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Waffenwirkung und Umwelt

Das Projekt "Waffenwirkung und Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht durchgeführt. Die Umwelt wird durch die neuen Vertraege des humanitaeren Voelkerrechts wie z.B. im Zusatzprotokoll I vom 12.12.1977 zu den Genfer Abkommen vom 12.8.1949 auch im bewaffneten Konflikt geschuetzt. Das Ausmass und den Umfang des Schutzes an Hand der Vertragsvorschriften und des voelkerrechtlichen Gewohnheitsrechts praezise zu bestimmen, stoesst angesichts der in den Vertraegen verwendeten Terminologie und der uneinheitlichen Staatenpraxis auf Schwierigkeiten. Die interdisziplinaer angelegte zweite Phase des Projekts dient der Aufarbeitung der naturwissenschaftlichen Rahmenbedingungen der voelkerrechtlichen Vorschriften. Dabei werden unter naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten sowohl methodische Fragestellungen des Schutzes der Umwelt im bewaffneten Konflikt aufgegriffen als auch Untersuchungen ueber die Auswirkungen bestimmter Waffen und Kriegsfuehrungsmethoden auf die Umwelt durchgefuehrt. Das Ziel des Projektes ist die Herausarbeitung von Empfehlungen fuer eine Verbesserung des Schutzes der Umwelt im bewaffneten Konflikt, die in den Prozess der Ueberpruefung der vertraglichen und gewohnheitsrechtlichen Grundlagen in den Vereinten Nationen Eingang finden koennen.

Traditionelle Streitbeilegungsformen in Landnutzungskonflikten

Das Projekt "Traditionelle Streitbeilegungsformen in Landnutzungskonflikten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Wien, Institut für Recht und Religion, Abteilung für Staatskirchenrecht durchgeführt. Die Bemuehungen zum Schutz der Artenvielfalt (Biodiversitaet) unseres Planeten durch die Errichtung von Naturschutzgebieten haben in der Vergangenheit zu einer Reihe von Konflikten mit indigenen Voelkern und anderen lokalen Gruppen gefuehrt, deren traditionelle Landnutzungsrechte durch die Nationalparke vielfach eingeschraenkt wurden. In diesen Auseinandersetzungen stehen sich nicht nur gegenlaeufige Interessen sondern auch unterschiedliche Konfliktloesungsregime gegenueber. - Das Gewohnheitsrecht vieler Populationen verfuegt ueber komplexe Streitbeilegungsformen, die nicht unbedingt den staatlichen oder internationalen Modellen entsprechen. Diese Normen sind stark von sozialen und kulturellen Faktoren gepraegt. Das beantragte Projekt versucht, an Hand einer Literatur- und Datenauswertung sowie einer detaillierten Fallstudie (Konflikt ueber die Nutzung der Naturressourcen der Galapagosinseln) diese Faktoren zu identifizieren und ihren relativen Stellenwert zu anderen strukurellen und prozessualen Parametern zu determinieren. Weiter soll untersucht werden, welche Auswirkungen die (Inter)Nationalisierung eines lokalen Konflikts auf Prozesse und Strategien der beteiligten Parteien hat.

Umweltschutz durch internationales Haftungsrecht (Vertraege, Gewohnheitsrecht, sonstige Staatenpraxis) - Analyse und Empfehlungen fuer Vertragsverhandlungen

Das Projekt "Umweltschutz durch internationales Haftungsrecht (Vertraege, Gewohnheitsrecht, sonstige Staatenpraxis) - Analyse und Empfehlungen fuer Vertragsverhandlungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Professor Dr. Rüdiger Wolfrum durchgeführt. Das internationale Haftungsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung internationaler Verpflichtungen. Indem es Rechtsverstoesse mit einer Schadensersatzpflicht sanktioniert, bietet es a) einen Anreiz, sich rechtmaessig zu verhalten und stellt b) fuer den Fall eines Verstosses die Entschaedigung des Opfers sicher. Dieses Instrument wird verstaerkt fuer den internationalen Umweltschutz fruchtbar gemacht. Angesichts nicht weniger Abkommen in diesem Bereich werden fundierte Informationen zu bestehenden Regelungen und Regelungsluecken benoetigt. Ausserdem sind die Erfahrungen bei der Umsetzung und dem Vollzug der jetzigen Regelungen nutzbar zu machen. Deshalb sind existierende und in der Entwicklung befindliche Haftungsuebereinkommen insbesondere auf folgendes hin zu untersuchen: Anwendungsbereich, primaeres Haftungsregime (Haftung des Schaedigers), sekundaeres Haftungsregime (Zahlungspflicht von Versicherern, Fonds u.ae.), Verfahrensregeln, Umsetzung und Vollzug. Ferner sind das Gewohnheitsrecht und die sonstige Staatenpraxis (z.B. Resolutionen, Guidelines, Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Nichtzahlung trotz Zahlungspflicht) zu untersuchen. Vor- und Nachteile einzelner Regelungen, Regelungsdefizite, Doppelregelungen, widerspruechliche Regelungen und Umsetzungs- und Vollzugsdefizite sind zu schildern, auszuwerten und Empfehlungen zu entwickeln.

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