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Ausnahmen

Ausnahmen Ausnahme 1 (offen) Ausnahme 2 (offen) Ausnahme 3 (offen) Ausnahme 4 (offen) Ausnahme 5 (offen) Ausnahme 6 (offen) Ausnahme 7 (offen) Ausnahme 8 (B) Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren Ausnahme 9 (B, E, S) Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff Ausnahme 10 (offen) Ausnahme 11 (offen) Ausnahme 12 (offen) Ausnahme 13 (offen) Ausnahme 14 (offen) Ausnahme 15 (offen) Ausnahme 16 (offen) Ausnahme 17 (offen) Ausnahme 18 (S) Beförderungspapier Ausnahme 19 (offen) Ausnahme 20 (B, E, S) Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle Ausnahme 21 (B, E, S) Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln Ausnahme 22 (E, S) Saug-Druck-Tanks Ausnahme 23 (offen) Ausnahme 24 (S) Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen Ausnahme 25 (offen) Ausnahme 26 (offen) Ausnahme 27 (offen) Ausnahme 28 (E, S) Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern Ausnahme 29 (offen) Ausnahme 30 (offen) Ausnahme 31 (S) Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen Ausnahme 32 (S, E) Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr Ausnahme 33 (M) Beförderung gefährlicher Güter auf Fährschiffen Ausnahme 34 (M) Beförderung gefährlicher Güter zur Offshore -Versorgung Stand: 01. Januar 2025

Spreetal/Neißewasserüberleitung - Planänderungsvorhaben „Betonschutzmaßnahmen am Schleusenbauwerk und der Fischtreppe am Überleiter 6“

Gegenstand des Änderungsvorhabens „Betonschutzmaßnahmen am Schleusenbauwerk und der Fischtreppe am Überleiter 6“ sind Schutzmaßnahmen in Form der nachträglichen Auskleidung der Schleusenkammer, der Flügelwände, des Fischaufstieges, des Vorhafens und des Anschlusses des Bypasses mit GfK-Platten (Glasfaserverstärkter Kunststoff) sowie einer nachträglichen Polyureabeschichtung zum Schutz der Bauwerke im Überleiter 6 während der noch herrschenden erheblich metallkorrosiven Umgebungsbedingungen durch saures Seewasser.

Anlage 18 - Erstellung der Tank codes für spezielle Tanks bzw. Tanks nach den Übergangsvorschriften des ADR mit Festlegung der Verwendung

Anlage 18 - Erstellung der Tank codes für spezielle Tanks bzw. Tanks nach den Übergangsvorschriften des ADR mit Festlegung der Verwendung Bemerkung: Tanks sind grundsätzlich nach den Abschnitten 4.3.3 (Klasse 2) oder 4.3.4 (Klasse 1 und 3 - 9) zu kodieren. Nachfolgend werden nur Sonderfälle beschrieben. Beschreibung des Tanks 1. Mineralöltanks 1.1 Tanks, die bis zum 31. Dezember 2001 nach Ausnahme Nummer 6 (S) ohne Flammendurchschlagsicherung im innerstaatlichen Verkehr ausschließlich zur Beförderung von UN 1202 Dieselkraftstoff, UN 1202 Gasöl und UN 1202 Heizöl (leicht), jeweils mit einem Flammpunkt von 55 °C oder höher verwendet und die innerstaatlich betrieben werden durften. Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung LGBV 1) "Tank darf im innerstaatlichen Verkehr für die Beförderung von UN 1202 Dieselkraftstoff der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend, oder Gasöl oder Heizöl, leicht mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2013 + A1:2017 ohne Flammendurchschlagsicherung betrieben werden". 2. Fahrwegbefreite Tanks nach § 35c der GGVSEB 2.1 Tanks nach § 35c der GGVSEB druckloser Betrieb, Berechnungsdruck von 4 Bar und Druck je Tankabteil geringer ( z. B. 0,25 Bar), mit 4 Bar Dom und Flammendurchschlagsicherung Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung LGBF "Tank entspricht § 35c Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB" 2.2 Tanks nach § 35c der GGVSEB druckloser Betrieb, Berechnungsdruck von 4 Bar und Druck je Tankabteil geringer, mit 4 Bar Dom ohne Flammendurchschlagsicherung, mit Absperreinrichtung in Lüftungsleitung und ohne Sicherheitsventil, mit Vakuumventil ausgelegt für äußeren Überdruck von ≥ 0,21 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung LGBV LGBF "Tank entspricht § 35c Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB" Wenn Flammendurchschlagsicherung im Vakuumventil vorhanden oder nachgerüstet oder Tank explosionsdruckstoßfest 2.3 Tanks nach § 35c der GGVSEB Berechnungsdruck 4 Bar, die nicht für eine Ausrüstung mit Vakuumventilen ausgelegt sind, die einem äußeren Überdruck von ≥ 0,4 Bar standhalten, mit Chemiedom, ohne Flammendurchschlagsicherung, mit Absperreinrichtung in Lüftungsleitung Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BH "Tank entspricht § 35c Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB" 2.4 Tanks nach § 35c der GGVSEB Berechnungsdruck 4 Bar, mit Chemiedom, ohne Flammendurchschlagsicherung, mit Absperreinrichtung im Tankscheitel, Vakuumventil < 0,21 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BN "Tank entspricht § 35c Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB" Hinweis: Ohne Flammendurchschlagsicherung im Vakuumventil oder Tank nicht explosionsdruckstoßfest nur für Flüssigkeiten mit Flammpunkt > 60 °C geeignet (Absatz 6.8.2.2.3 ADR) 3. Tanks für Reinigungszwecke (nur zum Zwischenlagern während der Tankreinigung) 3.1 mit Baumusterzulassung Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung LGBV 1) "Tank darf im innerstaatlichen Verkehr für die Beförderung von UN 1202 Dieselkraftstoff der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend, oder Gasöl oder Heizöl, leicht mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2013 + A1:2017 ohne Flammendurchschlagsicherung betrieben werden". 4. Silotanks 4.1 mit Sicherheitsventil am Tank und Vakuumventil ≤ 0,05 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung SGAN S1,5AN S2,65AN 4.2 Tanks, die vor 2003 gebaut wurden: ohne Sicherheitsventil am Tank und Vakuumventil ≤ 0,05 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung SGAN S1,5AN S2,65AN "Der Tank unterliegt der Übergangsvorschrift nach Unterabschnitt 1.6.3.20 ADR" "Verwendung wie SGAH " 4.3 Tanks, die nach 2003 gebaut wurden: ohne Sicherheitsventil am Tank und Vakuumventil ≤ 0,05 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung SGAN S1, 5AN S2, 65AN Kein Transport von Stoffen, die eine "H"-Codierung erfordern, möglich! 4.4 für äußeren Überdruck von ≥ 0,05 Bar gebaut ohne Sicherheitsventil, mit Vakuumventil ≥ 0,05 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung SGAH, S4AH Hinweis: Nur für Stoffe der VG II und III. 5. Tanks mit Mindestberechnungsdruck 4 Bar (Chemietanks) 5.1 mit Sicherheitsventil am Tank mit Vakuumventil < 0,21 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BN Hinweis: Ohne Vakuumventil mit Flammendurchschlagsicherung oder Tank nicht explosionsdruckstoßfest nur für Flüssigkeiten mit Flammpunkt > 60 °C geeignet (Absatz 6.8.2.2.3 ADR) 5.2 Tanks, die vor 2003 gebaut wurden: ohne Sicherheitsventil mit Vakuumventil < 0,21 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BN "Der Tank unterliegt der Übergangsvorschrift in Unterabschnitt 1.6.3.20 ADR" "Verwendung wie L4BH" Hinweis: Ohne Flammendurchschlagsicherung im Vakuumventil oder Tank nicht explosionsdruckstoßfest nur für Flüssigkeiten mit Flammpunkt > 60 °C geeignet (Absatz 6.8.2.2.3 ADR) 5.3 Tanks, die nach 2003 gebaut wurden: ohne Sicherheitsventil mit Vakuumventil < 0,21 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BN Kein Transport von Stoffen, die eine "H"-Codierung erfordern, möglich! Hinweis: Ohne Flammendurchschlagsicherung im Vakuumventil oder Tank nicht explosionsdruckstoßfest nur für Flüssigkeiten mit Flammpunkt > 60 °C geeignet (Absatz 6.8.2.2.3 ADR) 5.4 ohne Sicherheitsventil mit Vakuumventil ≥ 0,21 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BH Hinweis: Ohne Flammendurchschlagsicherung im Vakuumventil oder Tank nicht explosionsdruckstoßfest nur für Flüssigkeiten mit Flammpunkt > 60 °C geeignet (Absatz 6.8.2.2.3 ADR) 5.5 mit Sicherheitsventil und Berstscheibe mit Druckmesser zwischen Berstscheibe und Sicherheitsventil und Vakuumventil ≥ 0,21 Bar Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BH Hinweis: Ohne Flammendurchschlagsicherung im Vakuumventil oder Tank nicht explosionsdruckstoßfest nur für Flüssigkeiten mit Flammpunkt > 60 °C geeignet (Absatz 6.8.2.2.3/6.8.2.2.10 ADR) 5.6 ohne Sicherheitsventil, die nicht für eine Ausrüstung mit Vakuumventilen ausgelegt sind, die einem äußeren Überdruck von ≥ 0,4 Bar standhalten Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BH 5.7 mit Sicherheitsventil und Berstscheibe mit Druckmesser zwischen Berstscheibe und Sicherheitsventil, die nicht für eine Ausrüstung mit Vakuumventilen ausgelegt sind, die einem äußeren Überdruck von ≥ 0,4 Bar standhalten Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BH Hinweis: Sicherheitsventil, Berstscheibe, Druckmesser nach Absatz 6.8.2.2.10 ADR 6. Saug-Druck-Tanks für Abfälle 6.1 nach ehemaliger Ausnahme Nummer 63 in Verbindung mit TRT 011 ohne Sicherheitsventil, Berstscheibe oder ähnliche Sicherheitseinrichtungen am Tank Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BH "Ausnahme 22 GGAV " "Saug-Druck-Tank für Abfälle" 6.2 nach ehemaliger Ausnahme Nummer 63 in Verbindung mit TRT 011 mit Sicherheitsventil und Berstscheibe mit Druckmesser zwischen Berstscheibe und Sicherheitsventil nachgerüstet Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BH "Saug-Druck-Tank für Abfälle" 6.3 Saug-Druck-Tanks für Abfälle, die nach dem 01. Januar 1999 gemäß Anhang B.1e gebaut worden sind, mit Sicherheitsventil und vorgeschalteter Berstscheibe Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4AH "Saug-Druck-Tank für Abfälle" Bemerkung: Ab 01. Januar 2003 gilt nach Unterabschnitt 4.5.1.1 ADR: "Verwendung auch für die Stoffe, denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 12 ADR der Tankcode L4BH zugeordnet ist" 6.4 Saug-Druck-Tanks für Abfälle, die nach dem 01. Januar 1999 gemäß Kapitel 6.10 ADR gebaut worden sind, mit drei unabhängigen Verschlüssen (z. B. innere und äußere Absperreinrichtung und Schraubkappe) Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4BH "Saug-Druck-Tank für Abfälle" 6.5 Saug-Druck-Tanks für Abfälle, die nach dem 01. Januar 1999 gemäß Kapitel 6.10 ADR mit zwei unabhängigen Verschlüssen (z. B. äußere Absperreinrichtung und Schraubkappe) gebaut worden sind Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung L4AH "Saug-Druck-Tank für Abfälle" Bemerkung: Ab 01. Januar 2003 gilt nach Unterabschnitt 4.5.1.1 ADR: "Verwendung auch für die Stoffe, denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 12 ADR der Tankcode L4BH zugeordnet ist" 7. Tanks aus Kunststoffen 7.1 Tank aus glasfaserverstärktem Kunststoff nach ehemaliger Ausnahme 26 (jetzt Ausnahme 9) Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung Codierung nach Abschnitt 4.3.4 ADR "Verwendung nach Ausnahme 9 GGAV, nur im innerstaatlichen Verkehr" Bemerkung: Liste der zugelassenen Stoffe nach der Baumusterzulassung in Verbindung mit der Ausnahme 26 (jetzt 9) durch Zulassungsbehörde an das gültige ADR anpassen lassen und beifügen 7.2 Tanks aus verstärkten Kunststoffen nach Anhang B.1c ADR Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung Codierung nach Abschnitt 4.3.4 ADR "Tank unterliegt der Übergangsvorschrift nach Unterabschnitt 1.6.3.40 ADR 2009" Bemerkung: Liste der zugelassenen Stoffe nach der Baumusterzulassung in Verbindung mit der Ausnahme 26 (jetzt 9) durch Zulassungsbehörde an das gültige ADR anpassen lassen und beifügen 7.3 Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen ( FVK -Tanks) nach Kapitel 6.9 ADR Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADR: Tankcode Verwendung Codierung nach Abschnitt 4.3.4 ADR Bemerkung: Liste der zugelassenen Stoffe nach der Baumusterzulassung in Verbindung mit der Ausnahme 26 (jetzt 9) durch Zulassungsbehörde an das gültige ADR anpassen lassen und beifügen 1) Tanks, die im grenzüberschreitenden Verkehr betrieben werden und alle Tanks, die nach dem 31. Dezember 2001 in Verkehr gebracht wurden, müssen mit Flammendurchschlagsicherungen ausgerüstet sein. Codierung LGBF. Stand: 29. August 2023

Innovation trifft gesellschaftlichen Nutzen: Nominierte für Hugo-Junkers-Preis stehen fest

Und die Nominierten sind… Bei diesem Satzanfang denken viele Menschen vermutlich zunächst an die jährliche „Oscar“-Verleihung in Los Angeles. Doch auch in Sachsen-Anhalt kommt die legendäre Einleitung regelmäßig zum Einsatz: Dann geht es zwar nicht um den wichtigsten Filmpreis der Welt, aber immerhin um den höchstdotierten Innovationspreis des Landes – den „HUGO-JUNKERS-PREIS für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt“. Er wird seit 1998 vom Land ausgelobt, aktuell alle zwei Jahre vergeben und ist mit 80.000 Euro dotiert. 19 Nominierte in vier Kategorien hat die hochkarätige Jury um die Vorsitzende Prof. Dr. Julia Arlinghaus, Leiterin des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF Magdeburg, in dieser Woche aus insgesamt 60 Bewerbungen ausgewählt. Entscheidend dafür war neben dem hohen Innovationsgrad auch der gesellschaftliche Nutzen. Arlinghaus: „Wir haben in diesem Jahr ganz intensiv darüber diskutiert, dass wir Innovationen auszeichnen wollen, die auch eine ökologische und soziale Relevanz haben.“ Die 19 Nominierten können ihre Ideen Ende April in der Leopoldina in Halle (Saale) persönlich der Jury präsentieren. Im Anschluss werden die Finalisten ausgewählt; die Siegerinnen und Sieger des HUGO-JUNKERS-PREISES erhalten ihre Auszeichnung am 7. Juni 2023 durch Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann im Schloss Köthen. Er sagt: „Ich freue mich schon sehr darauf, die Möglichmacher und Visionäre kennenzulernen, die in die Fußstapfen des Dessauer Flugzeugpioniers Hugo Junkers treten wollen.“ Und die Nominierten sind: Kategorie „Innovativste Vorhaben der Grundlagenforschung“ • „Hydrogelformende Nanofasern – eine neue Option für die Arzneimitteltherapie am Auge“; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg • „Tragbarer Insektenschutz: 3D-gedruckt und umweltfreundlich“; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg • „Neuartige biokompatible Ta-Nb-Ti Multikomponentenlegierung mit antibakteriellen Eigenschaften für den Einsatz in biomedizinischen Anwendungen“; Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg • „Endogene Retroviren als Zielstrukturen für neue Therapien gegen neurologische Erkrankungen“; Universitätsklinik und Poliklinik für Neurologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg / Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie • „Einfache und skalierbare Synthese von pflanzenbasiertem Cholesterol in GMP-Qualität“; Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Kategorie „Innovativste Projekte der angewandten Forschung“ • „Inline-Detektion des Abbaus von Polyesterimiden in Elektromotoren“; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg • “µRIGS – Micropositioning Robotics for Image-Guided Surgery”; Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Forschungscampus STIMULATE • „Pro-Kran-Assist: Intelligenter Prozessbeobachter für die Kranautomatisierung“; Kranbau Köthen GmbH / Fraunhofer IFF Magdeburg • „In-Situ Electrical Analyser – Hochauflösendes Analysetool für Halbleitertechnologien“; point electronic GmbH • „Entwicklung einer schnellen Mikroprüfmethode für Elektronikbaugruppen – MINITEL“; ECH Elektrochemie Halle GmbH / Fraunhofer IMWS Halle (Saale) Kategorie „Innovativste Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle“ • „Maximale Haltbarkeit und Natürlichkeit für aromatisiertes Wasser“; DIE FRISCHEMANUFAKTUR GmbH • „Neuartige Säureträger in der Futtermittelindustrie“; SAMPOCHEM GmbH • „Der digitale Studierendenausweis“; UniNow GmbH • „Raydio – Barrieren mittels Audio verringern“; mycrocast GmbH Sonderpreis „Innovativste Projekte aus dem Bereich Energie- und Umweltforschung“ • „Recyclingverfahren für kristalline Solarmodule“; SOLAR MATERIALS GmbH • „Recycling von Windradflügeln / glasfaserverstärktem Kunststoff“; Deutsche Vacuumtrockner GmbH • „LECO – hochdurchsatzfähiges Equipment zur Effizienzsteigerung von Solarzellen“; CE Cell Engineering GmbH • „Nanolope Pufferspeicher zur Speicherung von überschüssiger Wärme“; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg / Institut für Chemie • „Zweiseitiges Fassadenelement zur Filterung verschmutzter Luft“; Moosaik UG Für Updates und Blicke hinter die Kulissen des Wettbewerbs folgen Sie einfach der neuen Fokusseite auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/showcase/hugo-junkers-preis-für-forschung-und-innovation. Redaktioneller Hinweis: Wenn Sie anlässlich des Wettbewerbs über die bemerkenswerten Ideen aus der Region berichten möchten, stellen wir gern Kontakt zu den Nominierten her. Pressekontakt: Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Nicole Krüger, Projektmanagerin Marketing, Kultur/Kreativwirtschaft Tel.: +49 391 568 9914 Mail: nicole.krueger@img-sachsen-anhalt.de Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

Sanierung verrohrter Talgraben

Der verrohrte Talgraben ist ein Gewässer II. Ordnung im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Er wurde wohl um 1926 gebaut und verbindet auf einer Länge von ca. 1.900 m den Hubertussee mit dem Fennsee als Teil der Grunewaldseenkette. Der Graben verläuft in Tiefen von 6 bis 19 m unter Straßen, Sportstätten, der Stadtautobahn und Gleisanlagen. Das Profil des Talgrabens besteht aus einem gestürzten Eiprofil aus Beton mit einer Breite von 700 mm und einer Höhe von 1050 mm. Nach ca. 85 Betriebsjahren wiesen 95% der Haltungen und 62% der Schächte mittlere bis schwere Schäden in Form von Rissen, mechanischem Verschleiß und Wurzeleinwuchs auf und mussten grundhaft saniert werden. Die Sanierung wurde im Zeitraum 2016 bis 2019 ausgeführt. Nach einer Hochdruckreinigung, einer Kalibermessung und weiteren vorbereitenden Arbeiten wurde in die Rohrleitung ein ca. 10 mm dicker statisch tragender Schlauchliner aus glasfaserverstärktem Kunststoff eingebaut. Hierzu wurde der Schlauchliner in das alte Betonrohr eingezogen, mit Druckluft aufgeblasen und mit Licht ausgehärtet. Weitere wesentliche Bestandteile der Sanierungsmaßnahme waren der Neubau von zwei Schachtbauwerken von 12 und 18 m Tiefe, der Rückbau bzw. die Stilllegung von vier Schachtbauwerken, der Neubau von zwei Treppenanlagen sowie die Erneuerung des Einlaufbauwerkes am Fennsee.

CrossData - Regionalplanung - Raumstruktur

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumstruktur für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

Regionalplanung Sachsen-Raumstruktur

Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumstruktur enthalten.

Ausnahme 9 (B, E, S) - Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

Ausnahme 9 (B, E, S) - Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 der GGVSEB in Verbindung mit den Teilen 4 und 6 ADR / RID / ADN sowie Abschnitt 7.4.1 ADR und Kapitel 7.4 RID dürfen bestimmte entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3, entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe der Klasse 5.1, giftige Stoffe der Klasse 6.1, ätzende Stoffe der Klasse 8 nach der Ausnahme Nummer 26 der GGAV vom 23. Juni 1993 ( BGBl. I Seite 994), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juni 1999 (BGBl. I Seite 1435) geändert worden ist, in Tanks (festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Tankcontainer) aus glasfaserverstärktem ungesättigtem Polyesterharz oder glasfaserverstärkten Epoxidharz-Formstoffen (glasfaserverstärktem Kunststoff) befördert werden, für die diese Tanks vor dem 01. Januar 2002 entsprechend der jeweils gültigen Fassung der Ausnahme Nummer 26 der GGAV vom 23. Juni 1993 gebaut, ausgerüstet, bauartgeprüft, zugelassen und gekennzeichnet worden sind. Die neue Bezeichnung der Stoffe ( UN-Nummer und Benennung) ist nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADR/RID von den nach der GGVSEB für die Prüfung oder Zulassung von Tanks zuständigen Stellen zu ermitteln und in den Bescheinigungen nach Unterabschnitt 6.9.5.3 ADR/RID sowie in der ADR-Zulassungsbescheinigung nach Unterabschnitt 9.1.3.1 ADR und bei Tankcontainern zusätzlich auf dem Tankcontainer (auf dem Tank selbst oder auf einer Tafel) nach Absatz 6.8.2.5.2 ADR/RID anzugeben. Angaben im Frachtbrief/Beförderungspapier Zusätzlich zu den sonst vorgeschriebenen Angaben ist zu vermerken: "Ausnahme 9". Stand: 01. Januar 2019

Glasfaserverstärkter Kunststoff

Die Modellierung des Umweltprofils „Glasfaserverstärkter Kunststoff“ umfasst die Aufwendungen und Emissionen der Herstellung eines mit 30 % Glasfaser verstärkten Polyamids, welches im Spritzgussverfahren in Form gebracht wird. Die Prozessdaten wurden mit generischen Inventardaten abgeschätzt. Produktion: 1015000t

Cellulose-Nanocomposites Cellulose-Nanocomposites

Bei Nanocellulose handelt es sich um eine relativ neue Werkstoffentwicklung auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Es existieren mehrere Varianten des Materials wie mikrofibrillierte Zellulose (microfibrillated cellulose ¬ MFC) oder nanokristalline Drähte/Fasern, die sich aus zellstoffhaltigen Pflanzenabfällen, aber auch biotechnologisch durch bakterielle Synthese herstellen lassen. Nanocellulose zeichnet sich durch mechanische Eigenschaften wie Steifigkeit und Festigkeit aus und verbindet diese mit den Vorteilen einer hohen biologischen Verträglichkeit und steuerbaren biologischen Abbaubarkeit. Mittlerweile hat die Herstellung von Nanocellulose die Schwelle zur Kommerzialisierung überschritten und wird von einigen Unternehmen in größerem Maßstab umgesetzt, wie zum Beispiel von CelluForce (Kanada) oder Inventia (Schweden). Auch in Deutschland und der Schweiz gibt es Entwicklungsaktivitäten zu Nanocellulose wie durch das Start-up¬Unternehmen Jenpolymer Materials oder das Adolphe Merkle Institute der Universität Fribourg (Schweiz), das unter anderem an der Entwicklung neuer Hochleistungskomposite aus synthetischen Kunststoffen und zellulosen Nanofasern forscht. Das Anwendungsspektrum von Nanocellulose ist sehr vielseitig und umfasst beispielsweise Anwendungen als Füllstoff zur Verstärkung von Papier oder Lebensmittelfolien, als Wundauflage und Implantatmaterial oder als Trägermaterial für pharmazeutische und kosmetische Wirkstoffe. Darüber hinaus wird Nanocellulose auch als Werkstoff zum Ersatz von Verstärkungsmaterialien entwickelt. Kurz¬ bis mittelfristig erscheint angesichts der mechanischen Eigenschaften unter anderem die Substitution von Glasfasern in Epoxidharzsystemen interessant. In diesem Zusammenhang wurde in einer Studie der TA Swiss im Rahmen einer orientierenden Bilanzierung der CO2 ¬Fußabdruck im Vergleich zu herkömmlichen glasfaserverstärkten Kompositen ermittelt. Im Rahmen einer Hochrechnung wurde dabei angenommen, dass mittel¬ bis langfristig durch die verschiedenen Anwendungsbereiche für Nanocellulose 25 Prozent der glasfaserverstärkten Kunststoffe durch Zellulose¬Nanokomposite substituiert werden können. Ausgehend von dem spezifischen CO2 -Einsparpotenzial in Höhe von rund 1,8 kg CO2 ¬Äquivalente pro Kilogramm Glasfaser könnte sich so ein Gesamteinsparpotenzial von knapp einer halben Million Tonnen CO2 ¬Äquivalente ergeben.

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