Das Projekt "ESBB & ISBER Enviro-Bio Working Group" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zoologisches Forschungsmuseum Alexander König - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere durchgeführt. The focus of the Enviro-Bio Working Group is the international collaboration on all non-human tissue and environmental samples, such as microbes, plants and animals, including wildlife, domestic livestock, pets, insects etc (Biodiversity) and abiotic / chemical samples of relevance to biodiversity and human health. The Working Group focuses on preservation methods; best-use / multiple-use of samples; limitations of use / ethics & best-practices; ISBER guideline for Field collection; and Intellectual Property Rights with private collections / commercial enterprises. Goals for the group also include the development of tactics for sample exchange for basic research and work towards development of a common database in collaboration with other global biodiversity and environmental initiatives.
Das Projekt "Evaluierung der Praxis gewerblicher Sammlung mit Blick auf die Anforderungen des hochwertigen Recyclings und der Wettbewerbsfähigkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von INTECUS GmbH - Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management durchgeführt. Die Bundesregierung hat sich in einer gegenüber dem Bundesrat abgegebenen Protokollerklärung im Rahmen des 2012 verabschiedeten KrWG wie folgt geäußert: 'Die getroffenen Regelungen zur gewerblichen Sammlung bezwecken die EU-rechtlich gebotene Stärkung des Wettbewerbs und eine Verbesserung der Qualität und Quantität des Recyclings. Die Bundesregierung wird binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Regelung prüfen, ob diese Zielstellung erreicht worden ist. Ist dies nicht der Fall, werden unverzüglich die gesetzlichen Maßnahmen zur Zielerreichung eingeleitet. Diese Zielsetzung wird die Bundesregierung auch im Rahmen der kommenden rechtlichen Regelungen mit Blick auf die Wertstofftonne und die Zukunft der Produktverantwortung im Rahmen der Novellierung der Verpackungsverordnung verfolgen.' Bei der erstmaligen Evaluierung 6/2013 hat sich herausgestellt, dass eine Prüfung der Regelungen zur gewerblichen Sammlung nach einem Jahr (Inkrafttreten des KrWG 1.6.2012) nur bedingt aussagekräftig ist. Mit dem FuE-Vorhaben soll das Monitoring gestützt auf externen Sachverstand daher weiter fortgeführt werden. Dabei sollen die einzelnen Prüfaspekte (Verbesserung des Wettbewerb und des Recycling, Situation des Vollzuges) noch engmaschiger untersucht werden und zudem die bislang noch nicht zuverlässig abzusehenden Auswirkungen der Regelungen und des Vollzuges auf das hochwertige Recycling der im wesentlichen betroffene Stoffströme (insbesondere Altpapier, Alttextilien und Schrotte) näher untersucht werden. Basis der Untersuchung sollen Erhebungen bei den betroffenen Verbänden wie auch bei den Ländern sein. Die dort ermittelten Daten sollen zudem durch eigene Recherchen des Forschungsnehmers ergänzt werden.
Das Projekt "Untersuchung zur Optimierung der Sammlung elektronischer Kleingeräte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bietergemeinschaft INTECUS GmbH , Dr. Henning Friege durchgeführt. Untersuchungsauftrag und Vorgehen. 1. Vergleich mit Sammelsystemen in anderen Staaten Es ist ein Vergleich der Sammelsysteme und Ergebnisse insbesondere mit der Situation in Schweden, Dänemark, der Schweiz u. in Flandern durchzuführen, um Optimierungsmöglichkeiten für Deutschland zu erkennen. Als Informationsquellen sind soweit wie möglich die jeweiligen rechtlichen Regelungen der genannten Staaten zu verwenden, sowie öffentlich zugängliche Inform. der Rücknahmesysteme bzw. der zuständigen staatlichen Behörden. Es wird erwartet, dass Detailfragen telefonisch bzw. schriftlich per email mit den jeweils Zuständigen in dem betreffenden Staat geklärt werden. Dies betrifft insbesondere Hinweise auf die Stärken und Schwächen der jeweiligen Rücknahmesysteme. Die Informationen sollen die jeweils aktuelle Situation beschreiben. Darstellung und Beschreibung der wesentlichen Elemente der Sammelsysteme in den Vergleichsstaaten. Es ist insbesondere auf nachfolgende Aspekte einzugehen: - Art und Weise der Aufklärungsarbeit der Bevölkerung, insbesondere der Jugendlichen und Schüler - Einbeziehung der Verkaufsstellen (Anzahl bezogen auf die Kommune, Größe der Geschäftsräume, Art der Rückgabe, etc.) - Angebote durch öffentliche Einrichtungen (Abgabemöglichkeiten- Anzahl, Gefäßart und -größe, Art der Standorte, Öffnungszeiten der Abgabestellen, etc.) - Bestehen Steuerungsmöglichkeiten durch Entgeltsysteme Kurzfassung der Vergleichsergebnisse in einer synoptischen Darstellung Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Sammlung auf Basis der Erkenntnisse zu Sammelsystemen in den Vergleichsländern 2. Rücknahme von EEAG durch die Vertreiber in Nordrhein-Westfalen Es soll eine schriftliche Umfrage bei den in NRW vertretenen relevanten Vertreibern von In-formations- und Telekommunikationsgeräten, Geräten der Unterhaltungselektronik und Kompaktleuchtstofflampen durchgeführt werden. Hierfür ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Fragebogen zu erstellen. Mögliche Bestandteile des Fragebogens sind: Werden EEAG freiwillig zurück genommen? Falls eine freiwillige Rücknahme erfolgt - Erfolgt die Rücknahme nur bei Neukauf eines Gerätes? - Welche EEAG werden zurück genommen? - Ist die Rücknahme mit einer Zahlung verbunden? - An wen werden freiwillig zurückgenommene EEAG weiter gegeben? (Sammelstelle des Öffentlich-Rechtlichen Entsorgungsträgers; Rücknahmesystem eines Herstellers, zertifizierter Erstbehandler, etc.) - Wird die freiwillige Rücknahmemöglichkeit den Kunden offensiv mitgeteilt? - Erfolgt die freiwillige Rücknahme nur auf Nachfrage des Kunden? Für die Beantwortung der Fragebögen ist ein Zeitraum von 1 Monat vorzusehen. Für Nachfragen zu ausgefüllten Fragebögen sowie die freundliche Erinnerung zur Rücksendung der Fragebögen sollten rund drei Wochen eingerechnet werden. In der sich anschließenden Auswertung sollte auf jeden einzelnen Vertreiber eingegangen werden. Zusätzlich sollte in tabellarischer Form eine Übersicht der wesentlichen Ergebnisse erstellt werden.
Der Monitoring-Bericht widmete sich neben den Auswirkungen der Regelungen auf die Verbesserung der Qualität und Quantität des Recyclings sowie auf die Stärkung des Wettbewerbs insbesondere den mit den Regelungen eingetretenen Vollzugsproblemen. Im Fazit des genannten Monitoring-Berichtes wurde seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Diskussionspunkte "Neutrale Behörde" und "Verbesserung im Vollzug" der nachfolgend skizzierte Handlungsbedarf besonders hervorgehoben: a) Neutralität der Behörde, b) Verbesserung im Vollzug. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de