Der positive Trend bei der Ansiedlung großer Wirtschaftsunternehmen in Sachsen-Anhalt setzt sich fort. Neben Intel befinden sich zahlreiche weitere Projekte in der Umsetzung. Aktueller Coup ist die Errichtung einer Bioraffinerie zur Gewinnung von Glukose und Lignin aus Holzschnitzeln, also aus nachwachsenden Rohstoffen, der UPM am Chemiestandort Leuna. Die Errichtung ist bereits weit vorangeschritten. „Aber auch in anderen Bereichen wie der Produktion alternativer Energieformen, beispielsweise dem Grünen Wasserstoff sind wir in Sachsen-Anhalt auf dem Weg, eine Spitzenposition in Deutschland einzunehmen und zu einem Hot-Spot zu werden.“, erklärt der Präsident des für die Prüfung und Genehmigung der Ansiedlungsprojekte zuständigen Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. So konnten allein im letzten Jahr 47 Genehmigungsverfahren eingeleitet bzw. 52 abgeschlossen und damit ein Investitionsvolumen von 1,2 Mrd. Euro generiert werden. Um diese Ansiedlungsprojekte fachgerecht realisieren zu können, soll nun das Ingenieurs-Team im Landesverwaltungsamt erweitert werden. „Die stetig steigende Zahl an Genehmigungsverfahren und anschließender genauso notwendiger Überwachungstätigkeit macht die Erweiterung unseres Experten-Teams zwingend erforderlich. Wer an entscheidender Stelle an der Umsetzung dieser großen Projekte mitwirken möchte, ist bei uns herzlich willkommen.“, so Pleye weiter. Die umfangreichen, hoch komplexen und anspruchsvollen Verfahren mit großer Außenwirkung und Bedeutung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts bedürfen eines schlagkräftigen und engagierten Experten-Teams aus Ingenieuren. Dem entsprechend abwechslungsreich und spannend ist auch das Aufgabenfeld, denn neben der Anwendung von zahlreichen Fachgebieten durch die Konzentrationswirkung des Genehmigungsverfahrens wie beispielsweise Wasserrecht, Bodenschutz, Naturschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Emission und Immission (Umwelteinflüsse/ -belange), Abwasser, Abfall etc. beinhaltet die Tätigkeit ebenso die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Erörterungsterminen mit Investor und Bevölkerung. „Besonders herausfordernd, aber auch bedeutsam ist zudem die Mitarbeit an der Energiewende durch die Zuständigkeit für die Genehmigung von Elektrolyseverfahren bei der Wasserstoffgewinnung – Stichwort Grüner Wasserstoff. Hier wollen wir unsere Vorreiterposition in Deutschland ausbauen und festigen. Wir freuen uns auf neue Kolleginnen und Kollegen, die mitwirken wollen, den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt weiterzuentwickeln.“, so Pleye weiter. Dafür bietet das Landesverwaltungsamt neben den herkömmlichen Wegen, sich zu bewerben, auch die Möglichkeit mit Kolleginnen und Kollegen zu chatten, die bereits Teil des Teams sind und aus erster Hand über das Arbeitsfeld und die Aufgaben Auskunft geben können. Dafür können sich Interessenten am 8. März zwischen 16.00 und 17.30 Uhr über diesen Link einwählen. Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen Ein zweiter Online-Chat findet am 9. März ebenfalls zwischen 16.00 und 17.30 Uhr statt. Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen Die Einwahlmöglichkeiten sind auch auf unserer Internet-Startseite hinterlegt: Das LVwA (sachsen-anhalt.de) Darüber hinaus stehen die Kolleginnen und Kollegen auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Frau Dr. Blechschmidt-Zeng - 0345 514-2136 Herr Zorn - 0345 514-2500 Herr Hesse - 0345 514-2410 Herr Kruse - 0345 514-2862 Herr Dietrich - 0345 514-2650 Die konkreten Stellenausschreibungen finden Interessierte unter: Stellenausschreibung (sachsen-anhalt.de) Hintergrund Das Landesverwaltungsamt hat im Bereich Immissionsschutz die Aufgabe, Anträge für die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb sowie zur wesentlichen Änderung von Anlagen, welche genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind, im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu prüfen. Dieses entfaltet Bündelungs- und Konzentrationswirkung, indem die Genehmigung andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (z.B. baurechtliche) einschließt. Gleichzeitig hat es die Zulassungsverfahren zu anderen Vorhaben, welche mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorhaben im Zusammenhang stehen, vollständig zu koordinieren. Es ist immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde für genehmigungsbedürftige Anlagen. Ihm obliegt damit auch der immissionsschutzrechtliche Überwachungsvollzug. Auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch ist es Träger öffentlicher Belange. Für ausgewählte Regelungen im Chemikalien- und Gefahrstoffrecht ist es Überwachungs- und Vollzugsbehörde. Hinweis: Darüber hinaus stellt das Landesverwaltungsamt alle aktuellen Informationen über die offiziellen Kanäle bei Instagram unter @lvwalsa und Twitter unter @LVwALSA zur Verfügung. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Anlage 1 - Umfang der Seelotseignungsuntersuchung (zu § 2 Absatz 1 Nummer 2 und § 4 Absatz 2 Satz 2) Der Umfang der Seelotseignungsuntersuchung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: I. Grundsätzlicher Untersuchungsumfang (wie bei Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes) Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ -Ziffer Steigerungsfaktor Anamneseerhebung Ausführliche Anamneseerhebung einschließlich Fragebogen 1 3,5 Ganzkörperuntersuchung Körperliche Untersuchung einschließlich RR -, Herzfrequenz-, Körpergröße- und Körpergewichtsmessung, Bestimmung des Body-Mass-Index 8 2,3 Sehtest Überprüfung der Sehschärfe durch Bestimmung des Visus nach Snellen oder einem äquivalenten Verfahren; Überprüfung des Nahsehens durch Tafeln nach Nieden oder einem äquivalenten Verfahren 1200 2,3 Urinuntersuchung Untersuchung des Urins auf Glukose, Eiweiß und Blut 3511 1,15 Ergebnismitteilung Belehrung der untersuchten Person über den Inhalt des Zeugnisses in Nummer 1 enthalten entfällt Zeugnisausstellung Erfassung der Untersuchungsergebnisse im Seelotseignungsverzeichnis, Erteilung des Seelotseignungszeugnisses 75 2,3 Farbsinnprüfung Überprüfung des Farbsehvermögens durch Farbtafeln zweier anerkannter Systeme In Nummer 8 enthalten entfällt II. Seelotsbezogene zusätzliche Untersuchungen Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor EKG Elektrokardiographische Untersuchung mit Belastung 652 2,3 Dämmerungssehen Untersuchung des Dämmerungssehens, ohne Blendung 1234 2,3 Dämmerungssehen Untersuchung des Dämmerungssehens, mit Blendung 1235 2,3 Blutentnahme Blutentnahme mittels Kanüle oder Katheder aus der Vene 250 1,8 Blutbild Kleines Blutbild 3550 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme Gamma-GT 3592.H1 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme GPT 3595.H1 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme GOT 3594.H1 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme HbA1 3651 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme Kreatinin 3585.H1 1,15 Laboruntersuchungen Zusätzliche Blutlaboruntersuchungen auf Anordnung des Seeärztlichen Dienstes Gemäß GOÄ-Ziffern Abschnitt Laboratoriumsuntersuchungen Stand: 28. Mai 2022
Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Vitamin E Acetat Ein neues Jahr ist für viele ein Grund, alte Laster abzulegen und z.B. endlich mit dem Rauchen aufzuhören. Immer mehr Menschen tauschen die klassische Zigarette inzwischen gegen E-Zigaretten/Vaporizer, da diese als weniger schädlich gelten. Für große Verunsicherung sorgten zuletzt jedoch Meldungen über kritische Lungenerkrankungen und mehrere Todesfälle unter Nutzern von E-Zigaretten in den USA. Im Verdacht, die Lungen zu schädigen, steht Vitamin E Acetat, das den verwendeten Liquiden zugesetzt wurde. Für deutsche Konsumenten von E-Zigaretten gab es schnell Entwarnung: der möglicherweise gefährliche Stoff Vitamin E Acetat ist in Deutschland als Zusatz in elektronischen Zigaretten verboten. Aber warum eigentlich? Vitamin E Acetat ist ein sogenanntes Derivat (=Abkömmling) des Vitamin E, das neben den Vitaminen A, D und K zu den fettlöslichen Vitaminen gehört. Im Körper wird das Derivat in Vitamin E umgewandelt, das unsere Zellen zum Beispiel vor freien Radikalen schützt. Vitamin E Acetat wird auch α-Tocopherylacetat genannt. Es ist eine visköse, gelb-braune Flüssigkeit (Schmelztemperatur 26,5-27,5 °C) mit charakteristisch fettartigem Geruch. Als Zusatzstoff ist es zur Vitaminisierung von Lebensmitteln zugelassen und darf auch Futtermitteln für alle Tierarten zugesetzt werden. Außerdem darf es als Bestandteil kosmetischer Mittel zum Einsatz kommen. Vitamin E Acetat ist demnach in klassischen Verbrauchsprodukten des Alltags durchaus erwünscht. Warum also ist Vitamin E Acetat in Deutschland in E-Zigaretten verboten? Ausschlaggebend ist hier ein anderer Aspekt: der Zusatz von Vitaminen sowohl in Tabakerzeugnissen als auch als Inhaltsstoff in elektronischen Zigaretten könnte, so die Tabakerzeugnisverordnung, den Eindruck erwecken, dass der Konsum von Tabakerzeugnissen oder elektronischen Zigaretten einen gesundheitlichen Nutzen oder geringere Gesundheitsrisiken berge. Ähnliches gilt z.B. auch für den Zusatz von Glukose, Coffein oder Taurin. Diese sind in Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten verboten, da sie mit Energie und Vitalität assoziiert werden. Das Verbot basiert also nicht auf einer potentiellen Gefahr des Stoffes, sondern auf seinem Nutzen. Den täglichen Bedarf an wertvollem Vitamin E kann man auch im Jahr 2020 besser, ganz ohne (E-)Zigarette, durch den Verzehr von Haselnüssen oder Pflanzenölen decken. In diesem Sinne wünscht die Gefahrstoffschnellauskunft allen Lesern ein gesundes neues Jahr. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
1 - Andere Nahrungs- und Futtermittel 11 Zucker Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 111 Rohzucker 1110 Rohzucker (Rohr-, Rübenzucker) X A 112 Raffinierter Zucker 1120 Zucker, raffiniert, Kandiszucker X A 113 Melasse, Sirup, Kunsthonig 1130 Melasse, Sirup, Kunsthonig X A 114 Glucose, Fructose, Maltose 1140 Glucose (= Dextrose = Traubenzucker), Fructose, Maltose X A 115 Zuckerwaren 1150 Zuckerwaren X A 12 Getränke Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 121 Most und Wein aus Weintrauben 1210 Most und Wein aus Weintrauben A 122 Bier 1220 Bier A 125 Sonstige alkoholische Getränke 1250 Alkoholische Getränke, z. B. Branntwein, unvergällt, Fruchtwein, Most, Obstwein, Spirituosen A 128 Alkoholfreie Getränke 1281 Alkoholfreie Getränke, z. B. Limonade A 1282 Wasser, natürlich, Mineralwasser, Wasser nicht spezifiziert A 13 Genussmittel und Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 131 Kaffee 1310 Kaffee A 132 Kakao und Kakaoerzeugnisse 1320 Kakao und Kakaoerzeugnisse A 133 Tee und Gewürze 1330 Tee und Gewürze A 134 Rohtabak und Tabakwaren 1340 Rohtabak, Tabak, -waren A 136 Honig 1360 Honig X A 139 Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert 1390 Essig, Hefe, Kaffee-Ersatzmittel, Senf, Suppenkonzentrate, Nahrungsmittelzubereitungen, nicht spezifiziert X A 14 Fleisch, Fische, Fleisch- und Fischwaren, Eier, Milch und Milcherzeugnisse, Speisefette Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 141 Fleisch, frisch oder gefroren 1410 Fleisch, frisch oder gefroren X A 142 Fische, Schalen- und Weichtiere, frisch, gefroren, getrocknet, gesalzen und geräuchert 1420 Fische, Fischerzeugnisse X A 143 Frische Milch und Sahne 1430 Buttermilch, Joghurt, Kefir, Magermilch, Milchgetränke, Molke, Rahm (Sahne) A 144 Andere Milcherzeugnisse 1441 Butter, Käse, Käsezubereitungen A 1442 Milch, kondensiert A 1449 Milcherzeugnisse, nicht spezifiziert A 145 Margarine und andere Speisefette 1450 Margarine, Speisefette, Speiseöle X A 146 Eier 1460 Eier A 1461 Eipulver B A 147 Fleisch, getrocknet, gesalzen, geräuchert, Fleischkonserven und andere Fleischwaren 1470 Fleischwaren: Fleisch, getrocknet, gesalzen, geräuchert, und andere Fleischwaren X A 1471 Fleischkonserven A 148 Fisch- und Weichtiererzeugnisse aller Art 1480 Fischmarinaden, Fischsalate, Fisch-, Weichtiererzeugnisse, nicht spezifiziert X A 1481 Fischkonserven A 16 Getreide-, Obst- und Gemüseerzeugnisse, Hopfen Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 161 Mehl, Grieß und Grütze aus Getreide 1610 Getreidemehl, Getreidemehlmischungen, Braunmehl, Grieß, Grütze, Sojamehl B A 162 Malz 1620 Malz, Malzextrakt A 163 Sonstige Getreideerzeugnisse ( einschl. Backwaren) 1631 Backwaren, Teigwaren aller Art A 1632 Getreideflocken, Graupen, Getreideerzeugnisse, nicht spezifiziert B A 1633 Feuchtstärke, Kartoffelstärkemehl, Stärke, -waren, Dextrin (lösliche Stärke), Kleber (Gluten) X A 164 Getrocknetes Obst, Obstkonserven und andere Obsterzeugnisse 1640 Obst, getrocknet, Obstkonserven, Obstsäfte, Konfitüren, Marmelade, Obsterzeugnisse, nicht spezifiziert A 165 Getrocknete Hülsenfrüchte 1650 Hülsenfrüchte, getrocknet A 166 Getrocknetes Gemüse, Gemüsekonserven und andere Gemüseerzeugnisse 1661 Gemüse, getrocknet, Gemüsekonserven, Gemüsesäfte A 1662 Gemüseerzeugnisse, nicht spezifiziert, z. B. Kartoffelmehl, Sago, Tapiokamehl B A 167 Hopfen 1670 Hopfen A 17 Futtermittel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 171 Stroh und Heu 1711 Heu, -häcksel, Stroh, -häcksel A 1712 Grünmehl, Kleemehl, Luzernemehl, auch pelletiert B A 172 Ölkuchen und andere Rückstände der Pflanzenölgewinnung 1720 Expeller, Extraktionsmehl, -schrot, Ölkuchen, Sojaschrot, auch pelletiert A, B A 14) 179 Sonstige Futtermittel einschl. Nahrungsmittelabfälle 1791 Futtermittel, mineralisch, z. B. Calciumphosphat, Dicalciumphosphat (phosphorsaurer Kalk), Kalkmischungen X A 1792 Futtermittel, pflanzlich, z. B. Futterfrüchte, Futtermelasse, Futterwurzeln, Getreidefuttermehl, Glutenfeed, Kartoffelpülpe, Kartoffelschnitzel, Kleber, Kleie, Maniokawurzeln A, B A 14) 1793 Futtermittel, tierisch, z. B. Fischmehl, Garnelen, Muschelschalen, auch pelletiert X A S 16) 1794 Zuckerrübenschnitzel, ausgelaugt und trocken, auch pelletiert A 1795 Futtermittel, pflanzlich, sonstige Abfälle und Rückstände der Nahrungsmittelindustrie, auch pelletiert X X S 1799 Futtermittel, -zusätze, nicht spezifiziert, auch pelletiert X X S 18 Ölsaaten, Ölfrüchte, pflanzliche und tierische Öle und Fette (ausgenommen Speisefette) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 181 Ölsaaten und Ölfrüchte 1811 Baumwollsaat, Erdnüsse, Kopra, Palmkerne, Raps, Rapssaat, Sojabohnen, Sonnenblumensaat, Ölfrüchte, -saaten, nicht spezifiziert A 1812 Ölfrüchte, -saaten zur Verwendung als anerkanntes Saatgut A 1813 Mehl von ölhaltigen Früchten B A 182 Pflanzliche und tierische Öle und Fette (ausgenommen Speisefette) 1821 Öle und Fette, pflanzlich, z. B. Erdnussöl, Palmkernöl, Sojaöl, Sonnenblumenöl X A 1822 Öle und Fette, tierisch, z. B. von Fischen und Meerestieren, Tran; Talg X A 1823 Industrielle pflanzliche und tierische Öle und Fette, z. B. Firnis, Fettsäure, z. B. Ölsäure (Olein), Palmitinsäure, Stearin,Stearinsäure X A Bemerkungen: 14) wenn Mehl: B 16) wenn Abfälle: S Stand: 01. Januar 2018
2. Umfang der Untersuchung Der Umfang der Seediensttauglichkeitsuntersuchung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Bei bekannter Schwangerschaft hat der untersuchende Arzt die Schwangere auf das für sie und das Kind bestehende besondere Risiko einer Tätigkeit an Bord eines Seeschiffes hinzuweisen. I. Alle Dienstzweige Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ -Ziffer Steigerungsfaktor Anameseerhebung Ausführliche Anameseerhebung einschließlich Fragebogen 1 3,5 Ganzkörperuntersuchung Körperliche Untersuchung einschließlich RR -, Herzfrequenz-, Körpergröße- und Körpergewichtsmessung, Bestimmung des Body -Maß-Index 8 2,3 Sehtest Überprüfung der Sehschärfe durch Bestimmung des Visus nach Snellen oder einem äquivalenten Verfahren; Überprüfung des Nahsehens durch Tafeln nach Nieden 1200 2,3 Urinuntersuchung Untersuchung des Urins auf Glukose, Eiweiß und Blut 3511 1,15 Ergebnismitteilung Belehrung der untersuchten Person über den Inhalt des Zeugnisses und sein Recht auf eine Überprüfung nach Abschnitt A-1/9 Absatz 6 des STCW -Codes In Nummer 1 enthalten entfällt Zeugnisausstellung Erfassung der Untersuchungsergebnisse im Seediensttauglichkeitsverzeichnis, Erteilung des Seediensttauglichkeitszeugnisses 75 2,3 II. Zusätzliche Untersuchungen a. Decksdienst, Elektrotechnischer Dienst Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor Farbsinnprüfung Überprüfung des Farbsehvermögens durch Farbtafeln zweier anerkannter Systeme In Nummer 8 enthalten entfällt b. Küche und Bedienung Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor Stuhluntersuchung Untersuchung des Stuhls auf Salmonellen sowie Shigellen 4530 1,15 Stuhluntersuchung Untersuchung des Stuhls auf Salmonellen sowie Shigellen 4538 1,15 c. Röntgenuntersuchung auf Anordnung des seeärztlichen Dienstes Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor Röntgenthorax Röntgenaufnahme des Thorax in einer Ebene p. a. 5135 1,8 d. Laboruntersuchungen auf Anordnung des seeärztlichen Dienstes Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor Laboruntersuchungen Blutlaboruntersuchungen Gemäß GOÄ-Ziffern Abschnitt Laboratoriumsuntersuchungen 1,15 Stand: 21. August 2014
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