Das Projekt "Gender Impact Assessment im Bereich Strahlenschutz und Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH durchgeführt. Einer Entschließung der europäischen Union folgend hat das Bundeskabinett im Juli 2000 die Gleichstellung der Geschlechter zum durchgängigen Leitprinzip bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen erklärt (Gender Mainstreaming). Dieser Beschluss betrifft sämtliche Politikbereiche und damit alle Bundesministerien. Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat sich das Projektteam 'Umsetzung des Gender Mainstreaming im BMU' mit MitarbeiterInnen aus allen Bereichen des BMU und seiner nachgeordneten Behörden (Bundesamt für Strahlenschutz, Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz) gebildet, um die Gender Mainstreaming-Strategie in konkrete Vorhaben zu übersetzen. Als Pilotprojekt wurde ein 'Gender Impact Assessment im Bereich Strahlenschutz und Umwelt' ausgewählt, welches vom ISOE zusammen mit dem Projektteam durchgeführt wird. Das Vorhaben 'Gender Impact Assessment im Bereich Strahlenschutz und Umwelt' diente der Entwicklung eines prototypischen Gender Impact Assessments. Das Projekt beinhaltete zwei Teile: die Entwicklung des Prototypen anhand der 2001 novellierten Strahlenschutzverordnung (Pilotphase) und eine exemplarische Anwendung des Prototypen im Bereich produktbezogener Umweltschutz (Erprobungsphase). Beide Aufgaben wurden innerhalb des Projektes erfolgreich durchgeführt. Das Gender Impact Assessment (GIA) ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der politischen Strategie des Gender Mainstreaming. Seine Funktion besteht darin festzustellen, ob eine politische Maßnahme wie bspw. Rechtsetzungsvorhaben, Programme, Konzepte und das alltägliche Verwaltungshandeln unterschiedliche Wirkungen auf Frauen und Männer hat. Das GIA beinhaltet einen themen- und aufgabenbezogenen Bestandteil, die Durchführung der Gleichstellungsverträglichkeitsprüfung anhand einer GIA-Checkliste und die organisatorisch-institutionelle Verankerung des GIA. Für den im Vorhaben entwickelten Prototypen der GIA-Checkliste wurde ein Stufenmodell analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - in Abgrenzung zu einer nicht differenzierten Checkliste analog der 'Blauen Prüffragen' - gewählt. Die Checkliste ist dreistufig und enthält Vorprüfung (Screening), Hauptprüfung (Analyse) und Bewertung mit Votum. Die Durchführung der Prüfschritte wird über Fragen und Erläuterungen zu den Fragen angeleitet. Die Genderrelevanz einer Maßnahme wird im GIA-Konzept über die Frage nach geschlechtsspezifischen Wirkungen bei der/den Zielgruppe/n bestimmt. Unter Zielgruppen werden jene Personenkreise verstanden, die von der Maßnahme unmittelbar erfasst werden sollen oder mittelbar betroffen sind. Erfragt wird, ob und welche unterschiedlichen Wirkungen die Maßnahme auf Frauen und Männer dieser Personenkreise hat. Der Bewertungsansatz des GIA ist eine Positivbewertung, bei der die Fortschritte bei der Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele bewertet werden. ...