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nachfolgend aufgeführt: 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung 24. BImSchV - Schallschutzmaßnahmenverordnung 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Mit der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm ), die ihre Grundlage im § 48 BImSchG findet, wird dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche Rechnung getragen. Sie findet Anwendung, wenn Lärm von einem Gewerbe bzw. Industrieanlagen ausgeht. Eine Übersicht zu weiteren Regelungen und Gesetzlichkeiten u.a. zu den Themenfeldern Bau, Luftverkehrslärm, Nachbarschaftslärm, Sport- und Freizeitlärm sind der Internetseite des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Letzte Aktualisierung: 11.02.2022

WMS Lärmkartierung 2022 Stadt Bremen Gewerbelärm

Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Gesundheit und Sicherheit in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) aus dem Jahr 2022 dar. Der Datensatz umfasst die Berechnung der Lärmimmissionen für Gewerbelärm am Tag und in der Nacht für die Stadtgemeinde Bremen.

Lärmkartierung 2017 Stadt Bremen Gewerbelärm Nacht Lnight

Lärmkartierung 2017: Berechnung der Lärmimmissionen für Gewerbelärm in der Nacht Lnight

Lärmkartierung 2017 Stadt Bremen Gewerbelärm Tag LDEN

Lärmkartierung 2017: Berechnung der Lärmimmissionen für Gewerbelärm am Tag LDEN

WMS Lärmkartierung 2017 Stadt Bremen Gewerbelärm

Dieser Darstellungsdienst (WMS) umfasst die Berechnung der Lärmimmissionen 2017 für Gewerbelärm am Tag und in der Nacht für die Stadtgemeinde Bremen.

Lärmkartierung 2022 Stadt Bremen Gewerbelärm

Lärmkartierung Stadtgemeinde Bremen 2022 Die Lärmkartierung wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre erstellt und veröffentlicht. Bei der Lärmkartierung handelt es sich um berechnete Werte. Dieser Datensatz bezieht sich auf Gewerbelärm Tag (Lden) und Nacht (Lnight). Kartiert wurden dabei alle Hafengebiete sowie alle Industrie- und Gewerbegebiete, die nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-RL) zu kartieren sind, sowie weitere der Stadtgemeinde Bremen als lärmrelevant bekannte Industrie- und Gewerbeflächen.

INSPIRE Gesundheit und Sicherheit Lärm 2022 Land Bremen

Dieser Datensatz enthält für das INSPIRE-Thema Gesundheit und Sicherheit Inhalte zu den Lärmkartierungen 2022 bezogen auf Gewerbelärm, Schienen-, Straßenbahn-, Straßen- und Flugverkehr am Tag und in der Nacht des Landes Bremen im INSPIRE-Datenmodell.

WMS Lärmkartierung Gewerbelärm Stadt Bremerhaven

Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Gesundheit und Sicherheit in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. Der Datensatz umfasst die Berechnung der Lärmimmissionen für Gewerbelärm am Tag und in der Nacht für Bremerhaven.

Lärmkartierung 2017 Gewerbelärm Tag Stadt Bremen - Downloaddienst

Dieser Downloaddienst stellt Lärmdaten aus dem Jahr 2017 der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit.

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