Das Projekt "Teratogene und/oder mutagene Wirkung von Schadstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt, Klinikum, Institut für Humangenetik durchgeführt. Die mutagenen und teratogenen Wirkungen von den Schadstoffen Benzpyren und 5-Brom-2-Desoxy-Uridin werden an den Embryonen der Maus und des Goldhamsters untersucht. Die angewandten Methoden sollen die zeitliche Abfolge der mutativen und teratogenen Veraenderungen im Embryo erfassen sowie die Lokalisation der Effekte in speziellen Organen darlegen.
Das Projekt "Toxikologische Untersuchungen zur Interaktion von Chlordibrommethan mit anderen Haloformen und Quecksilber" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Universitätsklinikum Halle (Saale), Institut für Umwelttoxikologie durchgeführt. Das Vorkommen von Trihalomethanen (THM) im Trinkwasser gab Anlass zu tierexperimentellen Studien zur Toxikokinetik und -dynamik von Chlordibrommethan (CDBM) und deren Beeinflussung durch andere THM oder HgCl2. Aufgrund von Konzentrations-Zeit-Verlaeufen von CDBM in Blut und Geweben von Ratten nach CDBM-Applikation von 0,4/0,8/1,6 mmol/kg p.o. wurden mittlere Verweilzeiten, Halbwertszeiten, Clearance und Verteilungsvolumina ermittelt. Die Parameter waren nicht dosisabhaengig. Als CDBM-Metabolite wurden Bromid und CO erfasst. Die oxidative Dehalogenierung erfolgt vorwiegend mit Hilfe von CYP2E1, die Beteiligung von Glutathion wurde nachgewiesen. Die Metabolitbildung nahm in der Reihe Trichlormethan kleiner Bromdichlormethan kleiner CDBM kleiner Tribrommethan zu. Die Schwelle der Hepatotoxizitaet nach einmaliger CDBM-Aufnahme liegt zwischen 0,8 und 1,6 mmol/kg. ED tief 50-Werte fuer Verhaltensparameter beim Goldhamster lagen im akuten und subchronischen Versuch bei 0,6 bzw. 0,06 mmol COBM/kg. Bei wachen und narkotisierten Ratten bewirkte CDBM negativ chronotrope, dromotrope und inotrope Effekte. Die myokardiale Depression korreliert gut mit der hemmenden Wirkung von CDBM an isolierten Kardiomyozyten. Sowohl die Ausloesung von Punktmutationen im bakteriellen System als auch die von Chromosomenaberrationen im Knochenmark der Ratte (Mikrokerntest) sprechen fuer ein gentoxisches Potential von CDBM, auch beobachtet nach chronischer Aufnahme von CDBM (500 myg/l) mit dem Trinkwasser. CDBM in hohen Dosen wirkte bei Maeusen praenataltoxisch, aber nicht teralogen. Bei der Untersuchung kombinierter Effekte wurden in keinem Fall ausgesprochene Synergismen nachgewiesen.
Das Projekt "Schätzung der genetischen Variabilität in Inzucht- und Wildpopulationen des Goldhamsters (Mesocricetus auratus)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Institut für Zoologie durchgeführt. Alle weltweit verbreiteten Zuchten des Laborhamsters stammen von einem Bruder- Schwester-Paar aus dem Jahre 1930. 1999 wurden 19 Wildfänge nach Halle gebracht, mit denen ein neuer Stamm - Wildstamm - aufgebaut werden konnte. Wild- und Laborpopulationen wurden mittels Mikrosatelliten auf genetische Diversität getestet. Es ergab sich eine geringere genetische Variabilität für Laborhamster. Diese Differenzen beruhen auf nicht funktionellen genetischen Markern. Die Zielstellung des vorliegenden Projektes ist die Schätzung der genetischen Differenzen in der additiv-genetischen Varianz (Heritabilitäten) von quantitativen Merkmalen. Auf der Grundlage dieser Schätzungen können Aussagen über die Wirkung der Domestikation bzw. der Inzucht auf die genetischen Varianzen sowie Aussagen für Populationen mit geringer effektiver Populationsgröße und für die Züchtungsmethodik abgeleitet werden.
Das Projekt "Tierexperimentelle Kanzerogenitaetsstudie ueber die Kombinationswirkung von Kohleverbrennungsabgas mit zwei Metallverbindungen und Glas-Mikrofasern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung durchgeführt. Die erhebliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der hochgerechneten berufsbedingten Krebstodesfaelle und der Anzahl der bestaetigten Faelle wird zum Teil auf die noch ungeklaerte kanzerogene Potenz mehrerer Arbeitsstoffe und die verstaerkende Wirkung bestimmter Stoffkombinationen zurueckgefuehrt. Daher soll untersucht werden, ob die Inhalation von Pyrolyseprodukten in Form von Kohleverbrennungsabgasen die Lungenkrebshaeufigkeit bei Goldhamstern erhoeht, die durch eine kanzerogene Substanz (Nickelsubsulfid) erzeugt wird. Zusaetzlich soll diese Kombinationswirkung mit Kalziumarsenat, Cadmiumoxid, Eisenoxiden und Glasmikrofasern geprueft werden, weil hier Hinweise auf ein krebserzeugendes Potential bestehen, die mit dieser Untersuchung bestaetigt oder unwahrscheinlich gemacht werden sollen (z.Zt. sind kuenstliche Mineralfasern mit Durchmessern unter 1mym und Cadmiumoxid in Gruppe IIIb der MAK-Werte-Liste eingestuft sowie verschiedene Arsenverbindungen.
Das Projekt "Tierexperimentelle Kanzerogenitaetsstudie ueber die Kombinationswirkung von PAH-angereichertem Kohleofenabgas mit anorganischen Fasern und Metallverbindungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung durchgeführt. Das Vorhaben soll die Kenntnisse ueber die krebserzeugende Wirkung von Substanzen an der Lunge erweitern, insbesondere im Hinblick auf einen Effekt von Substanzkombinationen. Dazu soll ein umweltrelevantes Multikomponentengemisch (Kohleverbrennungsabgas), das Reizgase, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH) und zahlreiche andere Schadstoffe enthaelt, von Goldhamstern inhaliert werden. Da durch die kontinuierliche Zugabe des frueher als Bindemittel fuer Steinkohlebriketts verwendeten Pechs ein Abgas mit hohem PAH-Gehalt verabreicht werden kann, duerfte es erstmals gelingen, die tumorerzeugende Wirkung von Abgas im Inhalationsexperiment nachzuweisen. Mit einem solchen Nachweis wuerde die - mitunter stark bezweifelte - Relevanz der zahlreichen Ergebnisse aus den Experimenten mit PAH und Abgaskondensaten an der Maeusehaut und im Bindegewebe ebenso gestuetzt wie diejenige der epidemiologischen Studien an abgasbelasteten Arbeitsplaetzen. Das hier beantragte, methodisch notwendigerweise aufwendige Experiment ist damit ein Beitrag zur Loesung der Uebertragbarkeitsproblematik. Als zweiter Aspekt zur Kombinationswirkung soll die starke Vermutung einer ueberadditiven Wirkung von Abgas und anorganischen Kanzerogenen geprueft werden. Hierzu werden zusaetzlich zur Abgasinhalation Asbest, Glasmikrofasern, Cadmiumchlorid, Cadmiumoxid, Nickeloxid und Kalziumarsenat verabreicht.
Das Projekt "Etablierung eines Zelltransformationstests als Alternative zu Langzeitkanzerogenitaetsstudien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, einen Transformationstest mit Lungenzellen des syrischen Goldhamsters fuer den routinemaessigen Einsatz in der toxikologischen Pruefung weiterzuentwickeln. Die prinzipielle Eignung dieses Tests zum Nachweis von kanzerogenen Stoffen wurde in bereits abgeschlossenen Studien gezeigt. In der Vorlaufphase dieses Vorhabens sollen die Voraussetzungen fuer ein standardisiertes Versuchsprotokoll geschaffen werden. Der Einsatz eines externen Metabolisierungssystems und eine zeitsparende automatisierte Auswertung der Kolonien muessen dazu erprobt werden. In der Hauptversuchsphase sollen bis zu 50 verschiedene Chemikalien nach einem standardisierten Versuchsprotokoll im Zelltransformationstest untersucht werden. Sie sollen aus verschiedenen Stoffgruppen stammen und gut untersuchte Positivsubstanzen sein. Abschliessend erfolgt die Bewertung des Transformationstests unter praxisnahen Routinebedingungen. Ein Vergleich mit in vivo Langzeitstudien und bereits existierenden Daten aus anderen Transformationstests erlaubt eine genaue Einschaetzung der Zuverlaessigkeit dieses Systems.
Das Projekt "Vergleichende in-vitro-Untersuchungen ueber die Wirkung verschiedener Mineralfaserstoffe auf Mesothelzellen und Lungenepithelzellen von Ratten, Menschen und Syrischem Goldhamster" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Medizinische Hochschule Hannover, Pathologisches Institut durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse von Tierversuchen muss dem Verdacht nachgegangen werden, dass kuenstliche und - neben dem erwiesenermassen kanzerogenen Asbest - natuerliche Mineralfasern beim Menschen Krebs ausloesen koennen. Ziel: Beurteilung der Verwendbarkeit der verschiedenen Zelltypen; aussagekraeftige Daten ueber die mutagenen Eigenschaften der verschiedenen Fasern; Aufzeigen einer evtl. vorhandenen Korrelation zwischen Transformation/Mutation/Tumorigenitaet; Hinweise auf moegliche physikalische/chemische Massnahmen zur Senkung des kanzerogenen Potentials der Fasern. Methodik: In-vitro-Pruefung von verschiedenen Mineralfaserstoffen mit ausgewaehlten Zelltestsystemen (Transformationstest, Ermittlung numerischer und struktureller Chromosomenaberrationen).
Wer nur die süßen kleinen Goldhamster aus der Zoohandlung kennt, der ist überrascht, was für ein ordentlicher Brummer so ein einheimischer Feldhamster ist, wenn er ihn zum Beispiel bei einer Naturschutzveranstaltung zu Gesicht bekommt. Mit bis zu 35 Zentimeter Körperlänge und einem Gewicht bis zu einem halben Kilo gehört Cricetus cricetus zu den Riesen unter den Nagetieren. In freier Wildbahn dagegen kann man den Hamster heute kaum noch beobachten: Seine sprichwörtliche Vorliebe, in seinem weitläufigen Bau oft mehrere Kilo Getreidekörner für den langen Winterschlaf zu hamstern, haben ihn seit altersher für den Menschen zu einem verfolgenswerten Feind gemacht. Mehr noch aber hat ihm in jüngster Zeit die Umwandlung der Landschaft in ein intensiv genutztes Agrarland geschadet: fehlende Feldraine und daher keine Deckung, viel Spritzmittel, schnelles Abernten der Felder mit großen Maschinen und mithin kaum noch Restkörner für die großen Backentaschen. Wie soll man da als Hamster überleben? Wie können wir dieser Art helfen? In Baden-Württemberg kommt der Feldhamster heute nur noch im Rhein-Neckar-Raum sowie im Main-Tauber-Kreis bei Bad Mergentheim vor. Dort sollten die entsprechenden Flächen hamsterfreundlich bewirtschaftet, also in der Umgebung der Hamsterhöhlen nicht alles Getreide geerntet werden. Außerdem können Ackerrandstreifen das Nahrungsangebot erhöhen – Programme dazu gibt es in vielen Landesteilen. Auch Luzernen- und Kleefelder helfen dem Hamster in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft als Rückzugsgebiete. Auch bei uns kümmern sich Naturschützer und Behörden intensiv um diese europaweit zu schützende so genannte FFH-Art. So werden in Mannheim, wo einige der letzten Feldhamster im Land leben, in einem mehrjährigen speziellen Artenschutzprogramm mehrere landwirtschaftliche Flächen überwacht und hamsterfreundlich bewirtschaftet. Außerdem wurden dort Feldhamster aus Nachzuchten ausgesetzt. Das Programm zur Arterhaltung scheint erfolgreich zu sein: Eine ganze Reihe der ausgesetzten Hamster hat überlebt und neue Baue gegraben. Außerdem haben Landwirte weitere Felder zur „Hamsternutzung“ angeboten, so dass die Stützungsmaßnahmen fortgesetzt werden können. - zurück zur Übersicht der Säugetier-Artensteckbriefe -
Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen (die Haltung von Wild in Zoologischen Gärten und Tierparks1 sowie die nutztierartige Wildtierhaltung2 werden durch diese Leitlinien nicht berührt) INHALTSVERZEICHNIS Systematik der berücksichtigten Tierarten.................................................................... 2 Präambel ..................................................................................................................................... 3 Allgemeine Grundsätze.......................................................................................................... 3 Begriffsbestimmungen........................................................................................................... 3 Registrierung und Überwachung....................................................................................... 4 Gestaltung der Gehege und ähnlicher Einrichtungen Berücksichtigung der ethologisch-ökologischen Haltungsdynamik ..................................... 5 Allgemein verbindliche haltungstechnische Erfordernisse ................................................... 6 Erhaltung des Lebensraumes.................................................................................................. 6 Sicherung der Lebensansprüche der gehaltenen Tiere .......................................................... 6 Säugetiere Hirsche.................................................................................................................................... 7 Pferde...................................................................................................................................... 9 Rinder ..................................................................................................................................... 9 Schafe ..................................................................................................................................... 9 Ziegen ................................................................................................................................... 10 Schweine............................................................................................................................... 10 Raubtiere............................................................................................................................... 10 Vögel Wassergeflügel ..................................................................................................................... 11 Birkhuhn, Auerhuhn, Haselhuhn ......................................................................................... 12 Stelzvögel ............................................................................................................................. 12 Greifvögel und Eulen ........................................................................................................... 13 Haustiere ................................................................................................................................ 15 Streichelgehege/Streichelhöfe.............................................................................................. 16 Haustierhaltung in speziellen Gehegen................................................................................ 16 Fang und Transport.............................................................................................................. 18 Aktueller Wissensstand....................................................................................................... 19 1 siehe: Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Haltung von Säugetieren vom 10. Juni 1996 siehe: Gutachten über tierschutzgerechte Haltung von Damwild in Gehegen zum Zwecke der Fleischproduk tion einschließlich der Gewinnung von Nebeprodukten (Nutztierartige Damwildhaltung) vom 2. No vember 1979 Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Postfach, 53107 Bonn 1 2 Systematik der berücksichtigten Tierarten Vögel Ruderfüßer s. Wassergeflügel (Kormoran) ................................................................................................................11;16 Stelzvögel Weißstorch, Schwarzstorch .......................................................................................................................... 12 Gänsevögel (Wassergeflügel) Gänse, Enten allgemein................................................................................11;17 Greifvögel Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Rotschwanzbussard, Fischadler, Steinadler, Seeadler u.a., div. Geier, Weihe, div. Falken, ....................................................................................... 13 Hühnervögel Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn ........................................................................................................... 12 Haushuhn ............................................................................................................................................... 17 Kranichvögel Europäischer Kranich, Lilfordkranich, Mandschuren-Kranich ........................................................... 13 Eulen Schleiereule, Uhu, Steinkauz, Sperlingskauz......................................................................................... 13 Säugetiere Nagetiere Streifenhörnchen, Goldhamster, Nutria, Maus, Ratte................................................................................. 16 Hasenartige Hauskaninchen .............................................................................................................................. 16 Raubtiere Marderartige Mauswiesel, Iltis, Baummarder, Steinmarder Dachs, Fischotter, Vielfraß, Frettchen, Nerz...................................................................................10;16 Hundeartige Rotfuchs u. Unterarten, Eisfuchs, Marderhund, Wolf Farmfuchs, Hallstromhund, Dingo...................................................................................................10;16 Katzenartige Kleinkatzen: Wildkatze, Luchs ............................................................................................................... 11 Bären Kleinbären: Waschbär.................................................................................................................................. 11 Großbären: Braunbär................................................................................................................................... 11 Unpaarhufer Pferdeartige Esel, Tarpan, Konik, Dülmener Wildpferd, Camargue-Pferd, Hauspferd ........................................9;16 Paarhufer Schweine Wildschwein, Hausschwein ...............................................................................................................11;16 Schwielensohler: Lama, Alpaka................................................................................................................... 17 Hirsche Trughirsche: Reh, Elch............................................................................................................................. 8 Echthirsche europäischer Rothirsch, Wapiti, Maral, Damhirsch, Davidshirsch, Axishirsch, Sikahirsch, Barasingha-Hirsch ................................................. 7 Hornträger Rinder Wisent, Auerochse, Bison, Hausrind...................................................................................................9;17 Böcke Mufflon, Hausschaf, Gemse, Alpensteinbock, Hausziege .............................................................9;10;17 2 Präambel Die grundlegenden, atemberaubend schnell ablaufenden und eingetretenen Änderungen der soziologischen Strukturen der Bevölkerung aller Industrienationen, der umfassende Umbau der Landschaft und deren Bewirtschaftungsform haben zu einer enormen Konzentration der Bewohner in den Ballungszentren geführt. Aus dieser totalen Urbanisation heraus erklärt sich eine beklagenswerte wachsende Entfremdung des Menschen von Natur und Landschaft, von Wildtieren und landwirtschaftlichen Haustieren. Hierdurch ist jedoch andererseits auch die zu beobachtende Natursehnsucht der Menschen bedingt, die zu einer immer intensiver werdenden Nutzung noch intakt erscheinender Naturräume führt. Dem wachsenden Bedürfnis des Menschen, sich in der Begegnung mit Natur, Wald und Wildtier zu erholen, bemühen sich die Wildgehege nach zu kommen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Freizeitgestaltung des erholungssuchenden Menschen in naturnaher Umgebung und tragen durch Lenkung und Kanalisation der Erholungssuchenden zu einer wesentlichen und notwendigen Entlastung von Naturräumen bei. Darüber hinaus vermitteln in immer größerer Zahl Wildgehege Gedanken des Natur-, Umwelt und Artenschutzes und sehen in einer praxisnahen Umwelterziehung eine grundlegende Zukunftsaufgabe für ihre Einrichtungen. Die vorliegenden Leitlinien beinhalten auf der Basis des derzeitigen etho-ökologischen Wissenstandes sachverständige Aussagen der tiergärtnerischen Haltung von vornehmlich europäischen Wildarten sowie von selten gewordenen oder vom Aussterben bedrohten Haustierarten. Sie sind als Leitlinien für Gehegebetreiber gedacht, damit nicht aus falsch verstandener Tierliebe oder aus unvertretbarem kommerziellen Interesse tierschutzrelevante Zustände bei der Haltung der unterschiedlichen Tiere auftreten und zu bemängeln sind. Darüber hinaus vermitteln die Leitlinien den zuständigen Überwachungsbehörden den aktuellen Wissenstand über die tierschutzgerechte Haltung der in Wildgehegen gezeigten Tierarten. 1. Allgemeine Grundsätze: a) Bei der artgerechten Haltung von Tieren durch den Menschen gilt der Grundsatz, daß diese nur dann ihre Anlagen entfalten können, wenn sie sich hinsichtlich ihrer artspezifischen Lebensansprüche mit ihrer Umwelt im Einklang befinden. b) Die Haltung von Wildtieren in Gehegen erfordert neben der Beachtung der relevanten Gesetzgebung umfangreiche Erfahrungen und qualifizierte Kenntnisse. Bei Planung, Erstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Gehegen sind Sachverständige maßgeblich zu beteiligen. 2. Begriffsbestimmungen I. Tiergehege sind eingefriedete Flächen (z.B. durch Gräben, Zäune, Mauern etc.) oder sonstige Einrichtungen, auf oder in denen Tiere gehalten werden. a) Zoologische Gärten (Tierparks, Tiergärten) 3