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Planetary boundaries: Challenges for science, civil society and politics

Das Konzept der Planetaren Grenzen wurde 2009 durch eine internationale Forschergruppe um Johan Rockström formuliert und 2015 durch Will Steffen und weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überarbeitet und aktualisiert (Rockström et al. 2009; Steffen et al. 2015b). Das Konzept entstand vor dem Hintergrund des Zeitalters des Anthropozäns, das verbunden ist mit einem schnell wachsenden Druck auf die Umwelt und immer stärkerer Degradation und Verknappung von globalen Umweltgütern und einer möglichen Gefährdung der Funktionen des Erdsystems. Die Belastung der globalen Umwelt und Ökosysteme durch den Menschen hat ein Ausmaß erreicht, bei dem plötzliche nicht-lineare systemische Veränderungen nicht mehr auszuschließen sind. Das UFOPLAN-Vorhaben "Planetare Grenzen - Anforderungen an die Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik" (FKZ 3714 19 100 0) setzt an der Herausforderung der Operationalisierung des Konzeptes der Planetaren Grenzen an. Ziel war es, die Anforderungen, die das Konzept an Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft stellt, zu analysieren und entsprechend konkrete Informationen für die politische Umsetzung des Konzepts bereitzustellen. Dafür wurden Querschnittspapiere erstellt, die sich mit Themen beschäftigen, die für diverse politische Prozesse von Bedeutung sind - wie bspw. das kommunikative Potenzial des Konzepts, Risiken bei Grenzüberschreitung und der Methodologie zur Operationisierung. Außerdem wurden Papiere zu politischen Fokusthemen erarbeitet, die sich mit der Frage auseinandersetzen, in welcher Weise das Konzept der Planetaren Grenzen an einzelnen Stellen der Umweltpolitik sinnvoll eingesetzt werden kann, bspw. bei der Erarbeitung einer nationalen Stickstoffstrategie sowie des Integrierten Umweltprogramms 2030. Wichtige nächste Schritte für die Operationalisierung des Konzeptes stellen u.a. eine stärkere Aufnahme der Planetaren Grenzen in Nachhaltigkeitsstrategien sowie die Ausrichtung der Wissenschafts-förderung auf die integrierte Weiterentwicklung des Konzeptes dar. Quelle: Forschungsbericht

Teilprojekt Uni Kiel

Das Projekt "Teilprojekt Uni Kiel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität zu Kiel, Institut für Agrarökonomie, Abteilung Agrarpolitik durchgeführt. Das anvisierte Projekt fokussiert auf eine innovative Modellierung des Verhaltens relevanter politischer Akteure, d.h. Wähler, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Die Modellierung der Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, Bevölkerungswachstum, internationaler Klima- und Energiepolitik, Europäischer Agrarpolitik sowie nationalen Entwicklungspolitiken auf der einen Seite und gesellschaftspolitischen Anpassungsprozessen auf der anderen Seite erfolgt mit einem ökologisch-ökonomischen und politischen Verbundmodell. Konkret wird die Bedeutung von politik- und nicht politik-orientierten Wählermotiven für den Anreiz gewählter Regierungen, effiziente Politiken zu implementieren, komparativ in Industrie- und Entwicklungsländern analysiert. Es werden gesellschaftliche Präferenzen für globale und lokale Umweltgüter, Welternährungssicherung und Armutsreduktion empirisch bestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Analyse von politischen Beliefs, das sind vereinfachte mentale Modelle, mit denen politische Akteure die Zusammenhänge zwischen alternativen Politiken und implizierten ökologischen, ökonomischen und sozialen Entwicklungen abbilden. Politische Beliefs werden bayesianisch geschätzt und mit Ergebnissen aus ökologisch-ökonomischen Modellen verglichen. Anhand dieses Vergleichs kann die politische Performanz von politischen Systemen analysiert werden. In Feldexperimenten wird getestet, inwieweit die Kommunikation zwischen wissenschaftlichen Modellen und politischen Akteuren durch IT-gestützte Tools verbessert wird. 1. Vorbereitungsphase (M1) 2. Empirische Datenerhebung (M2) 3. Simulationsrechnungen der ökologisch-ökonomischen Verbundmodelle und Ableitung der Meta-Modelle (M3) 4. Ökonometrische Schätzung und Kalibrierung der CGPE-Module (M4) 5. Simulation und Bewertung alternativer Politikszenarien (M5) 6. Entwicklung eines IT-basierten Policy Tools (M6) 7. Interventionsstudie zu politischen Kommunikationsstrategien (M7)

Teilprojekt IfW

Das Projekt "Teilprojekt IfW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel (IfW), Forschungsbereich 'Umwelt und natürliche Ressourcen' durchgeführt. Das anvisierte Projekt fokussiert auf eine innovative Modellierung des Verhaltens relevanter politischer Akteure, d.h. Wähler, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Die Modellierung der Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, Bevölkerungswachstum, internationaler Klima- und Energiepolitik, Europäischer Agrarpolitik sowie nationalen Entwicklungspolitiken auf der einen Seite und gesellschaftspolitischen Anpassungsprozessen auf der anderen Seite erfolgt mit einem ökologisch-ökonomischen und politischen Verbundmodell. Konkret wird die Bedeutung von politik- und nicht politikorientierten Wählermotiven für den Anreiz gewählter Regierungen, effiziente Politiken zu implementieren, komparativ in Industrie- und Entwicklungsländern analysiert. Es werden gesellschaftliche Präferenzen für globale und lokale Umweltgüter, Welternährungssicherung und Armutsreduktion empirisch bestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Analyse von politischen Beliefs, das sind vereinfachte mentale Modelle, mit denen politische Akteure die Zusammenhänge zwischen alternativen Politiken und implizierten ökologischen, ökonomischen und sozialen Entwicklungen abbilden. Politische Beliefs werden bayesianisch geschätzt und mit Ergebnissen aus ökologisch-ökonomischen Modellen verglichen. Anhand dieses Vergleichs kann die politische Performanz von politischen Systemen analysiert werden. In Feldexperimenten wird getestet, inwieweit die Kommunikation zwischen wissenschaftlichen Modellen und politischen Akteuren durch IT-gestützte Tools verbessert wird. 1. Vorbereitungsphase (M1) 2. Empirische Datenerhebung (M2) 3. Simulationsrechnungen der ökologisch-ökonomischen Verbundmodelle und Ableitung der Meta-Modelle (M3) 4. Ökonometrische Schätzung und Kalibrierung der CGPE-Module (M4) 5. Simulation und Bewertung alternativer Politikszenarien (M5) 6. Entwicklung eines IT-basierten Policy Tools (M6) 7. Interventionsstudie zu politischen Kommunikationsstrategien (M7)

Steuerung der globalen Artenvielfalt

Das Projekt "Steuerung der globalen Artenvielfalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik (ILR), Professur Ressourcen- und Umweltökonomik durchgeführt.

Kritische Planetare Grenzen - Anforderungen an die Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik

Das Projekt "Kritische Planetare Grenzen - Anforderungen an die Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Research gemeinnützige GmbH durchgeführt. Die Annäherung und teilweise kritische Überschreitung einzelner planetarer Grenzen (z. B. Klimawandel, Biodiversität, Stickstoff), verdeutlichen, dass die heutigen Produktions- und Konsummuster und Lebensstile der Gesellschaft innerhalb des ressourcen-intensiven Wirtschaftssystems nicht zukunftsfähig sind. Die planetaren Grenzen und die ökologische Tragfähigkeit der Erde sind bisher in der Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft aber nicht hinreichend als maßgeblicher Entscheidungs- und Handlungsrahmen anerkannt, möglicherweise u. A. auch, weil ihre Überschreitung bisher in Deutschland 'gefühlt folgenlos' geblieben ist. Für langfristige Umweltprogrammatiken wie das 7. UAP und das integrierte Schwerpunktprogramm 'Perspektive 2030' sowie für die Verhandlungen im Rahmen der UN-, EU- und nationalen Nachhaltigkeitsziele ist eine Konkretisierung und politische Operationalisierung der planetary boundaries essenziell. Das Projekt soll konzeptionelle und strategische Vorschläge zur Beantwortung u. A. folgenden Leitfragen widmen.. Was sind die Stärken und Defizite des Konzepts der planetaren Grenzen?. Inwieweit lassen sich die planetaren Grenzen quantifizieren (Bestandsaufnahme). Inwieweit können planetare Grenzen auf der regionalen und nationalen Ebene operationalisiert werden?. Welche Möglichkeiten bieten sich das Wissen um die Grenzen zu institutionalisieren, d.h. z.B. in die politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozesse als absoluten Rahmen integrieren?. Wie lässt die Akzeptanz der ökologischen Grenzen in der Gesellschaft erhöhen? Welche Rolle spielt dabei der gezielt von bestimmten Lobbyisten vorangetriebene Umweltskeptizismus? . Wie kann das Konzept der Planetaren Grenzen in einem adäquaten Policy Mix abgebildet werden (inkl. Governance Globaler Gemeinschaftsgüter)? Welche Rolle kann die Idee der Planetaren Grenzen bei Transformationsansätzen spielen?. Was bedeutet die Anerkennung der planetaren Grenzen im Kontext der ökologischen Gerechtigkeit?

Vereinbarkeit eines Nutzungsentgeltes für globale Umweltgüter mit dem nationalen Recht (insbesondere Finanzverfassungsrecht), Europarecht und internationalen Abkommen

Das Projekt "Vereinbarkeit eines Nutzungsentgeltes für globale Umweltgüter mit dem nationalen Recht (insbesondere Finanzverfassungsrecht), Europarecht und internationalen Abkommen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. 1A) Unter 'globalen Umweltgütern' im Sinne dieses Forschungsvorhabens werden insbesondere der internationale Luftraum und die Hohe See verstanden, für die Verfügungsrechte nur unzureichend geregelt sind. Dabei besteht die Gefahr einer Übernutzung, weil die Nutzer nicht die volkswirtschaftlichen Kosten ihres Handelns tragen müssen. So stellt der grenzüberschreitende Flug- und Schiffsverkehr eine stetig wachsende Quelle von Treibhausgasen dar, unterliegt aber keinen quantitativen Reduktionsverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll. Es wird daher - u.a. vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung globale Umweltveränderungen - die Einführung eines Nutzungsentgelts für den Flugverkehr und die Schifffahrt vorgeschlagen, dessen Aufkommen zweckgebunden für Klimaschutz- bzw. Meeres- und Küstenschutzprojekte verwendet werden soll. Ein Nutzungsentgelt dient erstens dem Schutz globaler Umweltgüter durch seine lenkende Wirkung auf das Verkehrsaufkommen, die verwendete Technik, etc. Zweitens trägt es durch die zweckgebundene Verwendung dem Finanzierungsbedarf im Umwelt- und Entwicklungssektor Rechnung. B) Für die verschiedenen diskutierten Maßnahmenvorschläge - zu nennen sind insbesondere die streckenbezogene Emissionsabgabe - fehlt es an rechtlich stimmigen Gesamtkonzepten. C) Im Rahmen des Vorhabens sind die rechtlichen Eckpunkte herauszuarbeiten und für bestimmte Maßnahmenvorschläge ein rechtliches Konzept zu entwickeln. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf ihre Vereinbarkeit mit dem nationalen Finanzverfassungsrecht, dem Europarecht und internationalen Abkommen zu legen. Dazu ist es u.a. erforderlich, das Nutzungsentgelt rechtlich in das deutsche und europäische Abgabensystem einzuordnen und Möglichkeiten und Grenzen der Ausgestaltung aufzuzeigen. Hier sind vor allem die rechtlichen Möglichkeiten einer zweckgebundenen Verwendung des Aufkommens für internationale Umweltschutzprojekte, etwa über internationale Institutionen wie der GEF, zu untersuchen. Dabei soll die Praktikabilität eines Systems auf europäischer Ebene aufgezeigt werden, da eine europäische Regelung als Vorbild und Initiator für langfristig anzustrebende globale Regelungen dienen könnte.

Analyse potenzieller Themenfelder im Desertifikationsbereich: Forschungstrends, Forschungs- und Umsetzungsbedarf

Das Projekt "Analyse potenzieller Themenfelder im Desertifikationsbereich: Forschungstrends, Forschungs- und Umsetzungsbedarf" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Marburg, Institut für Kooperation in Entwicklungsländern durchgeführt. Das Projekt identifiziert Ansatzpunkte, inwieweit Forschung die Implementierung der Ziele der UNCCD und anderer internationaler Programme verbessern kann, die sich auf die Problemfelder Desertifikation, Bodendegradation und Dürre konzentrieren. Es analysiert interdisziplinär (Sozial- und Naturwissenschaften) die Potentiale von Forschung zur Bekämpfung von Nahrungs- und Wasserengpässen in Trockengebieten, deren Beitrag zu Energieproduktion, Kohlenstoffbindung und Kompensation für Ökosystemleistungen, ihren Beitrag zu Unterstützung bei der Anpassung dieser Regionen an Klimawandel sowie ihren Beitrag zu 'capacity development' für nachhaltiges Bodenmanagement im Mehrebenen-Kontext. Die Projektbearbeiter (Entwicklungsökonomie, Bio-/Boden-/Umweltwissenschaften, Entwicklungszusammenarbeit (EZ)) konzentrieren sich auf Analyse und Bewertung des aktuellen Forschungsstandes, incl. 'grauer' Literatur, die Ergänzung dieser Ergebnisse durch Expertenbefragung, Rückkopplungseffekte durch Fachdiskussionen und Workshops sowie die Erstellung eines schriftlichen englischsprachigen Endberichts. Der Querschnittscharakter der Frage, ihre Relevanz für deutsche und internationale Forschung, EZ und int. Regime, bedingt eine enge Kooperation mit Bundesministerien, UN-Organisationen, Forschungsverbünden und Geberorganisationen; ebenso wie die Fokussierung auf Wissenstransfer, 'stakeholder'-Integration und Kommunikation an der Schnittstelle Forschung - Implementierung.

Umweltökonomische Grundlagen

Das Projekt "Umweltökonomische Grundlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt, Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung durchgeführt. Schwerpunkte 2008 - Druck auf die Ressourcen und Stand der Ressourcen-Ökonomie - Externalitäten und Verursacherprinzip (inkl. ARE-Studie 'Verkehr') - Umweltökonomische Arbeiten in internationalen Organisationen, v.a. OECD - Zusammenarbeit mit Hochschulen - Machbarkeitsstudie: Umweltgüter und -dienstleistungen erfassen ('grünes BIP') Neue Stelle auf Mandatsbasis ab 1.7.2008

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Ein umfassendes Konzept für eine nachhaltige Mobilität braucht auch rechtliche Instrumente. Diese können nicht nur im Verkehrsrecht, sondern auch in anderen Regelungen, zum Beispiel in den umweltrechtlichen Vorgaben zur Planung und Zulassung von Straßen enthalten sein. Das Verkehrsrecht und alle anderen betreffenden Regelungen können daher die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität unterstützen. UBA-Studie zur Analyse des Verkehrsrechts auf seine Zukunftstauglichkeit Um Mobilität nachhaltig gestalten zu können, braucht es innovative Veränderungen, die für Ballungsräume anders aussehen werden als in ländlichen Räumen. Wir müssen vom Auto besetzten Straßenraum zurückgewinnen, Parkraum stärker bewirtschaften, alternative Konzepte wie nachhaltiges Carsharing testen und umsetzen und den ÖPNV zukunftsfähig umbauen und fördern, mit attraktiven Angebotsarten auch auf dem Land. Dafür bedarf es, wie die auf einer vom ⁠ UBA ⁠ in Auftrag gegebenen Studie „Rechtliche Hemmnisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität – untersucht an Beispielen des Straßenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs in Räumen schwacher Nachfrage“ anhand der genannten Beispiele aufzeigt, konsequenter Veränderungen im Recht. Die Autoren der Studie sehen einen Paradigmenwechsel im Verkehrsrecht für überfällig an – „einzelne Kleinkorrekturen an der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wie sie  vom Bundesverkehrsminister Scheuer vorgeschlagen werden, reichen nicht aus.“ Das Leitprinzip des Verkehrsrechts sollte nicht mehr die Befriedigung der „Verkehrsbedürfnisse“ (insbesondere mit Autos) sein, sondern die Gewährleistung einer möglichst großen Mobilität für alle bei möglichst geringen Gefahren und Belastungen für Menschen und Umwelt zum Ziel wird. Die Studie wurde durchgeführt vom Öko-Institut (geleitet von Andreas Hermann) und Prof. Dr. Stefan Klinski, der an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin) Umweltrecht lehrt (federführend für das Straßenverkehrsrecht). Festlegung von Flugrouten Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) legt Flugrouten nach den Regelungen des Luftverkehrsgesetzes [LuftVG (2007)] und der Luftverkehrs-Ordnung [LuftVO (1999)] durch Rechtsverordnung fest. Soweit die Flugrouten von besonderer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind, geschieht dies im Benehmen mit dem Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠). Das UBA hat zum Beispiel eine "Lärmfachliche Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) für die Benehmensbeteiligung nach §32 Luftverkehrsgesetz" abgegeben. Anlässlich dieses Verfahrens ließ das UBA von Prof. Dr. Eckhard Pache ein rechtswissenschaftliches Gutachten mit dem Titel "Die Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Aspekten bei der Benehmensregelung zur Festlegung von Flugrouten nach §32 LuftVG zwischen UBA und BAF" erstellen. Dieses stellt die rechtlichen Grundlagen der Flugroutenfestlegung dar und bewertet sie. Das Gutachten behandelt dabei nicht nur die rechtlichen Grundlagen sowie formellen und inhaltlichen Anforderungen bei der Benehmensbeteiligung des UBA zur Festlegung von Flugrouten nach §32 LuftVG, sondern thematisiert auch grundlegende Fragen, wie zum Beispiel das Verhältnisses der Routenfestlegung zur ⁠ Planfeststellung ⁠. In einem weiteren Gutachten haben das Ökoinstitut e.V. und Prof. Dr. Elmar Giemulla formell- und materiellrechtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Festlegung von Flugrouten untersucht. Möglichkeiten der Verringerung von Emissionen des Schienenverkehrs Eine Möglichkeit, die Lärmemissionen im Schienenverkehr zu verringern, ist es, Trassenpreise zu erheben, die emissionsbezogen gestuft werden. Ein emissionsabhängiges Trassenpreissystem setzt ökonomische Anreize für Eisenbahnverkehrsunternehmen, statt der alten, lauten Güterwaggons emissionsärmere Fahrzeuge einzusetzen. Ein im Auftrag des Umweltbundesamtes von Prof. Dr. Eckhard Pache erstellte Rechtsgutachten zur "Minderung der Umweltbelastungen im Schienenverkehr durch emissionsabhängige Trassenpreise" zeigt, dass emissionsabhängige Trassenpreise in Deutschland rechtlich möglich sind und in welcher Form sie erhoben werden können. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt außerdem auch den Einbau von Partikelfiltern in Dieselloks, um deren Schadstoffausstoß zu verringern. Nutzungsentgelte für globale Umweltgüter Die Meere und der Luftraum sind klassische Beispiele für Globale Gemeinschaftsgüter (so genannte "Open Access-Güter"). Jeder kann sie nutzen – nahezu unbegrenzt und kostenfrei. Globale Gemeinschaftsgüter unterliegen keiner staatlichen Hoheitsgewalt. Internationale Abkommen regeln bislang nur sehr unzureichend die Nutzungsrechte für diese Güter. Immer mehr Flugzeuge bevölkern jedoch den Himmel, der Schiffsverkehr auf den Weltmeeren wächst. Folge: Die Umweltbelastungen – wie etwa der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase – nehmen ebenfalls stark zu. Sie machen vor nationalen Grenzen nicht Halt; die Effekte sind global. Bisher kommen die direkten Verursacher für die Folgekosten nicht auf. Um dies zu ändern, sind verschiedene finanzpolitische Instrumente in der Diskussion. Eines dieser Instrumente ist die Einführung von Nutzungsentgelten auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Nutzungsentgelte sollen das ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ lenken und zur Entwicklung von umweltverträglicheren Techniken beitragen. Denkbar sind etwa Abgaben auf Flugtickets oder Frachtgebühren, Wasserstraßen- und Hafengebühren, zweckgebundene Abgaben auf Treibstoff, Mautgebühren sowie emissionsorientierte Nutzungsentgelte (z.B. CO 2 -Abgabe). Die Studie „Rechtliche Ausgestaltung von Nutzungsentgelten für globale Umweltgüter” von Dr. Nils Meyer-Ohlendorf, Michale Mehling, LL.M., Alexander Neubauer, Prof. Dr. Astrid Epiney, LL.M. und Prof. Dr. jur. Stefan Klinski untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und präsentiert konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Nutzungsentgelte. Sie ist im Erich-Schmidt-Verlag erschienen. Die Integration des Schiffverkehrs in den europäischen Emissionshandel analysierten Tim Bäuerle, Jakob Graichen, Kristin Meyer, Stefan Seum, Dr. Margareta Kulessa, Dr. Matthias Oschinski aus der ökologischen, der ökonomischen und der juristischen Sicht. Die englische Studie „ Marine Transport into the European Emissions Trading System “ ist mit einer deutschen Zusammenfassung online erschienen. Ebenfalls mit diesem Thema beschäftigte sich die UBA-Konferenz zur Internalisierung der flughafennahen externen Umweltkosten am 13./14.05.2008. Strategiepapier Ticketabgabe für Flugverkehr in Deutschland Mit dem Flugverkehrssteuergesetz wurde in Deutschland erstmals eine Steuer auf Flugreisen eingeführt. Damit reagiert der Bundesgesetzgeber darauf, dass der Flugverkehr – im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern wie Schienenverkehr und Straßenverkehr – bisher weitgehend von einer Abgabenlast befreit war. Das Umweltbundesamt ließ bereits vor einigen Jahren die Möglichkeit zur Erhebung einer Ticketabgabe prüfen. Das daraus entstandene Strategiepapier „Rechtliche Ausgestaltung einer Ticketabgabe auf den Flugverkehr” gibt Empfehlungen für die Einführung einer Ticketabgabe. Das Positionspapier ist in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht (s. Dokumente). Attraktivität der Bahn durch Steuersenkung steigern Obwohl die Bahn vor allem auf langen Strecken erhebliche ökologische Vorteile gegenüber dem Flugverkehr bietet, genießt sie nicht die gleichen steuerlichen Privilegien wie dieser. Folge ist eine ungleiche Kostenverteilung zu Lasten der Schiene. Eine Möglichkeit, diese Ungleichbehandlung zu mindern, ist, den Mehrwertsteuersatz für den Schienenverkehr zu reduzieren. Ein Gutachten der Rechtsanwälte Dr. Dieter Sellner und Dr. Ulrich Karpenstein zu "Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit einer Mehrwertsteuerreduzierung im Schienenverkehr" zeigt die Rahmenbedingungen auf, unter denen eine solche Mehrwertsteuerreduktion rechtlich zulässig ist. So wäre es nach den derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben möglich, bei Distanzen bis ca. 400 km über eine reduzierte Mehrwertsteuer die Attraktivität der Schiene maßgeblich zu steigern. Mehr Lebensqualität durch Geschwindigkeitsmanagement Werden städtische Geschwindigkeitsvorgaben nicht eingehalten, beeinträchtigt dies die städtische Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die Verkehrssicherheit. Ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes untersuchte den Einfluss von Höchstgeschwindigkeiten auf die Umweltqualität an Hauptverkehrsstraßen. Es betrachtete Schadstoffemissionen, Lärm, Wohn- und Umweltqualität, Nebenwirkungen und Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Wichtigstes Ergebnis: Städteökologisch vorteilhaft ist ein stetiger Verkehrsfluss mit einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 50 km/h. Um Geschwindigkeitsniveaus zu erreichen, die zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen, ist ein Zusammenwirken von konzeptionell-planerischen und regulativ-juristischen Maßnahmen notwendig. Die Studie von Hunger et al. „Verbesserung der Umweltqualität in Kommunen durch geschwindigkeitsbeeinflussende Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen” (⁠ UBA ⁠-TEXTE 09/07) ist im Internet veröffentlicht.

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