Wie das Planungsrecht Klima, biologische Vielfalt und Freiflächen besser schützen kann Dürfen Investoren neue Einkaufzentren auf die grüne Wiese setzen? Wo dürfen sie Windenergieanlagen für den Klimaschutz errichten? Und wann hat der Naturschutz Vorrang? Die Behörden in Ländern, Städten und Gemeinden entscheiden dies auch mit Hilfe des Planungsrechts. Planungsinstrumente - wie das Baugesetzbuch - zielen auf den Schutz des Klimas, die biologische Vielfalt und freie Flächen - Behörden müssen die Planungsinstrumente in diese Richtung konsequent nutzen. „Umweltschutz beginnt vor Ort - schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen”, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, in Berlin auf einem Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA. „Gemeinden sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und so helfen, globale Probleme lokal anzugehen. Alle Planer sind angesprochen, mehr für den Umweltschutz zu tun”, appellierte Troge. Gemeinden könnten beispielsweise bei der Strom- und Wärmeerzeugung auf effiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen und ihre Wohngebiete an Nah- und Fernwärmenetze anschließen und so aktiven Klimaschutz betreiben. Intelligent angewandtes und geschärftes Planungsrecht kann auch den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr eindämmen. Die Fachleute diskutieren vor allem die Stärkung der Innenstädte mit Hilfe der Entwicklung im Bestand als Alternative zur Ausweisung immer neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen im Grünen. Vermehrte interkommunale Zusammenarbeit steht ebenfalls weit oben auf der Wunschliste vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur so lasse sich das ambitionierte Ziel der Bundesregierung aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen, die derzeitige zusätzliche Flächennutzung für Siedlung und Verkehr im Umfang von derzeit 113 auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Kurz vor der 9. Vertragsstaatenkonferenz der UN -Konvention über die biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn setzte das Symposium Akzente, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Auch hier kann Planungsrecht wesentlich helfen: beispielsweise über einen stärkeren Schutz wandernder großer und mittelgroßer Tiere bei der Planung der Bundesfernstraßen im Rahmen eines „Bundeswildwegeplans”. Zudem kann eine verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung helfen: Eine effektive Anwendung der Eingriffsregelung trägt wesentlich zu einer Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt vor Ort bei. Die über hundert versammelten Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden tauschten sich sowohl über die verbesserte Anwendung der geltenden Planungsregeln als auch über erforderliche Änderungen im Planungsrecht aus. Vorschläge und Forderungen richteten sich dabei vor allem an Planer vor Ort - sie sollten etwa Brachflächenkataster erstellen, um Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber: Er sollte die Vorschriften in Bund und Ländern noch mehr als heute auf Umweltaspekte ausrichten. Eine Pflicht zur Erhebung der Brachflächenpotentiale könnte ebenso zielführend sein wie auch eine an der Bodenschutzklausel orientierte „Klimaschutzklausel”. Die Vorträge des Symposiums „Was kann das Planungsrecht für die Umwelt tun?” erscheinen demnächst als Buch. 14.04.2008
The global climate crisis calls for swift and bold implementation of climate mitigation measures globally and domestically. A short study, commissioned within a research project on the implications of the Paris Agreement at the German Environment Agency, looks at the main mechanisms and drivers for the uptake of climate policies beyond just the borders of the individual countries implementing them. This factsheet summarizes results of this study. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Von vielen Elementen des Erdsystems wird erwartet, dass sie sich mit zunehmender globaler Erwärmung stetig verändern. Diese graduellen Veränderungen könnten sich als reversibel erweisen, wenn die globale Erwärmung zurückgehen sollte. Andere Elemente des Klimasystems hingegen könnten ein Kippverhalten zeigen, bei dem relativ kleine Störungen des Hintergrundklimas ausreichen, um einen (abrupten) Wechsel vom Ausgangszustand in einen qualitativ völlig anderen Zustand auszulösen (2). Von vielen dieser möglichen Kippvorgänge wird erwartet, dass sie sich nicht einfach rückgängig machen lassen, indem die globale Erwärmung etwa von einem höheren auf das heutige Niveau zurückgeht. Das liegt vor allem daran, dass vielen dieser Kippelemente ein sich selbst-stabilisierender Prozess zu Grunde liegt. Wird dieser einmal unterbrochen, kippt das System in einen neuen, völlig andersartigen Zustand, der sich dann allerdings auch selbst intern stabilisiert. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2012.
As a Party to the United Nations Framework on Climate Change ( UNFCCC ), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. In February 2005, the Kyoto Protocol entered into force. As a result, for the first time ever the international community of nations is required to implement binding action objectives and instruments for global climate protection. This leads to extensive obligations vis-à-vis the preparation, reporting and review of emissions inventories. As a result of Europe's own implementation of the Kyoto Protocol, via the adoption of EU Decision 280/20041, these requirements became legally binding for Germany in spring 2004. Veröffentlicht in Climate Change | 12/2011.
As a Party to the United Nations Framework on Climate Change ( UNFCCC ), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. In February 2005, the Kyoto Protocol entered into force. As a result, for the first time ever the international community of nations is required to implement binding action objectives and instruments for global climate protection. This leads to extensive obligations vis-à-vis the preparation, reporting and review of emissions inventories. As a result of Europe's own implementation of the Kyoto Protocol, via the adoption of EU Decision 280/20041, these requirements became legally binding for Germany in spring 2004. Veröffentlicht in Climate Change | 09/2012.
As a Party to the United Nations Framework on Climate Change ( UNFCCC ), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. In February 2005, the Kyoto Protocol entered into force. As a result, for the first time ever the international community of nations is required to implement binding action objectives and instruments for global climate protection. This leads to extensive obligations vis-à-vis the preparation, reporting and review of emissions inventories. As a result of Europe's own implementation of the Kyoto Protocol, via the adoption of EU Decision 280/20041, these requirements became legally binding for Germany in spring 2004. Veröffentlicht in Climate Change | 24/2016.
As a Party to the United Nations Framework on Climate Change ( UNFCCC ), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. In February 2005, the Kyoto Protocol entered into force. As a result, for the first time ever the international community of nations is required to implement binding action objectives and instruments for global climate protection. This leads to extensive obligations vis-à-vis the preparation, reporting and review of emissions inventories. As a result of Europe's own implementation of the Kyoto Protocol, via the adoption of EU Decision 280/20041, these requirements became legally binding for Germany in spring 2004. Veröffentlicht in Climate Change | 28/2014.
As a Party to the United Nations Framework on Climate Change ( UNFCCC ), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. In February 2005, the Kyoto Protocol entered into force. As a result, for the first time ever the international community of nations is required to implement binding action objectives and instruments for global climate protection. This leads to extensive obligations vis-à-vis the preparation, reporting and review of emissions inventories. As a result of Europe's own implementation of the Kyoto Protocol, via the adoption of EU Decision 280/20041, these requirements became legally binding for Germany in spring 2004. Veröffentlicht in Climate Change | 04/2010.
As a Party to the United Nations Framework on Climate Change ( UNFCCC ), since 1994 Germany has been obliged to prepare, publish and regularly update national emission inventories of greenhouse gases. In February 2005, the Kyoto Protocol entered into force. As a result, for the first time ever the international community of nations is required to implement binding action objectives and instruments for global climate protection. This leads to extensive obligations vis-à-vis the preparation, reporting and review of emissions inventories. As a result of Europe's own implementation of the Kyoto Protocol, via the adoption of EU Decision 280/20041, these requirements became legally binding for Germany in spring 2004. Veröffentlicht in Climate Change | 03/2016.
Gemeinsame Presseerklärung von UBA, PIK, WBGU und WI UN-Klimakonferenz darf nicht den Anschluss an den Klimawandel verlieren Berlin, den 20. November 2009. Kurz vor dem Start der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen mahnen führende Klima- und Politikberater der Bundesregierung eindringlich einen erfolgreichen Abschluss der Konferenz an. Die Folgen des Klimawandels träten deutlicher in Erscheinung als noch vor wenigen Jahren erwartet. Die Menschheit brauche ein ambitioniertes Kioto-Folgeabkommen mit klaren und verbindlichen Klimagasminderungszielen. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, sagte: „Neben Rettungspaketen für Banken oder Autobauer braucht die Welt einen Rettungsschirm für das Weltklima. Kopenhagen muss mehr bringen als reine Absichtserklärungen. Ich bin zuversichtlich, dass das mit genügend politischem Willen klappen wird; abgerechnet wird am letzten Tag der Konferenz, bis dahin ist eine Einigung möglich. Kopenhagen muss alle wesentlichen Bestandteile eines Abkommens festlegen: vertragsfest, nicht mehr verhandelbar und naturwissenschaftlich begründet. Faule Kompromisse darf es nicht geben, denn ein aus dem Ruder gelaufenes Klimasystem kann die Menschheit in seinen ökologischen, ökonomischen und sozialen Konsequenzen nicht mehr einfangen. Wir dürfen uns in Kopenhagen deshalb nicht nochmals vertagen. Die Klimakrise nimmt keine Rücksicht darauf, wenn wir unseren Zeitplan nicht einhalten!" Die aktuelle Entwicklung vieler Komponenten des Klimasystems liegt am oberen Rand der Projektionen des Weltklimarates IPCC von 2007 oder geht darüber hinaus. Dies gilt auch für den weltweiten Anstieg beim Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO 2 ). Die Auswirkungen der Finanzkrise werden diesen Trend nicht brechen. Mit der Anreicherung von CO 2 und weiterer Treibhausgase in der Atmosphäre schwinden jedoch die Chancen, die Erwärmung auf ein beherrschbares Maß zu begrenzen. „Die Hinweise aus der Wissenschaft häufen sich, dass sich die Menschheit bedenklich nahe an kritische Kipppunkte im Klimasystem heranbewegt, selbst bei einer Erderwärmung unter zwei Grad Celsius. Die Politik muss sich in Kopenhagen endlich ihrer Verantwortung stellen und das Risiko gefährlichen Klimawandels begrenzen. Alles andere wäre eine politische Bankrotterklärung”, sagt . Jüngste Forschungsergebnisse zeigen, dass der Menschheit nur noch ein begrenztes Budget an CO 2 -Emissionen zur Verfügung steht, wenn die kritische Grenze von zwei Grad Celsius über vorindustriellem Niveau nicht überschritten werden soll. Für eine Zwei-Drittel-Chance, das Zwei-Grad-Ziel einzuhalten, dürften insgesamt nur noch 750 Milliarden Tonnen CO 2 aus fossilen Quellen in die Atmosphäre gelangen. Ausgehend von heutigen Emissionen wäre dieses Budget bereits in 25 Jahren ausgeschöpft. Übersetzt in Reduktionsziele müsste der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 um deutlich mehr als die Hälfte gegenüber 1990 reduziert werden. Die Industrieländer wären gefordert, ihre Emissionen sogar um mindestens 80 Prozent zu senken. Diese Ziele sind realistisch nur zu erreichen, wenn die Trendumkehr der globalen Treibhausgasemissionen vor 2020 erfolgt. Selbst wenn die Emissionen ab 2015 sinken würden, bedeutete dies eine notwendige Emissionsminderung von fünf Prozent pro Jahr. Zum Vergleich: Das Kioto-Protokoll verlangte von den Industrienationen eine Minderung in der gleichen Größenordnung, allerdings binnen zwanzig Jahren. Die Summe unambitionierter nationaler Angebote zur Emissionsminderung wird physikalisch nicht ausreichen, um die Zwei-Grad-Linie zu halten. „Als Orientierung sollte eine Obergrenze für die bis zum Jahr 2050 global noch verbleibende Gesamtemissionsmenge an Kohlendioxid vereinbart werden, die in fairer Weise und nach Bevölkerungszahl auf die einzelnen Länder zu verteilen wäre ”, sagt Dirk Messner, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen . „In jedem Fall muss in Kopenhagen die Verabschiedung von Alibizielen vermieden werden”, so Messner weiter. „Dabei drängt die Zeit. Noch ist es möglich, die Weichen richtig zu stellen. Die Technologien stehen bereit”, sagt Manfred Fischedick, Vizepräsident und kommissarischer Leiter des Wuppertal Instituts , und verdeutlicht: „Vor allem durch den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien und der Ausschöpfung von Energieeffizienzpotenzialen können global und national die anzustrebenden Minderungsziele erreicht werden.” Dass wirksamer Klimaschutz bei unverzüglichem Handeln und finanzierbar und volkswirtschaftlich unumgänglich sei, werde durch eine Vielzahl an Studien belegt, darunter eine kürzlich von vier europäischen Forschungsinstituten vorgelegte Studie (”RECIPE”) oder der World Energy Outlook 2009 der Internationalen Energieagentur. Deutschland als Innovations- und Technologiestandort könnte von einer derartigen Entwicklung ganz massiv profitieren. „Dafür”, so Fischedick weiter, „müssen wir es schaffen, eine Blaupause für eine nachhaltige und klimaverträgliche Industriegesellschaft zu entwickeln, verbunden mit einem Transformationsprozess zu nachhaltigen Konsum- und Lebensstilen.” Um die hierfür notwendige Dynamik zu erzeugen, könne dies auch bedeuten, dass die EU im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen allein noch weiter voran gehen muss und ihre bisher an das engagierte Handeln anderer Staaten gebundene Zusage, die Emissionen gegenüber 1990 um 30 Prozent zu reduzieren, trotzdem umsetzt. Dafür sprächen auch die Berechnungen der Klimaökonomie, die konkret zeigen, dass Europa von einer Vorreiterrolle durch geringe Klimaschutzkosten profitieren würde, auch wenn andere Länder erst später nachzögen.
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