Das Projekt "EURopean network of excellence for OCean Ecosystems ANalysiS (EUR-OCEANS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung e.V. in der Helmholtz-Gemeinschaft (AWI) durchgeführt. EUR-OCEANS aims to achieve lasting integration of European research organisations on global change and pelagic marine ecosystems, and to develop models for assessing and forecasting the impacts of climate and anthropogenic forcing on food-web dynamics (structure, functioning, diversity and stability) of pelagic ecosystems in the open ocean. The NOE will favour the progressive integration of research programmes and facilities of major research Institutes all over Europe. The long-term goal of the NOE is to create a multi-site Institute for European Research on Ocean Ecosystems under Anthropogenic and Natural forcings. The international context is provided by Global Ocean Ecosystem Dynamics (GLOBEC), and the forthcoming Integrated Marine Biogeochemistry and Ecosystem Research (IMBER) of the International Geosphere Biosphere Programme (IGBP).EUR-OCEANS' Joint Programme of Activities (JPA) comprises: (1) Integrating activities on: networking (data and model integration); (2) Jointly executed research, organised around four broad modelling tasks (together with observations and experiments) on: pelagic ecosystems end-to-end, biogeochemistry, ecosystem approach to marine resources and within-system integration; (3) Activities to spread excellence, including training of researchers, and spreading excellence to socio-economic users and to the European public (through the Association of Aquaria for EUR-OCEANS public outreach); (4) Management Activities. Administrative and Financial Coordinator: Institut Oceanographique. Governing bodies: General Assembly (Member Organisations); Executive Committee (incl. Scientific Director and the Deputy); Steering Committee (incl. Work Packages Leaders). Councils: Scientific, Intellectual, Gender Equality, and EUR-OCEANS Institute. Composition: 69 Member Organisations, from 25 states (incl. 7 Third countries); 160 PIs selected for their capacity and excellence. Close cooperation with the USA, Australia, Canada, Namibia and Japan. Prime Contractor: France Innovation Scientifique et Transfert; Paris; France.
Das Projekt "Ermittlung von Verfahrenskenngrößen für VOC-Messungen unter Einsatz der Prüfgasstrecke" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt. Zielsetzung: Die Anzahl der Messungen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in Innenräumen im Rahmen des Berufsgenossenschaftlichen Messsystems Gefahrstoffe (BGMG) und der Emissionsprüfung von Druckern und Kopierern ist seit Jahren kontinuierlich angestiegen. Weiterhin nahm die Zahl der zu berücksichtigen VOC zu, wenn neue Richtwerte vom Umweltbundesamt herausgegeben wurden oder sich die Grundsätze für Druckerprüfungen änderten. Daher sind für viele der zu untersuchenden Stoffe bisher nicht sämtliche Verfahrenskenngrößen verfügbar. Diese müssen für eine vollständige Validierung des Verfahrens experimentell ermittelt werden. Zur Einbeziehung der Probenahme in die Validierung sind Versuche an einer Prüfgasstrecke notwendig. Eine besondere Herausforderung stellt hierbei der Konzentrationsbereich der Einzelkomponenten im Prüfgas dar, der im Bereich my g/m3 liegt. Aktivitäten/Methoden: Mithilfe der großen Prüfgasstrecke des BGIA - Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung werden Versuche zur Bestimmung der Verfahrenskenngrößen wie z. B. die Reproduzierbarkeit der Messergebnisse oder die Wiederfindungsrate durchgeführt sowie Proben für Lagerversuche hergestellt. Dabei werden auch die Umgebungsbedingungen wie Temperatur und Luftfeuchte variiert.
Das Projekt "Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Rechtsgutachten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von lindenpartners Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit beschränkter Berufshaftung Birkholz Varadinek Asmus durchgeführt. Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen.
Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG â€Ì gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis â€Ì diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken.
Das Projekt "Personenbefoerderungskonzessionen und emissionsarme Fahrzeuge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte und Notare Jenckel und Partner durchgeführt. Zielsetzung: Durch eine Rechtsstudie ist zu klaeren, ob im Rahmen des geltenden Personenbefoerderungsrechts durch die zustaendigen Behoerden Einfluss auf eine umweltschonende Fahrzeugausstattung genommen werden kann. Es ist u.a. zu pruefen, ob bei der Vergabe von Konzessionen - insbesondere fuer Taxis nach Paragraph 13 PersBefG - auch Gesichtspunkte der Emissionen des OEPNV - insbesondere in den Innenstaedten - Beruecksichtigung finden koennen. Hierbei ist insbesondere zu klaeren, ob und ggf. wie die Bereitschaft von Konzessionsbewerbern beruecksichtigt werden kann, bei der Fahrzeugausstattung auf emissionsarme Fahrzeuge zurueckzugreifen, die die fuer das Jahr 2005 angestrebten europaeischen Grenzwerte bereits jetzt erreichen. Bei der Studie sind bundes-, landes- und kommunalrechtliche Regelungen moeglichst allgemeingueltig - jedenfalls unter Beruecksichtigung derjenigen fuer Augsburg und Hannover - zu beruecksichtigen. Ferner ist ggf. eine rechtlich/verfahrensmaessige Handlungsanleitung in Bezug auf die Erteilung von Genehmigungen fuer den Taxiverkehr moeglichst allgemeingueltig - jedenfalls unter Beruecksichtigung der landes- und kommunalrechtlichen Regelungen bezueglich der Staedte Augsburg und Hannover - zu erarbeiten. Rechtsstudie und Handlungsanleitung sollen einerseits Eingang finden in die laufenden BMU-Modellvorhaben - insbesondere in Augsburg und Hannover - andererseits sollen sie durch geeignete Veroeffentlichungen bundesweite Verbreitung finden und die konzessionsvergebenden Behoerden ermutigen, Umweltbelange auch bezogen auf die Fahrzeugausstattung von Konzessionsbewerbern zu beruecksichtigen, um hierdurch einen Anreiz fuer entsprechende Fahrzeugbeschaffungen zu bieten. Begruendung: Die Konzessionsvergabe im Personenbefoerderungsrecht ist eine durch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen auch verfassungsrechtlich stark gepraegte Materie, die in ihrer Handhabung einem starken rechtsstaatlichen Kontrolldruck ausgesetzt ist. Eine praktische Beruecksichtigung von Umweltbelangen durch die konzessionsvergebenden Behoerden kann nur auf der Grundlage einer soliden gutachterlichen Basis erwartet werden. Die Kommentatur (Bidinger, PersBefR, B Paragraph 13, S. 51) verweist darauf, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt wuerde, wenn die Genehmigungsbehoerde einzelne Antraege 'ohne sachgerechten Grund' vorzoege oder zurueckstellte.
Ziel des Forschungsberichts ist es, den Diskurs zur Umweltgerechtigkeit in Deutschland mit einer rechtswissenschaftlichen Betrachtung zu erweitern. In Abgrenzung zum weiten Begriff der „Umweltgerechtigkeit“ bildet der Kernbereich des Umweltrechts den Anknüpfungspunkt dieser Untersuchung. Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die rechtsphilosophische Gerechtigkeitsdebatte, in deren Zentrum die diskursiven und kritischen Theorien der Gerechtigkeit stehen. Daran schließt sich eine Untersuchung an, welche Gerechtigkeitsanforderungen im Umweltvölker-, Europa- und Verfassungsrecht Niederschlag gefunden haben. Schließlich wird analysiert, in welchen Regelungen des nationalen Rechts der Luftreinhaltung sich Umsetzungsbeispiele der Gerechtigkeitskonzepte finden lassen. Vor diesem Hintergrund werden Optionen zu einer verbesserten Umsetzung der Gerechtigkeitskonzepte im Recht der Luftreinhaltung präsentiert.