Das Projekt "Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr vor dem Hintergrund der möglichen Einführung einer globalen marktbasierten Maßnahme (GMBM) durch die ICAO im Jahr 2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Nach Artikel 25a (2) der Emissionshandelsrichtlinie (ETS-RL) wird (weiterhin) eine Vereinbarung über eine globale Maßnahme zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr angestrebt. Liegt eine solche Vereinbarung auf ICAO-Ebene vor, so prüft die EU-Kommission anschließend, ob und wenn ja wie die ETS-RL geändert werden muss. Eine solche Maßnahme wird eventuell - abhängig von der Entscheidung der 39. Generalversammlung der ICAO - ab 2020 eingeführt. Bedingt durch die Frage, ob und wann eine solche Maßnahme kommen und welches klimapolitisches Ambitionsniveau diese ggf. aufweisen wird, ist die ETS-RL im Luftverkehr für die Zeit nach 2017 anzupassen. Es sind somit im Projektzeitraum Vorschläge der EU-Kommission für die Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr und diesbezügliche politische Diskussionen zu erwarten, zu denen sich DEU/BMUB positionieren muss. Diese Vorschläge können sich auf den Zeitraum vor und nach 2020 beziehen und sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftlich begleitet werden. Dabei soll insbesondere die Kohärenz zwischen GMBM und EU-ETS überprüft werden.
Das Projekt "Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Nach langjährigen Verhandlungen wurde im Oktober 2016 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO die Einführung eines globalen marktbasierten Instrumentes (GMBM) als wesentlicher Bestandteil des ICAO Maßnahmenpaketes zur Minderung der Klimawirkungen der internationalen Luftfahrt beschlossen. Die verabschiedete Resolution mit der Zielvorgabe eines klimaneutralen Wachstums des Sektors auf dem Niveau der CO2-Emissionen von 2020 schafft einen Kompensations-Mechanismus in der internationalen Luftfahrt (CORSIA: Carbon Offset and Reduction Scheme for International Aviation) und formuliert Vorgaben für dessen weitere inhaltliche Ausgestaltung.
In den bisherigen ICAO-Verhandlungen zur Ausgestaltung der GMBM werden u.a. Kriterien für die Nutzung von Emissionseinheiten innerhalb einer GMBM definiert. In den Nutzungskriterien spiegeln sich Entwicklungen und Diskussionen der Pre-2020 Klimaarchitektur wieder: So fließen z.B. die Erfahrungen in der Ausgestaltung bereits etablierte Offsetting-Mechanismen (wie dem Clean Development Mechanism, CDM) sowie mögliche Unterschiede zwischen Zertifikatnutzungen aus verpflichtenden Systemen (wie Emissionshandelssystemen) und dem sog. freiwilligen Markt in die Kriterienentwicklung ein.
Für die Einbettung von CORSIA in die internationale Klimapolitik und der Nutzung von UNFCCC-basierten Marktmechanismen nach 2020 ist die Beschlussfassung der COP 21 und des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement, PA) relevant. Insbesondere in Artikel 6 werden Möglichkeiten für die internationale Nutzung von marktbasierten Klimaschutzinstrumenten aufgezeigt. Um eine Teilnahme an den internationalen Marktmechanismen, ein hohes Maß an (Umwelt)Integrität zu gewährleisten und somit tatsächlich zur globalen Emissionsminderung beizutragen, ist ein robustes Bilanzierungssystem essentiell.
Hier verlangt die Ausgestaltung des CORSIA, insbesondere dessen Zulässigkeitskriterien, eine Reflektion und Verzahnung der Prozesse. Eine unabgestimmte Entwicklung hätte Fragmentierungen und Ineffizienzen im Klimaschutz zur Folge.
Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Verhandlungsaktivitäten zur Ausgestaltung des CORSIA. Das Vorhaben soll verhandlungsbegleitend vor allem zu der technischen Arbeitsgruppe EUC (Emissions Units Criteria) der Global MBM Technical Task Force (GMTF) in der ICAO untersuchen, wie die bisher formulierten Zulassungskriterien im Hinblick auf die Umweltintegrität des CORSIA wirken und wie diese verschärft werden können. Weiterhin sind die noch nicht weiter ausgearbeiteten Zulassungskriterien zur Nutzung von Emissionsberechtigungen aus regionalen Emissionshandelssystemen wie dem Europäischen Emissionshandel in CORSIA zu diskutieren und entsprechend weiterzuentwickeln. Abschließend sollen die Angebotsmengen an in CORSIA nutzbaren Minderungsgutschriften unter verschiedenen Szenarien dargestellt werden.